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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 42. Sitzung Berlin, den 2. Oktober 1958 Inhalt: Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Erfüllung des EWG-Vertrags (Drucksache 371) Margulies (FDP) 2429 C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 2434 B Dr. Furler (CDU/CSU) 2436 C Birkelbach (SPD) 2441 A Scheel (FDP) 2443 D Dr. Starke (FDP) . . . . . 2448 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (FDP) (Drucksache 446) — Erste Beratung — Frau Friese-Korn (FDP) . . . . . 2450 B Entwurf eines Gesetzes zu den internationalen Betäubungs-Protokollen von 1946, 1948 und 1953 (Drucksache 453) — Erste Beratung — 2450 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (Drucksache 100) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 478) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 2450 D Nächste Sitzung 2451 C Anlagen 2453 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 42. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Oktober 1958 2429 42. Sitzung Berlin, den 2. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.06 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 4. 10. Bauer (Wasserburg) 4. 10. Blachstein 4. 10. Frau Döhring (Stuttgart) 4. 10. Eplée 4. 10. Gibbert 4. 10. Giencke 4. 10. Günther 4. 10. Hilbert 4. 10. Josten 4. 10. Knobloch 4. 10. Dr. Kopf 4. 10. Kraft 3. 10. Kunze 4. 10. Dr. Löhr 4. 10. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 4. 10. Müser 5. 10. Peters 4. 10. Dr. Pferdmenges 4. 10. Pietscher 6. 10. Rademacher 4. 10. Ramms 4. 10. Scharnberg 4. 10. Schneider (Bremerhaven) 4. 10. Stauch 3. 10. Theis 3.10. Wacher 3. 10. Wischnewski 5. 10. b) Urlaubsanträge Berkhan 30. 10. Dr. Böhm 10. 10. Dowidat 10. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Frehsee 4. 11. Dr. Gülich 11. 10. Dr. Höck (Salzgitter) 25. 10. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Jahn (Frankfurt) 10. 10. Maier (Freiburg) 22. 11. Muckermann 12. 10. Rasner 28. 10. Frau Schmitt (Fulda) 17. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18. 10. Schoettle 18. 10. Anlage 2 Umdruck 161 (neu) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP, FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Erfüllung des EWG-Vertrages (Drucksache 371). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag unterstreicht erneut die große Bedeutung, die dem Abschluß eines Vertrages über eine Europäische Freihandelszone zur Ergänzung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft als einen weiteren Schritt auf dem Wege zur weltweiten wirtschaftlichen Zusammenarbeit zukommt. Er billigt die Bemühungen der Bundesregierung, einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Standpunkten der Verhandlungspartner herbeizuführen und Lösungen zu erarbeiten, die den wichtigsten Interessen aller Beteiligten Rechnung tragen. Er fordert die Bundesregierung auf, auch weiter alles in ihren Kräften Liegende zu tun, um baldmöglichst zum Abschluß eines Vertrages zu gelangen, der die Schaffung einer umfassenden Europäischen Freihandelszone vorsieht, die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ergänzen soll. Berlin, den 1. Oktober 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Dr. Mende und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort zur Beantwortung der Großen Anfrage hat der Herr Bundesminister Professor Erhard.


Rede von Dr. Ludwig Erhard
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu der Großen Anfrage Drucksache 371 nehme ich wie folgt Stellung.
Die Frage 1 lautet:
Wann und in welcher Weise gedenkt die Bundesregierung der Verpflichtung nachzukommen, gemäß Artikel 2a des Gesetzes zu den Verträgen vom 25. März 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft Bundestag und Bundesrat über die Entwicklungen im Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und im Rat der Europäischen Atomgemeinschaft laufend zu unterrichten?
Angesichts der Tragweite, die der Tätigkeit der Organe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft für die Entwicklung der europäischen Wirtschaft und damit auch der Wirtschaft in der Bundesrepublik zukommt, und angesichts der Vielzahl der Aufgaben, welche den Organen von den Mitgliedstaaten übertragen worden sind, hält es die Bundesregierung für eine vordringliche Aufgabe, die gesetzgebenden Körperschaften der Bundesrepublik über die Tätigkeit dieser Organisationen und die von ihnen erreichten Ergebnisse zu unterrichten. Sie mißt daher der Unterrichtungspflicht, die in Artikel 2 des Zustimmungsgesetzes zu den Rom-Verträgen festgesetzt ist, besondere Bedeutung bei und ist selbstverständlich gewillt, dieser Verpflichtung zu entsprechen.
Artikel 2 des Zustimmungsgesetzes sieht zunächst eine laufende Unterrichtung über die Entwicklung im Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und im Rat der Europäischen Atomgemeinschaft vor. Eine solche Unterrichtung dürfte nach Auffassung der Bundesregierung allerdings nur dann sinnvoll sein, wenn die Arbeit der beiden Gemeinschaften bereits zu gewissen Ergebnissen geführt hat und bestimmte Entwicklungstendenzen erkennen läßt. Da die verschiedenen Organe ihre Tätigkeit erst im Laufe der letzten Monate aufgenommen haben und der organisatorische Aufbau noch nicht abgeschlossen ist, hat die Bundesregierung bisher davon abgesehen, das Plenum des Bundestags und des Bundesrates schon jetzt mit einer eingehenden Unterrichtung zu befassen. Die Bundesregierung hat jedoch ihre Bereitschaft bekundet, vor den jeweils interessierten Ausschüssen zu berichten. Sie hat bereits wiederholt vor dem Sonderausschuß des Bundesrates für Angelegenheiten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Freihandelszone auf dessen Wunsch berichtet. Für eine Berichterstattung vor dem Wirtschaftsausschuß des Bundestags war ein Termin vereinbart, der jedoch wegen der heutigen Plenarsitzung verschoben worden ist.
Artikel 2 des Zustimmungsgesetzes sieht weiterhin vor, daß Bundestag und Bundesrat vor der jeweiligen Beschlußfassung des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft unterrichtet werden, „soweit durch den betreffenden Beschluß innerdeutsche Gesetze erforderlich werden oder in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar geltendes Recht geschaffen wird". Diese Unterrichtung ist in einigen Fällen bereits geschehen. Dabei hat es allerdings Schwierigkeiten bereitet, den gesetzgebenden Körperschaften die Entwürfe rechtzeitig vor der Beschlußfassung im Rat zuzuleiten. Der Rat mußte nämlich in der ersten Zeit einzelne Beschlüsse mit größter Beschleunigung fassen, um die Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Organe der Gemeinschaften zu schaffen. Die Bundesregierung wird sich jedoch dafür einsetzen, daß künftig vor der Beschlußfassung im Rat den gesetzgebenden Körperschaften eine ausreichende Frist zur Verfügung steht, um etwaige schwerwiegende Bedenken gegen die jeweiligen Entwürfe der Bundesregierung noch so rechtzeitig zur Kenntnis bringen zu können, damit diese hei der Beschlußfassung im Rat berücksichtigt werden können. Sie hat daher den Rat über die ihr aus Artikel 2 des Zustimmungsgesetzes gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften der Bundesrepublik obliegende Verpflichtung unterrichtet.



Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard Die Frage 2 lautet:
Was hat die Bundesregierung unternommen zur Erfüllung der von ihr übernommenen Verpflichtung, alsbald nach Inkrafttreten des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Abkommen zu schließen, welche die harmonische Entwicklung des gesamten Handelsverkehrs gewährleisten?
Ich antworte darauf wie folgt: Zusammen mit den übrigen Partnern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist die Bundesregierung anläßlich der Mai-Tagung des GATT mit den anderen Vertragspartnern des GATT in einen ,eingehenden Meinungsaustausch eingetreten. Dabei ist in Aussicht genommen, fortlaufende Beratungen über die gesamte künftige zoll- und handelspolitische Entwicklung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft abzuhalten. Dieser Umstand ist von den GATT-Vertragspartnern mit großer Befriedigung aufgenommen worden.
Darüber hinaus bemühen sich die EWG-Staaten um eine Aufklärung ihrer Handelspartner in aller Welt. Sie haben namentlich den lateinamerikanischen Ländern ihre Auffassung in mehreren Memoranden dargelegt und sich darin für den Bedarfsfall auch ausdrücklich zu gegenseitigen Konsultationen erboten.
Die Frage 2 a:
Welche Schritte hat die Bundesregierung zum Zustandekommen einer Europäischen Freihandelszone unternommen?
Die Antwort lautet: Schon vor der Unterzeichnung des EWG-Vertrags am 25. März 1957 hatte die Bundesregierung ihren Einfluß im Kreise der sechs EWG-Staaten dahingehend geltend gemacht, daß Regierungsverhandlungen über die Errichtung einer Freihandelszone eingeleitet werden. Am 12. Februar 1957 gab der damalige Ministerpräsident Spaak im Namen der Regierungen der sechs EWG-Staaten vor dem OEEC-Rat eine Erklärung ab, in der die grundsätzliche Bereitwilligkeit der sechs EWG-Staaten zur aktiven Mitarbeit bei der Errichtung einer Europäischen Freihandelszone mitgeteilt wurde.
In den auf Grund eines Beschlusses der OEEC eingerichteten Arbeitsgruppen haben die Vertreter der Bundesregierung wirksam mitgearbeitet. Als Bundesminister für Wirtschaft habe ich anläßlich internationaler Konferenzen, bei meinen Besuchen im Ausland, bei Besuchen ausländischer Regierungsmitglieder in der Bundesrepublik und bei anderen sich darbietenden Gelegenheiten betont, welche wirtschaftliche und politische Bedeutung die deutsche Öffentlichkeit der zu errichtenden Europäischen Freihandelszone beimißt.
Bei den im Laufe der Verhandlungen aufgetretenen Meinungsverschiedenheiten hat die Bundesregierung durch immer neue Vorschläge in den Verhandlungen versucht, Lösungen zu finden, die die Zustimmung der sechs EWG-Partner wie der übrigen elf OEEC-Mitglieder finden könnten. Die Vertreter der Bundesregierung haben, insbesondere auch in zweiseitigen Besprechungen, namentlich mit der französischen und der englischen Regierung, versucht, für die am meisten voneinander entfernten Standpunkte gegenseitiges Verständnis zu wekken und Vorschläge für deren Annäherung zu entwickeln. Auf diese Weise wurde die Bundesregierung in die Rolle eines Vermittlers versetzt, die sie nach bestem Vermögen und mit anerkannt gutem Erfolg erfüllt hat und weiter zu erfüllen bemüht bleibt.
Die Frage 2 b:
Welchen Stand haben die Verhandlungen zur Bildung dieser Freihandelszone erreicht?
Die Antwort lautet: Die Verhandlungen, die seit dem Herbst des vergangenen Jahres in dem „Regierungsausschuß für die Errichtung einer Europäischen Freihandelszone" unter dem Vorsitz des englischen Ministers Maudling in Paris geführt werden, haben bislang noch nicht zur Redaktion eines Vertragstextes geführt. Eine solche Redaktion kann erst erfolgen, wenn einige wesentliche Grundsatzentscheidungen gefaßt sein werden. In dieser Hinsicht haben sich insofern Verzögerungen ergeben, als die sechs in der EWG zusammengeschlossenen Staaten eine gemeinsame Haltung einnehmen wollen, die aber noch nicht in allen Punkten erzielt werden konnte. In einem unter der Leitung des belgischen Botschafters beim Europäischen Wirtschaftsrat, Herrn Ockrent, stehenden Ausschuß der Sechs wurde eine wesentliche Arbeit zur Annäherung der Haltung der Gemeinschaftsländer erzielt. Eine Entscheidung hierüber mußte aber wegen der französischen Regierungskrise vom Frühjahr dieses Jahres hinausgeschoben werden, und auch die gegenwärtige Regierung brauchte einige Zeit, bevor sie sich dieser Frage widmen konnte. In einer Sitzung des Ministerrates der EWG am 23. und 24. Juli dieses Jahres wurden jedoch bedeutsame Fortschritte erzielt; so wurde von seiten der Sechs dem gleich darauf tagenden Maudling-Ausschuß ein Memorandum über die Vorschläge der Sechs betreffend die Regelung der landwirtschaftlichen Fragen überreicht, das im großen und ganzen eine nicht ungünstige Aufnahme erfahren hat. Bei dieser Tagung wurde außerdem eine Arbeitsgruppe erneut beauftragt, die mit der Beteiligung einer Reihe weniger entwickelter OEEC-Mitgliedsländer an der Freihandelszone verbundenen Probleme weiter zu untersuchen. In der schwierigen, sich aus den unterschiedlichen nationalen Zolltarifen ergebenden Problematik, wie z. B. Schutz gegen Verkehrsverlagerungen durch herkömmliche Ursprungsregeln, Harmonisierung der Außentarife, Erhebung von Ausgleichstaxen und dergleichen, kam der Regierungsausschuß insofern weiter, als nunmehr ein bestimmtes Verfahren für die weitere Prüfung akzeptiert wurde, dem auch die französische Regierung zustimmte. Auch der Verlauf und das Ergebnis der kürzlich in Venedig abgehaltenen Tagung des Ministerrates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft berechtigt dazu, den Abschluß eines Freihandelszonenvertrages zwischen den 17 OEEC-Mitgliedsländern mit größerer Zuversicht als bisher zu betrachten. Bei dieser Tagung hat man beschlossen, daß sich der institutionelle Aufbau der Freihandels-



Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
zone an den der OEEC anlehnen sollte. So sind ein Rat auf Ministerebene und auf Ebene der Stellvertreter, ein oder mehrere Direktionskomitees und eventuell auch ein Gerichtshof vorgesehen. Zwischen den sechs EWG-Staaten konnte ferner Einvernehmen darüber erzielt werden, daß einer der Hauptforderungen der übrigen elf OEEC-Mitgliedsländer, und zwar der Forderung nach gleichzeitigem Inkrafttreten der Zoll- und Kontingentsmaßnahmen, entsprochen werden soll. Der Endtermin der Übergangszeit soll in der Freihandelszone an den Endtermin der EWG angeschlossen werden und darf diesen Termin urn nicht mehr als drei Jahre überschreiten. Für die Beschlußfassung im Ministerrat ist zunächst die Einstimmigkeit in Aussicht genommen. Es soll jedoch im Laufe der Übergangszeit geprüft werden, inwieweit auch Mehrheitsbeschlüsse gefaßt werden können. In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, in welchem Verfahren die sechs Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft ihre einheitliche Haltung im Rat der Freihandelszone festlegen. Diese Frage wird noch geprüft und soll im Ministerrat der EWG am 7. Oktober dieses Jahres geklärt werden. Die Beschlüsse a.uf Grund der Beratungen der sechs EWG-Staaten werden dem Maudling-Ausschuß auf seiner nächsten Tagung vom 21. bis 30. Oktober dieses Jahres unterbreitet werden.
Als derzeitiger Ratspräsident der EWG bin ich gebeten worden, Minister Maudling dahingehend zu unterrichten, daß die sechs EWG-Staaten bei der nächsten Tagung des OEEC-Regierungsausschusses zu einer Grundsatzdebatte zur Verfügung stehen. Ich habe mich in diesem Sinne bereits mit Herrn Minister Maudling in Verbindung gesetzt.
Die Frage 2 c lautet:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, falls es nicht gelingt, vor dem 31. Dezember 1958 einen Vertrag zur Bildung einer Freihandelszone abzuschließen?
Ich antworte: Der Vertrag über die Europäische Freihandelszone wird zu Ende dieses Jahres mit Sicherheit noch nicht abgeschlossen, geschweige denn ratifiziert sein. Es stellt sich damit die Frage, wie innerhalb des westlichen Europa die Tatsache aufgenommen wird, daß sich einige Mitgliedsländer der OEEC wechselseitig gewisse Handelserleichterungen einräumen, die sie den anderen Mitgliedsstaaten nicht gewähren. Diese Unterschiedlichkeit auszuschließen, ist im engeren wirtschaftlichen Bereich die Absicht der Freihandelszone. Die Bundesregierung ist daher lebhaft für ein provisorisches Abkommen eingetreten für den Fall, daß der Freihandelszonenvertrag nicht zum 1. Januar 1959 in Kraft treten könnte. Ein solches provisorisches Abkommen zur Senkung der Zölle um 10 % gegenüber allen OEEC-Mitgliedern — und vielleicht auch zur Ausweitung der Kontingente entsprechend dem EWG-Vertrag — stellt jedoch nur einen Vorgriff auf den endgültigen Freihandelszonenvertrag dar.
Die Bundesregierung ist mit ganzer Kraft bestrebt, eine beschleunigte Verwirklichung des Freihandelszonenvertrags herbeizuführen, und ist fest überzeugt, daß dieser Vertrag zustande kommt. Sie sieht sich in diesem Optimismus durch das Ergebnis der vorerwähnten Tagung des Ministerrats der EWG in Venedig wie überhaupt durch die letzte Entwicklung der Verhandlungen zwischen den 17 OEEC-Mitgliedsländern bestärkt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Anfrage ist beantwortet. Ich bitte diejenigen, die dafür sind, daß die Anfrage besprochen wird, um ein Handzeichen. — Mehr als 50 Mitglieder des Hauses wünschen die Besprechung der Anfrage.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Furler.