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    Deutscher Bundestag 34. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1958 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Wolff, Eichelbaum und Holla 1859 A Glückwunsch zum 80. Geburtstag der Alterspräsidentin Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 1859 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 1859 D Abg. Dr. Elbrächter, bisher DP, tritt der Fraktion der CDU/CSU bei 1860 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260, zu 260, 448, zu 448, 457, 472) Berichtigung zu den Beschlüssen der zweiten und dritten Beratung . . . . 1860 B Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Bundesregierung auf verfassungsrechtliche Prüfung des bremischen Gesetzes betr. die Volksbefragung über Atomwaffen vom 20. Mai 1958; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 474) 1860 C Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der am 25. März 1958 gefaßten Beschlüsse des Deutschen Bundestages über die Beschränkung der Redezeit Klage der Abg. Dr. Adolf Arndt und Dr. Ewald Bucher gegen den Bundestag Klage der Abg. Holger Börner, Dr. Dr. Gustav Heinemann und weiterer gegen den Bundestag (Drucksache 475) 1860 C Wahl eines Mitgliedes des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank (Drucksache 477) 1861 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1957 (Nachtragshaushaltsgesetz 1957) (Drucksache 299) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 407) — Zweite und dritte Beratung —Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . . 1861 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — a) Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache 463) Ritzel (SPD) 1864 A, 1868 C, 1872 A, 1877 D Rademacher (FDP) . 1867 C, 1862 C, 1872 D Dr. Vogel (CDU/CSU) . . 1867 D, 1868 B Dr. Bleiß (SPD) 1868 C Brück (CDU/CSU) 1871 B Drachsler (CDU/CSU) 1880 B Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1882 A Abstimmungen . . . . 1868 C, 1872 C, 1883 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1958 b) Einzelplan 01, Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache 400) 1883 B c) Einzelplan 02, Deutscher Bundestag (Drucksache 447) Ritzel (SPD) 1883 D Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . 1884 A Dr. Gülich (SPD) . . . . . . . 1884 B Abstimmungen . . . . 1884 A, 1884 B, 1884 C d) Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 460) Dr. Schild (DP) 1884 C Abstimmung 1885 A e) Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksache 440) Niederalt (CDU/CSU) 1885 B, 1902 B, 1905 C, 1908 D Brand (CDU/CSU) . 1887 A, 1891 A, 1894 B Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 1894 A, 1894 C, 1903 C, 1905 A, 1909 C Dr. Schröder, Bundesminister 1889 C, 1902 D, 1904 A, 1906 A, 1908 D, 1910 A, 1911 A Dr. Gülich (SPD) . . . . 1890 C, 1906 A Lohmar (SPD) . . . . . . . . 1891 B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 1892 D Hansing (SPD) 1894 A Dr. Stammberger (FDP) . . 1894 D, 1895 C Dr. Vogel (CDU/CSU) . . 1895 B, 1897 A Ritzel (SPD) 1895 D, 1896 D Dr. Werber (CDU/CSU) 1895 D Huth (CDU/CSU) . . . . . . 1896 B Frau Renger (SPD) . . . . . . 1897 B Eisenmann (FDP) . . . . . . 1897 C Frau Nadig (SPD) 1898 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 1898 C, 1900 C Dr. Frede (SPD) . . . . . . . . 1898 C Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 1901 A Hermsdorf (SPD) . . . . 1905 D Dr. Schäfer (SPD) . . . . 1907 C, 1910 C Abstimmungen . . . . . . . 1890 C, 1912 A f) Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 462) Dr. Gülich (SPD) . . 1913B, 1914 C, 1914 D, 1922 C, 1923 C Etzel, Bundesminister . . 1917 A, 1919 B, 1921 A Krammig (CDU/CSU) . . . 1918 A, 1923 D Dr. Arndt (SPD) 1920 A, 1922 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 1923 A Ritzel (SPD) 1923 B g) Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache 408) Müller (Ravensburg) (SPD) . . . . 1924 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 1926 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 1926 B Frau Keilhack (SPD) . . . 1926 D, 1928 A Dr. Conring (CDU/CSU) 1927 C Kurlbaum (SPD) 1928 C h) Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 357, zu 357) Rehs (SPD) 1928 D Dr. Gülich (SPD) 1929 A Bading (SPD) 1929 C, 1933 D Dr. Vogel (CDU/CSU) 1930 B Kriedemann (SPD) 1930 D Seither (SPD) . . . . . . . . 1931 B Frau Keilhack (SPD) 1931 C Niederalt (CDU/CSU) 1932 D Frehsee (SPD) 1933 B Weiterberatung vertagt . . . . . - 1934 C Erklärung gemäß § 36 GO Dr. Görgen .(CDU/CSU) . . . . 1934 D Nächste Sitzung 1934 D Anlagen 1935 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1958 1859 34. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1958 1935 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 30. 6. Dr. Baade 28. 6. Frau Berger-Heise 30. 6. Bergmann* 28. 6. Frau Beyer (Frankfurt) 28. 6. Birkelbach* 28. 6. Dr. Birrenbach* 28. 6. Dr. Burgbacher* 28. 6. Burgemeister 3. 7. Conrad* 28. 6. Dr. Deist* 28. 6. Deringer* 28. 6. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 7. Engelbrecht-Greve* 28. 6. Euler 28. 6. Dr. Friedensburg* 28. 6. Dr. Furler* 28. 6. Gaßmann 5. 7. Geiger (München)* 28. 6. Dr. Greve 28. 6. Hahn* 28. 6. Häussler 30. 6. Heye 25. 6. Holla 25. 6. Dr. Hoven 28. 6. Illerhaus* 28. 6. Dr. Jordan 25. 6. Kalbitzer* 28. 6. Kiesinger 25. 6. Frau Kipp-Kaule 25. 6. Dr. Kopf* 28. 6. Dr. Kreyssig* 28. 6. Leber* 28. 6. Lenz (Brühl)* 28. 6. Dr. Leverkuehn* 28. 6. Dr. Lindenberg* 28. 6. Lücker (München)* 28. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 5. 7. Margulies* 28. 6. Maucher 25. 6. Mensing 28. 6. Metzger* 28. 6. Müller-Hermann* 28. 6. Frau Niggemeyer 12. 7. Dr. Oesterle* 28. 6. Frau Dr. Pannhoff 25. 6. Dr. Preiß 5. 7. Dr. Preusker 25. 6. Frau Dr. Probst* 28. 6. Rasch 25. 6. Dr. Ratzel* 28. 6. Richarts* 28. 6. Frau Rösch 30. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 30. 6. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter beurlaubt bis einschließlich Ruf 5. 7. Scheel* 28. 6. Dr. Schmidt (Gellersen)* 28. 6. Schmidt (Hamburg)* 28. 6. Schoettle 19. 7. Schultz 25. 6. Dr. Starke* 28. 6. Storch* 28. 6. Sträter 30. 6. Frau Strobel* 28. 6. Struve 5. 7. Walpert 26. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 28. 6. Dr. Will 5. 7. Frau Wolff (Berlin) 25. 6. b) Urlaubsanträge Franke 12. 7 Anlage 2 Umdruck 57 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Huth, Jacobi, Spitzmüller, Matthes und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 300 Anlage, 440). Der Bundestag wolle beschließen: (D) In Kap. 06 02 Tit. 662 - Für zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports und der Leibesübungen —(Drucksache 440 S. 8) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 800 000 DM auf 1 800 000 DM erhöht. Bonn, den 24. Juni 1958 Huth Dr. Barzel Dr. Elbrächter Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Hesberg Josten Kemmer Leicht Memmel Dr. Meyers (Aachen) Rasner Rösing Dr. Rüdel (Kiel) Siebel Solke Stingl Teriete Wacher Jacobi Diel (Horressen) Lange (Essen) Maier (Freiburg) Meitmann Dr. Mommer 1936 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1958 Frau Nadig Neubauer Frau Renger Dr. Schäfer Schmitt (Vockenhausen) Schreiner Spitzmüller Dürr Eisenmann Mischnick Matthes Anlage 3 Umdruck 80 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs Ides Haushaltsgesetzes 1958 hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 300 Anlage, 440) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 03 Bundesverwaltungsgericht in Berlin — (Drucksache 440 S. 8 ff.) werden die Titel 101, 104, 10P 108, 200, 203, 215 und 870 in ,der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt mit der Maßgabe, daß ,die in Tit. 101 vorgesehene Hebung einer Planstelle der Bes.-Gr. A 7 nach der Bes.-Gr. A 8 entfällt. Bonn, den 24. Juni 1958 Hoogen Dr. Bartels Benda Demmelmeier Etzenbach Frau Geisendörfer Dr. Gossel Frau Hamelbeck Hübner Dr. Kanka Kühlthau Frau Dr. Maxsein Memmel Spies (Emmenhausen) Schlee Frau Dr. Schwarzhaupt Dr. Storm (Duisburg) Dr. Wahl Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Dr. Weber (Koblenz) Dr. Wilhelmi Dr. Winter Dr. Arndt Büttner Diel (Horressen) Frau Eilers (Bielefeld) Jahn (Marburg) Maier (Freiburg) Frau Kettig Meitmann Dr. Menzel Frau Nadig Dr. Schäfer Schmitt (Vockenhausen) Schreiner Schröter (Berlin) Dr. Bucher Anlage 4 Umdruck 81 Änderungsantrag der Abgeordneten Rehs, Kinat, Frehsee, Frau Dr. Hubert, Dr. Gülich und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage, 357). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 02 Tit. 613 — Zuschüsse zur Förderung der Zucht des Warmblutpferdes Trakehner Abstammung — (Drucksache 300 Anlage S. 40) wird der Ansatz von 92 000 DM auf 98 000 DM erhöht und der Mehrbetrag von 6000 DM in der Erläuterung zu b) ausgebracht. Bonn, den 24. Juni 1958 Rehs Kinat Frehsee Frau Dr. Hubert Dr. Gülich Franke Kriedemann Matzner Merten Dr. Mommer Pohle Reitzner Dr. Schmidt (Gellersen) Anlage 5 Umdruck 82 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 300 Anlage, 440) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 Tit. 660 b) — Zuschuß für Familien-Ferienheime — (Drucksache 300 Anlage S. 35) wird der Ansatz von 1 000 000 DM auf 1 500 000 DM erhöht. Bonn, den 24. Juni 1958 Dr. Werber Frau Welter (Aachen) Gontrum Dr. Krone und Fraktion Dr. Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1958 1937 Anlage 6 Umdruck 83 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministesr des Innern (Drucksachen 300 Anlage, 440) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 646 — Förderung der volksgesundheitlichen Bestrebungen und der Bekämpfung menschlicher Krankheiten — (Drucksache 300 Anlage S. 33) wird der Ansatz von 850 000 DM um 1 150 000 DM auf 2 000 000 DM erhöht. In den Erläuterungen sind unter a) der Betrag für die Bekämpfung der Kinderlähmung von 200 000 DM auf 1 200 000 DM zu erhöhen und nach e) anzufügen: „f) das Deutsche Krankenhausinstitut in Düsseldorf 100 000 DM g) die Universität München für eine Felduntersuchung über Schwankungen der Leistungsbereitschaft im Schulkindalter 29 000 DM" 2. In Tit. 658 — Förderung des Erfahrungsaustausches, insbesondere über gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten, mit internationalen Organisationen des Gesundheitswesens und zwischen Wissenschaftlern des In- und Auslandes (Drucksache 300 Anlage S. 35) wird der Ansatz von 50 000 DM um 50 000 DM auf 100 000 DM erhöht. Bonn, den 24. Juni 1958 Dr. Stammberger Dr. Mende und Fraktion Anlage 7 Umdruck 90 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 300 Anlage, 408) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen —1. a) In Tit. 608 — Förderung der hauswirtschaftlichen Aufklärung und Beratung — (Drucksache 300 Anlage S. 27) wird der Ansatz von 50 000 DM um 100 000 DM auf 150 000 DM erhöht. b) Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Die Mittel sind bestimmt zur Einrichtung von hauswirtschaftlichen Beratungsstellen, durch welche die Verbraucher, besonders die Hausfrauen, über die neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiete der Deckung des täglichen Lebensbedarfs, der Verbesserung der Lebenshaltung und der rationellen Einkommensverwendung aufgeklärt und beraten werden sollen. Mehr für neue Beratungsstellen. Aus diesem Betrag sollen auch für die laufenden Kosten von Hauswirtschaftsberatungsstellen Zuschüsse gegeben werden. Bei Gewährung von Bundeszuschüssen sollen sich Länder oder Gemeinden im angemessenen Verhältnis an den Einrichtungs- und laufenden Kosten für hauswirtschaftliche Beratungsstellen beteiligen. Die Verteilung der Mittel erfolgt über idie Länder." 2. a) In Tit. 615 — Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit, insbesondere der Verbraucher, über Marktfragen — (Drucksache 300 Anlage S. 28) wird die Zweckbestimmung wie folgt ergänzt: „und Aufklärung über Qualitäts- und Gütemerkmale gewerblicher Erzeugnisse im Bereich der Hauswirtschaft. Förderung der Rationalisierung des städtischen Haushaltes." b) Der Ansatz wird von 250 000 DM um 250 000 DM auf 500 000 DM erhöht. c) Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Die wirtschaftliche Entwicklung macht es notwendig, die Konsumenten stärker als bisher über Markt- und Preisvorgänge und marktgerechtes Verhalten zu unterrichten. — Das soll u. a. über Rundfunk, durch den Film und Lehrmaterial für Schulen und Organisationen wie durch Ausstellungen erfolgen. Durch populäre Veröffentlichungen wissenschaftlicher Ergebnisse von Forschungsinstituten für Hauswirtschaft und für Qualitätsprüfungen gewerblicher Erzeugnisse und Förderung solcher Einrichtungen soll eine objektive Qualitätsübersicht und Kenntnis auf dem Gebiet der Haushaltsgeräte und -gegenstände vermittelt und die Rationalisierung auch ides städtischen Haushalts gefördert werden. Die Aufklärungsarbeit soll überwiegend im Zusammenhang mit dem Bundesausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärung erfolgen." Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 92 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 300 Anlage, 463). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 1210 - Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Bundesautobahnen) — wird folgender neuer Tit. 716 ausgebracht: 1938 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1958 „Tit. 716 Beseitigung schienengleicher Übergänge 30 000 000 DM" und die Erläuterung wie folgt gefaßt: „Zu Tit. 716 Aus den Mitteln dieses Titels soll der nach dem Wegkreuzungsgesetz auf die öffentlichen Eisenbahnen entfallende anteilige Aufwand bestritten werden." Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 93 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksachen 300 Anlage, 447). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 02 01 wird folgender neuer Tit. 311 eingefügt: „Tit. 311 Zuschuß für die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft in Bonn, zur baulichen Erweiterung und Instandsetzung 25 000 DM" Bonn, den 24. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 94 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache 300 Anlage, 447). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 0201 Tit. 309 — Ausgaben für parlamentarische Kongresse und Gesellschaften — (Drucksache 447 S. 13) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 55 000 DM auf 945 200 DM gekürzt und in den Erläuterungen die Nr. 7 — Beitrag für die NATOParlamentarier-Konferenz mit dem Ansatz von 55 000 DM gestrichen. Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 96 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 300 Anlage, 440) Der Bundestag wolle beschließen: Zu K a p. 06 02 Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 620 — Förderung der Osteuropa-Institute — (Drucksache 300 Anlage S. 26) wird der Absatz „a) Osteuropa-Institut in München . . . 120 000 DM" gestrichen. 2. In Tit. 621 — Zuschuß an die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien (Drucksache 440 S. 7) wird der Ansatz von 125 000 DM um 15 000 DM erhöht auf 140 000 DM. 3. In Tit. 622 Zuschuß zur Förderung von begabten und bedürftigen Studenten an deutschen wissenschaftlichen Hochschulen — (Drucksache 440 S. 7) wird a) in der Zweckbestimmung das Wort „wissenschaftlichen" gestrichen, b) der Ansatz von 38 400 000 DM um 17 000 000 DM auf 55 400 000 DM erhöht. In den Erläuterungen (Drucksache 300 Anlage S. 27) erhält Absatz c) folgende Fassung: „c) für das Deutsche Studentenwerk e. V. (Zusammenschluß der Sozialeinrichtungen der Hochschulen) zur Auszahlung von Darlehen und Stipendien an begabte und bedürftige deutsche Studenten an Hochschulen (wissenschaftlichen Hochschulen und pädagogischen Bildungsstätten) . . . . 48 000 000 DM" und wird folgender neuer Absatz d) angefügt: „d) für die Förderung von Ingenieurstudenten . . . . . . . . 4 000 000 DM". 4. In Tit. 624 — Zur Förderung des Studiums von Ausländern durch deutsche Hochschulen — (Drucksache 300 Anlage S. 28) wird der Ansatz von 600 000 DM um 100 000 DM auf 700 000 DM erhöht. 5. In Tit. 632 — Zur Förderung zentraler Maßnahmen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung — (Drucksache 300 Anlage S. 29) wird der Ansatz von 340 000 DM um 25 000 DM auf 365 000 DM erhöht. 6. In Tit. 959 — Zuschuß für die Ausstattung der Heime des Müttergenesungswerks — (Drucksache 300 Anlage S. 39) wird der Ansatz von 2 000 000 DM um 1 000 000 auf 3 000 000 DM erhöht. 7. Folgender neuer Tit. 974 wird eingefügt: „Tit. 974 — Zur Beseitigung der durch Krieg und Kriegsfolgen verursachten Schulraumnot in Ländern und Gemeinden —250 000 000 DM. Die Mittel sind gesperrt." 8. Im Falle der Ablehnung des Antrages unter Nr. 7: „Folgender Leertitel 974 wird eingefügt: Tit. 974 — Zur Beseitigung der durch Krieg und Kriegsfolgen verursachten Schulraumnot in Ländern und Gemeinden . . . . DM". Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1958 1939 Zu Kap. 06 09 Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln 9. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 300 Anlage S. 97) erhält der letzte Absatz des Zweckbestimmungsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung einer nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Bundestages aus drei Mitgliedern des Bundestages zu bildenden Kommission und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung der Kommission und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 06 25 Bundesgrenzschutz 10. Dem Tit. 101 (Drucksache 300 Anlage S. 217) wird folgender Haushaltsvermerk zugefügt: „Soweit die Stellen am 1. Juli 1958 nicht besetzt waren, sind sie gesperrt. Sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Ausschusses für Inneres und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages besetzt werden." Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 97 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 300 Anlage, 408). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 09 01 Tit. 101 — Amtsbezüge des Ministers und Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen der planmäßigen Beamten (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 300 Anlage S. 7) wird bei den Planstellen unter Besoldungsgruppe B 8 die Stelle eines Ministerialdirektors gestrichen. Der Ansatz ist entsprechend zu kürzen. Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 98 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage, 357). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 572 — Förderung der Umlegung (Flurbereinigung) b) Zuschüsse 2. Verstärkung der Mittel zu 1. auf Grund des „Grünen Plans 1958" — (Drucksache 300 Anlage S. 28) wird der Ansatz von 60 000 000 DM um 60 000 000 DM auf 120 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 574 — Ausbau der Wirtschaftswege (Grüner Plan 1958) b) Zuschüsse — (Drucksache 300 Anlage S. 29) wird der Ansatz von 50 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 75 000 000 DM erhöht. 3. In Tit. 580 — Förderung des Gemüse-, Obst- und Gartenbaues sowie des Kartoffelbaues — (Drucksache 357 S. 4) a) erhält unter b) Zuschüsse die Zweckbestimmung der Nr. 2 folgende Fassung: „2. Verbesserung von Qualität und Absatz bei Obst, Gemüse, anderen Gartenbauerzeugnissen, Kartoffeln und Tabak (Grüner Plan 1958) " b) wird der Ansatz von 12 500 000 DM um 1 000 000 DM auf 13 500 000 DM erhöht. 4. In Tit. 604 — Zuschüsse zur Förderung von Naturparken und Landschaftsschutzmaßnahmen — (Drucksache 300 Anlage S. 38) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 1 000 000 DM erhöht auf 2 000 000 DM. 5. In Tit. 630 — Zuschüsse zur Förderung der Milchwirtschaft (Drucksache 300 Anlage S. 46) wird a) bei b) Förderung von Qualität und Absatz (Grüner Plan 1958) der Ansatz von 30 000 000 DM um 20 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht; b) bei c) Durchführung von Schulmilchspeisungen (Grüner Plan 1958) der Ansatz von 6 000 000 DM um 44 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. 6. In Tit. 650 — Verbraucherberatung, Ernährungsaufklärung, Absatzförderung — (Drucksache 300 Anlage S. 51) wird der Ansatz von 750 000 DM um 750 000 DM auf 1 500 000 DM erhöht. 7. In Tit. 670 — Zuschüsse zur Durchführung und Auswertung besonderer Untersuchungen und Erhebungen auf dem Gebiet der Land- und Ernährungswirtschaft — (Drucksache 300 Anlage S. 53) wird der Ansatz von 2 534 500 DM um 275 000 DM auf 2 809 500 DM erhöht. B. Absatz 1 der Erläuterung zu Tit. 952 — Förderung der Fischerei b) Beihilfe zur Förderung der Wirtschaftlichkeit in einer Übergangszeit — (Drucksache 300 Anlage S. 57) erhält folgende Fassung: „Für die Betriebe der großen Heringsfischerei und der kleinen Küsten- sowie der kleinen und großen Hochseefischerei soll angesichts der Preisentwicklung für Dieselkraftstoffe für eine Übergangszeit eine Beihilfe zur Förderung der Wirtschaftlichkeit gewährt werden. Als Bemessungs- 1940 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1958 grundlage für die Beihilfe soll der beim Fischfang verbrauchte nachgewiesene Brenn- und Treibstoff dienen." 9. In den Erläuterungen zu Tit. 956 — Zuschüsse zur Verbilligung von Zinsen für Darlehen zur Förderung vordringlicher agrar- und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen a) bisherige Maßnahmen - (Drucksache 300 Anlage S. 59) werden in Nr. 7 unter a) die Worte „bei hilfsbedürftigen, besonders förderungsbedürftigen Betrieben" gestrichen. Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 99 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache 300 Anlage, 463). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 1202 wird folgender neuer Leertitel eingefügt: „Tit. 540 Gewährung von Darlehen für den Bau von Fahrgastschiffen auf deutschen Werften nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen und unter sonstigen Bedingungen — DM". Bonn, den 25. Juni 1958 Rademacher Dr. Mende und Fraktion Anlage 15 Umdruck 107 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 300 Anlage, 440). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 Tit. 637 Zur Förderung der kulzurellen und wissenschaftlichen Bestrebungen, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt — (Drucksache 300 Anlage S. 30) wird der Ansatz von 1 900 000 DM um 100 000 DM auf 2 000 000 DM erhöht. Bonn, den 24. Juni 1958 Dr. Vogel Dr. h. c. Arnold und Fraktion Anlage 16 Umdruck 108 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksachen 300 Anlage, 447) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 02 01 erhält der Titel 874 folgende Fassung: „Tit. 874 Beschaffung von Informationsmaterial für Volksbüchereien, Volkshochschulen, Jugendgruppen usw. 195 000 DM". Die Erläuterung wird wie folgt gefaßt: Veranschlagt sind: Die Kosten für die Beschaffung a) des Amtlichen Handbuchs des Deutschen Bundestages für Volksbüchereien und Volkshochschulen 185 400 DM b) des Kürschnerschen Volkshandbuchs Deutscher Bundestag für Jugendgruppen usw. 9 600 DM zusammen 195 000 DM Der Ansatz gilt für die laufende Wahlperiode des Deutschen Bundestages." Bonn, den 25. Juni 1958 Dr. Vogel Dr. Krone und Fraktion Dr. Gülich Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Kollegin, das Haus dankt Ihnen.
    Wir fahren fort. Die Fraktion der Deutschen Parlei teilt mir unter dem 20. Juni 1958 mit, daß der Herr Abgeordnete Dr. Elbrächter aus der Fraktion der Deutschen Partei ausgetreten sei. Die Fraktion der CDU/CSU hat mitgeteilt, daß der Abgeordnete Dr. Elbrächter mit Wirkung vorn 24. Juni in die CDU/CSU-Fraktion aufgenommen wurde.

    (Zurufe von der SPD.)

    Meine Damen und Herren, eine andere Mitteilung. Der Vorsitzende ,des Finanzausschusses hat mir am 23. Juni mitgeteilt, daß bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf .dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts mindestens eine Ungenauigkeit bei der Redaktion zustande gekommen ist. Meine juristischen Berater sind der Meinung, daß man das nicht einfach durch eine Aufnahme in die Amtlichen Mitteilungen des Hauses richtigstellen könne, sondern daß man dazu das Einvernehmen des Hauses brauche. Ich trage Ihnen deshalb folgendes vor.
    In dieses Gesetz ist durch Annahme des Änderungsantrags auf Umdruck 75 ein Artikel 7 b — jetzt Artikel 10 — eingefügt worden, dessen Absatz 1 wie folgt zu ergänzen ist:

    (1) In § 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom 21. Dezember 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 441), des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung vom 21. Dezember 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 467) und des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" vom 4. Juli 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 384) werden

    a) in Absatz 2 hinter den Worten „um 20 vom Hundert" die Worte „und um 3,2 vom Hundert der in ,dem Einkommen enthaltenen Einkünfte aus Berlin (West) im Sinn des § 2" und
    b) in Absatz 3 Satz 1 hinter den Worten „um 20 vom Hundert" die Worte „ , die veranlagte Körperschaftsteuer außerdem um 3,2 vom Hundert dieser in dem Einkommen enthaltenen Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus Berlin (West) im Sinn des § 2 Nr. 2"
    eingefügt.
    Ich bin der Meinung, ,daß es sich um eine redaktionelle Anpassung handelt und nicht um eine materielle Abweichung von ,den Beschlüssen Ides Bundestages in zweiter Beratung. Aber ich möchte doch, daß das dem Hause ausdrücklich zur Kenntnis gebracht wird. Erhebt sich Widerspruch gegen diese, wie ich meine, redaktionelle Änderung? Auch der Vorsitzende ,des Finanzausschusses ist .der Meinung, daß es sich um eine redaktionelle Klarstellung handelt. Ist ,das Haus damit einverstanden? — Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
    Damit, meine Damen und Herren, kommen wir zur Tagesordnung. Wir verfahren so, daß die Abstimmungen von 10 bis 13 und von 14 bis 16 Uhr stattfinden. Eine Mittagspause ist in dieser Woche nicht vorgesehen; denn wir wollen heute um 18 Uhr schließen, morgen um 19 Uhr und am Freitag bis spätestens 17 Uhr tagen, in der Hoffnung, daß wir am Freitag früher fertig sind.
    Ich rufe auf Punkt I der Tagesordnung:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht — Antrag der Bundesregierung auf verfassungsrechtliche Prüfung des bremischen Gesetzes betreffend die Volksbefragung über Atomwaffen vom 20. 5. 1958 (GVBl. S. 49) (Drucksache 474).
    Ich frage, ob der Herr Berichterstatter das Wort wünscht. — Das ist nicht ,der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Wird ,das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag ,des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen ist der Antrag des Ausschusses angenommen.
    Punkt II der Tagesordnung:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Rechtsausschusses über die Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der am 23. März 19:8 gefaßten Beschlüsse des Deutschen Bundestages über die Beschränkung der Redezeit
    — Klage der Bundestagsabgeordneten Dr. Adolf Arndt und Dr. Ewald Bucher gegen den Bundestag
    — Klage der Bundestagsabgeordneten Holger Börner und Dr. Dr. Gustav Heinemann sowie weiterer Mitglieder des Bundestages gegen den Bundestag (Drucksache 475).
    Wünscht der Herr Berichterstatter, Abgeordneter Dr. Weber (Koblenz), das Wort? Das ist nicht der Fall.



    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist angenommen.
    Wir kommen zu Punkt III der Tagesordnung:
    Wahl eines Mitgliedes des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank (Drucksache 477)

    Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag Drucksache 477 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Nun kommen wir zu Punkt IV und damit zum Haushalt, zunächst zum Nachtragshaushaltsgesetz 1957. Ich rufe auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1957 (Nachtragshaushaltsgesetz 1957) (Drucksache 299)
    Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 407)


    (Erste Beratung: 22. Sitzung)

    Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. — Herr Berichterstatter Dr. Conring hat das Wort.
    D;. Conring (CDU/CSU), Berichterstatter: Herr
    Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn von vornherein festgestanden hätte, daß der Nachtragshaushaltsplan 1957 in zweiter und dritter Lesung zugleich mit dem Haushaltsplan 1958 heute hier behandelt werden würde, dann wäre der Nachtragshaushaltsplan wahrscheinlich gar nicht vorgelegt worden. Aber das konnte man bei der Einbringung noch nicht übersehen. Wir müssen uns deshalb heute mit dem Nachtragshaushalt beschäftigen, weil seine Zahlen in den Haushalt 1958 übergegangen sind.
    In dem Nachtragshaushaltsplan werden die haushaltsrechtlichen Konsequenzen aus der Regierungsumbildung gezogen. In ihm sind neun Einzelhaushalte behandelt.
    Im Haushalt des Bundespräsidenten wird die Stelle eines Ministerialdirektors neu begehrt. Sie ist für den Geschäftsführer des Wissenschaftsrats gedacht. Die Stelle wird im Haushalt des Herrn Bundespräsidenten ausgebracht. Der in Aussicht genommene Stelleninhaber wird beurlaubt; er geht zum Wissenschaftsrat, seine Besoldung wird je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen. Gegen diese Stelle hat der Haushaltsausschuß keine Bedenken gehabt; er hat ihr zugestimmt.
    Im Einzelplan 04 — Bundespresse- und Informationsamt — ist eine neue Staatssekretärsteile vorgesehen; sie war bisher eine Ministerialdirektorstelle. Mit Rücksicht auf die Position des Pressechefs glaubte der Haushaltsausschuß auch dieser Stellenveränderung seine Zustimmung geben zu sollen.
    Im Einzelplan 05 - Auswärtiges Amt — sind
    zwei Stellen für Unterstaatssekretäre, eine Stelle für einen Ministerialdirektor und eine Stelle für einen Ministerialdirigenten vorgesehen. Die Erscheinung von Unterstaatssekretärstellen im Haushaltsplan 05 hat ja in der Öffentlichkeit schon zu einer Diskussion geführt. Ich darf mir erlauben, einige wenige Bemerkungen zu diesen Positionen zu machen.
    Nach der Besoldungsordnung, die wir im vorigen Jahr hier verabschiedet haben, ist es möglich, Unterstaatssekretärstellen zu schaffen. Damals dachte man an Stellen im Verteidigungsministerium, die in Korrespondenz zu den militärischen Stellen stehen sollten. Man glaubte, man müsse eine Stellenkategorie haben, die zwar unter dem Staatssekretär, aber oberhalb des Ministerialdirektors rangiert. Mat hat leider übersehen, das in der neuen Besoldungsordnung auch zum Ausdruck zu bringen. In ihr sind nun aber generell Unterstaatssekretärstellen vorgesehen, ohne daß diese auf das Verteidigungsministerium beschränkt sind. Merkwürdigerweise hat aber in diesem Nachtragshaushalt 1957 und in dem Haushaltsplan 1958 gerade das Verteidigungsministerium keine Unterstaatssek retärstellen angefordert. Wohl aber finden sich zwei Unterstaatssekretärstellen im Entwurf des Haushaltsplans für das Auswärtige Amt und eine Unterstaatssekretärstelle in dem Haushaltsplanentwurf für das Bundeskanzleramt.
    Der haushaltsausschuß hat sich sehr sorgfältig überlegt, ob es gut ist, Unterstaatssekretärstellen in den Haushaltsplan einzufügen. Er erinnerte sich daran, daß in der Vorweltkriegszeit in der alten preußischen Verwaltung und in der alten Reichsverwaltung zwar Unterstaatssekretärstellen vorhanden gewesen sind, aber in einem ganz anderen Zusammenhang. In der preußischen Verwaltung war es so, daß der Minister an der Spitze stand und ihm unmittelbar ein Unterstaatssekretär — kein Staatssekretär — unterstand. In der alten Reichsverwaltung wurden die — an Stelle von Reichsministerien vorhandenen — Reichsämter von Staatssekretären geleitet, denen Unterstaatssekretäre nachgeordnet waren. Aber weder in der Vorweltkriegszeit noch in der Nachweltkriegszeit finden Sie in der preußischen oder in der Reichsverwaltung eine Dreistaffelung: Minister, Staatssekretär, Unterstaatssekretär. Das hat es zu keinem Zeitpunkt, weder in Preußen noch im Deutschen Reich, gegeben. Wir standen im Haushaltsausschuß vor der Frage, ob wir eine solche Ordnung neu und damit erstmalig einführen sollten. Wir waren uns darüber klar, geschieht das beim Auswärtigen Amt und beim Bundeskanzleramt, dann ist die Zeit absehbar, in der wir in allen Bundeszentralhehörden und wahrscheinlich auch in Landeszentralbehörden die Stellen der Unterstaatssekretäre haben werden. Das bedeutet eine finanzielle Mehrbelastung, bedeutet aber auch, was wichtiger ist, eine Erschwerung der straffen Führung eines Ministeriums. Das waren die Gründe, die den Haushaltsausschuß bewogen haben, zu sagen: Wir wollen lieber mit den Stellen der Unterstaatssekretäre in den Zentralbehörden des Bundes und damit vielleicht auch der



    Dr. Conring
    Länder gar nicht erst beginnen, sondern wir wollen diese Stellen als Ministerialdirektoren-Stellen ausbringen, wenn es nötig ist, mit einer Zulage, aber nur dort, wo die Ministerialdirektoren die ständigen Vertreter des Staatssekretärs sein müssen und eigene Abteilungen nicht mehr haben.
    So ist es beim Auswärtigen Amt geschehen. Niemand im Haushaltsausschuß verschloß sich der Tatsache, daß die Spitze des Auswärtigen Amtes überlastet ist. Das ist in den Haushaltsberatungen der Vorjahre hier schon wiederholt hervorgehoben worden. Es hätte vielleicht nahegelegen, daß das Auswärtige Amt von sich aus einen zweiten Staatssekretär angefordert hätte, wie das schon in den zwei anderen Bundeszentralbehörden Rechtens ist. Wir haben zwei Staatssekretäre im Bundesministerium des Innern und werden nach diesem Nachtragshaushalt zwei Staatssekretäre im Wirtschaftsministerium haben. Das Auswärtige Amt hielt es aber für besser, wenn es nicht einen zweiten Staatssekretär, sondern zwei Unterstaatssekretäre oder, wie der Haushaltsausschuß sagt, zwei Ministerialdirektoren mit Zulage erhielte. Demgemäß hat der Haushaltsausschuß Ihnen vorgeschlagen, Unterstaatssekretärsstellen nicht einzuführen, sondern es bei den Ministerialdirektorenstellen zu belassen.
    Dann ist im Auswärtigen Amt eine neue Ministerialdirektorstelle für den Leiter der Ost-Abteilung vorgesehen. Der Haushaltsausschuß hat dem zugestimmt. Weiter ist eine neue Stelle eines Ministerialdirigenten beim Einzelplan 05 vorgesehen. Der Haushaltsausschuß hat diese abgelehnt.
    Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich ein kurzes Wort über die Ministerialdirigenten sagen, weil sich diese Stellen wiederholt auch im Haushaltsplan 1958 mit einem kw.-Vermerk finden werden. Es hat in der preußischen und in der Reichsverwaltung immer „Unterabteilungen" von Abteilungen gegeben, die von Ministerialdirektoren geführt waren. Das hängt von der Größe der Abteilung ab, die ein Ministerialdirektor führt, ob sie noch übersehbar und straff geführt werden kann oder ob es einer Unterabteilung bedarf. Der Haushaltsausschuß wendet sich nicht grundsätzlich gegen Ministerialdirigenten, er möchte nur einen Mißbrauch beseitigen, der sich in der Nachkriegszeit eingeschlichen hat. Bei der bisherigen Besoldungsordnung schien es nämlich den Zentralbehörden vielfach zweckmäßig, um Kräfte für die Zentralbehörden zu gewinnen, im Lande Umschau zu halten und den Bewerbern die Stelle eines Ministerialdirigenten anzubieten, die mehr Ansehen und mehr Gehalt versprach. Dann wurden hier und dort ad hoc Unterabteilungen in den Zentralbehörden geschaffen. Wir haben jetzt in den Bundeszentralbehörden eine ganze Reihe von Unterabteilungen, die eigentlich gar nicht recht diesen Namen verdienen. Wir haben in den Bundeszentralbehörden eine Reihe von „Ober-Ministerialräten", wenn ich so sagen darf, die den Titel Ministerialdirigent führen. Wir glaubten im Haushaltsausschuß, daß, nachdem eine neue Besoldungsordnung im Vorjahr von uns beschlossen worden ist, dieser Abusus der Nachkriegszeit auf das richtige Maß zurückgeführt werden muß. Wir haben deshalb geglaubt, auch im
    Auswärtigen Amt eine Ministerialdirigentenstelle
    für einen Unterabteilungsleiter ablehnen zu sollen.
    Ich komme zum Haushalt für Wirtschaft. Bei den Aufgaben, die dem Wirtschaftsministerium nach der Regierungsumbildung übertragen worden sind, wünscht das Wirtschaftsministerium und mit ihm die Bundesregierung einen weiteren Staatssekretär. Der Haushaltsausschuß hat dagegen keine Bedenken erhoben.
    Dasselbe finden wir im Familienministerium, dem ja der Bundesjugendplan hinzugewachsen ist: dort ist eine Staatssekretärstelle vorgesehen. Der Haushaltsausschuß hat mit Mehrheit beschlossen, dieser Staatssekretärstelle seine Zustimmung zu geben.
    Dann bleibt noch das Bundesratsministerium
    wenn ich es kurz so nennen darf es heißt ja nunmehr: „Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder". In diesem Ministerium war im Jahre 1954 eine Staatssekretärstelle mit einem k. w.-Vermerk eingerichtet. Der derzeitige Stelleninhaber hat ein Bundestagsmandat angenommen und ist, wie üblich, aus seiner Stelle beurlaubt worden. Es war das Verlangen der Bundesregierung, daß der Haushaltsausschuß nunmehr den k. w.-Vermerk streicht. Der Haushaltsausschuß hat sich nicht bereit gefunden, das zu tun, weil er glaubte, daß sich der Zustand, der vor 1954 in diesem Hause bestanden hat, durchaus bewährt hat, daß die Hauptlast dieses Amtes immer auf der Persönlichkeit des Herrn Ministers beruht und daß seine Mitarbeiter und besonders sein engster Mitarbeiter im Range eines Ministerialdirektors ihn durchaus so unterstützen können, wie er das im Interesse der Sache erwarten muß. Wir glaubten im Haushaltsausschuß nicht, daß der k. w.-Vermerk beseitigt werden müsse, um einen neuen Staatssekretär in dieses Amt einziehen zu lassen. Wir schlagen vor, auch in diesem Amt statt dessen eine Ministerialdirektorenstelle einzurichten.
    Dann ist noch das Wohnungsbauministerium mit dem Wunsch hervorgetreten, eine Dirigentenstelle für eine neue Abteilung zu erhalten. Der Haushaltsausschuß hat dem Wunsch zugestimmt, aber für den Haushaltsplan 1958, was ja, da wir die Lesungen miteinander verbinden, keine Änderung in der Planung der Bundesregierung bedeutet.
    Ferner sind im Nachtragshaushalt noch zwei Einzelpläne enthalten, die hier mit Personalangelegenheiten nichts zu tun haben. Der eine betrifft die Übertragung der 1 198 600 000 DM aus dem Verteidigungshaushalt, Einzelplan 14, in den Haushalt für Verteidigungshilfe, Einzelplan 35. Diese Übertragung steht im Zusammenhang mit der Übernahme der Stationierungslasten, die ja in diesem Hohen Hause schon behandelt worden sind. Der dafür benötigte Betrag muß aus dem Einzelplan 14 in den Einzelplan 35 überführt werden, weil er dort hingehört und mit dem Aufenthalt der ausländischen Streitkräfte auf deutschem Boden zusammenhängt. Die Mehrheit des Haushaltsausschusses hat dieser Umdisposition zugestimmt.
    Schließlich ist im Nachtragshaushalt noch eine Reihe von Stellen enthalten, die dem Bundeskartell-



    Dr. Conring
    amt, der neugeschaffenen Einrichtung in Berlin, zufallen sollen. Der Haushaltsausschuß ist in dieser Beziehung noch über die Regierungsvorlage einausgegangen. Die Regierungsvorlage hatte 38 Beamtenstellen angefordert, der Haushaltsausschuß hat 50 für richtig gehalten; die Bundesregierung hat 37 Angestelltenstellen angefordert, der Haushaltsausschuß ist auf 40 gegangen. Sie werden im Haushaltsplan 1958 eine weitere Steigerung linden: die Zahl der Beamten wird auf 79 und die der Angestellten auf 86 erhöht werden, so daß dann im Bundeskartellamt Berlin mit den Arbeitskräften zusammen 178 Stellen eingerichtet sein werden.
    Wenn ich zu diesem letzten Punkt eine Empfehlung aussprechen darf, so wäre es diese, daß wir die Fragen des Bundeskartellamtes gemeinsam bei Einzelplan 09 erörtern; denn wir werden sie sonst doppelt erörtern: einmal beim jetzigen Nachtragshaushalt 1957 und alsdann noch einmal beim Haushaltsplan 1958, beim Einzelplan 09, dem Bundeswirtschaftsministerium.
    Meine Damen und Herren, der Haushaltsausschuß empfiehlt Ihnen, den Nachtragshaushalt mit den Änderungen anzunehmen, die sich aus der Drucksache 407, die wir Ihnen vorgelegt haben, ergeben.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Meine Damen und Herren, wir treten in die zweite Beratung ein.
Ich rufe an Hand der Drucksache 407 Ziffer 1 zunächst den Einzelplan 01 auf; das bezieht sich auf Drucksache 299, Seite 9. Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Einzelplan 01 in zweiter Beratung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! — Enthaltungen? Der Einzelplan 01 ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Einzelplan 14. Das ist auf Drucksache 299 Seite 31. Wird dazu das Wort gewünscht?
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Einzelplan 14 im Nachtragshaushalt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Das erste war die Mehrheit; der Einzelplan 14 ist angenommen.
Einzelplan 29 auf Seite 41 der Drucksache 299! Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer diesem Einzelplan 29 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der Einzelplan 29 — Nachtragshaushalt - ist ebenfalls angenommen.
Einzelplan 35 auf Seite 43 der Drucksache 299! Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Einzelplan 35 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der Einzelplan 35 ist angenommen.
Damit, meine Damen und Herren, wäre die Ziffer 1 des Antrags des Ausschusses auf Drucksache
407 erledigt. Wir kommen zu Ziffer 2. Hier muß über die Pläne 04, 05 und 09 abgestimmt werden.
Ich rufe zunächst den Einzelplan 04 - Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — auf Seite 11 der Drucksache 299 auf. Wird hierzu das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer Einzelplan 04 in der Ausschußfassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; der Einzelplan 04 ist angenommen.
Einzelplan 05 in der Ausschußfassung Seite 13! Wird dazu das Wort gewünscht? Das Wort wird nicht gewünscht. Wer Einzelplan 05 in der Ausschußfassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit der gleichen Mehrheit angenommen.
Einzelplan 09 auf Seite 15 der Drucksache 299! Wer hier der Ausschußfassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! —Enthaltungen? — Sie ist einstimmig angenommen.
Damit ist die Ziffer 2 der Drucksache 407 erledigt. Ich komme zu der Ziffer 3. Es handelt sich hier um die Einzelpläne 25 und 28. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Ausschußantrag zu Einzelplan 25 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! — Enthaltungen? - Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Einzelplan 28! Wer den Ausschußantrag zu Einzelplan 28 annehmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Der Ausschußantrag ist einstimmig angenommen.

(Zuruf rechts: Nein, gegen eine Stimme! — Unruhe.)

Die Entwürfe der Nachträge zu den Einzelplänen 25 und 28 sind gemäß dem Antrag des Ausschusses — Ziffer 3 der Drucksache 407 — abgelehnt. Ich hoffe, daß nicht nur die Haushaltsexperten den Sinn dieser Abstimmung verstanden haben. Die Annahme des Ausschußantrags bedeutet Ablehnung.

(Zustimmung.)

Darin ist also das ganze Hans einig.
Ziffer 4 des Ausschußantrags! Grundlage ist auch hier die Drucksache 299. Ich glaube, ich kann die §§ 1, 2, 3, 4, Einleitung und Überschrift zusammen aufrufen. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer diesem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1957 in zweiter Beratung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe ! — Enthaltungen? - Bei einer Anzahl von Gegenstimmen angenommen.
Damit ist die zweite Beratung erledigt. Wir kommen zur
dritten Beratung.
Allgemeine Aussprache! Wird das Wort gewünscht? - Keine Wortmeldungen; die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1957 — Drucksachen 299, 407 — zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der Gesetzentwurf ist angenommen.
Damit ist der Nachtragshaushalt erledigt. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:
Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300).
Berichte des Haushaltsausschusses Ich rufe zunächst auf:
Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache 463).
Als Berichterstatter hat das Wort Herr Abgeordneter Ritzel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Georg Ritzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen des Haushaltsausschusses habe ich Ihnen den Antrag des Ausschusses auf Drucksache 463 zur Annahme zu empfehlen:
    Der Bundestag wolle beschließen,
    1. den Entwurf des Einzelplans 12 mit den aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Änderungen . . . anzunehmen;
    2. den Antrag der Fraktion der SPD betr. Erhöhung der Tarife im Berufsverkehr und der Sozialtarife — Drucksache 141 (neu) — abzulehnen.
    Der Beschluß des Haushaltsausschusses zu dem Antrag Drucksache 141 (neu) ist ein Mehrheitsbeschluß. Die Drucksache dürfte Ihnen vorliegen. Es wird darin verlangt, zur teilweisen Abgeltung -der gemeinwirtschaftlichen Aufwendungen der Deutschen Bundesbahn im Einzelplan 12 für das Rechnungsjahr 1958 einen Betrag in Höhe von 136 Millionen DM einzustellen.
    Infolge der wirklich unvorstellbaren Zeitnot, in die die Mitglieder des Haushaltsausschusses, aber auch die Regierung durch die um 4 Monate verspätete Vorlegung des Haushaltsplans seitens der Regierung geraten sind, ist es diesmal nicht möglich gewesen, rechtzeitig die Abschlußziffern zu erhalten und rechtzeitig einen Mündlichen Bericht zum Druck zu geben. Eine Etatberatung wäre aber ohne einen einführenden Bericht eine Sinnlosigkeit. Um deswillen sind viele Mitglieder des Haushaltsausschusses gezwungen, in dieser Etatberatung das, was sie sonst schriftlich zum Druck gegeben hätten, in gedrängtester Kürze mündlich vorzutragen.
    Der Einzelplan 12 des Bundeshaushalts für das Rechnungsjahr 1958 umfaßt im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr den ordentlichen Haushalt und den außerordentlichen Haushalt ohne die Deutsche Bundesbahn und ohne die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr. Das Bundesministerium für Verkehr gliedert sich in neun Ministerialabteilungen. Gegenüber der Bildung von Unterabteilungen nimmt der Haushaltsausschuß des Bundestages — das konnten Sie vorhin aus den Darlegungen des
    Herrn Berichterstatters zum Nachtragshaushalt ebenfalls entnehmen — eher eine ablehnende Stellung ein. An nachgeordneten Behörden gehören zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr 9 Oberbehörden, 13 Mittelbehörden und 75 Unterbehörden.
    Die Bundesstraßen des Fernverkehrs werden im Auftrag des Bundesministers für Verkehr durch die Länder oder die nach Länderrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwaltet. Diese Regelung stützt sich auf Art. 90 GG.
    Die Etatberatungen des Haushaltsausschusses brachten im Endergebnis des Einzelplans 12 folgende Änderungen der Einnahmen und der Ausgaben. Fortdauernde Einnahmen — ich lese zuerst immer die Zahl für 1958 — 176 117 900 DM, im Vorjahr 128 964 500 DM. Einmalige Einnahmen in diesem Jahre 611 000 DM, 1957 1 227 200 DM. Mithin Gesamteinnahmen in diesem Jahre 176 728 900 DM gegenüber 1957 130 191 700 DM.
    Die Personalausgaben im Einzelplan 12 weisen in diesem Jahr 109 931 700 DM gegenüber 1957 93 434 300 DM auf.
    Die Sachausgaben zeigen eine Entwicklung auf 15 480 500 DM gegenüber 15 152 100 DM im Jahre 1957.
    Die Allgemeinen Ausgaben umfassen in diesem Jahre 1 117 466 500 DM gegenüber 1 238 530 100 DM.
    Die Einmaligen Ausgaben betragen in diesem Jahre 772 501 600 DM gegenüber 690 323 100 DM im Vorjahr.
    Mithin betragen die ordentlichen Ausgaben in diesem Jahre 2 015 380 300 DM, im Vorjahr 2 037 439 600 DM.
    Dazu kommen die außerordentlichen Ausgaben mit 492 400 000 DM in diesem Jahr gegenüber 415 985 000 DM im Etat des Vorjahres.
    Mithin umfaßt der Verkehrshaushalt in diesem Jahre, in dem erstmals die 2 1/2-Milliarden-Grenze überschritten wird, 2 507 780 300 DM gegenüber 2 453 424 600 DM im Vorjahr, ein Mehr also gegenüber 1957 von nur 54 355 700 DM.
    In der letzten Beratung des Haushaltsausschusses, die den Abschluß brachte, ergab sich die Notwendigkeit einer Verschiebung von Ausgaben des ordentlichen Haushalts in den außerordentlichen Haushalt und eine sechsprozentige Kürzung, wobei jedoch im Haushaltsausschuß der Wunsch zum Ausdruck kam, die Straßenausgaben nicht dieser sechsprozentigen Kürzung der entsprechenden Titel zu unterwerfen.
    Der Einzelplan 12 unterlag wie alle anderen Einzelpläne in seinen Personaltiteln und in den sachlichen Titeln dem generellen Beschluß des Haushaltsausschusses, der dahin ging, die Personaltitel möglichst auf dem Stand des Haushaltsplanes 1957 zu halten. Ich möchte diese Gelegenheit benutzen, um Ihnen den grundsätzlichen Standpunkt bei dieser ersten Beratung eines großen Haushalts mitzuteilen. Er geht dahin: Stellenvermehrungen und Stellenhebungen wurden nur dann ohne weitere Debatte zugelassen, wenn sie durch



    Ritzel
    Rechtsvorschriften oder gerichtliche Urteile begründet waren. Stellenvermehrungen und Stellenhebungen unterblieben auch dann, wenn ein Stelleninhaber im Haushaltsjahr 1958 ein Lebensalter erreicht, das die spätere Berufung in das Beamtenverhältnis oder eine Beförderung ausschließen würde. Der Ausschuß kam zu dieser Entscheidung, nachdem das Bundesfinanzministerium erklärt hatte, es werde in Fällen einer durch diese Maßnahme des Haushaltsausschusses ausgelösten späteren Anstellung oder Beförderung im Rahmen seiner Zuständigkeit entsprechende Ausnahmen zulassen.
    Auch den Sachausgaben wurden generell die Ansätze des Haushaltsplans 1957 zugrunde gelegt und nur dann die Ansätze des Haushaltsplans 1958, wenn diese unter den Ansätzen von 1957 lagen.
    Diese grundsätzliche Regelung konnte nicht ausschließen, daß im Einzelfall das Überrollungsprinzip aus besonders begründetem Anlaß verlassen werden mußte. Im großen und ganzen aber wurde dieses Prinzip gewahrt. Das Ziel dieser Bemühungen des Haushaltsausschusses war die Vermeidung wesentlich neuer Personalausgaben und die Niedrighaltung der Sachausgaben. Das Ergebnis dieser Bemühungen ersehen Sie aus den verminderten Abschlußzahlen.
    Unter den allgemeinen Bewilligungen im Kap. 12 02 ist eine erhebliche Steigerung der Einnahmen aus Tilgungsbeträgen anläßlich der Gewährung von Bundesdarlehen zum Bau und Erwerb von Handelsschiffen festzustellen. Diese Einnahmesteigerung hängt mit der vom Haushaltsausschuß nach wiederholten Beratungen gebilligten Bundeshilfe in Form eines Darlehens zum Erwerb und Ausbau eines Fahrgastschiffes — „Bremen", früher „Pasteur" - zusammen. Diese Finanzhilfe des Bundes aus Haushaltsmitteln wurde beschlossen, nachdem sich der Norddeutsche Lloyd bereit erklärt hat, von seinen künftigen Verpflichtungen aus Wiederaufbaudarlehen je 4 Millionen DM in den Rechnungsjahren 1958 und 1959 vorzeitig zurückzuzahlen. Die von der Bundesregierung nachgesuchte Bewilligung einer Bundeshilfe zugunsten des Umbaus der früheren „Pasteur" in ein Passagierschiff „Bremen" gab zu wiederholten kritischen Äußerungen im Haushaltsausschuß Veranlassung.
    Der Tit. 714 (Kap. 12 03) — Bau- und Finanzierungskosten einer Staustufe bei Geesthacht/Elbe —, der einen dritten Teilbetrag von 600 000 DM vorsieht, gab anläßlich der von der Sowjetzonenregierung angeordneten Erhebung einer Schiffsgebühr zu besonderen Auseinandersetzungen im Haushaltsausschuß Veranlassung.
    Der Haushaltsplan 1958 enthält erhebliche Bewilligungen für die Deutsche Bundesbahn. Die Entwicklung der Bundesbahn brachte im Jahre 1957 weitere Verschlechterungen. Es ergab sich ein Verlust von über 700 Millionen DM gegenüber einem Verlust von 515 400 000 DM im .Jahre 1956. Die Hoffnung auf eine befriedigende Wirkung der ab 1. Februar 1958 erhöhten Bundesbahntarife traf bis jetzt nur beim Personenverkehr, nicht aber beim Güterverkehr zu.
    Die Regierung berichtete, daß der Wirtschaftsplan 1958, der im November 1957 aufgestellt worden war, unter Berücksichtigung einer Mehreinnahme aus der Tariferhöhung von 750 Millionen DM entsprechend dem Antrag der Bundesbahn und unter Berücksichtigung einer weiteren Verkehrssteigerung mit Einnahmen von 7 350 Millionen DM rechnete. Die Ausgaben der laufenden Rechnung wurden nach Abzug der auf Beschluß der Bundesregierung vom 30. Januar 1957 aus dem Bundeshaushalt zu erstattenden betriebsfremden Lasten in Höhe von 305 Millionen DM mit 7 670 Millionen DM veranschlagt.
    Zur teilweisen Deckung des danach verbleibenden Fehlbetrages von 320 Millionen DM sowie für Investitionen zur Beseitigung von Kriegsfolgen, die im Investitionsplan der Deutschen Bundesbahn mit jährlich 780 Millionen DM beziffert wurden, schlägt der Haushaltsausschuß in Kap. 12 02 Tit. 510 wiederum die Bewilligung eines Darlehens von 145 Millionen DM zur Finanzierung von Anlagen und zur Beschaffung von rollendem Material der Deutschen Bundesbahn nach Maßgabe des Abschnitts V des Verkehrsfinanzgesetzes vom 6. 4. 1958 vor.
    Für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen sind zum gleichen Zweck unter Kap. 12 02 Tit. 533 wiederum 10 Millionen DM als Darlehen veranschlagt.
    Als echter Zuschuß sollen nach Tit. 531 der Deutschen Bundesbahn 125 Millionen DM in Form einer Liquiditätshilfe bewilligt werden. Die Mittel werden nur beim Nachweis des Bedürfnisses und des Verwendungszweckes freigegeben.
    Im außerordentlichen Haushalt ist ein Darlehen an die Deutsche Bundesbahn für Investitionen gemäß § 4 Abs. 2 des Bundesbahngesetzes unter Tit. 536 in Höhe von 250 Millionen DM vorgesehen; bisher wurden seit 1952 für den gleichen Zweck 600 Millionen DM bewilligt.
    Der schon erwähnte Ausgleich von betriebsfremden Lasten der Deutschen Bundesbahn erscheint in Kap. 12 02 Tit. 630 mit 305 Millionen DM. Weitere 34 Millionen DM enthält der Einzelplan 12 bei Kap. 12 02 Tit. 532 als Ausgleich an die Deutsche Bundesbahn zur Deckung von Verpflichtungen gegenüber der Deutschen Bundesbahn im Zusammenhang mit der ihr obliegenden Verzinsung von Ausgleichsforderungen, so daß der Haushaltsplan 1958 im ganzen zugunsten der Bundesbahn eine Gesamtleistung von 859 Millionen DM gegenüber 1300 Millionen DM im Vorjahr enthält.
    In diesem Zusammenhang ist zu unterstreichen, daß die Beförderungsteuer im Bundesbahnverkehr, die in den vergangenen Jahren der Bundesbahn belassen wurde, im Jahre 1958 als Deckungsmittel des Bundeshaushalts in Einnahme erwartet wird und somit der Bundesbahn nicht mehr zur Verfügung steht.
    Steigende Aufmerksamkeit erfordern die Bundesaufwendungen zugunsten der Luftfahrt und zugunsten der Flughafengesellschaften. Für die Deutsche Lufthansa werden erneut als Betriebszuschuß und für Investitionen erhebliche Mittel bereitgestellt, insgesamt 40 Millionen DM. Die Verkehrsflieger-



    Ritzel
    schule in Bremen soll nach Kap. 12 02 Tit. 632 einen Zuschuß von 3 467 000 DM erhalten, und zugunsten der Flughafengesellschaften, an denen der Bund beteiligt ist, werden bei Kap. 12 02 Tit. 570 2 125 000 DM als Darlehen, 2 608 600 als Investitionszuschüsse und 560 700 DM als Betriebszuschüsse, insgesamt also 5 294 300 DM und damit rund 1 647 300 DM mehr bewilligt. Die Ansätze zeigen eine Steigerung der Investitionszuschüsse und eine Abnahme der Betriebszuschüsse. Der Haushaltsausschuß nahm von der durch die Regierung begründeten Notwendigkeit zum Ausbau eines zweiten Verkehrsflughafens und von den besonderen Schwierigkeiten zur Aufnahme des Düsenluftverkehrs im Rahmen dieser Bewilligungen Kenntnis.
    Die bisher notleidende Luftfahrtforschung soll im Haushaltsjahr 1958 auf eine neue Grundlage gestellt werden. Auf die Ansätze im Kap. 12 02 Tit. 617 und 303 darf verwiesen werden. Im Bereich der Flugsicherung ist im Haushaltsplan der Bundesanstalt für Flugsicherung eine Ausgabensteigerung vom Haushaltsausschuß als unvermeidlich anerkannt werden. Einzelheiten bitte ich aus dem Kap. 12 15 zu ersehen.
    Auch im Bereich des Wasserbaues - Kap. 12 03 und A 12 03 - erschien dem Ausschuß eine Steigerung der Ausgaben unvermeidlich, wobei jedoch ausdrücklich auf Rückerstattungen aus dem Verteidigungshaushalt hingewiesen sei. Die Stellenanforderungen beruhen in der Hauptsache auf gesetzlichen Bestimmungen Übernahme der Beamten des Saarlandes, Personal für die Moselkanalisierung — und auf dem zusätzlichen Personalbedarf für die Marinebauaufgaben im Küstengebiet zu Lasten des Bundesverteidigungsministeriums. Sie beziehen sich ferner auf die Notwendigkeit der Inbetriebnahme neuer Schleusen, neu indienstgestellter Schiffe und Fähren und die mit den vorgesehenen Kanalstrecken verbundenen Ausgaben. Im einzelnen darf auf die den Ansätzen beigegebene Begründung verwiesen werden.
    Das überaus wichtige Kapitel Straßenbau veranlaßt zu folgenden Feststellungen.
    Im Kap. 12 10 des ordentlichen Haushalts und im Kap. A 1210 finden Sie die Ausgaben für den Straßenbau. Eine Zusammenstellung zeigt folgende Ergebnisse der Haushaltsberatung im Haushaltsausschuß:
    Ordentlicher Haushalt 850 Millionen DM
    zuzüglich des noch für das Rechnungsjahr 1957 erwarteten Steuermehraufkommens aus dem Verkehrsfinanzgesetz 1957 25 Millionen DM
    Außerordentlicher Haushalt 225 Millionen DM
    vom Bund bereitzustellende
    Mittel 1100 Millionen DM
    Öffakredite für den Autobahnbau 150 Millionen DM
    verfügbar werdende Geldmittel 1250 Millionen DM
    Bindungsermächtigungen 250 Millionen DM
    zusammen: 1500 Millionen DM
    Die Mittel des ordentlichen Haushalts sind entsprechend der Anregung des Bundestages zum Haushalt 1956 bereits um die Jahreswende vorwegbewilligt und inzwischen gemäß Art. 111 GG in voller Höhe freigegeben worden. Im außerordentlichen Haushalt sind zunächst 175 Millionen DM bereitgestellt worden, die restlichen 50 Millionen DM demnach noch nicht verfügbar.
    Bei einem Vergleich der Straßenbauhaushaltsmittel für 1957 und 1958 ergibt sich zwar nur eine Zunahme der reinen Ansätze um 45 Millionen DM, doch ist zu beachten, daß der außerordentliche Haushalt im vorigen Jahr in Höhe von 185 Millionen DM nicht bedient wurde. Beide Zahlen zusammen ergeben eine beträchtliche Steigerung um 230 Millionen DM. Ferner muß bei dem Vergleich berücksichtigt werden, daß 1958 zum ersten Male die Bindungsermächtigungen hinzukommen, die eine Aufnahme der Baumaßnahmen auf breiterer Grundlage ermöglichen und ihren kontinuierlichen Fortgang sichern.
    Zum besseren Verständnis und zur Begründung dieser Zahlen muß auf die Zunahme des Verkehrs und auf die Unfallziffern hingewiesen werden. Ich bin sicher, daß es das Hohe Haus interessieren wird, einmal einige Zahlen in bezug auf die Verkehrszunahme und in bezug auf die Entwicklung der Unfallziffern zu hören.
    Der Kraftfahrzeugbestand hat sich vom Stande vom 1. Juli 1949 von 1,4 Millionen erhöht auf 6,2 Millionen am 1. Januar 1958. In den einzelnen Jahren hat der Bestand zugenommen um 536 000, 535 000, 790 000, 779 000, 646 000, 485 000, 489 000 und im letzten Jahr um 464 000. In acht Jahren hat sich mithin der Kraftfahrzeugbestand um 4 724 000 Fahrzeuge, im Durchschnitt also jährlich um 590 000 Fahrzeuge erhöht. Durch die steigende Inanspruchnahme, die intensiver werdende Benutzung der Fahrzeuge wuchs der Verkehr im übrigen noch stärker als die Zahl der Kraftfahrzeuge.
    Und nun eine kurze Betrachtung zu den Unfallzahlen, die für uns alle von Wichtigkeit sind. Gesamtunfälle im Jahre 1957: 633 299; davon nur Sachschäden 352 215; unfallbetroffene Personen 365 449; Getötete 12 386; Verletzte 352 063. Gesamtunfälle vom 1. Januar bis 30. April 1958: 192 100; davon nur Sachschäden 127 301; unfallbetroffene Personen 82 839; Getötete 2694; Verletzte 80 145.
    Die besondere Aufmerksamkeit des Bundestages muß bei diesem Einzelplan den tiefbedauerlichen Unfällen an höhengleichen Bahnübergängen gelten. Im Haushaltsjahr 1956 waren 15 Millionen DM, im Jahre 1957 16,6 Millionen DM für die Beseitigung höhengleicher Bahnübergänge vorgesehen, wovon etwa die Hälfte das Invorlagetreten für die Deutsche Bundesbahn betrifft. Im Jahre 1956 wurde nichts und im ganzen sind bis jetzt 5 Millionen DM ausgegeben. Von 23 Vorhaben sind zur Zeit jedoch 19 im Bau oder in Auftrag gegeben. Auch für die im Haushalt 1958 vorgesehenen weiteren 15 Mil-



    Ritzel
    lionen DM werden noch Aufträge vergeben werden, so daß der Rückstand bis zum nächsten Haushalt größtenteils aufgeholt und neue Objekte begonnen sein werden.
    Im Vergleich zu den sachlichen Ausgaben und zur Durchführung des Ausbauplanes sind naturgemäß die Personalfragen von besonderem Interesse. Der Haushaltsausschuß hat bei Kap. 12 01 Tit. 101 einer geringen Erhöhung der notwendigen Stellen zugunsten des Straßenbaues zugestimmt. In den letzten Jahren haben die Länder als Auftragsverwaltungen des Bundes für die Bundesfernstraßen nicht genügend Projekte baureif und planfestgestellt ausarbeiten können. Neben der rein technischen Ausarbeitung nimmt erfahrungsgemäß die rechtliche Ordnung der Vorhaben — Planfeststellung, Grunderwerb, Verhandlungen mit den Unternehmen der Versorgungsleitungen, Kostenbeteiligung Dritter usw. — oft eine erhebliche Zeit in Anspruch. Das notwendige Vorausplanen für künftige Jahre ist daher bei den meisten Ländern kaum erfolgt. Um dies aufzuholen, sind verschiedentlich Ingenieurbüros mit der Aufstellung von Plänen beauftragt worden. Im Haushalt 1958 enthalten Tit. 300 und 301 zum ersten Male Mittel für verkehrswirtschaftliche Untersuchungen in Höhe von 5 Millionen DM, die derartigen Zwecken dienen.
    Noch für zwei weitere Probleme aus dem Bereich des Einzelplans 12 möchte ich die Aufmerksamkeit des Hohen Hauses erbitten: einmal für die Ansätze zugunsten des Bundeswetterdienstes — Deutsches Wetteramt in Offenbach am Main —, zum anderen für die Entwicklung im Bereich des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg-Mürwik.
    Vor kurzem konnte der Neubau des Deutschen Wetterdienstes in Offenbach in Betrieb genommen werden. Hierdurch konnte eine Einsparung an Mieten von rund 200 000 DM erzielt werden. Die personellen Mehranforderungen des Bundeswetterdienstes beruhen auf dem starken Ansteigen der Arbeiten, insbesondere für die Überwachung der Radioaktivität, sowie auf der Notwendigkeit, für den Flugwetterdienst und zur Vorbereitung des Düsenluftverkehrs besondere Anstrengungen zu machen. Der Bundeswetterdienst hat in seinem Haushalt erstmals die Ermietung einer elektronischen Rechenanlage mit einem Mietbetrag von 254 000 DM vorgesehen.
    Beim Kraftfahrtbundesamt, wo die berühmt-berüchtigte „Verkehrssünderkartei" geführt wird, sind in diesem Jahre Aufwendungen von im ganzen einer Million DM vorgesehen. Hier ist ein Mehrbedarf von 88 Stellen zu verzeichnen.
    Es ist im Rahmen dieses Berichts nicht möglich, auf weitere Einzelheiten dieses 2,5-MilliardenHaushalts einzugehen. Ich darf mich auf diese Ausführungen beschränken.