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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 34. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1958 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Wolff, Eichelbaum und Holla 1859 A Glückwunsch zum 80. Geburtstag der Alterspräsidentin Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 1859 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 1859 D Abg. Dr. Elbrächter, bisher DP, tritt der Fraktion der CDU/CSU bei 1860 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts (Drucksachen 260, zu 260, 448, zu 448, 457, 472) Berichtigung zu den Beschlüssen der zweiten und dritten Beratung . . . . 1860 B Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Bundesregierung auf verfassungsrechtliche Prüfung des bremischen Gesetzes betr. die Volksbefragung über Atomwaffen vom 20. Mai 1958; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 474) 1860 C Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der am 25. März 1958 gefaßten Beschlüsse des Deutschen Bundestages über die Beschränkung der Redezeit Klage der Abg. Dr. Adolf Arndt und Dr. Ewald Bucher gegen den Bundestag Klage der Abg. Holger Börner, Dr. Dr. Gustav Heinemann und weiterer gegen den Bundestag (Drucksache 475) 1860 C Wahl eines Mitgliedes des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank (Drucksache 477) 1861 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1957 (Nachtragshaushaltsgesetz 1957) (Drucksache 299) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 407) — Zweite und dritte Beratung —Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . . 1861 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — a) Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache 463) Ritzel (SPD) 1864 A, 1868 C, 1872 A, 1877 D Rademacher (FDP) . 1867 C, 1862 C, 1872 D Dr. Vogel (CDU/CSU) . . 1867 D, 1868 B Dr. Bleiß (SPD) 1868 C Brück (CDU/CSU) 1871 B Drachsler (CDU/CSU) 1880 B Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1882 A Abstimmungen . . . . 1868 C, 1872 C, 1883 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1958 b) Einzelplan 01, Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache 400) 1883 B c) Einzelplan 02, Deutscher Bundestag (Drucksache 447) Ritzel (SPD) 1883 D Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . 1884 A Dr. Gülich (SPD) . . . . . . . 1884 B Abstimmungen . . . . 1884 A, 1884 B, 1884 C d) Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 460) Dr. Schild (DP) 1884 C Abstimmung 1885 A e) Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksache 440) Niederalt (CDU/CSU) 1885 B, 1902 B, 1905 C, 1908 D Brand (CDU/CSU) . 1887 A, 1891 A, 1894 B Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 1894 A, 1894 C, 1903 C, 1905 A, 1909 C Dr. Schröder, Bundesminister 1889 C, 1902 D, 1904 A, 1906 A, 1908 D, 1910 A, 1911 A Dr. Gülich (SPD) . . . . 1890 C, 1906 A Lohmar (SPD) . . . . . . . . 1891 B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 1892 D Hansing (SPD) 1894 A Dr. Stammberger (FDP) . . 1894 D, 1895 C Dr. Vogel (CDU/CSU) . . 1895 B, 1897 A Ritzel (SPD) 1895 D, 1896 D Dr. Werber (CDU/CSU) 1895 D Huth (CDU/CSU) . . . . . . 1896 B Frau Renger (SPD) . . . . . . 1897 B Eisenmann (FDP) . . . . . . 1897 C Frau Nadig (SPD) 1898 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 1898 C, 1900 C Dr. Frede (SPD) . . . . . . . . 1898 C Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 1901 A Hermsdorf (SPD) . . . . 1905 D Dr. Schäfer (SPD) . . . . 1907 C, 1910 C Abstimmungen . . . . . . . 1890 C, 1912 A f) Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 462) Dr. Gülich (SPD) . . 1913B, 1914 C, 1914 D, 1922 C, 1923 C Etzel, Bundesminister . . 1917 A, 1919 B, 1921 A Krammig (CDU/CSU) . . . 1918 A, 1923 D Dr. Arndt (SPD) 1920 A, 1922 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 1923 A Ritzel (SPD) 1923 B g) Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache 408) Müller (Ravensburg) (SPD) . . . . 1924 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 1926 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 1926 B Frau Keilhack (SPD) . . . 1926 D, 1928 A Dr. Conring (CDU/CSU) 1927 C Kurlbaum (SPD) 1928 C h) Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 357, zu 357) Rehs (SPD) 1928 D Dr. Gülich (SPD) 1929 A Bading (SPD) 1929 C, 1933 D Dr. Vogel (CDU/CSU) 1930 B Kriedemann (SPD) 1930 D Seither (SPD) . . . . . . . . 1931 B Frau Keilhack (SPD) 1931 C Niederalt (CDU/CSU) 1932 D Frehsee (SPD) 1933 B Weiterberatung vertagt . . . . . - 1934 C Erklärung gemäß § 36 GO Dr. Görgen .(CDU/CSU) . . . . 1934 D Nächste Sitzung 1934 D Anlagen 1935 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1958 1859 34. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1958 1935 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 30. 6. Dr. Baade 28. 6. Frau Berger-Heise 30. 6. Bergmann* 28. 6. Frau Beyer (Frankfurt) 28. 6. Birkelbach* 28. 6. Dr. Birrenbach* 28. 6. Dr. Burgbacher* 28. 6. Burgemeister 3. 7. Conrad* 28. 6. Dr. Deist* 28. 6. Deringer* 28. 6. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 7. Engelbrecht-Greve* 28. 6. Euler 28. 6. Dr. Friedensburg* 28. 6. Dr. Furler* 28. 6. Gaßmann 5. 7. Geiger (München)* 28. 6. Dr. Greve 28. 6. Hahn* 28. 6. Häussler 30. 6. Heye 25. 6. Holla 25. 6. Dr. Hoven 28. 6. Illerhaus* 28. 6. Dr. Jordan 25. 6. Kalbitzer* 28. 6. Kiesinger 25. 6. Frau Kipp-Kaule 25. 6. Dr. Kopf* 28. 6. Dr. Kreyssig* 28. 6. Leber* 28. 6. Lenz (Brühl)* 28. 6. Dr. Leverkuehn* 28. 6. Dr. Lindenberg* 28. 6. Lücker (München)* 28. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 5. 7. Margulies* 28. 6. Maucher 25. 6. Mensing 28. 6. Metzger* 28. 6. Müller-Hermann* 28. 6. Frau Niggemeyer 12. 7. Dr. Oesterle* 28. 6. Frau Dr. Pannhoff 25. 6. Dr. Preiß 5. 7. Dr. Preusker 25. 6. Frau Dr. Probst* 28. 6. Rasch 25. 6. Dr. Ratzel* 28. 6. Richarts* 28. 6. Frau Rösch 30. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 30. 6. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter beurlaubt bis einschließlich Ruf 5. 7. Scheel* 28. 6. Dr. Schmidt (Gellersen)* 28. 6. Schmidt (Hamburg)* 28. 6. Schoettle 19. 7. Schultz 25. 6. Dr. Starke* 28. 6. Storch* 28. 6. Sträter 30. 6. Frau Strobel* 28. 6. Struve 5. 7. Walpert 26. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 28. 6. Dr. Will 5. 7. Frau Wolff (Berlin) 25. 6. b) Urlaubsanträge Franke 12. 7 Anlage 2 Umdruck 57 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Huth, Jacobi, Spitzmüller, Matthes und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 300 Anlage, 440). Der Bundestag wolle beschließen: (D) In Kap. 06 02 Tit. 662 - Für zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports und der Leibesübungen —(Drucksache 440 S. 8) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 800 000 DM auf 1 800 000 DM erhöht. Bonn, den 24. Juni 1958 Huth Dr. Barzel Dr. Elbrächter Dr. Fritz (Ludwigshafen) Dr. Hesberg Josten Kemmer Leicht Memmel Dr. Meyers (Aachen) Rasner Rösing Dr. Rüdel (Kiel) Siebel Solke Stingl Teriete Wacher Jacobi Diel (Horressen) Lange (Essen) Maier (Freiburg) Meitmann Dr. Mommer 1936 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1958 Frau Nadig Neubauer Frau Renger Dr. Schäfer Schmitt (Vockenhausen) Schreiner Spitzmüller Dürr Eisenmann Mischnick Matthes Anlage 3 Umdruck 80 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs Ides Haushaltsgesetzes 1958 hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 300 Anlage, 440) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 03 Bundesverwaltungsgericht in Berlin — (Drucksache 440 S. 8 ff.) werden die Titel 101, 104, 10P 108, 200, 203, 215 und 870 in ,der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt mit der Maßgabe, daß ,die in Tit. 101 vorgesehene Hebung einer Planstelle der Bes.-Gr. A 7 nach der Bes.-Gr. A 8 entfällt. Bonn, den 24. Juni 1958 Hoogen Dr. Bartels Benda Demmelmeier Etzenbach Frau Geisendörfer Dr. Gossel Frau Hamelbeck Hübner Dr. Kanka Kühlthau Frau Dr. Maxsein Memmel Spies (Emmenhausen) Schlee Frau Dr. Schwarzhaupt Dr. Storm (Duisburg) Dr. Wahl Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Dr. Weber (Koblenz) Dr. Wilhelmi Dr. Winter Dr. Arndt Büttner Diel (Horressen) Frau Eilers (Bielefeld) Jahn (Marburg) Maier (Freiburg) Frau Kettig Meitmann Dr. Menzel Frau Nadig Dr. Schäfer Schmitt (Vockenhausen) Schreiner Schröter (Berlin) Dr. Bucher Anlage 4 Umdruck 81 Änderungsantrag der Abgeordneten Rehs, Kinat, Frehsee, Frau Dr. Hubert, Dr. Gülich und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage, 357). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 02 Tit. 613 — Zuschüsse zur Förderung der Zucht des Warmblutpferdes Trakehner Abstammung — (Drucksache 300 Anlage S. 40) wird der Ansatz von 92 000 DM auf 98 000 DM erhöht und der Mehrbetrag von 6000 DM in der Erläuterung zu b) ausgebracht. Bonn, den 24. Juni 1958 Rehs Kinat Frehsee Frau Dr. Hubert Dr. Gülich Franke Kriedemann Matzner Merten Dr. Mommer Pohle Reitzner Dr. Schmidt (Gellersen) Anlage 5 Umdruck 82 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 300 Anlage, 440) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 Tit. 660 b) — Zuschuß für Familien-Ferienheime — (Drucksache 300 Anlage S. 35) wird der Ansatz von 1 000 000 DM auf 1 500 000 DM erhöht. Bonn, den 24. Juni 1958 Dr. Werber Frau Welter (Aachen) Gontrum Dr. Krone und Fraktion Dr. Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1958 1937 Anlage 6 Umdruck 83 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministesr des Innern (Drucksachen 300 Anlage, 440) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 646 — Förderung der volksgesundheitlichen Bestrebungen und der Bekämpfung menschlicher Krankheiten — (Drucksache 300 Anlage S. 33) wird der Ansatz von 850 000 DM um 1 150 000 DM auf 2 000 000 DM erhöht. In den Erläuterungen sind unter a) der Betrag für die Bekämpfung der Kinderlähmung von 200 000 DM auf 1 200 000 DM zu erhöhen und nach e) anzufügen: „f) das Deutsche Krankenhausinstitut in Düsseldorf 100 000 DM g) die Universität München für eine Felduntersuchung über Schwankungen der Leistungsbereitschaft im Schulkindalter 29 000 DM" 2. In Tit. 658 — Förderung des Erfahrungsaustausches, insbesondere über gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten, mit internationalen Organisationen des Gesundheitswesens und zwischen Wissenschaftlern des In- und Auslandes (Drucksache 300 Anlage S. 35) wird der Ansatz von 50 000 DM um 50 000 DM auf 100 000 DM erhöht. Bonn, den 24. Juni 1958 Dr. Stammberger Dr. Mende und Fraktion Anlage 7 Umdruck 90 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 300 Anlage, 408) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen —1. a) In Tit. 608 — Förderung der hauswirtschaftlichen Aufklärung und Beratung — (Drucksache 300 Anlage S. 27) wird der Ansatz von 50 000 DM um 100 000 DM auf 150 000 DM erhöht. b) Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Die Mittel sind bestimmt zur Einrichtung von hauswirtschaftlichen Beratungsstellen, durch welche die Verbraucher, besonders die Hausfrauen, über die neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiete der Deckung des täglichen Lebensbedarfs, der Verbesserung der Lebenshaltung und der rationellen Einkommensverwendung aufgeklärt und beraten werden sollen. Mehr für neue Beratungsstellen. Aus diesem Betrag sollen auch für die laufenden Kosten von Hauswirtschaftsberatungsstellen Zuschüsse gegeben werden. Bei Gewährung von Bundeszuschüssen sollen sich Länder oder Gemeinden im angemessenen Verhältnis an den Einrichtungs- und laufenden Kosten für hauswirtschaftliche Beratungsstellen beteiligen. Die Verteilung der Mittel erfolgt über idie Länder." 2. a) In Tit. 615 — Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit, insbesondere der Verbraucher, über Marktfragen — (Drucksache 300 Anlage S. 28) wird die Zweckbestimmung wie folgt ergänzt: „und Aufklärung über Qualitäts- und Gütemerkmale gewerblicher Erzeugnisse im Bereich der Hauswirtschaft. Förderung der Rationalisierung des städtischen Haushaltes." b) Der Ansatz wird von 250 000 DM um 250 000 DM auf 500 000 DM erhöht. c) Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Die wirtschaftliche Entwicklung macht es notwendig, die Konsumenten stärker als bisher über Markt- und Preisvorgänge und marktgerechtes Verhalten zu unterrichten. — Das soll u. a. über Rundfunk, durch den Film und Lehrmaterial für Schulen und Organisationen wie durch Ausstellungen erfolgen. Durch populäre Veröffentlichungen wissenschaftlicher Ergebnisse von Forschungsinstituten für Hauswirtschaft und für Qualitätsprüfungen gewerblicher Erzeugnisse und Förderung solcher Einrichtungen soll eine objektive Qualitätsübersicht und Kenntnis auf dem Gebiet der Haushaltsgeräte und -gegenstände vermittelt und die Rationalisierung auch ides städtischen Haushalts gefördert werden. Die Aufklärungsarbeit soll überwiegend im Zusammenhang mit dem Bundesausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärung erfolgen." Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 92 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 300 Anlage, 463). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 1210 - Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Bundesautobahnen) — wird folgender neuer Tit. 716 ausgebracht: 1938 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1958 „Tit. 716 Beseitigung schienengleicher Übergänge 30 000 000 DM" und die Erläuterung wie folgt gefaßt: „Zu Tit. 716 Aus den Mitteln dieses Titels soll der nach dem Wegkreuzungsgesetz auf die öffentlichen Eisenbahnen entfallende anteilige Aufwand bestritten werden." Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 93 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksachen 300 Anlage, 447). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 02 01 wird folgender neuer Tit. 311 eingefügt: „Tit. 311 Zuschuß für die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft in Bonn, zur baulichen Erweiterung und Instandsetzung 25 000 DM" Bonn, den 24. Juni 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 94 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache 300 Anlage, 447). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 0201 Tit. 309 — Ausgaben für parlamentarische Kongresse und Gesellschaften — (Drucksache 447 S. 13) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 55 000 DM auf 945 200 DM gekürzt und in den Erläuterungen die Nr. 7 — Beitrag für die NATOParlamentarier-Konferenz mit dem Ansatz von 55 000 DM gestrichen. Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 96 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 300 Anlage, 440) Der Bundestag wolle beschließen: Zu K a p. 06 02 Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 620 — Förderung der Osteuropa-Institute — (Drucksache 300 Anlage S. 26) wird der Absatz „a) Osteuropa-Institut in München . . . 120 000 DM" gestrichen. 2. In Tit. 621 — Zuschuß an die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien (Drucksache 440 S. 7) wird der Ansatz von 125 000 DM um 15 000 DM erhöht auf 140 000 DM. 3. In Tit. 622 Zuschuß zur Förderung von begabten und bedürftigen Studenten an deutschen wissenschaftlichen Hochschulen — (Drucksache 440 S. 7) wird a) in der Zweckbestimmung das Wort „wissenschaftlichen" gestrichen, b) der Ansatz von 38 400 000 DM um 17 000 000 DM auf 55 400 000 DM erhöht. In den Erläuterungen (Drucksache 300 Anlage S. 27) erhält Absatz c) folgende Fassung: „c) für das Deutsche Studentenwerk e. V. (Zusammenschluß der Sozialeinrichtungen der Hochschulen) zur Auszahlung von Darlehen und Stipendien an begabte und bedürftige deutsche Studenten an Hochschulen (wissenschaftlichen Hochschulen und pädagogischen Bildungsstätten) . . . . 48 000 000 DM" und wird folgender neuer Absatz d) angefügt: „d) für die Förderung von Ingenieurstudenten . . . . . . . . 4 000 000 DM". 4. In Tit. 624 — Zur Förderung des Studiums von Ausländern durch deutsche Hochschulen — (Drucksache 300 Anlage S. 28) wird der Ansatz von 600 000 DM um 100 000 DM auf 700 000 DM erhöht. 5. In Tit. 632 — Zur Förderung zentraler Maßnahmen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung — (Drucksache 300 Anlage S. 29) wird der Ansatz von 340 000 DM um 25 000 DM auf 365 000 DM erhöht. 6. In Tit. 959 — Zuschuß für die Ausstattung der Heime des Müttergenesungswerks — (Drucksache 300 Anlage S. 39) wird der Ansatz von 2 000 000 DM um 1 000 000 auf 3 000 000 DM erhöht. 7. Folgender neuer Tit. 974 wird eingefügt: „Tit. 974 — Zur Beseitigung der durch Krieg und Kriegsfolgen verursachten Schulraumnot in Ländern und Gemeinden —250 000 000 DM. Die Mittel sind gesperrt." 8. Im Falle der Ablehnung des Antrages unter Nr. 7: „Folgender Leertitel 974 wird eingefügt: Tit. 974 — Zur Beseitigung der durch Krieg und Kriegsfolgen verursachten Schulraumnot in Ländern und Gemeinden . . . . DM". Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1958 1939 Zu Kap. 06 09 Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln 9. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 300 Anlage S. 97) erhält der letzte Absatz des Zweckbestimmungsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung einer nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Bundestages aus drei Mitgliedern des Bundestages zu bildenden Kommission und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung der Kommission und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 06 25 Bundesgrenzschutz 10. Dem Tit. 101 (Drucksache 300 Anlage S. 217) wird folgender Haushaltsvermerk zugefügt: „Soweit die Stellen am 1. Juli 1958 nicht besetzt waren, sind sie gesperrt. Sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Ausschusses für Inneres und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages besetzt werden." Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 97 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 300 Anlage, 408). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 09 01 Tit. 101 — Amtsbezüge des Ministers und Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen der planmäßigen Beamten (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 300 Anlage S. 7) wird bei den Planstellen unter Besoldungsgruppe B 8 die Stelle eines Ministerialdirektors gestrichen. Der Ansatz ist entsprechend zu kürzen. Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 98 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 300 Anlage, 357). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 572 — Förderung der Umlegung (Flurbereinigung) b) Zuschüsse 2. Verstärkung der Mittel zu 1. auf Grund des „Grünen Plans 1958" — (Drucksache 300 Anlage S. 28) wird der Ansatz von 60 000 000 DM um 60 000 000 DM auf 120 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 574 — Ausbau der Wirtschaftswege (Grüner Plan 1958) b) Zuschüsse — (Drucksache 300 Anlage S. 29) wird der Ansatz von 50 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 75 000 000 DM erhöht. 3. In Tit. 580 — Förderung des Gemüse-, Obst- und Gartenbaues sowie des Kartoffelbaues — (Drucksache 357 S. 4) a) erhält unter b) Zuschüsse die Zweckbestimmung der Nr. 2 folgende Fassung: „2. Verbesserung von Qualität und Absatz bei Obst, Gemüse, anderen Gartenbauerzeugnissen, Kartoffeln und Tabak (Grüner Plan 1958) " b) wird der Ansatz von 12 500 000 DM um 1 000 000 DM auf 13 500 000 DM erhöht. 4. In Tit. 604 — Zuschüsse zur Förderung von Naturparken und Landschaftsschutzmaßnahmen — (Drucksache 300 Anlage S. 38) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 1 000 000 DM erhöht auf 2 000 000 DM. 5. In Tit. 630 — Zuschüsse zur Förderung der Milchwirtschaft (Drucksache 300 Anlage S. 46) wird a) bei b) Förderung von Qualität und Absatz (Grüner Plan 1958) der Ansatz von 30 000 000 DM um 20 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht; b) bei c) Durchführung von Schulmilchspeisungen (Grüner Plan 1958) der Ansatz von 6 000 000 DM um 44 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. 6. In Tit. 650 — Verbraucherberatung, Ernährungsaufklärung, Absatzförderung — (Drucksache 300 Anlage S. 51) wird der Ansatz von 750 000 DM um 750 000 DM auf 1 500 000 DM erhöht. 7. In Tit. 670 — Zuschüsse zur Durchführung und Auswertung besonderer Untersuchungen und Erhebungen auf dem Gebiet der Land- und Ernährungswirtschaft — (Drucksache 300 Anlage S. 53) wird der Ansatz von 2 534 500 DM um 275 000 DM auf 2 809 500 DM erhöht. B. Absatz 1 der Erläuterung zu Tit. 952 — Förderung der Fischerei b) Beihilfe zur Förderung der Wirtschaftlichkeit in einer Übergangszeit — (Drucksache 300 Anlage S. 57) erhält folgende Fassung: „Für die Betriebe der großen Heringsfischerei und der kleinen Küsten- sowie der kleinen und großen Hochseefischerei soll angesichts der Preisentwicklung für Dieselkraftstoffe für eine Übergangszeit eine Beihilfe zur Förderung der Wirtschaftlichkeit gewährt werden. Als Bemessungs- 1940 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1958 grundlage für die Beihilfe soll der beim Fischfang verbrauchte nachgewiesene Brenn- und Treibstoff dienen." 9. In den Erläuterungen zu Tit. 956 — Zuschüsse zur Verbilligung von Zinsen für Darlehen zur Förderung vordringlicher agrar- und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen a) bisherige Maßnahmen - (Drucksache 300 Anlage S. 59) werden in Nr. 7 unter a) die Worte „bei hilfsbedürftigen, besonders förderungsbedürftigen Betrieben" gestrichen. Bonn, den 24. Juni 1958 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 99 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache 300 Anlage, 463). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 1202 wird folgender neuer Leertitel eingefügt: „Tit. 540 Gewährung von Darlehen für den Bau von Fahrgastschiffen auf deutschen Werften nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen und unter sonstigen Bedingungen — DM". Bonn, den 25. Juni 1958 Rademacher Dr. Mende und Fraktion Anlage 15 Umdruck 107 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958 hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 300 Anlage, 440). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 Tit. 637 Zur Förderung der kulzurellen und wissenschaftlichen Bestrebungen, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt — (Drucksache 300 Anlage S. 30) wird der Ansatz von 1 900 000 DM um 100 000 DM auf 2 000 000 DM erhöht. Bonn, den 24. Juni 1958 Dr. Vogel Dr. h. c. Arnold und Fraktion Anlage 16 Umdruck 108 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958, hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksachen 300 Anlage, 447) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 02 01 erhält der Titel 874 folgende Fassung: „Tit. 874 Beschaffung von Informationsmaterial für Volksbüchereien, Volkshochschulen, Jugendgruppen usw. 195 000 DM". Die Erläuterung wird wie folgt gefaßt: Veranschlagt sind: Die Kosten für die Beschaffung a) des Amtlichen Handbuchs des Deutschen Bundestages für Volksbüchereien und Volkshochschulen 185 400 DM b) des Kürschnerschen Volkshandbuchs Deutscher Bundestag für Jugendgruppen usw. 9 600 DM zusammen 195 000 DM Der Ansatz gilt für die laufende Wahlperiode des Deutschen Bundestages." Bonn, den 25. Juni 1958 Dr. Vogel Dr. Krone und Fraktion Dr. Gülich Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Marie-Elisabeth Lüders


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben soeben aus dem Munde unseres verehrten Herrn Präsidenten so freundliche und anerkennende Worte über mich gehört, daß ich — gewiß nicht mit Unrecht — annehme, daß der eine oder andere unter meinen Kollegen mich kaum in diesem Bilde wiedererkennen wird,

    (Heiterkeit)

    da mein Ruf nicht in alle Wege dem entspricht, was der Herr Präsident so freundlich geschildert hat. Aber schließlich, wie dem auch sei, Herr Präsident, nicht ich habe Anerkennung und Dank verdient. Ich hatte nur das große, unverdiente Glück, in eine Zeitspanne hineingeboren zu sein, in der es einfach unmöglich war, geruhsam und schweigend zuzusehen gegenüber dem millionenfachen Leid und den millionenfachen Lebensschwierigkeiten ven Menschen, die den besten Willen hatten, sich aber aus ihrer Lage nicht selbst befreien konnten. Ich war in eine Zeitspanne hineingeboren, in der man verpflichtet war, nicht nur denen zu helfen, die auf der Schattenseite des Lebens standen, ich fühlte mich verpflichtet, auch denen zu helfen, die Sie, meine lieben Kollegen, immer - ich weiß nicht, ob mit Recht — als die bessere Hälfte unter der Menschheit bezeichnen.

    (Heiterkeit.)

    Ich fühlte mich nämlich verpflichtet, die Frauen
    aus einer Lage herauszuführen, in der sie bislang
    rechtlos und einflußlos abseits stehen mußten und,



    Frau Dr. Dr. h. c. Lüders
    wie ich meinte, dort standen zum Schaden des Volkes.
    Und ich hatte ein zweites unverdientes Glück, nämlich das, Epigone zu sein. Die schwersten Blökke haben andere vor mir auf dem Wege fortgeräumt, den eben der Herr Präsident geschildert hat. Sie waren furchtlos und unbeirrt in der Verfolgung ihres Weges, und sie waren es allen Widerständen zum Trotz. Wir damals Jüngeren — ich war ja auch mal jung —

    (erneute Heiterkeit)

    hatten weiter nichts zu tun, als zu erkennen, was sie wollten und ihnen zu folgen. Das habe ich zu tun versucht und mehr nicht.
    Das, was ich zu tun versuchte, ist auch bis heute noch Stückwerk geblieben. Die Jüngeren bitte ich, das, was meine Vorgänger und wir zu tun versucht haben, fortzusetzen. Anstatt selber Dank zu verdienen, möchte ich Sie bitten, mir das Wort Ulrich von Huttens zugute zu halten: Mög ich auch nit gewinnen, man soll doch spüren Treu.

    (Lebhafter Beifall.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Kollegin, das Haus dankt Ihnen.
Wir fahren fort. Die Fraktion der Deutschen Parlei teilt mir unter dem 20. Juni 1958 mit, daß der Herr Abgeordnete Dr. Elbrächter aus der Fraktion der Deutschen Partei ausgetreten sei. Die Fraktion der CDU/CSU hat mitgeteilt, daß der Abgeordnete Dr. Elbrächter mit Wirkung vorn 24. Juni in die CDU/CSU-Fraktion aufgenommen wurde.

(Zurufe von der SPD.)

Meine Damen und Herren, eine andere Mitteilung. Der Vorsitzende ,des Finanzausschusses hat mir am 23. Juni mitgeteilt, daß bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf .dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts mindestens eine Ungenauigkeit bei der Redaktion zustande gekommen ist. Meine juristischen Berater sind der Meinung, daß man das nicht einfach durch eine Aufnahme in die Amtlichen Mitteilungen des Hauses richtigstellen könne, sondern daß man dazu das Einvernehmen des Hauses brauche. Ich trage Ihnen deshalb folgendes vor.
In dieses Gesetz ist durch Annahme des Änderungsantrags auf Umdruck 75 ein Artikel 7 b — jetzt Artikel 10 — eingefügt worden, dessen Absatz 1 wie folgt zu ergänzen ist:

(1) In § 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom 21. Dezember 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 441), des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung vom 21. Dezember 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 467) und des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" vom 4. Juli 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 384) werden

a) in Absatz 2 hinter den Worten „um 20 vom Hundert" die Worte „und um 3,2 vom Hundert der in ,dem Einkommen enthaltenen Einkünfte aus Berlin (West) im Sinn des § 2" und
b) in Absatz 3 Satz 1 hinter den Worten „um 20 vom Hundert" die Worte „ , die veranlagte Körperschaftsteuer außerdem um 3,2 vom Hundert dieser in dem Einkommen enthaltenen Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus Berlin (West) im Sinn des § 2 Nr. 2"
eingefügt.
Ich bin der Meinung, ,daß es sich um eine redaktionelle Anpassung handelt und nicht um eine materielle Abweichung von ,den Beschlüssen Ides Bundestages in zweiter Beratung. Aber ich möchte doch, daß das dem Hause ausdrücklich zur Kenntnis gebracht wird. Erhebt sich Widerspruch gegen diese, wie ich meine, redaktionelle Änderung? Auch der Vorsitzende ,des Finanzausschusses ist .der Meinung, daß es sich um eine redaktionelle Klarstellung handelt. Ist ,das Haus damit einverstanden? — Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Damit, meine Damen und Herren, kommen wir zur Tagesordnung. Wir verfahren so, daß die Abstimmungen von 10 bis 13 und von 14 bis 16 Uhr stattfinden. Eine Mittagspause ist in dieser Woche nicht vorgesehen; denn wir wollen heute um 18 Uhr schließen, morgen um 19 Uhr und am Freitag bis spätestens 17 Uhr tagen, in der Hoffnung, daß wir am Freitag früher fertig sind.
Ich rufe auf Punkt I der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht — Antrag der Bundesregierung auf verfassungsrechtliche Prüfung des bremischen Gesetzes betreffend die Volksbefragung über Atomwaffen vom 20. 5. 1958 (GVBl. S. 49) (Drucksache 474).
Ich frage, ob der Herr Berichterstatter das Wort wünscht. — Das ist nicht ,der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Wird ,das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag ,des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen ist der Antrag des Ausschusses angenommen.
Punkt II der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Rechtsausschusses über die Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der am 23. März 19:8 gefaßten Beschlüsse des Deutschen Bundestages über die Beschränkung der Redezeit
— Klage der Bundestagsabgeordneten Dr. Adolf Arndt und Dr. Ewald Bucher gegen den Bundestag
— Klage der Bundestagsabgeordneten Holger Börner und Dr. Dr. Gustav Heinemann sowie weiterer Mitglieder des Bundestages gegen den Bundestag (Drucksache 475).
Wünscht der Herr Berichterstatter, Abgeordneter Dr. Weber (Koblenz), das Wort? Das ist nicht der Fall.



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen zu Punkt III der Tagesordnung:
Wahl eines Mitgliedes des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank (Drucksache 477)

Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag Drucksache 477 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Nun kommen wir zu Punkt IV und damit zum Haushalt, zunächst zum Nachtragshaushaltsgesetz 1957. Ich rufe auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1957 (Nachtragshaushaltsgesetz 1957) (Drucksache 299)
Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 407)


(Erste Beratung: 22. Sitzung)

Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. — Herr Berichterstatter Dr. Conring hat das Wort.
D;. Conring (CDU/CSU), Berichterstatter: Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn von vornherein festgestanden hätte, daß der Nachtragshaushaltsplan 1957 in zweiter und dritter Lesung zugleich mit dem Haushaltsplan 1958 heute hier behandelt werden würde, dann wäre der Nachtragshaushaltsplan wahrscheinlich gar nicht vorgelegt worden. Aber das konnte man bei der Einbringung noch nicht übersehen. Wir müssen uns deshalb heute mit dem Nachtragshaushalt beschäftigen, weil seine Zahlen in den Haushalt 1958 übergegangen sind.
In dem Nachtragshaushaltsplan werden die haushaltsrechtlichen Konsequenzen aus der Regierungsumbildung gezogen. In ihm sind neun Einzelhaushalte behandelt.
Im Haushalt des Bundespräsidenten wird die Stelle eines Ministerialdirektors neu begehrt. Sie ist für den Geschäftsführer des Wissenschaftsrats gedacht. Die Stelle wird im Haushalt des Herrn Bundespräsidenten ausgebracht. Der in Aussicht genommene Stelleninhaber wird beurlaubt; er geht zum Wissenschaftsrat, seine Besoldung wird je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen. Gegen diese Stelle hat der Haushaltsausschuß keine Bedenken gehabt; er hat ihr zugestimmt.
Im Einzelplan 04 — Bundespresse- und Informationsamt — ist eine neue Staatssekretärsteile vorgesehen; sie war bisher eine Ministerialdirektorstelle. Mit Rücksicht auf die Position des Pressechefs glaubte der Haushaltsausschuß auch dieser Stellenveränderung seine Zustimmung geben zu sollen.
Im Einzelplan 05 - Auswärtiges Amt — sind
zwei Stellen für Unterstaatssekretäre, eine Stelle für einen Ministerialdirektor und eine Stelle für einen Ministerialdirigenten vorgesehen. Die Erscheinung von Unterstaatssekretärstellen im Haushaltsplan 05 hat ja in der Öffentlichkeit schon zu einer Diskussion geführt. Ich darf mir erlauben, einige wenige Bemerkungen zu diesen Positionen zu machen.
Nach der Besoldungsordnung, die wir im vorigen Jahr hier verabschiedet haben, ist es möglich, Unterstaatssekretärstellen zu schaffen. Damals dachte man an Stellen im Verteidigungsministerium, die in Korrespondenz zu den militärischen Stellen stehen sollten. Man glaubte, man müsse eine Stellenkategorie haben, die zwar unter dem Staatssekretär, aber oberhalb des Ministerialdirektors rangiert. Mat hat leider übersehen, das in der neuen Besoldungsordnung auch zum Ausdruck zu bringen. In ihr sind nun aber generell Unterstaatssekretärstellen vorgesehen, ohne daß diese auf das Verteidigungsministerium beschränkt sind. Merkwürdigerweise hat aber in diesem Nachtragshaushalt 1957 und in dem Haushaltsplan 1958 gerade das Verteidigungsministerium keine Unterstaatssek retärstellen angefordert. Wohl aber finden sich zwei Unterstaatssekretärstellen im Entwurf des Haushaltsplans für das Auswärtige Amt und eine Unterstaatssekretärstelle in dem Haushaltsplanentwurf für das Bundeskanzleramt.
Der haushaltsausschuß hat sich sehr sorgfältig überlegt, ob es gut ist, Unterstaatssekretärstellen in den Haushaltsplan einzufügen. Er erinnerte sich daran, daß in der Vorweltkriegszeit in der alten preußischen Verwaltung und in der alten Reichsverwaltung zwar Unterstaatssekretärstellen vorhanden gewesen sind, aber in einem ganz anderen Zusammenhang. In der preußischen Verwaltung war es so, daß der Minister an der Spitze stand und ihm unmittelbar ein Unterstaatssekretär — kein Staatssekretär — unterstand. In der alten Reichsverwaltung wurden die — an Stelle von Reichsministerien vorhandenen — Reichsämter von Staatssekretären geleitet, denen Unterstaatssekretäre nachgeordnet waren. Aber weder in der Vorweltkriegszeit noch in der Nachweltkriegszeit finden Sie in der preußischen oder in der Reichsverwaltung eine Dreistaffelung: Minister, Staatssekretär, Unterstaatssekretär. Das hat es zu keinem Zeitpunkt, weder in Preußen noch im Deutschen Reich, gegeben. Wir standen im Haushaltsausschuß vor der Frage, ob wir eine solche Ordnung neu und damit erstmalig einführen sollten. Wir waren uns darüber klar, geschieht das beim Auswärtigen Amt und beim Bundeskanzleramt, dann ist die Zeit absehbar, in der wir in allen Bundeszentralhehörden und wahrscheinlich auch in Landeszentralbehörden die Stellen der Unterstaatssekretäre haben werden. Das bedeutet eine finanzielle Mehrbelastung, bedeutet aber auch, was wichtiger ist, eine Erschwerung der straffen Führung eines Ministeriums. Das waren die Gründe, die den Haushaltsausschuß bewogen haben, zu sagen: Wir wollen lieber mit den Stellen der Unterstaatssekretäre in den Zentralbehörden des Bundes und damit vielleicht auch der



Dr. Conring
Länder gar nicht erst beginnen, sondern wir wollen diese Stellen als Ministerialdirektoren-Stellen ausbringen, wenn es nötig ist, mit einer Zulage, aber nur dort, wo die Ministerialdirektoren die ständigen Vertreter des Staatssekretärs sein müssen und eigene Abteilungen nicht mehr haben.
So ist es beim Auswärtigen Amt geschehen. Niemand im Haushaltsausschuß verschloß sich der Tatsache, daß die Spitze des Auswärtigen Amtes überlastet ist. Das ist in den Haushaltsberatungen der Vorjahre hier schon wiederholt hervorgehoben worden. Es hätte vielleicht nahegelegen, daß das Auswärtige Amt von sich aus einen zweiten Staatssekretär angefordert hätte, wie das schon in den zwei anderen Bundeszentralbehörden Rechtens ist. Wir haben zwei Staatssekretäre im Bundesministerium des Innern und werden nach diesem Nachtragshaushalt zwei Staatssekretäre im Wirtschaftsministerium haben. Das Auswärtige Amt hielt es aber für besser, wenn es nicht einen zweiten Staatssekretär, sondern zwei Unterstaatssekretäre oder, wie der Haushaltsausschuß sagt, zwei Ministerialdirektoren mit Zulage erhielte. Demgemäß hat der Haushaltsausschuß Ihnen vorgeschlagen, Unterstaatssekretärsstellen nicht einzuführen, sondern es bei den Ministerialdirektorenstellen zu belassen.
Dann ist im Auswärtigen Amt eine neue Ministerialdirektorstelle für den Leiter der Ost-Abteilung vorgesehen. Der Haushaltsausschuß hat dem zugestimmt. Weiter ist eine neue Stelle eines Ministerialdirigenten beim Einzelplan 05 vorgesehen. Der Haushaltsausschuß hat diese abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich ein kurzes Wort über die Ministerialdirigenten sagen, weil sich diese Stellen wiederholt auch im Haushaltsplan 1958 mit einem kw.-Vermerk finden werden. Es hat in der preußischen und in der Reichsverwaltung immer „Unterabteilungen" von Abteilungen gegeben, die von Ministerialdirektoren geführt waren. Das hängt von der Größe der Abteilung ab, die ein Ministerialdirektor führt, ob sie noch übersehbar und straff geführt werden kann oder ob es einer Unterabteilung bedarf. Der Haushaltsausschuß wendet sich nicht grundsätzlich gegen Ministerialdirigenten, er möchte nur einen Mißbrauch beseitigen, der sich in der Nachkriegszeit eingeschlichen hat. Bei der bisherigen Besoldungsordnung schien es nämlich den Zentralbehörden vielfach zweckmäßig, um Kräfte für die Zentralbehörden zu gewinnen, im Lande Umschau zu halten und den Bewerbern die Stelle eines Ministerialdirigenten anzubieten, die mehr Ansehen und mehr Gehalt versprach. Dann wurden hier und dort ad hoc Unterabteilungen in den Zentralbehörden geschaffen. Wir haben jetzt in den Bundeszentralbehörden eine ganze Reihe von Unterabteilungen, die eigentlich gar nicht recht diesen Namen verdienen. Wir haben in den Bundeszentralbehörden eine Reihe von „Ober-Ministerialräten", wenn ich so sagen darf, die den Titel Ministerialdirigent führen. Wir glaubten im Haushaltsausschuß, daß, nachdem eine neue Besoldungsordnung im Vorjahr von uns beschlossen worden ist, dieser Abusus der Nachkriegszeit auf das richtige Maß zurückgeführt werden muß. Wir haben deshalb geglaubt, auch im
Auswärtigen Amt eine Ministerialdirigentenstelle
für einen Unterabteilungsleiter ablehnen zu sollen.
Ich komme zum Haushalt für Wirtschaft. Bei den Aufgaben, die dem Wirtschaftsministerium nach der Regierungsumbildung übertragen worden sind, wünscht das Wirtschaftsministerium und mit ihm die Bundesregierung einen weiteren Staatssekretär. Der Haushaltsausschuß hat dagegen keine Bedenken erhoben.
Dasselbe finden wir im Familienministerium, dem ja der Bundesjugendplan hinzugewachsen ist: dort ist eine Staatssekretärstelle vorgesehen. Der Haushaltsausschuß hat mit Mehrheit beschlossen, dieser Staatssekretärstelle seine Zustimmung zu geben.
Dann bleibt noch das Bundesratsministerium
wenn ich es kurz so nennen darf es heißt ja nunmehr: „Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder". In diesem Ministerium war im Jahre 1954 eine Staatssekretärstelle mit einem k. w.-Vermerk eingerichtet. Der derzeitige Stelleninhaber hat ein Bundestagsmandat angenommen und ist, wie üblich, aus seiner Stelle beurlaubt worden. Es war das Verlangen der Bundesregierung, daß der Haushaltsausschuß nunmehr den k. w.-Vermerk streicht. Der Haushaltsausschuß hat sich nicht bereit gefunden, das zu tun, weil er glaubte, daß sich der Zustand, der vor 1954 in diesem Hause bestanden hat, durchaus bewährt hat, daß die Hauptlast dieses Amtes immer auf der Persönlichkeit des Herrn Ministers beruht und daß seine Mitarbeiter und besonders sein engster Mitarbeiter im Range eines Ministerialdirektors ihn durchaus so unterstützen können, wie er das im Interesse der Sache erwarten muß. Wir glaubten im Haushaltsausschuß nicht, daß der k. w.-Vermerk beseitigt werden müsse, um einen neuen Staatssekretär in dieses Amt einziehen zu lassen. Wir schlagen vor, auch in diesem Amt statt dessen eine Ministerialdirektorenstelle einzurichten.
Dann ist noch das Wohnungsbauministerium mit dem Wunsch hervorgetreten, eine Dirigentenstelle für eine neue Abteilung zu erhalten. Der Haushaltsausschuß hat dem Wunsch zugestimmt, aber für den Haushaltsplan 1958, was ja, da wir die Lesungen miteinander verbinden, keine Änderung in der Planung der Bundesregierung bedeutet.
Ferner sind im Nachtragshaushalt noch zwei Einzelpläne enthalten, die hier mit Personalangelegenheiten nichts zu tun haben. Der eine betrifft die Übertragung der 1 198 600 000 DM aus dem Verteidigungshaushalt, Einzelplan 14, in den Haushalt für Verteidigungshilfe, Einzelplan 35. Diese Übertragung steht im Zusammenhang mit der Übernahme der Stationierungslasten, die ja in diesem Hohen Hause schon behandelt worden sind. Der dafür benötigte Betrag muß aus dem Einzelplan 14 in den Einzelplan 35 überführt werden, weil er dort hingehört und mit dem Aufenthalt der ausländischen Streitkräfte auf deutschem Boden zusammenhängt. Die Mehrheit des Haushaltsausschusses hat dieser Umdisposition zugestimmt.
Schließlich ist im Nachtragshaushalt noch eine Reihe von Stellen enthalten, die dem Bundeskartell-



Dr. Conring
amt, der neugeschaffenen Einrichtung in Berlin, zufallen sollen. Der Haushaltsausschuß ist in dieser Beziehung noch über die Regierungsvorlage einausgegangen. Die Regierungsvorlage hatte 38 Beamtenstellen angefordert, der Haushaltsausschuß hat 50 für richtig gehalten; die Bundesregierung hat 37 Angestelltenstellen angefordert, der Haushaltsausschuß ist auf 40 gegangen. Sie werden im Haushaltsplan 1958 eine weitere Steigerung linden: die Zahl der Beamten wird auf 79 und die der Angestellten auf 86 erhöht werden, so daß dann im Bundeskartellamt Berlin mit den Arbeitskräften zusammen 178 Stellen eingerichtet sein werden.
Wenn ich zu diesem letzten Punkt eine Empfehlung aussprechen darf, so wäre es diese, daß wir die Fragen des Bundeskartellamtes gemeinsam bei Einzelplan 09 erörtern; denn wir werden sie sonst doppelt erörtern: einmal beim jetzigen Nachtragshaushalt 1957 und alsdann noch einmal beim Haushaltsplan 1958, beim Einzelplan 09, dem Bundeswirtschaftsministerium.
Meine Damen und Herren, der Haushaltsausschuß empfiehlt Ihnen, den Nachtragshaushalt mit den Änderungen anzunehmen, die sich aus der Drucksache 407, die wir Ihnen vorgelegt haben, ergeben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    Meine Damen und Herren, wir treten in die zweite Beratung ein.
    Ich rufe an Hand der Drucksache 407 Ziffer 1 zunächst den Einzelplan 01 auf; das bezieht sich auf Drucksache 299, Seite 9. Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Einzelplan 01 in zweiter Beratung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! — Enthaltungen? Der Einzelplan 01 ist einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf den Einzelplan 14. Das ist auf Drucksache 299 Seite 31. Wird dazu das Wort gewünscht?
    Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Einzelplan 14 im Nachtragshaushalt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Das erste war die Mehrheit; der Einzelplan 14 ist angenommen.
    Einzelplan 29 auf Seite 41 der Drucksache 299! Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer diesem Einzelplan 29 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der Einzelplan 29 — Nachtragshaushalt - ist ebenfalls angenommen.
    Einzelplan 35 auf Seite 43 der Drucksache 299! Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Einzelplan 35 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der Einzelplan 35 ist angenommen.
    Damit, meine Damen und Herren, wäre die Ziffer 1 des Antrags des Ausschusses auf Drucksache
    407 erledigt. Wir kommen zu Ziffer 2. Hier muß über die Pläne 04, 05 und 09 abgestimmt werden.
    Ich rufe zunächst den Einzelplan 04 - Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — auf Seite 11 der Drucksache 299 auf. Wird hierzu das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer Einzelplan 04 in der Ausschußfassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; der Einzelplan 04 ist angenommen.
    Einzelplan 05 in der Ausschußfassung Seite 13! Wird dazu das Wort gewünscht? Das Wort wird nicht gewünscht. Wer Einzelplan 05 in der Ausschußfassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit der gleichen Mehrheit angenommen.
    Einzelplan 09 auf Seite 15 der Drucksache 299! Wer hier der Ausschußfassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! —Enthaltungen? — Sie ist einstimmig angenommen.
    Damit ist die Ziffer 2 der Drucksache 407 erledigt. Ich komme zu der Ziffer 3. Es handelt sich hier um die Einzelpläne 25 und 28. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Ausschußantrag zu Einzelplan 25 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! — Enthaltungen? - Der Antrag ist einstimmig angenommen.
    Einzelplan 28! Wer den Ausschußantrag zu Einzelplan 28 annehmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Der Ausschußantrag ist einstimmig angenommen.

    (Zuruf rechts: Nein, gegen eine Stimme! — Unruhe.)

    Die Entwürfe der Nachträge zu den Einzelplänen 25 und 28 sind gemäß dem Antrag des Ausschusses — Ziffer 3 der Drucksache 407 — abgelehnt. Ich hoffe, daß nicht nur die Haushaltsexperten den Sinn dieser Abstimmung verstanden haben. Die Annahme des Ausschußantrags bedeutet Ablehnung.

    (Zustimmung.)

    Darin ist also das ganze Hans einig.
    Ziffer 4 des Ausschußantrags! Grundlage ist auch hier die Drucksache 299. Ich glaube, ich kann die §§ 1, 2, 3, 4, Einleitung und Überschrift zusammen aufrufen. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer diesem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1957 in zweiter Beratung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe ! — Enthaltungen? - Bei einer Anzahl von Gegenstimmen angenommen.
    Damit ist die zweite Beratung erledigt. Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Allgemeine Aussprache! Wird das Wort gewünscht? - Keine Wortmeldungen; die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines



    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1957 — Drucksachen 299, 407 — zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der Gesetzentwurf ist angenommen.
    Damit ist der Nachtragshaushalt erledigt. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:
    Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 (Haushaltsgesetz 1958) (Drucksache 300).
    Berichte des Haushaltsausschusses Ich rufe zunächst auf:
    Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache 463).
    Als Berichterstatter hat das Wort Herr Abgeordneter Ritzel.