Rede:
ID0303106000

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3031

  • date_rangeDatum: 13. Juni 1958

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:02 Uhr

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  • short_textOriginal String: Vizepräsident Dr. Becker: info_outline

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    Vokabeln: 6
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 31. Sitzung Bonn, 13. Juni 1958 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur Volksbefragung wegen einer atomaren Ausrüstung der Bundeswehr (SPD) (Drucksache 303) — Zweite Beratung — Metzger (SPD) 1695 B Dr. Schröder, Bundesminister . 1708 D, 1742 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 1712 D Dürr (FDP) . . . . . . . . . 1717 A Euler (DP) 1718 D Dr. Mommer (SPD) 1721 B Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 1734 A Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) 1737 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 1738 A Erler (SPD) 1743 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 1746 A Namentliche Abstimmung 1746 C Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Bundesregierung gegen die Regierung des Landes Hessen wegen Verletzung der Pflicht zur Bundestreue; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 437); Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Bundesregierung auf verfassungsrechtliche Prüfung des hamburgischen Gesetzes betr. die Volksbefragung über Atomwaffen; Mündlicher Beruht des Rechtsausschusses (Drucksache 438) Hoogen (CDU/CSU) 1748 A Wittrock (SPD) 1748 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 1749 D Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) 1750 B Nächste Sitzung 1752 C Anlage 1753 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 31. Sitzung, Bonn, Freitag, den 13. Juni 1958 1695 31. Sitzung Bonn, den 13. Juni 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Graf Adelmann 30. 6. Bading 13. 6. Dr. Bärsch 15. 6. Baur (Augsburg) 13. 6. Berendsen 13. 6. Berger 13. 6. Frau Berger-Heise 30. 6. Bergmann 13. 6. Birkelbach 13. 6. Dr. Birrenbach 14. 6. Fürst von Bismarck 13. 6. Dr. Bucerius 13. 6. Burgemeister 3. 7. Demmelmeier 13. 6. Dr. Deist 13. 6. Deringer 13. 6. Frau Döhring (Stuttgart) 21. 6. Döring (Düsseldorf) 13. 6. Eilers (Oldenburg) 13. 6. Etzenbach 13. 6. Frehsee 13. 6. Dr. Frey 21. 6. Dr. Friedensburg 13. 6. Dr. Furler 21. 6. Gaßmann 21. 6. Geiger (München) 14. 6. Glüsing (Dithmarschen) 13. 6. Dr. Gossel 13. 6. Hackethal 13. 6. Häussler 30. 6. Dr. Dr. Heinemann 13. 6. Hübner 13. 6. Illerhaus 13. 6. Jahn (Marburg) 14. 6. Kalbitzer 13. 6. Dr. Kempfler 13. 6. Dr. Königswarter 13. 6. Dr. Kopf 13. 6. Frau Dr. Kuchtner 14. 6. Kühlthau 16. 6. Kühn (Köln) 13. 6. Kunze 15. 6. Leber 13. 6. Lenz (Brühl) 13. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 13. 6. Margulies 13. 6. Marx 16. 6. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Maxsein 13. 6. Mensing 28. 6. Frau Meyer-Laule 14. 6. Müller-Hermann 14. 6. Nieberg 13. 6. Frau Niggemeyer 12. 7. Oetzel 13. 6. Ollenhauer 14. 6. Frau Dr. Pannhoff 14. 6. Paul 14. 6. Peters 13. 6. Pietscher 16. 6. Frau Pitz-Savelsberg 15. 6. Dr. Preiß 30. 6. Pütz 13. 6. Ramms 21. 6. Rasch 25. 6. Frau Dr. Rehling 13. 6. Ruf 30. 6. Sander 20. 6. Scheel 13. 6. Dr. Schellenberg 14. 6. Scheppmann 13. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) 13. 6. Schneider (Hamburg) 13. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 13. 6. Schoettle 19. 7. Dr. Schranz 13. 6. Schultz 13. 6. Dr. Serres 13. 6. Seuffert 13..6. Siebel 20. 6. Simpfendörfer 13. 6. Spies (Brücken) 13. 6. Dr. Starke 13. 6. Stauch 13. 6. Stierle 13. 6. Dr. Storm (Duisburg) 13. 6. Storm (Meischenstorf) 13. 6. Sträter 30. 6. Struve 30. 6. Wagner 13. 6. Dr. Wahl 13. 6. Walpert 13. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 13. 6. Weber (Georgenau) 13. 6. Dr. Weber (Koblenz) 13. 6. Wehner 14. 6. Weimer 17. 6. Dr. Werber 13. 6. Dr. Winter 13. 6. Dr. Wolff (Denzlingen) 13. 6. Zoglmann 13. 6.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ewald Bucher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der FDP stimmt den beiden Anträgen nicht zu. Wir sind zum ersten auch der Ansicht, der Bundestag sollte sich in einen Streit zwischen der Bundesregierung und Landesregierungen in dieser Materie nicht einmischen.
    Zum anderen veranlaßt uns folgendes zu dieser Haltung. Der Herr Abgeordnete Arndt hat heute

    Dr. Bucher
    in sehr ernsten Ausführungen beklagt, daß wir immer mehr gemeinsame Institutionen verlieren. Dafür haben wir heute ein sehr gutes Beispiel erlebt. Der Herr Kollege Metzger hat geäußert, er habe Zweifel daran, ob bei dem Herrn Innenminister als Verfassungsminister die Verfassung in guten Händen sei. Seine Fraktion hat ihm durch Beifall zugestimmt. Ich stehe nicht an, zu erklären, daß wir diese Zweifel teilen, besonders nach dem heutigen Auftreten des Herrn Bundesinnenministers,

    (Beifall bei der FDP und bei der SPD)

    das zwar eines guten Wahlredners, aber nicht eines Verfassungsministers würdig war.
    Darauf sagt der Herr Abgeordnete Barzel, daß die Opposition dem Bundesinnenminister mißtrauisch gegenüberstehe, sei vollkommen belanglos. Da zeigt sich doch, welch merkwürdige Vorstellungen über Verfassungen hier bestehen. Ich will nicht die Zwischenrufe wiedergeben, die ich das Vergnügen habe immer wieder zu hören, da ich ja neben der Creme der CSU sitze,

    (Heiterkeit bei der SPD)

    die Gott sei Dank das Ohr des Stenographen meistens nicht erreichen.

    (Abg. Rasner: Wollen Sie nach links herüber?)

    — Nein, ich halte es noch aus. Aber diese Zwischenrufe — ich könnte eine ganze Blütenlese davon wiedergeben — zeigen, welch merkwürdige Auffassung von der Stellung der Regierungspartei und der Opposition man hat. Heute hat ein Sprecher der SPD einen Satz angefangen: „Unser oberstes Ziel ist es", da wurde gerufen: „die Regierung zu stürzen!" Als ob das nicht ein legitimes Ziel wäre.

    (Abg. Rasner: Stürzen!)

    — Ja, stürzen ist etwas grausam ausgedrückt; aber es ist ja nicht so wörtlich gemeint. — Einen solchen Zwischenruf könnte ich mir im Obersten Sowjet oder in Portugal vorstellen, aber doch nicht bei uns.

    (Beifall bei der FDP und bei der SPD.)

    Nun meine ich, eine der unumstritten gemeinsamen Institutionen, die wir noch haben, ist der Präsident dieses Hauses, der sich z. B. in seiner Antrittsrede in Berlin bemüht hat, die sechs Gemeinsamkeiten herauszustellen, und der sich auch sonst als Person und als Institution bemüht, eine gemeinsame Linie zu erhalten. Ihm sollten wir es nicht zumuten, in dieser doch höchst umstrittenen Sache vor dem Bundesverfassungsgericht zwar formell den Bundestag, praktisch aber eben nur einen Teil, wenn auch den größeren Teil des Hauses, zu vertreten.

    (Beifall bei der SPD und der FDP.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Wilhelmi.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Wilhelmi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich um drei
    Fragen, zunächst um die Frage der Beteiligung in irgendeiner Form überhaupt, zweitens um die Frage, wer sich beteiligt, drittens darum, in welcher Form er sich zu beteiligen hat.
    Zu der ersten Frage, ob man sich überhaupt beteiligen solle, war Herr Kollege Wittrock der Ansicht, es gebe hier für den Bundestag nichts zu verteidigen. Nun, es gibt etwas sehr Erhebliches zu verteidigen, nämlich das Grundgesetz, und das ist schließlich das Wichtigste, was der Bundestag zu verteidigen hat.

    (Abg. Wittrock: Dann müßte sich der Bundestag an jedem Streit über verfassungsrechtliche Fragen beteiligen!)

    Herr Kollege Wittrock, der Bundestag hat die Änderung der Grundordnung beschlossen, um die es sich hier handelt, nämlich die Bestimmungen über clic Gesetzes- und Verwaltungskompetenz bei Wehrfragen. Gerade um diese Dinge handelt es sich hier. Der Streit geht unmittelbar um eine Änderung des Grundgesetzes, die der Bundestag beschlossen hat. Sie können also in dieser Sache nicht einen Unterschied zwischen dem Parlamentarischen Rat und dem Bundestag machen. Es kann gar nicht zweifelhaft sein, daß der Bundestag eine von ihm beschlossene Grundgesetzänderung zu vertreten hat.
    Die zweite Frage ist, wer den Bundestag zu vertreten hat. Darüber haben wir uns schon im Rechtsausschuß unterhalten. Man kann darüber verschiedener Meinung sein, wer das primäre Recht hat, ob der Herr Bundestagspräsident aus § 7 der Geschäftsordnung cien Bundestag zu vertreten hat oder ob der Bundestag jemanden bestellen kann, der dann dem Bundestagspräsidenten gegenüber vorgeht. Aber es kann ernstlich nicht bestritten werden, daß jedenfalls dann, wenn das Parlament keinen besonderen Vertreter wählt, der Bundestagspräsident der berufene Vertreter ist; er ist schlechthin der Vertreter. Es gibt in unserem ganzen Rechtsleben nicht die Vorstellung, daß jemand, der nun einmal dazu da ist, eine Institution zu vertreten, dies ausgerechnet in einem bestimmten Prozeß nicht tun darf.

    (Abg. Wittrock: Wir reden aneinander vorbei!)

    — Nein, Herr Kollege, ich glaube nicht, daß wir aneinander vorbeireden.
    Es kommt noch die weitere Frage hinzu, die Sie angeschnitten haben, ob in diesem Falle der Bundestag oder nur dessen Mehrheit vertreten wird und ob wir infolgedessen zwei Vertreter haben müssen, einen der die Mehrheit, und einen, der die Minderheit vertritt. Auch darauf möchte ich Ihnen aus dem Gesetz heraus antworten. Nach dem Gesetz kann Beteiligter nur der Bundestag als solcher sein. Infolgedessen kann auch nur ein Vertreter geschickt werden, nämlich der, der den Bundestag vertritt, und der Bundestag muß sich seinen Willen intern bilden.