Rede:
ID0303105600

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3031

  • date_rangeDatum: 13. Juni 1958

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:02 Uhr

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  • short_textOriginal String: Vizepräsident Dr. Becker: info_outline

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  • subjectLänge: 14 Wörter
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    Vokabeln: 14
    1. Ich: 1
    2. danke: 1
    3. dem: 1
    4. Herrn: 1
    5. Berichterstatter.: 1
    6. Wird: 1
    7. das: 1
    8. Wort: 1
    9. gewünscht?: 1
    10. —: 1
    11. Bitte,: 1
    12. Herr: 1
    13. Abgeordneter: 1
    14. Wittrock!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 31. Sitzung Bonn, 13. Juni 1958 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur Volksbefragung wegen einer atomaren Ausrüstung der Bundeswehr (SPD) (Drucksache 303) — Zweite Beratung — Metzger (SPD) 1695 B Dr. Schröder, Bundesminister . 1708 D, 1742 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 1712 D Dürr (FDP) . . . . . . . . . 1717 A Euler (DP) 1718 D Dr. Mommer (SPD) 1721 B Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 1734 A Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) 1737 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 1738 A Erler (SPD) 1743 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 1746 A Namentliche Abstimmung 1746 C Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Bundesregierung gegen die Regierung des Landes Hessen wegen Verletzung der Pflicht zur Bundestreue; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 437); Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Bundesregierung auf verfassungsrechtliche Prüfung des hamburgischen Gesetzes betr. die Volksbefragung über Atomwaffen; Mündlicher Beruht des Rechtsausschusses (Drucksache 438) Hoogen (CDU/CSU) 1748 A Wittrock (SPD) 1748 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 1749 D Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) 1750 B Nächste Sitzung 1752 C Anlage 1753 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 31. Sitzung, Bonn, Freitag, den 13. Juni 1958 1695 31. Sitzung Bonn, den 13. Juni 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Graf Adelmann 30. 6. Bading 13. 6. Dr. Bärsch 15. 6. Baur (Augsburg) 13. 6. Berendsen 13. 6. Berger 13. 6. Frau Berger-Heise 30. 6. Bergmann 13. 6. Birkelbach 13. 6. Dr. Birrenbach 14. 6. Fürst von Bismarck 13. 6. Dr. Bucerius 13. 6. Burgemeister 3. 7. Demmelmeier 13. 6. Dr. Deist 13. 6. Deringer 13. 6. Frau Döhring (Stuttgart) 21. 6. Döring (Düsseldorf) 13. 6. Eilers (Oldenburg) 13. 6. Etzenbach 13. 6. Frehsee 13. 6. Dr. Frey 21. 6. Dr. Friedensburg 13. 6. Dr. Furler 21. 6. Gaßmann 21. 6. Geiger (München) 14. 6. Glüsing (Dithmarschen) 13. 6. Dr. Gossel 13. 6. Hackethal 13. 6. Häussler 30. 6. Dr. Dr. Heinemann 13. 6. Hübner 13. 6. Illerhaus 13. 6. Jahn (Marburg) 14. 6. Kalbitzer 13. 6. Dr. Kempfler 13. 6. Dr. Königswarter 13. 6. Dr. Kopf 13. 6. Frau Dr. Kuchtner 14. 6. Kühlthau 16. 6. Kühn (Köln) 13. 6. Kunze 15. 6. Leber 13. 6. Lenz (Brühl) 13. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 13. 6. Margulies 13. 6. Marx 16. 6. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Maxsein 13. 6. Mensing 28. 6. Frau Meyer-Laule 14. 6. Müller-Hermann 14. 6. Nieberg 13. 6. Frau Niggemeyer 12. 7. Oetzel 13. 6. Ollenhauer 14. 6. Frau Dr. Pannhoff 14. 6. Paul 14. 6. Peters 13. 6. Pietscher 16. 6. Frau Pitz-Savelsberg 15. 6. Dr. Preiß 30. 6. Pütz 13. 6. Ramms 21. 6. Rasch 25. 6. Frau Dr. Rehling 13. 6. Ruf 30. 6. Sander 20. 6. Scheel 13. 6. Dr. Schellenberg 14. 6. Scheppmann 13. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) 13. 6. Schneider (Hamburg) 13. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 13. 6. Schoettle 19. 7. Dr. Schranz 13. 6. Schultz 13. 6. Dr. Serres 13. 6. Seuffert 13..6. Siebel 20. 6. Simpfendörfer 13. 6. Spies (Brücken) 13. 6. Dr. Starke 13. 6. Stauch 13. 6. Stierle 13. 6. Dr. Storm (Duisburg) 13. 6. Storm (Meischenstorf) 13. 6. Sträter 30. 6. Struve 30. 6. Wagner 13. 6. Dr. Wahl 13. 6. Walpert 13. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 13. 6. Weber (Georgenau) 13. 6. Dr. Weber (Koblenz) 13. 6. Wehner 14. 6. Weimer 17. 6. Dr. Werber 13. 6. Dr. Winter 13. 6. Dr. Wolff (Denzlingen) 13. 6. Zoglmann 13. 6.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Matthias Hoogen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat in den Verfassungsstreitigkeiten der Bundesregierung gegen das Land Hamburg und das Land Hessen die Klageschriften dem Herrn Präsidenten des Bundestages zugeleitet. Der Rechtsausschuß hat sich üblicherweise mit der Frage befaßt, ob dem Plenum des Bundestages vorgeschlagen werden soll, daß sich der Bundestag in den Verfahren äußere oder nicht. Der Ausschuß hat mit Mehrheit beschlossen, dem Hohen Haus zu empfehlen, sich in den Verfahren, die, wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, am 8. und 9. Juli in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht mündlich verhandelt werden, zu äußern.
    Bei diesem Beschlusse waren für die Mehrheit des Ausschusses zwei Erwägungen maßgebend. Einmal handelt es sich hier um die Auslegung des Grundgesetzes in einer sehr grundlegenden Frage, und wir sind der Meinung, daß sich der Bundestag an der Erörterung dieser Frage beteiligen sollte. Zum andern haben wir ein sehr naheliegendes Anliegen; denn durch die hier in Rede stehenden Maßnahmen der Länder Hessen und Hamburg wird die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes auf dem Gebiete der Verteidigung berührt. Wir hielten es deshalb im Ausschuß für richtig, daß sich das Hohe Haus — da seine eigene Gesetzgebungszuständigkeit berührt wird auch in dieser Frage äußern solle.
    Infolgedessen habe ich Ihnen namens des Rechtsausschusses die Bitte zu übermitteln, den Anträgen auf den Drucksachen 437 und 438 zuzustimmen. Ich darf noch ergänzend bemerken, daß die Vertretung des Hohen Hauses vor dem Bundesverfassungsgericht sich nach § 7 der Geschäftsordnung richtet, daß also der Präsident des Bundestages dafür zuständig und dazu berufen ist.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort gewünscht? — Bitte, Herr Abgeordneter Wittrock!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Wittrock


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Darf ich mir vielleicht zunächst erlauben, die Vorschrift der Geschäftsordnung in Erinnerung zu bringen, daß bei einer Berichterstattung, sofern es in einem Ausschuß zu einer streitigen Abstimmung gekommen ist, sowohl die Meinung der Mehrheit wie auch die Meinung der Minderheit dem Hause vorzutragen ist. Ich möchte mir das nur als Hinweis zur Geschäftsordnung, Herr Kollege Hoogen, gestatten,
    Aber die Meinung der Minderheit im Ausschuß kommt nicht zu kurz; denn ich habe hier die Auffassung der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion zu begründen, daß beide Anträge abgelehnt werden sollten.
    Das Hohe Haus hat in der Vergangenheit in all den Fällen, in denen eine Beteiligung des Bundestages an Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Debatte stand, ganz bestimmte Grundsätze entwickelt, Grundsätze, nach denen eine Beteiligung entweder in Betracht kam oder nicht in Betracht kam. Das Hohe Haus hat sich stets auf den Standpunkt gestellt, eine Beteiligung an einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht komme nur in Betracht, wenn ein eigenes Gesetz zu verteidigen sei. Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall. Im Rechtsausschuß ist gesagt worden, in diesen beiden Verfahren würden die Rechte des Bundestages berührt. Meine Damen und Herren, es ist nicht ersichtlich und es ist auch nicht ausreichend dargelegt — auch in der letzten Debatte nicht —, wieso die Rechte des Bundestages, die Freiheit der Entscheidung dieses Parlaments, in irgendeiner Weise dadurch berührt werden, daß etwa in Frankfurt oder Offenbach oder sonst irgendwo Volksbefragungen zum Problem der atomaren Aufrüstung durchgeführt werden. Es ist also nicht ersichtlich, inwieweit die Sachkompetenz des Bundestages in irgendeiner Weise zu verteidigen wäre.
    Der Herr Kollege Hoogen hat hier übrigens eine interessante Bemerkung gemacht. Er hat gesagt, und zwar zu dem Fragenkomplex, um den es bei der Volksbefragung geht, hier ergebe sich eine Beeinträchtigung der Gesetzgebungszuständigkeit auf dem Gebiete der Verteidigung. So etwa war die sinngemäße Darlegung des Herrn Kollegen Hoogen. In der Debatte vorhin, als es darum ging, woher der Bundestag die Kompetenz nimmt, ein Volksbefragungsgesetz zu beschließen, haben Sie gerade diese Kompetenz des Bundestages, auf die Sie sich jetzt zur Begründung der Beteiligung an den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht berufen, bestritten.

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Sie haben aber schlecht zugehört!)

    Erkläret mir, Graf Örindur, diesen Zwiespalt der Natur!

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz]: Sie müssen besser aufpassen!)

    Aus diesen Erwägungen glauben wir, daß der Bundestag sich an den beiden Verfahren nicht beteiligen sollte.
    Aber es erscheint mir wesentlich, noch auf einen zweiten Gesichtspunkt hinzuweisen. Es entspricht der Praxis dieses Hohen Hauses, dann, wenn es sich in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht äußern will, ein Mitglied des Hauses mit der Abgabe der Äußerung zu beauftragen. Das
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 31. Sitzung, Bonn, Freitag, den 13. Juni 1958 1749
    Wittrock
    haben wir gestern getan, als wir dahin entschieden, daß der Bundestag sich an dem Verfahren über die Verfassungsstreitigkeiten beteiligt, die sich aus dem Gesetz über den preußischen Kulturbesitz ergeben haben. Da hat der Bundestag beschlossen: Wir beauftragen den Abgeordneten Hoogen, eine Äußerung für den Bundestag abzugeben. Das ist also die bisherige Praxis des Parlaments. Nun sagt man auf einmal: Der Bundestag wird durch seinen Präsidenten vertreten, und man beruft sich auf den § 7 der Geschäftsordnung.
    Ich will hier keine Ausführungen darüber machen, welche Bedeutung dem § 7 der Geschäftsordnung, nach dem der Präsident die Rechte des Hauses wahrzunehmen hat, in unserem Zusammenhang zukommt. Eines ist doch hier wesentlich, das ist auch eine Frage der politischen Würdigung und, was in diesem Zusammenhang wesentlich ist, eine Frage des Stiles dieses Hauses. Es geht zwar hier um einen Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht, aber der Streit ist ja nicht nur ein Rechtsstreit, sondern in materieller Hinsicht, wenn man das betrachtet, was dieses Volk im Bereich der Bundesrepublik bewegt, und wenn man das betrachtet, was dieses Hohe Haus bewegt, erkennt man doch, daß es auch ein politischer Streit ist,

    (Abg. Rasner: Aber nicht in Karlsruhe!)

    was den Bundestag anlangt, der ja nicht eine abstrakte Institution ist. Der Bundestag ist ja auch ein politisches Organ, Herr Rasner,

    (Abg. Rasner: Aber nicht in Karlsruhe!)

    und dieser Bundestag ist in diesem politischen Streit in zwei Teile zerspalten. Das mögen wir bedauern, das mögen wir nicht bedauern, das spielt keine Rolle; es ist eine Tatsachenfeststellung.
    Es entspricht nicht der Vorstellung der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion vom Amt des Präsidenten dieses Hauses, daß der Präsident von seinem Stuhl herabsteigt und — nicht als Abgeordneter, als Politiker — als Präsident, der hier über den Wassern schweben sollte, in einen Streit eingreift und in diesem Streit eine Äußerung als Präsident abgibt, in einem Streit, welcher also nicht bloß ein Rechtsstreit, sondern auch ein politischer Streit ist. Wir glauben, dieses Haus tut sich selbst und seinem Präsidenten einen schlechten Dienst, wenn es einen solchen Weg beschreitet, den Weg nämlich, den Präsidenten in einem politischen Streit gewissermaßen in die Arena zu schicken.
    Das sollten wir nicht tun. Wir sollten vielmehr an der bisherigen Praxis festhalten, einen Abgeordneten mit dieser Aufgabe zu betrauen, der die politischen und die verfassungspolitischen Meinungen des Hauses darstellt. Es kommt ja nicht nur darauf an, dem Bundesverfassungsgericht ein Verfassungsgutachten mehr zu erstatten, sondern es kommt auch darauf an, daß das Organ Deutscher Bundestag als politisches Organ eine verfassungspolitische Würdigung abgibt. Wir glauben, bei dieser Sachlage würde es dem Hause ziemen — ich sage das mit allem Nachdruck —, wenn in dieser Frage, in der nicht bloß die verfassungsrechtlichen, sondern auch die verfassungspolitischen Wertungen des Hauses auseinandergehen, das Haus nicht einen Abgeordneten, sondern einen Abgeordneten aus dem Kreise der Mehrheit und einen Abgeordneten aus dem Kreise der Minderheit mit der Wahrnehmung seines Rechtes zur Beteiligung im Verfahren beauftragte. Das ist ein weiterer Gesichtspunkt, der uns bestimmen muß, diese beiden Anträge abzulehnen.
    Ich weiß nicht, ob Sie sich den Text durchgelesen haben. Es heißt: Der Bundestag wird sich im Sinne des Antrags der Bundesregierung und seiner Begründung äußern. Ich möchte hier einmal die Frage stellen: wer kennt eigentlich die Begründung, welche die Bundesregierung ihrem Antrag gegeben hat?

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Wir!)

    — Na, Sie vielleicht; aber noch nicht einmal alle Mitglieder des Hauses kennen sie. Sie machen sich eine Begründung — jetzt spreche ich das ganze Haus und nicht nur den Herrn Kollegen Dr. Weber an — für den Inhalt der Äußerung dieses Hauses zu eigen, die Sie in Ihrer ganz überwiegenden Mehrheit überhaupt gar nicht kennen.

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz]: Über die wir zwei Tage lang diskutiert haben!)

    — Das, was Sie hier diskutiert haben, besagt nichts über die Einzelheiten der Begründung einer Klageschrift oder einer antragsbegründenden Schrift vor dem Bundesverfassungsgericht.
    Das ist auch eine Stilfrage. Mit dem Stil, sich vorbehaltlos für eine Äußerung eines Verfassungsorgans, nämlich des Deutschen Bundestages, die Meinung der Bundesregierung zu eigen zu machen, im Sinne der Begründung der Bundesregierung zu argumentieren, mit einer solchen Einstellung denaturieren Sie dieses Hohe Haus zu einem bloßen Anhängsel der Regierung.

    (Oh-Rufe von der Mitte. — Zuruf von der SPD: Sehr bezeichnend.)

    Wir Sozialdemokraten machen das nicht mit, nicht bloß aus verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Erwägungen, die in diesem Streit eine Rolle spielen, nicht bloß aus politischen Überlegungen, die in diesem Streit hier vorgetragen worden sind, sondern wir wollen um der Würde dieses Hauses willen nicht, daß dieses Haus sich zu einem Anhängsel an die Bundesregierung degradiert.

    (Beifall bei der SPD.)