Rede von
Matthias
Hoogen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat in den Verfassungsstreitigkeiten der Bundesregierung gegen das Land Hamburg und das Land Hessen die Klageschriften dem Herrn Präsidenten des Bundestages zugeleitet. Der Rechtsausschuß hat sich üblicherweise mit der Frage befaßt, ob dem Plenum des Bundestages vorgeschlagen werden soll, daß sich der Bundestag in den Verfahren äußere oder nicht. Der Ausschuß hat mit Mehrheit beschlossen, dem Hohen Haus zu empfehlen, sich in den Verfahren, die, wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, am 8. und 9. Juli in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht mündlich verhandelt werden, zu äußern.
Bei diesem Beschlusse waren für die Mehrheit des Ausschusses zwei Erwägungen maßgebend. Einmal handelt es sich hier um die Auslegung des Grundgesetzes in einer sehr grundlegenden Frage, und wir sind der Meinung, daß sich der Bundestag an der Erörterung dieser Frage beteiligen sollte. Zum andern haben wir ein sehr naheliegendes Anliegen; denn durch die hier in Rede stehenden Maßnahmen der Länder Hessen und Hamburg wird die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes auf dem Gebiete der Verteidigung berührt. Wir hielten es deshalb im Ausschuß für richtig, daß sich das Hohe Haus — da seine eigene Gesetzgebungszuständigkeit berührt wird auch in dieser Frage äußern solle.
Infolgedessen habe ich Ihnen namens des Rechtsausschusses die Bitte zu übermitteln, den Anträgen auf den Drucksachen 437 und 438 zuzustimmen. Ich darf noch ergänzend bemerken, daß die Vertretung des Hohen Hauses vor dem Bundesverfassungsgericht sich nach § 7 der Geschäftsordnung richtet, daß also der Präsident des Bundestages dafür zuständig und dazu berufen ist.