Rede:
ID0301503800

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 144
    1. in: 12
    2. die: 7
    3. der: 7
    4. und: 6
    5. den: 4
    6. Versuch: 3
    7. dem: 3
    8. als: 3
    9. oder: 3
    10. einer: 3
    11. von: 3
    12. Abgeordnete: 3
    13. öffentlichen: 3
    14. —: 3
    15. Herr: 2
    16. Damen: 2
    17. Fraktion: 2
    18. Hause: 2
    19. abzuwerten,: 2
    20. daß: 2
    21. sie: 2
    22. Ich: 2
    23. es: 2
    24. ist: 2
    25. zu: 2
    26. eine: 2
    27. diesem: 2
    28. wir: 2
    29. reden: 2
    30. Tätigkeit: 2
    31. Einrichtungen: 2
    32. tätig: 2
    33. einen: 2
    34. manche: 2
    35. Präsident!: 1
    36. Meine: 1
    37. Herren!: 1
    38. Der: 1
    39. Bundesinnenminister: 1
    40. hat: 1
    41. gemacht,: 1
    42. beiden: 1
    43. Sprecher: 1
    44. sozialdemokratischen: 1
    45. damit: 1
    46. vor: 1
    47. er: 1
    48. erklärte,: 1
    49. seien: 1
    50. Angehörige: 1
    51. eines: 1
    52. Aufsichtsgremiums: 1
    53. zweier: 1
    54. Aufsichtsgremien: 1
    55. Rundfunkanstalten: 1
    56. Sache: 1
    57. befangen.\n: 1
    58. muß: 1
    59. sagen,: 1
    60. höchst: 1
    61. eigenartig,: 1
    62. unternehmen,: 1
    63. hier: 1
    64. Debatte: 1
    65. Redner: 1
    66. seiten: 1
    67. Regierung: 1
    68. ich: 1
    69. möchte: 1
    70. ihn: 1
    71. zurückweisen.: 1
    72. Wir: 1
    73. Hause,: 1
    74. miteinander: 1
    75. sollten,: 1
    76. sind: 1
    77. neben: 1
    78. unserer: 1
    79. ganzen: 1
    80. Reihe: 1
    81. Organisationen: 1
    82. Unternehmerverbänden,: 1
    83. anderen: 1
    84. Gewerkschaften,: 1
    85. Kirchen: 1
    86. kulturellen,: 1
    87. sozialen: 1
    88. wirtschaftlichen: 1
    89. Einrichtungen.\n: 1
    90. Ja,: 1
    91. natürlich: 1
    92. auch: 1
    93. diejenigen: 1
    94. haben: 1
    95. gestern: 1
    96. gehört: 1
    97. —,: 1
    98. Grünen: 1
    99. Front,: 1
    100. Bauernverbänden: 1
    101. öffentliche: 1
    102. Funktion: 1
    103. erfüllen.: 1
    104. Mir: 1
    105. scheint,: 1
    106. ein: 1
    107. völlig: 1
    108. legales: 1
    109. Anliegen: 1
    110. demokratischen: 1
    111. Ordnung,: 1
    112. über: 1
    113. ihre: 1
    114. hinaus: 1
    115. im: 1
    116. Leben: 1
    117. sind.: 1
    118. wehre: 1
    119. mich: 1
    120. gegen: 1
    121. solchen: 1
    122. Regierungsbank,: 1
    123. ausgerechnet: 1
    124. Herrn: 1
    125. Innenminister!\n: 1
    126. Außerdem,: 1
    127. meine: 1
    128. Herren:: 1
    129. Kenntnisse,: 1
    130. man: 1
    131. auf: 1
    132. Grund: 1
    133. Mitarbeit: 1
    134. bekommt,: 1
    135. scheinen: 1
    136. mir: 1
    137. bisher: 1
    138. Debatten: 1
    139. dieses: 1
    140. Hauses: 1
    141. nicht: 1
    142. schädlich: 1
    143. gewesen: 1
    144. sein.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 15. Sitzung Bonn, den 28. Februar 1958 Inhalt: Zur Tagesordnung: Arndgen (CDU/CSU) 687 A Vizepräsident Dr. Jaeger 687 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (CDU/CSU, SPD) (Drucksachen 240, 222) 687 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Privatrechtliches Fernsehen (Drucksache 153) Kühn (Köln) (SPD) 688 A, 720 A Stücklen, Bundesminister 693 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) . 695 B Euler (DP) 698 B Zoglmann (FDP) 700 D Blachstein (SPD) 705 B, 725 A Dr. Schröder, Bundesminister . 710 D, 722 D Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 713 A Schmücker (CDU/CSU) 715 B Dr. Görgen (CDU/CSU) 718 B Antrag der Fraktion der SPD betr. Erleichterung der Einreise in die Bundesrepublik (Drucksache 152) 725 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 135) — Zweite und Dritte Beratung — 725 D Nächste Sitzung 725 D Anlagen 727 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1958 687 15. Sitzung Bonn, den 28. Februar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 28. 2. Frau Albrecht 3. 3. Altmaier 28. 2. Arndgen 28. 2. Dr.-Ing. e. h. Arnold 28. 2. Dr. Atzenroth 28. 2. Dr. Baade 28. 2. Dr. Barzel 28. 2. Bazille 18. 3. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Behrisch 28. 2. Benda 28. 2. Berendsen 28. 2. Birkelbach *) 28. 2. Dr. Birrenbach *) 28. 2. Conrad *) 28. 2. Dr. Dahlgrün 28. 2. Dr. Deist *) 28. 2. Dr. Dittrich 28. 2. Dr. Dollinger *) 28. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Eilers (Oldenburg) 28. 2. Even (Köln) 28.2. Faller 7. 3. Felder 31.3. Frehsee 28. 2. Frau Friese-Korn 28. 2. Funk 28. 2. Dr. Furler *) 28. 2. Dr. Gleissner (München) 28. 2. Gottesleben 28. 2. Dr. Greve 28.2. Dr. von Haniel-Niethammer 28. 2. Dr. Harm 28. 2. Heiland 28. 2. Hellenbrock 24. 3. Dr. Hesberg 28. 2. Hesemann 28. 2. Dr. Höck 10. 3. Holla 28. 2. Hörauf 28. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Huth 28. 2. Illerhaus 28. 2. Jacobi 28. 2. Jacobs 12. 3. Dr. Jordan 28. 2. Jürgensen 31.3. Kiesinger 28. 2. Könen (Düsseldorf) 28.2. Dr. Kopf *) 28. 2. Dr. Kreyssig *) 28. 2. Kühlthau 28. 2. Kühn (Bonn) 28.2. Kunze 28. 2. Kurlbaum 28. 2. *) für die Teilnahme an der Tagung ,der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Anlagen zum Stenographischen Bericht Leber 28. 2. Lenz (Brühl) *) 28. 2. Dr. Leverkuehn 28. 2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 3. Ludwig 28. 2. Mellies 8. 3. Mensing 28. 2. Dr. von Merkatz *) 28. 2. Metzger *) 28. 2. Dr. Meyers (Aachen) 8. 3. Müller (Erbendorf) 28. 2. Müser 28. 2. Neuburger 28. 2. Frau Niggemeyer 28. 2. Dr. Oesterle*) 28. 2. Oetzel 28. 2. Ollenhauer *) 28. 2. Paul 28. 2. Pelster *) 28. 2. Dr. Philipp *) 28. 2. Pöhler 28. 2. Prennel 28. 2. Dr. Preusker 28.2. Rademacher 28. 2. Rasch 28. 2. Reitzner 28. 2. Dr. Rüdel (Kiel) 8. 3. Scheel *) 28. 2. Schreiner 28. 2. Seidl (Dorfen) 28.2. Seuffert 28. 2. Dr. Seume 28.2. Siebel 1. 3. Dr. Siemer 28.2. Solke 28. 2. Stahl 28. 2. Stauch 28. 2. Frau Dr. Steinbiß 28. 2. Stenger 15. 3. Stiller 28. 2. Frau Strobel 28. 2. Vogt 28. 2. Wacher 28. 2. Wagner 28. 2. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 28. 2. Wehner *) 28. 2. Weimer 28. 2. Anlage 2 Drucksache 240 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (7. Ausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (Drucksache 222) Berichterstatter: Abgeordneter Jahn (Marburg) Der Gesetzentwurf Antrag Drucksache 222 ist von der Vollversammlung des Bundestages in der Sitzung am 27. Februar 1958 dem Ausschuß für 728 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1958 Wiedergutmachung zur Beratung überwiesen worden. Der Ausschuß legt hiermit seinen Schriftlichen Bericht vor. Der Antrag sieht eine Verlängerung der Anmeldefristen des Bundesrückerstattungsgesetzes, die nach der geltenden Fassung am 1. April 1958 ablaufen würden, bis auf den 31. Dezember 1958 vor. Diese Verlängerung erscheint notwendig, da durch die Verzögerung bei der Verabschiedung des Gesetzes die Anmeldefrist nur etwas über sieben Monate (23. Juli 1957 bis 31. März 1958) beträgt. Diese Frist ist um so eher zu kurz, als es sich bei der Rückerstattung um zum Teil schwierige Rechtsfragen handelt. Die Änderung des § 30 des Bundesrückerstattungsgesetzes (Artikel 1 Nr. 6) sieht u. a. vor, daß eine Anmeldung bei einer Entschädigungsbehörde auch dann noch als fristwahrend angesehen wird, wenn sie nach Ablauf der Anmeldefrist des Bundesentschädigungsgesetzes bis zum 31. Dezember 1958 bei einer Entschädigungsbehörde erfolgt. Gegen diese Bestimmung sind zunächst von seiten des Bundesministeriums der Finanzen Bedenken erhoben worden, weil nach Ablauf der Anmeldefristen des Bundesentschädigungsgesetzes am 1. April 1958 die Entschädigungsbehörden nunmehr bei jeder neuen Anmeldung prüfen müßten, ob es sich bei dem angemeldeten Anspruch um einen Entschädigungsanspruch oder um einen rückerstattungsrechtlichen Anspruch handele. Der Ausschuß hat diese Bedenken eingehend geprüft, hält sie aber nicht für durchschlagend. In weiten Kreisen der Wiedergutmachungsberechtigten herrscht noch heute Unklarheit darüber, welche Ansprüche unter das Entschädigungsrecht und welche Ansprüche unter das Rückerstattungsrecht fallen. Nach Ansicht des Ausschusses kann es daher nicht zu Lasten des Berechtigten gehen, wenn dieser sich über die Rechtsnatur seines Anspruches irrt. Im übrigen ist an eine Verlängerung der Fristen aus dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) nicht gedacht. Daneben sieht der Entwurf auch eine Änderung des § 11 Nr. 6 des Bundesrückerstattungsgesetzes vor (Artikel 1 Nr. 1). Diese Änderung erscheint dem Ausschuß aus Billigkeitsgründen notwendig, da durch das 8. Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes, das am 2. August 1958, also zehn Tage nach Verkündung des Bundesrückerstattungsgesetzes, in Kraft getreten ist, eine Verbesserung der Stellung der Altsparerentschädigungsberechtigten eingetreten ist. Ohne die vorgesehene Änderung würde sich diese Verbesserung zugunsten der Rückerstattungsberechtigten nicht auswirken. Der Ausschuß hat den Gesetzentwurf einstimmig gebilligt. Bonn, den 27. Februar 1958 Jahn (Marburg) Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 18 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 153) betr. Privatwirtschaftliches Fernsehen. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. eine gesetzliche bzw. soweit erforderlich eine staatsvertragliche Regelung auf dem Gebiet des Rundfunkwesens anzubahnen, bei der u. a. in Betracht gezogen werden sollte, unter welchen Voraussetzungen und Auflagen, in welchem Umfang und an wen Sendelizenzen erteilt werden dürfen. Das Ziel sollte u. a. ein zweites Programm sein, das nicht durch die bestehenden Rundfunkanstalten veranstaltet wird; 2. bis zu dieser Regelung alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die geeignet sind, Rundfunk und Fernsehen zunächst von der Geschäftswerbung freizuhalten; 3. für den Fall, daß die Bundesregierung die Einführung von Geschäftswerbung in Funk und Fernsehen im Rahmen der Regelung unter Nummer 1 für tunlich oder unabweisbar hält, folgende Fragen zu klären und darüber dem Bundestag zu berichten, a) wie jeder Mißbrauch, insbesondere jede nachteilige Auswirkung auf das Programm, ausgeschaltet werden kann. b) wie ungünstige Folgen für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Struktur verhindert werden können; 4. durch die Deutsche Bundespost die technischen Vorbereitungen für die Ausstrahlung eines zweiten Fernsehprogramms treffen zu lassen. Bonn, den 26. Februar 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Blachstein.





Rede von Peter Blachstein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesinnenminister hat den Versuch gemacht, die beiden Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion damit vor dem Hause abzuwerten, daß er erklärte, sie seien als Angehörige eines Aufsichtsgremiums oder zweier Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten in der Sache befangen.

(Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Nein! Sie unterstellen wieder etwas, was er nicht gesagt hat! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Schlechtes Gewissen!)

Ich muß sagen, es ist höchst eigenartig, den Versuch zu unternehmen, hier eine Debatte und die Redner einer Fraktion von seiten der Regierung abzuwerten, und ich möchte ihn zurückweisen. Wir in diesem Hause, in dem wir als Abgeordnete miteinander reden oder reden sollten, sind neben unserer Tätigkeit als Abgeordnete in einer ganzen Reihe von Organisationen und öffentlichen Einrichtungen tätig — die einen in Unternehmerverbänden, die anderen in Gewerkschaften, manche in Kirchen und manche in kulturellen, sozialen oder wirtschaftlichen Einrichtungen.

(Zuruf von der SPD: Und in der Grünen Front!)

— Ja, natürlich auch diejenigen — wir haben sie gestern gehört —, die in der Grünen Front, in den Bauernverbänden eine öffentliche Funktion erfüllen. Mir scheint, es ist ein völlig legales Anliegen einer demokratischen Ordnung, daß Abgeordnete über ihre Tätigkeit in diesem Hause hinaus im öffentlichen Leben tätig sind. Ich wehre mich gegen einen solchen Versuch der Regierungsbank, ausgerechnet von dem Herrn Innenminister!

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Außerdem, meine Damen und Herren: die Kenntnisse, die man auf Grund der Mitarbeit in öffentlichen Einrichtungen bekommt, scheinen mir bisher den Debatten dieses Hauses nicht schädlich gewesen zu sein.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Kühn.

    (Abg. Kühn [Köln]: Ich verzichte!)

    — Er verzichtet. Liegen weitere Wortmeldungen vor? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache. Ich habe den Eindruck, daß das Haus wünscht, den Antrag Umdruck 18 dem Ausschuß zu überweisen. Werden Vorschläge gemacht?

    (Zurufe.)

    — Ausschuß für Kulturpolitik und Publizistik. Den Rechtsausschuß sollten wir zur Mitberatung einschalten.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal]: Es sind keine Rechtsfragen! Es handelt sich nicht um ein Gesetz!)

    — Das Verhältnis Bund und Länder ist angesprochen worden; es wäre also ganz gut, wenn der
    Rechtsausschuß mit herangezogen würde.

    (Zuruf: Verkehr und Post!)

    — Wir haben ja den Grundsatz: ein Ausschuß federführend und ein Ausschuß mitberatend. Ich schlage Ihnen vor: Ausschuß für Kulturpolitik und Publizistik federführend, Rechtsausschuß mitberatend.

    (Zustimmung.)

    Falls postalisch-technische Fragen eine Rolle spielen sollten, könnten noch Kollegen des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen den Verhandlungen beiwohnen oder gutachtlich gehört werden. Das ist doch keine Schwierigkeit. Wir überweisen Umdruck 18 dem Ausschuß für Kulturpolitik und Publizistik als dem federführenden und dem Rechtsausschuß als dem mitberatenden Ausschuß. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Erleichterung der Einreise in die Bundesrepublik (Drucksache 152).
    Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat soll dieser Antrag an den Ausschuß für Inneres als federführenden und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten als mitberatenden Ausschuß ohne Debatte überwiesen werden. Ist das Haus einverstanden?

    (Zustimmung.)

    Ich stelle Ihr Einverständnis fest.
    Wir haben noch einen Punkt zu erledigen, der nicht auf der Tagesordnung steht:
    Zweite und dritte Beratung eines von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes (Drucksache 135).
    Berichterstatter ist der Abgeordnete Weimer.

    (Abg. Arndgen: Auf Berichterstattung wird verzichtet!)

    — Verzichtet das Haus auf Berichterstattung?

    (Zurufe: Ja!)

    — Das Haus verzichtet. Ich stelle das fest.
    Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe auf —. ich verweise auf Drucksache 135 — Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 4, Einleitung und Überschrift. Wer zustimmen will, möge das Handzeichen geben.
    — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Ich schließe die zweite Beratung.
    Ich rufe auf zur
    dritten Beratung.
    Anträge sind nicht gestellt. Wer dem Gesetz als Ganzem zustimmen will, der möge sich von seinem Sitz erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
    Damit ist die Tagesordnung erledigt. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages ein auf Mittwoch, den 12. März, vormittags 9 Uhr, und schließe die 15. Sitzung.