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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 15. Sitzung Bonn, den 28. Februar 1958 Inhalt: Zur Tagesordnung: Arndgen (CDU/CSU) 687 A Vizepräsident Dr. Jaeger 687 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (CDU/CSU, SPD) (Drucksachen 240, 222) 687 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Privatrechtliches Fernsehen (Drucksache 153) Kühn (Köln) (SPD) 688 A, 720 A Stücklen, Bundesminister 693 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) . 695 B Euler (DP) 698 B Zoglmann (FDP) 700 D Blachstein (SPD) 705 B, 725 A Dr. Schröder, Bundesminister . 710 D, 722 D Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 713 A Schmücker (CDU/CSU) 715 B Dr. Görgen (CDU/CSU) 718 B Antrag der Fraktion der SPD betr. Erleichterung der Einreise in die Bundesrepublik (Drucksache 152) 725 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 135) — Zweite und Dritte Beratung — 725 D Nächste Sitzung 725 D Anlagen 727 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1958 687 15. Sitzung Bonn, den 28. Februar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 28. 2. Frau Albrecht 3. 3. Altmaier 28. 2. Arndgen 28. 2. Dr.-Ing. e. h. Arnold 28. 2. Dr. Atzenroth 28. 2. Dr. Baade 28. 2. Dr. Barzel 28. 2. Bazille 18. 3. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Behrisch 28. 2. Benda 28. 2. Berendsen 28. 2. Birkelbach *) 28. 2. Dr. Birrenbach *) 28. 2. Conrad *) 28. 2. Dr. Dahlgrün 28. 2. Dr. Deist *) 28. 2. Dr. Dittrich 28. 2. Dr. Dollinger *) 28. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Eilers (Oldenburg) 28. 2. Even (Köln) 28.2. Faller 7. 3. Felder 31.3. Frehsee 28. 2. Frau Friese-Korn 28. 2. Funk 28. 2. Dr. Furler *) 28. 2. Dr. Gleissner (München) 28. 2. Gottesleben 28. 2. Dr. Greve 28.2. Dr. von Haniel-Niethammer 28. 2. Dr. Harm 28. 2. Heiland 28. 2. Hellenbrock 24. 3. Dr. Hesberg 28. 2. Hesemann 28. 2. Dr. Höck 10. 3. Holla 28. 2. Hörauf 28. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Huth 28. 2. Illerhaus 28. 2. Jacobi 28. 2. Jacobs 12. 3. Dr. Jordan 28. 2. Jürgensen 31.3. Kiesinger 28. 2. Könen (Düsseldorf) 28.2. Dr. Kopf *) 28. 2. Dr. Kreyssig *) 28. 2. Kühlthau 28. 2. Kühn (Bonn) 28.2. Kunze 28. 2. Kurlbaum 28. 2. *) für die Teilnahme an der Tagung ,der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Anlagen zum Stenographischen Bericht Leber 28. 2. Lenz (Brühl) *) 28. 2. Dr. Leverkuehn 28. 2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 3. Ludwig 28. 2. Mellies 8. 3. Mensing 28. 2. Dr. von Merkatz *) 28. 2. Metzger *) 28. 2. Dr. Meyers (Aachen) 8. 3. Müller (Erbendorf) 28. 2. Müser 28. 2. Neuburger 28. 2. Frau Niggemeyer 28. 2. Dr. Oesterle*) 28. 2. Oetzel 28. 2. Ollenhauer *) 28. 2. Paul 28. 2. Pelster *) 28. 2. Dr. Philipp *) 28. 2. Pöhler 28. 2. Prennel 28. 2. Dr. Preusker 28.2. Rademacher 28. 2. Rasch 28. 2. Reitzner 28. 2. Dr. Rüdel (Kiel) 8. 3. Scheel *) 28. 2. Schreiner 28. 2. Seidl (Dorfen) 28.2. Seuffert 28. 2. Dr. Seume 28.2. Siebel 1. 3. Dr. Siemer 28.2. Solke 28. 2. Stahl 28. 2. Stauch 28. 2. Frau Dr. Steinbiß 28. 2. Stenger 15. 3. Stiller 28. 2. Frau Strobel 28. 2. Vogt 28. 2. Wacher 28. 2. Wagner 28. 2. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 28. 2. Wehner *) 28. 2. Weimer 28. 2. Anlage 2 Drucksache 240 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (7. Ausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (Drucksache 222) Berichterstatter: Abgeordneter Jahn (Marburg) Der Gesetzentwurf Antrag Drucksache 222 ist von der Vollversammlung des Bundestages in der Sitzung am 27. Februar 1958 dem Ausschuß für 728 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1958 Wiedergutmachung zur Beratung überwiesen worden. Der Ausschuß legt hiermit seinen Schriftlichen Bericht vor. Der Antrag sieht eine Verlängerung der Anmeldefristen des Bundesrückerstattungsgesetzes, die nach der geltenden Fassung am 1. April 1958 ablaufen würden, bis auf den 31. Dezember 1958 vor. Diese Verlängerung erscheint notwendig, da durch die Verzögerung bei der Verabschiedung des Gesetzes die Anmeldefrist nur etwas über sieben Monate (23. Juli 1957 bis 31. März 1958) beträgt. Diese Frist ist um so eher zu kurz, als es sich bei der Rückerstattung um zum Teil schwierige Rechtsfragen handelt. Die Änderung des § 30 des Bundesrückerstattungsgesetzes (Artikel 1 Nr. 6) sieht u. a. vor, daß eine Anmeldung bei einer Entschädigungsbehörde auch dann noch als fristwahrend angesehen wird, wenn sie nach Ablauf der Anmeldefrist des Bundesentschädigungsgesetzes bis zum 31. Dezember 1958 bei einer Entschädigungsbehörde erfolgt. Gegen diese Bestimmung sind zunächst von seiten des Bundesministeriums der Finanzen Bedenken erhoben worden, weil nach Ablauf der Anmeldefristen des Bundesentschädigungsgesetzes am 1. April 1958 die Entschädigungsbehörden nunmehr bei jeder neuen Anmeldung prüfen müßten, ob es sich bei dem angemeldeten Anspruch um einen Entschädigungsanspruch oder um einen rückerstattungsrechtlichen Anspruch handele. Der Ausschuß hat diese Bedenken eingehend geprüft, hält sie aber nicht für durchschlagend. In weiten Kreisen der Wiedergutmachungsberechtigten herrscht noch heute Unklarheit darüber, welche Ansprüche unter das Entschädigungsrecht und welche Ansprüche unter das Rückerstattungsrecht fallen. Nach Ansicht des Ausschusses kann es daher nicht zu Lasten des Berechtigten gehen, wenn dieser sich über die Rechtsnatur seines Anspruches irrt. Im übrigen ist an eine Verlängerung der Fristen aus dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) nicht gedacht. Daneben sieht der Entwurf auch eine Änderung des § 11 Nr. 6 des Bundesrückerstattungsgesetzes vor (Artikel 1 Nr. 1). Diese Änderung erscheint dem Ausschuß aus Billigkeitsgründen notwendig, da durch das 8. Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes, das am 2. August 1958, also zehn Tage nach Verkündung des Bundesrückerstattungsgesetzes, in Kraft getreten ist, eine Verbesserung der Stellung der Altsparerentschädigungsberechtigten eingetreten ist. Ohne die vorgesehene Änderung würde sich diese Verbesserung zugunsten der Rückerstattungsberechtigten nicht auswirken. Der Ausschuß hat den Gesetzentwurf einstimmig gebilligt. Bonn, den 27. Februar 1958 Jahn (Marburg) Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 18 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 153) betr. Privatwirtschaftliches Fernsehen. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. eine gesetzliche bzw. soweit erforderlich eine staatsvertragliche Regelung auf dem Gebiet des Rundfunkwesens anzubahnen, bei der u. a. in Betracht gezogen werden sollte, unter welchen Voraussetzungen und Auflagen, in welchem Umfang und an wen Sendelizenzen erteilt werden dürfen. Das Ziel sollte u. a. ein zweites Programm sein, das nicht durch die bestehenden Rundfunkanstalten veranstaltet wird; 2. bis zu dieser Regelung alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die geeignet sind, Rundfunk und Fernsehen zunächst von der Geschäftswerbung freizuhalten; 3. für den Fall, daß die Bundesregierung die Einführung von Geschäftswerbung in Funk und Fernsehen im Rahmen der Regelung unter Nummer 1 für tunlich oder unabweisbar hält, folgende Fragen zu klären und darüber dem Bundestag zu berichten, a) wie jeder Mißbrauch, insbesondere jede nachteilige Auswirkung auf das Programm, ausgeschaltet werden kann. b) wie ungünstige Folgen für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Struktur verhindert werden können; 4. durch die Deutsche Bundespost die technischen Vorbereitungen für die Ausstrahlung eines zweiten Fernsehprogramms treffen zu lassen. Bonn, den 26. Februar 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Görgen.


Rede von Dr. Hermann Mathias Görgen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSUS)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Blachstein hat ausgeführt, die SPD müsse den Antrag der CDU/CSU-Fraktion ablehnen, weil er unklar sei. Ich glaube, die Diskussion des heutigen Tages hat ergeben, daß diese Unklarheit nicht etwa in unserem Antrag liegt oder gar von uns, soweit sie vorhanden ist, gewollt war, sondern in der rundfunkpolitischen Lage der Bundesrepublik zu suchen ist. Wir haben es doch heute morgen erleben können, daß hier über wesentliche Vorstellungen des Grundgesetzes, über Funkhoheit, über die Kulturhoheit der Länder, diskutiert wurde und daß sich die Gelehrten keineswegs darüber klar waren, inwieweit unser Thema von der Sicht dieser Begriffe her klar und eindeutig bearbeitet oder gar gelöst werden könnte. Dazu kommt noch, daß nicht nur Unklarheiten in sich bestehen, sondern daß auch verschiedene Auffassungen zutage getreten sind, und Sie werden sicherlich bemerkt haben, daß auch innerhalb der CDU/CSU-Fraktion über dieses Thema zweifelsohne noch häufig wird gesprochen werden müssen. Sie werden aber nicht annehmen, daß die CSU-Fraktion eine Behauptung, die von der Tribüne dieses Hauses ausgesprochen wird, wonach dieses Problem mit der Kulturhoheit der Länder nichts zu tun habe, ohne weiteres hinnimmt.
Darüber hinaus hat die Diskussion ein durchaus erfreuliches Endergebnis gezeitigt. In wesentlichen Fragen herrschte Klarheit, und Opposition und Regierung waren sich darüber einig.
Zunächst besteht Einigkeit darüber, daß hier ein Rechtswirrwarr besteht, der, wie es unser Antrag besagt, beseitigt werden muß durch eine Gesetzgebung, die klare Kompetenzen herbeiführt. Weil es diese klaren Kompetenzen nicht gibt, haben wir heute morgen die Diskussion geführt; denn wenn es sie gäbe, wären sowohl die Große Anfrage der SPD wie auch unser Antrag überhaupt überflüssig. Es ist also Klarheit darüber herbeigeführt worden, daß ein Rechtswirrwarr besteht, der durch eine klare Abgrenzung der Kompetenzen beseitigt werden muß.
Zweitens bestand Einmütigkeit darüber, daß sich das Haus absolut gegen jeden Versuch wendet, ein Meinungsmonopol zu schaffen,

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

das eine politische Einseitigkeit sowohl im kulturellen Programm des Rundfunks als auch besonders in der Kommentierung und der Berichterstattung herbeiführen würde. Niemand in diesem Hause hat dem politischen Meinungsmonopol das Wort geredet und insbesondere wäre es eine falsche Unterstellung, wenn man annehmen wollte, daß die angeblichen Unklarheiten des CDU/CSU-Antrags etwa etwas damit zu tun hätten, daß sich hinter diesem Antrag der Versuch der CDU/CSU verberge, nun auf privatwirtschaftlichem Wege eine Art von politischem Meinungsmonopol zu schaffen.
Dritteis bestand auch Einigkeit darüber, daß alle Beteiligten an der Diskussion sich darüber klar waren, daß das Niveau der Programme, d. h. der augenblicklichen Rundfunkprogramme, zu Beanstandungen Anlaß gibt und daß dieses Niveau zu heben ist; ob nun durch Wettbewerb oder durch anderweitige organisatorische Maßnahmen, blieb durchaus offen.
Das vierte, worüber man sich einig war — ich möchte das namens der CDU/CSU-Fraktion besonders stark betonen —, ist, daß nicht auf diesem



Dr. Görgen
Wege der Versuch gemacht werden sollte oder gar könnte, die, wie es hieß, sogenannte Kulturhoheit der Länder — ich möchte dieses „sogenannte" ruhig weglassen — anzutasten. Vielmehr soll uns diese Diskussion dazu bringen, die Kulturhoheit schärfer und klarer zu definieren; denn es hat sich ja erwiesen, daß auf diesem Gebiet die klaren Definitionen fehlen.
Fünftens bestand Übereinstimmung darin, daß die Regierung und die Opposition gewisse Gefahren des privaten Fernsehens aufgezeigt haben. Ich darf Ihnen von saarländischer Erfahrung her berichten, daß diese Gefahren wirklich nicht zu unterschätzen sind. Sie bestehen sicherlich darin, daß das private Fernsehen eine gewaltige Finanzmacht schafft, die dann von sich aus einen Einfluß auf die Gestaltung des Programms ausübt, eine Einwirkung, die nur sehr schwer rückgängig gemacht werden kann. Noch vor wenigen Tagen hat anläßlich einer Haushaltsdebatte im saarländischen Landtag der Kultusminister sich genötigt gesehen, gegen die Morgenprogramme des privaten Werbefunks energisch Protest zu erheben, weil diese mit sehr erotisierenden Schlagern ausgefüllt sind. Sie werden gerade zu einer Zeit gesendet, da sich die Familie am Kaffeetisch befindet, die Kinder angezogen werden und in die Schule geschickt werden sollen. Wir haben eine ganze Reihe von weiteren Gründen vorzubringen und wir sehen die Gefahren des Werbefernsehens durchaus. Wir sehen insbesondere auch, daß, wie Herr Kollege Schmücker hier ausgeführt hat, der Mittelstand durch die Vergabe öffentlicher Gelder an andere ganz eindeutig benachteiligt werden würde. Ich glaube, der Vergleich mit einer Illustrierten, in der auch ein Mittelständler inserieren könne, stimmt nicht, und zwar deswegen nicht, weil die Illustrierte ein reines Privatunternehmen ist, während hier mit Hilfe des Staates ein Organ geschaffen werden soll, in dem eindeutig nur Großbetriebe werben könnten.
Als sechster Punkt: Es bestand doch Übereinstimmung darüber, daß die Bundesregierung zweifelsohne gewisse Informationspflichten auszuüben hat, daß sie außenpolitische und gesamtdeutsche Fragen nicht nur unter innenpolitischen Gesichtspunkten zu betrachten, sondern ihre Politik auch gegenüber der Welt, gegenüber den Nachbarstaaten und gegenüber den Deutschen, die im Ausland wohnen, zu verdeutlichen hat. Ich habe jahrelang in Südamerika gelebt. Glauben Sie mir, wir haben es dort immer sehr bedauert, daß man zwar alle möglichen Rundfunkstationen, aber kaum die Stimme der Bundesrepublik hören konnte. Es kann wohl kein Zweifel darüber bestehen, daß diese Art von Rundfunkarbeit, wenn sie mit den entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen aufgebaut wird, zu den Rechten des Bundes gehört.

(Abg. Blachstein: Aber da ist doch nichts aufzubauen, das steht doch längst, Herr Kollege!)

-- Der Apparat steht, aber in technisch und programmatisch völlig unzureichender Weise.

(Abg. Blachstein: Auch technisch?)

Die CDU/CSU hätte bei der Großen Anfrage der SPD viel weniger Unbehagen gespürt — verzeihen Sie diesen Ausdruck —, wenn sie den Eindruck gehabt hätte, daß diese Anfrage aus ganz reinem Herzen komme. Aber wenn wir die rundfunkpolitische Situation in der Bundesrepublik betrachten, müssen wir feststellen, daß sich hinter der Sorge der SPD durchaus auch der handgreifliche Wille verbirgt, erworbene und errungene Positionen auch weiterhin zu verteidigen.

(Abg. Blachstein: Wozu sitzen wir denn hier?)

— Sie haben vorhin gesagt, Herr Blachstein, es sei um diese Positionen gar nicht so gut bestellt. Jetzt fragen Sie: Wozu sind wir denn hier? Doch nur um diese Positionen zu verteidigen!

(Abg. Blachstein: Ja, sicher!)

Am Schluß seiner Rede hat Herr Kollege Kühn den Ausdruck vom „Grab der Demokratie" an die Wand gezaubert. Ich glaube, wir sollten doch ein bißchen vorsichtig sein und nicht immer wieder vom Grab der Demokratie sprechen, wenn es sich um Meinungsverschiedenheiten handelt, die, wie wir sie sehen, zum großen Teil nicht programmatischer, sondern rein technischer, verfahrensrechtlicher Art sind. In Frankreich gibt es einen reinen Staatssendebetrieb, der von sozialistischen Regierungen aufgebaut wurde. Sie werden doch nicht behaupten wollen, daß die nun seit vielen Jahren betriebenen „sozialistischen" Staatssender die Demokratie ins Grab gebracht haben! Vielleicht wäre es richtig, von einem „Grab der Demokratie" zu sprechen, wenn die Bundesregierung tatsächlich ein Meinungsmonopol besäße. Aber die Bundesregierung hat doch gar kein solches Meinungsmonopol, sondern sie bemüht sich lediglich, innerhalb ihres Pflichtenkreises endlich einmal zu Wort zu kommen.
Man hat hier behauptet, es gebe heute kaum noch Publizisten, die es wagten, vor dem Mikrophon zu sprechen. Meine Damen und Herren, da muß ich doch fragen: Warum denn? Doch offenbar deswegen, weil sie mit den Länderregierungen, die doch den Einfluß auf die Mikrophone ausüben, zu rechnen haben, weil sie vor diesen Angst haben, nicht aber vor einem Druck der Bundesregierung, der gar nicht besteht. Das „Grab der Demokratie" werden wir dann schaufeln, wenn wir immer wieder davon reden, so wie in der Fabel der junge Bauer immer gerufen hat: Der Wolf kommt, der Wolf kommt! Als er dann endlich kam, war niemand da, ihm zu helfen. Wir sollten in so rein technischen und normalen Auseinandersetzungen, wie sie sich heute abgespielt haben, nicht zu so gewaltigen und tönenden Worten greifen und vom „Grab der Demokratie" sprechen. Wir sollten vielmehr daran denken, daß gewisse Gemeinsamkeiten tatsächlich bestehen, und wenn dies der Fall ist, müßte es doch möglich sein, in der Bundesrepublik zu einer gemeinsamen, fruchtbaren Arbeit auch auf dem Gebiete des Rundfunkwesens zu gelangen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. — Ich habe mich geirrt. Das Wort hat der Abgeordnete Kühn.