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ID0301502600

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    Deutscher Bundestag 15. Sitzung Bonn, den 28. Februar 1958 Inhalt: Zur Tagesordnung: Arndgen (CDU/CSU) 687 A Vizepräsident Dr. Jaeger 687 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (CDU/CSU, SPD) (Drucksachen 240, 222) 687 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Privatrechtliches Fernsehen (Drucksache 153) Kühn (Köln) (SPD) 688 A, 720 A Stücklen, Bundesminister 693 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) . 695 B Euler (DP) 698 B Zoglmann (FDP) 700 D Blachstein (SPD) 705 B, 725 A Dr. Schröder, Bundesminister . 710 D, 722 D Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 713 A Schmücker (CDU/CSU) 715 B Dr. Görgen (CDU/CSU) 718 B Antrag der Fraktion der SPD betr. Erleichterung der Einreise in die Bundesrepublik (Drucksache 152) 725 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 135) — Zweite und Dritte Beratung — 725 D Nächste Sitzung 725 D Anlagen 727 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1958 687 15. Sitzung Bonn, den 28. Februar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 28. 2. Frau Albrecht 3. 3. Altmaier 28. 2. Arndgen 28. 2. Dr.-Ing. e. h. Arnold 28. 2. Dr. Atzenroth 28. 2. Dr. Baade 28. 2. Dr. Barzel 28. 2. Bazille 18. 3. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Behrisch 28. 2. Benda 28. 2. Berendsen 28. 2. Birkelbach *) 28. 2. Dr. Birrenbach *) 28. 2. Conrad *) 28. 2. Dr. Dahlgrün 28. 2. Dr. Deist *) 28. 2. Dr. Dittrich 28. 2. Dr. Dollinger *) 28. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Eilers (Oldenburg) 28. 2. Even (Köln) 28.2. Faller 7. 3. Felder 31.3. Frehsee 28. 2. Frau Friese-Korn 28. 2. Funk 28. 2. Dr. Furler *) 28. 2. Dr. Gleissner (München) 28. 2. Gottesleben 28. 2. Dr. Greve 28.2. Dr. von Haniel-Niethammer 28. 2. Dr. Harm 28. 2. Heiland 28. 2. Hellenbrock 24. 3. Dr. Hesberg 28. 2. Hesemann 28. 2. Dr. Höck 10. 3. Holla 28. 2. Hörauf 28. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Huth 28. 2. Illerhaus 28. 2. Jacobi 28. 2. Jacobs 12. 3. Dr. Jordan 28. 2. Jürgensen 31.3. Kiesinger 28. 2. Könen (Düsseldorf) 28.2. Dr. Kopf *) 28. 2. Dr. Kreyssig *) 28. 2. Kühlthau 28. 2. Kühn (Bonn) 28.2. Kunze 28. 2. Kurlbaum 28. 2. *) für die Teilnahme an der Tagung ,der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Anlagen zum Stenographischen Bericht Leber 28. 2. Lenz (Brühl) *) 28. 2. Dr. Leverkuehn 28. 2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 3. Ludwig 28. 2. Mellies 8. 3. Mensing 28. 2. Dr. von Merkatz *) 28. 2. Metzger *) 28. 2. Dr. Meyers (Aachen) 8. 3. Müller (Erbendorf) 28. 2. Müser 28. 2. Neuburger 28. 2. Frau Niggemeyer 28. 2. Dr. Oesterle*) 28. 2. Oetzel 28. 2. Ollenhauer *) 28. 2. Paul 28. 2. Pelster *) 28. 2. Dr. Philipp *) 28. 2. Pöhler 28. 2. Prennel 28. 2. Dr. Preusker 28.2. Rademacher 28. 2. Rasch 28. 2. Reitzner 28. 2. Dr. Rüdel (Kiel) 8. 3. Scheel *) 28. 2. Schreiner 28. 2. Seidl (Dorfen) 28.2. Seuffert 28. 2. Dr. Seume 28.2. Siebel 1. 3. Dr. Siemer 28.2. Solke 28. 2. Stahl 28. 2. Stauch 28. 2. Frau Dr. Steinbiß 28. 2. Stenger 15. 3. Stiller 28. 2. Frau Strobel 28. 2. Vogt 28. 2. Wacher 28. 2. Wagner 28. 2. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 28. 2. Wehner *) 28. 2. Weimer 28. 2. Anlage 2 Drucksache 240 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (7. Ausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (Drucksache 222) Berichterstatter: Abgeordneter Jahn (Marburg) Der Gesetzentwurf Antrag Drucksache 222 ist von der Vollversammlung des Bundestages in der Sitzung am 27. Februar 1958 dem Ausschuß für 728 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1958 Wiedergutmachung zur Beratung überwiesen worden. Der Ausschuß legt hiermit seinen Schriftlichen Bericht vor. Der Antrag sieht eine Verlängerung der Anmeldefristen des Bundesrückerstattungsgesetzes, die nach der geltenden Fassung am 1. April 1958 ablaufen würden, bis auf den 31. Dezember 1958 vor. Diese Verlängerung erscheint notwendig, da durch die Verzögerung bei der Verabschiedung des Gesetzes die Anmeldefrist nur etwas über sieben Monate (23. Juli 1957 bis 31. März 1958) beträgt. Diese Frist ist um so eher zu kurz, als es sich bei der Rückerstattung um zum Teil schwierige Rechtsfragen handelt. Die Änderung des § 30 des Bundesrückerstattungsgesetzes (Artikel 1 Nr. 6) sieht u. a. vor, daß eine Anmeldung bei einer Entschädigungsbehörde auch dann noch als fristwahrend angesehen wird, wenn sie nach Ablauf der Anmeldefrist des Bundesentschädigungsgesetzes bis zum 31. Dezember 1958 bei einer Entschädigungsbehörde erfolgt. Gegen diese Bestimmung sind zunächst von seiten des Bundesministeriums der Finanzen Bedenken erhoben worden, weil nach Ablauf der Anmeldefristen des Bundesentschädigungsgesetzes am 1. April 1958 die Entschädigungsbehörden nunmehr bei jeder neuen Anmeldung prüfen müßten, ob es sich bei dem angemeldeten Anspruch um einen Entschädigungsanspruch oder um einen rückerstattungsrechtlichen Anspruch handele. Der Ausschuß hat diese Bedenken eingehend geprüft, hält sie aber nicht für durchschlagend. In weiten Kreisen der Wiedergutmachungsberechtigten herrscht noch heute Unklarheit darüber, welche Ansprüche unter das Entschädigungsrecht und welche Ansprüche unter das Rückerstattungsrecht fallen. Nach Ansicht des Ausschusses kann es daher nicht zu Lasten des Berechtigten gehen, wenn dieser sich über die Rechtsnatur seines Anspruches irrt. Im übrigen ist an eine Verlängerung der Fristen aus dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) nicht gedacht. Daneben sieht der Entwurf auch eine Änderung des § 11 Nr. 6 des Bundesrückerstattungsgesetzes vor (Artikel 1 Nr. 1). Diese Änderung erscheint dem Ausschuß aus Billigkeitsgründen notwendig, da durch das 8. Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes, das am 2. August 1958, also zehn Tage nach Verkündung des Bundesrückerstattungsgesetzes, in Kraft getreten ist, eine Verbesserung der Stellung der Altsparerentschädigungsberechtigten eingetreten ist. Ohne die vorgesehene Änderung würde sich diese Verbesserung zugunsten der Rückerstattungsberechtigten nicht auswirken. Der Ausschuß hat den Gesetzentwurf einstimmig gebilligt. Bonn, den 27. Februar 1958 Jahn (Marburg) Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 18 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 153) betr. Privatwirtschaftliches Fernsehen. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. eine gesetzliche bzw. soweit erforderlich eine staatsvertragliche Regelung auf dem Gebiet des Rundfunkwesens anzubahnen, bei der u. a. in Betracht gezogen werden sollte, unter welchen Voraussetzungen und Auflagen, in welchem Umfang und an wen Sendelizenzen erteilt werden dürfen. Das Ziel sollte u. a. ein zweites Programm sein, das nicht durch die bestehenden Rundfunkanstalten veranstaltet wird; 2. bis zu dieser Regelung alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die geeignet sind, Rundfunk und Fernsehen zunächst von der Geschäftswerbung freizuhalten; 3. für den Fall, daß die Bundesregierung die Einführung von Geschäftswerbung in Funk und Fernsehen im Rahmen der Regelung unter Nummer 1 für tunlich oder unabweisbar hält, folgende Fragen zu klären und darüber dem Bundestag zu berichten, a) wie jeder Mißbrauch, insbesondere jede nachteilige Auswirkung auf das Programm, ausgeschaltet werden kann. b) wie ungünstige Folgen für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Struktur verhindert werden können; 4. durch die Deutsche Bundespost die technischen Vorbereitungen für die Ausstrahlung eines zweiten Fernsehprogramms treffen zu lassen. Bonn, den 26. Februar 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Mathias Görgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSUS)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Blachstein hat ausgeführt, die SPD müsse den Antrag der CDU/CSU-Fraktion ablehnen, weil er unklar sei. Ich glaube, die Diskussion des heutigen Tages hat ergeben, daß diese Unklarheit nicht etwa in unserem Antrag liegt oder gar von uns, soweit sie vorhanden ist, gewollt war, sondern in der rundfunkpolitischen Lage der Bundesrepublik zu suchen ist. Wir haben es doch heute morgen erleben können, daß hier über wesentliche Vorstellungen des Grundgesetzes, über Funkhoheit, über die Kulturhoheit der Länder, diskutiert wurde und daß sich die Gelehrten keineswegs darüber klar waren, inwieweit unser Thema von der Sicht dieser Begriffe her klar und eindeutig bearbeitet oder gar gelöst werden könnte. Dazu kommt noch, daß nicht nur Unklarheiten in sich bestehen, sondern daß auch verschiedene Auffassungen zutage getreten sind, und Sie werden sicherlich bemerkt haben, daß auch innerhalb der CDU/CSU-Fraktion über dieses Thema zweifelsohne noch häufig wird gesprochen werden müssen. Sie werden aber nicht annehmen, daß die CSU-Fraktion eine Behauptung, die von der Tribüne dieses Hauses ausgesprochen wird, wonach dieses Problem mit der Kulturhoheit der Länder nichts zu tun habe, ohne weiteres hinnimmt.
    Darüber hinaus hat die Diskussion ein durchaus erfreuliches Endergebnis gezeitigt. In wesentlichen Fragen herrschte Klarheit, und Opposition und Regierung waren sich darüber einig.
    Zunächst besteht Einigkeit darüber, daß hier ein Rechtswirrwarr besteht, der, wie es unser Antrag besagt, beseitigt werden muß durch eine Gesetzgebung, die klare Kompetenzen herbeiführt. Weil es diese klaren Kompetenzen nicht gibt, haben wir heute morgen die Diskussion geführt; denn wenn es sie gäbe, wären sowohl die Große Anfrage der SPD wie auch unser Antrag überhaupt überflüssig. Es ist also Klarheit darüber herbeigeführt worden, daß ein Rechtswirrwarr besteht, der durch eine klare Abgrenzung der Kompetenzen beseitigt werden muß.
    Zweitens bestand Einmütigkeit darüber, daß sich das Haus absolut gegen jeden Versuch wendet, ein Meinungsmonopol zu schaffen,

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    das eine politische Einseitigkeit sowohl im kulturellen Programm des Rundfunks als auch besonders in der Kommentierung und der Berichterstattung herbeiführen würde. Niemand in diesem Hause hat dem politischen Meinungsmonopol das Wort geredet und insbesondere wäre es eine falsche Unterstellung, wenn man annehmen wollte, daß die angeblichen Unklarheiten des CDU/CSU-Antrags etwa etwas damit zu tun hätten, daß sich hinter diesem Antrag der Versuch der CDU/CSU verberge, nun auf privatwirtschaftlichem Wege eine Art von politischem Meinungsmonopol zu schaffen.
    Dritteis bestand auch Einigkeit darüber, daß alle Beteiligten an der Diskussion sich darüber klar waren, daß das Niveau der Programme, d. h. der augenblicklichen Rundfunkprogramme, zu Beanstandungen Anlaß gibt und daß dieses Niveau zu heben ist; ob nun durch Wettbewerb oder durch anderweitige organisatorische Maßnahmen, blieb durchaus offen.
    Das vierte, worüber man sich einig war — ich möchte das namens der CDU/CSU-Fraktion besonders stark betonen —, ist, daß nicht auf diesem



    Dr. Görgen
    Wege der Versuch gemacht werden sollte oder gar könnte, die, wie es hieß, sogenannte Kulturhoheit der Länder — ich möchte dieses „sogenannte" ruhig weglassen — anzutasten. Vielmehr soll uns diese Diskussion dazu bringen, die Kulturhoheit schärfer und klarer zu definieren; denn es hat sich ja erwiesen, daß auf diesem Gebiet die klaren Definitionen fehlen.
    Fünftens bestand Übereinstimmung darin, daß die Regierung und die Opposition gewisse Gefahren des privaten Fernsehens aufgezeigt haben. Ich darf Ihnen von saarländischer Erfahrung her berichten, daß diese Gefahren wirklich nicht zu unterschätzen sind. Sie bestehen sicherlich darin, daß das private Fernsehen eine gewaltige Finanzmacht schafft, die dann von sich aus einen Einfluß auf die Gestaltung des Programms ausübt, eine Einwirkung, die nur sehr schwer rückgängig gemacht werden kann. Noch vor wenigen Tagen hat anläßlich einer Haushaltsdebatte im saarländischen Landtag der Kultusminister sich genötigt gesehen, gegen die Morgenprogramme des privaten Werbefunks energisch Protest zu erheben, weil diese mit sehr erotisierenden Schlagern ausgefüllt sind. Sie werden gerade zu einer Zeit gesendet, da sich die Familie am Kaffeetisch befindet, die Kinder angezogen werden und in die Schule geschickt werden sollen. Wir haben eine ganze Reihe von weiteren Gründen vorzubringen und wir sehen die Gefahren des Werbefernsehens durchaus. Wir sehen insbesondere auch, daß, wie Herr Kollege Schmücker hier ausgeführt hat, der Mittelstand durch die Vergabe öffentlicher Gelder an andere ganz eindeutig benachteiligt werden würde. Ich glaube, der Vergleich mit einer Illustrierten, in der auch ein Mittelständler inserieren könne, stimmt nicht, und zwar deswegen nicht, weil die Illustrierte ein reines Privatunternehmen ist, während hier mit Hilfe des Staates ein Organ geschaffen werden soll, in dem eindeutig nur Großbetriebe werben könnten.
    Als sechster Punkt: Es bestand doch Übereinstimmung darüber, daß die Bundesregierung zweifelsohne gewisse Informationspflichten auszuüben hat, daß sie außenpolitische und gesamtdeutsche Fragen nicht nur unter innenpolitischen Gesichtspunkten zu betrachten, sondern ihre Politik auch gegenüber der Welt, gegenüber den Nachbarstaaten und gegenüber den Deutschen, die im Ausland wohnen, zu verdeutlichen hat. Ich habe jahrelang in Südamerika gelebt. Glauben Sie mir, wir haben es dort immer sehr bedauert, daß man zwar alle möglichen Rundfunkstationen, aber kaum die Stimme der Bundesrepublik hören konnte. Es kann wohl kein Zweifel darüber bestehen, daß diese Art von Rundfunkarbeit, wenn sie mit den entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen aufgebaut wird, zu den Rechten des Bundes gehört.

    (Abg. Blachstein: Aber da ist doch nichts aufzubauen, das steht doch längst, Herr Kollege!)

    -- Der Apparat steht, aber in technisch und programmatisch völlig unzureichender Weise.

    (Abg. Blachstein: Auch technisch?)

    Die CDU/CSU hätte bei der Großen Anfrage der SPD viel weniger Unbehagen gespürt — verzeihen Sie diesen Ausdruck —, wenn sie den Eindruck gehabt hätte, daß diese Anfrage aus ganz reinem Herzen komme. Aber wenn wir die rundfunkpolitische Situation in der Bundesrepublik betrachten, müssen wir feststellen, daß sich hinter der Sorge der SPD durchaus auch der handgreifliche Wille verbirgt, erworbene und errungene Positionen auch weiterhin zu verteidigen.

    (Abg. Blachstein: Wozu sitzen wir denn hier?)

    — Sie haben vorhin gesagt, Herr Blachstein, es sei um diese Positionen gar nicht so gut bestellt. Jetzt fragen Sie: Wozu sind wir denn hier? Doch nur um diese Positionen zu verteidigen!

    (Abg. Blachstein: Ja, sicher!)

    Am Schluß seiner Rede hat Herr Kollege Kühn den Ausdruck vom „Grab der Demokratie" an die Wand gezaubert. Ich glaube, wir sollten doch ein bißchen vorsichtig sein und nicht immer wieder vom Grab der Demokratie sprechen, wenn es sich um Meinungsverschiedenheiten handelt, die, wie wir sie sehen, zum großen Teil nicht programmatischer, sondern rein technischer, verfahrensrechtlicher Art sind. In Frankreich gibt es einen reinen Staatssendebetrieb, der von sozialistischen Regierungen aufgebaut wurde. Sie werden doch nicht behaupten wollen, daß die nun seit vielen Jahren betriebenen „sozialistischen" Staatssender die Demokratie ins Grab gebracht haben! Vielleicht wäre es richtig, von einem „Grab der Demokratie" zu sprechen, wenn die Bundesregierung tatsächlich ein Meinungsmonopol besäße. Aber die Bundesregierung hat doch gar kein solches Meinungsmonopol, sondern sie bemüht sich lediglich, innerhalb ihres Pflichtenkreises endlich einmal zu Wort zu kommen.
    Man hat hier behauptet, es gebe heute kaum noch Publizisten, die es wagten, vor dem Mikrophon zu sprechen. Meine Damen und Herren, da muß ich doch fragen: Warum denn? Doch offenbar deswegen, weil sie mit den Länderregierungen, die doch den Einfluß auf die Mikrophone ausüben, zu rechnen haben, weil sie vor diesen Angst haben, nicht aber vor einem Druck der Bundesregierung, der gar nicht besteht. Das „Grab der Demokratie" werden wir dann schaufeln, wenn wir immer wieder davon reden, so wie in der Fabel der junge Bauer immer gerufen hat: Der Wolf kommt, der Wolf kommt! Als er dann endlich kam, war niemand da, ihm zu helfen. Wir sollten in so rein technischen und normalen Auseinandersetzungen, wie sie sich heute abgespielt haben, nicht zu so gewaltigen und tönenden Worten greifen und vom „Grab der Demokratie" sprechen. Wir sollten vielmehr daran denken, daß gewisse Gemeinsamkeiten tatsächlich bestehen, und wenn dies der Fall ist, müßte es doch möglich sein, in der Bundesrepublik zu einer gemeinsamen, fruchtbaren Arbeit auch auf dem Gebiete des Rundfunkwesens zu gelangen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. — Ich habe mich geirrt. Das Wort hat der Abgeordnete Kühn.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Kühn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich hätte mich nicht wieder zum Wort gemeldet, wenn nicht die Ausführungen des Herrn Innenministers noch einer Antwort bedürften. Ich glaube, nach diesen seinen Erklärungen wird er selber nicht damit gerechnet haben, daß sie unwidersprochen bleiben. Wir haben heute angesichts der vorgerückten Zeit keine Veranlassung, all die Sach- und Fachfragen, die angerührt worden sind, hier zu diskutieren. Die eingehende Beratung im Ausschuß wird uns dazu Gelegenheit geben.
    Aber ein ganz kurzes Wort. Ich bin von dem Kollegen Schmücker gewissermaßen an ein eigenes Versäumnis gemahnt worden. Zur Frage 5, der Frage nämlich, welche Rückwirkungen auf die Mittelschicht unseres Volkes ein solches Werbefernsehen haben würde, vor allen Dingen wenn es von den großindustriellen Privatgruppen getragen wird, hätte ich nicht mehr sagen können, als was mein Freund Blachstein nachher nachgetragen hat. Ich unterschreibe vollinhaltlich, was Dr. Oeckel, der Leiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Industrie- und Handelstages, zu den großen Besorgnissen gesagt hat, die hier für die wirtschaftenden Mittelschichten unseres Volkes vorhanden sind, wenn eine Werbefernsehminute 12 000 DM kosten soll.
    Aber wer ist denn dazu übergegangen, halbvollendete Tatsachen zu schaffen? Die Bundesregierung, die immer wieder ihre bestimmten Vorstellungen, die sie irgendwo in sich trägt, auch heute hier zu Markte getragen hat, hätte eindeutig zu einem früheren Zeitpunkt, als hinter den Kulissen gekungelt wurde, erklären können: Wie werden nie unsere Hand zur Förderung des Werbefernsehens hergeben. Ich glaube, die Anstalten hätten dann nicht den Schritt der Notwehr unternommen.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Das war doch keine Notwehr!)

    Ich zitiere das „Sonntagsblatt" von Bischof Lilje, der das folgende geschrieben hat:
    Warum soll, wenn es denn schon nicht anders geht, die Wirtschaftswerbung denn nicht auch im öffentlichen Fernsehen möglich sein?
    Wir haben es bereits in 23 Ländern draußen in der Welt. Wir sind dem starken Druck ausgesetzt, daß hier der werbenden Wirtschaft eine Werbemöglichkeit nicht vorenthalten werden darf. Wenn die Dinge durch eine sehr, nun, sagen wir es gelinde: zwielichtige Haltung der Organe der Bundesregierung auf uns zukamen, dann war es eine Notwendigkeit, zu sagen: Wenn schon, dann liegt bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten, die eine letztlich demokratische Verantwortung und Legitimation haben, ein Höchstmaß an Möglichkeiten vor, Mißbrauch der Großwirtschaft den Kleinen gegenüber zu verhindern.
    Ich möchte noch eine Sache, die bei Ihnen ganz gewiß sehr unpopulär ist, nicht unwidersprochen hier im Raume stehen lassen. Der Sprecher der CDU hat einer Sendung, die im deutschen Fernsehen über den Bildschirm gegangen ist, eine
    Charakterisierung erteilt, die ich für völlig ungerechtfertigt halte.

    (Abg. Blachstein: Sehr wahr!)

    Der Film „Besuch aus der Zone" — ich bekenne es hier offen — ist meines Erachtens eine gute Sendung gewesen.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, die Auseinandersetzung zwischen West und Ost kann nicht so geführt werden, daß man gewissermaßen ständig mit der ideologischen Waffe des kalten Krieges, ich möchte fast sagen, rundfunkpublizistisch das in die Wirklichkeit umzusetzen versucht, was ihr Kollege Manteuffel-Szoege neulich gesagt hat: das Böse auch mit der Atombombe auszurotten. Man kann die geistige Auseinandersetzung nicht so betreiben, als gäbe es
    um ein anderes Wort aus Ihren Reihen zu zitieren — im Westen nur Gentlemen und im Osten nur Banditen. Was hat sich denn in diesem Film ereignet? Ein einziger Kommunist tritt dort auf und setzt sich durch sein menschlich ordentliches Verhalten in Gegensatz zu seiner Partei. Auf der anderen Seite steht ein Privatunternehmer der Zone, der auf Besuch in den Westen kommt und die Möglichkeit hat, dort eine sehr gut dotierte Position zu bekommen. Dieser Mann gerät in einen Gewissenskonflikt, weil er einen Telefonanruf bekommt: „Wenn du nicht zurückkehrst, geht dein Unternehmen hier zugrunde, und du weißt, Hunderte von Menschen hängen daran." In diesem Gewissenskonflikt wählt er den Weg zurück. Der einzige Schönheitsfehler, den Sie daran aussetzen können, ist, daß sich hier auch einmal gegen seinen stalinistischkommunistischen Ulbricht-Apparat ein Kommunist aus menschlich anständigem Begehren in Gegensatz setzt. Ich bin nicht der Meinung, daß die Auseinandersetzung zwischen West und Ost in einer solchen Schwarzweißmalerei geführt werden kann, wie das offensichtlich hier erwartet wird.

    (Zuruf von der Mitte: Umgekehrt!) Ich halte diese Sendung für gut.

    Von demselben Sprecher und anderen ist mehrfach die Deutsche Welle kritisiert worden. Ich weiß nicht, ob die Sprecher aus totaler Unkenntnis der Materie geredet haben oder ob sie unbedingt Angriffspunkte konstruieren wollen. Lassen Sie mich doch kurz Tatsachen über die Deutsche Welle anführen. In den vier Jahren, die jetzt Anfang Mai zu Ende gehen, in denen die Deutsche Welle als Rundfunkanstalt, die nach Übersee in das deutsch sprechende Ausland hinausfunkt, existiert, hat es noch kein einziges Mal eine Beanstandung seitens der Bundesregierung gegeben, die in dem dreiköpfigen Beirat durch Herrn von Eckhardt, den Chef des Bundespresse- und. Informationsamtes, vertreten ist. Nicht ein einziges Mal eine Beanstandung! Im Gegenteil, Herr Außenminister von Brentano hat nach einer Auslandreise die Deutsche Welle wissen lassen, daß er sehr froh über ihre Wirkung in der deutschsprachigen Welt draußen sei. In ähnlicher Form hat sich der Herr Bundeswirtschaftsminister geäußert, und der Herr Bundes-



    Kühn (Köln)

    tagspräsident hat neulich in einer Anregung, die ich für sehr wertvoll halte, gesagt, man solle den fremdsprachlichen Sendeteil auch auf asiatische Sprachen ausdehnen. Ich glaube, informiert zu sein, daß er vorgeschlagen hat, auch Arabisch und Hindu zu senden, eine Sache, die angesichts der wachsenden Bedeutung dieser Gebiete ohne Zweifel von der Deutschen Welle ernsthaft in Erwägung gezogen werden sollte. Mit dem, was die Deutsche Welle bisher in ihrem fremdsprachlichen Dienst geleistet hat, hat sie mehr geleistet, als in den ursprünglichen Plänen vorgesehen war. 25 Millionen DM haben die deutschen Rundfunkanstalten in dieses Institut investiert, und als unlängst einige Herren des Auswärtigen Amtes sich die Sendeanlagen angesehen haben, waren sie erstaunt darüber, daß dies alles geschehen ist, ohne auch nur in irgendeiner Weise den Bund haushaltsmäßig dabei in Anspruch zu nehmen.
    Ich halte es einfach nicht für fair, gegen die Deutsche Welle Stellung zu nehmen, in der wir Sozialdemokraten keinerlei Position haben, meine Damen und Herren, wo wir nichts Parteipolitisches zu verteidigen haben, wo, wenn wir die Aufrechnung machten, sie sehr viel anders aussähe, als sich manch einer in seiner Phantasie vorstellt. Ich halte es für unfair, hier einfach frei weg über Leistungen zu sprechen, die auch von Ihren darüber unterrichteten Leuten als durchaus anerkennenswert bezeichnet worden sind.
    Aber was mich auf die 'Tribüne gerufen hat, ist der Herr Innenminister. Er hat erklärt, wir hätten von unserer Seite indirekt für die Rundfunkanstalten gesprochen, und hat es so dargestellt, als wären diese Anstalten nur durch Sozialdemokraten vertreten. Dem Herrn Minister, dem schlecht informierten und besser zu informierenden Herrn Minister, könnte ich eine lange Liste von CDU-Parlamentariern zur Verfügung stellen, die, wenn mich meine Erinnerung und meine Kenntnis nicht trügt, länger ist als die von SPD-Abgeordneten, die in irgendwelchen Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten tätig sind. Ich glaube, es steht einem Verfassungsminister übel an, diesen Tatbestand zu kritisieren.

    (Beifall bei der SPD.)

    Denn er sollte sich der Tatsache bewußt sein, daß in Art. 21 des Grundgesetzes den Parteien eine Funktion zugesprochen worden ist, die ihre Mitwirkung in der Offentlichkeit durchaus legitimiert. Und wenn er weiß — und er weiß es — daß nach dem Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk von 21 Beiratsmitgliedern nur vier Parlamentarier sein dürfen, so ist es einfach nicht recht und nicht gerecht, in einer solchen Weise hier zu sprechen, wie er es getan hat. Zudem befindet sich seine Kartei in einer gelinden Unordnung, wenn er den Vorsitz des Kuratoriums des Nord- und Westdeutschen Rundfunkverbandes meinem Freund Blachstein zugesprochen hat. Der Vorsitz befindet sich in den Händen eines CDU-Abgeordneten, Herr Innenminister.

    (Lachen bei der SPD.)

    Der Herr Innenminister scheint Bedenken zu haben, wenn Abgeordnete in solchen Gremien sitzen. Als es sich aber darum handelte, die Vertretung des Bundes in der Langwelle zu fixieren, hat er es für richtig und vertretbar gehalten, daß drei Staatssekretäre darin sitzen, nicht aber das Abgeordnetenhaus dort vertreten ist.

    (Zuruf von der Mitte: Das haben Sie aber falsch verstanden!)

    Seine Bedenken gegen Staatssekretäre reduzieren sich dann auf Null.
    Der Herr Innenminister hat noch etwas gesagt, was nicht unwidersprochen im Raum stehenbleiben darf. Er hat gesagt, Machtgesichtspunkte seien von der sozialdemokratischen Seite vertreten worden. Herr Minister, ich glaube, Sie können sich solche zwielichtigen Unterstellungen ersparen. Dieser Herr Innenminister sollte nicht so tun, als habe es keinen Instinkt für Macht. Wenn Sie uns dies weiszumachen versuchen wollen, sind Sie, gelinde gesprochen, ein Spaßvogel, Herr Minister.

    (Heiterkeit.)

    Das glauben Sie doch selber nicht. Sie werden nicht verbergen können, in welchem Ausmaß Sie Machtpolitik betreiben, auch wenn Sie sich der harmlosesten Verkleidungen hier auf der Tribüne bedienen.
    Nun ist gegen das Fernsehen ein Vorwurf erhoben worden; ich glaube, es war, wenn ich recht informiert bin, der ehemalige Generaldirektor des Senders von Herrn Johannes Hoffmann, der diesen Vorwurf hier erhoben hat.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Ich möchte jedenfalls feststellen: im Fernsehen besitzt die Sozialdemokratische Partei nirgendwo einen Vertreter in einer leitenden Funktion. Sie müßten mir den noch nennen, der als Sozialdemokrat in einer leitenden Funktion beim Fernsehen untergebracht wäre. Ich beanstande das hier gar nicht, ich habe es nicht kritisiert. Aber tun Sie doch nicht immer so, als wäre die Sozialdemokratische Partei diejenige, die durch ihre Leute draußen die Rundfunkanstalten und das Fernsehen dirigiert.
    Nun zu dem, was Herr Euler gesagt hat. Ich muß ihm die Windmühlen nehmen, die er attackiert hat.

    (Zuruf von der SPD: Das einzige, was er noch kann!)

    Ich habe nicht gesagt, das Monopol schütze das Niveau. Ich habe nur gesagt, das Niveau müsse, wenn es ein privates, aus privatwirtschaftlichen Spekulationen betriebenes Fernsehen gebe, sinken. Ich habe auch gar nichts gegen einen Wettbewerb im Fernsehen. Ich glaube, er existiert schon. Es ist doch von einigen Ihrer Sprecher darauf hingewiesen worden — ich glaube, es war sogar Herr Euler, der von dem partiellen Monopol gesprochen hat —, daß es zwischen den Rundfunkanstalten einen sehr ernsten Wettbewerb gibt. Glauben Sie doch nicht, daß das alles so harmonisch wäre! Ein Intendant versucht in seiner Anstalt bessere Sendespiele auf die Beine zu stellen als der andere. Wenn der eine
    722 Deutscher Bundestag --- 3. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1958
    Kühn (Köln)

    irgendwie eine Quizsendung gemacht hat, versucht es der andere auch. Wir haben diese Versuche doch immer wieder erlebt! Hier haben wir doch einen Wettbewerb!
    Mein Freund Blachstein hat darauf hingewiesen, wo letzten Endes die Crux liegt: wir sind ein doppelt amputiertes Volk, wenn Sie hier so wollen. Die anderen haben das große menschliche Reservoir, aus dem sie schöpfen können. Die Engländer haben das angelsächsische Reservoir. Das französische Volk hat die ausgesprochen mimische Begabung und die Begabung für die Conférence und damit ein menschlich größeres Reservoir als wir. Wir haben nur das halbe Deutschland zu unserer Verfügung und auch dies noch nach dem Aderlaß, den das Dritte Reich den geistigen Schichten unseres Volkes bereitet hat. Wir kennen das doch nicht nur auf dem Gebiete des Rundfunks. Wir kennen es auf dem Gebiete des Films und in vielen anderen Bereichen.
    Nun ist von den CSU- und CDU-Sprechern immer wieder gesagt worden, es müsse etwas anderes geschaffen werden. Etwas anderes! Alle Reden, die uns hier aus den Kreisen der Koalition gehalten worden sind, haben es nicht vermocht, dieses „etwas" zu substantiieren. Wie denken Sie sich denn die Sache? Der Herr Bundespostminister hat gesagt: Wenn die technischen Voraussetzungen geklärt sind! Er ist meinem Freunde Blachstein die Antwort auf dessen konkrete Frage schuldig geblieben, ob er sich denn bereit erkläre, den Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts die Frequenzen zur Verfügung zu stellen, die es ihnen gestatten würden, ein zweites Programm auszustrahlen. Er hat von den technischen Schwierigkeiten gesprochen und sich dahinter verschanzt. Er hat aber doch gesagt: Bestimmte Vorstellungen sind da! — Nun, wenn die technischen Voraussetzungen noch nicht klar sind, dann sollte die Regierung dem Hause zumindest ihre politischen Absichten darlegen. Diese politischen Absichten sind uns heute nicht mitgeteilt worden. Auch der Herr Bundesinnenminister hat gesagt, es komme darauf an, einen sorgfältig geregelten Anstaltscharakter zu finden. Nun, ein bißchen mehr Offenheit in bezug auf die Sorgfältigkeit dieser Regelung wäre mir sehr lieb gewesen.
    Herr Dr. Schmidt hat als erster Sprecher der CDU gesagt, unsere Anfrage habe die Meinungsbildung in der Koalition beschleunigt. Nun, das war immerhin eine verdienstvolle Wirkung unserer Großen Anfrage. Denn bis dahin sah es sehr deutlich danach aus, als wollten Sie die Regelung dieser Frage den einsamen Beschlüssen des Kanzlers und dessen Verwaltungsakten überlassen.
    Über allen Ausführungen hat bei Ihnen das Motto gestanden: Die Rundfunkanstalten nicht! Man muß dem Bund geben, was des Bundes ist! Aber was ist denn des Bundes? Was ist denn konkret zu fordern gewesen? Die Uneinsichtigkeit der Rundfunkanstalten ist kritisiert worden. Was ist konkret auszusetzen? Was fordert die Bundesregierung konkret? Was haben ihr die Anstalten verweigert?
    Es wurde gesagt, die politische Entwicklung sei weitergegangen. Zwei Beispiele wurden erwähnt. In die Sowjetzone und in die Welt gelte es zu wirken. Was für das Wirken in die Welt an technischen und programmatischen Möglichkeiten vorhanden sein muß, habe ich soeben im Zusammenhang mit der Deutschen Welle aufgezeigt. Über ihre Verbesserung wird sich immer reden lassen. Die Bundesregierung hat hier einen ungewöhnlich großen Einfluß. Hier kann vieles mehr geschehen.
    Wirkung in die Sowjetzone! Meine Damen und Herren, wer hat denn in diesem Hause die Anträge auf Errichtung einer Deutschen Langwelle gestellt? Woran ist sie denn gescheiert? An vielen Dingen, nicht zuletzt aber doch an der sehr zögernden und letzten Endes sogar torpedierenden Beeinflussung durch die Bundesregierung, als wir die Forderung stellten, der Sitz der Deutschen Langwelle solle Berlin sein.

    (Beifall bei der SPD.)

    Bei der Diskussion über die Frage, wie die innere Ordnung der Deutschen Langwelle aussehen solle, hat sich doch gezeigt, was die Bundesregierung in Wirklichkeit anstrebt. Wir haben es doch erlebt, mit welcher Leidenschaft der Herr Innenminister und die Seinen hier dagegen gekämpft haben, als wir die Forderung stellten, daß zumindest auch der Bundestag dabei vertreten sein solle und daß nach d'Hondt neben der Regierung ein Vertreter der Koalition und ein Vertreter der Opposition dieses Hauses sitzen sollten. Wenn wir daran denken, mit einem solchen Sender eine gesamtdeutsche Aufgabe zu erfüllen, dann müssen wir auch die Gesamtheit unserer Nation, vertreten in den beiden Seiten dieses Hauses, dabei zur Mitwirkung bringen, und dann dürfen wir diesen Sender nicht zu einem Instrument der Koalition und zu einem Regierungssender machen; denn ein solcher könnte ja nie die nationalpolitische Aufgabe erfüllen, 'die ein solcher Sender erfüllen müßte.
    Die Diskussion insgesamt war von Ihnen aus, meine Damen und Herren, ein bißchen die Diskussion des Nebelablassens. Ich verstehe das. Wer sorgfältig auf Ihre Diskussionsreden gehört hat, weiß und hat es nicht nur gespürt, sondern wörtlich hören können, wie groß die Gegensätze in Ihrem eigenen Lager sind. So ist auch diese Verkleisterung und Vernebelung in den Formulierungen zu erklären. Wir werden es im Ausschuß. glaube ich, leicht haben, diese Vernebelungen zu zerreißen.

    (Beifall bei der SPD.)