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ID0301501900

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    Deutscher Bundestag 15. Sitzung Bonn, den 28. Februar 1958 Inhalt: Zur Tagesordnung: Arndgen (CDU/CSU) 687 A Vizepräsident Dr. Jaeger 687 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (CDU/CSU, SPD) (Drucksachen 240, 222) 687 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Privatrechtliches Fernsehen (Drucksache 153) Kühn (Köln) (SPD) 688 A, 720 A Stücklen, Bundesminister 693 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) . 695 B Euler (DP) 698 B Zoglmann (FDP) 700 D Blachstein (SPD) 705 B, 725 A Dr. Schröder, Bundesminister . 710 D, 722 D Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 713 A Schmücker (CDU/CSU) 715 B Dr. Görgen (CDU/CSU) 718 B Antrag der Fraktion der SPD betr. Erleichterung der Einreise in die Bundesrepublik (Drucksache 152) 725 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 135) — Zweite und Dritte Beratung — 725 D Nächste Sitzung 725 D Anlagen 727 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1958 687 15. Sitzung Bonn, den 28. Februar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 28. 2. Frau Albrecht 3. 3. Altmaier 28. 2. Arndgen 28. 2. Dr.-Ing. e. h. Arnold 28. 2. Dr. Atzenroth 28. 2. Dr. Baade 28. 2. Dr. Barzel 28. 2. Bazille 18. 3. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Behrisch 28. 2. Benda 28. 2. Berendsen 28. 2. Birkelbach *) 28. 2. Dr. Birrenbach *) 28. 2. Conrad *) 28. 2. Dr. Dahlgrün 28. 2. Dr. Deist *) 28. 2. Dr. Dittrich 28. 2. Dr. Dollinger *) 28. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Eilers (Oldenburg) 28. 2. Even (Köln) 28.2. Faller 7. 3. Felder 31.3. Frehsee 28. 2. Frau Friese-Korn 28. 2. Funk 28. 2. Dr. Furler *) 28. 2. Dr. Gleissner (München) 28. 2. Gottesleben 28. 2. Dr. Greve 28.2. Dr. von Haniel-Niethammer 28. 2. Dr. Harm 28. 2. Heiland 28. 2. Hellenbrock 24. 3. Dr. Hesberg 28. 2. Hesemann 28. 2. Dr. Höck 10. 3. Holla 28. 2. Hörauf 28. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Huth 28. 2. Illerhaus 28. 2. Jacobi 28. 2. Jacobs 12. 3. Dr. Jordan 28. 2. Jürgensen 31.3. Kiesinger 28. 2. Könen (Düsseldorf) 28.2. Dr. Kopf *) 28. 2. Dr. Kreyssig *) 28. 2. Kühlthau 28. 2. Kühn (Bonn) 28.2. Kunze 28. 2. Kurlbaum 28. 2. *) für die Teilnahme an der Tagung ,der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Anlagen zum Stenographischen Bericht Leber 28. 2. Lenz (Brühl) *) 28. 2. Dr. Leverkuehn 28. 2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 3. Ludwig 28. 2. Mellies 8. 3. Mensing 28. 2. Dr. von Merkatz *) 28. 2. Metzger *) 28. 2. Dr. Meyers (Aachen) 8. 3. Müller (Erbendorf) 28. 2. Müser 28. 2. Neuburger 28. 2. Frau Niggemeyer 28. 2. Dr. Oesterle*) 28. 2. Oetzel 28. 2. Ollenhauer *) 28. 2. Paul 28. 2. Pelster *) 28. 2. Dr. Philipp *) 28. 2. Pöhler 28. 2. Prennel 28. 2. Dr. Preusker 28.2. Rademacher 28. 2. Rasch 28. 2. Reitzner 28. 2. Dr. Rüdel (Kiel) 8. 3. Scheel *) 28. 2. Schreiner 28. 2. Seidl (Dorfen) 28.2. Seuffert 28. 2. Dr. Seume 28.2. Siebel 1. 3. Dr. Siemer 28.2. Solke 28. 2. Stahl 28. 2. Stauch 28. 2. Frau Dr. Steinbiß 28. 2. Stenger 15. 3. Stiller 28. 2. Frau Strobel 28. 2. Vogt 28. 2. Wacher 28. 2. Wagner 28. 2. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 28. 2. Wehner *) 28. 2. Weimer 28. 2. Anlage 2 Drucksache 240 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (7. Ausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (Drucksache 222) Berichterstatter: Abgeordneter Jahn (Marburg) Der Gesetzentwurf Antrag Drucksache 222 ist von der Vollversammlung des Bundestages in der Sitzung am 27. Februar 1958 dem Ausschuß für 728 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1958 Wiedergutmachung zur Beratung überwiesen worden. Der Ausschuß legt hiermit seinen Schriftlichen Bericht vor. Der Antrag sieht eine Verlängerung der Anmeldefristen des Bundesrückerstattungsgesetzes, die nach der geltenden Fassung am 1. April 1958 ablaufen würden, bis auf den 31. Dezember 1958 vor. Diese Verlängerung erscheint notwendig, da durch die Verzögerung bei der Verabschiedung des Gesetzes die Anmeldefrist nur etwas über sieben Monate (23. Juli 1957 bis 31. März 1958) beträgt. Diese Frist ist um so eher zu kurz, als es sich bei der Rückerstattung um zum Teil schwierige Rechtsfragen handelt. Die Änderung des § 30 des Bundesrückerstattungsgesetzes (Artikel 1 Nr. 6) sieht u. a. vor, daß eine Anmeldung bei einer Entschädigungsbehörde auch dann noch als fristwahrend angesehen wird, wenn sie nach Ablauf der Anmeldefrist des Bundesentschädigungsgesetzes bis zum 31. Dezember 1958 bei einer Entschädigungsbehörde erfolgt. Gegen diese Bestimmung sind zunächst von seiten des Bundesministeriums der Finanzen Bedenken erhoben worden, weil nach Ablauf der Anmeldefristen des Bundesentschädigungsgesetzes am 1. April 1958 die Entschädigungsbehörden nunmehr bei jeder neuen Anmeldung prüfen müßten, ob es sich bei dem angemeldeten Anspruch um einen Entschädigungsanspruch oder um einen rückerstattungsrechtlichen Anspruch handele. Der Ausschuß hat diese Bedenken eingehend geprüft, hält sie aber nicht für durchschlagend. In weiten Kreisen der Wiedergutmachungsberechtigten herrscht noch heute Unklarheit darüber, welche Ansprüche unter das Entschädigungsrecht und welche Ansprüche unter das Rückerstattungsrecht fallen. Nach Ansicht des Ausschusses kann es daher nicht zu Lasten des Berechtigten gehen, wenn dieser sich über die Rechtsnatur seines Anspruches irrt. Im übrigen ist an eine Verlängerung der Fristen aus dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) nicht gedacht. Daneben sieht der Entwurf auch eine Änderung des § 11 Nr. 6 des Bundesrückerstattungsgesetzes vor (Artikel 1 Nr. 1). Diese Änderung erscheint dem Ausschuß aus Billigkeitsgründen notwendig, da durch das 8. Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes, das am 2. August 1958, also zehn Tage nach Verkündung des Bundesrückerstattungsgesetzes, in Kraft getreten ist, eine Verbesserung der Stellung der Altsparerentschädigungsberechtigten eingetreten ist. Ohne die vorgesehene Änderung würde sich diese Verbesserung zugunsten der Rückerstattungsberechtigten nicht auswirken. Der Ausschuß hat den Gesetzentwurf einstimmig gebilligt. Bonn, den 27. Februar 1958 Jahn (Marburg) Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 18 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 153) betr. Privatwirtschaftliches Fernsehen. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. eine gesetzliche bzw. soweit erforderlich eine staatsvertragliche Regelung auf dem Gebiet des Rundfunkwesens anzubahnen, bei der u. a. in Betracht gezogen werden sollte, unter welchen Voraussetzungen und Auflagen, in welchem Umfang und an wen Sendelizenzen erteilt werden dürfen. Das Ziel sollte u. a. ein zweites Programm sein, das nicht durch die bestehenden Rundfunkanstalten veranstaltet wird; 2. bis zu dieser Regelung alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die geeignet sind, Rundfunk und Fernsehen zunächst von der Geschäftswerbung freizuhalten; 3. für den Fall, daß die Bundesregierung die Einführung von Geschäftswerbung in Funk und Fernsehen im Rahmen der Regelung unter Nummer 1 für tunlich oder unabweisbar hält, folgende Fragen zu klären und darüber dem Bundestag zu berichten, a) wie jeder Mißbrauch, insbesondere jede nachteilige Auswirkung auf das Programm, ausgeschaltet werden kann. b) wie ungünstige Folgen für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Struktur verhindert werden können; 4. durch die Deutsche Bundespost die technischen Vorbereitungen für die Ausstrahlung eines zweiten Fernsehprogramms treffen zu lassen. Bonn, den 26. Februar 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von einigen der Herren Vorredner ich glaube, es war vor allem der Herr Kollege Kühn — ist das Bedauern darüber geäußert worden, daß der Herr Bundeskanzler heute nicht zugegen sei; es handle sich um eine sehr wichtige Sache, eine Sache, die zu den Richtlinien der Politik gehöre — soweit ich es richtig in Erinnerung behalten habe. Ich möchte dazu sagen: Sicherlich wird niemand hier im Hause sein, der dem Herrn Bundeskanzler seine kurzen Ferien-



    Bundesinnenminister Dr. Schröder
    tage nicht gönnt, aber ich glaube nicht, daß seine Anwesenheit heute zu diesem Punkt erforderlich wäre. Ich darf ausdrücklich die Erklärung abgeben, daß die von meinem Freund Stücklen eingangs verlesene formulierte Erklärung die einhellige Meinung der Bundesregierung darstellt und sich damit in voller Übereinstimmung mit den Richtlinien der Politik befindet.
    Einige vermissen heute den Herrn Bundeskanzler, aber wir haben doch die Freude gehabt, wenigstens in indirekter Form die Rundfunkanstalten hier vertreten zu sehen. Ich muß das sagen, weil dann und wann ein sehr merkwürdiger Zungenschlag hineingekommen ist. Er ist leider dem Herrn Kollegen Blachstein passiert, der an einer Stelle gesagt hat: Wir haben lange mit der Einführung des Werbefernsehens gewartet. Sicherlich hat er nicht im Augenblick daran gedacht, — —

    (Abg. Blachstein: Das war die Antwort auf eine Frage aus dem Hause!)

    — Lieber Herr Kollege Blachstein, ich muß das trotzdem feststellen; ich werde anschließend einige Ausführungen dazu machen, die in die Richtung gehen, daß die Bundesregierung es nicht begrüßt, wenn die Gremien, die die Unabhängigkeit des Rundfunks zu sichern haben, einen parteipolitischen Charakter tragen. Das gilt, wie sich versteht, ganz gleichmäßig nach allen Seiten. Hier hat aber die Anfrage begründet Herr Kollege Kühn, der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates des Westdeutschen Rundfunks. Es hat dann gesprochen für die SPD Herr Kollege Blachstein, der Mitglied des Verwaltungsrats des Norddeutschen Rundfunks ist und der Vorsitzender des Kuratoriums des Nord-und Westdeutschen Rundfunkverbandes ist.

    (Zuruf von der SPD: Was ist denn ein CDU-Abgeordneter?)

    — Ich spreche vom Kollegen Blachstein, und ich habe von Ihnen gesprochen, Herr Kollege Kühn. Ich habe nicht recht gehört, ob sich auch der Kollege Zoglmann der Mitgliedschaft in einem Rundfunkoder Verwaltungsrat gerühmt hat.

    (Abg. Zoglmann: Sie können mir sicherlich nicht unterstellen, daß ich den Standpunkt des Rundfunkrats vertreten habe!)

    — Ich möchte nur feststellen, daß die Anstalten durch die Sprecher der Opposition heute sehr reichlich vertreten gewesen sind, wohlgemerkt: durch die Sprecher der Opposition.

    (Zurufe von der SPD.)

    Ich will nun, da die Debatte noch eine Zeitlang weitergehen wird, nur zu ganz wenigen Fragen kurz Stellung nehmen. Zunächst zu der Frage der Zuständigkeit. Nachdem hier gewisse Zweifel aufgetreten und gewisse Bedenken von den oppositionellen Sprechern angemeldet worden sind, halte ich es doch für richtig, zu wiederholen, was die Antwort der Bundesregierung zu Ziffer 4 besagt. Dort wird gesagt, die Bundesregierung sei nicht der Auffassung, daß die sogenannte Kulturhoheit der Länder der Zulassung eines privatwirtschaftlichen
    Fersehens entgegenstehe. Das Grundgesetz kennt keine ausschließlich den Ländern zustehende allgemeine Kompetenz für Kulturfragen. Sofern der Bund auf einem Gebiet zuständig ist, wird diese Zuständigkeit nicht dadurch beeinträchtigt, daß materiell Kulturfragen berührt werden. Auf dem Gebiet des Rundfunks, zu dem auch das Fernsehen gehört, ergibt sich die Zuständigkeit des Bundes aus seiner Kompetenz für das Fernmeldewesen, Art. 73 Nr. 7 und Art. 87 des Grundgesetzes.
    Ich möchte dieses Bild — Sie werden verstehen, daß Zeit und Ort nicht ganz adäquat sind, diese Sache umfassender zu entwickeln — nur durch drei ganz kurze Hinweise auf den Parlamentarischen Rat etwas beleuchten. Im Parlamentarischen Rat ist damals von unserem früheren Kollegen Laforet der Antrag gestellt worden, die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes auf die technische Seite des Rundfunks zu beschränken, also weniger zu tun als das, was heute im Grundgesetz steht. Dieser Antrag ist abgelehnt worden. Der Parlamentarische Rat wollte dem Bundesgesetzgeber die Freiheit lassen, das Rundfunkwesen bundesgesetzlich zu regeln oder davon abzusehen. Das ist also — wenn Sie so wollen — ein Vorgang aus dem Lager der heutigen Regierungskoalition, und zwar im Parlamentarischen Rat negativ entschieden.
    Dann möchte ich jemand anders zitieren, der sich zufällig ebenfalls gerade im Hause befindet; es ist das damalige Mitglied des Parlamentarischen Rates Herr Dr. Menzel. Er hat dort am 22. September 1948 folgendes erklärt:
    Ich meine aber, daß die Hoheit über die technische Seite und den Aufbau dem Bund zustehe, weil der Rundfunk ein so wesentliches Instrument der politischen Willensbildung und der politischen Macht darstellt, daß der Bund sich insoweit nichts irgendwie von den Ländern vorschreiben lassen sollte.
    Und er fährt am selben Tage fort:
    Alles, was gesetzgeberisch zu regeln ist, muß der Bund tun.

    (Beifall in der Mitte.)

    In diesem Zusammenhang darf vielleicht auch eine ganz kurze Stimme aus den Reihen der heutigen SPD-FDP-Opposition nicht fehlen — ich nenne den Namen nicht, aber ich zitiere korrekt —:
    Ich bin der Meinung von Herrn Süsterhenn. Es ist noch eine Frage der Wellenlänge. Aber die Möglichkeit, daß meinethalben der Staat sich einen Rundfunk macht und auf der anderen Seite Gruppen privater oder kirchlicher Organisationen das gleiche tun, sollte gegeben sein. Es ist geplant, in Bamberg einen gemeinsamen christlichen Sender von beiden Kirchen aufzubauen. So war es wenigstens in den Zeitungen zu lesen, und das sollte man an sich nicht beschneiden. Die Entwicklungen sind auf dem Gebiet vorhanden. Dann kann der Hörer sich aussuchen, was er hören will. Ich bin nicht dafür, staatliche oder staatlich konzessionierte Monopole von vornherein zu begünstigen.



    Bundesinnenminister Dr. Schröder
    Ich begnüge mich bei diesem Stand der Debatte mit diesen kurzen Zitaten, denen Sie, glaube ich, zugestehen werden, daß sie außerordentlich aufschlußreich sind und sich — wie sollte es anders sein — in Übereinstimmung mit der Erklärung befinden, die die Bundesregierung eingangs der Debatte abgegeben hat.
    Ich darf aber nun noch in vier Punkten umreißen, was die Bundesregierung wirklich vorhat und was ihr vorschwebt. Ich sage noch einmal: es handelt sich dabei um eine einheitliche Meinung der Bundesregierung, damit nicht der Herr Bundeskanzler wieder persönlich bemüht wird.
    Erstens. Die Bundesregierung ist für einen unabhängigen Rundfunk, und sie ist für ein unabhängiges Fernsehen mit einem sorgfältig geregelten Anstaltscharakter.
    Zweitens. Die Bundesregierung ist gegen jede Monopolstellung auf diesem Gebiet. Sie ist vor allem gegen die Monopolstellungen, die noch aus der Frühperiode nach 1945 stammen und in manchem noch besatzungsrechtliche Schalen tragen.
    Drittens. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß der Parteienproporz, der offenbar auf dieser oder jener Seite des Hauses eine gewisse Sympathie gefunden hat, als Leitung und Aufsicht ungeeignet ist, Unabhängigkeit und Neutralität der genannten Anstalten zu gewährleisten, und daß dafür — und dafür gibt es hervorragende ausländische Vergleichsbeispiele — bessere Wege als die des Parteienproporzes gefunden werden müssen.
    Viertens wünscht die Bundesregierung die Möglichkeit, ihre außenpolitischen und ihre gesamtdeutschen Aufgaben und Verpflichtungen in einer angemessenen Weise wahrnehmen zu können, was sie bisher auf diesem Gebiet leider nicht hat tun können.

    (Abg. Blachstein: Hört! Hört!)

    'Wenn man sich auf diesem Gebiet nach ausländischen Vergleichsbildern umsieht, dann glaube ich mit einem gewissen Nachdruck auf Großbritannien hinweisen zu können. Ich habe immer sehr bedauert — das habe ich auch schon in diesem Hohen Hause anläßlich einer Tagung in Berlin ausgesprochen —, daß man uns damals, als man in der britischen Zone eine Anstalt schuf, nicht das Statut der BBC dafür gegeben hat. Hätte man uns das Statut der BBC gegeben, wäre das, was sich damals bei uns entwickelt hat und was sich bis heute in einer gewissen Umbildung noch findet, wesentlich besser geworden.

    (Abg. Blachstein: Hört! Hört!)

    Ich glaube also, daß die Einrichtungen drüben, wie die Gesellschaften BBC und ITA, die heute beide schon zitiert worden sind, auch nach ihren Statuten durchaus des Studiums werte Vergleichsmaßstäbe bilden können. Das Hohe Haus sollte die Gelegenheit benutzen, sich durch ausgewählte Vertreter von dem Funktionieren dieses Systems und von seiner — in meinen Augen — Überlegenheit gegenüber unseren derzeitigen Zuständen in Großbritannien an Ort und Stelle einen Eindruck zu verschaffen.
    Ich darf hier eine ganz kleine Einschaltung machen. Es ist das Gespenst an die Wand gemalt worden, daß, wenn sich das Werbefernsehen nun verbreitet, es eine ganz ungewöhnliche Veränderung des Werbeaufwands und des Werbeetats geben würde. In Großbritannien liegen die Zahlen wie folgt. Der Beginn des Werbefernsehens datiert vom September 1955. 1954 sind für Anzeigen — ich nenne nur die Prozentsätze, um das Hohe Haus nicht mit Zahlen zu bemühen — 92,2 % des Werbeetats ausgegeben worden, 1956, also ein Jahr nach Einführung des Werbefernsehens, 85 %. Der Aufwand für die Werbung im Rundfunk hat sich von 0,3 auf 0,2 % gesenkt. Dafür hat das Fernsehen einen Werbeaufwand von 7,4 % erhalten. Sie sehen daraus, daß es sich hier um Verschiebungen innerhalb einer Größenordnung handelt, die doch einen recht begrenzten Charakter tragen.
    Lassen Sie mich mit ganz wenigen Bemerkungen schließen. Ich habe bedauert, daß der Herr Kollege Blachstein wiederum — ich weiß nicht, ob er es selbst gewesen ist oder wer es sonst für seine Freunde damals in Berlin vorgetragen hat — sozusagen der Bundesregierung das Scheitern der Bemühungen um einen vernünftigen Langwellenbetrieb auferlegen will. Herr Kollege Blachstein kennt intimer als ich die Vorgänge auf der nichtparlamentarischen Seite des Rundfunks und sollte deswegen wissen, daß es wirklich nicht an dem Bund gelegen hat, daß wir nicht schon längst zu einem guten Langwellenbetrieb gekommen sind.

    (Abg. Blachstein: Doch!)

    Ein Stellungnahme zu dem Antrag, den die Regierungskoalition vorgelegt hat, möchte ich einstweilen nicht abgeben. Ich habe gehört, daß beantragt wird, diesen Antrag dem Ausschuß zu überweisen. Dort kann eingehender über die einzelnen Punkte gesprochen werden. Ich bin der Meinung, wir sollten nach wie vor sehr sorgfältig und behutsam auf diesem Gebiete vorgehen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben bisher acht Jahre darauf verwendet, auf diesem Gebiet zu befriedigenderen Zuständen als denen zu kommen, die wir heute haben. Wir haben auch einen langen, mühseligen Weg der Vertragsversuche hinter uns. Ich pflege zu sagen, daß Staatssekretär Bleek, der jetzt nicht mehr im Innenministerium tätig ist, allein drei bis vier Jahre seines Lebens an die Aufgabe verwendet hat, zu befriedigenden Rundfunkverträgen zu kommen, leider jedoch ohne Erfolg.

    (Abg. Blachstein: Das lag nicht am Staatssekretär!)

    Die Bundesregierung fühlt aber die Verpflichtung,
    das äußerste in ihren Kräften Stehende zu tun, um
    von den Gestaltungsrechten, die das Grundgesetz
    einräumt, einen adäquaten Gebrauch zu machen.
    Kollege Kühn hatte die Sache von vornherein unter das Stichwort gestellt, Rundfunk und Fernsehen seien Machtinstrumente der bedeutendsten Art, und wenn Sie noch das Zitat von Herrn Menzel im Ohr haben, das ich aus dem Parlamentarischen Rat vorgelesen habe, so ist es in der Tat die sozialdemokratische Fraktion damals wie heute, die die-



    Bundesinnenminister Dr. Schröder
    sen Machtgesichtspunkt mit besonderer Eindringlichkeit hervorhebt. Meine Damen und Herren, es wird Sie wundern, aber wir unterscheiden uns darin von Ihnen: Für uns sind dies nicht Instrumente der politischen Macht, sondern für uns sind dies Bestandteile unserer öffentlichen Ordnung, und wir haben kein anderes Ziel, als dafür zu sorgen, daß diese öffentliche Ordnung eine möglichst gerechte Ordnung ist. Ich glaube, daß wir die Handhabe haben, eine solche gerechte Ordnung zu schaffen, und ich bitte das Hohe Haus darum, uns dabei behilflich zu sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Zimmermann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Zimmermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade die letzten Ausführungen des Herrn Bundesministers des Innern haben nach meiner Ansicht sehr viel zu der wünschenswerten und für alle Teile des Hauses erforderlichen Klarheit beigetragen, und ich glaube auch, gerade Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, werden bemerkt haben, wie klar, aber doch auch wie vorsichtig und zurückhaltend der Herr Bundesminister des Innern formuliert hat. Daß in diesem Hause bei dieser schwierigen Materie, die Öffentlichkeit und Bevölkerung so sehr angeht, natürlich Meinungsverschiedenheiten in Nuancen bestehen, Meinungsverschiedenheiten in Nuancen auch bei meinen eigenen Freunden, ist doch eigentlich nicht verwunderlich.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Warum sollte das auch nicht der Fall sein? In der heutigen Debatte hat sich allerdings etwas Verwunderliches gezeigt. Es hat sich gezeigt, daß scheinbar jetzt auf einmal die Föderalisten auf die linke Seite des Hauses hinübergewechselt sind, und das möchten wir doch nicht so ohne weiteres unwidersprochen im Raume stehen lassen.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Meine Freunde von der CSU und eine große, große Mehrheit der CDU bekennen sich nach wie vor zu den föderalistischen Prinzipien.

    (Beifall in der Mitte.)

    Darauf legen wir Gewicht, das an dieser Stelle und nach diesen Korrekturen, die hier angebracht werden sollten, noch einmal festzustellen, und wir werden dafür sorgen, daß die Rechte der Länder auch bei der Schaffung eines zweiten Programms gewahrt werden. Wir hoffen sogar, daß eine vertragliche Regelung möglich sein wird.

    (Zustimmung des Abg. Höcherl.)

    Aber meine Herren von der SPD und Herr Kollege Kühn, seit wann ist denn die Aufhebung eines Monopols, von dem Sie gesprochen haben — gleich von wem und wie ein zweites Programm getragen wird —, ein Gradmesser der Demokratie? Das möchte ich Sie einmal fragen. Warum darf man denn neben ein Monopol, so wie es sich bei den regionalen Anstalten doch ganz ohne Frage eingeführt hat, nicht etwas hinstellen, was eine Auswahlmöglichkeit für die Bevölkerung gibt? Ich spreche jetzt nicht davon, wer der Träger dieser Auswahlmöglichkeit schließlich sein soll.

    (Abg. Blachstein: Der Bundessender!)

    Man sollte sich hier nicht so sehr auf die vielgerühmte Offentlichkeit berufen, Herr Kollege Blachstein. Die Offentlichkeit wird immer dann ins Treffen geführt, wenn die anderen Argumente fehlen, und jeder nimmt für sich in Anspruch, diese sogenannte Öffentlichkeit zu vertreten.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Und wenn man so tut, als müßte ein zweites Programm nun unter allen Umständen und auf jeden Fall die Niveaulosigkeit und die Parterreakrobatik geradezu herausfordern, hat man doch eine etwas zu schlechte Meinung von der deutschen Bevölkerung insgesamt. Die Öffentlichkeit, Herr Kollege Kühn, ist keineswegs so alarmiert worden durch diese, wie Sie sagten, grauenerregenden Vorstellungen, die die Bundesregierung und die der Herr Bundespostminister etwa mit dem zweiten Programm hätten. Das ist gar nicht der Fall. Im Gegenteil, die Offentlichkeit erwartet mit Spannung, was denn nun aus diesem zweiten Programm werden soll.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es geht auch viel zu weit, zu sagen, ein zweites Programm sei in se, schon von vornherein, a priori undemokratisch, vom Grad der Demokratie gar nicht zu reden. Sie haben die These aufgestellt, alles, was aus dem Mikrofon herauskomme, alles, was auf dem Fernsehschirm erscheine, sei Sache der Länder. Ob man so weit gehen kann, weiß ich allerdings nicht. Das bedarf einer sehr sorgfältigen Prüfung, will man nicht von vornherein unterstellen, daß Rundfunk und Fernsehen ausschließlich Kulturmittler sind. Muß man dann nicht auch sagen, daß ein gewichtiger Teil ihrer Sendungen bloße Nachrichten- und bloße Informationstätigkeit sind?
    Wenn Sie davon sprechen, daß eine Verfassungsklage, eine verfassungsrechtliche Auseinandersetzung im Bereich der Möglichkeiten liege, dann möchte ich Ihnen darauf antworten: Ist denn ein verfassungsmäßiger Streit über ein durchaus legitimes Anliegen, über ein die Offentlichkeit außerordentlich interessierendes Problem, a priori schon etwas Schlechtes? Ist es etwas Schlechtes, wenn darüber verfassungsrechtlich verschiedene Auffassungen bestehen? Gerade Sie, meine Herren von der Sozialdemokratie, haben doch in viel wesentlicheren Fragen der deutschen Politik das Verfassungsgericht sehr stark in Anspruch genommen

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    und haben sich nicht darüber beschwert, daß das geschehen ist. Sie sollten den Unionsfraktionen und ihren Freunden von der Deutschen Partei nicht nur die schlechten Motive unterstellen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Sonst müßten wir uns zu der Frage veranlaßt sehen: Warum verteidigen Sie heute mit soviel Verve



    Dr. Zimmermann
    die Regionalanstalten, und was für Motive sind bei Ihnen die vorherrschenden für dieses Beginnen?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Auch in England gibt es andere Programme als das zitierte am Adventstag, ganz andere, in denen sich ITA und BBC kaum unterscheiden. Ich bin davon überzeugt, daß es die rechtliche Möglichkeit gibt, bei der Gestaltung eines zweiten Programms und bei seiner Lizenzierung jede nur mögliche Auflage zu machen. Die Absichten der Wirtschaft und das, was die „Herdersche Korrespondenz", die Sie so ausführlich zitiert haben, dazu sagt, brauchen durchaus nicht mit den Absichten des Lizenzgebers identisch zu sein. Auch ich würde mich dagegen wehren, daß nun etwa der Markenartikelverband neben dem Deutschen Fernsehen der Regionalanstalten ein zweites Monopol sollte errichten dürfen. Das wird niemals unsere Absicht sein.
    Sie sagten weiter, Herr Blachstein, Autoren und Künstler gebe es zu wenige, zu wenige mit einem guten Namen, zu wenige, die wirklich etwas könnten. Da haben Sie recht. Aber würden diese Probleme geringer sein, wenn nun nicht etwa ein freies Fernsehen käme, sondern wenn man das zweite Programm auch durch ein öffentlich-rechtliches Unternehmen oder durch die Regionalanstalten gestalten ließe? Diesen Mangel können Sie durch keine noch so gut geartete Konstruktion für ein zweites Programm aus der Welt schaffen, er ist einfach vorhanden, und Wettbewerb wird die Qualität der Autoren und der Künstler eher fördern als das Gegenteil, davon bin ich überzeugt.
    Zum Abschluß möchte ich noch ein wenig auf die Frage eingehen, wie heute die Situation der Regionalanstalten und wie die Ausstrahlung ihrer Programme ist. Fernab jeder überzogenen Kritik möchte ich dazu sagen, daß uns natürlich nicht alles darin gefällt; das wäre auch zuviel verlangt. Aber wenn man sehen muß, wie heute in der sowjetisch besetzten Zone ein neues Netz von Sendern aufgebaut wird, die sämtlich stärker sind als irgendein Sender, den es in der Bundesrepublik Deutschland gibt, wenn man sich an fünf Fingern abzählen kann, in wieviel Monaten der gesamte Bereich der Bundesrepublik durch diese Fernsehsender erfaßt wird, dann weiß ich nicht, ob die Stellungnahme genügt, die der Fernsehbeirat der westdeutschen Sender dazu abgegeben hat. Dieser Fernsehbeirat erklärte, daß man dem sogenannten DDR-Programm nicht Sendungen ähnlichen Charakters entgegensetzen, sondern vielmehr das westdeutsche Programm so gestalten wolle, daß es von sich aus für den Westen spreche.
    Das ist ein hehres Beginnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Programm in der Bundesrepublik so gestalten zu wollen, daß es von sich aus für den Westen spricht. Mehr als eine Sünde gegen diesen hehren Gedanken scheint mir aber die Sendung zu sein, die am Sonntagabend über den Süddeutschen Rundfunk gegangen ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.) Ich meine die Sendung, die sich Besuch aus der Zone betitelt hat


    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    und die über das ganze Bundesgebiet ausgestrahlt worden ist.
    Diese Sendung ist natürlich auch von einem großen Teil jener 200 000 Apparatebesitzer in der sowjetisch besetzten Zone empfangen worden. Dazu kommt, daß in der SBZ die Zahl dieser Apparate nicht wie bei uns mit drei, vier Zuschauern pro Apparat vervielfacht werden darf, sondern daß sich drüben mehrere Familien um einen solchen Fernsehschirm scharen, so daß an einem solchen Abend — gerade wenn, wie hier, in dem Streifen um Erfurt die Möglichkeit besteht, das westdeutsche Programm zu empfangen , 1 Million, 11/2 Millionen oder 2 Millionen Menschen am Bildschirm sitzen, um etwas aus dem Westen, um etwas aus der Bundesrepublik Deutschland zu sehen. Denn diese Menschen warten auf eine solche Gelegenheit, einmal nicht immer nur die Hetzsendungen von drüben in sich aufnehmen zu müssen.
    Ausgerechnet in den Tagen, in denen die soziale und wirtschaftspolitische Unruhe in der Zone wieder einem Höhepunkt zustrebt, ausgelöst durch neue Normerhöhungen ohne Lohnausgleich und angekündigte Preissteigerungen, ausgerechnet in dem Augenblick, in dem unsere Presse und die internationale Presse jeden Tag über die wachsende Erschwerung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Zone berichten, ausgerechnet in diesen Tagen hat es der Süddeutsche Rundfunk für richtig befunden, im Bundesprogramm diese Sendung „Besuch aus der Zone" auszustrahlen.
    Mit einer bemerkenswerten politischen Instinktlosigkeit

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    ich hoffe, daß es keine Absicht war wird in
    diesem Film ein völlig schiefes Bild von den Verhältnissen in der Bundesrepublik gezeichnet. Auf dem Hintergrund einer ganz, ganz dürftigen Spielhandlung werden hier sogenannte westdeutsche Kapitalisten gezeigt, die ihre Erfolge einem angeblichen Patentraub aus der SBZ verdanken. Und es wird so dargestellt, als sei es hier üblich, Geschäftsabschlüsse ausschließlich in Schlemmerlokalen vonstatten gehen zu lassen. Dagegen wird ein mitspielender wackerer KP-Funktionär als ein Muster von Bravheit auf den ostdeutschen Fernsehschirm gezeichnet.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Wenn die deutschen Regionalanstalten, wenn das Deutsche Fernsehen und wenn im besonderen der Süddeutsche Rundfunk in Stuttgart unter seinem sattsam bekannten Intendanten Dr. Eberhard glauben, daß solche Sendungen etwa den Standpunkt der Regionalanstalten und der Länder in dieser schwierigen Frage stärken könnten, dann scheint mir das ein hoffnungsloses Unterfangen zu sein.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Wir wissen heute ganz genau und wir werden es aller Voraussicht nach in den nächsten Monaten leider erleben müssen, daß die Propaganda von



    Dr. Zimmermann
    drüben, ausgestrahlt durch starke Sender, durch ein raffiniertes und geschicktes Programm versuchen wird, die westdeutsche Offentlichkeit mit diesen Ideen zu infiltrieren. Wir müssen dem etwas entgegensetzen. Wenn ich mich dabei allerdings der jahrelangen Auseinandersetzungen und Schwierigkeiten erinnere, die der Kurzwelle und der Langwelle vorangegangen sind, dann möchte ich meinen, daß sich die westdeutschen Regionalanstalten zu einem anderen Handeln entschließen müßten, als sie es in der Vergangenheit in Fragen von nationalem deutschen Interesse an den Tag gelegt haben.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Sehr gut!)

    Es trägt nicht zur Erhärtung und zur Verständlichmachung des Standpunktes der Regionalanstalten bei, wenn Sendungen wie die am Sonntag gesendet werden dürfen. Die Deutsche Kurzwelle mit ihren vier Stunden, mit ihren wenigen Nachrichtensendungen in vier Sprachen und mit viel Musik ist hoffnungslos dem unterlegen, was England, Frankreich, Italien und was die anderen großen europischen Länder in einer Vielzahl von Stunden und in vielen Sprachen senden, und ist noch hoffnungsloser dem unterlegen, was Sowjetrußland, die Satellitenstaaten und die SBZ auf diesem Gebiete tun. Deswegen sollte man es nicht von vornherein als unmoralisch ablehnen, wenn die Bundesregierung und die Fraktionen der Koalition bei der heutigen Debatte über dieses Problem auch diese Gesichtspunkte mit im Auge haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)