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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 15. Sitzung Bonn, den 28. Februar 1958 Inhalt: Zur Tagesordnung: Arndgen (CDU/CSU) 687 A Vizepräsident Dr. Jaeger 687 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (CDU/CSU, SPD) (Drucksachen 240, 222) 687 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Privatrechtliches Fernsehen (Drucksache 153) Kühn (Köln) (SPD) 688 A, 720 A Stücklen, Bundesminister 693 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) . 695 B Euler (DP) 698 B Zoglmann (FDP) 700 D Blachstein (SPD) 705 B, 725 A Dr. Schröder, Bundesminister . 710 D, 722 D Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 713 A Schmücker (CDU/CSU) 715 B Dr. Görgen (CDU/CSU) 718 B Antrag der Fraktion der SPD betr. Erleichterung der Einreise in die Bundesrepublik (Drucksache 152) 725 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 135) — Zweite und Dritte Beratung — 725 D Nächste Sitzung 725 D Anlagen 727 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1958 687 15. Sitzung Bonn, den 28. Februar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 28. 2. Frau Albrecht 3. 3. Altmaier 28. 2. Arndgen 28. 2. Dr.-Ing. e. h. Arnold 28. 2. Dr. Atzenroth 28. 2. Dr. Baade 28. 2. Dr. Barzel 28. 2. Bazille 18. 3. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Behrisch 28. 2. Benda 28. 2. Berendsen 28. 2. Birkelbach *) 28. 2. Dr. Birrenbach *) 28. 2. Conrad *) 28. 2. Dr. Dahlgrün 28. 2. Dr. Deist *) 28. 2. Dr. Dittrich 28. 2. Dr. Dollinger *) 28. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Eilers (Oldenburg) 28. 2. Even (Köln) 28.2. Faller 7. 3. Felder 31.3. Frehsee 28. 2. Frau Friese-Korn 28. 2. Funk 28. 2. Dr. Furler *) 28. 2. Dr. Gleissner (München) 28. 2. Gottesleben 28. 2. Dr. Greve 28.2. Dr. von Haniel-Niethammer 28. 2. Dr. Harm 28. 2. Heiland 28. 2. Hellenbrock 24. 3. Dr. Hesberg 28. 2. Hesemann 28. 2. Dr. Höck 10. 3. Holla 28. 2. Hörauf 28. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Huth 28. 2. Illerhaus 28. 2. Jacobi 28. 2. Jacobs 12. 3. Dr. Jordan 28. 2. Jürgensen 31.3. Kiesinger 28. 2. Könen (Düsseldorf) 28.2. Dr. Kopf *) 28. 2. Dr. Kreyssig *) 28. 2. Kühlthau 28. 2. Kühn (Bonn) 28.2. Kunze 28. 2. Kurlbaum 28. 2. *) für die Teilnahme an der Tagung ,der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Anlagen zum Stenographischen Bericht Leber 28. 2. Lenz (Brühl) *) 28. 2. Dr. Leverkuehn 28. 2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 3. Ludwig 28. 2. Mellies 8. 3. Mensing 28. 2. Dr. von Merkatz *) 28. 2. Metzger *) 28. 2. Dr. Meyers (Aachen) 8. 3. Müller (Erbendorf) 28. 2. Müser 28. 2. Neuburger 28. 2. Frau Niggemeyer 28. 2. Dr. Oesterle*) 28. 2. Oetzel 28. 2. Ollenhauer *) 28. 2. Paul 28. 2. Pelster *) 28. 2. Dr. Philipp *) 28. 2. Pöhler 28. 2. Prennel 28. 2. Dr. Preusker 28.2. Rademacher 28. 2. Rasch 28. 2. Reitzner 28. 2. Dr. Rüdel (Kiel) 8. 3. Scheel *) 28. 2. Schreiner 28. 2. Seidl (Dorfen) 28.2. Seuffert 28. 2. Dr. Seume 28.2. Siebel 1. 3. Dr. Siemer 28.2. Solke 28. 2. Stahl 28. 2. Stauch 28. 2. Frau Dr. Steinbiß 28. 2. Stenger 15. 3. Stiller 28. 2. Frau Strobel 28. 2. Vogt 28. 2. Wacher 28. 2. Wagner 28. 2. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 28. 2. Wehner *) 28. 2. Weimer 28. 2. Anlage 2 Drucksache 240 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (7. Ausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (Drucksache 222) Berichterstatter: Abgeordneter Jahn (Marburg) Der Gesetzentwurf Antrag Drucksache 222 ist von der Vollversammlung des Bundestages in der Sitzung am 27. Februar 1958 dem Ausschuß für 728 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1958 Wiedergutmachung zur Beratung überwiesen worden. Der Ausschuß legt hiermit seinen Schriftlichen Bericht vor. Der Antrag sieht eine Verlängerung der Anmeldefristen des Bundesrückerstattungsgesetzes, die nach der geltenden Fassung am 1. April 1958 ablaufen würden, bis auf den 31. Dezember 1958 vor. Diese Verlängerung erscheint notwendig, da durch die Verzögerung bei der Verabschiedung des Gesetzes die Anmeldefrist nur etwas über sieben Monate (23. Juli 1957 bis 31. März 1958) beträgt. Diese Frist ist um so eher zu kurz, als es sich bei der Rückerstattung um zum Teil schwierige Rechtsfragen handelt. Die Änderung des § 30 des Bundesrückerstattungsgesetzes (Artikel 1 Nr. 6) sieht u. a. vor, daß eine Anmeldung bei einer Entschädigungsbehörde auch dann noch als fristwahrend angesehen wird, wenn sie nach Ablauf der Anmeldefrist des Bundesentschädigungsgesetzes bis zum 31. Dezember 1958 bei einer Entschädigungsbehörde erfolgt. Gegen diese Bestimmung sind zunächst von seiten des Bundesministeriums der Finanzen Bedenken erhoben worden, weil nach Ablauf der Anmeldefristen des Bundesentschädigungsgesetzes am 1. April 1958 die Entschädigungsbehörden nunmehr bei jeder neuen Anmeldung prüfen müßten, ob es sich bei dem angemeldeten Anspruch um einen Entschädigungsanspruch oder um einen rückerstattungsrechtlichen Anspruch handele. Der Ausschuß hat diese Bedenken eingehend geprüft, hält sie aber nicht für durchschlagend. In weiten Kreisen der Wiedergutmachungsberechtigten herrscht noch heute Unklarheit darüber, welche Ansprüche unter das Entschädigungsrecht und welche Ansprüche unter das Rückerstattungsrecht fallen. Nach Ansicht des Ausschusses kann es daher nicht zu Lasten des Berechtigten gehen, wenn dieser sich über die Rechtsnatur seines Anspruches irrt. Im übrigen ist an eine Verlängerung der Fristen aus dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) nicht gedacht. Daneben sieht der Entwurf auch eine Änderung des § 11 Nr. 6 des Bundesrückerstattungsgesetzes vor (Artikel 1 Nr. 1). Diese Änderung erscheint dem Ausschuß aus Billigkeitsgründen notwendig, da durch das 8. Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes, das am 2. August 1958, also zehn Tage nach Verkündung des Bundesrückerstattungsgesetzes, in Kraft getreten ist, eine Verbesserung der Stellung der Altsparerentschädigungsberechtigten eingetreten ist. Ohne die vorgesehene Änderung würde sich diese Verbesserung zugunsten der Rückerstattungsberechtigten nicht auswirken. Der Ausschuß hat den Gesetzentwurf einstimmig gebilligt. Bonn, den 27. Februar 1958 Jahn (Marburg) Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 18 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 153) betr. Privatwirtschaftliches Fernsehen. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. eine gesetzliche bzw. soweit erforderlich eine staatsvertragliche Regelung auf dem Gebiet des Rundfunkwesens anzubahnen, bei der u. a. in Betracht gezogen werden sollte, unter welchen Voraussetzungen und Auflagen, in welchem Umfang und an wen Sendelizenzen erteilt werden dürfen. Das Ziel sollte u. a. ein zweites Programm sein, das nicht durch die bestehenden Rundfunkanstalten veranstaltet wird; 2. bis zu dieser Regelung alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die geeignet sind, Rundfunk und Fernsehen zunächst von der Geschäftswerbung freizuhalten; 3. für den Fall, daß die Bundesregierung die Einführung von Geschäftswerbung in Funk und Fernsehen im Rahmen der Regelung unter Nummer 1 für tunlich oder unabweisbar hält, folgende Fragen zu klären und darüber dem Bundestag zu berichten, a) wie jeder Mißbrauch, insbesondere jede nachteilige Auswirkung auf das Programm, ausgeschaltet werden kann. b) wie ungünstige Folgen für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Struktur verhindert werden können; 4. durch die Deutsche Bundespost die technischen Vorbereitungen für die Ausstrahlung eines zweiten Fernsehprogramms treffen zu lassen. Bonn, den 26. Februar 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von einigen der Herren Vorredner ich glaube, es war vor allem der Herr Kollege Kühn — ist das Bedauern darüber geäußert worden, daß der Herr Bundeskanzler heute nicht zugegen sei; es handle sich um eine sehr wichtige Sache, eine Sache, die zu den Richtlinien der Politik gehöre — soweit ich es richtig in Erinnerung behalten habe. Ich möchte dazu sagen: Sicherlich wird niemand hier im Hause sein, der dem Herrn Bundeskanzler seine kurzen Ferien-



Bundesinnenminister Dr. Schröder
tage nicht gönnt, aber ich glaube nicht, daß seine Anwesenheit heute zu diesem Punkt erforderlich wäre. Ich darf ausdrücklich die Erklärung abgeben, daß die von meinem Freund Stücklen eingangs verlesene formulierte Erklärung die einhellige Meinung der Bundesregierung darstellt und sich damit in voller Übereinstimmung mit den Richtlinien der Politik befindet.
Einige vermissen heute den Herrn Bundeskanzler, aber wir haben doch die Freude gehabt, wenigstens in indirekter Form die Rundfunkanstalten hier vertreten zu sehen. Ich muß das sagen, weil dann und wann ein sehr merkwürdiger Zungenschlag hineingekommen ist. Er ist leider dem Herrn Kollegen Blachstein passiert, der an einer Stelle gesagt hat: Wir haben lange mit der Einführung des Werbefernsehens gewartet. Sicherlich hat er nicht im Augenblick daran gedacht, — —

(Abg. Blachstein: Das war die Antwort auf eine Frage aus dem Hause!)

— Lieber Herr Kollege Blachstein, ich muß das trotzdem feststellen; ich werde anschließend einige Ausführungen dazu machen, die in die Richtung gehen, daß die Bundesregierung es nicht begrüßt, wenn die Gremien, die die Unabhängigkeit des Rundfunks zu sichern haben, einen parteipolitischen Charakter tragen. Das gilt, wie sich versteht, ganz gleichmäßig nach allen Seiten. Hier hat aber die Anfrage begründet Herr Kollege Kühn, der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates des Westdeutschen Rundfunks. Es hat dann gesprochen für die SPD Herr Kollege Blachstein, der Mitglied des Verwaltungsrats des Norddeutschen Rundfunks ist und der Vorsitzender des Kuratoriums des Nord-und Westdeutschen Rundfunkverbandes ist.

(Zuruf von der SPD: Was ist denn ein CDU-Abgeordneter?)

— Ich spreche vom Kollegen Blachstein, und ich habe von Ihnen gesprochen, Herr Kollege Kühn. Ich habe nicht recht gehört, ob sich auch der Kollege Zoglmann der Mitgliedschaft in einem Rundfunkoder Verwaltungsrat gerühmt hat.

(Abg. Zoglmann: Sie können mir sicherlich nicht unterstellen, daß ich den Standpunkt des Rundfunkrats vertreten habe!)

— Ich möchte nur feststellen, daß die Anstalten durch die Sprecher der Opposition heute sehr reichlich vertreten gewesen sind, wohlgemerkt: durch die Sprecher der Opposition.

(Zurufe von der SPD.)

Ich will nun, da die Debatte noch eine Zeitlang weitergehen wird, nur zu ganz wenigen Fragen kurz Stellung nehmen. Zunächst zu der Frage der Zuständigkeit. Nachdem hier gewisse Zweifel aufgetreten und gewisse Bedenken von den oppositionellen Sprechern angemeldet worden sind, halte ich es doch für richtig, zu wiederholen, was die Antwort der Bundesregierung zu Ziffer 4 besagt. Dort wird gesagt, die Bundesregierung sei nicht der Auffassung, daß die sogenannte Kulturhoheit der Länder der Zulassung eines privatwirtschaftlichen
Fersehens entgegenstehe. Das Grundgesetz kennt keine ausschließlich den Ländern zustehende allgemeine Kompetenz für Kulturfragen. Sofern der Bund auf einem Gebiet zuständig ist, wird diese Zuständigkeit nicht dadurch beeinträchtigt, daß materiell Kulturfragen berührt werden. Auf dem Gebiet des Rundfunks, zu dem auch das Fernsehen gehört, ergibt sich die Zuständigkeit des Bundes aus seiner Kompetenz für das Fernmeldewesen, Art. 73 Nr. 7 und Art. 87 des Grundgesetzes.
Ich möchte dieses Bild — Sie werden verstehen, daß Zeit und Ort nicht ganz adäquat sind, diese Sache umfassender zu entwickeln — nur durch drei ganz kurze Hinweise auf den Parlamentarischen Rat etwas beleuchten. Im Parlamentarischen Rat ist damals von unserem früheren Kollegen Laforet der Antrag gestellt worden, die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes auf die technische Seite des Rundfunks zu beschränken, also weniger zu tun als das, was heute im Grundgesetz steht. Dieser Antrag ist abgelehnt worden. Der Parlamentarische Rat wollte dem Bundesgesetzgeber die Freiheit lassen, das Rundfunkwesen bundesgesetzlich zu regeln oder davon abzusehen. Das ist also — wenn Sie so wollen — ein Vorgang aus dem Lager der heutigen Regierungskoalition, und zwar im Parlamentarischen Rat negativ entschieden.
Dann möchte ich jemand anders zitieren, der sich zufällig ebenfalls gerade im Hause befindet; es ist das damalige Mitglied des Parlamentarischen Rates Herr Dr. Menzel. Er hat dort am 22. September 1948 folgendes erklärt:
Ich meine aber, daß die Hoheit über die technische Seite und den Aufbau dem Bund zustehe, weil der Rundfunk ein so wesentliches Instrument der politischen Willensbildung und der politischen Macht darstellt, daß der Bund sich insoweit nichts irgendwie von den Ländern vorschreiben lassen sollte.
Und er fährt am selben Tage fort:
Alles, was gesetzgeberisch zu regeln ist, muß der Bund tun.

(Beifall in der Mitte.)

In diesem Zusammenhang darf vielleicht auch eine ganz kurze Stimme aus den Reihen der heutigen SPD-FDP-Opposition nicht fehlen — ich nenne den Namen nicht, aber ich zitiere korrekt —:
Ich bin der Meinung von Herrn Süsterhenn. Es ist noch eine Frage der Wellenlänge. Aber die Möglichkeit, daß meinethalben der Staat sich einen Rundfunk macht und auf der anderen Seite Gruppen privater oder kirchlicher Organisationen das gleiche tun, sollte gegeben sein. Es ist geplant, in Bamberg einen gemeinsamen christlichen Sender von beiden Kirchen aufzubauen. So war es wenigstens in den Zeitungen zu lesen, und das sollte man an sich nicht beschneiden. Die Entwicklungen sind auf dem Gebiet vorhanden. Dann kann der Hörer sich aussuchen, was er hören will. Ich bin nicht dafür, staatliche oder staatlich konzessionierte Monopole von vornherein zu begünstigen.



Bundesinnenminister Dr. Schröder
Ich begnüge mich bei diesem Stand der Debatte mit diesen kurzen Zitaten, denen Sie, glaube ich, zugestehen werden, daß sie außerordentlich aufschlußreich sind und sich — wie sollte es anders sein — in Übereinstimmung mit der Erklärung befinden, die die Bundesregierung eingangs der Debatte abgegeben hat.
Ich darf aber nun noch in vier Punkten umreißen, was die Bundesregierung wirklich vorhat und was ihr vorschwebt. Ich sage noch einmal: es handelt sich dabei um eine einheitliche Meinung der Bundesregierung, damit nicht der Herr Bundeskanzler wieder persönlich bemüht wird.
Erstens. Die Bundesregierung ist für einen unabhängigen Rundfunk, und sie ist für ein unabhängiges Fernsehen mit einem sorgfältig geregelten Anstaltscharakter.
Zweitens. Die Bundesregierung ist gegen jede Monopolstellung auf diesem Gebiet. Sie ist vor allem gegen die Monopolstellungen, die noch aus der Frühperiode nach 1945 stammen und in manchem noch besatzungsrechtliche Schalen tragen.
Drittens. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß der Parteienproporz, der offenbar auf dieser oder jener Seite des Hauses eine gewisse Sympathie gefunden hat, als Leitung und Aufsicht ungeeignet ist, Unabhängigkeit und Neutralität der genannten Anstalten zu gewährleisten, und daß dafür — und dafür gibt es hervorragende ausländische Vergleichsbeispiele — bessere Wege als die des Parteienproporzes gefunden werden müssen.
Viertens wünscht die Bundesregierung die Möglichkeit, ihre außenpolitischen und ihre gesamtdeutschen Aufgaben und Verpflichtungen in einer angemessenen Weise wahrnehmen zu können, was sie bisher auf diesem Gebiet leider nicht hat tun können.

(Abg. Blachstein: Hört! Hört!)

'Wenn man sich auf diesem Gebiet nach ausländischen Vergleichsbildern umsieht, dann glaube ich mit einem gewissen Nachdruck auf Großbritannien hinweisen zu können. Ich habe immer sehr bedauert — das habe ich auch schon in diesem Hohen Hause anläßlich einer Tagung in Berlin ausgesprochen —, daß man uns damals, als man in der britischen Zone eine Anstalt schuf, nicht das Statut der BBC dafür gegeben hat. Hätte man uns das Statut der BBC gegeben, wäre das, was sich damals bei uns entwickelt hat und was sich bis heute in einer gewissen Umbildung noch findet, wesentlich besser geworden.

(Abg. Blachstein: Hört! Hört!)

Ich glaube also, daß die Einrichtungen drüben, wie die Gesellschaften BBC und ITA, die heute beide schon zitiert worden sind, auch nach ihren Statuten durchaus des Studiums werte Vergleichsmaßstäbe bilden können. Das Hohe Haus sollte die Gelegenheit benutzen, sich durch ausgewählte Vertreter von dem Funktionieren dieses Systems und von seiner — in meinen Augen — Überlegenheit gegenüber unseren derzeitigen Zuständen in Großbritannien an Ort und Stelle einen Eindruck zu verschaffen.
Ich darf hier eine ganz kleine Einschaltung machen. Es ist das Gespenst an die Wand gemalt worden, daß, wenn sich das Werbefernsehen nun verbreitet, es eine ganz ungewöhnliche Veränderung des Werbeaufwands und des Werbeetats geben würde. In Großbritannien liegen die Zahlen wie folgt. Der Beginn des Werbefernsehens datiert vom September 1955. 1954 sind für Anzeigen — ich nenne nur die Prozentsätze, um das Hohe Haus nicht mit Zahlen zu bemühen — 92,2 % des Werbeetats ausgegeben worden, 1956, also ein Jahr nach Einführung des Werbefernsehens, 85 %. Der Aufwand für die Werbung im Rundfunk hat sich von 0,3 auf 0,2 % gesenkt. Dafür hat das Fernsehen einen Werbeaufwand von 7,4 % erhalten. Sie sehen daraus, daß es sich hier um Verschiebungen innerhalb einer Größenordnung handelt, die doch einen recht begrenzten Charakter tragen.
Lassen Sie mich mit ganz wenigen Bemerkungen schließen. Ich habe bedauert, daß der Herr Kollege Blachstein wiederum — ich weiß nicht, ob er es selbst gewesen ist oder wer es sonst für seine Freunde damals in Berlin vorgetragen hat — sozusagen der Bundesregierung das Scheitern der Bemühungen um einen vernünftigen Langwellenbetrieb auferlegen will. Herr Kollege Blachstein kennt intimer als ich die Vorgänge auf der nichtparlamentarischen Seite des Rundfunks und sollte deswegen wissen, daß es wirklich nicht an dem Bund gelegen hat, daß wir nicht schon längst zu einem guten Langwellenbetrieb gekommen sind.

(Abg. Blachstein: Doch!)

Ein Stellungnahme zu dem Antrag, den die Regierungskoalition vorgelegt hat, möchte ich einstweilen nicht abgeben. Ich habe gehört, daß beantragt wird, diesen Antrag dem Ausschuß zu überweisen. Dort kann eingehender über die einzelnen Punkte gesprochen werden. Ich bin der Meinung, wir sollten nach wie vor sehr sorgfältig und behutsam auf diesem Gebiete vorgehen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben bisher acht Jahre darauf verwendet, auf diesem Gebiet zu befriedigenderen Zuständen als denen zu kommen, die wir heute haben. Wir haben auch einen langen, mühseligen Weg der Vertragsversuche hinter uns. Ich pflege zu sagen, daß Staatssekretär Bleek, der jetzt nicht mehr im Innenministerium tätig ist, allein drei bis vier Jahre seines Lebens an die Aufgabe verwendet hat, zu befriedigenden Rundfunkverträgen zu kommen, leider jedoch ohne Erfolg.

(Abg. Blachstein: Das lag nicht am Staatssekretär!)

Die Bundesregierung fühlt aber die Verpflichtung,
das äußerste in ihren Kräften Stehende zu tun, um
von den Gestaltungsrechten, die das Grundgesetz
einräumt, einen adäquaten Gebrauch zu machen.
Kollege Kühn hatte die Sache von vornherein unter das Stichwort gestellt, Rundfunk und Fernsehen seien Machtinstrumente der bedeutendsten Art, und wenn Sie noch das Zitat von Herrn Menzel im Ohr haben, das ich aus dem Parlamentarischen Rat vorgelesen habe, so ist es in der Tat die sozialdemokratische Fraktion damals wie heute, die die-



Bundesinnenminister Dr. Schröder
sen Machtgesichtspunkt mit besonderer Eindringlichkeit hervorhebt. Meine Damen und Herren, es wird Sie wundern, aber wir unterscheiden uns darin von Ihnen: Für uns sind dies nicht Instrumente der politischen Macht, sondern für uns sind dies Bestandteile unserer öffentlichen Ordnung, und wir haben kein anderes Ziel, als dafür zu sorgen, daß diese öffentliche Ordnung eine möglichst gerechte Ordnung ist. Ich glaube, daß wir die Handhabe haben, eine solche gerechte Ordnung zu schaffen, und ich bitte das Hohe Haus darum, uns dabei behilflich zu sein.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Zimmermann.