Rede:
ID0301501700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Bundesminister: 1
    7. des: 1
    8. Innern.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 15. Sitzung Bonn, den 28. Februar 1958 Inhalt: Zur Tagesordnung: Arndgen (CDU/CSU) 687 A Vizepräsident Dr. Jaeger 687 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (CDU/CSU, SPD) (Drucksachen 240, 222) 687 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Privatrechtliches Fernsehen (Drucksache 153) Kühn (Köln) (SPD) 688 A, 720 A Stücklen, Bundesminister 693 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) . 695 B Euler (DP) 698 B Zoglmann (FDP) 700 D Blachstein (SPD) 705 B, 725 A Dr. Schröder, Bundesminister . 710 D, 722 D Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 713 A Schmücker (CDU/CSU) 715 B Dr. Görgen (CDU/CSU) 718 B Antrag der Fraktion der SPD betr. Erleichterung der Einreise in die Bundesrepublik (Drucksache 152) 725 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 135) — Zweite und Dritte Beratung — 725 D Nächste Sitzung 725 D Anlagen 727 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1958 687 15. Sitzung Bonn, den 28. Februar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 28. 2. Frau Albrecht 3. 3. Altmaier 28. 2. Arndgen 28. 2. Dr.-Ing. e. h. Arnold 28. 2. Dr. Atzenroth 28. 2. Dr. Baade 28. 2. Dr. Barzel 28. 2. Bazille 18. 3. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Behrisch 28. 2. Benda 28. 2. Berendsen 28. 2. Birkelbach *) 28. 2. Dr. Birrenbach *) 28. 2. Conrad *) 28. 2. Dr. Dahlgrün 28. 2. Dr. Deist *) 28. 2. Dr. Dittrich 28. 2. Dr. Dollinger *) 28. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Eilers (Oldenburg) 28. 2. Even (Köln) 28.2. Faller 7. 3. Felder 31.3. Frehsee 28. 2. Frau Friese-Korn 28. 2. Funk 28. 2. Dr. Furler *) 28. 2. Dr. Gleissner (München) 28. 2. Gottesleben 28. 2. Dr. Greve 28.2. Dr. von Haniel-Niethammer 28. 2. Dr. Harm 28. 2. Heiland 28. 2. Hellenbrock 24. 3. Dr. Hesberg 28. 2. Hesemann 28. 2. Dr. Höck 10. 3. Holla 28. 2. Hörauf 28. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Huth 28. 2. Illerhaus 28. 2. Jacobi 28. 2. Jacobs 12. 3. Dr. Jordan 28. 2. Jürgensen 31.3. Kiesinger 28. 2. Könen (Düsseldorf) 28.2. Dr. Kopf *) 28. 2. Dr. Kreyssig *) 28. 2. Kühlthau 28. 2. Kühn (Bonn) 28.2. Kunze 28. 2. Kurlbaum 28. 2. *) für die Teilnahme an der Tagung ,der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Anlagen zum Stenographischen Bericht Leber 28. 2. Lenz (Brühl) *) 28. 2. Dr. Leverkuehn 28. 2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 3. Ludwig 28. 2. Mellies 8. 3. Mensing 28. 2. Dr. von Merkatz *) 28. 2. Metzger *) 28. 2. Dr. Meyers (Aachen) 8. 3. Müller (Erbendorf) 28. 2. Müser 28. 2. Neuburger 28. 2. Frau Niggemeyer 28. 2. Dr. Oesterle*) 28. 2. Oetzel 28. 2. Ollenhauer *) 28. 2. Paul 28. 2. Pelster *) 28. 2. Dr. Philipp *) 28. 2. Pöhler 28. 2. Prennel 28. 2. Dr. Preusker 28.2. Rademacher 28. 2. Rasch 28. 2. Reitzner 28. 2. Dr. Rüdel (Kiel) 8. 3. Scheel *) 28. 2. Schreiner 28. 2. Seidl (Dorfen) 28.2. Seuffert 28. 2. Dr. Seume 28.2. Siebel 1. 3. Dr. Siemer 28.2. Solke 28. 2. Stahl 28. 2. Stauch 28. 2. Frau Dr. Steinbiß 28. 2. Stenger 15. 3. Stiller 28. 2. Frau Strobel 28. 2. Vogt 28. 2. Wacher 28. 2. Wagner 28. 2. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 28. 2. Wehner *) 28. 2. Weimer 28. 2. Anlage 2 Drucksache 240 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (7. Ausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (Drucksache 222) Berichterstatter: Abgeordneter Jahn (Marburg) Der Gesetzentwurf Antrag Drucksache 222 ist von der Vollversammlung des Bundestages in der Sitzung am 27. Februar 1958 dem Ausschuß für 728 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Februar 1958 Wiedergutmachung zur Beratung überwiesen worden. Der Ausschuß legt hiermit seinen Schriftlichen Bericht vor. Der Antrag sieht eine Verlängerung der Anmeldefristen des Bundesrückerstattungsgesetzes, die nach der geltenden Fassung am 1. April 1958 ablaufen würden, bis auf den 31. Dezember 1958 vor. Diese Verlängerung erscheint notwendig, da durch die Verzögerung bei der Verabschiedung des Gesetzes die Anmeldefrist nur etwas über sieben Monate (23. Juli 1957 bis 31. März 1958) beträgt. Diese Frist ist um so eher zu kurz, als es sich bei der Rückerstattung um zum Teil schwierige Rechtsfragen handelt. Die Änderung des § 30 des Bundesrückerstattungsgesetzes (Artikel 1 Nr. 6) sieht u. a. vor, daß eine Anmeldung bei einer Entschädigungsbehörde auch dann noch als fristwahrend angesehen wird, wenn sie nach Ablauf der Anmeldefrist des Bundesentschädigungsgesetzes bis zum 31. Dezember 1958 bei einer Entschädigungsbehörde erfolgt. Gegen diese Bestimmung sind zunächst von seiten des Bundesministeriums der Finanzen Bedenken erhoben worden, weil nach Ablauf der Anmeldefristen des Bundesentschädigungsgesetzes am 1. April 1958 die Entschädigungsbehörden nunmehr bei jeder neuen Anmeldung prüfen müßten, ob es sich bei dem angemeldeten Anspruch um einen Entschädigungsanspruch oder um einen rückerstattungsrechtlichen Anspruch handele. Der Ausschuß hat diese Bedenken eingehend geprüft, hält sie aber nicht für durchschlagend. In weiten Kreisen der Wiedergutmachungsberechtigten herrscht noch heute Unklarheit darüber, welche Ansprüche unter das Entschädigungsrecht und welche Ansprüche unter das Rückerstattungsrecht fallen. Nach Ansicht des Ausschusses kann es daher nicht zu Lasten des Berechtigten gehen, wenn dieser sich über die Rechtsnatur seines Anspruches irrt. Im übrigen ist an eine Verlängerung der Fristen aus dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) nicht gedacht. Daneben sieht der Entwurf auch eine Änderung des § 11 Nr. 6 des Bundesrückerstattungsgesetzes vor (Artikel 1 Nr. 1). Diese Änderung erscheint dem Ausschuß aus Billigkeitsgründen notwendig, da durch das 8. Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes, das am 2. August 1958, also zehn Tage nach Verkündung des Bundesrückerstattungsgesetzes, in Kraft getreten ist, eine Verbesserung der Stellung der Altsparerentschädigungsberechtigten eingetreten ist. Ohne die vorgesehene Änderung würde sich diese Verbesserung zugunsten der Rückerstattungsberechtigten nicht auswirken. Der Ausschuß hat den Gesetzentwurf einstimmig gebilligt. Bonn, den 27. Februar 1958 Jahn (Marburg) Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 18 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 153) betr. Privatwirtschaftliches Fernsehen. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. eine gesetzliche bzw. soweit erforderlich eine staatsvertragliche Regelung auf dem Gebiet des Rundfunkwesens anzubahnen, bei der u. a. in Betracht gezogen werden sollte, unter welchen Voraussetzungen und Auflagen, in welchem Umfang und an wen Sendelizenzen erteilt werden dürfen. Das Ziel sollte u. a. ein zweites Programm sein, das nicht durch die bestehenden Rundfunkanstalten veranstaltet wird; 2. bis zu dieser Regelung alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die geeignet sind, Rundfunk und Fernsehen zunächst von der Geschäftswerbung freizuhalten; 3. für den Fall, daß die Bundesregierung die Einführung von Geschäftswerbung in Funk und Fernsehen im Rahmen der Regelung unter Nummer 1 für tunlich oder unabweisbar hält, folgende Fragen zu klären und darüber dem Bundestag zu berichten, a) wie jeder Mißbrauch, insbesondere jede nachteilige Auswirkung auf das Programm, ausgeschaltet werden kann. b) wie ungünstige Folgen für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Struktur verhindert werden können; 4. durch die Deutsche Bundespost die technischen Vorbereitungen für die Ausstrahlung eines zweiten Fernsehprogramms treffen zu lassen. Bonn, den 26. Februar 1958 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Blachstein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst mein Bedauern darüber aussprechen, daß bei einer so wichtigen Frage, die das Verhältnis von Bund und Ländern betrifft, keiner der Länderminister und kein Landeskultusminister im Hause anwesend ist. Ich weiß, daß der Bundesrat in Berlin tagt, und mache trotzdem diese Bemerkung.
    Nun zur Antwort des Herrn Bundespostministers auf unsere Anfrage, zu der der Herr Bundesinnenminister bisher geschwiegen hat, der Bundesinnenminister, der ja auch Verfassungsminister ist. Ich glaube, es wäre interessant, Ihre Meinung zu den überraschenden Darlegungen des Herrn BundesPostministers über das Verhältnis des Bundes zu den Ländern auf diesem Gebiet zu hören. Das heißt, vielleicht wird für die, die einiges von den Dingen wissen, Ihre persönliche Haltung, Herr Bundesinnenminister, nicht so überraschend sein wie für das Haus und die Öffentlichkeit doch interessant, inwieweit Sie sich diese neuen Auslegungen des Grundgesetzes zu eigen machen.
    Der Herr Bundespostminister hat uns heute eindeutig erklärt, daß die vorhandenen Rundfunk- Lind Fernsehfrequenzen nicht nur für die bestehenden Rundfunkanstalten zur Verfügung stehen sollen, und er hat dabei auch klar zum Ausdruck gebracht, daß es sich dabei nicht etwa nur um andere staatliche Verwendungen handeln würde, sondern um die Betreibung von Rundfunk und Fernsehen durch andere Stellen als die durch die Länder eingerichteten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Um auf die praktische Frage der Zuteilung der Frequenzen IV und V zu kommen, hat sich der Herr Bundespostminister darauf berufen, eine Zuteilung dieser Frequenzen sei vorläufig nicht möglich, da sie technisch nicht in vollem Umfang ausgemessen seien und zu einer optimalen Ausnutzung diese Ergebnisse abgewartet werden müßten. Ich frage Sie, Herr Bundespostminister: Sind Sie bereit, wenn die technischen Messungen abgeschlossen sind und die optimale Ausnutzung dieser Bänder festgelegt sein wird, den bestehenden Rundfunkanstalten die Frequenzen zur Verfügung zu stellen, die zur Ausfüllung der Versorgungslücken und zur Schaffung eines zweiten Fernsehprogramms bei den Rundfunkanstalten notwendig sind?

    (Zuruf von der Mitte.)

    — Die Frage ist nicht beantwortet. Bisher ist nur so viel beantwortet, daß sie vorläufig nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag der Mehrheitspartei dieses Hauses ist ja nicht identisch mit der Stellungnahme der Regierung. Jedenfalls war das bisher bei uns nicht so, und ich glaube auch nicht, daß das in der Zukunft so sein soll. Die Erklärung, daß nicht beabsichtigt sei, Frequenzen an Private zuzuteilen, bedeutet ja nicht, daß nicht neue Einrichtungen mit dem Betrieb von Rundfunk und Fernsehen betraut werden können oder sollen. Außerdem hat die Begründung des Antrags durch den Kollegen Schmidt von der CDU doch deutlich gemacht, daß der Antrag der CDU/CSU gerade diesen Zweck hat, neue Einrichtungen mit der Durchführung mindesten eines zweiten Programms — Sie sagen nicht „Fernsehen", aber ich nehme an, daß das gemeint ist — zu beauftragen. Überhaupt liegt im ersten Teil Ihres Antrags die Frage, wer Lizenzen erteilen soll, nicht nur für Fernsehen, sondern auf dem ganzen Gebiet von Rundfunk und Fernsehen. Das bedeutet — das ist hier schon gesagt worden — eine völlige Neuorganisation, falls das Haus oder die Regierung sich dazu entschließt. Daß im gegenwärtigen Zeitpunkt Private nicht solche Sender errichten oder betreiben, bietet keinerlei Garantie, daß nicht andere Stellen, die zu schaffen sind, die Programme gestalten und für die Programme verantwortlich werden. Ich wäre also dankbar, wenn wir heute eine klare Antwort darauf bekommen könnten, ob für die bestehenden Versorgungslücken und



    Blachstein
    ein zweites Fernsehprogramm bei den vorhandenen Anstalten die notwendigen Frequenzen aus den Bereichen IV und V zur Verfügung gestellt werden, wenn die Messungen und Berechnungen abgeschlossen sein werden.
    Dabei noch eine Frage, Herr Bundespostminister. Sind bereits Sender für diesen Zweck im Bau oder sind solche Sender vielleicht sogar schon fertiggestellt? Ich hätte Sie gern gebeten, dem Hause Auskunft darüber zu geben, was auf diesem Gebiet von der Bundespost bisher bereits veranlaßt, durchgeführt oder geplant ist.
    Es handelt sich für uns nicht etwa darum, daß wir die Entstehung eines zweiten Fernsehprogramms verhindern wollten. Ganz im Gegenteil! Wir sind der Meinung, daß die Zuschauer für die nicht geringe Gebühr von 7 Mark im Monat ein Recht darauf haben, eine Möglichkeit der Auswahl unter zwei Programmen zu bekommen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wir wünschen, daß, sobald es technisch, organisatorisch und vom Programm her möglich ist, die Rundfunkanstalten ein solches zweites Programm produzieren und den Zuschauern von Flensburg bis München zur Verfügung stellen. Aber die Frage ist: Wer soll ein solches Programm gestalten, und wie können wir das Niveau, die Qualität der Leistungen heben? Wir sind uns darüber einig, daß manches gebessert werden kann. Der Kollege Euler übertreibt meines Erachtens stark, wenn er erklärt, das deutsche Fernsehprogramm sei so schlecht, daß es 1 nicht schlechter werden könne. Mit einem solchen Urteil stellt man denen, die an diesem Programm arbeiten, Autoren, Regisseuren, Schauspielern, Kameraleuten, Technikern, ein Zeugnis aus, das sie nicht verdienen. Aber ich möchte hinzufügen: auch wir sind der Meinung, daß an diesem Programm sehr vieles verbesserungswürdig ist und verbessert werden sollte, daß man vor allem die Möglichkeit der Auswahl haben sollte. Wir sind nämlich verbraucherfreundlich und gar nicht so monopolbesessen, wie Sie manchmal meinen. Sonst sind Sie ja die Anhänger der Monopole. In diesem Fall meinen Sie, wir seien es. Aber wir sind verbraucherfreundlich und möchten auch hier dem Verbraucher wirklich zu seinem Recht verhelfen.
    Herr Schmidt hat in seiner Begründung des Antrags der CDU/CSU gesagt, daß durch unsere Große Anfrage die Möglichkeit geboten worden sei, an die politische Gestaltung dieser Dinge heranzugehen. Wenn man den Antrag mit der Überschrift „CDU" und erstaunlicherweise „CSU" sowie die Unterschrift Dr. Krone liest und sich den Text ansieht, so entdeckt man einen Pferdefuß. Entschuldigen Sie meine zoologischen Vergleiche!

    (Heiterkeit.)

    Dieser Pferdefuß sieht einem Vogel ähnlich,

    (erneute Heiterkeit)

    nämlich jenem Vogelschen Gesetzentwurf aus dem Jahre 1953, den Sie jetzt in sehr unklarer, verschwommener und — ich muß Ihnen das sagen — in der Formulierung teilweise wohl nicht ganz ohne
    Absicht irreführender Weise in diesem Antrag neu in Gang zu bringen versuchen: eine umfassende Bundesgesetzgebung für den Rundfunk in der Bundesrepublik.
    Auf einen Zwischenruf hat Herr Schmidt während seiner Begründung durchaus bejaht, daß die Schaffung eines Bundessenders beabsichtigt sei. Wir haben gegen einen Bundessender erhebliche Bedenken, genauso wie wir gegen Landessender erhebliche Bedenken hätten. Wir haben heute keine Landessender, sondern wir haben durch Landesgesetze errichtete öffentlich-rechtliche Körperschaften, Rundfunkanstalten, die für die Programme zuständig sind. Und dann gibt es Aufsichtsgremien — die aus den Vertretern verschiedener Parteien, Konfessionen, der Kunst, der Wissenschaft und der Publizistik zusammengesetzt sind —, die für die Überparteilichkeit und Unabhängigkeit zu sorgen haben. Genauso wie wir keine Landessender wünschen, wünschen wir auch keinen Bundessender. Wir wünschen einen staatsfreien Rundfunk, einen Rundfunk, der soweit wie möglich vom Staate frei ist.

    (Abg. Dr. Heck: Wir wünschen einen parteifreien Rundfunk!)

    Der Antrag, den Sie hier heute vorlegen, erinnert uns an den Gesetzentwurf vom Jahre 1953, der dem Bund ein Übergewicht bei der Kontrolle des Rundfunks insgesamt sichern sollte, wobei die Landesrundfunkanstalten dann über UKW so eine Art Provinzdasein weiterfristen sollten, während der deutsche Reichssender, die Große Welle für das ganze Land, kontrolliert und wesentlich beeinflußt von der Bundesregierung, den Ausschlag geben sollte.
    Wir fürchten, daß Sie auf einen solchen Weg zurückgekommen sind. Gerade die Bestätigung des Begründers des Antrags, daß ein Bundessender erwünscht sei, sagt uns das. Wir schließen nicht aus, daß der Bund Aufgaben auch auf diesem Gebiet hat. Selbstverständlich ist es Sache des Bundes, die Rundfunkhoheit wahrzunehmen. Dazu gehört die Vertretung der Bundesrepublik auf internationalen Konferenzen, dazu gehört die Verteilung der Wellen, dazu gehört vielleicht noch einiges andere, aber nicht die Gestaltung und Beeinflussung der Rundfunkprogramme in den Ländern oder an anderer Stelle.
    Es gibt zwei weitere Punkte, an denen wir uns darüber einig sind, daß eine Bundesbeteiligung angebracht ist. Seit einigen Jahren funktioniert die Deutsche Kurzwelle, die unter Mitwirkung der Bundesregierung den Auslandsdienst betreibt. In einem kleinen Spitzengremium von drei Leuten hat die Bundesregierung einen Vertreter. Soweit mir bekannt ist, funktioniert diese Welle nicht nur technisch, sondern es hat auch bisher kaum politische Differenzen oder Beanstandungen des Programms dieses Deutschen Kurzwellendienstes durch die Bundesregierung gegeben.
    Das zweite Gebiet, auf dem wir eine Beteiligung des Bundes für richtig und möglich halten, ist die Deutsche Langwelle. Auch hier ist die Bundesregie-



    Blachstein
    rung durch ihre Vertreter an den Vorbereitungen beteiligt. Daß wir keine Langwelle haben, ist nicht zuletzt durch die unglücklichen Eingriffe der Bundesregierung in den vergangenen Jahren verschuldet worden.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wenn man glaubt, der Bund müsse in diesen Fragen so chaosordnend eingreifen, so möchte ich dazu sagen, daß in der Vergangenheit leider Dinge geschehen sind, die genau das Gegenteil von dem bewirkt haben, was im deutschen Interesse erwünscht gewesen wäre.
    Wir haben nun die erstaunlichen Eröffnungen des Bundespostministers und der CDU und der CSU über das neue Verhältnis von Bund und Ländern gehört, das wir sicher nicht hier entscheiden können, sondern, wenn sich dieser Standpunkt durchsetzen sollte, in Karlsruhe entschieden wird. Ich bin überzeugt, daß eine solche neue Auslegung der Beziehungen zwischen Bund und Ländern eine Verfassungsklage nach sich ziehen wird. Wir haben hier vor fünf Jahren über diese Frage gesprochen, und ein Mitglied dieses Hauses, Herr Dr. Jaeger, hat damals über die Zuständigkeit von Bund und Ländern einiges gesagt, was ich Ihnen, vor allem den Kollegen der CSU, soweit sie noch hier sind, gern in Erinnerung rufen möchte. Herr Dr. Jaeger hat damals in der 259. Sitzung des 1. Bundestages am 15. April 1953 ausgeführt:
    Die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern ist im Grundgesetz für die Bundesrepublik eindeutig festgelegt, und zwar nach den Artikeln 30 und 70 derart, daß die Zuständigkeit der Länder die Regel ist, die Zuständigkeit des Bundes die Ausnahme, und zwar immer nur dort, wo sie ausdrücklich im Grundgesetz ausgesprochen worden ist. Daraus ergibt sich auch der Grundsatz, daß bei der Auslegung der Zuständigkeit des Bundes einschränkend und nicht ausweitend vorgegangen werden darf. Außerdem sind sich alle Teile, sogar die Unitarier, in diesem Hohen Hause immer darüber einig gewesen, daß Kulturfragen prinzipiell Angelegenheit der Länder sind, da sie grundsätzlich nicht dem Bund überantwortet wurden.
    Was den Rundfunk betrifft, so kommt hinzu, daß zwar für Presse und Film die Möglichkeit einer Rahmengesetzgebung besteht, daß diese Möglichkeit aber eben nicht für den Rundfunk besteht.
    Das waren die Ausführungen des Herrn Dr. Jaeger in der damaligen Debatte über den Antrag Vogel und Genossen über ein Bundesrundfunkgesetz. Es wäre doch interessant, von den Kollegen, die damals diesen Versuch, dem Bund zu geben, was ihm nicht gebührt, praktisch durch ihre Haltung zum Scheitern brachten, einmal zu erfahren, wie sie sich heute gegen einen ähnlichen Versuch stellen.
    Ich glaube, daß erhebliche Bedenken gegen die Behauptung des Kollegen Schmidt bestehen, daß das alles im Rahmen des Grundgesetzes geschaffen werden solle. Das, was hier beabsichtigt ist, geht weit über den im Grundgesetz vorgesehenen Rahmen hinaus.
    Der Antrag Umdruck 18 ist reichlich unklar, ich glaube, nicht ganz unabsichtlich so unklar, um vielleicht einerseits der Bundesregierung einen gewissen Spielraum zu lassen und andererseits einige Kollegen aus Ihren Reihen leichter zu ihrer Unterschrift unter einen solchen Antrag zu bringen, als wenn man so klar wie damals in dem Antrag auf ein Bundesrundfunkgesetz gesagt hätte, wo man eigentlich hin will.
    Hier wird eine Überprüfung der Zuteilung von Sendelizenzen gefordert. Wir sind der Meinung, daß eine solche Überprüfung nicht notwendig ist, daß wir von dem Prinzip der öffentlich-rechtlichen Körperschaften nicht abgehen und im Interesse eines unabhängigen Rundfunks und Fernsehens in der Bundesrepublik an dieser Organisationsform festhalten sollten, was im einzelnen Land, bei der einzelnen Anstalt vielleicht überprüfenswert sein kann.

    (Abg. Lenze [Attendorn] : Das hängt von der jeweiligen personellen Besetzung ab!)

    Der letzte Satz der Ziffer 1 Ihres Antrags auf ein zweites Programm ist direkt gegen die Rundfunkanstalten gerichtet und geht weit über das hinaus, was notwendig wäre, wenn man neben den Rundfunkanstalten noch ein kommerzielles Fernsehen in einer „freien" oder, wie Sie es nennen wollen, unabhängigen Gesellschaft begründen wollte. Hier wird der Versuch gemacht, die Entwicklung des Fernsehens bei den Anstalten aufzuhalten, die unserer Meinung nach notwendige Schaffung eines zweiten Programms für die Zuschauer zu verhindern und auf eine spätere Regelung außerhalb der bisherigen und, ich würde sagen, im großen und ganzen bewährten Form des Rundfunks in der Bundesrepublik abzuschieben.
    Nun sagt man, wir seien nicht konsequent, wenn wir gegen eine private Fernsehgesellschaft seien. Auch der Bundespostminister hat darauf hingewiesen, daß in den Gremien der Anstalten einstimmige Beschlüsse auf Einführung des Werbefernsehens gefaßt worden sind. Die beiden größten Anstalten haben am längsten mit der Einführung des Werbefernsehens gewartet, weil es eine ganze Reihe großer Bedenken gab, die auch bei Ihnen heute zum Teil vorhanden sind,

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Immer vorhanden waren!)

    die gegen eine solche Einführung eines Werbeprogramms bei den Anstalten sprachen. Aber wir waren gezwungen, diese Meinung eines Tages aufzugeben.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Warum denn?)

    — Wir waren dadurch gezwungen, da bei der Post und bei der Bundesregierung und bei Ihren Freunden in der Wirtschaft und in diesem Hause so weit auf die Schaffung eines solchen zweiten, von



    Blachstein
    Großkonzernen betriebenen Programms vorgearbeitet wurde, daß es keinen Ausweg gab, als die Dinge bei den Anstalten — —

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Das hätte man mal abwarten können!)

    — Wir haben sehr lange gewartet, und wir haben uns den Zeitpunkt sehr gut überlegt.

    (Abg. Dr. Heck [Bonn] : Warum haben Sie die Anfrage denn nicht vorher gestellt?)

    — Herr Dr. Heck, wir haben die Anfrage zu dem Zeitpunkt eingebracht, als wir befürchteten, daß die Bundesregierung ohne das Parlament Fakten schaffen könnte. Wir waren der Meinung, daß es sich auf jeden Fall, welche Entscheidung auch immer getroffen wird, um eine so wichtige politische und wirtschaftliche Entscheidung handelt, daß das Parlament eingeschaltet werden muß.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Aber die Rundfunkanstalten dürfen Fakten schaffen?)

    — Entschuldigen Sie, Herr Schmidt, die Rundfunkanstalten haben Landesgesetze und Satzungen, nach denen sie verfahren. Ich weiß nicht, ob irgendwo der Vorwurf erhoben worden ist, daß gegen bestehende Gesetze Beschlüsse auf die Einführung des Werbefernsehens getroffen worden seien. Es gibt in Ihrem Antrag ja die Formulierung des Ausschöpfens aller Möglichkeiten, um Rundfunk und Fernsehen von der Geschäftswerbung freizuhalten. Ich weiß nicht, ob Herr Dr. Schröder den Bundesgrenzschutz marschieren läßt oder wie Sie gegen das Werbefernsehen vorgehen wollen, das in einigen Ländern bereits praktiziert wird und das bei anderen Anstalten vorbereitet wird.

    (Abg. Dr. Heck [Bonn] : Wir appellieren an Ihre Einsicht!)

    Es ist ja Ihre Sache, wie Sie Ihren Antrag ausdeuten. Sie haben ihn so formuliert, daß man sich darunter vorstellen kann, was einem gefällt.

    (Erneute Zurufe von der Mitte.)

    — Vielleicht werden Sie mich belehren, Herr Dr. Heck. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie zu dem „Ausschöpfen aller Möglichkeiten, die geeignet sind" einige Erläuterungen gäben.
    Die Einführung des Werbefernsehens bei den Anstalten war nicht aufzuhalten, auch nicht durch Prozesse, die darum von privater Seite geführt wurden. Ich glaube, die Entwicklung, daß alle Anstalten das Werbefernsehen zu ihrem bisherigen Programm aussenden werden, wird kaum zu verhindern sein.
    Nun werden als Begründung eines solchen freien Werbefernsehens immer die Hebung der Qualität der Sendungen und die Notwendigkeit der Konkurrenz angeführt. Mein Kollege Heinz Kühn hat dazu in der Begründung unserer Großen Anfrage schon einiges gesagt. Lassen Sie mich noch ein paar andere Gesichtspunkte hinzufügen. Als die Engländer ihr zweites Programm einführten, hatten sie den riesigen amerikanischen Markt hinter sich, den amerikanischen wie den kanadischen, der uns nicht ohne weiteres offensteht. Man kann zwar Filme kaufen, kann sie mit deutschem Text versehen, aber das ist alles etwas schwieriger als in dem sehr viel größeren englisch sprechenden, englisch produzierenden englisch - amerikanisch - kanadischen Raum. Ich glaube, daß man heute in Deutschland nicht ohne weiteres und nicht ohne Schaden für alle zu einem zweiten oder gar dritten Programm kommen kann. Wir haben durch Krieg und Nachkriegsentwicklung eine ganze Menge Zeit verloren. Wir haben durch gewisse Ereignisse in unserem Land einen harten Aderlaß an Intelligenz und schöpferischen Menschen, und es gibt einfach einen Mangel heute sowohl an Technikern wie an Autoren, an Publizisten und an Interpreten. Jeder, der davon etwas weiß, wird das bestätigen. Vielleicht sind ein paar Bürgermeister hier, die in den letzten Jahren sehr schöne Stadttheater gebaut haben und die auch ein Lied davon singen können, wieviel schwieriger es ist, einen Bühnenleiter und einen Generalmusikdirektor zu finden, als in Zeiten der Hochkonjunktur das Haus zu bauen. Wir sind in diesem Lande nicht überreich gesegnet

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    an produktiven Kräften. Wenn wir jetzt z. B. ein freies Fernsehen einführten, würden wir eine Folge sofort bekommen: eine Verdoppelung und Verdreifachung der Honorare! Meine Kollegen von der Presse da oben hören das sicher gern. Aber, meine Damen und Herren, damit, daß man durch eine Erweiterung des Marktes einfach die Preise in die Höhe treibt, ist ja noch keine Verbesserung der Qualität erreicht.
    Ich gebe Ihnen zu: Es gibt eine ganze Menge Dinge, die auch heute kritisch erwähnt und auch an anderer Stelle, von Kritikern und in der Presse debattiert worden sind. Mängel im Programm — die gibt es wirklich, vielleicht auch eine gewisse Streifheit und einen gewissen Bürokratismus in den Funkhäusern und bei den Fernsehabteilungen. Das gibt's auch. Aber daneben steht ein wirklicher Mangel an brauchbaren Kräften, um ein uferloses Programm ausarbeiten, um zweite und dritte Programme haben zu können.
    Würdigen Sie doch wenigstens noch den Gesichtspunkt, daß eine Gesellschaft, die werben will, die den legitimen Zweck hat, Geld zu verdienen, sich andere Aufgaben stellt als die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die einen Kulturauftrag haben. Wieweit sie ihn erfüllen — nun gut, dahinter haben wir alle ein Fragezeichen zu setzen. Aber das ist doch keine wirkliche Konkurrenz. Wir setzen doch zwei völlig ungleichwertige Dinge nebeneinander. Die Bundesregierung hat ja noch andere Pläne. Auch einige von Ihnen wollen ja gar nicht, daß das Werbefernsehen kommt, sondern sie möchten den Bundesfernsehsender haben. Dann hätten wir wenigstens nicht die verschiedenen Ebenen, daß die einen Geld verdienen und die anderen einen kulturellen Auftrag und die Aufgabe der Zerstreuung und Unterhaltung unseres Volkes haben.

    (Abg. Dr. Heck [Bonn] : Herr Blachstein, lassen Sie doch den Bundesfernsehsender Blachstein weg! Wenn so etwas kommen sollte, dann nur als öffentlich-rechtliche Anstalt wie auf Länderebene!)




    — Sehen Sie, aus den Gründen, die ich eben anführte, als ich die Frage nach dem Bundessender stellte, habe ich die Zustimmungserklärung durch Herrn Schmidt (Wuppertal) erhalten.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Nicht bekommen!)

    Meine Bedenken: Sehen Sie, wir sitzen doch schon lange in diesem Hause. Wir kennen den Herrn Bundesinnenminister. Der Bund wächst sich immer mehr aus; er wird immer kräftiger. Schauen Sie sich den Adler hier über uns an! Er ist doch ganz mächtig.

    (Zuruf von Bundesinnenminister Dr. Schröder.)

    — Ja, sicher, Herr Bundesinnenminister. Aber die Tendenzen auf Ihrer Seite, den Funk in Ihre Hand zu bekommen, die große Funkfreudigkeit des Herrn Bundeskanzlers und das besondere Interesse des Herrn Globke für diese Frage — er gehört eigentlich auch da hin, ich weiß nicht, ob er da ist —, lassen uns den Anfängen zu wehren versuchen, daß Sie überhaupt einen solchen Schritt machen.
    Ich hoffe, daß wir auch in diesem Falle die öffentliche Meinung wie 1953 — —

    (Zuruf von der Mitte.)

    — Unter öffentliche Meinung verstehe ich nicht die Sozialdemokraten allein,

    (Heiterkeit)

    die ja bei der öffentlichen Meinung sehr am Rande marschieren. Herr Pferdmenges, wer macht denn die öffentliche Meinung in diesem Lande? Die sozialdemokratische Presse? Oder meinen Sie nicht, daß es einige Zeitungen gibt, die eine sehr viel größere Wirkung auf die öffentliche Meinung in diesem Lande haben als die Möglichkeiten, die die Sozialdemokraten durch ihre Presse oder durch ihre Leute im Rundfunk hätten? Ich hoffe, daß die öffentliche Meinung, die sich 1953 gegen jeden Versuch, den Rundfunk zu politisieren und zu verstaatlichen, gewehrt hat, auch in diesem Falle durch diesen unklaren Antrag hindurchfindet und nicht meint, hier ginge es um die Schaffung eines freien Fernsehens.
    Das einzige, was in dem Antrag klar ist, ist der Punkt 4. Den hat die Postbürokratie aufgeschrieben, und die weiß, was sie will. Ihr ist durch die Entwicklung nach 1945 der Rundfunk genommen worden, und sie möchte ihn wieder haben. Sie möchte jetzt wenigstens an dieser Stelle wieder hereinkommen. Dieser Punkt ist klar und eindeutig. Das ist aber auch das einzige, was in diesem Antrag wirklich klar und eindeutig ist. Ich bin der Post dankbar, daß sie aufschreibt und uns zur Kenntnis gibt, was sie wünscht.
    Ich bin der Meinung, daß wir nicht wieder spalten sollten — ein Gesichtspunkt, den Sie vorhin angeführt haben —, daß wir eine zweckmäßige einheitliche Organisation haben sollten. Darüber, wie man sie macht, kann man reden. Ich bin dabei der Meinung, daß es angesichts der bei uns immer sehr naheliegenden Ausweitungs- und Herrschaftstendenzen im staatlichen Bereich besser ist, wenn es die Post nicht macht. Aber immerhin wäre es eine Frage, über die man reden kann.
    Wir können Ihrem Antrag nicht zustimmen. Wir halten ihn für eine schlechte Sache und glauben, daß Sie damit nicht nur in diesem Hause, sondern auch bei den Ländern und anderen unabhängigen Kräften auf große Schwierigkeiten stoßen werden. Aber das wird abzuwarten sein.
    Noch ein Wort zu der so freundlich angekündigten Neuverteilung der Gebühreneinnahmen. Auf die Frage, wer denn den zweiten Sender bezahlen soll, wurde ja im Hinblick auf die Mittelständler in der CDU angekündigt, das würde nicht die Werbung sein. Zu der Hörergebühr darf ich vielleicht wieder Herrn Dr. Jaeger zitieren. Er hat in der Sitzung vom 15. April 1953 über die Hörergebühr gesagt:
    Zur Unabhängigkeit des Rundfunks und zu seiner Freiheit, wenn sie eine Bedeutung haben soll, gehört natürlich auch die wirtschaftliche Unabhängigkeit, und damit hängt nun einmal das Problem der Hörergelder zusammen. Von sehr prominenter Seite wurde hier die alte These vertreten, daß diese Hörergebühr von 2 DM im Monat, wie sie jetzt allgemein eingehoben wird, eine Verwaltungsgebühr sei, die als Lizenzgebühr aufzufassen sei. Sicherlich ist das in den Anfängen des Rundfunks so gedacht gewesen. Aber eine solche Lizenzgebühr bestimmt man im allgemeinen für den Verwaltungsakt der Genehmigung zur Aufstellung eines Empfangsgeräts. Längst hat sich der Charakter der Gebühr gewandelt, und man muß sie heute, wie das auch von Gutachten, die man nicht so leichthin abtun sollte, wie dies manchmal geschieht, festgestellt worden ist, als eine Anstaltsgebühr bezeichnen, als eine Gebühr und eine Gegengabe für die Nutzung und für die Leistung seitens der Rundfunkanstalt. Damit gehört der Rechtsanspruch auf Gebühr zum Vermögen und, wenn Sie so wollen, zum Eigentum der einzelnen Anstalten. Sie ihnen zu nehmen, würde eine Enteignung bedeuten, für die eine Entschädigung nach Art. 14 des Grundgesetzes festzusetzen wäre.
    Soweit Herr Dr. Jaeger im Jahre 1953. Ich nehme an, Herr Bundespostminister, daß Sie die Meinung eines Ihrer Freunde zu dieser Sache interessiert. Damals saßen Sie übrigens noch da unten und haben mit Herrn Dr. Jaeger die Ansprüche, die Sie heute da oben etwas anders sehen, abgelehnt und das Funkgesetz zu Fall gebracht. Ich weiß nicht, ob Sie persönlich dagegen gestimmt haben. Aber die CSU hat damals, wenn ich mich recht erinnere, in imponierender Geschlossenheit — bei Ihnen gibt es ja keinen Fraktionszwang —

    (Lachen bei der SPD)

    und in völliger Übereinstimmung das Gesetz abgelehnt.



    Blachstein
    Nun ein Wort zu allen Versuchen, mit „freiem" Fernsehen anzufangen; es handelt sich um ein Fernsehen der großen Konzerne und Monopole. Es handelt sich, wenn Sie diesen Weg gehen, auch finanziell um bedeutende Größenordnungen. Die fünf Gesellschaften, die heute in England für die ITA, die nur einen Rahmen darstellt, den der Gesetzgeber geschaffen hat, Fernsehen produzieren, müssen nach dem Gesetz je einen Kapitalinvestitionsfonds von 36 Millionen DM haben. Ich sehe hier Kollegen, die meinen, das sei doch nicht so viel, daß es nicht zu schaffen wäre. Sicher! Wir haben in der Bundesrepublik Wirtschaftsgruppen, Konzerne und Unternehmen, die durchaus in der Lage sind, solche Werbefernseh-Produktionsunternehmen mit einem in Deutschland notwendigen Betrag zu finanzieren; ich weiß nicht, ob er ebenso hoch oder höher sein muß; jedenfalls wird er hoch sein müssen. Nur, meine verehrten Kollegen vom Mittelstand der CDU/CSU, glauben Sie doch nicht, daß Sie daran partizipieren werden!

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Denn die Kosten, die hier für die Werbung entstehen, bewegen sich in Kapitalgrößenordnungen, die auf jeden Fall dem Kleinhandel, dem Handwerk, und wen Sie sonst zum Mittelstand rechnen wollen, eine Beteiligung unmöglich machen.
    Sie haben in Ihrem Antrag unter 3 a oder 3 b eine etwas schwammige Formulierung, daß darüber berichtet werden soll. Sie können es heute schon wissen, wie diese Dinge aussehen, wenn sie auf uns zukommen. Der Vorteil, der dabei entsteht, wenn die Werbung bei den heute bestehenden Anstalten betrieben wird, ist, daß dort nicht das Profitmotiv — das ich gar nicht abwerten will, wenn wir eine private Gesellschaft haben —, daß dort nicht die Erzielung von Gewinn das Wesentliche ist und daß es deshalb möglich ist, mit den Wirtschaftsgruppen, mit dem Mittelstand, mit der Presse, mit den Zeitschriftenverlegern zu Vereinbarungen zu kommen, um diese Dinge zu vertreten. Wenn Sie jedoch die privaten Gruppen, die sehr mächtigen, kapitalstarken privaten Gruppen haben, dann werden Sie sehr viel schwerer zu solchen Abmachungen kommen können, als es in Zusammenarbeit mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten möglich ist.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß kommen. Wir sind für ein zweites Programm bei den Anstalten, und wir erwarten, daß die Post die notwendigen Frequenzen für dieses zweite Programm trotz Ihres Antrags zur Verfügung stellt. Wir sind dafür, daß im Rundfunk und im Fernsehen keine Staatsorganisationen geschaffen werden und keine Dominierungen durch Parteien oder Gruppen, sondern die Gleichwertigkeit und die Gleichrangigkeit von Regierung und Opposition, wie sie in einem demokratischen Staat besteht, in den Anstalten, die Rundfunk und Fernsehen betreiben, gewährleistet werden. Wir wollen weder einen Staatsfunk noch einen Bundesfunk noch einen Regierungsfunk.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Noch SPDRundfunkintendanten!)

    — Sie möchten die SPD heraus haben?! (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Nein!) Sie möchten allein dort sein?!

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Mit dem Besitzstand sieht es folgendermaßen aus. Ja, meine Damen und Herren, wir können darüber reden, wenn Sie wollen, lange! Wir haben nichts zu scheuen; wir sind dazu bereit. Ich fände es im Verhältnis zu den betroffenen Leuten in der Publizistik nicht sehr gut. Aber nehmen Sie die Intendanten; Sie haben den Zuruf gemacht. Die drei größten Anstalten, der Westdeutsche Rundfunk, der Norddeutsche Rundfunk und der Bayerische Rundfunk, haben keinen Sozialdemokraten als Intendanten — ist das wahr? —,

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Aber auch keinen von der CDU!)

    ein paar kleine, Berlin und Bremen — ja, wir kennen sie —, sicher.

    (Zurufe in der Mitte und links.)

    — Sehen Sie Ihre Nervosität in diesem Punkt! Erstens glauben Sie, daß wir noch ein paar Jahre zurück sind. Es waren einmal ein paar mehr. Sie haben dafür gesorgt, daß es weniger geworden sind.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Sie haben sich erheblich ausgebreitet. Sie haben ein politisches Klima in diesem Lande geschaffen, in dem es nur wenige Publizisten gibt, die vor dem Mikrophon noch zu sprechen wagen,

    (lebhafter Beifall bei der SPD und FDP)

    nicht zuletzt wegen der wirtschaftlichen Macht, die hinter Ihnen und hinter den Zeitungen, und was Sie sonst noch alles kontrollieren, steht. Wir möchten, daß das nicht noch mehr in diese Richtung geht, sondern daß wir mindestens das halten, was wir haben. Wir sind sehr bescheiden geworden. Wir möchten wenigstens das halten, was noch an Gleichrangigkeit und Gleichwertigkeit von Regierung und Opposition in der Offentlichkeit vorhanden ist. Wir können Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil er unklar ist, weil er nach unserer Meinung grundgesetzwidrig ist und weil er politisch, wirtschaftlich und kulturell schädlich ist.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von einigen der Herren Vorredner ich glaube, es war vor allem der Herr Kollege Kühn — ist das Bedauern darüber geäußert worden, daß der Herr Bundeskanzler heute nicht zugegen sei; es handle sich um eine sehr wichtige Sache, eine Sache, die zu den Richtlinien der Politik gehöre — soweit ich es richtig in Erinnerung behalten habe. Ich möchte dazu sagen: Sicherlich wird niemand hier im Hause sein, der dem Herrn Bundeskanzler seine kurzen Ferien-



    Bundesinnenminister Dr. Schröder
    tage nicht gönnt, aber ich glaube nicht, daß seine Anwesenheit heute zu diesem Punkt erforderlich wäre. Ich darf ausdrücklich die Erklärung abgeben, daß die von meinem Freund Stücklen eingangs verlesene formulierte Erklärung die einhellige Meinung der Bundesregierung darstellt und sich damit in voller Übereinstimmung mit den Richtlinien der Politik befindet.
    Einige vermissen heute den Herrn Bundeskanzler, aber wir haben doch die Freude gehabt, wenigstens in indirekter Form die Rundfunkanstalten hier vertreten zu sehen. Ich muß das sagen, weil dann und wann ein sehr merkwürdiger Zungenschlag hineingekommen ist. Er ist leider dem Herrn Kollegen Blachstein passiert, der an einer Stelle gesagt hat: Wir haben lange mit der Einführung des Werbefernsehens gewartet. Sicherlich hat er nicht im Augenblick daran gedacht, — —

    (Abg. Blachstein: Das war die Antwort auf eine Frage aus dem Hause!)

    — Lieber Herr Kollege Blachstein, ich muß das trotzdem feststellen; ich werde anschließend einige Ausführungen dazu machen, die in die Richtung gehen, daß die Bundesregierung es nicht begrüßt, wenn die Gremien, die die Unabhängigkeit des Rundfunks zu sichern haben, einen parteipolitischen Charakter tragen. Das gilt, wie sich versteht, ganz gleichmäßig nach allen Seiten. Hier hat aber die Anfrage begründet Herr Kollege Kühn, der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates des Westdeutschen Rundfunks. Es hat dann gesprochen für die SPD Herr Kollege Blachstein, der Mitglied des Verwaltungsrats des Norddeutschen Rundfunks ist und der Vorsitzender des Kuratoriums des Nord-und Westdeutschen Rundfunkverbandes ist.

    (Zuruf von der SPD: Was ist denn ein CDU-Abgeordneter?)

    — Ich spreche vom Kollegen Blachstein, und ich habe von Ihnen gesprochen, Herr Kollege Kühn. Ich habe nicht recht gehört, ob sich auch der Kollege Zoglmann der Mitgliedschaft in einem Rundfunkoder Verwaltungsrat gerühmt hat.

    (Abg. Zoglmann: Sie können mir sicherlich nicht unterstellen, daß ich den Standpunkt des Rundfunkrats vertreten habe!)

    — Ich möchte nur feststellen, daß die Anstalten durch die Sprecher der Opposition heute sehr reichlich vertreten gewesen sind, wohlgemerkt: durch die Sprecher der Opposition.

    (Zurufe von der SPD.)

    Ich will nun, da die Debatte noch eine Zeitlang weitergehen wird, nur zu ganz wenigen Fragen kurz Stellung nehmen. Zunächst zu der Frage der Zuständigkeit. Nachdem hier gewisse Zweifel aufgetreten und gewisse Bedenken von den oppositionellen Sprechern angemeldet worden sind, halte ich es doch für richtig, zu wiederholen, was die Antwort der Bundesregierung zu Ziffer 4 besagt. Dort wird gesagt, die Bundesregierung sei nicht der Auffassung, daß die sogenannte Kulturhoheit der Länder der Zulassung eines privatwirtschaftlichen
    Fersehens entgegenstehe. Das Grundgesetz kennt keine ausschließlich den Ländern zustehende allgemeine Kompetenz für Kulturfragen. Sofern der Bund auf einem Gebiet zuständig ist, wird diese Zuständigkeit nicht dadurch beeinträchtigt, daß materiell Kulturfragen berührt werden. Auf dem Gebiet des Rundfunks, zu dem auch das Fernsehen gehört, ergibt sich die Zuständigkeit des Bundes aus seiner Kompetenz für das Fernmeldewesen, Art. 73 Nr. 7 und Art. 87 des Grundgesetzes.
    Ich möchte dieses Bild — Sie werden verstehen, daß Zeit und Ort nicht ganz adäquat sind, diese Sache umfassender zu entwickeln — nur durch drei ganz kurze Hinweise auf den Parlamentarischen Rat etwas beleuchten. Im Parlamentarischen Rat ist damals von unserem früheren Kollegen Laforet der Antrag gestellt worden, die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes auf die technische Seite des Rundfunks zu beschränken, also weniger zu tun als das, was heute im Grundgesetz steht. Dieser Antrag ist abgelehnt worden. Der Parlamentarische Rat wollte dem Bundesgesetzgeber die Freiheit lassen, das Rundfunkwesen bundesgesetzlich zu regeln oder davon abzusehen. Das ist also — wenn Sie so wollen — ein Vorgang aus dem Lager der heutigen Regierungskoalition, und zwar im Parlamentarischen Rat negativ entschieden.
    Dann möchte ich jemand anders zitieren, der sich zufällig ebenfalls gerade im Hause befindet; es ist das damalige Mitglied des Parlamentarischen Rates Herr Dr. Menzel. Er hat dort am 22. September 1948 folgendes erklärt:
    Ich meine aber, daß die Hoheit über die technische Seite und den Aufbau dem Bund zustehe, weil der Rundfunk ein so wesentliches Instrument der politischen Willensbildung und der politischen Macht darstellt, daß der Bund sich insoweit nichts irgendwie von den Ländern vorschreiben lassen sollte.
    Und er fährt am selben Tage fort:
    Alles, was gesetzgeberisch zu regeln ist, muß der Bund tun.

    (Beifall in der Mitte.)

    In diesem Zusammenhang darf vielleicht auch eine ganz kurze Stimme aus den Reihen der heutigen SPD-FDP-Opposition nicht fehlen — ich nenne den Namen nicht, aber ich zitiere korrekt —:
    Ich bin der Meinung von Herrn Süsterhenn. Es ist noch eine Frage der Wellenlänge. Aber die Möglichkeit, daß meinethalben der Staat sich einen Rundfunk macht und auf der anderen Seite Gruppen privater oder kirchlicher Organisationen das gleiche tun, sollte gegeben sein. Es ist geplant, in Bamberg einen gemeinsamen christlichen Sender von beiden Kirchen aufzubauen. So war es wenigstens in den Zeitungen zu lesen, und das sollte man an sich nicht beschneiden. Die Entwicklungen sind auf dem Gebiet vorhanden. Dann kann der Hörer sich aussuchen, was er hören will. Ich bin nicht dafür, staatliche oder staatlich konzessionierte Monopole von vornherein zu begünstigen.



    Bundesinnenminister Dr. Schröder
    Ich begnüge mich bei diesem Stand der Debatte mit diesen kurzen Zitaten, denen Sie, glaube ich, zugestehen werden, daß sie außerordentlich aufschlußreich sind und sich — wie sollte es anders sein — in Übereinstimmung mit der Erklärung befinden, die die Bundesregierung eingangs der Debatte abgegeben hat.
    Ich darf aber nun noch in vier Punkten umreißen, was die Bundesregierung wirklich vorhat und was ihr vorschwebt. Ich sage noch einmal: es handelt sich dabei um eine einheitliche Meinung der Bundesregierung, damit nicht der Herr Bundeskanzler wieder persönlich bemüht wird.
    Erstens. Die Bundesregierung ist für einen unabhängigen Rundfunk, und sie ist für ein unabhängiges Fernsehen mit einem sorgfältig geregelten Anstaltscharakter.
    Zweitens. Die Bundesregierung ist gegen jede Monopolstellung auf diesem Gebiet. Sie ist vor allem gegen die Monopolstellungen, die noch aus der Frühperiode nach 1945 stammen und in manchem noch besatzungsrechtliche Schalen tragen.
    Drittens. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß der Parteienproporz, der offenbar auf dieser oder jener Seite des Hauses eine gewisse Sympathie gefunden hat, als Leitung und Aufsicht ungeeignet ist, Unabhängigkeit und Neutralität der genannten Anstalten zu gewährleisten, und daß dafür — und dafür gibt es hervorragende ausländische Vergleichsbeispiele — bessere Wege als die des Parteienproporzes gefunden werden müssen.
    Viertens wünscht die Bundesregierung die Möglichkeit, ihre außenpolitischen und ihre gesamtdeutschen Aufgaben und Verpflichtungen in einer angemessenen Weise wahrnehmen zu können, was sie bisher auf diesem Gebiet leider nicht hat tun können.

    (Abg. Blachstein: Hört! Hört!)

    'Wenn man sich auf diesem Gebiet nach ausländischen Vergleichsbildern umsieht, dann glaube ich mit einem gewissen Nachdruck auf Großbritannien hinweisen zu können. Ich habe immer sehr bedauert — das habe ich auch schon in diesem Hohen Hause anläßlich einer Tagung in Berlin ausgesprochen —, daß man uns damals, als man in der britischen Zone eine Anstalt schuf, nicht das Statut der BBC dafür gegeben hat. Hätte man uns das Statut der BBC gegeben, wäre das, was sich damals bei uns entwickelt hat und was sich bis heute in einer gewissen Umbildung noch findet, wesentlich besser geworden.

    (Abg. Blachstein: Hört! Hört!)

    Ich glaube also, daß die Einrichtungen drüben, wie die Gesellschaften BBC und ITA, die heute beide schon zitiert worden sind, auch nach ihren Statuten durchaus des Studiums werte Vergleichsmaßstäbe bilden können. Das Hohe Haus sollte die Gelegenheit benutzen, sich durch ausgewählte Vertreter von dem Funktionieren dieses Systems und von seiner — in meinen Augen — Überlegenheit gegenüber unseren derzeitigen Zuständen in Großbritannien an Ort und Stelle einen Eindruck zu verschaffen.
    Ich darf hier eine ganz kleine Einschaltung machen. Es ist das Gespenst an die Wand gemalt worden, daß, wenn sich das Werbefernsehen nun verbreitet, es eine ganz ungewöhnliche Veränderung des Werbeaufwands und des Werbeetats geben würde. In Großbritannien liegen die Zahlen wie folgt. Der Beginn des Werbefernsehens datiert vom September 1955. 1954 sind für Anzeigen — ich nenne nur die Prozentsätze, um das Hohe Haus nicht mit Zahlen zu bemühen — 92,2 % des Werbeetats ausgegeben worden, 1956, also ein Jahr nach Einführung des Werbefernsehens, 85 %. Der Aufwand für die Werbung im Rundfunk hat sich von 0,3 auf 0,2 % gesenkt. Dafür hat das Fernsehen einen Werbeaufwand von 7,4 % erhalten. Sie sehen daraus, daß es sich hier um Verschiebungen innerhalb einer Größenordnung handelt, die doch einen recht begrenzten Charakter tragen.
    Lassen Sie mich mit ganz wenigen Bemerkungen schließen. Ich habe bedauert, daß der Herr Kollege Blachstein wiederum — ich weiß nicht, ob er es selbst gewesen ist oder wer es sonst für seine Freunde damals in Berlin vorgetragen hat — sozusagen der Bundesregierung das Scheitern der Bemühungen um einen vernünftigen Langwellenbetrieb auferlegen will. Herr Kollege Blachstein kennt intimer als ich die Vorgänge auf der nichtparlamentarischen Seite des Rundfunks und sollte deswegen wissen, daß es wirklich nicht an dem Bund gelegen hat, daß wir nicht schon längst zu einem guten Langwellenbetrieb gekommen sind.

    (Abg. Blachstein: Doch!)

    Ein Stellungnahme zu dem Antrag, den die Regierungskoalition vorgelegt hat, möchte ich einstweilen nicht abgeben. Ich habe gehört, daß beantragt wird, diesen Antrag dem Ausschuß zu überweisen. Dort kann eingehender über die einzelnen Punkte gesprochen werden. Ich bin der Meinung, wir sollten nach wie vor sehr sorgfältig und behutsam auf diesem Gebiete vorgehen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben bisher acht Jahre darauf verwendet, auf diesem Gebiet zu befriedigenderen Zuständen als denen zu kommen, die wir heute haben. Wir haben auch einen langen, mühseligen Weg der Vertragsversuche hinter uns. Ich pflege zu sagen, daß Staatssekretär Bleek, der jetzt nicht mehr im Innenministerium tätig ist, allein drei bis vier Jahre seines Lebens an die Aufgabe verwendet hat, zu befriedigenden Rundfunkverträgen zu kommen, leider jedoch ohne Erfolg.

    (Abg. Blachstein: Das lag nicht am Staatssekretär!)

    Die Bundesregierung fühlt aber die Verpflichtung,
    das äußerste in ihren Kräften Stehende zu tun, um
    von den Gestaltungsrechten, die das Grundgesetz
    einräumt, einen adäquaten Gebrauch zu machen.
    Kollege Kühn hatte die Sache von vornherein unter das Stichwort gestellt, Rundfunk und Fernsehen seien Machtinstrumente der bedeutendsten Art, und wenn Sie noch das Zitat von Herrn Menzel im Ohr haben, das ich aus dem Parlamentarischen Rat vorgelesen habe, so ist es in der Tat die sozialdemokratische Fraktion damals wie heute, die die-



    Bundesinnenminister Dr. Schröder
    sen Machtgesichtspunkt mit besonderer Eindringlichkeit hervorhebt. Meine Damen und Herren, es wird Sie wundern, aber wir unterscheiden uns darin von Ihnen: Für uns sind dies nicht Instrumente der politischen Macht, sondern für uns sind dies Bestandteile unserer öffentlichen Ordnung, und wir haben kein anderes Ziel, als dafür zu sorgen, daß diese öffentliche Ordnung eine möglichst gerechte Ordnung ist. Ich glaube, daß wir die Handhabe haben, eine solche gerechte Ordnung zu schaffen, und ich bitte das Hohe Haus darum, uns dabei behilflich zu sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)