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    Deutscher Bundestag 14. Sitzung Bonn, den 27. Februar 1958 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (CDU/CSU, SPD) (Drucksache 222) — Erste Beratung — 629 A Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Einzigen Europäischen Versammlung (Drucksache 236) Dr. Mommer (SPD) 629 B Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirt- schaft (Drucksachen 200, zu 200; Umdrucke 15, 16, 17, 19) in Verbindung damit Antrag der Fraktion der DP betr. Nachtrag zum Grünen Bericht 1958 (Drucksache 138 [neu]) Lücker (München) (CDU/CSU) . . . 629 C Kriedemann (SPD) 635 B Bauknecht (CDU/CSU) 648 B Köhler (FDP) 656 A Rehs (SPD) 664 B Dr. Preiß (DP) 666 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 671 D Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . . 675 B Struve (CDU/CSU) 681 A Nächste Sitzung 682 D Anlagen 683 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1958 629 14. Sitzung Bonn, den 27. Februar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1958 683 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 28. 2. Frau Albrecht 3.3. Altmaier 28. 2. Arndgen 28. 2. Dr. Baade 28. 2. Dr. Atzenroth 28. 2. Dr. Barzel 28. 2. Bazille 18.3. Dr. Becker (Hersfeld) 15.3. Behrisch 28. 2. Benda 28.2. Berendsen 28. 2. Birkelbach* 28. 2. Dr. Birrenbach* 28. 2. Conrad" 28. 2. Dr. Dahlgrün 28. 2. Dr. Deist" 28. 2. Deringer 27. 2. Dr. Dittrich 28. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 27. 2. Dr. Dollinger" 28. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Eilers (Oldenburg) 28. 2. Eschmann 27. 2. Even (Köln) 28. 2. Faller 7.3. Felder 31.3. Frehsee 28. 2. Frau Friese-Korn 28. 2. Funk 28. 2. Dr. Furler* 28. 2. Gottesleben 28. 2. Dr. Greve 28. 2. Hellenbrock 24. 3. Hesemann 27. 2. Dr. Höck (Salzgitter) 10.3. Höhne 28. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Illerhaus 28. 2. Jacobs 12. 3. Dr. Jordan 28. 2. Jürgensen 31.3. Kalbitzer 27. 2. Kiesinger 28. 2. Frau Kipp-Kaule 27. 2. Könen (Düsseldorf) 28. 2. Dr. Kopf* 28. 2. Dr. Kreyssig* 28. 2. Kühlthau 28. 2. Kühn (Bonn) 28. 2. Kühn (Köln) 27. 2. Kunze 28. 2. Leber 28. 2. Dr. Leiske 27. 2. Lenz (Brühl)* 28. 2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31.3. Ludwig 28.2. Mellies 8.3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Mensing 28. 2. Dr. Menzel 27. 2. Dr. von Merkatz* 28. 2. Metzger" 28. 2. Dr. Meyers (Aachen) 8.3. Müller (Erbendorf) 28.2. Frau Nadig 27. 2. Neuburger 28. 2. Frau Niggemeyer 28. 2. Dr. Oesterle* 28. 2. Ollenhauer* 28. 2. Paul 28. 2. Pelster" 28. 2. Dr.Philipp" 28.2. Dr. Preusker 28. 2. Rademacher 28. 2. Rasch 28. 2. Reitzner 28. 2. Dr. Rüdel (Kiel) 8.3. Frau Rudoll 27. 2. Scheel* 28. 2. Scheppmann 27. 2. Siebel 1.3. Dr. Siemer 28. 2. Solke 28. 2. Stahl 28. 2. Stauch 28. 2. Frau Dr. Steinbiß 28. 2. Stenger 15.3. Frau Strobel 28. 2. Wacher 28. 2. Wagner 28. 2. Wehner* 28. 2. Weimer 28. 2. Dr. Werber 27. 2. Dr. Willeke 27. 2. Frau Wolff (Berlin) 27. 2. Anlage 2 Umdruck 15 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 200, zu 200). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend ein 10-Jahres-Programm für die Durchführung und Finanzierung der wichtigsten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur (Flurbereinigung, Wasserwirtschaft, Aufstockung und Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe) vorzulegen. Bonn, den 25. Februar 1958 Ollenhauer und Fraktion * für die Teilnahme an der Tagung der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kahle und Stahl 684 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1958 Umdruck 16 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 200, zu 200). Der Bundestag wolle beschließen: Zwecks beschleunigter Durchführung der Flurbereinigung wird der dafür vorgesehene Zuschuß von 60 Mio DM so erhöht, daß damit 50 v. H. (bei Sonderkulturen und in landwirtschaftlichen Notstandsgebieten bis zu 70 v. H.) der Kosten gedeckt werden, die aus der Flurbereinigung von jährlich 350 00 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche entstehen. Ferner sind die Kreditverbilligungsmittel so zu erhöhen, daß die für die Zusammenlegung der vorgenannten Fläche erforderlichen restlichen Mittel zu den der Aufgabe Angemessenen Zinssätzen aus dem Kapitalmarkt beschafft werden können, soweit sie nicht von den Ländern direkt aufgebracht werden. Der Anteil der Grundstückseigner am Restbetrag ist vom Bund vorzufinanzieren und nach zwei Freijahren im Rentenverfahren einzuziehen. Bonn, den 25. Februar 1958 Ollenhauer und Fraktion Umdruck 17 Antrag der Abgeordneten Höcherl, Bauer (Wasserburg), Fuchs, Krug, Lücker (München) und Genossen zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 200, zu 200), h i e r : Milchleistungsprämie. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Milchleistungsprämie im Rahmen des Grünen Planes nach Möglichkeit in der bisherigen Form und Höhe unter Ausschöpfung aller Gegebenheiten fortzuführen. Dabei sollen insbesondere folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden: 1. Die Notwendigkeit fortschreitender Qualitätsanforderungen zur Erlangung der Milchleistungsprämie wird grundsätzlich bejaht. Der Landwirtschaft ist aber für die betriebswirtschaftliche Einstellung auf die steigenden Anforderungen eine ausreichende Zeit einzuräumen. 2. Die fortschreitenden Qualitätsanforderungen sind zu gegebener Zeit so abzustufen, daß Qualitätsgefälle und Prämiengefälle sinnvoll aufeinander abgestimmt sind. 3. In Verfolg von § 1 des Landwirtschaftsgesetzes sind alle marktmäßigen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit die Erfolge der Milchleistungsprämie gesichert werden. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, durch stärkere Inanspruchnahme des Bundesausgleichs das zu starke Erzeugerpreisgefälle im Bundesgebiet angemessen auszugleichen. Bonn, den 27. Februar 1958 Höcherl Bauer (Wasserburg) Fuchs Krug Lücker (München) Dr. Aigner Bauereisen Demmelmeier Drachsler Dr. Franz Frau Geisendörfer Dr. Gleissner (München) Dr. Görgen Freiherr zu Guttenberg Dr. von Haniel-Niethammer Kemmer Dr. Kempfler Klausner Kramel Frau Dr. Kuchtner Lermer Dr. Baron Manteuffel-Szoege Meyer (Oppertshofen) Memmel Niederalt Frau Dr. Probst Ruland Schlee Schütz (München) Seidel (Dorfen) Stiller Sühler Unertl Wieninger Wittmann Dr. Zimmermann Umdruck 19 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, DP zur Beratung des Berichts -der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 200, zu 200). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis genommen und stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen im Grundsatz zu. Er erwartet, daß die Richtlinien zu ihrer Durchführung im Benehmen mit den Ländern umgehend erlassen werden. Die Bundesregierung wird ersucht, ihre Anstrengungen im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung zu verstärken, um im Sinne des Land- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1958 685 wirtschaftsgesetzes den Ausgleich zwischen Ertrag und Aufwand in den landwirtschaftlichen Betrieben zu erreichen. Bonn, den 27. Februar 1958 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Umdruck 20 Entschließungsantrag der Abgeordneten Mauk und Genossen zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 200, zu 200). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest, daß das im Landwirtschaftsgesetz angesprochene Gesetzesziel, „die für die Landwirtschaft bestehenden naturbedingten und wirtschaftlichen Nachteile gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen auszugleichen", wiederum nicht erreicht wurde. Auch mit den von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen (Grüner Plan 1956 und 1957) konnte die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft im Verhältnis zu anderen Wirtschaftsbereichen nicht wesentlich gebessert werden. Die neue Vorlage (Grüner Plan 1958) trägt, ungeachtet der Nützlichkeit von Einzelmaßnahmen, den Erfordernissen auch nicht Rechnung. Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, mit den in § 1 des Landwirtschaftsgesetzes angesprochenen Mitteln der allgemeinen Wirtschafts-und Agrarpolitik — insbesondere der Handels-, Steuer-, Kredit- und Preispolitik — Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen des Grünen Plans nicht wiederum durch falsche Anwendung der Handels- und Wirtschaftspolitik entwertet werden. Bonn, den 27. Februar 1958 Mauk Dr. Bucher Dr. Dahlgrün Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dowidat Dürr Dr. Hoven Keller Dr. Kohut Lenz (Trossingen) Dr. Maier (Stuttgart) Margulies Mischnick Murr Dr. Rutschke Spitzmüller Dr. Stammberger Walter Weber (Georgenau) Umdruck 21 Antrag der Abgeordneten Mauk und Genossen zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Druchsachen 200, zu 200). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß die Qualitätszuschläge für Milch in unveränderter Weise (4 Pf je kg) weiter gezahlt werden. Bonn, den 27. Februar 1958 Mauk Dr. Bucher Dr. Dahlgrün Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dowidat Dr. Hoven Keller Dr. Kohut Margulies Mischnick Murr Dr. Rutschke Spitzmüller Walter Weber (Georgenau)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rehs.


Rede von Reinhold Rehs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich als krasser Außenseiter in dieser Diskussion der agrarpolitischen Fachleute das Wort erbeten habe, so nicht deshalb, um quasi als agrarischer Sonntagsjäger auf den grünen Weidegründen dieser Fachleute zu jagen. Ich möchte nur einige Bemerkungen zu einem Kapitel des Grünen Plans machen, das auf den Seiten 6 und 7 im Abschnitt A behandelt ist. Ich möchte als Anwalt der vertriebenen Bauern zu diesem Abschnitt einige Ausführungen machen und bitte hierzu um Ihre wohlwollende Aufmerksamkeit.
Die vertriebenen Landwirte sind mit Genugtuung darüber erfüllt, daß in diesem Grünen Plan erstmalig auch ihre Situation behandelt worden ist. Ich brauche in diesem Augenblick keine großen Ausführungen darüber zu machen, daß es sich bei der Eingliederung dieser Bevölkerungsgruppe nicht nur um eine wirtschaftspolitische, sondern schlechthin um eine politische, um eine staatspolitische und eine besondere menschliche Aufgabe handelt. Es kommt nicht darauf an, w o Konsequenzen aus dem Teil des Berichts gezogen werden, der sich jetzt auch erstmalig im Grünen Plan findet. Es kommt nur darauf an, d a ß Konsequenzen gezogen werden.
Wenn Sie sich die Eingliederungsbilanz bei dieser Bevölkerungsgruppe vergegenwärtigen — die ursprüngliche Größenordnung mag umstritten sein, ob 700 000 oder 400 000, auch diese Zahl ist hoch genug — und die Ergebniszahlen des jetzigen Berichts nehmen, müssen Sie doch die Frage als berechtigt ansehen, ob wirklich alles Menschenmögliche getan worden ist, um diese bäuerlichen Kräfte, soweit es irgend ging, wieder mit dem Boden zu verwurzeln, und ob insbesondere dieser Aufgabe die Dringlichkeit eingeräumt worden ist, die ihr sachlich, menschlich und politisch zukommt. Aus dieser Perspektive entstehen allerdings beim Lesen der Seiten 6 und 7 des Grünen Plans Zweifel, ob das dort gezeichnete Bild vollständig und infolgedessen richtig ist. Ich will auf die Einzelheiten nicht eingehen; lassen Sie mich nur folgendes dazu feststellen.
Es wird von einem Programm von insgesamt 17 000 Stellen für das Jahr 1957 gesprochen. Aber wir haben Erfahrungen in dieser Hinsicht. Ich würde es als offener und klarer angesehen haben, wenn die Bundesregierung an dieser Stelle die Plan- und die Effektivziffern der vergangenen Jahre in Vergleich gestellt hätte. Dann hätte sich nämlich ergeben, daß die Eingliederung der vertriebenen Bauern tatsächlich von Jahr zu Jahr abgenommen hat. 1954 waren es noch 14 562 Stellen, 1955 waren es 14 395 Stellen, 1956 nur mehr 13 353 Stellen, und für 1957 kann, soweit ich unterrichtet bin, schätzungsweise nur mit etwa 12 500 Stellen gerechnet werden. Wenn man in den Ländern nach den Aussichten für 1958 fragt, dann hört man mit beträchtlicher Resignation die Zahl von nur etwa 10 000 Stellen. Das ist nur gerade die Hälfte dessen, was das Hohe Haus bei den Beratungen zum Bundesvertriebenengesetz im Jahre 1953 nach langen Überlegungen und an Hand sehr konkreter Unterlagen und Berichte zugrunde gelegt hat. Flächenmäßig ist das Eingliederungsergebnis noch wesentlich stärker zurückgegangen, als es in der Stellenzahl zum Ausdruck kommt.
Ich hoffe, daß sich an dieser Stelle nicht das trübe Schwarze-Peter-Spiel zwischen Bund und Ländern wiederholt, das wir gestern bei einem anderen Thema in diesem Hause erlebt haben. Ich möchte sehr herzlich darum bitten, Herr Minister Lübke, daß die Bundesregierung nicht versucht, in diesem Punkte die Verantwortung auf die durchführenden Länder abzuschieben. Ich darf feststellen, daß die Bundesregierung und nicht die Länder gemäß § 46 des Bundesvertriebenengesetzes das Siedlungsprogramm aufzustellen und daß die Bundesregierung und nicht die Länder nach derselben Bestimmung die Mittel — ich wiederhole: d i e Mittel und nicht nur: Mittel, wie es im Grünen Plan heißt — für die



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Durchführung der Siedlung, die Eingliederung der vertriebenen Bauern bereitzustellen hat.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich Lübke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wird sie der gesetzlichen Verpflichtung auf Bereitstellung der Mittel nachkommen, die für die Eingliederung der vertriebenen Bauern im Haushaltsjahr 1958 erforderlich sind, und wird sie insbesondere diese Verpflichtung so rechtzeitig erfüllen, daß die Planung auch tatsächlich realisiert werden kann?
    Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang noch einen weiteren kurzen Hinweis! Seit drei Jahren werden von der Bundesregierung Maßnahmen zur Vereinfachung der Siedlungsfinanzierung angekündigt. Ich habe mir aus Schleswig-Holstein sagen lassen, daß sich in diesem Punkte praktisch bis heute noch nicht das geringste geändert hat: Immer noch eine Vielzahl von Geldquellen, eine Vielzahl — unausbleiblich daher — von Gläubigern und Schuldnergruppen, von Zahlungsterminen, ein höherer Verwaltungsaufwand usw., der natürlich in einzelnen Fällen entsprechende Verzögerungen im Gefolge hat.
    Ich möchte daher in diesem Zusammenhang die sehr dringende Bitte an die Bundesregierung richten, hier nun einmal wirklich zu einer durchgreifenden Lösung zu kommen, damit Ihre Glaubwürdigkeit, meine Herren von der Bundesregierung, in den Ländern in dieser Hinsicht wiederhergestellt wird.
    Lassen Sie mich zu der wirtschaftlichen Lage der vertriebenen Bauern noch eine weitere Bemerkung machen! Auch insoweit bedarf der Teil des Berichts hier in dem Grünen Plan einer Ergänzung, zum Teil auch einer Berichtigung. Ich halte es für einen gefährlichen Trugschluß, wenn von der Zahlungsmoral der Vertriebenen auf ihre wirtschaftliche Lage geschlossen wird. Daß sich diese Menschen bis auf das äußerste selber auspumpen, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen, ist kein Beweis für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betriebs, sondern ausschließlich ein persönlicher, charakterlicher und moralischer Pluspunkt. Durch die Einschränkungen, die der Bericht bezüglich der Flüchtlingspächter macht, wird meines Erachtens dieses Problem nicht genügend scharf herausgestellt. Der Herr Bundesernährungsminister hat die Situation der Flüchtlingspächter nur allgemein als unbefriedigend bezeichnet.
    Erlauben Sie mir, darauf hinzuweisen, daß, soweit ich unterrichtet bin, in einem Untersuchungsbericht der Treuhandstelle für Agrarkredit in Schleswig-Holstein vom August 1957 — es wurden damals von 1200 Flüchtlingspachtbetrieben 260 auf ihre wirtschaftliche Lage untersucht — als Ergebnis festgestellt wird, daß 31 % dieser Betriebe keine wirtschaftlich gesicherte Existenz darstellen und zum Teil sogar als akut gefährdet anzusprechen sind. Im Schnitt dürften nach diesen Feststellungen alle Vertriebenenpachtbetriebe in Schleswig-Holstein über die Belastung durch die regulären Siedlungskredite hinaus mit rund 400 DM pro Hektar kurzfristig verschuldet sein. Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, daß bei dem dadurch sich ergebenden Zinsverlust betriebliche Rücklagen usw. völlig ausgeschlossen sind.
    Noch ein anderes Beispiel! Von 154 Flüchtlingsbetrieben in Schleswig-Holstein sind nach den Feststellungen der Treuhandstelle für Agrarkredit 62 % über ihre finanzielle Leistungsgrenze hinaus belastet. Das wird wahrscheinlich in den anderen Ländern nicht viel anders sein. Ich glaube also, daß man bei einer solchen Sachlage nicht nur davon sprechen kann, daß die Situation unbefriedigend sei, sondern daß man hier offen und deutlich erklären muß, daß hier mehr geschehen, daß hier mehr als bisher geholfen werden muß und auch geholfen werden soll.
    Es ist natürlich richtig, wenn in dem Grünen Plan in diesem Zusammenhang auf § 13 des Bundesvertriebenengesetzes hingewiesen wird. Aber dieser Hinweis darf nicht nur von den erntegeschädigten Betrieben sprechen; dadurch wird ein falsches Bild hervorgerufen. Die Lage ist ganz allgemein bei den landwirtschaftlichen Vertriebenenbetrieben in der von mir geschilderten Weise problematisch. Auch der Herr Bundesvertriebenenminister — er ist vor kurzem weggegangen — sollte sich als für die Vertriebenenprobleme zuständige Ressortminister mit dieser Frage besonders befassen.
    Nun noch einige Worte zu dem angekündigten neuen Siedlungsgesetz. Nach all dem, was mir als Nichtfachmann, aber als innerlich anteilnehmender Leidensgefährte dieser Menschen über diese Dinge bekannt ist, muß ich sagen, daß es für die Eingliederung der vertriebenen Bauern nicht so sehr neuer Gesetze als vielmehr der Menschen bedarf, die die schon bestehenden Möglichkeiten zugunsten der vertriebenen Bauern unbürokratisch und im Sinne einer wirklichen Eingliederung in die westdeutsche Landwirtschaft ausnutzen. Es scheint mir deshalb dringend erforderlich zu sein, daß sich die Planungen und Absichten, die hinsichtlich des neuen Siedlungsgesetzes bestehen, nicht nachteilig auf die Fortführung der bisherigen, ja schon als unzulänglich dargestellten Eingliederungsmaßnahmen auswirken dürfen. Es ist unbedingt notwendig, daß die Eingliederung unberührt von diesen Planungen nach dem Bundesvertriebenengesetz weitergeführt wird.
    Aus den Ausführungen zu diesem wenig erfreulichen Kapitel im Grünen Plan hat die Bundesregierung Schlußfolgerungen nicht gezogen; sie sind



    Rehs
    jedenfalls nicht erkennbar. Angesichts der großen Sorgen und der vielen Befürchtungen, die infolgedessen in den betroffenen Kreisen herrschen, bitte ich Sie daher, Herr Minister Dr. Lübke, mir die folgenden Fragen noch im Rahmen dieser Debatte zu beantworten.
    1. Werden die Siedlungsmittel für 1958 rechtzeitig und im erforderlichen Umfang den Ländern zur Verfügung gestellt werden?
    2. Werden im Haushalt 1958 besondere Zuschüsse für die wirtschaftliche Festigung von landwirtschaftlichen Flüchtlingsbetrieben eingesetzt werden?
    3. Wird die wirtschaftliche Lage der vertriebenen Landwirte in den künftigen Berichten gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes besonders dargestellt und mit der der Betriebe der einheimischen Landwirtschaft bezüglich ihrer Rentabilität und Produktivität verglichen werden? In diesem Punkte — das darf ich noch bemerken— bestehen gerade angesichts der Auswirkungen der außer jedem Zweifel notwendigen Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen bei den vertriebenen Landwirten erhebliche Sorgen.
    Und 4. Wird die Eingliederung der vertriebenen Landwirte durch das beabsichtigte Siedlungsgesetz nachteilig beeinflußt werden, und wird, wenn diese Gefahr besteht, die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß dies verhindert wird?
    Ich wäre Ihnen dankbar, Herr Minister Lübke, wenn Sie mir hierauf eine positive Antwort erteilten und damit die grüne Farbe, die ja das Symbol der Hoffnung ist, auch für die vertriebenen Bauern, die ostdeutschen vertriebenen Landwirte, hier zu diesem hoffnungsvollen Sinnbild machten.

    (Beifall bei der SPD.)