Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur eine ganz kurze Erklärung! Herr Kollege Schellenberg hat sich darüber beklagt, daß offenbar durch die Schuld des Arbeitsministeriums eine falsche Mitteilung in die Presse gekommen sei. Da auch mein Freund Stingl eine entsprechende Frage gestellt hat, nehme ich Gelegenheit, das gleich richtigzustellen. Wenn Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Bulletin vom 21. Dezember 1957 zur Hand nehmen, finden Sie den Sachverhalt. Am 20. Dezember verabschiedete nämlich der Bundesrat in seiner 186. Plenarsitzung die Erste Verordnung über Änderung der Bezugsgrößen für die Berechnung von Renten in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten sowie in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Aus diesem Anlaß fand am gleichen Tage eine Pressekonferenz statt, und auf dieser
Pressekonferenz ist genau dasselbe vom Vertreter des Arbeitsministeriums — —
— Herr Kollege Stingl, ich will es ja nur klarstellen.
— Warten Sie mal, Herr Professor, bis ich den Satz zitiert habe!
Der Vertreter des Bundesarbeitsministeriums hat in der Pressekonferenz genau dasselbe gesagt, was auch am nächsten Tag im Bulletin gestanden hat, nämlich folgendes: Die Vorschriften dieser Ersten Verordnung über Änderung der Bezugsgrößen gelten also nur für Versicherte, deren Renten im Jahre 1958 erstmals festgesetzt werden, nicht dagegen für Rentner, deren Versicherungsfall bereits vor dem 1. Januar 1958 eingetreten ist. Hier ist also ganz klar ausgesprochen, daß keine allgemeine Rentenerhöhung erfolgt ist.
Ich nehme nicht an, daß die Presse den Sachverhalt nicht kenne. Wenn aber in irgendeiner Zeitung die Dinge nicht so dargestellt worden sind, erwächst daraus für das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung keine Schuld. Ich habe mich nur zu Wort gemeldet, um den Beamten, der auf der Pressekonferenz diese genau zutreffende Äußerung getan hat, zu verteidigen, da er selbst in diesem Hohen Hause ja nicht sprechen kann.