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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 11. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1958 Inhalt: Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Beseitigung der Mängel der Rentenneuregelung (Drucksache 28) Frau Korspeter (SPD) 481 B Blank, Bundesminister . . . 484 D, 511 B, 526 A, 528 B Dr. Schellenberg (SPD) 494 A, 527 C, 529 A Stingl (CDU/CSU) 501 D Walpert (SPD) 511 D Weber (Georgenau) (FDP) 513 C Storch (CDU/CSU) 514 D Frau Kalinke (DP) 515 D Reitzner (SPD) 523 B Scharnowski (SPD) 526 C Antrag der Fraktion der SPD auf Gewährung des vollen Kostenersatzes an die gesetzliche Krankenversicherung (Drucksache 123) Rohde (SPD) 529 C Horn (CDU/CSU) 531 B Mischnick (FDP) 531 C Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zu den europäischen Versammlungen (Drucksache 130) — Erste Beratung — 531 D Nächste Sitzung 531 D Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 533 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Februar 1958 481 11. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr.
  • folderAnlagen
    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Barzel 24. 2. Bauer (Wasserburg) 22. 2. Bazille 14. 2. Dr. Bechert 14. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 15. 2. Blachstein 14. 2. von Bodelschwingh 13. 2. Frau Brauksiepe 14. 2. Dr. Brecht 14. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 17. 2. Dopatka 15. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Even (Köln) 15. 2. Faller 7. 3. Felder 31. 3. Frau Friese-Korn 28. 2. Gedat 22. 2. Gerns 14. 2. Günther 14. 2. Hahn 14. 2. Hansing 13. 2. Hellenbrock 14. 2. Dr. Höck 21. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Jacobs 12. 3. Jürgensen 28. 2. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kemmer 14. 2. Keuning 14. 2. Kiesinger 14. 2. Frau Kipp-Kaule 13. 2. Köhler 14. 2. Dr. Kopf 15. 2. Kühlthau 14. 2. Kunze 15. 2. Dr. Leiske 22. 2. Lenz (Brühl) 14. 2. Dr. Leverkuehn 14. 2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 3. Mellies 8. 3. Mengelkamp 14. 2. Meyer (Wanne-Eickel) 13. 2. Dr. Meyers (Aachen) 8. 3. Muckermann 14. 2. Ollenhauer 14. 2. Paul 28. 2. Pelster 14. 2. Frau Pitz-Savelsberg 13. 2. Ramms 14. 2. Schmidt (Hamburg) 13. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 14. 2. Dr. Siemer 14. 2. Stahl 14. 2. Dr. Weber (Koblenz) 22. 2. Frau Welter (Aachen) 13. 2. Dr. Wilhelmi 13. 2.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Stingl, ist Ihnen entgangen, daß es bei der Beratung des Gesetzes darum ging, in der Kriegsopferversorgung wenigstens 14 oder 21 Mark anrechnungsfrei zu lassen, und daß Ihre Fraktion diesen Antrag abgelehnt hat?


Rede von Josef Stingl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ja, Herr Kollege Schellenberg, genau aus den Überlegungen, die ich eben dargetan habe, haben wir das abgelehnt. Wir wissen — und der Herr Minister hat vorhin nachdrücklich darauf hingewiesen —, daß diese Anrechnung in verschiedenen Fällen zu „Härten" — ich will Sie hier gern zitieren — geführt hat. Der Herr Minister hat auch gesagt, wie er sie beheben will. Es handelt sich um die Waisenrenten, wo die Ausgleichsrente für die Mutter wegfällt, und um Ähnliches. Aber, Herr Kollege Schellenberg, gerade weil wir nach wie vor der Meinung sind, daß es in den anderen Gesetzen geregelt werden muß, verharren wir auf dem Standpunkt, in den Rentengesetzen eine Anrechnung auf andere Leistungen gar nicht vorzusehen. Wir haben das nur in einem Punkt, nämlich bei den Fürsorgeleistungen, getan, weil diese auch einen anderen Charakter als etwa die Kriegsopferversorgung oder der Lastenausgleich haben.
Sie haben in Ihrer Großen Anfrage auch etwas zu den Fremdrenten gesagt. Sie haben gerügt, daß die Rechtsverordnung nicht rechtzeitig eingebracht worden ist. Aber Sie sind dabei auf die Sache selber wenig eingegangen. Meine Damen und Herren, die Tabellen, die in dem Fremd- und Auslandsrentengesetz stehen, sind doch ganz anderer Natur als die Tabellen, die wir in den Rentenversicherungsgesetzen haben. Sie müssen das doch endlich auch einmal sagen und berücksichtigen; wissen tun Sie es ja.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

Diese Tabellen sollen doch einen nicht vorhandenen Nachweis des Verlaufs des individuellen Arbeitslebens ersetzen. Dazu muß man Aushilfen nehmen.
Wir geben gern zu, daß, wie Frau Korspeter gesagt hat, die Arbeitsverdienste der Frauen da sehr gering angesetzt worden sind. Das hat aber mit den Vergleichszahlen in unseren Rentengesetzen überhaupt nichts zu tun.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)




Stingl
Das hat nur etwas mit der Frage zu tun, wie wir den durchschnittlichen Versicherungsverlauf des Versicherten, der unter das Fremd- und Auslandsrentengesetz fällt, ansetzen, ob wir ihn als eine ununterbrochene Zeit, nämlich mit 52 Wochen im Jahr, oder ob wir ihn mit 46 oder 36 Wochen ansetzen. Es ist doch kein Geheimnis, daß der Versicherungsverlauf nicht immer 52 Wochen umschließt. Wir glauben, daß eine Änderung an diesen Tabellen wert ist, in einer Neuordnung des Gesetzes und nicht nur in einer Rechtsverordnung behandelt zu werden.
Dabei gebe ich gern zu, daß auch wir bei der Debatte in der zweiten oder in der dritten Lesung nach der nächtlichen Schlacht hier glaubten, wir könnten das in diesem Rahmen regeln. Ich bekenne gern, daß auch wir uns da getäuscht haben. Wir meinen also, daß die Neuregelung nur in einer Novelle des Fremd- und Auslandsrentengesetzes gefunden werden kann, wobei man sicherlich auch noch etwas anderes, das Rentenversicherungsüberleitungsgesetz Berlins, wird einbeziehen müssen.
Was uns bei dem Fremd- und Auslandsrentengesetz Sorge macht, ist nicht die Tabelle in diesem Gesetz, sondern die Beweisnot der Heimatvertriebenen und was damit zusammenhängt. Wir werden im Ausschuß sicher Gelegenheit haben, gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, die für alle, insbesondere natürlich für die Betroffenen, tragbar ist.
Sie haben mehrfach auf die Dauer der Zeit angespielt, die die Berechnung einer Rente erfordert. Ich habe selber zugegeben, daß die durchschnittliche Bearbeitungsdauer Ende 1956 etwa 3 bis 4 Monate war, jetzt aber etwas über 6 oder 7 Monate ist. Nun, meine Damen und Herren, wir müssen doch der Gerechtigkeit halber feststellen, daß auch wir hier, dieser Bundestag, eine Verantwortung tragen. Sie haben ja nicht nur zugestimmt, sondern Sie sind in einigen Fällen auch der Initiator von Bestimmungen gewesen, die die Berechnung von Renten außerordentlich erschweren. Wenn nun fünf Jahre lang jede Rente zweimal berechnet werden muß, Herr Kollege Schellenberg, dann ist das eben eine Mehrbelastung. Eigentlich müßten wir, wenn jeder Eingang zweimal behandelt werden muß, die Zeit verdoppeln. Nun, sie hat sich nicht deswegen verdoppelt. Sie hat sich nur erhöht, weil wir im vorigen Jahr auch noch die Umstellung hatten.
Ich bin dem Herrn Minister für den Hinweis in seinen Ausführungen sehr dankbar, daß er für diese Doppelberechnung, Herr Schellenberg, eine Möglichkeit für den Bearbeiter finden wird, auf einen Blick zu sagen: Hier ist der Versicherte mit der alten Berechnung und hier ist er mit der neuen Berechnung besser dran. Damit wird also dem Gesetz Genüge getan: beide Berechnungen werden verkürzt durchgeführt, aber der Versicherte kommt zu seinem Recht und erhält die Rente, die für ihn besser ist. Wir haben ja alle miteinander dem Anliegen eines unserer Kollegen — ich glaube, der Kollege Varelmann war es — Rechnung getragen, daß die ersten fünf Jahre eines Versicherungslebens, sofern sie vor dem 25. Lebensjahr liegen, in besonderer Weise berücksichitgt werden. Auch das bedarf natürlich einer Berechnung und muß dabei überprüft werden.
Wir haben, wie wir wissen, die Einführung der Ersatz- und Ausfallzeiten auch mit Schwierigkeiten verbunden. Wir müssen doch die Beweise dafür haben und immer wieder verlangen, daß diese Zeiten nachgewiesen werden, abgesehen davon, daß wir die 10 % Pauschalzuschlag gewähren, wenn nicht die gesamte Zeit erfüllt ist, die übrigens in fast allen Fällen 50 Versicherungsjahre ergeben wird, weil wir ja mit der Schulzeit, mit dem 15. Lebensjahr, anfangen und weil wir jede Arbeitslosigkeit und jeden Kriegsdienst anrechnen. Wer wird denn dann, wenn er nicht selbständig geworden ist oder aus der Versicherungspflicht hinausgekommen und freiwillig Versicherter geworden ist, nicht die vollen Jahre erbringen können, zumal wir eben den fehlenden Rest bis zu 10 % ergänzen?
Meine Damen und Herren, all dies, das wir aus richtiger Überlegung gewollt in die Rentengesetze hineingebracht haben, hat natürlich auch zu einer Erschwerung der Bearbeitung geführt. Man kann doch den Dank des Ministers an die Leute, die an den Schreibtischen sitzen und die Rentenanträge bearbeiten müssen, nur unterstützen. Sie müssen sich wirklich mit Mühe einarbeiten. Es ist doch ein Umdenken. Auch wir haben aus dem vorigen Verfahren in das jetzige Verfahren umdenken müssen. Wir müssen das doch auch denen konzedieren, die mit diesen Bestimmungen arbeiten müssen. Wir müssen den Rentenversicherungsträgern zubilligen, daß sie, wenn sie neue Kräfte einstellen, diese erst einarbeiten müssen. Was würde es denn für einen Kuddelmuddel geben, wenn man jeden einfach machen ließe, was er will! Ich meine, wie gesagt, wir sollten uns hier sehr nachdrücklich diesem Dank des Herrn Ministers anschließen. Meine Damen und Herren, ich kann nur sagen: um dieser Weiterentwicklung, um der Bearbeitung willen, um dieser Menschen willen — lassen Sie denen Zeit, die das jetzige Recht einführen und befolgen! Fangen Sie nicht an, da eine Bestimmung zu ändern, dort eine Bestimmung zu ändern, die dann fast alle auf jede Rente Auswirkungen haben, mindestens aber erforderlich machen würden, bei jeder Rente zu prüfen, ob die Bestimmung Auswirkungen hat. Was für eine Bearbeitung erforderte das wieder! Lassen Sie eine Härte einmal ruhig bestehen, wenn Sie dafür die Härte ausschalten können, daß 6 Millionen Rentner oder die jeweiligen Neuzugänge entsprechend länger auf die Bereinigung ihrer Renten warten müßten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich möchte noch eines sagen, etwas, in dem ich mit Herrn Kollegen Schellenberg wieder einig bin. Ich möchte den Rentnern einen Dank sagen. Meine Damen und Herren, wir haben viele skeptische Stimmen gehört, und ich stehe nicht an zu sagen, daß wir uns auch in unserer Fraktion mit verschiedenen Argumenten auseinandersetzen mußten. Wir können aber den Rentnern einen Dank sagen, die — Herr Kollege Schellenberg, Ihre Zahlen genommen — in diesem Jahr 4,3 Milliarden DM mehr bezogen haben als im Jahre vorher, die aber damit



Stingl
nicht etwa gerannt sind und durch überstürzten Verbrauch dieses Geldes Einbrüche in die Preisstabilität verursacht, sondern sehr sauber auf ihr Geld geachtet haben. Wir alle haben uns doch mit Sorge gefragt: Was wird denn daraus, wenn über 4 Milliarden DM an neuer Kaufkraft auf den Markt kommen? Ich glaube, der Bundestag hat allen Anlaß, den Rentnern zu danken, die so für- und vorsorglich mit ihrem Geld umgegangen sind.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

— Wenn Sie auf die Sparkasse gehen, dann stellen Sie fest, daß die Einleger großenteils die Rentner sind, denen wir durch die Rentenreform die Möglichkeit dazu gegeben haben, die 20 und 30 und 50 Mark auf ein Sparkonto zu legen. Wir können diese Haltung nicht genug loben,

(Beifall bei der CDU/CSU)

und wir können nicht nachdrücklich genug sagen, die Jüngeren möchten sich ein Beispiel daran nehmen.
Wir können also gemeinsam feststellen, daß die Sorgen einiger, die Dynamisierung — die ja nicht so geworden ist, wie man sie sich einmal gedacht hatte —, die Angleichung der Renten an den aktuellen Lohn werde volkswirtschaftliche Folgen haben, die wir nicht übersehen, nicht verantworten könnten, sich als unbegründet erwiesen haben. Wir müssen zugeben, daß wir Modifizierungen angebracht haben, daß wir uns damit beschäftigt haben und daß uns manches, was wir an Bremsen eingebaut haben, schwergefallen ist. Eines aber bleibt: ) Wir haben die Volkswirtschaft nicht gefährdet; wir haben dem Rentner, sofern er ein kontinuierliches Arbeitsleben hinter sich hat, eine Rente gegeben, die seinem Lebensstandard entspricht. Wir können dabei bleiben und wir bleiben dabei: Die Rentenreform hat sich bewährt, sie ist eine Großtat gewesen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.