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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 13. Februar 1958

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 11. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1958 Inhalt: Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Beseitigung der Mängel der Rentenneuregelung (Drucksache 28) Frau Korspeter (SPD) 481 B Blank, Bundesminister . . . 484 D, 511 B, 526 A, 528 B Dr. Schellenberg (SPD) 494 A, 527 C, 529 A Stingl (CDU/CSU) 501 D Walpert (SPD) 511 D Weber (Georgenau) (FDP) 513 C Storch (CDU/CSU) 514 D Frau Kalinke (DP) 515 D Reitzner (SPD) 523 B Scharnowski (SPD) 526 C Antrag der Fraktion der SPD auf Gewährung des vollen Kostenersatzes an die gesetzliche Krankenversicherung (Drucksache 123) Rohde (SPD) 529 C Horn (CDU/CSU) 531 B Mischnick (FDP) 531 C Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zu den europäischen Versammlungen (Drucksache 130) — Erste Beratung — 531 D Nächste Sitzung 531 D Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 533 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Februar 1958 481 11. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr.
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Barzel 24. 2. Bauer (Wasserburg) 22. 2. Bazille 14. 2. Dr. Bechert 14. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 15. 2. Blachstein 14. 2. von Bodelschwingh 13. 2. Frau Brauksiepe 14. 2. Dr. Brecht 14. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 17. 2. Dopatka 15. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Even (Köln) 15. 2. Faller 7. 3. Felder 31. 3. Frau Friese-Korn 28. 2. Gedat 22. 2. Gerns 14. 2. Günther 14. 2. Hahn 14. 2. Hansing 13. 2. Hellenbrock 14. 2. Dr. Höck 21. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Jacobs 12. 3. Jürgensen 28. 2. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kemmer 14. 2. Keuning 14. 2. Kiesinger 14. 2. Frau Kipp-Kaule 13. 2. Köhler 14. 2. Dr. Kopf 15. 2. Kühlthau 14. 2. Kunze 15. 2. Dr. Leiske 22. 2. Lenz (Brühl) 14. 2. Dr. Leverkuehn 14. 2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 3. Mellies 8. 3. Mengelkamp 14. 2. Meyer (Wanne-Eickel) 13. 2. Dr. Meyers (Aachen) 8. 3. Muckermann 14. 2. Ollenhauer 14. 2. Paul 28. 2. Pelster 14. 2. Frau Pitz-Savelsberg 13. 2. Ramms 14. 2. Schmidt (Hamburg) 13. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 14. 2. Dr. Siemer 14. 2. Stahl 14. 2. Dr. Weber (Koblenz) 22. 2. Frau Welter (Aachen) 13. 2. Dr. Wilhelmi 13. 2.
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    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit dem Inkrafttreten der Rentenneuregelungsgesetze ist über ein Jahr vergangen. Deshalb war es sicher angebracht, daß der Herr Arbeitsminister im Zusammenhang mit der Großen Anfrage der Sozialdemokraten einen Bericht über die Auswirkungen der Rentenneuregelungsgesetze gegeben hat, so wie sie sich nach Meinung der Bundesregierung darstellen. Aber das war nicht das zentrale Anliegen unserer Großen Anfrage, zumal der Bericht des Herrn Bundesarbeitsministers in einer ganzen Reihe von Punkten Dinge enthält, die der Öffentlichkeit bereits bekannt sind.
    In unserer Großen Anfrage haben wir die Bundesregierung gefragt, welche Maßnahmen sie ergreifen will, um eine Reihe von Ungerechtigkeiten und Härten, die sich bei der Neuregelung ergeben haben, zu beseitigen. Leider hat der Herr Minister dazu wenig Konkretes gesagt. Er hat — und das muß ich sehr bedauern — gelegentlich sogar von angeblichen Härten gesprochen.

    (Abg. Horn: Mit Recht hat er das getan!)

    — Aber, meine Damen und Herren, auch Sie werden doch Stapel von Briefen aus Kreisen der Rentner erhalten, die sich über Ungerechtigkeiten beklagen. Vielleicht darf ich Sie zur Beantwortung meiner umfangreichen Post mit einsetzen, Herr Kollege Horn.
    Ich möchte aus dem weiten Bereich der Fragen, die der Herr Minister hier angeschnitten hat, einige sozialpolitisch wichtige ansprechen, und zwar erstens die Höhe der Renten, zweitens die Anrechnung, drittens die Komplizierung des Rechts, viertens sonstige Mängel bei der Rentenberechnung — darüber werden wir uns mit dem Herrn Minister noch in einiger Hinsicht aussprechen müssen — und schließlich die Fragen der Finanzierung.
    Zum ersten: Höhe der Renten. Meine Kollegin Frau Korspeter hat namens der Sozialdemokraten erklärt, daß wir durchaus anerkennen, daß die Rentenneuregelung die Lebenslage vieler Rentner verbessert hat. Wir Sozialdemokraten sind darauf stolz; denn wir haben einen wesentlichen Anteil daran.

    (Beifall bei der SPD.)

    Aber, meine Damen und Herren, wenn man auch diesen Tatbestand voll würdigt, so kann man doch nicht der Auffassung des Herrn Ministers zustimmen, der ein Bild der Rentenneuregelung entwikkelt hat, das dem vollen Sachverhalt nicht entspricht. Der Herr Bundesarbeitsminister ist hierbei leider in einen Fehler verfallen, den wir bereits bei Herrn Kollegen Storch und bei dem Herrn Bundeskanzler haben beanstanden müssen. Der Herr Bundesarbeitsminister hat nämlich zu Beginn seiner Ausführungen Zahlenmaterial über die durchschnittliche Höhe der Renten angegeben, und zwar sowohl nach Prozentsätzen wie in absoluten Zahlen. Bei diesem Vergleich hat er einen Teil der Rentenleistungen, die 1956, also vor der Rentenneuregelung, bereits gewährt wurden, so dargestellt, als ob sie ein Ergebnis der Rentenneuregelung gewesen seien.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU.)

    — Meine Damen und Herren, es handelt sich um eine Größenordnung von fast 1 Milliarde DM, und daraus ergeben sich Vergleiche, die nicht ganz der Sachlage entsprechen.

    (Abg. Schütz: „Nicht ganz" ! „Nicht ganz"!)

    — Ich weiß das ganz genau. Der Herr Bundesarbeitsminister hat das indirekt am Schluß seiner Ausführungen sogar zugegeben. Er hat nämlich berichtet, der Mehraufwand betrage 4,3 Milliarden DM. Und was erklärte der Herr Bundeskanzler an dem Tage, an dem wir die Gesetze verabschiedet haben? Er erklärte — ich zitiere wörtlich —: „Das bedeutet eine Mehrleistung zugunsten der Rentner von 5,5 Milliarden DM." Also der Herr Bundesarbeitsminister geht in der Größenordnung gegenüber dem Herrn Bundeskanzler um 1,2 Milliarden DM zurück. Wir nehmen das mit Interesse zur Kenntnis. Dabei hat der Herr Bundesarbeitsminister bei dieser Angabe von 4,3 Milliarden DM noch nicht einmal die Einsparungen durch Anrechnung auf sonstige Versicherungszweige berücksichtigt.
    Wenn man heute versucht, ein vorläufiges Ergebnis der Rentenneuregelung zu erhalten, so stellt sich die Sachlage nicht so dar, daß sich im Durchschnitt eine Erhöhung der Renten von 60 bis 70% für die einzelnen Versicherungszweige ergibt, sondern so, daß sich die Mehrleistung in einer Größenordnung von 40 bis 50 % bewegt, wenn man das Sonderzulagegesetz 1956 berücksichtigt.

    (Abg. Ruf: Das dürfen Sie aber nicht!)

    Meine Damen und Herren, gewiß ist das eine beachtliche Erhöhung; das bestreiten wir nicht. Aber der Herr Minister hätte einen besseren Start gehabt, wenn er die Dinge in dieser richtigen Größenordnung dargestellt hätte.
    Der Herr Minister hat gesagt — und das ist richtig —, es handle sich bei all dem, was er an Zahlen anführte, um Durchschnittswerte. Aber — und das ist wieder ein wichtiger Punkt — bei diesen Durchschnittswerten ergeben sich außerordentlich große Unterschiede in der Höhe der einzelnen Renten.

    (Abg. Ruf: Natürlich!)

    — Natürlich. Ich werde Ihnen sagen, was wir dazu zu erklären haben, Herr Kollege Ruf. Wenn man jetzt eine erste Zwischenbilanz ziehen will, kann man im großen und ganzen sagen, daß sich für die Hälfte der rund 7 Millionen Rentner — einschließlich Knappschaftsversicherung — eine Erhöhung ergeben hat, die man als sozialpolitisch einigermaßen sinnvoll und vernünftig bezeichnen kann.

    (Abg. Storch: Bravo!)

    Aber für den anderen Teil, für rund 31/2 Millionen Rentner ergeben sich Härten und Unstimmigkeiten. Für diese Rentner hat die Neuregelung zu einer Enttäuschung geführt

    (Abg. Arndgen: Die geschürt worden ist!— weitere Zurufe von der CDU/CSU)




    Dr. Schellenberg
    — ich werde Ihnen das im einzelnen noch darlegen —, und von diesen Menschen sprechen wir in unserer Großen Anfrage.
    Nun hat der Minister in seiner Antwort auf unsere Große Anfrage erklärt, das hänge mit der Beitragsrente zusammen, und wo sich nur eine unzureichende Rentenerhöhung ergeben habe, handle es sich um freiwillig Versicherte, die nur gelegentlich Beiträge geleistet hätten. Richtig, für einen Teil trifft das zu. Wir sprechen aber in unserer Großen Anfrage von denjenigen, die ein volles Arbeitsleben hinter sich haben. Diese Personen sollen und müssen eine ausreichende Rente erhalten, und das ist leider nicht immer gewährleistet.
    Der Herr Minister hat in Beantwortung unserer Anfrage darauf hingewiesen, daß nun die Zeiten des Krieges und der Arbeitslosigkeit in geradezu idealer Weise berücksichtigt würden. Er hat erklärt, daß ein Zuschlag über die Tabellen gewährt werde usw. Aber was ist denn das praktische Ergebnis? Ich möchte Ihnen ein Beispiel sagen. Es müssen doch — darin werden wir der gleichen Auffassung sein — zwei Versicherte mit gleichem Alter, gleichem Beruf und gleichem Arbeitseinkommen

    (Zuruf von der Mitte: Und gleichen Beitragsleistungen!)

    — mit gleichem Arbeitseinkommen, gleichem Beruf, gleichen Beiträgen, also unter in allem gleichen Voraussetzungen —, wenn es gerecht zugeht, eine gleiche Rente erhalten. Bei der Umstellung für 7 Millionen Rentner haben sich aber sehr unterschiedliche Renten ergeben, je nachdem, ob der eine das Glück hatte, in seinem Leben niemals Soldat zu sein, oder ob der andere eingezogen war.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Das ist ein unerfreuliches Ergebnis. Wenn Sie die Dinge durchrechnen, ergibt sich mit diesen „wundervollen" Pauschalzuschlägen, daß für denjenigen, der niemals arbeitslos und Soldat war, praktisch eine Rente über Tabelle errechnet wird, als ob er mit den Zuschlägen 55 Jahre gearbeitet und geklebt hätte, also mehr, als er im Arbeitsleben tatsächlich erreichen kann. Aber derjenige, der Soldat war, erhält einen um so niedrigeren Zuschlag, je länger er Soldat war. Wenn er noch das Unglück hatte, arbeitslos zu sein, wird bei dieser Pauschalmethode seine Rente durch den Pauschalzuschlag immer niedriger, je länger er Soldat und je länger er arbeitslos war. Das scheint uns das Gegenteil einer sinnvollen Regelung zu sein. Auf diese wenig sinnvolle Regelung ist es in erheblichem Maße zurückzuführen, daß auch Menschen, die ein normales Arbeitsleben hinter sich haben, die aber lange eingezogen oder arbeitslos waren, eine Rente erhalten, die um 50, ja um 100 DM niedriger ist als die desjenigen, der niemals eingezogen war. Wir halten ein solches Ergebnis für sehr unbefriedigend.
    Wir bedauern sehr, daß der Herr Bundesarbeitsminister nichts darüber gesagt hat, wie man dieser Ungerechtigkeit begegnen kann. Er hat gesagt: Wir wollen alles so lassen, wie es ist. Das bedeutet: so lassen bis zum Lebensende dieser Menschen, die heute Rentner sind. Das wird leider das harte Ergebnis sein. Wir Sozialdemokraten erklären Ihnen: wir können in dieser Sache keine Ruhe geben.

    (Abg. Arndgen: Wenn wir Ihren Vorschlägen gefolgt wären, dann wäre es noch schlimmer geworden!)

    — Aber Herr Kollege Arndgen, die Sozialdemokraten haben konkrete Vorschläge zur Behebung dieser Mißstände gemacht. Wir können uns im Laufe dieser Legislaturperiode vielleicht darüber unterhalten, welche konkreten Vorschläge wir dazu haben.

    (Abg. Arndgen: Ich meine die Vorschläge, die Sie damals gemacht haben!)

    Warten Sie mal ab.
    Von diesen Ungerechtigkeiten werden auch alle Heimarbeiter und alle Landarbeiter betroffen, deren Arbeitsverdienste außerordentlich niedrig sind. Auch Menschen, die ein Leben lang etwa als Krankenschwester oder in der Fürsorge tätig waren, erhalten — das ist ein bedauerliches Ergebnis — oft Renten, die gegenwärtig unter den Fürsorgesätzen liegen. Deshalb unsere Anfrage, was mit den Renten der Menschen geschehen soll, die ein Arbeitsleben hinter sich haben und deren Rente nicht zur Sicherung einer Existenz ausreicht, die dem Stand unserer Wirtschaft und Kultur entspricht. Das ist unser Anliegen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir bedauern sehr, daß der Herr Minister darauf nur eine formale Antwort gegeben hat. Ich war erstaunt darüber, daß der Herr Minister sehr viel mit technischen und juristischen Begriffen operiert hat. Gut, das muß man auch tun. Aber hier geht es um ein soziales und menschliches Anliegen, und das muß im Vordergrund stehen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es liegen noch keine abschließenden Rechnungsergebnisse vor; das wissen auch wir. Aber man weiß schon heute, daß eineinhalb bis zwei Millionen Menschen bisher nur die Mindestzulagen von 14 bis 21 DM erhalten haben und daß das nicht immer nur freiwillig Versicherte sind, sondern daß sich darunter Menschen befinden, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben. Der Herr Minister hat erklärt, man müsse Versicherung und Fürsorge und Versorgung trennen. Dem stimmen wir zu. Aber muß nicht unsere Sozialversicherung so gestaltet sein, daß ein Mensch, der ein Leben lang im Arbeitsprozeß gestanden hat, eine Rente erhält, die ihn von der Fürsorge frei macht?
    Die Durchschnittsberechnungen, die der Herr Minister für 40 Arbeitsjahre und einen durchschnittlichen Arbeitsverdienst von etwa 350 Mark aufgestellt hat, treffen für eine große Anzahl von Versicherten zu. Diese Berechnungen lassen sich aber nicht auf die Fälle von Härten und Ungerechtigkeiten anwenden, von denen wir in unserer Anfrage sprechen. Wir bedauern, daß sich der Herr Minister nicht konkret mit diesen Härten und Ungerechtigkeiten auseinandergesetzt hat.

    (Beifall bei der SPD.)




    Dr. Schellenberg
    Der Herr Bundeskanzler hat im Zusammenhang mit der Rentenneuregelung in dem Flugblatt „An alle Rentner" wörtlich erklärt — ich möchte es Ihnen vorlesen —: „Die Ungerechtigkeiten der bisherigen Rentenberechnung sind nun beseitigt."
    Meine Damen und Herren, Tatsache ist — und an dieser Tatsache kann auch der Minister durch Beantwortung der Großen Anfrage nicht vorübergehen —, daß alle Rentner, die Kriegsdienstzeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit hinter sich haben, die Berufen angehören, in denen vor Jahren und Jahrzehnten ganz niedrige Arbeitsverdienste gewährt wurden, noch heute auf die zusätzliche Leistung der Fürsorge und Hilfe ihrer Angehörigen angewiesen sind. Das ist ein Tatbestand, mit dem wir uns nicht abfinden können. Deshalb sind wir der Auffassung, daß die Mitteilung des Herrn Bundeskanzlers, es seien nun alle Ungerechtigkeiten beseitigt, nicht mit der Wirklichkeit in Einklang steht.
    Nun zu der zweiten Frage, der Anrechnung der neuen Renten auf andere Sozialleistungen! Frau Kollegin Korspeter hat bereits zitiert, was der Herr Bundeskanzler interessanterweise am 11. September — wenige Tage vor der Bundestagswahl — hat mitteilen lassen. Wir sind erstaunt darüber, daß, nachdem der Herr Bundeskanzler eine derart konkrete Zusage gegeben hat, der Herr Bundesarbeitsminister auf unsere Anfrage, wie diese Härten beseitigt werden können, dem Hause und der Öffentlichkeit keine klare Antwort gegeben hat.

    (Beifall bei der SPD.)

    Auch in dieser Hinsicht hat der Herr Bundesarbeitsminister eine, ich möchte sagen, juristische Begründung gewählt. Er hat gesagt, diese Dinge könnten in den Rentenversicherungsgesetzen nicht geregelt werden; dafür seien andere Gesetze zuständig, und diese Frage der Anrechnung müsse bei den anderen Gesetzen geregelt werden. Aber, meine Damen und Herren, für die Menschen, die davon betroffen werden, geht es um das finanzielle Ergebnis. Das stellt sich leider so dar, daß anderthalb Millionen Menschen im Zusammenhang mit der Rentenneuregelung praktisch keine Mehrleistung — wenn man den Schlußstrich zieht und das Ergebnis berücksichtigt
    erhalten. Das ist ein unbefriedigender Tatbestand.
    Im übrigen, Herr Minister, selbst Ihre juristische Begründung war nicht überzeugend; denn in den Gesetzen selbst — in Artikel 2 §§ 35 und 36 — sind Vorschriften über Anrechnungsfreiheit enthalten. Die Mehrheit hat unsere entsprechenden Anträge, diese Nichtanrechnung über den Mai 1957 hinaus auszudehnen, abgelehnt. Man hätte also die Nichtanrechnung durchaus auch im Gesetz regeln können.
    Ich möchte Ihnen einmal für eine Gruppe von Menschen verdeutlichen, was sich als Ergebnis der Anrechnung ergibt. Diejenigen, die in der zweiten Legislaturperiode dem Bundestag angehörten, wissen, daß wir beantragt haben, die Gewährung von Elternrenten in das Gesetz aufzunehmen. Das haben Sie abgelehnt. Was ist praktisch das Ergebnis? Das praktische Ergebnis ist, daß im Zusammenhang mit der Anrechnung 40 000 Elternrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz auf Grund der Rentenneuregelung eingestellt worden sind,

    (Unruhe in der Mitte)

    nicht etwa nur gekürzt und reduziert, sondern völlig fortgefallen sind. Das ist doch ein trauriges Ergebnis der Rentenneuregelung.

    (Erneute Zurufe von der Mitte. — Abg. Schlick: Fundamentaler Irrtum!)

    — Ich habe Sie nicht verstanden, Herr Kollege.

    (Abg. Schlick: Das ist durch höhere Rentenleistungen unmöglich geworden!)

    — Aber, meine Damen und Herren! Wenn vor Inkrafttreten der Rentenneuregelungsgesetze nach den „Arbeits- und sozialstatistischen Mitteilungen" an 152 000 Elternpaare Renten der Kriegsopferversorgung gezahlt wurden und nach Mai 1957, nach Durchführung auch der 6. Novelle zum Bundesversorgungsgesetz nur an 112 000 Elternpaare Renten gezahlt werden, so bedeutet das, daß 40 000 Elternrenten in Fortfall gekommen sind.

    (Zurufe von der CDU/CSU.) Das ist das Ergebnis, das wir bedauern.

    Meine Damen und Herren, Sie meinen die 6. Novelle, und der Herr Minister hat auch davon gesprochen. Was haben Sie dem Hause und der Öffentlichkeit mitgeteilt? Im Zusammenhang mit der 6. Novelle zum BVG habe sich eine Mehrleistung von 542 Millionen DM ergeben, erklärten Sie in der Öffentlichkeit. Haben Sie denn keine Kenntnis von dem Bericht der Bundesbank von Juni 1957, in dem die Bundesbank erklärt, es habe sich in der Kriegsopferversorgung, wenn man finanziell einen Strich ziehe, überhaupt keine Mehraufwendung im Zusammenhang mit der 6. Novelle wegen der Anrechnung und des Fortfalls der Renten ergeben!?

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das sind die Tatbestände, an denen man nicht vorübergehen kann.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
im Zusammenhang mit diesen Gesetzen werden sich 400 Millionen DM Einsparungen in anderen Bereichen des Bundeshaushalts ergeben. Jetzt hat man einen ersten Überblick, und ein vorsichtiger Überblick zeigt u. a., daß die Einsparungen mindestens um 200 Millionen höher sein und 600 Millionen DM betragen werden. Es ist bedauerlich, daß der Herr Bundesarbeitsminister zu der Auswirkung einer Einsparung von dieser Größenordnung nicht Stellung genommen hat.
Ich muß noch einmal zitieren, was der Herr Bundeskanzler sagte: „Es muß unter allen Umständen vermieden werden, daß die vorgesehenen Verbesserungen durch eingehende Anrechnungsbestimmungen in vielen Fällen kaum zur Auswirkung gelangen." Ich frage nochmals die Regierung: was gedenkt sie zu tun, um diese Zusage des Herrn Bundeskanzlers zu verwirklichen?



Dr. Schellenberg
Drittens: Die Komplizierung des Rechtes durch die Neuregelung. Es ist sehr interessant, sich heute im Zusammenhang einmal zu vergegenwärtigen, was die Bundesregierung vor Inkrafttreten der Gesetze erklärt hat. Herr Kollege Storch erklärte laut Bulletin am 17. März 1956:
Das neue Gesetz wird eine wesentliche Vereinfachung und übersichtlichere Gestaltung des Rechtes der Rentenversicherung bringen.
Soweit die Erklärung des damals verantwortlichen Ministers.

(Abg. Ruf: In mancher Beziehung ja!)

Und was erklärt heute die Spitzenorganisation der Rentenversicherung? Ich zitiere wörtlich:
Die Berechnung einer Rente nach der neuen Rentenformel ist zeitraubend und beansprucht trotz weitgehender Benutzung moderner Büro- und Rechenmaschinen den dreifachen Zeitaufwand gegenüber dem früheren.

(Zurufe von der SPD: So ist es! — Zuruf der Abg. Frau Kalinke.)

— Das ist jetzt der Tatbestand; woraus er sich ergibt, können wir im einzelnen erörtern.

(Abg. Frau Kalinke: Das tun wir!)

Aber wir haben Vorschläge gemacht, es einfacher zu gestalten.

(Abg. Frau Kalinke: Wir auch!)

Ich kann Ihnen aus meinem Material vorlesen, was die Experten der Spitzenorganisation der Rentenversicherung erklärt haben. Sie haben gesagt, der sozialdemokratische Gesetzentwurf sei wesentlich einfacher als die Regelung der Bundesregierung. Das ist nicht zu bestreiten.

(Beifall bei der SPD.)

In Zusammenhang mit der Komplizierung der Rentenberechnung hat sich die Zahl der Rückstände, .die Zahl der Menschen, die auf Rente warten, wesentlich erhöht. Frau Kollegin Korspeter hat vorhin von 500 000 Wartenden gesprochen. Das war das Ergebnis, das letzte Woche bekannt war. Heute liegen die letzten „Arbeits- und sozialstatistischen Mitteilungen" vor, und heute wissen wir, daß es schon 606 000 Menschen sind, die auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten. Wenn der Herr Minister sagt, die durchschnittliche Bearbeitungsdauer betrage sechs Monate, so ist das reichlich optimistisch. Das trifft für einen Teil der Fälle zu, aber bei einem größeren Teil dauert die Bearbeitung leider neun Monate und manchmal noch länger. Es ist nicht richtig, wenn der Herr Minister vorgetragen hat, das liege daran, daß die Zahl der Neuanträge so gewaltig gestiegen sei. Ein Vergleich der Zahl der Neuanträge für die ersten drei Quartale von 1956 und die ersten drei Quartale von 1957 — nur das Material liegt heute vor — zeigt, daß 1957 genausoviel Neuanträge wie 1956 gestellt worden sind.
Die lange Bearbeitungsdauer der Rentenanträge hat also andere Ursachen. Es gibt viele Ursachen dafür. Wir haben nur die zu erörtern, für die die
Bundesregierung und die Regierungsparteien die Verantwortung tragen.
Der eine Grund ist die Komplizierung des Rentenrechts. Frau Kollegin Korspeter hat dargelegt, wie während der Beratung von den Regierungsparteien immer neue Änderungsanträge eingebracht wurden, weil in Kreisen der Regierungsparteien noch keine klare Konzeption vorlag.
Eine weitere Ursache ist die, daß die verantwortlichen Männer innerhalb des Bundesarbeitsministeriums die Probleme, die in Zusammenhang mit dem neuen Recht auftauchen, verniedlicht haben. Ich möchte Ihnen auch in dieser Hinsicht ein Zitat vorlesen. Der Herr Generalsekretär für die Sozialreform erklärte wörtlich:
Die neue Rentenformel ist so einfach, daß man sich seine Rente selbst ausrechnen kann. Das läßt sich durch tabellarische Übersichten ohne weiteres für den Handgebrauch jedes einzelnen Arbeiters, Angestellten und Rentners ermöglichen.
Die Regierung hielt diese Erklärung für so bedeutsam, daß sie sie im Bulletin veröffentlichen ließ.
Der Herr Bundesarbeitsminister hat vorhin erklärt, er könne mir die neue Rentenberechnung in einer Viertelstunde klarmachen. Demgegenüber, Herr Bundesarbeitsminister, muß ich noch einmal wiederholen, was ich Ihnen in meinem Zwischenruf sagte: machen Sie es nicht mir klar, sondern machen Sie es den Millionen Angestellten, Arbeitern und Rentnern klar! Das ist eine wichtige Aufgabe.

(Beifall bei der SPD.)

Es hat — und das ist der politische Vorwurf, den wir erheben müssen — im Bundesarbeitsministerium eine Fehlbeurteilung der Lage vorgelegen. Deshalb hat man nicht rechtzeitig auch die verwaltungstechnischen Voraussetzungen getroffen, um die Sache zu meistern. Jetzt wird einiges getan. Wir haben mit Interesse und Dankbarkeit die Mitteilung des Herrn Ministers zur Kenntnis genommen, er habe Besprechungen geführt, und es solle dies und jenes getan werden. Aber diese Besprechungen hätten vor Erlaß der Gesetze vorbereitend geführt werden müssen, damit die Voraussetzungen geschaffen wurden, daß die Sache mit Inkrafttreten der Gesetze klappte. Das ist leider nicht geschehen.
Der Herr Minister hat — und wir haben ihm zugestimmt — den Dank an die Angestellten und Beamten, die in der Sozialverwaltung tätig sind, ausgesprochen.
Aber, meine Damen und Herren, wir müssen in dieser Hinsicht klar sehen, damit dem begegnet wird, was aus Kreisen Ihrer Partei in die Öffentlichkeit gebracht wurde. Gewisse Kreise wollten die Verantwortung auf die Verwaltungsstellen schieben. — Ja, Herr Kollege Ruf, Sie müssen doch den Deutschland-Union-Dienst lesen. Daraus will ich Ihnen etwas zitieren. Da heißt es folgendermaßen:
Was die Fehlerquellen — seien sie nur technischer Art oder auf menschliche Unzulänglich-



Dr. Schellenberg
keit bei der einzelnen für die Feststellung der Rentenhöhe zuständigen Verwaltung zurückzuführen — angeht, so handelt es sich hierbei nicht um Mängel, die dem Gesetzgeber zur Last gelegt werden können.

(Abg. Ruf: „Hierbei"!)

Das heißt also praktisch: die Verwaltung ist schuld.

(Widerspruch bei der CDU/CSU. — Abg. Ruf: Lesen Sie bitte noch einmal!)

— Was die technischen Mängel und menschlichen Unzulänglichkeiten angeht, so ist nicht der Gesetzgeber daran schuld, heißt es hier. Aber die Bundesregierung trägt die Verantwortung dafür, daß eine solche Komplizierung des Sozialrechts geschaffen wurde und daß 600 000 Menschen, die pünktlich ihre Beiträge gezahlt haben und zahlen mußten, sechs Monate und länger auf die ihnen zustehende, durch Beitragsleistung begründete Rente warten müssen. Das ist der Sachverhalt.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Horn: Meinen Sie, das wäre bei Ihrer Regelung anders gewesen?)

Wir bedauern, daß der Herr Minister wenig konkrete Vorschläge zur Überwindung der Schwierigkeiten gemacht hat. Wir begrüßen es aber sehr, daß der Herr Minister unsere Anregung, mehr und beschleunigter Vorschußzahlungen leisten zu lassen, aufgegriffen hat.

(Abg. Frau Kalinke: Darf ich Sie etwas fragen?)

— Bitte schön, Frau Kollegin!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ist Ihnen bekannt, Herr Kollege, daß die Selbstverwaltungsorgane der Versicherungsträger schon vorher angeregt hatten, soweit wie möglich Vorschüsse für Witwenrenten und für alle die Renten zu zahlen, bei denen die Unterlagen übersichtlich wären? Wenn es Sie interessiert, will ich Ihnen gerne die Vorlagen und die Beschlüsse zur Verfügung stellen.