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ID0300808000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 8. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1958 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 239 A Fragestunde (Drucksache 142) : Frage 1 des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Zulassung unfallverschärfender Fahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 239 B Frage 2 des Abg. Schmidt (Hamburg) : Panzerübungen im Naturschutzpark in der Lüneburger Heide Strauß, Bundesminister 240 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 240 D Frage 3 des Abg. Schmidt (Hamburg) : Zuleitung der Jahresabschlüsse der Deutschen Bundesbahn an den Bundestag Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 241 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 241 D Frage 4 des Abg. Dr. Bucher: Bezeichnung der Regierung von Formosa als Regierung der Republik China Dr. von Brentano, Bundesminister . . 242 A Frage 5 des Abg. Jacobs: Freilassung des im tschechoslowakischen Gewahrsam befindlichen Generalmajors a. D. Richard Schmidt Dr. von Brentano, Bundesminister . . 242 C Frage 6 des Abg. Kalbitzer: Verteuerung der Hermes-Exportkreditversicherung Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister . . 242 D Frage 7 des Abg. Ritzel: Einsetzung von Bahnbussen auf der Odenwaldstrecke Weinheim—Mörlenbach—Wahlen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 243 A Ritzel (SPD) 243 B Frage 8 des Abg. Ritzel: Verurteilung des Schützen Seifert Strauß, Bundesminister . . . . 243 D, 245 A Ritzel (SPD) 245 A Frage 10 des Abg. Dr. Werber: Einführung der Todesstrafe bei Mord Schäffer, Bundesminister 245 B Frage 11 des Abg. Dr. Mommer: Freigabe beschlagnahmter deutscher Vermögen Dr. von Brentano, Bundesminister . . 246 A Dr. Mommer (SPD) 246 B Frage 12 des Abg. Brück: Anrechnung des freiwilligen Arbeitsdienstes auf den öffentlichen Dienst Dr. Anders, Staatssekretär 246 D Brück (CDU/CSU) 246 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1958 Frage 13 des Abg. Brück: Verkehrsunfälle durch Aufprallen auf Straßenbäume Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 247 A Brück (CDU/CSU) 247 C Frage 14 des Abg. Meyer (Wanne-Eickel) : Erfahrungsbericht über die Auswirkungen der Fünften Berufskrankheiten-Verordnung Blank, Bundesminister 248 A Frage 15 des Abg. Wendelborn: Eindämmung der Kriminalfälle Schäffer, Bundesminister 248 B Frage 16 mit Frage 9 der Abg. Ritzel und Schneider (Bremerhaven): Geltungsdauer der Sonntagsrückfahrkarten mit Einführung der 5-Tage-Woche Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . .249 A Frage 17 des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Besteuerung des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke und Gebäude im Zuge von Aussiedlungsverfahren Hartmann, Staatssekretär 249 B Frage 18 des Abg. Dr. Menzel: Schikanen bei der Wahrnehmung staatsbürgerlicher Ehrenämter bei der Preussag Dr. Lindrath, Bundesminister 249 C Frage 19 der Abg. Frau Renger: Schutz maßnahmen an der ostholsteinischen Küste Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . . 250 A Frau Renger (SPD) 250 B Frage 20 des Abg. Seuffert: Geschwindigkeitsbegrenzung an Autobahn-Baustellen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 250 C, 251 A Seuffert (SPD) 251 A Ubersicht 2 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Bundestagsausschüssen zu Petitionen, Stand vom 15. 1. 1958 (Drucksache 121) 251 A Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk-GmbH, Uberführung der Anteilscheine in private Hand (Drucksache 102); Antrag der Abg. Dr. Deist u. Gen. betr. Errichtung einer „Stiftung Deutsches Volkswagenwerk" (Drucksache 145) Dr.-Ing. E. h. Arnhold (CDU/CSU) . 251 C Kurlbaum (SPD) 254 C Hellwege, Ministerpräsident, Niedersachsen 257 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) . . . . 257 D, 284 C Dr. Atzenroth (FDP) 263 C Dr. Elbrächter (DP) 266 B Dr. Deist (SPD) 269 A, 289 A Dr. Mommer (SPD) 277 A Häussler (CDU/CSU) 277 B Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 279 A Dr. Preusker (DP) 281 A Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt zu den Zusatzübereinkommen vom 7. 9. 1956 über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlichen Einrichtungen und Praktiken (Drucksache 115) . 291 D Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Drucksache 128) 291 D Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiete der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache 129) Dr. Deist (SPD) 292 A Dr. Atzenroth (FDP) 292 D Dr. Hellwig (CDU/CSU) 293 A Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz (Drucksache 131) 293 C Fünfzehnte Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 108) 293 D Nächste Sitzung 293 D Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten .295 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1958 239 8. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 15 Uhr.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 22. 1. Dr. Baade 24. 1. Dr. Barzel 24. 2. Bazille 25. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 8. 2. Berendsen 31. 1. Blachstein 24. 1. Dr. Brönner 20. 2. Dr. Bucher 22. 1. Dr. Bucerius 22. 1. Dr. Dresbach 22. 1. Eschmann 22. 1. Faller 7. 2. Felder 31. 1. Franke 22. 1. Dr. Frey 22. 1. Gleisner (Unna) 24. 1. Graaff 23. 1. Dr. Gülich 24. 1. Heinrich 22. 1. Heye 31. 1. Huth 22. 1. Dr. Jaeger 8. 2. Dr. Jordan 23. 1. Josten 31. 1. Kalbitzer 25. 1. Kühn (Bonn) 27. 1. Kühn (Köln) 22. 1. Leber 22. 1. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 1. Majonica 15. 2. Merten 22. 1. Meyer (Wanne-Eickel) 24. 1. . Müller-Hermann 15. 2. Oetzel 22. 1. Paul 28. 2. Dr. Preiß 31. 1. Probst (Freiburg) 5. 2. Rademacher 25. 1. Ramms 24. 1. Rasch 24. 1. Frau Dr. Rehling 22. 1. Rehs 27. 1. Scharnowski 24. 1. Scheel 24. 1. Dr. Schneider (Saarbrücken) 22. 1. Schoettle 24. 1. Schröder (Osterode) 31. 1. Schultz 22. 1. Dr. Serres 31. 1. Stierle 31. 1. Theis 24. 1. Wacher 3. 2. Dr. Wahl 10. 2. Dr. Weber (Koblenz) 22. 1. b) Urlaubsanträge Abgeordneter) bis einschließlich Bauer (Würzburg) 31. 1. Bettgenhäuser 30. 1. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 1. Hoogen 2. 2. Ruhnke 31. 1. Spies (Brücken) 8. 2.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Fritz Hellwig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zu dem Thema CarlZeiß-Stiftung darf ich Ihnen folgendes sagen. Die Carl-Zeiß-Stiftung hat genau das erfüllt, was einen Ihrer Kollegen veranlaßte, die Stiftung als isolierte Erscheinung in einer privatwirtschaftlichen Ordnung abzulehnen. Sie hat nämlich als Partner in der privatkapitalistischen Ordnung genauso wie ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen gearbeitet.

    (Abg. Dr. Schmid [Frankfurt] : Ausgezeichnet! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    — Die isolierte Anwendung dieser Rechtsform verneine ich ja durchaus nicht.

    (Aha-Rufe und Lachen bei der SPD.)




    Dr. Hellwig
    — Meine Damen und Herren, dann hätten Sie genau hinhören müssen. Ich habe das abgelehnt, weil im Grunde genommen hinter dieser Rechtsform, wie ich Ihnen an Hand einer Reihe von Zitaten aus Ihrem eigenen Lager gezeigt habe, viel weitergehende Absichten stehen.

    (Erneutes Lachen bei der SPD.)

    Auch in Ihrem eigenen Antrag stehen verschiedene Dinge, die mit einer allgemeinen privatwirtschaftlichen Einbettung dieser Rechtsform nichts zu tun haben.

    (Abg. Kurlbaum: Herr Kollege Hellwig, ich habe doch nach der toten Hand gefragt! Dazu mußten Sie antworten!)

    — Ja, verzeihen Sie, es zeigt sich doch, daß diese Rechtsform offenbar nur dann brauchbar ist, wenn sie im Grunde genommen nicht das ist, was das Wesen der Stiftung ausmacht — —

    (Abg. Kurlbaum: Wenn sie in Ihr Konzept paßt, dann ist es so! — Heiterkeit bei der SPD.)

    — Nein, Sie müssen auch einmal folgendes sehen, und das ist ein Punkt, der mich immer mit Sorge erfüllt hat: Jena war die Stadt von Zeiß. Jena hat auch die Stiftung in der Hand der Arbeitnehmer gehabt mit der Zeiß-Stiftung. Es war ja nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch ein bestimmter Teil von Arbeitnehmern beteiligt. Aber gerade diese Konstruktion hat einen unheilbaren Konflikt zwischen berechtigten und nicht berechtigten Arbeitnehmern der Zeiß-Werke herbeigeführt, und es war dieser unheilvolle Konflikt, der zur Folge hatte, daß eine Vergiftung der sozialen Atmosphäre in Jena vorhanden war, die in dem hohen Anteil kommunistischer Wähler in Jena ihren Ausdruck fand.

    (Lachen bei der SPD. — Beifall bei der CDU/CSU.)

    Diese Rechtsform hat das Problem nicht lösen können. Das werden Sie nicht bestreiten können.
    Nun zurück zu den Gründen, aus denen wir Ihren Antrag abzulehnen bitten. Unsere Überlegungen gehen auch in die Richtung, daß breite Eigentumsstreuung von dieser Seite her mit ein Beitrag zur Dekonzentration großer Machtgebilde sein soll. In Ihrem Entwurf, meine Damen und Herren, sehe ich nur die weitere Verquickung der Leitung dieses Werks mit großen Machtgruppen sowohl im Bereich der Politik, der Parteien, wie in dem der Sozialverbände. Denn es heißt: Sechs Vertreter der Arbeitnehmer. Es soll doch heißen: Sechs Vertreter der Gewerkschaften. Weiterhin wird die Verknüpfung mit den großen Organisationen der Wissenschaft darin angestrebt. Aber diejenigen, die wir mit als einen Faktor gegen große Konzentration brauchen, die Masse privater Eigentümer, aus denen ein öffentliches Interesse daran erwächst, vermissen wir darin.
    Eine weitere Überlegung. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung als Stiftungszweck ist auch
    mit einer anderen Konstruktion zu erreichen. Die Wege dafür hat sowohl der damalige Entwurf der Kollegen Dr. Vogel, Dr. Elbrächter und anderer, den wir vor einem Jahr beraten haben, wie unser jetziger Initiativentwurf gezeigt. Von dieser Zwecksetzung her besteht also keine Veranlassung, das Unternehmen selbst als Stiftung zu betreiben.
    Aber auch formal habe ich Veranlassung zu bitten, diesen Antrag abzulehnen. Er fordert die Regierung auf, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Unser Antrag ist bereits ein konkreter Gesetzentwurf. Selbstverständlich kann vieles an ihm in der Ausschußberatung geändert werden; darüber sind wir uns völlig klar. Einige Fragen sind schon von dem Kollegen Arnold bei der Begründung des Antrags erwähnt worden. Würde nunmehr der Antrag der Kollegen der SPD zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden und von dort vielleicht an die Bundesregierung gehen, so würde die gesamte Erörterung des zur gleichen Sache bereits vorliegenden konkreten Gesetzentwurfs blockiert werden. Das aber möchten wir keinesfalls. Auch aus diesem Grunde bitten wir, den Antrag der SPD abzulehnen.
    Abschließend habe ich noch einige Bemerkungen zu dem Thema Eigentumsbildung überhaupt zu machen. Herr Kollege Kurlbaum, Sie haben den Beginn Ihrer Rede weniger Ihrem Gesetzentwurf, auch nicht unserem gewidmet, sondern haben einige allgemeine wirtschaftspolitische Bemerkungen gemacht, die, ich möchte sagen, zum stehenden Repertoire der öffentlichen Propaganda gegen die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung gehören. Mit welchem Erfolg, darauf hat Ihnen wohl die Masse der Wähler am 15. September die Antwort gegeben. Trotzdem werden diese Dinge hier immer wieder aufgerührt, obgleich es, wie Sie wissen, doch eine ganz grobe Vereinfachung ist, die Sie zu der Beleuchtung dieses Punktes immer wieder bringen.
    Wollen Sie wirklich behaupten, daß unsere Wirtschaftspolitik im Ganzen nur die Taschen von wenigen gefüllt habe? Wollen Sie nicht mehr sehen, daß diese Wirtschaftspolitik die Verdreifachung der öffentlichen Sozialleistungen in acht Jahren ermöglicht hat? Wollen Sie nicht mehr sehen, daß den Steuersenkungen der letzten Legislaturperiode von 9 oder 10 Milliarden die Erhöhung der öffentlichen Sozialleistungen um 12 Milliarden DM gegenübersteht?

    (Abg. Kurlbaum: Wir sprechen von der Vermögensbildung!)

    — Verzeihen Sie, alles hängt miteinander zusammen.

    (Widerspruch bei der SPD.)

    Es kommt darauf an, Ihnen einmal deutlich zu machen, daß eben nicht nur Vermögensbildung stattgefunden hat, sondern daß zunächst Steuersenkungen von Milliarden auch für die breite Masse und Erhöhungen von Sozialleistungen um Milliarden stattgefunden haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    262 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, ,den 22. Januar 1958
    Dr. Hellwig
    Ich möchte Ihnen hier einige Beispiele nennen. Der Anteil der Arbeitnehmer bei den neuzugelassenen Personenwagen ist von 9,6% im Jahre 1952 auf 35% im Jahre 1956 gestiegen. Wollen Sie wirklich behaupten, daß es die von Ihnen erfundenen 200 Millionäre gewesen seien, die sich diese Personenwagen in diesen Jahren hätten zulassen können?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Oder nehmen Sie die ganz bewußte Politik der Eigentumsförderung, die von uns — leider ohne Ihre Zustimmung — bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung der Familien- und Eigenheimbildung betrieben worden ist. Folgendes ist doch die Tatsache, die ich Ihnen hier in die Erinnerung zurückrufen muß: Von Jahr zu Jahr wächst der Anteil der Arbeitnehmer — der Beamten, Angestellten und Arbeiter —, der Rentner und der Pensionäre bei der Neuerstellung von Wohngebäuden, und zwar insbesondere gerade bei den öffentlich geförderten.
    Wir haben den Anteil der Arbeitnehmer bei den Wohngebäuden der privaten Bauherren in den Jahren von 1952 bis 1955 auf über 50% steigern können. Das sind doch Entwicklungen, die wir bewußt vorwärtsgetrieben und die wir selbstverständlich als einen ersten Schritt zu der Eigentumsbildung in breiter Streuung betrieben haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Eigentumsbildung aber vollzieht sich, wie es einmal ein Sozialwissenschaftler genannt hat, in Ringen. Es sind Ringe des Schutzes um das Individuum, in denen es gewisses Eigentum um sich legt: das erste sind die Gegenstände des persönlichen, des täglichen Bedarfs. Dann folgt der Hausrat, und darauf folgen die aufwendigeren Bedarfsartikel der Einrichtung usw. Wieder ein anderer Ring ist die Wohnung, ist schließlich das Eigentum an der Wohnung, das Eigenheim oder das Grundstück, der Garten oder sonstiger Grundbesitz.
    Die nächsten Ringe sind dann die etwas komplizierteren Formen der Kapital- und Eigentumsbidung — sie schlagen sich in verschiedenen Kapitalformen nieder —, also die Ersparnisbildung in Geld, das Wertpapiersparen, der Versicherungsabschluß usw.
    Wenn Sie, Herr Kollege Kurlbaum, bestreiten, daß die Vermögensbildung für die breite Masse auch auf diesem Wege gefördert worden ist, dann sehen Sie sich doch einmal die Zahlen der Inanspruchnahme des Bausparprämiengesetzes an, dann sehen Sie sich doch einmal die steuerbegünstigten Sparverträge und viele andere Dinge an! Sie werden doch nicht bestreiten können, daß auch gerade hier neue Formen der Vermögensbildung für die kleinen Sparer entwickelt worden sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf des Abg. Kurlbaum)

    — Ja, aber Sie haben es vorhin bestritten.

    (Erneute Zurufe von der SPD.)

    Ich glaube, es ist nun an der Zeit, die Eigentumsbildung auch auf den Gebieten zu fördern, die wegen der etwas komplexeren Formen — nämlich Kapitalbeteiligungen usw. — bei uns noch

    (Zurufe von der SPD)

    reichlich unpopulär sind. Es ist nicht zu bestreiten, daß die Aktie als ein Eigentumstitel bei uns noch nicht die Popularität hat, die sie in anderen Ländern, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, seit langem hat.
    Woran liegt das aber? Es liegt doch daran, daß der Aktionär seit Jahrzehnten in der sozialpolitischen Auseinandersetzung zunächst einmal mit dem Ausbeuter gleichgesetzt wurde und daß die legitime Dividende, die er für seine Aktie bekommt, als Profit Gegenstand der Klassenkampfauseinandersetzung war.

    (Abg. Dr. Schmid [Frankfurt] : Das war zur Zeit des Königreichs Stumm, Herr Hellwig!)

    Meine Damen und Herren, wenn wir bei dem Sozialpartner die positive Einstellung zum Gewinn eines Unternehmens hätten, wie es die Gewerkschaften in den USA seit langem haben, wo auch gesagt wird, daß der Unternehmer nichts taugt, der keinen Gewinn erzielt, und wo gesagt wird, daß gerade im Interesse der Arbeitnehmer, der Arbeitsplatzerhaltung, der Modernisierung der Betriebe usw. Gewinn erzielt werden muß, wenn wir einmal diese positive Einstellung des Sozialpartners zum Gewinn und zur Gewinnerzielung und damit zur Aktie haben, dann wird auch der Boden für die Aktie als weitverbreitetes Wertpapier und weitverbreitetes persönliches Eigentum bereitet sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Hier muß ich eine Bemerkung zu Überlegungen machen, die in dem SPD-Antrag stehen, insbesondere zur Frage der Publizität. Ich bin mir völlig im klaren darüber, daß die Publizität, die eine Kapitalgesellschaft bewirkt, entscheidend für das Vertrauen des Sparers, des Aktionärs ist und daß auch nur in dem Zwang zu erhöhter Publizität ein Korrektiv gegenüber der Allmacht eines von weitgestreuten Eigentümern unabhängig gewordenen Managements liegt. Ich habe in meinen Ausführungen zu dem gleichen Thema im vergangenen Sommer hier schon einmal darauf hingewiesen, daß die Allmacht des Managements, also der Verwaltung großer Kapitalgesellschaften, in Amerika von da an gebrochen war, als Hunderttausende von Aktionären ein Interesse an dieser Gesellschaft nahmen und damit eine Macht in der öffentlichen Meinung darstellten. Hundert Aktionäre sind keine Macht in der öffentlichen Meinung; hunderttausend Aktionäre stellen einen nicht zu verkennenden Faktor in der öffentlichen Meinung dar. Daher begrüßen wir gerade auch die Bewegung, die im Augenblick in der Bevölkerung zu beobachten ist, durch eine Massenaufklärung über Aktionärsvereine die Gedanken sowohl des Aktiensparens als auch der Verbesserung des Rechtsschutzes des Kleinaktionärs zu vertiefen. Bei der Beratung unseres Entwurfes sollte da, wo die Vertretung der Aktionäre in der

    " 263

    Dr. Hellwig
    Hauptversammlung geregelt wird, dieser neuen Bewegung Rechnung getragen werden.
    Wo haben wir denn die größere und wo haben wir die geringere Publizität in den deutschen Industrieunternehmungen? Wir haben darüber inzwischen sehr exakte Untersuchungen vorliegen. Von der Gesamtheit der in Aktienrechtsform betriebenen Industriegesellschaften sind — vom Kapital her gerechnet — nur ein Fünftel jene Gesellschaften, die bei ihrer Publizität das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß nicht überschreiten, vier Fünftel der deutschen Aktiengesellschaften in der Industrie — nach dem Kapital gerechnet — überschreiten in ihrer Publizität ganz erheblich das vorgeschriebene gesetzliche Mindestmaß gerade aus Rücksicht auf die wachsende Zahl der Aktionäre. Nehmen Sie Montanfirmen mit 50 000 Aktionären! Ich glaube, eine Montanfirma hat jüngst ihre Aktionärzahl mit 130 000 bekanntgegeben. Wegen dieser Entwicklung sind die Gesellschaften gezwungen, eine größere Publizität zu entwickeln.
    Als vorbildlich können wir bisher gerade die der öffentlichen Hand angehörenden oder mit ihr verflochtenen Gesellschaften hinsichtlich der Publizität nicht ansehen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

    Daher habe ich jetzt große Bedenken, ob der Wunsch, der dem Antrag der Kollegen der SPD zugrunde liegt, daß die Stiftung eine vorbildliche Publizität pflegt, wirklich in Erfüllung gehen würde, wenn es zu einer solchen Rechtsform käme. Bisher dürfen jedenfalls gerade die großen deutschen Aktiengesellschaften mit Zehntausenden und mehr Aktionären für sich in Anspruch nehmen, bahnbrechend in der Entwicklung einer die gesetzlichen Vorschriften bei weitem überschreitenden Publizität gewesen zu sein.
    Ich darf meine Bemerkungen schließen. Es handelt sich im Grunde genommen um ein gesellschaftspolitisches Anliegen von zentraler Größenordnung. Die moderne Industriegesellschaft wird für die weitere Entwicklung ihrer technischen Leistungen einen Kapitalbedarf haben, der nur durch eine vermehrte Kapitalbildung der gesamten Bevölkerung befriedigt werden kann. Es ist klar, daß die daraus entstehenden Vermögen einer weitgehenden Kontrolle unterliegen müssen, weil damit Macht verbunden ist.

    (Zurufe von der SPD.)

    Aber wir halten es nicht für den richtigen Weg, diese Machtkonzentration dadurch noch zu begünstigen, daß die Organe dieser Unternehmungen mit den Vertretern politischer Macht oder von Verbandsmacht gekoppelt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das ist, glaube ich, die entscheidende Frage, in der wir uns einstweilen unterscheiden.
    Wir sind nach wie vor der Meinung, daß bei der Lösung des Problems der Machtkonzentration
    und der Kontrolle der Macht in der modernen Industriegesellschaft die Mitwirkung der Eigentümer in möglichst breiter Streuung, d. h. in breitester Interessierung der Öffentlichkeit, einfach nicht entbehrt werden kann. Die Mängel des Aktienrechts sind uns völlig klar. Aber es muß eine Antwort darauf gegeben werden. Diese Antwort kann nicht die sein, die Eigentümer weiter auszuschalten und zu entrechten, sondern nur die, den Eigentümern die Hilfestellung der öffentlichen Autorität zu geben, um damit das Management und die Verwaltung in Kontrolle zu halten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Zur Erreichung dieses Zieles soll unser Antrag ein Auftakt sein. Daher bitten wir Sie, den Antrag der CDU/CSU zur Beratung dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik als federführendem Ausschuß zu überweisen, den Antrag der Kollegen Dr. Deist und Genossen aber abzulehnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und rechts.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Atzenroth.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Sie werden verstehen, daß wir von dem bisherigen Ablauf der heutigen Beratungen sehr angenehm überrascht sind. Ein Ziel, für das wir seit acht Jahren in diesem Hause kämpfen, scheint sich langsam der Verwirklichung zu nähern. Wir sind seit acht Jahren dafür eingetreten, daß sich die öffentliche Hand aus dem Erwerbsleben heraushält. Wir sind sehr froh, dem vorliegenden Gesetzentwurf entnehmen zu können, daß auch die Abgeordneten Adenauer, Erhard und Blank sich dieser Ansicht wieder angeschlossen haben, nachdem sie es am Schluß des 2. Bundestages schon einmal demonstriert hatten. Wir sind ganz besonders überrascht, gerade aus dem Munde eines unserer neuen Kollegen, Arnold, das hohe Lied des Eigentums und der Freiheit vorgetragen zu bekommen,

    (Heiterkeit und Beifall bei der FDP)

    Dinge, für die wir seit acht Jahren demonstrativ kämpfen, und wir sind sehr begeistert davon, daß wir in Ihnen, Kollege Arnold, nunmehr einen Mitstreiter gefunden haben.

    (Beifall bei der FDP.)

    Wir hoffen, daß wir damit das Kapitel Ahlen als erledigt betrachten können.

    (Zuruf von der SPD: Schon lange!)

    Wir sind ebenso, wie es der Kollege Arnold vorgetragen hat, für eine breite soziale Streuung des Eigentums. Wir sind dafür, daß Eigentum für alle geschaffen werden kann, d. h., wie Kollege Arnold es eben gesagt hat, daß alle sich Eigentum erwerben können, und zwar jeder durch Leistung auf seinem Gebiet. Wir sind mit Ihnen auch der Meinung, daß die bisherige Verteilung des Eigentums keineswegs in allen Fällen sozial befriedigend ist und daß wir durch unsere gesetzgeberischen Maßnahmen eine
    264 Deutscher Bundestag — J. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, ,den 22. Januar 195e
    Dr. Atzenroth
    befriedigende Verteilung anstreben müssen. Insofern werden wir alle Maßnahmen und Vorschläge der Regierung und der Regierungsparteien unterstützen.
    Bevor ich auf die Privatisierung des Volkswagenwerkes zu sprechen komme, möchte ich mich ein wenig mit Ihren allgemeinen Ausführungen beschäftigen, auf die auch der Kollege Hellwig etwas eingegangen ist. Es ist die Frage zu stellen: Ist dieser Gesetzentwurf wirklich geeignet, auf breitester Basis Eigentum zu schaffen? — So haben Sie es ausgedrückt. Sie schaffen ja hiermit kein Eigentum, sondern Sie wollen die Möglichkeit geben, Eigentum in einer anderen Form als bisher zu erwerben. Sie wenden sich also damit an die Menschen, die bisher aus einem gewissen Einkommen Eigentum erworben und dabei den Weg des Sparens gewählt haben. Sie wollen nun einen Anreiz schaffen, einen Anreiz zur Eigentumsbildung auf dem Wege über die Aktie, und Sie wollen — darin finden Sie unsere volle Unterstützung — die Aktie populärer machen, wie es in Amerika der Fall ist, wo es Gesellschaften gibt, die mehr Aktionäre als Arbeitnehmer haben. Damit sind wir voll und ganz einverstanden.
    Aber wir haben das Gefühl, daß dieser Weg, auf dem Sie eine andere Form der Eigentumsbildung zu schaffen versuchen, nicht der geeignete ist. Wir werden gar nicht daran vorbeikommen, die Formen der Vermögensbildung verschieden zu gestalten. Für einen Mann, der 50 Mark zur Verfügung hat, ist die Aktie eben nicht die geeignete Kapitalform. Der Mann muß auf die Form des Sparens verwiesen bleiben, bei der wir ihm noch alle möglichen Variationen zur Verfügung stellen können. Insofern sehen wir es als nicht glücklich an, daß Sie das, was mit dem Begriff „Volksaktie" zusammenhängt, in diesen Gesetzentwurf hineingebracht haben.
    Wir sind allerdings mit Ihnen der Meinung, daß es, um zu einer echten Breitenstreuung des Aktienbesitzes zu kommen, dringend notwendig ist, das Aktienrecht sehr bald zu ändern. Ich darf daran erinnern, daß ich schon ungefähr in der Mitte der zweiten Legislaturperiode die Bundesregierung gefragt habe, wann wir endlich wenigstens den ersten Teil eines Entwurfs für eine Änderung des Aktienrechts vorgelegt bekommen. Herr Hellwig hat hier mit großer Beredsamkeit dargelegt, welche Mängel in dieser Frage bestehen, welche Macht das Management hat und wie geringen Einfluß eigentlich noch der Kapitalbesitzer, nämlich der Aktionär, besitzt. Daß wir dieses Verhältnis grundlegend ändern müssen, darüber sind wir uns — das haben wir heute in der Diskussion erfahren — alle einig. Wir sollten mit diesen Arbeiten sehr schnell beginnen.
    Ich kann Herrn Kollegen Kurlbaum keineswegs zustimmen, wenn er hier derartige Angriffe gegen die bisherige Gesellschaftsform richtet. Herr Kurlbaum, lesen Sie sich doch einmal die Bilanzen deutscher Aktiengesellschaften durch! Ich habe noch keine Bilanz gelesen, aus der sich nicht ergibt, daß die freiwilligen sozialen Leistungen weitaus höher sind als die ausgeschüttete Dividende. Wie wollen Sie gegen eine solche Sozialordnung Vorwürfe erheben? Der Eigentümer bekommt weniger, als freiwillig — über' die gesetzlichen Leistungen hinaus -an die Arbeitnehmer ausgeschüttet wird, weitaus weniger!