Rede von
Dr.
Franz Josef
Strauß
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Kollegen Schmidt folgendermaßen.
Der Bundesregierung ist bekannt, daß der im Übungsgebiet Soltau liegende Teil des Naturschutzparks in der Lüneburger Heide durch britische und kanadische Panzereinheiten zu Übungszwecken benutzt wird. Es handelt sich hierbei um einen Teil des Naturschutzparks, der in dem Gebiet liegt, das die britischen Stationierungsstreitkräfte jährlich während der Zeit von etwa März bis Oktober für eine Reihe von Übungen zur Durchführung ihrer taktischen Panzerausbildung in Anspruch nehmen.
Gemäß Artikel 19 des Vertrags über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland sind die Stationierungsstreitkräfte berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der Bundesrepublik außerhalb ihrer Anlagen nach rechtzeitiger vorheriger Benachrichtigung der zuständigen deutschen Behörden Manöver und sonstige Übungen abzuhalten. Das von ihnen hierfür in Aussicht genommene Gebiet bezeichnen sie in ihrer Übungsanmeldung.
Auf Grund der Schutzklausel des Artikels 3 Abs. 1 des Truppenvertrags, wonach zwischen den Interessen der Stationierungsstreitkräfte und den deutschen Interessen abzuwägen ist, können die deutschen Behörden hinsichtlich des Übungsgebietes Abänderungsvorschläge machen.
Da die britischen Stationierungsstreitkräfte in den bisher von mir auf Grund eines Kabinettsbeschlusses vom 20. März 1957 vom Auswärtigen Amt wegen der Aussparung des Naturschutzgebiets geführten Verhandlungen eine ersatzlose Herausnahme des Naturschutzgebietes aus dem Übungsgebiet Soltau abgelehnt haben, erscheint eine Freigabe des Naturschutzgebietes nur im Tausch gegen Ersatzland möglich. Dieses müßte in der Nähe des NATO-Schießplatzes Bergen liegen, da im Interesse der Beschränkung der Übungsschäden auf ein unvermeidbares Maß ein Teil der im Übungsgebiet Soltau durchzuführenden Ausbildung zur Nachtzeit auf dem NATO-Schießplatz Bergen durchgeführt wird. Da die Belegung der Plätze BergenHohne, Munster-Süd und Nord eine zusätzliche Unterbringung der gesamten taktischen Panzerausbildung verbietet, müßte als Ersatzland für das Naturschutzgebiet gerade auf dasjenige Gelände zurückgegriffen werden, dessen Schonung im landwirtschaftlichen Interesse während der Verhandlungen im Jahre 1956 von den britischen Stationierungstruppen zugestanden worden ist.
Bei dieser Sachlage darf ich Ihre Anfrage dahin beantworten, daß die Frage der Freistellung des Naturschutzparks von Panzerübungen in erster Linie von der Ersatzlandgestellung und nicht so sehr von der durch die geltenden Verträge geschaffenen Rechtslage abhängt. In ihrem Memorandum vom 31. Mai 1957 hat die Königlich Britische Botschaft die deutsche Bitte, den Naturschutzpark nicht mehr für Panzerübungen zu benutzen, offensichtlich im Rahmen der in Artikel 3 Abs. i des Truppenvertrags geforderten Interessenabwägung unter Hinweis darauf abgelehnt, daß das in Anspruch genommene Gebiet weitgehend Heidebrachland sei. Seine Aussparung würde dazu führen, daß die unerläßliche Ausbildung der britischen Streitkräfte in anderen Teilen des SoltauGebiets durchgeführt werden müßte. Das würde einen weitaus größeren Ernteschaden zur Folge haben. Die im Übungsgebiet an die landwirtschaftlichen Interessen gemachten Zugeständnisse seien nur deshalb möglich gewesen, weil die Streitkräfte auf das Heidebrachland des Naturschutzgebietes zurückgreifen konnten.