Rede von
Dr.
Hans-Christoph
Seebohm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vortrag, den Herr Oberbaurat Tope im März 1957 in
Nürnberg über unfallverursachende und unfallverschärfende Gestaltung von Motorfahrzeugen aller Art gehalten hat, ist mir seit dieser Zeit bekannt. Er enthält wertvolle Hinweise und Anregungen für zweckmäßigere Gestaltung von Kraftfahrzeugen aller Art sowie des Zubehörs.
Der Bundesminister für Verkehr hat bereits im Jahre 1954 einen Sonderausschuß eingesetzt, dem Fachleute und Ärzte angehören, um diese Fragen laufend zu prüfen und insbesondere der Öffentlichkeit solche Unfallverhütungsmittel zu empfehlen, die nicht nur geeignet sind, Unfälle zu verhüten, sondern vor allem geeignet sind, die Schwere der Unfälle zu mildern. Dazu gehören die seitdem der Öffentlichkeit unterbreiteten Vorschläge über die Sturzhelme, über die Gürtel in Personenkraftwagen, über die Polsterung des Armaturenbretts und der Sonnenschutzscheiben, über die Ausgestaltung des Lenkrades sowie die Versenkbarkeit des Lenkrades, über die Beseitigung hervorstehender Metallteile und anderes. Auch das Schrifttum, das der Veröffentlichung des Vortrags von Herrn Tope beigegeben ist, zeigt, daß auf diesem Gebiet schon sehr eingehend im In- und Ausland gearbeitet worden ist. Ich darf nur erwähnen, daß in dem Schrifttum die ausgezeichneten Darstellungen von Herrn Prof. Dr. Bauer, Heidelberg, der auf der vorjährigen Verkehrssicherheitskonferenz das entscheidende Referat hielt, ebenso berücksichtigt sind wie die Richtlinien des Bundesministers für Verkehr über die Entfernung oder Änderung verkehrsgefährdender Teile an Kraftfahrzeugen.
Alle diese Vorschläge lassen sich ohne wesentliche Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung verwirklichen, da entsprechende grundlegende Rechtsvorschriften in den §§ 30 bis 32 dieser Verordnung bestehen. Auf die Beachtung dieser Vorschriften haben die zuständigen Länderbehörden in den letzten Jahren wiederholt hingewiesen. Ich verweise dazu z. B. auf die Veröffentlichung des Verkehrsblattes von 1955, Seite 266.
Da die Fahrzeuge bedauerlicherweise hinsichtlich ihrer äußeren wie inneren Gestaltung den Erfordernissen nicht entsprechen, habe ich im Januar 1957 die bereits erwähnten Richtlinien über die Entfernung oder Änderung verkehrsgefährdender Teile an Kraftfahrzeugen aufgestellt, die für die Zukunft die gleichmäßige Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften bei der Zulassung und Überwachung von Kraftfahrzeugen im Verkehr gewährleisten sollen. Die Vorschläge des Herrn Tope und
Bundesverkehrsminister Dr.-Ing. Seebohm
andere Vorschläge über die zweckmäßigere Gestaltung der Fahrzeuge im Innern und insbesondere über die Beschaffenheit und Anbringung der Bedienungseinrichtungen werden bei der Typprüfung der Fahrzeuge beachtet. In einem zur Zeit in Vorbereitung befindlichen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung soll über die bestehenden Vorschriften hinaus die ausdrückliche Forderung erhoben werden, daß die Einrichtungen, die zur Führung der Fahrzeuge vorhanden sind, bequemer bedienbar sein müssen und daß für den Fahrer eine ausreichende Sicht bei allen Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muß.
Zur Verbreitung der Auffassung, wie sie Herr Tope vorgetragen hat, dienen dankenswerterweise zahlreiche Veröffentlichungen in illustrierten Zeitungen. Diese Serie hat mit Aufnahmen begonnen, die in dem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug der Fordwerke auf meine Veranlassung schon Anfang des vorigen Jahres von einer illustrierten Zeitung erfolgt sind, nachdem dieses Fahrzeug auf der 3. Straßenverkehrssicherheitskonferenz in Bad Godesberg 1956 der Öffentlichkeit vorgeführt worden war.