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ID0300800200

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 8. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1958 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 239 A Fragestunde (Drucksache 142) : Frage 1 des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Zulassung unfallverschärfender Fahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 239 B Frage 2 des Abg. Schmidt (Hamburg) : Panzerübungen im Naturschutzpark in der Lüneburger Heide Strauß, Bundesminister 240 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 240 D Frage 3 des Abg. Schmidt (Hamburg) : Zuleitung der Jahresabschlüsse der Deutschen Bundesbahn an den Bundestag Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 241 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 241 D Frage 4 des Abg. Dr. Bucher: Bezeichnung der Regierung von Formosa als Regierung der Republik China Dr. von Brentano, Bundesminister . . 242 A Frage 5 des Abg. Jacobs: Freilassung des im tschechoslowakischen Gewahrsam befindlichen Generalmajors a. D. Richard Schmidt Dr. von Brentano, Bundesminister . . 242 C Frage 6 des Abg. Kalbitzer: Verteuerung der Hermes-Exportkreditversicherung Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister . . 242 D Frage 7 des Abg. Ritzel: Einsetzung von Bahnbussen auf der Odenwaldstrecke Weinheim—Mörlenbach—Wahlen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 243 A Ritzel (SPD) 243 B Frage 8 des Abg. Ritzel: Verurteilung des Schützen Seifert Strauß, Bundesminister . . . . 243 D, 245 A Ritzel (SPD) 245 A Frage 10 des Abg. Dr. Werber: Einführung der Todesstrafe bei Mord Schäffer, Bundesminister 245 B Frage 11 des Abg. Dr. Mommer: Freigabe beschlagnahmter deutscher Vermögen Dr. von Brentano, Bundesminister . . 246 A Dr. Mommer (SPD) 246 B Frage 12 des Abg. Brück: Anrechnung des freiwilligen Arbeitsdienstes auf den öffentlichen Dienst Dr. Anders, Staatssekretär 246 D Brück (CDU/CSU) 246 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1958 Frage 13 des Abg. Brück: Verkehrsunfälle durch Aufprallen auf Straßenbäume Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 247 A Brück (CDU/CSU) 247 C Frage 14 des Abg. Meyer (Wanne-Eickel) : Erfahrungsbericht über die Auswirkungen der Fünften Berufskrankheiten-Verordnung Blank, Bundesminister 248 A Frage 15 des Abg. Wendelborn: Eindämmung der Kriminalfälle Schäffer, Bundesminister 248 B Frage 16 mit Frage 9 der Abg. Ritzel und Schneider (Bremerhaven): Geltungsdauer der Sonntagsrückfahrkarten mit Einführung der 5-Tage-Woche Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . .249 A Frage 17 des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Besteuerung des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke und Gebäude im Zuge von Aussiedlungsverfahren Hartmann, Staatssekretär 249 B Frage 18 des Abg. Dr. Menzel: Schikanen bei der Wahrnehmung staatsbürgerlicher Ehrenämter bei der Preussag Dr. Lindrath, Bundesminister 249 C Frage 19 der Abg. Frau Renger: Schutz maßnahmen an der ostholsteinischen Küste Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . . 250 A Frau Renger (SPD) 250 B Frage 20 des Abg. Seuffert: Geschwindigkeitsbegrenzung an Autobahn-Baustellen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 250 C, 251 A Seuffert (SPD) 251 A Ubersicht 2 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Bundestagsausschüssen zu Petitionen, Stand vom 15. 1. 1958 (Drucksache 121) 251 A Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk-GmbH, Uberführung der Anteilscheine in private Hand (Drucksache 102); Antrag der Abg. Dr. Deist u. Gen. betr. Errichtung einer „Stiftung Deutsches Volkswagenwerk" (Drucksache 145) Dr.-Ing. E. h. Arnhold (CDU/CSU) . 251 C Kurlbaum (SPD) 254 C Hellwege, Ministerpräsident, Niedersachsen 257 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) . . . . 257 D, 284 C Dr. Atzenroth (FDP) 263 C Dr. Elbrächter (DP) 266 B Dr. Deist (SPD) 269 A, 289 A Dr. Mommer (SPD) 277 A Häussler (CDU/CSU) 277 B Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 279 A Dr. Preusker (DP) 281 A Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt zu den Zusatzübereinkommen vom 7. 9. 1956 über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlichen Einrichtungen und Praktiken (Drucksache 115) . 291 D Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Drucksache 128) 291 D Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiete der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache 129) Dr. Deist (SPD) 292 A Dr. Atzenroth (FDP) 292 D Dr. Hellwig (CDU/CSU) 293 A Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz (Drucksache 131) 293 C Fünfzehnte Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 108) 293 D Nächste Sitzung 293 D Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten .295 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1958 239 8. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 15 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 22. 1. Dr. Baade 24. 1. Dr. Barzel 24. 2. Bazille 25. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 8. 2. Berendsen 31. 1. Blachstein 24. 1. Dr. Brönner 20. 2. Dr. Bucher 22. 1. Dr. Bucerius 22. 1. Dr. Dresbach 22. 1. Eschmann 22. 1. Faller 7. 2. Felder 31. 1. Franke 22. 1. Dr. Frey 22. 1. Gleisner (Unna) 24. 1. Graaff 23. 1. Dr. Gülich 24. 1. Heinrich 22. 1. Heye 31. 1. Huth 22. 1. Dr. Jaeger 8. 2. Dr. Jordan 23. 1. Josten 31. 1. Kalbitzer 25. 1. Kühn (Bonn) 27. 1. Kühn (Köln) 22. 1. Leber 22. 1. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 1. Majonica 15. 2. Merten 22. 1. Meyer (Wanne-Eickel) 24. 1. . Müller-Hermann 15. 2. Oetzel 22. 1. Paul 28. 2. Dr. Preiß 31. 1. Probst (Freiburg) 5. 2. Rademacher 25. 1. Ramms 24. 1. Rasch 24. 1. Frau Dr. Rehling 22. 1. Rehs 27. 1. Scharnowski 24. 1. Scheel 24. 1. Dr. Schneider (Saarbrücken) 22. 1. Schoettle 24. 1. Schröder (Osterode) 31. 1. Schultz 22. 1. Dr. Serres 31. 1. Stierle 31. 1. Theis 24. 1. Wacher 3. 2. Dr. Wahl 10. 2. Dr. Weber (Koblenz) 22. 1. b) Urlaubsanträge Abgeordneter) bis einschließlich Bauer (Würzburg) 31. 1. Bettgenhäuser 30. 1. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 1. Hoogen 2. 2. Ruhnke 31. 1. Spies (Brücken) 8. 2.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Christoph Seebohm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vortrag, den Herr Oberbaurat Tope im März 1957 in
    Nürnberg über unfallverursachende und unfallverschärfende Gestaltung von Motorfahrzeugen aller Art gehalten hat, ist mir seit dieser Zeit bekannt. Er enthält wertvolle Hinweise und Anregungen für zweckmäßigere Gestaltung von Kraftfahrzeugen aller Art sowie des Zubehörs.
    Der Bundesminister für Verkehr hat bereits im Jahre 1954 einen Sonderausschuß eingesetzt, dem Fachleute und Ärzte angehören, um diese Fragen laufend zu prüfen und insbesondere der Öffentlichkeit solche Unfallverhütungsmittel zu empfehlen, die nicht nur geeignet sind, Unfälle zu verhüten, sondern vor allem geeignet sind, die Schwere der Unfälle zu mildern. Dazu gehören die seitdem der Öffentlichkeit unterbreiteten Vorschläge über die Sturzhelme, über die Gürtel in Personenkraftwagen, über die Polsterung des Armaturenbretts und der Sonnenschutzscheiben, über die Ausgestaltung des Lenkrades sowie die Versenkbarkeit des Lenkrades, über die Beseitigung hervorstehender Metallteile und anderes. Auch das Schrifttum, das der Veröffentlichung des Vortrags von Herrn Tope beigegeben ist, zeigt, daß auf diesem Gebiet schon sehr eingehend im In- und Ausland gearbeitet worden ist. Ich darf nur erwähnen, daß in dem Schrifttum die ausgezeichneten Darstellungen von Herrn Prof. Dr. Bauer, Heidelberg, der auf der vorjährigen Verkehrssicherheitskonferenz das entscheidende Referat hielt, ebenso berücksichtigt sind wie die Richtlinien des Bundesministers für Verkehr über die Entfernung oder Änderung verkehrsgefährdender Teile an Kraftfahrzeugen.
    Alle diese Vorschläge lassen sich ohne wesentliche Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung verwirklichen, da entsprechende grundlegende Rechtsvorschriften in den §§ 30 bis 32 dieser Verordnung bestehen. Auf die Beachtung dieser Vorschriften haben die zuständigen Länderbehörden in den letzten Jahren wiederholt hingewiesen. Ich verweise dazu z. B. auf die Veröffentlichung des Verkehrsblattes von 1955, Seite 266.
    Da die Fahrzeuge bedauerlicherweise hinsichtlich ihrer äußeren wie inneren Gestaltung den Erfordernissen nicht entsprechen, habe ich im Januar 1957 die bereits erwähnten Richtlinien über die Entfernung oder Änderung verkehrsgefährdender Teile an Kraftfahrzeugen aufgestellt, die für die Zukunft die gleichmäßige Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften bei der Zulassung und Überwachung von Kraftfahrzeugen im Verkehr gewährleisten sollen. Die Vorschläge des Herrn Tope und

    Bundesverkehrsminister Dr.-Ing. Seebohm
    andere Vorschläge über die zweckmäßigere Gestaltung der Fahrzeuge im Innern und insbesondere über die Beschaffenheit und Anbringung der Bedienungseinrichtungen werden bei der Typprüfung der Fahrzeuge beachtet. In einem zur Zeit in Vorbereitung befindlichen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung soll über die bestehenden Vorschriften hinaus die ausdrückliche Forderung erhoben werden, daß die Einrichtungen, die zur Führung der Fahrzeuge vorhanden sind, bequemer bedienbar sein müssen und daß für den Fahrer eine ausreichende Sicht bei allen Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muß.
    Zur Verbreitung der Auffassung, wie sie Herr Tope vorgetragen hat, dienen dankenswerterweise zahlreiche Veröffentlichungen in illustrierten Zeitungen. Diese Serie hat mit Aufnahmen begonnen, die in dem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug der Fordwerke auf meine Veranlassung schon Anfang des vorigen Jahres von einer illustrierten Zeitung erfolgt sind, nachdem dieses Fahrzeug auf der 3. Straßenverkehrssicherheitskonferenz in Bad Godesberg 1956 der Öffentlichkeit vorgeführt worden war.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frage 2 — des Abgeordneten Schmidt (Hamburg) — betreffend Panzerübungen im Naturschutzpark in der Lüneburger Heide:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß trotz mehrfacher — sich über mehrere Jahre erstreckender — Interventionen des Bundestages nach wie vor Teile des Naturschutzparks in der Lüneburger Heide durch britische und kanadische Panzereinheiten zu Übungszwecken benutzt werden?
Gibt die durch die geltenden Verträge geschaffene Rechtslage der Bundesregierung keine Möglichkeit, diese auch von ihr bedauerte nachhaltige Zerstörung des bisher einzigen Naturschutzparks der Bundesrepublik zu unterbinden?
Zur Beantwortung der Bundesminister für Verteidigung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Kollegen Schmidt folgendermaßen.
    Der Bundesregierung ist bekannt, daß der im Übungsgebiet Soltau liegende Teil des Naturschutzparks in der Lüneburger Heide durch britische und kanadische Panzereinheiten zu Übungszwecken benutzt wird. Es handelt sich hierbei um einen Teil des Naturschutzparks, der in dem Gebiet liegt, das die britischen Stationierungsstreitkräfte jährlich während der Zeit von etwa März bis Oktober für eine Reihe von Übungen zur Durchführung ihrer taktischen Panzerausbildung in Anspruch nehmen.
    Gemäß Artikel 19 des Vertrags über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland (Truppenvertrag) sind die Stationierungsstreitkräfte berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der Bundesrepublik außerhalb ihrer Anlagen nach rechtzeitiger vorheriger Benachrichtigung der zuständigen deutschen Behörden Manöver und sonstige Übungen abzuhalten. Das von ihnen hierfür in Aussicht genommene Gebiet bezeichnen sie in ihrer Übungsanmeldung.
    Auf Grund der Schutzklausel des Artikels 3 Abs. 1 des Truppenvertrags, wonach zwischen den Interessen der Stationierungsstreitkräfte und den deutschen Interessen abzuwägen ist, können die deutschen Behörden hinsichtlich des Übungsgebietes Abänderungsvorschläge machen.
    Da die britischen Stationierungsstreitkräfte in den bisher von mir auf Grund eines Kabinettsbeschlusses vom 20. März 1957 vom Auswärtigen Amt wegen der Aussparung des Naturschutzgebiets geführten Verhandlungen eine ersatzlose Herausnahme des Naturschutzgebietes aus dem Übungsgebiet Soltau abgelehnt haben, erscheint eine Freigabe des Naturschutzgebietes nur im Tausch gegen Ersatzland möglich. Dieses müßte in der Nähe des NATO-Schießplatzes Bergen liegen, da im Interesse der Beschränkung der Übungsschäden auf ein unvermeidbares Maß ein Teil der im Übungsgebiet Soltau durchzuführenden Ausbildung zur Nachtzeit auf dem NATO-Schießplatz Bergen durchgeführt wird. Da die Belegung der Plätze BergenHohne, Munster-Süd und Nord eine zusätzliche Unterbringung der gesamten taktischen Panzerausbildung verbietet, müßte als Ersatzland für das Naturschutzgebiet gerade auf dasjenige Gelände zurückgegriffen werden, dessen Schonung im landwirtschaftlichen Interesse während der Verhandlungen im Jahre 1956 von den britischen Stationierungstruppen zugestanden worden ist.
    Bei dieser Sachlage darf ich Ihre Anfrage dahin beantworten, daß die Frage der Freistellung des Naturschutzparks von Panzerübungen in erster Linie von der Ersatzlandgestellung und nicht so sehr von der durch die geltenden Verträge geschaffenen Rechtslage abhängt. In ihrem Memorandum vom 31. Mai 1957 hat die Königlich Britische Botschaft die deutsche Bitte, den Naturschutzpark nicht mehr für Panzerübungen zu benutzen, offensichtlich im Rahmen der in Artikel 3 Abs. i des Truppenvertrags geforderten Interessenabwägung unter Hinweis darauf abgelehnt, daß das in Anspruch genommene Gebiet weitgehend Heidebrachland sei. Seine Aussparung würde dazu führen, daß die unerläßliche Ausbildung der britischen Streitkräfte in anderen Teilen des SoltauGebiets durchgeführt werden müßte. Das würde einen weitaus größeren Ernteschaden zur Folge haben. Die im Übungsgebiet an die landwirtschaftlichen Interessen gemachten Zugeständnisse seien nur deshalb möglich gewesen, weil die Streitkräfte auf das Heidebrachland des Naturschutzgebietes zurückgreifen konnten.