Rede:
ID0219803400

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2198

  • date_rangeDatum: 15. März 1957

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    2. Deutscher Bundestag — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1957 11261 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. März 1957 Erweiterung der Tagesordnung 11262 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung und Angleichung des Rechts der Krankenversicherung im Land Berlin (Selbstverwaltungs- und Krankenversicherungsangleichungsgesetz Berlin — SKAG Berlin) (Drucksache 3127) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz über Leistungsverbesserungen in der Krankenversicherung) (Drucksache 3280) 11262 A Storch, Bundesminister für Arbeit 11262 B, 11266 C, 11270 B, 11276 C Grantze (CDU/CSU) 11263 D Frau Kalinke (DP [FVP] ) 11264 B, 11265 B, C, 11267 C, 11268 A, 11272 C, 11279 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . 11265 A, B, D, 11267 A, D, 11273 D, 11281 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 11265 C Dr. Hammer (FDP) . . . . 11267 B, 11277 A Neumann (SPD) 11269 A Stingl (CDU/CSU) 11271 A Horn (CDU/CSU) 11277 C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11273 C, 11281 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3139) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3188), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3194) und mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU, DP (FVP) eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3287) 11281 C Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und an den Haushaltsausschuß . . . . 11281 C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksachen 3186, 2753, zu 2753) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksachen 3187, 3294, zu 3294) 11262 A, 11281 D Berichterstattung: Donhauser (CDU/CSU) (Schriftlicher Bericht) 11283 C Höhne (SPD) (Schriftlicher Bericht) 11284 B Dr. Bergmann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 11282 A Beschlußfassung 11282 B Nächste Sitzung 11282 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 11283 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksache 3186) 11283 C Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den von den Abg. Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3294) . . 11284 B Anlage 4: Nachtrag zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den von den Abg. Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (zu Drucksache 3294) 11284 C Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 16. 3. Arnholz 30. 3. Dr. Atzenroth 15. 3. Dr. Baade 22. 3. Dr. Bartram 15. 3. .Dr. Becker (Hersfeld) 16. 3. Bock 15. 3. Brand (Remscheid) 15. 3. Brandt (Berlin) 15. 3. Brese 15. 3. Brockmann (Rinkerode) 15. 3. Dr. Bucerius 15. 3. Dr. Conring 15. 3. Dannebom 15. 3. Demmelmeier 15. 3. Feldmann 6. 4. Frau Finselberger 15. 4. Dr. Franz 15. 3. Frehsee 15. 3. Freidhof 15. 3. Dr. Friedensburg 15. 3. Gedat 15. 3. Gerns 16. 3. Dr. Gleissner (München) 16. 3. Graaff (Elze) 15. 3. Dr. Greve 23. 3. Heiland 17. 3. Dr. Höck 15. 3. Höfler 15. 3. Huth 15. 3. Jacobi 15. 3. Kiesinger 15. 3. Klingelhöfer 30. 3. Frau Korspeter 22. 3. Kramel 15. 3. Kratz 15. 3. Kroll 15. 3. Dr. Krone 15. 3. Leibing 15. 3. Lermer 15. 3. Frau Lockmann 23. 3. Dr. Löhr 15. 3. Mauk 15. 3. Metzger 15. 3. Dr. Moerchel 15. 3. Moll 1. 4. Dr. Mommer 18. 3. Morgenthaler 30. 4. Müser 15. 3. Frau Nadig 30. 3. Neuburger 15. 3. Neumayer 16. 3. Onnen 15. 3. Dr. Dr. h. c. Pünder 15. 3. Pusch 15. 3. Raestrup 31. 3. Dr. Rehling 15. 3. Dr. Reif 15. 3. Dr. Röder 15. 3. Sabaß 15. 3. Dr. Schäfer (Saarbrücken) 15. 3. Schmücker 16. 3. Dr. Schöne 29. 4. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Srock 15. 3. Stauch 15. 3. Stegner 16. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Stücklen 15. 3. Unertl 6. 4. Voß 18. 3. Dr. Wellhausen 15. 3. Dr. Welskop 15. 3. Zühlke 18. 3. b) Urlaubsanträge bis einschließlich Becker (Hamburg) 12. 4. Cillien 23. 3. Dr. Köhler 30. 4. Dr. Serres 31. 3. Anlage 2 Drucksache 3186 (Vgl. S. 11281 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksachen 2753, zu 2753). Berichterstatter: Abgeordneter Donhauser Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs - Drucksachen 2753, zu 2753 - wurde in der 165. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 24. Oktober 1956 zur weiteren Beratung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat die Drucksachen 2753 und zu 2753 in mehreren Sitzungen eingehend behandelt und sie in seiner Sitzung vom 9. Januar 1957 abschließend beraten. Allgemeines Auf die Begründung zum Gesetzentwurf in den Drucksachen 2753 und zu 2753 wird Bezug genommen. Als der Deutsche Bundestag im Jahr 1952 durch das Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs die allgemeinen Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Personenkraftfahrzeuge aufhob, ließ er sich u. a. von der Erwägung leiten, daß durch die gleichzeitig von ihm beschlossenen und die Strafjustiz berührenden Maßnahmen (Einführung des § 315 a und des § 42 m im Strafgesetzbuch) eine fühlbare Besserung der Straßenverkehrssicherheit eintreten werde. Diese Hoffnung hat sich leider nicht erfüllt - im Gegenteil, die Unfallzahlen sind leider ständig gestiegen: im Jahr 1956 haben sie nach dem vorläufigen Ergebnis etwa 12 645 Tote und 361 134 Verletzte erreicht. Dem Ausschuß für Verkehrswesen erschien es daher unerläßlich, die im Jahr 1952 unter anderen Voraussetzungen vertretene Auffassung zu revidieren. Im einzelnen Nach Artikel 1 des Gesetzentwurfs soll der Bundesminister für Verkehr wiederum ermächtigt werden, Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften über die höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit von Personenkraftfahrzeugen zu erlassen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hielt (Donhauser) die Wiedereinführung solcher Höchstgeschwindigkeitsgrenzen im Interesse der Hebung der Verkehrssicherheit für dringend geboten. Er hielt diese Maßnahme jedoch für so wichtig, daß sie nach seiner Auffassung nicht durch eine Ministerialverordnung, sondern durch ein formelles Bundesgesetz getroffen werden sollte. Er hat sich dabei insbesondere auch von der Erwägung leiten lassen, daß diese Maßnahme nicht nur von erheblicher Bedeutung für die Straßenverkehrssicherheit sei, sondern daß sie auch weitreichende verkehrspolitische und -wirtschaftliche Auswirkungen haben könne. In der abschließenden Beratung im Ausschuß für Verkehrswesen am 9. Januar 1957 stimmten 10 Mitglieder für und 10 Mitglieder gegen die Annahme des Gesetzentwurfs, was nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einer Ablehnung des Gesetzentwurfs entspricht. Die Beratung der Artikel 2 bis 4 des Gesetzentwurfs wurde dadurch gegenstandslos, daß der Ausschuß für Verkehrswesen den Artikel 1 ablehnte. Im Ausschuß für Verkehrswesen ergab sich daraufhin die Auffassung, daß die Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge aller Art durch Initiativgesetz des Deutschen Bundestages geregelt werden soll. Bonn, den 5. Februar 1957 Donhauser Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 3294 (Vgl. S. 11281 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3187). Berichterstatter: Abgeordneter Höhne Die Drucksache 3187 wurde in der 197. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 14. März 1957 zur weiteren Beratung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen, der die Vorlage noch am gleichen Tag abschließend beraten hat. Zu der in Artikel 1 Nr. 1 — Drucksache 3187 — vorgesehenen Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften bestand im Ausschuß Einmütigkeit, es bei der in Aussicht genommenen Begrenzung auf 50 Kilometer je Stunde für sämtliche Kraftfahrzeuge zu belassen. Zu Artikel 1 Nr. 2 — Geschwindigkeitsbegrenzungen außerhalb geschlossener Ortschaften — sprach sich der Ausschuß nach eingehender Prüfung des inzwischen vorgelegten statistischen Materials mit großer Mehrheit bei 2 Stimmenthaltungen für eine gleiche Behandlung von Personenkraftwagen und Krafträdern aus. Der Ausschuß für Verkehrswesen erwartet von allen zuständigen Stellen, daß sämtliche zur Hebung der Verkehrsdisziplin geeigneten Maßnahmen ausgeschöpft werden. Bonn, den 14. März 1957 Höhne Berichterstatter Anlage 4 zu Drucksache 3294 (Vgl. S. 11281 D) Nachtrag zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3187). Antrag des Ausschusses: Der Bundestag wolle beschließen, dem Artikel 5 folgende Fassung zu geben: „Artikel 5 Das Gesetz tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft." Bonn, den 15. März 1957 Der Ausschuß für Verkehrswesen Rümmele Höhne Vorsitzender Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es tut mir sehr leid, daß ich diesen Gesetzentwurf und seine Begründung erst gestern morgen in die Hände bekommen habe und Ihnen deshalb kein genaues Bild über seine finanziellen und praktischen Auswirkungen geben kann. Ich möchte Ihnen aber doch einiges sagen, was bei einer ganz groben Überprüfung des Entwurfs sichtbar wird.
    Der Entwurf verlangt in der Familienwochenhilfe für die Zukunft eine Leistung von 150 Mark, die vom Bund ersetzt werden soll. Früher wurden dafür 50 Mark gegeben. Diese 50 Mark werden aber seit Jahren nicht bezahlt; darüber laufen Prozesse. Die 50-Mark-Verpflichtung hätte den Bund ungefähr 20 Millionen Mark gekostet. Das, was in diesem Gesetzentwurf vorgesehen ist, würde den Bund 60 Millionen Mark kosten.
    Dann hat Herr Professor Schellenberg darauf hingewiesen, daß wir selbst in unserer Vorlage über die Neuordnung der Unfallversicherung eine Übertragung von Verpflichtungen ¡der Krankenkassen auf die Versicherungsträger der Unfallversicherung vorgesehen haben, und zwar einer Größenordnung von ungefähr 120 Millionen Mark. Das sollte eine echte Entlastung der Krankenversicherung sein, um neu auf uns zukommende Verpflichtungen für die Krankenversicherung abdecken zu können. Wir werden wahrscheinlich die Preugo-Sätze erhöhen müssen, um den berechtigten Forderungen der Ärzte nachzukommen. Wir werden wahrscheinlich Erhöhungen der Krankenhauspflegesätze entgegensehen müssen. Wenn wir uns die dadurch entstehenden Unkosten in der richtigen Höhe vor Augen führen, stellen wir fest, daß diese 120 Millionen Mark dann wahrscheinlich verbraucht sein werden. Deshalb wundere ich mich über die Ausführungen von Herrn Professor Schellenberg über die Kosten dieses Gesetzes. Wie mir mitgeteilt wurde, 'hat er schon bei einer Pressebesprechung das 'ausgeführt, was er jetzt auch zur Begründung des Gesetzentwurfs sagte, nämlich, daß es sich um eine Mehraufwendung von 240 Millionen DM handele. Er geht von folgenden Beträgen aus: 180 Millionen DM auf Kosten ,der Übertragung von Verpflichtungen auf die Unfallversicherung und 60 Millionen DM durch den Bund; das gibt zusammen 240 Millionen DM. Ich sage Ihnen in aller Offenheit: Nach einer ganz groben Überprüfung des Gesetzentwurfs werden die Mehrausgaben meines Erachtens das Doppelte des Betrages von 240 Millionen DM erfordern. Ich glaubte, Ihnen das zu Beginn der Debatte sagen zu müssen. Ich werde alles tun, damit für ,die Ausschußberatung von meinem Hause das nötige Material zur Verfügung steht, damit man sich über die Größenordnung, um die es hier geht, völlig klar ist.
    Bei ,der ganzen Neuordnung der sozialen Leistungen müssen wir von einem gewissen Zeitplan ausgehen. Die Rentenreform haben wir hinter uns. Die Änderung der knappschaftlichen Versicherung wird voraussichtlich in kürzester Zeit in zweiter und dritter Lesung in diesem Hohen Hause behandelt werden können. Dann hat der Bundesrat den Gesetzentwurf über die Neugestaltung der Unfallversicherung verabschiedet. Auch dieser Gesetzentwurf wird in kürzester Zeit ,diesem Hohen Hause zur Beratung vorliegen. Man sollte etagenweise weitergehen, damit das Nebeneinander der Verhandlungen über die Gesetze nicht zu einer unorganischen Entwicklung führt. Das Verhältnis der einzelnen Versicherungsträger zueinander — der


    (Bundesarbeitsminister Storch)

    Versicherungsträger der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Rentenversicherung — wird uns sowieso noch allerlei Schwierigkeiten und Kopfschmerzen bereiten. Ich bitte Sie, das bei den Beratungen dieses Gesetzentwurfs sehr wohl zu beachten.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hammer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Hammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorlage, die unser Kollege Herr Professor Schellenberg vertreten hat, trägt die Überschrift „Entwurf eines Fünften Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung". Das ist in den letzten Jahren immer der Terminus technicus dann gewesen, wenn die „Reform" der Sozialversicherung mit solchen Vorlagen begonnen werden sollte. Herr Professor Schellenberg hat seinem Entwurf in einer Klammer eine viel bescheidenere Auslegung gegeben: „Gesetz über Leistungsverbesserungen in der Krankenversicherung". Trotzdem wird mit dem Inhalt des Entwurfs ein wesentlicher Schritt zur Reform getan. Wir Freien Demokraten billigen diesen Schritt in dieser Form allerdings nicht. Herr Schellenberg weiß das.
    Nach dem Vorschlag der sozialdemokratischen Fraktion soll die Arzneikostengebühr nach § 182 a sowie die Krankenscheingebühr — der Nachbarparagraph — aufgehoben werden. Bei dem Vergleich der Ausgaben der Krankenversicherungsträger in den verschiedenen Zonen Deutschlands soll sich nach Professor Schellenberg herausgestellt haben, daß trotz unterschiedlicher Bremsen, die durch die Selbstbeteiligung gezogen seien, die Leistungen sich völlig gleich entwickelt hätten. Er hat sich aber in seiner eigenen Vorlage widersprochen. Wir haben diese Vorlage sehr spät bekommen. Das ist eine schlechte Gewohnheit ,aus dem letzten Jahr. Sie werden mir deshalb verzeihen, wenn ich mich wie der Herr Bundesarbeitsminister darauf berufe, daß ich sie nur kurz überflogen habe. Aber hier hat gestern ein Zufall geholfen; Herr Professor Schellenberg fiel mir ein, als mir ein Freund eine Unterkieferprothese aus einem Etruskergrab zur Betrachtung in die Hand drückte.

    (Abg. Pelster: Hat es die damals schon gegeben?)

    — Die hat es damals schon gegeben. — Der § 183 b der Vorlage des Kollegen Schellenberg lautet nämlich folgendermaßen:
    Die Kasse trägt die Kosten für herausnehmbaren Zahnersatz. Für festsitzenden Zahnersatz trägt die Kasse nach Maßgabe der Satzung die Kosten oder beteiligt sich mit einem Zuschuß an den Kosten.
    Also mindestens in diesem Fall steht Herr Professor Schellenberg nicht ganz zu der Auffassung, daß die Kostenbeteiligung zwecklos sei.
    Wir wissen ganz genau, daß die ökonomische Lage eines großen Teils der Versicherten nur die Gewährung ausgesprochener Naturralleistungen gestattet. Wir wissen aber auch, daß in den Kreis der Sozialversicherten Millionen und aber Millionen von Staatsbürgern hineingeraten sind, die sehr wohl das eigene Risiko zum Teil oder zu einem kleinen Teil tragen können. Wir sind der Auffassung, daß man darauf unter gar keinen Umständen verzichten kann. Denn wenn Sie darauf verzichten, meine Damen ,und Herren, dann tritt doch der Zustand ein, daß der Gewissenlose oder der Lässige auf Kosten seines gewissenhaften Genossen in der Krankenversicherung die Mittel der Kasse in Anspruch nimmt.
    Man soll die Frage der Mittelaufbringung nicht bagatellisieren. Vielleicht das älteste und einfachste Beispiel, das uns bei der Krankenpflege und -behandlung immer wieder einfällt, ist doch die schöne Geschichte von dem barmherzigen Samariter, der an der Straße zwischen Jerusalem und Jericho die Wunden des Schwerverletzten mit Wein und Öl versorgt hat. Die Grundsatzfrage für jede Handlung in der Krankenversicherung, für jede ärztliche Hilfe, für jede Hilfe der Diakonie ist doch die Frage: wo kommen Wein und Öl her, wo sind die Mittel herzunehmen, um die Leistungen tatsächlich auch gewähren zu können? Man kann das Thema deutsche Krankenversicherung nicht behandeln, ohne die Frage einer echten und soliden Kostenaufbringung aufzuwerfen. So müßten die Anregungen des Herrn Professors Schellenberg gesehen werden. Allerdings läßt auch hier das späte Datum des Gesetzentwurfs, der Zeitpunkt, in dem er eingereicht worden ist, es sehr fraglich erscheinen, ob die schwierige Materie noch in diesem Bundestag behandelt werden kann. Wir werden uns die größte Mühe geben. Wir stimmen der Überweisung an den Ausschuß zu.

    (Beifall bei der FDP.)