Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Ehre, den in Umdruck 961*) niedergelegten Entschließungsantrag der Fraktionen der Deutschen Partei und der Freien Volkspartei begründen zu dürfen.
Wir haben geglaubt, diesen Entschließungsantrag einbringen zu müssen, aus Gründen, die, wie ich glaube, ausreichend und auch überzeugend von den Rednern dieser beiden Fraktionen dargelegt worden sind. Wir haben geglaubt, diesen Antrag einbringen zu müssen, aus der klaren Erkenntnis heraus, daß trotz allen guten Willens, trotz aller anerkennenswerten Ansätze des Grünen Plans des vergangenen Jahres diese Maßnahmen nicht ausgereicht haben, die Disparität der Landwirtschaft zu beseitigen oder zu verkleinern, weil im Verlauf des vergangenen Wirtschaftsjahres neue Belastungen auf die deutsche Landwirtschaft zugekommen sind. Wir haben geglaubt, diesen Antrag einreichen zu müssen, aus der ebenso klaren Erkenntnis, daß auch die Maßnahmen dieses Grünen Plans nicht ausreichen werden, diese Disparität wesentlich zu verringern, weil im Laufe des kommenden Wirtschaftsjahres wiederum neue Auflagen an die Landwirtschaft herangetragen werden, Auflagen, die wir auf eine Höhe von 1,2 bis 1,5 Milliarden DM beziffern.
Hier ist verschiedentlich angeklungen, daß die Maßnahmen, die bisher in den verschiedenen Grünen Plänen getroffen wurden, eigentlich nur dem größeren Besitz zugute kommen. Gerade diese Aussage ist für uns Veranlassung gewesen, den Entschließungsantrag zu stellen; denn nach unserer Auffassung werden die von uns beantragten Maßnahmen in erster Linie und fast ausschließlich den bäuerlichen Kleinbetrieben zugute kommen.
Nach unserer grundsätzlichen Auffassung kann und darf man die Frage des Kleinbauerntums nicht nur von dem Gesichtspunkt einer rationellen Betriebsführung betrachten, und man darf sie nicht nur unter einem gewissen materiellen Gesichtspunkt sehen, sondern staatspolitische Gründe und vor allen Dingen die letzte Zielsetzung einer deutschen Politik überhaupt zwingen uns, den Kampf um die Existenz eines jeden bäuerlichen Betriebes, ob er groß oder klein ist, aufzunehmen.
Nun darf ich zu den einzelnen Maßnahmen, die wir hier vorgeschlagen haben, etwas sagen.
Wir verlangen in Nr. 1, daß - der Betrag von 260 Millionen DM für Zuschüsse zur Düngerverwendung so erhöht wird, daß die bereits eingetretenen Verteuerungen und die in Aussicht stehende Verteuerung der Düngemittel abgefangen werden. Wir erkennen sehr dankbar an — das sei hier offen gesagt —, daß der Betrag von 226 auf 260 Millionen DM erhöht worden ist. Wir sind aber der Auffassung, daß diese Erhöhung nur hinreicht,
Anlage 2.
um den Mehrverbrauch an Düngemitteln mit 20 % zu subventionieren; wir glauben nicht, daß der Betrag ausreicht, um auch die bisher eingetretene Erhöhung abzufangen. Die Situation ist doch so — und wir sind uns klar darüber —, daß bei Erhöhung des Düngemittelpreises zwar 20 % dieser Erhöhung durch die Subvention abgefangen werden, 80 % der Erhöhung aber von den bäuerlichen Betrieben und von den Bauern allein zu tragen sind. Im vergangenen Grünen Plan ist die Düngemittelsubventionierung so berechnet worden, daß eine gewisse Parität hätte herausspringen sollen. Bei einer Erhöhung der Düngemittelpreise bei gleichbleibenden Preisen für landwirtschaftliche Produkte — und sie sind ja nicht gestiegen — ist aber eine Erhöhung der Disparität zu befürchten.
In bezug auf Punkt 2 lassen Sie mich sagen, daß das Ziel der Förderung der Verwendung anerkannten Kartoffelpflanzgutes doch war, die Anbaufläche stärkereicher Kartoffeln um rund 200 000 Hektar zu vermehren; weil durch stärkereiche Kartoffeln ein billigeres Futtermittel zur Verfügung gestellt werden kann. Die Bindung dieser Mittel an bestimmte Bezirke scheint uns nicht richtig zu sein. Wir bitten darum, daß die Bindung an gewisse Gebiete bei der ersten Gewährung dieser Beihilfe gestrichen wird.
Zu Nr. 3 — Verbilligung des Dieselkraftstoffs — ist ungefähr dasselbe zu sagen, was bei den Düngemitteln zu sagen ist. Auch der Preis für den Dieselkraftstoff ist doch in die Höhe gegangen. Wir sind der Auffassung, daß der Zustand herzustellen sei, der im Mai des vergangenen Jahres bestanden hat.
Darüber hinaus ist nach unserer Auffassung auch der Treibstoff für Kleinaggregate einzubeziehen, weil gerade diese Kleinaggregate in erster Linie in bäuerlichen Kleinbetrieben verwendet werden. Ich mache hier vor allem auf die an und für sich so sehr stark notleidenden Winzerbetriebe aufmerksam, die ja keinen Traktor einsetzen können, sondern auf Kleinaggregate angewiesen sind. Ich mache auf die Obstbaubetriebe, die Spezialbetriebe meiner Gegend, aufmerksam, bei denen es sich ebenso verhält, bei denen ebenfalls das Kleinaggregat die Zugkraft des Betriebes darstellt. Ich mache auf die Bergbauernbetriebe aufmerksam, die ja auch keinen Traktor verwenden können, sondern gezwungen sind, mit Kleinaggregaten zu arbeiten. Wir können nicht einsehen, warum der Kraftstoff nur für Traktoren verbilligt wird. Wir halten es für ein Gebot der Gerechtigkeit und ein Gebot der Gleichstellung, daß auch der Kraftstoff für die Kleinbetriebe, d. h. der Kraftstoff für die Kleinaggregate, in die Verbilligung einbezogen wird.
Zu Nr. 4. Wir begrüßen sehr dankbar auch die Bereitstellung der 400 Millionen DM für die Milch. Aber wir sind der Auffassung, daß die Bindung an die seuchenfreien Ställe hier nicht richtig ist. Wir sind ferner der Auffassung, daß für gutes Geld auch gute Ware zu liefern ist. Wir sind damit einverstanden, daß die Güteklassen 1 und 2 erhalten bleiben. Die Molkereien haben ja auch bisher bereits einen Abzug für Güteklasse 3 gemacht.
Es ist allgemein bekannt, daß die Umstellung auf tbc-freie Ställe ein sehr großes Kapital erfordert. Man sollte daher den Betrieben — in erster Linie sind es Kleinbetriebe, die bisher nicht umgestellt
haben — eine Hilfe zur Umstellung geben. Man sollte den Kleinbetrieben die 4 Pf zubilligen, um es ihnen zu ermöglichen, die Umstellung auf einen tbc-freien Bestand leichter vorzunehmen.
Wir befürchten auch etwas anderes. Die Länder haben bisher für tbc-freie Milch Zuschüsse gegeben. Wenn nun diese 4 Pf an die seuchenfreien Ställe gebunden werden, befürchten wir, daß die Länder ihren Beitrag reduzieren werden, so daß in Wirklichkeit für diese Ställe keine 4 Pf mehr bezahlt werden, sondern man seitens der Länder je nach dem Land 1 oder 2 Pf wegnehmen wird.
Aus allen diesen Gründen können wir uns nicht bereit erklären, die Milchsubvention von 4 Pf an die seuchenfreien Ställe zu binden. Auf der anderen Seite sind auch wir davon überzeugt, daß es aus gesundheitlichen Gründen unbedingt notwendig ist, in der gesamten deutschen Landwirtschaft bald zu seuchenfreien Beständen zu kommen. Es ist aber nicht die Aufgabe des Bauern, mit einem geringen Zuschuß diese Leistung zu vollbringen, sondern es ist bis zu einem gewissen Grade ein Erfordernis, das der Staat zu erfüllen hat. Deshalb verlangen wir hier die Erhöhung der Mittel von 20 Millionen auf 120 Millionen DM, auch im Hinblick auf die Bekämpfung der Brucellose. Sie alle wissen, daß die Brucelloseverseuchung bei uns in zunehmendem Maße vorhanden ist.
Für die Geflügelwirtschaft verlangen wir die Bereitstellung eines Betrages von 10 Millionen DM zum Ankauf von Küken und Junghennen aus anerkannten Vermehrungszuchten. Das hat folgenden Grund. Diejenigen von Ihnen, die Landwirte sind oder auf dem Lande wohnen, wissen, daß im Frühjahr eines jeden Jahres wilde Händler durch die Dörfer ziehen und Küken und Junghennen zu hohen Preisen verkaufen. Diese Küken und Junghennen haben sie irgendwo zusammengekauft; zum großen Teil entsprechen sie noch nicht einmal den veterinärpolizeilichen Vorschriften. Wir wollen erreichen, daß der Kauf aus anerkannten Zuchtbetrieben gefördert wird und den wilden Händlern das Handwerk gelegt wird.
Wir sind nicht der Auffassung, Herr Minister, daß die Unterstützung der Schafhaltung und der Imker nicht in den Grünen Plan gehört. Die Schafhaltung und die Imkerei bilden durchaus einen wichtigen Teil der deutschen Landwirtschaft.
Herr Präsident, ich bitte über die einzelnen Punkte getrennt abstimmen zu lassen. Wenn das geschäftsordnungsmäßig nicht möglich sein sollte, beantrage ich, den Entschließungs- bzw. Ergänzungsantrag Umdruck 961 dem Agrar- und dem Haushaltsausschuß zu überweisen.