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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 195. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1957 11093 195. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1957. Geschäftliche Mitteilungen 11100 A Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . . 11093 D Vorlage des Berichts des Bundesministers des Innern über die berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Drucksache 2034, 3237) 11093 D Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 3200, zu 3200, Umdrucke 961, 962, 963) 11093 D Lücker (München) (CDU/CSU) . . 11093 D Kriedemann (SPD) . . . . 11100 A, 11144 C Bauknecht (CDU/CSU) 11109 D Mauk (FDP) 11114 B, 11115 B, C Lahr (FVP) 11115 B, C, 11139 A Elsner (GB/BHE) 11119 D Dr. Preiß (FVP) 11122 A Müller (Wehdel) (DP) 11124 D Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 11128 D Frehsee (SPD) 11132 D Struve (CDU/CSU) 11135 B Lermer (CDU/CSU) 11137 B Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 11138 D Fassbender (DP) 11140 B Dr. Horlacher (CDU/CSU) 11142 A Ausschußüberweisungen . . . . 11144 D, 11145 A Beschlußfassung zum Entschließungsantrag Umdruck 963 11145 A Nächste Sitzung 11145 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 11145 A Anlage 2: Entschließungsantrag der Fraktionen der DP, FVP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 961) 11146 A Anlage 3: Entschließungsantrag der Fraktionen der DP, FVP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 962) 11146 C Anlage 4: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 963) 11146 D Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 16. 3. Albers 3. 3. Albrecht (Hamburg) 27. 2. Dr. Arndt 27. 2. Bals 4. 3. Dr. Bartram 27. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 16. 3. Behrisch 2. 3. Bender 1. 3. Berendsen 27. 2. Brese 9. 3. Brück 27. 2. Cillien 2. 3. Dr. Czaja 6. 3. Dr. Dehler 28. 2. Dr. Dresbach 27. 2. Eberhard 28. 2. Frau Finselberger 1. 3. Freidhof 27. 2. Geiger (München) 1. 3. Gerns 16. 3. Giencke 27. 2. Gockeln 2. 3. Dr. Götz 1. 3. Dr. Greve 27. 2. Günther 27. 2. Hahn 28. 2. Häussler 27. 2. Frau Heise 6. 3. Hepp 2. 3. Heye 27. 2. Dr. Höck 28. 2. Höfler 2. 3. Hoogen 1. 3. Frau Dr. Ilk 1. 3. Karpf 27. 2. Kiesinger 9. 3. Frau Kipp-Kaule 27. 2. Koenen (Lippstadt) 1. 3. Dr. Köhler 2. 3. Könen (Düsseldorf) 1. 3. Frau Korspeter 2. 3. Kramel 27. 2. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Kreyssig 1. 3. Kühn (Köln) 27. 2. Kunze (Bethel) 28. 2. Lange (Essen) 27. 2. Dr. Leiske 27. 2. Dr. Leverkuehn 27. 2. Dr. Löhr 27. 2. Lücke 6. 3. Lulay 27. 2. Dr. Mende 28. 2. Merten 1. 3. Metzger 27. 2. Mißmahl 1. 3. Dr. Mocker 28. 2. Morgenthaler 30. 4. Müller-Hermann 27. 2. Neuburger 2. 3. Neumann 1. 3. Neumayer 16. 3. Oetzel 27. 2. Ollenhauer 27. 2. Onnen 27. 2. Pelster 27. . Rademacher 1. .3 Rehs 27. 2 Dr. Reichstein 1. 3. Dr. Rinke 1. 3. Frau Rudoll 27. 2. Ruhnike 28. 2. Ruland 27. 2. Rümmele 27. 2. Dr. Schild (Düsseldorf) 27. 2. Schill (Freiburg) 27. 2. Schloß 27. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 2. 3. Schmücker 16. 3. Schneider (Bremerhaven) 27. 2. Schneider (Hamburg) 2. 3. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Seiboth 28. 2. Dr. Starke 27. 2. Frau Dr. Steinbiß 28. 2. Stingl 28. 2. Stücklen 6. 3. Wedel 1. 3. Wehr 6. 3. Dr. Wellhausen 27. 2. Frau Welter (Aachen) 27. 2. Dr. Werber 27. 2. Wolf (Stuttgart) 4. 3. ****) Siehe Anlage 4. b) Urlaubsanträge Abgeordnete(r) bis einschließlich Arnholz 30. 3. Hellenbrock 10. 3. Dr. Keller 9. 3. Moll 1. 4. Dr. Pohle (Düsseldorf) 9. 3. Raestrup 16. 3. Richter 9. 3. Dr. Schranz 11. 3. Srock 9. 3. Anlage 2 Umdruck 961 (Vgl. S. 11139 A, 11144 D) Entschließungsantrag der Fraktionen der DP, FVP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 3200, zu 3200). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt B Ziffer II des Grünen Planes 1957 (zu Drucksache 3200) Die Bundesregierung wird ersucht, 1. über die zur Verbilligung von Handelsdünger (Nr. 2 Buchstabe a) bereitgestellten Mittel von 260 Millionen DM hinaus weitere Mittel bereitzustellen, um die bereits eingetretene Preiserhöhung der Phosphatdüngemittel und die angekündigte Preiserhöhung der Stickstoffdüngemittel auszugleichen; 2. bezüglich der Förderung der Verwendung von anerkanntem Kartoffelpflanzgut (Nr. 2 Buchstabe b Absatz 2) ,die teilweise Beschränkung auf bestimmte Betriebsgrößenklassen und Bodennutzungssysteme wegfallen zu lassen; 3. die unter Nr. 2 vorgesehenen Maßnahmen zur rationelleren Gestaltung der Erzeugung dahin zu ergänzen, daß zur Verbilligung des Dieselkraftstoffs ein Betrag eingesetzt wird, der ausreicht, um den Preisstand vom Mai 1956 wiederherzustellen. Gleichzeitig soll ein ausreichender Betrag bereitgestellt werden, um ,eine ,der Dieselkraftstoffverbilligung entsprechende Verbilligung des Vergaserkraftstoffes für Kleinaggregrate in landwirtschaftlichen Betrieben zu erreichen; 4. die unter Nr. 3 Buchstabe a Absatz 3 vorgesehene Beschränkung, wonach der Tierbestand amtlich als seuchenfrei anerkannt sein oder sich nach einem Plan in Sanierung befinden muß, der im Einvernehmen mit der zuständigen Landesbehörde aufgestellt ist, wegfallen zu lassen; 5. die unter Nr. 3 Buchstabe a Absatz 5 vorgesehenen Mittel für Seuchenbekämpfung - siehe auch Überblick unter Ziffer III Nr. 3 Buchstabe a (2) - um 100 Millionen DM auf 120 Millionen DM zu erhöhen; 6. im Zuge der Stärkung der kleinbäuerlichen Geflügelwirtschaft (Nr. 3 Buchstabe b Absatz 7) zur Verjüngung der Bestände und Erhöhung der Legeleistung einen Betrag von 10 Millionen DM als Beihilfe zur Beschaffung von Küken und Junghennen aus anerkannten Vermehrungszuchten bereitzustellen; 7. zusätzlich zu den Maßnahmen unter Nr. 3 Buchstabe b 'einen Betrag von 7,5 Millionen DM zur Wiederherstellung der Rentabilität der Schafhaltung (Stützung des Wollpreises) und einen Betrag von 1,5 Millionen DM zur Förderung der Imkerei (Verbilligung des Futterzuckers) bereitzustellen; 8. zusätzlich zu den Maßnahmen unter Nr. 4 Absatz 1 einen Betrag bereitzustellen, der es ermöglicht, unter Einbeziehung der seit der Währungsumstellung entstandenen 'dinglich gesicherten Schulden den vom letzten Kreditnehmer zu zahlenden Zinssatz auf 4 v. H. zu senken. Bonn, den 27. Februar 1957 Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 962 (Vgl. S. 11140 B, 11144 D) Entschließungsantrag der Fraktionen der DP, FVP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 ,und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 3200, zu 3200). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird verpflichtet, in Anwendung der ihr nach § 1 des Landwirtschaftsgesetzes vorgeschriebenen Mittel der Landwirtschaft für ihre Erzeugnisse kostendeckende Preise zu sichern. Bonn, den 27. Februar 1957 Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 963 (Vgl. S. 11144 B, 11145 A) Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 3200, zu 3200). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat den Bericht der Bundesregierung über die Lage ,der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis genommen und stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen im Grundsatz zu. Er erwartet, ,daß die Richtlinien zu ihrer Durchführung im Benehmen mit den Ländern umgehend erlassen werden. Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung ihre Anstrengungen gemäß § 1 des Landwirtschaftsgesetzes zu verstärken, um den Ausgleich zwischen Ertrag und Aufwand in den landwirtschaftlichen Betrieben im Sinne des § 5 des Landwirtschaftsgesetzes zu erreichen. Der Bundestag erwartet ferner, daß die Länder sich an den Förderungsmaßnahmen zugunsten der landwirtschaftlichen Erzeugung und ihres Absatzes sowie zur Verbesserung der Agrarstruktur auch mit finanziellen Beiträgen entsprechend der Regelung beim vorjährigen „Grünen Plan" beteiligen. Bonn, den 27. Februar 1957 Dr. Krone und Fraktion
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Frehsee.


Rede von Heinz Frehsee
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht die Absicht, Ihre Zeit sehr lange in Anspruch zu nehmen. Ich will auch nicht noch einmal allgemein zum Grünen Bericht und zum Grünen Plan Stellung nehmen. Das hat für die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei mein Kollege Kriedemann sehr ausführlich getan. Ich habe lediglich die Absicht, zu einigen Äußerungen Stellung zu nehmen, die hier in der Diskussion gefallen sind.
Fast alle Diskussionsredner haben beklagt, daß die Disparität zwischen Landwirtschaft und Industrie in erster Linie deswegen so groß geworden sei, weil wir in der Industrie einige sehr erhebliche Lohnsteigerungen zu verzeichnen hätten. Ich möchte diese Feststellung doch einmal in das richtige Licht rücken.
Ich möchte erklären, daß die Arbeitnehmer bei uns in der Bundesrepublik und ihre Gewerkschaften gar kein Interesse an der Steigerung der Nominallöhne haben. Sie haben nur ein Interesse an der Steigerung der Reallöhne. Diese Steigerung der Reallöhne kann durchaus erreicht werden über eine Senkung der Preise für gewerbliche Erzeugnisse. Wenn Sie die Dinge so sehen, meine Damen und Herren, dann sollten die Arbeitnehmer in diesem Staat und die Bauern, die beide an einer Senkung der Preise für gewerbliche Produkte doch so sehr interessiert sind und interessiert sein müssen, sich zusammenfinden, um eine Politik einzuleiten, die in diese Richtung führt.
Die Tatsache, daß wir zu so erheblichen Lohnsteigerungen gekommen sind, ist doch auf die wirtschaftspolitische Konzeption der Bundesregierung zurückzuführen, die eben keine Preissenkungen


(Frehsee)

zum Ergebnis hat, sondern diese Nominallohnsteigerungen in der gewerblichen Wirtschaft, an denen — ich wiederhole das — die Arbeitnehmer in der gewerblichen Wirtschaft ganz bestimmt nicht interessiert sind, genauso wenig, meine Damen und Herren von der Landwirtschaft, wie die Bauern jemals an Nominallohnerhöhungen interessiert sein können, weil diese zumindest Preissenkungen verhindern.
Ich darf Ihnen in die Erinnerung zurückrufen, daß die Gewerkschaften in den Jahren 1953 und 1954 eine sehr zurückhaltende Lohnpolitik betrieben haben. Sehen Sie die Statistiken nach! In den beiden Jahren sind nur sehr geringfügige Lohnerhöhungen eingetreten, und erst nachdem die dauernden Versprechungen des Herrn Bundesministers für Wirtschaft, eine aktive Konjunkturpolitik und eine Politik der Preissenkungen zu betreiben, keine Ergebnisse gezeitigt haben, ist es zu einer aktiven Lohnpolitik der Gewerkschaften gekommen, und sie hat nun zu den Lohnsteigerungen und zu der Vergrößerung der Disparität zwischen den Einkommen der Landwirtschaft und der Industrie geführt. Das muß immer wieder gesagt werden, auch heute, wo ständig beklagt wird, die Lohnerhöhungen in der gewerblichen Wirtschaft hätten zu dieser Vergrößerung der Disparität zwischen den Einkommen der Landwirtschaft und der Industrie geführt.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das haben sie auch!)

Nun, meine Damen und Herren, zu einer anderen Äußerung, die hier wiederholt gefallen ist, die ich aber nicht mit dieser Schärfe zurückweisen möchte, weil mir scheint, daß es da mehr oder weniger um des Kaisers Bart geht. Das ist die Frage der Differenz zwischen den Landarbeiterlöhnen und den Industriearbeiterlöhnen. Herr Minister Lübke, ich möchte nicht — wie Sie gesagt haben, daß es verschiedentlich draußen geschieht, und wie Sie befürchten — das Doppelte und Dreifache verkünden; ich zitiere wörtlich, wie Sie das soeben gesagt haben. Aber wir sollten in diesem Hause als dem deutschen Bundesparlament die Dinge doch so sehen, wie sie sind. Die Differenz zwischen den Landarbeiterlöhnen und den Industriearbeiterlöhnen beträgt eben nicht 41 Pfennig — wie im Grünen Plan aufgeführt wird und wie hier auch immer gesagt und von fast allen Diskussionsrednern akzeptiert worden ist —; die Differenz ist weitaus größer. Es hat gar keinen Sinn, die Dinge irgendwie zu vernebeln und tendenziös darzustellen. Wir wollen ein objektives Bild von der wirklichen Lage der Landwirtschaft und nicht ein Bild, das die Lage der Landwirtschaft so oder so darstellt.

(Zuruf von der CDU/CSU.)

Sehen Sie bitte in den Grünen Bericht, den wir doch als eine einigermaßen objektive Grundlage anerkannt haben. Wir waren uns alle einig, daß der diesjährige Grüne Bericht sehr viel besser ist und sehr viel bessere Grundlagen hat als der vorjährige. Darin sind wir uns alle einig. Wir hoffen nur, daß der nächste Grüne Bericht noch besser ist und daß vom dritten Bericht ab alle Grünen Berichte untereinander vergleichbar sein werden. Das konnten wir bei den ersten drei Grünen Berichten noch nicht erzielen. — Sehen Sie auf Seite 36 die Löhne, die vom 1. Mai 1956 ab in der Landwirtschaft gezahlt worden sind. Da kommt eben nicht eine Differenz zu den gewerblichen Löhnen von 41 Pfennig heraus, wie das hier dargestellt worden ist. Bei einem Stundenlohn des angelernten Arbeiters von 1,23 DM und einem Lohn des Spezialarbeiters von 1,33 DM muß doch die Differenz viel größer sein, wenn auf der anderen Seite laut dem Statistischen Wochendienst — den wir alle bekommen und in den wir ab und zu hineinsehen — bei den gewerblichen Löhnen der durchschnittliche Stundenverdienst im Oktober oder November 1956 bei den Männern 202,9 Pfennig und bei den Frauen 126,6 Pfennig betrug. Rechnen Sie die Differenz zwischen 202 Pfennig und 123 Pfennig aus; da kommen eben nicht 41 Pfennig heraus. Es kommen 41 Pfennig nicht einmal dann heraus, wenn Sie den Vergleich nehmen, der dem Grünen Bericht zugrunde liegt. Da sind in 160 Gemeinden unter 5000 Einwohnern 3000 Arbeitnehmer danach gefragt worden, was sie wirklich verdienen.
Das Ergebnis finden Sie auf Seite 148. Es stellt sich heraus, daß im Durchschnitt des Bundesgebietes der Verdienst bei Männern 4572 und bei Frauen 2596 DM war. Dividieren Sie diese 4572 DM Jahreseinkommen der gewerblichen Arbeiter in 160 Gemeinden durch die Zahl der Arbeitsstunden, die auch erfragt worden ist und festliegt, aber nicht im Grünen Bericht veröffentlicht worden ist — sie ist in dem Bericht in der Zeitschrift „Agrarwirtschaft" Heft 1/1957 veröffentlicht und dort mit 2373 angegeben —, dividieren Sie diese 4572 DM durch die 2373 Stunden, dann kommen Sie schon auf 1,92 DM. Es ergibt sich also auch nach dieser Grundlage, die der Forschungsauftrag bei der Gesellschaft für Agrarpolitik und Agrarsoziologie ergeben hat, eine Differenz von 69 Pf, d. h. eine sehr viel größere Differenz, als sie hier mit 41 Pf genannt ist. Beim Bruttostundenverdienst ergibt sich natürlich eine noch viel größere Differenz.
Nun, meine Damen und Herren, einige Bemerkungen zu den Indizes, die hier genannt worden sind. Herr Bauknecht hat gesagt, daß der Index der Monatsbarlöhne für männliche Landarbeiter bei 351 DM liege, und der Herr Minister hat am vorigen Donnerstag gesagt, daß der Index der Barlöhne im Durchschnitt aller Lohngruppen 316 DM betrage. Diese Zahlen werden nicht bestritten; sie sind richtig. Aber was besagt dieser Index? Er besagt doch lediglich etwas über die Veränderung von einer bestimmten Grundlage aus. Die Grundlage ist eben entscheidend. Trotz dieser hohen Indizes, die nicht bestritten werden, liegt der durchschnittliche Lohn der Landarbeiter jetzt bei 1,23 DM und liegt der des Melkers, der, wie hier gegesagt worden ist — Herr Kollege Bauknecht, ich bedauere, daß dieses böse Wort gefallen ist —, das Gehalt eines Regierungsrates habe, — —

(Abg. Bauknecht: Ich habe gesagt: bei einer bestimmten Anzahl von Kühen!)

— Herr Kollege Bauknecht, eine bestimmte Anzahl Kühe erfordert eine ganz bestimmte Arbeitsleistung. Die Arbeitsleistung eines einzelnen Melkers ist nicht unbegrenzt. Ich weiß auch, woher dieses böse Wort kommt. Es stammt aus einer münsterländischen Bauernzeitung und ist vor etwa vier oder fünf Jahren geprägt worden. Ich habe die Zeitung damals gelesen und erinnere mich der großen Überschrift: „Ein Melker und 1100 Mark". Aber dieser Melker — wir sind dem Fall nachgegangen, Herr Kollege Bauknecht! — hat nicht allein in dem Stall gearbeitet, sondern seine Frau hat ständig mitgearbeitet, ebenso ein sechzehnjähriger Sohn. Das sind drei Arbeitskräfte, die damals diese 1100 DM gehabt haben.

(Zurufe von der CDU/CSU.)



(Frehsee)

— Ich bestreite doch nicht, Herr Kollege Bauknecht — das wissen Sie ja —, daß die Dinge da nicht in Ordnung sind, und das hat auch die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei nicht bestritten. Aber man darf nicht sagen, daß es Melker gibt, die das Gehalt eines Regierungsrates hätten; das ist einfach nicht richtig.
Ich schlage Ihnen vor, die Zahl des Grünen Berichts zugrunde zu legen. Danach hat dieser Melker ab 1. Mai 1956, nach der letzten Lohnerhöhung — das ist der gegenwärtige Stand —, einen durchschnittlichen Tarifstundenlohn von 1,33 DM. Wenn Sie nach der Grundlage von 1953 fortschreiben, was auf Grund der Lohnstrukturerhebung von 1953 an Löhnen mehr gezahlt worden ist, als im Tarif steht, dann hat er bestenfalls 1,38 DM pro Stunde. Das Gehalt eines Regierungsrats würde bei diesem Melker mit diesem Stundendurchschnittslohn eine etwa 700stündige Arbeitszeit im Monat verlangen. Da der Monat aber nur 720 Stunden hat, ist das schlechterdings nicht möglich.
Meine Damen und Herren, ein Wort zu den Kosten der Lohnerhöhung. Auch hier sollten wir versuchen, die Dinge objektiv darzustellen und nicht irrige Vorstellungen zu erwecken. Es ist bei der letzten Lohnbewegung gesagt worden, daß sie 200 Millionen kosten würde. Der Grüne Bericht weist jetzt aus, daß sie nur 89 Millionen kostet. Es ist heute gesagt worden, daß eine 15 %ige Lohnerhöhung 300 Millionen kosten werde. Der Grüne Bericht weist aber aus, daß die Lohnerhöhungen von 1950 bis 1956 insgesamt 46 % betragen haben, wobei natürlich ein erheblicher Rückgang in der Zahl der Arbeitskräfte zu berücksichtigen ist. Aber,
Herr Kollege Bauknecht, die Lohnerhöhung von 1955, die 6 % betrug, kostete auch nur 89 Millionen DM, obschon in diesen 89 Millionen die 111/2%ige Lohnerhöhung für drei Monate enthalten ist. Diese von den Gewerkschaften geforderte Lohnerhöhung von 20 bis 25 Pfennigen wird etwa 240 bis 260 Millionen DM kosten. Was ich hier sage, wird im Protokoll stehen, und wir werden uns in einem Jahr darüber unterhalten können. Ich wollte nur sagen, daß wir immer versuchen sollten, im Interesse der Sache, die alle, nicht nur die Vertreter der Landwirtschaft, angeht, die Dinge sehr objektiv darzustellen.
Ein kurzes Wort zur Frage der Alterssicheung. Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei ist der Meinung, daß die Einführung einer Alterssicherung in der Landwirtschaft dringend notwendig ist und nicht nur im sozialpolitischen, sondern auch sehr im agrarpolitischen Interesse liegt. Wir sind der Auffassung, daß eine Regelung gefunden werden muß, die den echten Bedürfnissen Rechnung trägt. Ob der Vorschlag der CDU/CSU diesen Bedürfnissen Rechnung trägt, erscheint uns zweifelhaft. Wir sind ferner der Auffassung, daß für die Anlaufzeit einer solchen Regelung Mittel aus dem Bundesetat bereitgestellt werden müssen. Ob das hier im Grünen Plan geschieht oder an anderer Stelle, ist gleichgültig. Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei steht auf dem Standpunkt, daß für eine Anlaufzeit die notwendigen Mittel gegeben werden müssen — wir denken dabei an den Zeitraum von einem Jahr — und daß im übrigen Zuschüsse aus dem Bundesetat gegeben werden müssen, wie sie auch der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten gewährt werden.
Die nun durch das Landwirtschaftsgesetz eingeleitete Agrarpolitik, die zu einer Verbesserung der strukturellen Grundlagen unserer westdeutschen Landwirtschaft führen soll mit dem Ziel der Erstellung von Grundlagen, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft entscheidend zu verbessern, um sie im Endeffekt mit den Landwirtschaften anderer Länder wettbewerbsfähig zu machen, bedarf einer konstruktiven Landarbeiterpolitik als eines integrierenden Bestandteils. Ich glaube, wir sind uns darüber einig, daß wir in Deutschland nicht zum Familienbetrieb amerikanischer Art kommen werden, sondern daß wir in Deutschland immer Landarbeiter benötigen werden. Deshalb brauchen wir eine konstruktive Landarbeiterpolitik. Wir müssen in Deutschland Maßnahmen treffen, um einen Landarbeiterstand zu schaffen — wir haben ihn noch nicht —, einen Stand von verheirateten, qualifizierten und seßhaften Landarbeitern, die rechtlich, sozial, wirtschaftlich und gesellschaftlich anderen Arbeitern gleichgestellt sind.

(Abg. Bauknecht: Wir haben ja schon einiges getan!)

— Einige Anfänge sind dazu jetzt gemacht.

(Zuruf von der Mitte: Mit unserer Hilfe!)

Das ist gut. Ich stehe nicht an, mich dazu positiv zu äußern. Ich möchte nur sagen, daß es nicht bei diesen Anfängen auf dem Gebiet der Löhne bleiben sollte. Hier geschieht auch schon etwas zur Angleichung der Löhne der Landarbeiter an die der gewerblichen Arbeiter. Auf eine andere Art werden wir qualifizierte Arbeitskräfte in der Landwirtschaft nicht halten können.
Auf dem sozialrechtlichen Gebiet ist eine Angleichung notwendig. Sie wissen, daß die Landarbeiter sehr erfreut darüber gewesen sind, daß der Bundestag einstimmig die Gleichstellung in der Rentenversicherung beschlossen hat und daß in der Arbeitslosenversicherung annähernd eine Gleichstellung erzielt worden ist. In dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der Unfallversicherung ist jetzt auch die Gleichstellung in der Unfallversicherung vorgesehen.
Als eine weitere Maßnahme, die zum erstenmal im Grünen Plan unmittelbar gefordert wird, ist die Förderung des Landarbeiterwohnungsbaus anzusehen. 10 Millionen DM sollen dankenswerterweise zur Seßhaftmachung verheirateter Landarbeiter dienen. Das ist ein Anfang, ein guter Anfang. Wir wollen auf diesem Gebiet fortfahren. Wir sollten uns nur in dem Bestreben einig sein, diese 10 Millionen DM im Etat des Bundeslandwirtschaftsministeriums zu behalten, weil es sich hier nicht so sehr um eine wohnungsbaupolitische als vielmehr um eine agrarpolitische und agrarstrukturpolitische Angelegenheit handelt. Wir sollten Landarbeiterstellen nach den Grundsätzen des Siedlungsrechts, nach dem Prinzip der tragbaren Rente, nach der Tragbarkeit der Belastung und nicht nach dem Kostendeckungs- oder Kapitalkostenprinzip errichten, nach denen im Wohnungsbau verfahren wird. Der Landarbeiter kann nicht 35 % seines ohnehin schon geringen Lohnes für die Kapitalkosten verwenden, die aufzubringen sind, auch wenn die Landarbeiterstellen etwa nach dem Prinzip des sozialen Wohnungsbaus errichtet werden. Der Landarbeiter hat einen durchschnittlichen Monatsverdienst von 235 DM. Sie wissen alle, daß monatlich 60, 70 bis 110 DM — je nach-


(Frehsee)

dem, ob eine Einliegerwohnung dabei ist — aufgebracht werden müssen, wenn man ein kleines Häuschen halten will. Das sind 35 % des monatlichen Lohnes. Das geht also nicht. Ich möchte deshalb bei dieser Gelegenheit darum bitten, daß wir diese Mittel im Etat des Landwirtschaftsministeriums belassen und daß sie im Wege des Siedlungsverfahrens genutzt werden, damit Landarbeiterstellen errichtet werden.
Sehr positiv ist auch das zu werten, was hier über die Förderung der Berufsausbildung der Landarbeiter gesagt ist. Eine gute Berufsausbildung der Landarbeiter, der sich zu unterziehen sie durchaus bereit sind, ist in dieser Zeit der Technisierung und Rationalisierung erforderlich: sie ist auch erforderlich, wenn wir die Landwirtschaft leistungsfähiger und wettbewerbsfähig machen wollen. Hier denken wir an Lehrgänge zur Förderung der vorhandenen Landarbeiter, zur Ausbildung zu landwirtschaftlichen Facharbeitern. Sie kennen alle die Fluktuation und die Abwanderung aus Gründen der Arbeitsverfassung. Sie kennen die bekannte Zahl, die von Herrn Professor Priebe damals berechnet worden ist. Fünf von sechs ledigen Landarbeitern müssen aus der Landwirtschaft abwandern, wenn sie sich verheiraten wollen, und auch Landarbeiter wollen sich verheiraten. Deswegen haben wir nur angelernte Arbeitskräfte in der Landwirtschaft.
Kein Mittel konstruktiver Landarbeiterpolitik ist das auch im Grünen Plan erwähnte Mittel der Hereinnahme italienischer Landarbeiter. Wir sollten diese Sache nur als eine vorübergehende Notlösung ansehen.
Wir sollten uns nach Kräften bemühen, eine konstruktive Landarbeiterpolitik als Teil der Agrarpolitik hier im Bund und in den Ländern zu betreiben, die in Zukunft der deutschen Landwirtschaft die genügende Zahl seßhafter, verheirateter und qualifizierter Arbeitskräfte beschafft.

(Beifall bei der SPD.)


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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Struve.