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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Februar 1957 11047 194. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Februar 1957. Zur Tagesordnung: Peters (SPD) 11048 A Geiger (München) (CDU/CSU) . . . 11048 C Mitteilung über die Erledigung des in der 112. Sitzung des 2. Deutschen Bundestages verabschiedeten Gesetzes über die Regelung der verkaufsoffenen Sonntage vor Weihnachten (Drucksachen 1817, 1836) durch die im Gesetz über den Ladenschluß (BGBl. I S. 875) erfolgte Regelung (Drucksache 3226) 11048 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 299, 320, 324 und 325 (Drucksachen 2871, 3223; 3122, 3224; 3155, 3227; 3164, 3225) 11048 D Erste Beratung des Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 3208) 11048 D Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 11049 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Sicherung des Unterhalts für Angehörige der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen (Unterhaltssicherungsgesetz) (Drucksache 3210) 11049 A Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung 11049 A Beratung der Großen Anfrage der Abg. Ruhnke, Geiger (München), Dr.-Ing Drechsel, Elsner, Dr. Schild (Düsseldorf) u. Gen. betr. Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke (Drucksache 1657) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes und des Entwurfs eines Gesetzes über die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) (Drucksache 3026) mit der Beratung des Antrags der Abg. Ruhnke, Schwann, Dr. Bartram, Geiger (München), Dr. Gülich, Elsner, Dr. Elbrächter, Dr.-Ing. Drechsel, Dr. Schild (Düsseldorf) u. Gen. betr. Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke (Drucksache 1734), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Atombombenversuche (Drucksache 2576), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Überwachung des Meerwassers auf radioaktive Bestandteile (Drucksache 2597) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Berufung einer unabhängigen Kommission zum Schutze der Bevölkerung vor Radioaktivität (Drucksache 2764) 11049 A Geiger (München) (CDU/CSU), Anfragender 11049 B, 11085 B Dr.-Ing. Balke, Bundesminister für . . . 11051 A, 11088 B, 11089 A Ruhnke (SPD), Antragsteller 11061 A, 11069 B Dr.-Ing. Drechsel (FDP), Antragsteller 11062 C, 11073 D Dr. Elbrächter (DP), Antragsteller . . 11065 A Dr. Ratzel (SPD), Antragsteller 11065 C, 11079 D, 11080 A, 11088 A, D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 11073 D, 11077 D Euler (FVP) . . . . 11078 A, 11079 D, 11080 A Dr. Reichstein (GB/BHE) 11080 D Elsner (GB/BHE) 11083 B Kurlbaum (SPD) 11087 B Schlick (CDU/CSU) 11087 D, 11088 B Vizepräsident Dr. Jaeger 11089 D Ausschußüberweisungen 11089 D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache 3228) 11090 C Vizepräsident Dr. Jaeger 11090 D Beschlußfassung 11090 C Nächste Sitzung 11090 D Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 11091 A Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 16. 3. Albers 3. 3. Dr. Atzenroth 22. 2. Bals 4. 3. Dr. Bartram 27. 2. Bauer (Wasserburg) 22. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 16. 3. Behrisch 2. 3. Fürst von Bismarck 22. 2. Bock 22. 2. Böhm (Düsseldorf) 22. 2. Brandt (Berlin) 22. 2. Brese 9. 3. Brockmann (Rinkerode) 22. 2. Dr. Brühler 22. 2. Dr. Bucerius 22. 2: Cillien 2. 3. Dr. Conring 22. 2. Corterier 22. 2. Dr. Czaja 6. 3. Dr. Dehler 28. 2. Dr. Deist 22. 2. Demmelmeier 22. 2. Eberhard 28. 2. Erler 22. 2. Frau Finselberger 1. 3. Frau Friese-Korn 22. 2. Frau Dr. Gantenberg 22. 2. Gerns 22. 2. Dr. Gille 22. 2. Dr. Gleissner (München) 22. 2. Gockeln 2. 3. Frau Heise 6. 3. Hepp 2. 3. Hilbert 24. 2. Dr. Höck 28. 2. Höfler 2. 3. Hoogen 22. 2. Hufnagel 22. 2. Abgeordnete(r) bis einschließlich Huth 22. 2. Dr. Jentzsch 22. 2. Kahn-Ackermann 22. 2. Kalbitzer 22. 2. Kalinke 22. 2. Keuning 22. 2. Kiesinger 9. 3. Dr. Köhler 2. 3. Frau Korspeter 2. 3. Krammig 22. 2. Lücke 6. 3. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 22. 2. Lulay 22. 2. Meyer-Ronnenberg 23. 2. Dr. Mocker 22. 2. Morgenthaler 30. 4. Müller-Hermann 22. 2. Neumayer 16. 3. Odenthal 25. 2. Ollenhauer 27. 2. Rademacher 1. 3. Dr. Reif 22. 2. Dr. Rinke 1. 3. Dr. Schild (Düsseldorf) 22. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 2. 3. Schmücker 16. 3. Schneider (Hamburg) 2. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 22. 2. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Seiboth 22. 2. Dr. Strosche 22. 2. Stücklen 6. 3. Stümer 23. 2. Wagner (Ludwigshafen) 22. 2. Dr. Weber (Koblenz) 23. 2. Wedel 22. 2. Wehking 22. 2. Wehr 6. 3. Winkelheide 22. 2. Wolf (Stuttgart) 4. 3. b) Urlaubsanträge Neuburger 2. 3.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Erstens einmal bin ich selbst der Meinung, wir sollten mäglichst viel wirklich unabhängige Berater haben. Das erstreben auch wir. Zweitens kann ich mir aber, wenn die Unabhängigkeit einer solchen Kommission in Ihrem Sinne gesichert werden soll, nicht vorstellen, wie denn die Bundesregierung hierzu überhaupt etwas tun kann. Denn wenn die Bundesregierung hier irgendeinen Einfluß ausübt, wäre doch diese Kommission nach Ihrer Ansicht nicht mehr unabhängig. Sie müßte sich also bilden aus freien Wissenschaftlern oder sonstigen unabhängigen Personen ohne Mitwirkung der Bundesregierung.

    (Zuruf von der SPD: Wir haben doch einen konkreten Vorschlag gemacht!)

    — Über diesen Vorschlag werden wir vielleicht noch in der Ausschußberatung reden. Ich bin ja kein Gegner von unabhängigen Kommissionen.

    (Zurufe von der SPD.)

    Ich habe nur den Eindruck, meine Damen und Herren, wir haben schon etwas zuviel an Kommissionen, und mir wäre lieber, wir hätten so viel wissenschaftliche Ergebnisse, wie wir brauchen, statt Kommissionsberatungen.
    Zum Gesetz habe ich folgendes zu sagen: Dieses Gesetz soll ja wohl nach übereinstimmender Meinung die Verwertung der Kernenergie fördern und nicht hemmen. Ich glaube, danach muß man auch die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes beurteilen. Seien wir uns doch darüber klar: Wenn im Vordergrund ein absoluter Schutz gegen jede nur mögliche Gefahr steht, dann muß man eine gewisse Perfektion des Gesetzes in Kauf nehmen. In der Begründung habe ich folgendes gesagt: Wir müssen einen praktikablen Mittelweg finden, und dazu kann uns nur die Wissenschaft helfen; denn sie muß uns erklären, in welchem Maße wir uns gegen gewisse Gefahren zu schützen haben. Wir wollen ja kein Gesetz machen, das eine friedliche wirtschaftliche Verwertung unmöglich macht. Ich glaube also, auf diesem Gebiet könnten wir uns sehr schnell einigen.
    Nun zu der Frage, weshalb keine Blankodefinitionen in dem Gesetz vorgesehen sind! Das würde der Rechtsstaatlichkeit widersprechen; denn der Gesetzgeber kann natürlich keiner anderen Organisation eine Definition der Gegenstände überlassen, die in dem Gesetz behandelt sind.
    Ich möchte ganz kurz zusammenfassen, worüber hauptsächlich Klarheit zu schaffen ist. Erstens einmal muß über die Frage der Grundgesetzergänzung Klarheit geschaffen werden. Hier steht zur Debatte, ob die Durchführung des Gesetzes durch eine zentrale Bundesbehörde oder etwas Ähnliches oder in Auftragsverwaltung der Länder erfolgen soll. Aus rein praktischen Erfahrungen und Gründen glaube ich, man sollte sich der Einrichtungen bedienen, die seit 60 oder 70 Jahren in der Bundesrepublik bei der Kontrolle industrieller Verfahren und Betriebe tadellos arbeiten: das ist die Kombination der Gewerbeaufsicht mit Berufsgenossenschaften und Technischen Überwachungsvereinen. Es besteht kein Grund, davon abzugehen.
    Die notwendigen Fachleute für die Kontrollen müssen sich sowohl eine zentrale Bundesanstalt wie auch die anderen Organisationen erst verschaffen, und die Zahl der benötigten Fachleute wird dadurch nicht größer oder kleiner werden.
    Zur Frage des Eigentums! Selbstverständlich ist dies eine politische Entscheidung dieses Hohen Hauses. Aber ich möchte doch darauf hinweisen, daß das Eigentum nach dem Gesetzentwurf ja nicht so wie zur Zeit des Manchestertums zu verstehen ist. Allein schon lane Forschungsreaktoren, die aufgestellt werden, sind Hochschulreaktoren und damit Staatseigentum. Es handelt sich also nur um die Frage, ob man für die wirtschaftliche Verwertung insbesondere die sogenannte heiße Chemie hier auch die Chancen privatwirtschaftlicher Betätigung geben soll. Ich glaube, das steht im Einklang mit unserem Wirtschaftssystem.
    Zu der Beeinflussung der Eigentumsfrage durch Euratom nur einige Worte! Ich kann hierzu nicht Stellung nehmen, weil der Vertrag über Euratom noch nicht fertig redigiert ist. Bei der Redaktion wird sich herausstellen, welche Definition dem Begriff „spaltbare Stoffe" gegeben wird. Man kann hierzu eine eigene Definition schaffen; man kann sich die Definition der Vereinten Nationen zu eigen machen oder ganz neue Begriffsbestimmungen finden. Es steht jedenfalls fest, gewisse spaltbare Stoffe — z. B. das natürliche Uran, aber auch sehr viele Stoffe, die nur wissenschaftlich interessant sind und z. B. militärisch gar kein Interesse haben — werden zweifellos nicht unter die Definition spaltbare Stoffe fallen, so daß die Lösung der Eigentumsfrage im Sinn des Gesetzentwurfs nach wie vor aktuell bleibt. Die politische Entscheidung wird vom Parlament zu fällen sein.
    Dann zur Frage der Strahlenschutzverordnung! Die bisherige Rechtsgrundlage des § 24 der Gewerbeordnung reicht nicht aus, um eine Strahlenschutzverordnung für dieses Gebiet zu erlassen. Wir benötigen hierzu ein Gesetz, eben dieses Atomgesetz. Ich kann nicht beurteilen, ob es parlamentarisch möglich ist, einen Teil des Gesetzes vorauszunehmen, damit eine Strahlenschutzverordnung erlassen werden kann.
    Alle diese Fragen zeigen aber doch, wie dringend erforderlich die Verabschiedung dieses Gesetzes aus den verschiedensten Gründen ist. Ich hoffe, meine Damen und Herren, wir werden in gemeinsamer Arbeit zeigen, daß wir in der Lage sind, dieses völlig neue Gebiet sowohl zum Segen der wirtschaftlichen Existenz unseres Volkes als auch im Interesse des Schutzes der Bevölkerung zu bewältigen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung. Bei Punkt 3 der Tagesordnung ist die Große Anfrage, Buchstabe a, erledigt. Bei b ist strittig, an welche Ausschüsse überwiesen werden soll. Es handelt sich um zwei Gesetze, den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes und um das sogenannte Atomgesetz.
Darf ich davon ausgehen, daß bei dem Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes Einigkeit darüber


(Vizepräsident Dr. Jaeger)

besteht, daß der Rechtsausschuß federführender und der Ausschuß für Atomfragen mitberatenden Ausschuß ist und der Entwurf diesen beiden Ausschüssen überwiesen wird? — Es ist so beschlossen.
Umstritten ist jetzt nur noch die Überweisung des Atomgesetzes selbst. Hier beantragt — nach den Aufzeichnungen hier — die Fraktion der Freien Demokraten die Überweisung an den Ausschuß für Atomfragen als federführenden und an den Rechtsausschuß als mitberatenden Ausschuß; dasselbe hat die Fraktion der CDU/CSU beantragt. Die Fraktion der SPD beantragt, daß der Ausschuß für Atomfragen federführender Ausschuß und die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik und innere Verwaltung mitberatende Ausschüsse sein sollen. Weitere Anträge liegen nicht vor.
Ich stelle also fest: daß der Ausschuß für Atomfragen federführend sein soll, ist unstrittig. — Dabei bleibt es.
Dann muß ich über die Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse abstimmen lassen. Wer für die Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. —Das erste ist die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Ich lasse über den Antrag abstimmen, den Ausschuß für Wirtschaftspolitik zu beteiligen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich lasse über den Antrag abstimmen, den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung zu beteiligen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt. Die vermuteten Klippen sind überwunden.

(Abg. Schoettle: Sie können froh sein!)

— Nicht über den materiellen Inhalt!

(Abg. Schoettle: Daß da oben kein Sozialdemokrat als Schriftführer sitzt!)

— Herr Kollege Schoettle, ich hatte bei den „Klippen" nicht an den Inhalt gedacht, sondern nur an die Folgen, wenn nicht festzustellen wäre, wo die eindeutige Mehrheit ist.

(Abg. Schoettle: Ich habe nur daran gedacht, wie leicht es ist, im Präsidium Einstimmigkeit zu erzielen!)

— Herr Kollege Schoettle, ich nehme an, daß Sie soeben eine humorige Bemerkung vor sich hin gemacht haben, denn sonst müßte ich offiziell sagen: wir sind alle bemüht, objektiv zu sein. Ich glaube, daß bei all diesen Abstimmungen die Mehrheit feststand. Daß bei Ihnen wie anderswo sehr viele Damen und Herren fehlen, dafür trage ich die Verantwortung nicht.
Für den Antrag unter Buchstabe c ist Überweisung an den Ausschuß für Atomfragen beantragt.
— Kein anderer Vorschlag. Es ist so beschlossen.
Der Antrag unter Punkt d soll an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten überwiesen werden. Wird ein anderer Antrag gestellt? — Es ist beschlossen: es bleibt bei dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten.
Zu Punkt e ist Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen — federführend — und an den Ausschuß für Atomfragen zur Mitberatung beantragt. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Der Antrag unter Punkt f soll an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens — federführend
— und zur Mitberatung an den Ausschuß für Atomfragen überwiesen werden. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Damit komme ich zu dem heute früh auf die Tagesordnung gesetzten Punkt 4:
Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache 3228).
Wird in der ersten Lesung das Wort gewünscht?
— Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die erste Beratung.
Es schließt sich, da kein Widerspruch erfolgt, die zweite Beratung an. Ich rufe in
zweiter Beratung
auf Artikel 1 mit allen Ziffern, die Artikel 2, —
3, — 4, — 5, — 6, — Einleitung und Überschrift.
— Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Keine Enthaltungen! Gegen drei Stimmen angenommen.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Ichbitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Ohne Enthaltungen! — Gegen einige wenige Stimmen angenommen.
Ich stelle fest, daß mit der Verabschiedung dieses Gesetzes das gestern auf der Grundlage des Ausschußberichts Drucksache 3176 angenommene Vierte Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes als erledigt angesehen werden kann. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist einstimmig so beschlossen.
Ich darf das Einverständnis des Hauses voraussetzen, daß ich das soeben verabschiedete Gesetz dem Bundesrat mit der Überschrift „Viertes Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes" zuleite. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich berufe die nächste, die 195. Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 27. Februar, 14 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.