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ID0219104800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 191. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Februar 1957 10873 191. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Februar 1957. Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Hammer 10875 A Mitteilung über Aufnahme des Abg. Stegner als Mitglied der Fraktion des GB/ BHE 10875 A Zur Tagesordnung . . 10875 A, 10892 A, 10907 B, 10920 C Fragestunde (Drucksache 3154): 1. Frage des Abg. Dr. Menzel (SPD) betr. Abhördienst der Westalliierten für Fernsprechleitungen in der Bundesrepublik: Dr. Dr. Gladenbeck, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen . . . 10875 B 2. Frage des Abg. Ritzel (SPD) betr. Recht auf Entschädigung für auf Grund der nationalsozialistischen Gesetzgebung sterilisierte Personen: Hartmann, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen . 10875 D, 10876 C, D Ritzel (SPD) 10876 C, D 3. Frage des Abg. Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) betr. Auswirkungen des Streiks der Metallarbeiter in Schleswig-Holstein: Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 10877 A 4. Frage zurückgezogen 10877 B 5. Frage des Abg. Dr. Arndt (SPD) betr Benachteiligung der unehelichen Kinder im Wiedergutmachungsrecht: Hartmann, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen . . 10877 C, 10878 D Dr. Arndt (SPD) 10878 C, D Vizepräsident Dr. Jaeger 10879 A Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) (DP) betr. Beanstandungen der Qualität der Lieferungen bei Beschaffungen für die Bundeswehr: Strauß, Bundesminister für Verteidigung 10879 A 6. Frage zurückgezogen 10879 C 8. Frage zurückgestellt 10879 C 9. Frage des Abg. Ritzel (SPD) betr. Gebrauch von Mikrofilmen: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . 10879 C 10. Frage zurückgestellt 10879 D 11. Frage zurückgezogen 10879 D 12. Frage des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) betr. Interministerieller Ausschuß der Bundesregierung zur Koordinierung der Förderungsmaßnahmen für die wissenschaftliche Forschung: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . 10879 D, 10880 B, C Kahn-Ackermann (SPD) 10880 B, C 13. und 14. Frage zurückgestellt 10880 C 15. Frage des Abg. Seuffert (SPD) betr Frage des Vorrangs militärischer Dienstgespräche im Fernmeldeverkehr: Dr. Dr. Gladenbeck, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen . . . 10880 D, 10881 A Seuffert (SPD) 10880 D 16. Frage des Abg. Dr. Arndt (SPD) betr Wiedergutmachungsansprüche früherer Gerichtsreferendare auf Grund des Bundesgesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts im öffentlichen Dienst: Dr. von Merkatz, Bundesminister der Justiz 10875 C, D Dr. Arndt (SPD) 10875 D 17. Frage des Abg. Dr. Bürkel (CDU/CSU) betr. einheitliche Regelung der Entschädigung für beschlagnahmte Betriebe: Hartmann, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen . 10881 A Nächste Fragestunde 10881 C Erste Beratung des von den Fraktionen des GB/BHE und der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 3027) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 3097) 10881 C Schneider (Bremerhaven) (DP), Antragsteller 10881 C Rehs (SPD), Antragsteller . . . . 10884 A, 10889 B, C Mattick (SPD), Antragsteller . . . 10886 A, 10887 A, D Vizepräsident Dr. Jaeger 10887 A Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 10887 C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 10887 D Scharnberg (CDU/CSU) 10888 A Majonica (CDU/CSU) 10889 D Dr. Bucher (FDP) 10890 A Petersen (GB/BHE) . . . . 10890 B, 10891 D Rasner (CDU/CSU) 10891 C Ausschußüberweisungen abgelehnt . 10891 D Zweite Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Drucksache 348, zu 848) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Drucksache 2987, Umdrucke 929, 933, 934) . . . 10892 A, B Rasner (CDTT/CST') (zur Geschäftsordnung) 10892 A Unterbrechung der Sitzung . 10892 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD): als Berichterstatter 10892 B Schriftlicher Bericht 10922 C als Abgeordneter 10892 C, 10906 C, 10907 B Dr. Kihn (Würzburg) (CDU/CSU) . 10893 B, 10907 A Frau Dr. Ilk (FDP) 10894 C Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 10895 A, 10897 B Dr. Arndt (SPD) 10897 A, B, 10898 C, 10904 B Dr. Kliesing (CDU/CSU) 10898 C Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . 10900 D, 10905 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 10904 D Dr. Bucher (FDP) 10904 D Abstimmungen . . . . 10893 C, 10906 A, 10907 A Dritte Beratung vertagt 10907 B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Ersten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (Drucksachen 3172, 2637, 2888, 3047) 10907 B Kuntscher (CDU/CSU), Berichterstatter 10907 C Beschlußfassung 10907 D Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zum Protokoll vom 7. Juni 1955 über die Bedingungen für den Beitritt Japans zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksachen 3173, 2756, 2980, 3133) 10907 D Seidl (Dorfen) (CDU/CSU), Berichterstatter 10907 D Beschlußfassung 10908 A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung (Landbeschaffungsgesetz) (Drucksachen 3174, 1977, 2909, zu 2909, 3050) 10908 A Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter 10908 A Beschlußfassung 10908 C Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksache 3039) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Fünften Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksache 3067) 10908 D Dr. Bucher (FDP) 10908 D Dr. Arndt (SPD) 10910 D Vizepräsident Dr. Schneider . . 10920 C, D Dr. von Merkatz, Bundesminister der Justiz 10920 C, D, 10921 A Weiterberatung vertagt 10920 C Persönliche Bemerkungen nach § 36 der Geschäftsordnung: Kraft (CDU/CSU) 10921 A Petersen (GB/BHE) 10921 C Nächste Sitzung 10921 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 10922 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Drucksache 2987) 10922 C Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Umdruck 929) 10924 D Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Umdruck 933) 10925 A Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Umdruck 934) 10925 D Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 16. 2. Arnholz 15. 2. Dr. Atzenroth 7. 2. Baier (Buchen) 7. 2. Bals 4. 3. Dr. Bärsch 8. 2. Bauknecht 7. 2. Dr. Blank (Oberhausen) 8. 2. Böhm (Düsseldorf) 9. 2. Frau Brauksiepe 16. 2. Dr. Brühler 8. 2. Cillien 2. 3. Dr. Czaja 7. 2. Dr. Dehler 28. 2. Diedrichsen 9. 2. Eberhard 28. 2. Freidhoff 8. 2. Dr. Furler 7. 2. Gibbert 9. 2. Gockeln 2. 3. Dr. Gülich 9. 2. Held 8. 2. Dr. Hellwig 7. 2. Dr. Hoffmann 8. 2. Höfler 28. 2. Kemmer (Bamberg) 8. 2. Keuning 7. 2. Dr. Köhler 2. 3. Frau Korspeter 2. 3. Dr. Kreyssig 8. 2. Kühlthau 7. 2. Kühn (Bonn) 11. 2. Leibing 8. 2. Dr. Lindenberg 8. 2. Mauk 8. 2. Menke 8. 2. Metzger 7. 2. Meyer-Ronnenberg 23. 2. Dr. Miessner 13. 2. Dr. Mommer 8. 2. Neumann 7. 2. Neumayer 16. 3. Odenthal 15. 2. Dr. Oesterle 8. 2. Paul 8. 2. Dr. Pohle (Düsseldorf) 7. 2. Dr. Preller 8. 2. Dr. Reif 8. 2. Reitzner 8. 2. Dr. Rinke 1. 3. Dr. Röder 8. 2. Dr. Schild 7. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 2. 3. Schmücker 7. 2. Dr. Schäne 7. 2. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Spörl 8. 2. Dr. Starke 8. 2. Struve 8. 2. Teriete 7. 2. Varelmann 7. 2. Wacher (Hof) 7. 2. Dr. Wahl 8. 2. Dr. Weber (Koblenz) 23. 2. Dr. Welskop 7. 2. Wiedeck 7. 2. Dr. Willeke 9. 2. Wittrock 7. 2. Anlage 2 Drucksache 2987 (Vgl. S. 10892 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (8. Ausschuß) über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Drucksachen 848, zu 848). Berichterstatter: Abgeordneter Schmitt (Vockenhausen) I. Allgemeines Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes ist vom Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung in 6 Sitzungen eingehend beraten worden. Die abschließende Beratung hat sich dadurch verzögert, daß der Ausschuß in jedem Falle die Stellungnahme des Rechtsausschusses zu der Strafvorschrift des § 67, der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Eintragung des religiösen Bekenntnisses in die Personenstandsbücher und zu der Frage der Bestimmungen über die Kirchenbücher aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Personenstandsgesetzes vom 6. Februar 1875, abwarten wollte. Der Ausschuß hat das grundsätzliche Anliegen des Entwurfs bejaht, nämlich a) die Vertriebenen wieder mit beweiskräftigen Personenurkunden auszustatten und b) im Geltungsbereich des Gesetzes die Führung der Personenstandsbücher wieder nach einheitlichen Gesichtspunkten vornehmen zu lassen. Zu a: Der Ausschuß hat die verschiedenen Möglichkeiten, die sich aus der bisherigen Gesetzgebung ergeben, geprüft und ist übereinstimmend zu der Auffassung gekommen, daß der Vorschlag der Bundesregierung der einfachste und zweckmäßigste Weg ist und daß er sich vor allem auch im Rahmen der Gesetzgebung am besten verwirklichen läßt. Zu b: Die Vereinheitlichung der Bestimmungen war erforderlich, weil seit dem Erlaß des Personenstandsgesetzes von 1937 zahlreiche Änderungsvorschriften eine Unübersichtlichkeit herbeigeführt hatten und weil z. T. auch nach 1945 in den verschiedenen Ländern abweichende Bestimmungen getroffen worden waren. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird das Personenstandsrecht, soweit es durch das Personenstandsgesetz geregelt wird, ausschließlich in diesem Gesetz zusammengefaßt sein. Schließlich ist noch von besonderer Bedeutung, daß auch das Standesamt I in Berlin (West) wieder im Sinne gesamtdeutscher Bemühungen die Aufgaben eines Zentralstandesamtes übernimmt. Das Gesetz bringt - abgesehen von der Einführung des Familienbuchs - z. T. auch eine wesentliche Vereinfachung der bisherigen Vorschriften, um soweit wie möglich den Arbeits- und Kostenaufwand zu verringern, nicht zuletzt im Hinblick auf die Tatsache, daß der größte Teil der Standesbeamten ehrenamtliche Beamte (Bürgermeister) sind. Besonders ausführlich hat sich der Ausschuß mit der Einführung des Familienbuchs beschäftigt. Die in der ersten Lesung vorgetragenen Bedenken konnten in den sehr ausführlichen Beratungen zer- (Schmitt [Vockenhausen]) streut werden. Der Ausschuß hat auch durch eine Neufassung der grundsätzlichen Bestimmungen über das Familienbuch klar zum Ausdruck gebracht, daß das Familienbuch ausschließlich dazu dient, den jeweiligen Personenstand der Familienangehörigen ersichtlich zu machen und keine darüber hinausgehenden Aufgaben hat. Die Bundesregierung wird bei der Neuherausgabe der Ausführungsvorschriften und der Dienstanweisung für die Standesbeamten die im Ausschuß geäußerten Anregungen und Wünsche berücksichtigen und auch in diesen Fragen den Grundgedanken der Beratung entsprechen. Auch die Formblätter sollen in diesem Sinne gestaltet werden. Infolge der langen Dauer der Beratungen ergab sich die Notwendigkeit, sämtliche im Gesetz vorgesehenen Termine über das Inkrafttreten neu festzulegen (§§ 15a Abs. 1, 70 Nrn. 1, 7, 16, Artikel VI). II. Im einzelnen ZU ARTIKEL I Zu Nr. 2 (§ 2 Abs. 1) Die vorgesehene Fassung gab zu Mißverständnissen über die Gründe der Einführung des Familienbuchs Anlaß. Die Neufassung des Ausschusses stellt klar, daß das Familienbuch nur dazu bestimmt ist, den jeweiligen Personenstand der Familienangehörigen ersichtlich zu machen. Zu Nr. 4 (§ 5) Abs. 1: Zur Erleichterung des Aufgebots genügen auch alternativ die Vorlage beglaubigter Abschriften des Familienbuchs oder Auszüge aus diesem. Abs. 2 und 3: Die Änderungen sind im wesentlichen redaktioneller Art. Zu Nr. 5 und 6 (§§ 5 a, 6) Die Änderungen sind redaktioneller Art. Zu Nr. '7 (§ 7 a) Die Bestimmungen des § 7 a, die die Befreiung vom Ehehindernis der Wartezeit bei Auslandsehen betreffen, wurden in die Vorschriften eines neu eingefügten § 69 b übernommen. Zu Nr. 7 a (§ 8) Von einer Änderung der bisherigen Bestimmung über die Form der Eheschließung wurde abgesehen. Zu Nr. 11 und 13 (§§ 11, 12, 14, 15, 15 c, 15 a, 15 b) Der Ausschuß war in seiner Mehrheit der Auffassung, daß es richtig sei, die rechtliche Zugehörigkeit oder die Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft in die entsprechenden Personenstandsbücher einzutragen. Die Minderheit hatte gegen diese Eintragung verfassungsrechtliche Bedenken. Die jetzt gewählte Fassung bringt zum Ausdruck, daß die Eintragung des religiösen Bekenntnisses auf dem freien Willen des Berechtigten beruht. Die vom Ausschuß vorgenommenen Änderungen in den §§ 15 und 15 c sollen verhindern, daß nichtbeteiligte Personen unnötig die Möglichkeit haben, Kenntnis vom Vorhandensein vorehelicher Kinder zu nehmen. Die vorgenommene Änderung in § 15 a ist redaktioneller Art. Vgl. wegen des Nachweises des religiösen Bekenntnisses den Vermerk zu § 11; die weitere Änderung im § 15 b erfolgte aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung. Zu Nr. 13 a (§ 18 Abs. 1) Die Streichung erfolgte im Interesse einer einheitlichen Registrierung von Personenstandsfällen. Zu Nr. 13b (§ 19 Satz 1) Die Änderungen erfolgten aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung. Zu Nr. 15 (§ 21) Vgl. Vermerk zu § 11. Zu Nr. 16 b (§ 25) Vgl. Vermerk zu § 19 Satz 1. Zu Nr. 18 (§ 28 Abs. 1) Diese Bestimmung wurde aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung geändert. Zu Nr. 19 (§ 29) Auch für die Änderung dieser Bestimmung gelten die Ausführungen zu Änderungen im § 15. Zu Nr. 20 (§ 29 a) Die Neufassung berücksichtigt stärker als die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen das bestehende internationale Privatrecht und gibt deutschen Müttern einen stärkeren Schutz. Der Ausschuß hat bei dieser Gelegenheit Veranlassung genommen, das Justizministerium zu bitten, dem Bundestag in absehbarer Zeit Aufklärung darüber zu geben, ob und in welchen Ländern ein Anerkenntnis der Mutterschaft erforderlich ist. Zu Nr. 22 a (§ 34) Vgl. Vermerk zu § 18. Zu Nr. 24 (§ 37) Vgl. Vermerk zu § 11. Zu Nr. 25 a (§ 39) Verwaltungsvereinfachung. Zu Nr. 28 (§ 41) Redaktionelle Änderungen. Zu Nr. 31 (§ 43 e) Redaktionelle Änderungen. Zu Nr. 33 (§ 44) Verwaltungsvereinfachung und redaktionelle Änderungen. Zu Nr. 34 und 37 (§§ 44 a, 44 b, 46 a) Verwaltungsvereinfachung und redaktionelle Änderungen. Zu Nr. 42 (§ 50) Die Änderung zu § 50 entspricht einer Empfehlung des Bundesrates, der die Bundesregierung zu- (Schmitt [Vockenhausen]) gestimmt hat. Der Ausschuß hielt den Wunsch für begründet und hat eine entsprechende Änderung der Bestimmung vorgenommen. Zu Nr. 43 bis 47 (§§ 52 bis 59) Der Ausschuß hat die Einwendungen des Bundesrates gegen die Regierungsvorlage sehr eingehend geprüft. Er glaubt nicht, daß die vorgesehenen Änderungen über die Zuständigkeit des Bundes hinausgehen und sieht darin keinen Eingriff in die Organisationsgewalt und die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder auf dem Gebiete des Gemeindeverfassungsrechts. Es handelt sich bei den vorgesehenen Regelungen nicht um Eingriffe in das Gemeindeverfassungsrecht, sondern um Bestimmungen über das Verfahrensrecht, soweit die Länder durch die Gemeinden das Personenstandsgesetz zu vollziehen haben. Im übrigen nimmt der Berichterstatter auf das ausführliche Protokoll Bezug. Die Änderungen dienen der Verwaltungsvereinfachung. Zu Nr. 49 (§ 61) Der Ausschuß hielt eine einengende Vorschrift über die Einsicht in die Personenstandsbücher für erforderlich, um unbefugten Dritten nicht die Möglichkeit zu Nachforschungen zu geben. Die jetzige Fassung verlangt, abgesehen von den Angehörigen, die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, auch von Behörden. Zu Nr. 50 (§§ 61 a, 61 b, 61c) Der Ausschuß war zu § 61 a der Auffassung, daß in immer stärkerem Umfang sich Behörden usw. mit der Vorlage eines Geburtsscheins begnügen sollen. Eine derartige Regelung diene der Verwaltungsvereinfachung vor allem auch im Sinne des Schutzes des vorehelichen und unehelichen Kindes. Die Bestimmungen des § 61 b wurden redaktionell an den § 61 angepaßt. In § 61 c sind anstelle des § 65 b die entsprechenden Bestimmungen über den Geburtsschein festgelegt. Es wird dazu auf die Ausführungen zu § 61 a verwiesen. Zu Nr. 51 (§§ 62 bis 64) Vgl. Vermerk zu § 11: Zu Nr. 56 (§ 67) Die Bundesregierung hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Strafbestimmung des § 67 wegfallen zu lassen. Sie hat sich dann den vom Bundesrat vorgetragenen Bedenken gegen eine völlige Streichung der Strafvorschrift nicht ganz verschlossen und ist der vom Bundesrat vorgeschlagenen Strafvorschrift zum Teil beigetreten, und zwar in dem Umfange, daß lediglich eine Geldstrafe bis 500 DM angedroht wird. Die Auffassungen im Ausschuß über die Beibehaltung der Strafvorschrift waren geteilt. Der Rechtsausschuß hatte mit 13 : 12 Stimmen die Streichung der Strafvorschrift empfohlen. Nachdem ein Antrag auf völlige Streichung der Strafvorschrift bei Stimmengleichheit abgelehnt worden war, verfielen Anträge auf Übernahme der vom Bundesrat und zuletzt der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Fassungen der Ablehnung, so daß die Strafvorschrift in der Fassung des Gesetzes von 1937 geblieben ist. Zu Nr. 60 (§§ 69 a, 69 b, 69 d) Vgl. zu § 69 a Abs. 2 den Vermerk zu § 11. Der Ausschuß hat in § 69 a Abs. 3 die Bestimmungen über die Auswertung der Eintragungen über das religiöse Bekenntnis erweitert, um auch durch die Fassung des Gesetzes klarzustellen, daß diese Eintragungen in jedem Falle nur für Zwecke der Bevölkerungsstatistik verwertet werden dürfen. Die Frage nach der Religionszugehörigkeit ist in dem Gesetz jetzt festgelegt. Darüber hinaus ist die Auskunftspflicht genau geregelt und noch einmal zum Ausdruck gebracht, daß in diesem Falle eine Auskunftspflicht abweichend von den Bestimmungen der §§ 11, 12, 14, 21 und 37 besteht, weil diese Auskünfte, wie oben erwähnt, nur für statistische Zwecke ausgewertet werden dürfen. Die Änderung im § 69 b Abs. 2 ergibt sich aus der Übernahme von § 7 a Abs. 1 Satz 2 (Befreiung vom Ehehindernis der Wartezeit). § 69 d geht auf einen Vorschlag des Bundesrates zurück, dem der Ausschuß zugestimmt hat. Die Vorschrift regelt Personenstandsfälle aus der Nachkriegszeit, bei denen bisher Unklarheit über die Beurkundung bestand. Zu Nr. 63 (§ 70 a) Die Mehrheit des Ausschusses hat sich zu § .70 a Abs. 1 Nr. 2 der Regierungsvorlage angeschlossen, während die Minderheit der Auffassung des Bundesrates, die in Drucksache 848 festgelegt ist, beigetreten ist. Darüber hinaus hatte die Minderheit verfassungsrechtliche Bedenken, den Erlaß einer Rechtsverordnung von dem Einvernehmen mit einer außerstaatlichen Stelle abhängig zu machen. Diese Auffassung hat auch der Rechtsausschuß geteilt, der, um allen Schwierigkeiten zu begegnen, die Streichung der Vorschrift angeregt hatte, zumal die Auskunftspflicht nach dem BGB ohnehin nach seiner Auffassung gesichert war. Die Mehrheit des Ausschusses ist, wie gesagt, dieser Auffassung nicht beigetreten und hat der Regierungsvorlage zugestimmt. Bonn, den 5. Dezember 1956 Schmitt (Vockenhausen) Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 929 (Vgl. S. 10894 C) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Drucksachen 2987, 848, zu 848). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I erhält Nr. 56 folgende Fassung: 56. In § 67 Abs. 1 werden nach den Worten „mit Geldstrafe" die Worte „bis zu 300 Deutsche Mark" und nach den Worten „mit Gefängnis" die Worte „bis zu drei Monaten" eingefügt. Bonn, den 31. Januar 1957 Dr. Becker (Hersfeld) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 933 (Vgl. 10892 C, 10893 C, 10906 B, 10907 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Drucksachen 2987, 848, zu 848). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel I: 1. In Nr. 11 werden in § 11 Abs. 1 die Worte „sowie im Falle ihres Einverständnisses ihre rechtliche Zugehörigkeit oder ihre Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft" gestrichen. Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1: 2. In Nr. 11 werden in § 11 Abs. 1 die Worte „sowie im Falle ihres Einverständnisses" ersetzt durch die Worte „sowie auf Wunsch". 3. In Nr. 13 werden in § 12 Abs. 2 Nr. 1 die Worte „sowie im Falle ihres Einverständnisses ihre rechtliche Zugehörigkeit oder ihre Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft" gestrichen. Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 3: 4. In Nr. 13 werden in § 12 Abs. 2 Nr. 1 die Worte „sowie im Falle ihres Einverständnisses" ersetzt durch die Worte „sowie auf Wunsch". 5. In Nr. 13 wird in § 14 die Nr. 8 gestrichen. 6. In Nr. 13 werden in § 15 b die Worte „, die rechtliche Zugehörigkeit oder die Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft" gestrichen. 7. In Nr. 15 werden in § 21 Abs. 1 Nr. 1 die Worte „sowie im Falle ihres Einverständnisses ihre rechtliche Zugehörigkeit oder ihre Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft" gestrichen. Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 7: 8. In Nr. 15 werden in § 21 Abs. 1 Nr. 1 die Worte „sowie im Falle ihres Einverständnisses" ersetzt durch die Worte „sowie auf Wunsch". 9. In Nr. 24 Buchstabe a werden in § 37 Abs. 1 Nr. 1 die Worte „sowie im Falle des Einverständnisses des Anzeigenden seine rechtliche Zugehörigkeit oder seine Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft" gestrichen. Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 9: 10. In Nr. 24 Buchstabe a werden in § 37 Abs. 1 Nr. 1 die Worte „sowie im Falle des Einverständnisses" ersetzt durch die Worte „sowie auf Wunsch". 11. In Nr. 51 werden in § 62 Nr. 3 die Worte „sowie ihre rechtliche Zugehörigkeit oder ihre Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, wenn die rechtliche Zugehörigkeit oder die Nichtzugehörigkeit im Geburtenbuch eingetragen ist" gestrichen. Im Falle der Ablehnung des Antrags unter Nr. 11: 12. In Nr. 51 werden in § 62 Nr. 3 nach dem Wort „sowie" eingefügt die Worte „auf Wunsch" und die Worte „wenn die rechtliche Zugehörigkeit oder die Nichtzugehörigkeit im Geburtenbuch eingetragen ist" gestrichen. 13. In Nr. 51 werden in § 63 Nr. 1 die Worte „sowie ihre rechtliche Zugehörigkeit oder ihre Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, wenn die rechtliche Zugehörigkeit oder die Nichtzugehörigkeit im Heiratsbuch eingetragen ist" gestrichen. Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 13: 14. In Nr. 51 werden in § 63 Nr. 1 nach dem Wort „sowie" eingefügt die Worte „auf Wunsch" und die Worte „wenn die rechtliche Zugehörigkeit oder die Nichtzugehörigkeit im Heiratsbuch eingetragen ist" gestrichen. 15. In Nr. 51 werden in § 64 Nr. 1 die Worte „sowie seine rechtliche Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, wenn die rechtliche Zugehörigkeit oder die Nichtzugehörigkeit im Sterbebuch eingetragen ist" gestrichen. Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 15: 16. In Nr. 51 werden in § 64 Nr. 1 hinter dem Wort „sowie" eingefügt die Worte „auf Wunsch" und die Worte „wenn die rechtliche Zugehörigkeit oder die Nichtzugehörigkeit im Sterbebuch eingetragen ist" gestrichen. 17. In Nr. 60 wird in § 69 a a) Absatz 2 gestrichen, b) in Absatz 3 Satz 1 gestrichen, und Satz 3 erhält folgende Fassung: Die Anzeigenden oder die Eheschließenden sind auskunftspflichtig. 18. In Nr. 63 werden in § 70 a Abs. 1 Nr. 2 die Worte „im Einvernehmen mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften" gestrichen. Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 18: 19. In Nr. 63 werden in § 70 a Abs. 1 Nr. 2 die Worte „im Einvernehmen mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften" ersetzt durch die Worte „nach Anhörung der Kirchen und Religionsgemeinschaften". Bonn, den 5. Februar 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 934 (Vgl. S. 10895 A, 10906 A) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Drucksachen 2987, 848, zu 848). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 56 wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 5. Februar 1957 Kunze (Bethel) und Fraktion
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Bürkel?

    (Abg. Dr. Bürkel: Danke schön!) Damit stehen wir am Ende der Fragestunde.

    Die nächste Fragestunde ist am Mittwoch, dem 27. Februar. Sperrfrist für einzureichende Fragen ist Freitag, der 22. Februar, 12 Uhr.
    Ich komme zum nächsten Punkt der Tagesordnung und rufe auf Punkt 8 der gedruckten Tagesordnung:
    a) Erste Beratung des von den Fraktionen des GB, BHE und der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 3027);
    b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 3097).
    Wer begründet den ersten Antrag? — Herr Abgeordneter Schneider (Bremerhaven) zur Begründung des Antrags Drucksache 3027.
    Schneider (Bremerhaven) (DP), Antragsteller: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der Fraktionen der Deutschen Partei und des Gesamtdeutschen Blocks/BHE erlaube ich mir, unseren Standpunkt zu den vorliegenden Anträgen vorzutragen.
    Ich möchte eingangs betonen, daß es keineswegs etwa Wahlangst ist, die die Deutsche Partei und den BHE dazu bewogen haben, diesen Antrag zu stellen.
    ,(Zuruf des Abg. Pelster. — Unruhe.)

    — Ich werde diese Behauptung auch aufrechterhalten, wenn sich ob dieser Feststellung hier im Hause Unruhe erhebt, denn ich bin der Meinung, daß wir über diese Frage in aller Ruhe und Sachlichkeit diskutieren sollten.
    Die Deutsche Partei hat, wie Sie alle wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, in Norddeutschland eine sehr fundierte Stellung, die ihr bisher — das ist aus der Presse und auch aus den Wahlergebnissen bekannt — nicht streitig gemacht werden konnte. Außerdem hat die Presse in der Erörterung des Wahlgesetzes und unserer Änderungsanträge uns ausdrücklich bescheinigt — das erkenne ich besonders dankbar an —, daß speziell die DP durch ihre Direktmandate in Niedersachsen, die sie zweifellos wieder erlangen wird, sowieso auch in den nächsten Bundestag einziehen wird.
    Die Gründe, die uns bewogen haben, diesen Antrag einzubringen, sind rein staatspolitischer Art. Dieser Antrag ist nicht aus eigensüchtigen Gründen gestellt worden. Ich möchte dabei auch ausdrücklich betonen, daß wir bei der Einbringung dieses Antrags die Erfahrungen von Weimar keineswegs außer acht gelassen haben. Auch wir wünschen keine Zerplitterung, die etwa dieses Parlament verhandlungsunfähig machen könnte. Wir wünschen auch nicht, daß einem politischen Kuhhandel in diesem Hause Tür und Tor geöffnet werden können. Die Einwände, die von den Kritikern dieser Anträge mit Bezug auf die Weimarer Erfahrungen vorgebracht wurden, sind von meiner Fraktion und ebenfalls vom BHE sehr ernsthaft geprüft worden.
    Die praktischen Fragen sind nun folgende. Ist der vorliegende Antrag der Deutschen Partei und des Blocks dazu geeignet, einer Zerplitterung und damit einer Gefährdung unserer Demokratie Vorschub zu leisten? Entspricht das derzeitige Wahl-


    (Schneider [Bremerhaven])

    Besetz den Erfordernissen der Demokratie unter den heutigen Verhältnissen?
    Die Gegner unserer Anträge haben in der Auseinandersetzung über diese Anträge natürlich keinen Zweifel darüber gelassen, daß das jetzt bestehende Wahlrecht der beste Weg zur Sicherung des Zweiparteiensystems für die Zukunft sei. Gerade hier aber setzt die Kritik der beiden antragstellenden Fraktionen ein, die sie — ich betone es noch einmal: aus staatspolitischen Gründen — bewogen hat, diesen Antrag zu stellen.
    Ich darf außerdem einflechten, daß die Deutsche Partei das Wahlgesetz in der vorliegenden Form damals abgelehnt hatte.
    Darüber hinaus sind wir der Auffassung — und ich vertrete das ausdrücklich und im vollen Bewußtsein unserer Verantwortung, wenn wir das sagen —, daß das Zweiparteiensystem jedenfalls unter den gegenwärtigen Verhältnissen und zum gegenwärtigen Zeitpunkt unserer Demokratie in Deutschland nicht gemäß ist,

    (Sehr richtig! beim GB/BHE)

    und zwar aus folgenden Gründen. Einmal, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird das Zweiparteiensystem dazu führen, daß bestehende Machtverhältnisse zementiert werden können. Zum anderen kann es dazu führen, daß einseitige politische Konstellationen ebenfalls zementiert werden, was der Demokratie auch nicht förderlich ist.
    Aber was vielleicht noch viel gewichtiger ist, ist der Einwand, daß durch ein Zweiparteiensystem eine Abtötung der Vielfalt des politischen Lebens erfolgen würde, einer Vielfalt, wie sie für eine Demokratie gerade nützlich und richtig ist. Es würde unter Umständen ein öder Konformismus im politischen Leben eintreten, der den Fundamenten unseres Staates nicht zuträglich wäre.
    Ich glaube auch, daß Sie, meine Damen und Herren, wenn Sie gerecht urteilen, mit mir der Überzeugung sein werden, daß sowohl die Deutsche Partei einerseits wie der Block andererseits in den vergangenen Jahren seit dem Zusammenbruch eine durchaus staatspolitische Aufgabe erfüllt haben, insofern, als meine Partei für sich in Anspruch nehmen kann, daß sie eine wirksame Abwehr gegen jeden Rechtsradikalismus geleistet hat und der Block beispielsweise die Vertriebenen an unseren Staat herangeführt hat. Ich glaube, die Erfüllung dieser staatspolitischen Aufagben darf man nicht zu gering einschätzen.
    Natürlich gibt es auch ein gutes Funktionieren mit einem Zweiparteiensystem. Ich denke dabei an England. Aber Sie alle werden mir zugeben, daß dort die politischen Verhältnisse völlig anders gelagert sind, und niemand wünscht sehnlicher als meine politischen Freunde und ich, daß wir zu jenen großen politischen Einsichten gelangen mögen — gerade in den großen Fragen der Politik —, wie man sie jenseits des Kanals in solchen Fällen zu haben pflegt.
    Ich darf aber darauf hinweisen, daß wir auch deswegen starke Bedenken gegen das Zweiparteiensystem haben, weil die geistesgeschichtlichen Strömungen in Deutschland nicht hinwegzudiskutieren sind, die es gar nicht gestatten, ein solches System aufzurichten, weil es praktisch eine Vergewaltigung eines großen Teiles der deutschen
    Wählerschaft wäre, und weil darüber hinaus zur Zeit, wenn es zu einem Zweiparteiensystem käme, es sich um ideologisch gebundene Gruppen handeln würde.

    (Sehr richtig! beim GB/BHE.)

    Solange keine Gewähr dafür gegeben ist — ich bitte Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, das nicht falsch zu verstehen —, daß ein Zweiparteiensystem nicht im Wechsel von jeweils vier Jahren etwa zu einem politischen Zickzackkurs, eben auf Grund der ideologischen Gebundenheit, führen würde, so lange ist meine Fraktion der festen Überzeugung, daß die Mehrheit einer Partei, die sich der Opposition gegenübersieht, schädlich für unseren Staat ist und daß es besser ist, eine Mehrheitskoalition zu bilden.
    Ich habe auch guten Grund, hierauf hinzuweisen, wenn ich Sie an die Kräfteverhältnisse in verschiedenen Ländern erinnere, wo abwechselnd Sozialdemokraten oder Christliche Demokraten die Mehrheit haben und wo sie nicht alleine die Regierung tragen, sondern in klarer Erkenntnis dessen, was ich eben gesagt habe, die Mehrheitskoalition gesucht und auch gefunden haben. Es gibt natürlich auch noch andere Spielarten des Zweiparteiensystems. Ich erinnere Sie z. B. an Österreich und an den „österreichischen Proporz". Ich glaube, daß auch diese Spielart auf unseren Staat nicht passen würde und daß eine unerwünschte Entwicklung die Folge sein müßte. Die Deutsche Partei will also mit ihrem Antrag gemeinsam mit dem Block gerade diese von mir aufgezeigten Dinge im Interesse der Demokratie verhindern.
    Die zweite Frage ist die: Führt der von uns eingebrachte Antrag zu einer Zersplitterung, vor der
    — das sage ich ehrlich und betone es noch einmal
    — mit Recht gewarnt wird? Ich glaube, daß man dies in Ansehung der tatsächlichen Verhältnisse mit gutem Gewissen verneinen kann. Der Antrag ist aber geeignet, die Eigenständigkeit jener politischen Gruppen zu gewährleisten, die in den vergangenen Jahren, wie ich vorhin schon ausgeführt habe, eine staatspolitische Aufgabe im Raum dieser Demokratie, in der wir leben, ausgefüllt haben. Und vergessen Sie bitte nicht, daß es zwar relativ wenige, aber immerhin ein paar Millionen Wähler sind, die insgesamt von diesen Gruppen vertreten werden, und diese Wähler haben das Recht, auch in Zukunft durch diese ihre eigenständigen Gruppen vertreten zu werden. Auch dies vermögen meine Freunde nicht als einen Schaden für die Demokratie und für dieses Parlament zu sehen, sondern eher als einen Nutzen. Hinzu kommt, daß die letzte Entscheidung ja dem Wähler selbst überlassen bleiben muß und daß der Wähler entscheiden wird, welcher Gruppe er seine Stimme gibt, daß man aber diese Entscheidung des Wählers nicht durch ein Wahlgesetz der jetzt bestehenden Art einfach vorwegnehmen sollte.
    Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir nun bitte noch ein Wort zum Spruch des Bundesverfassungsgerichts, der natürlich auch von den Fraktionen der DP und des Blocks mit großem Ernst betrachtet wird. Die verfassungsrechtliche Entscheidung, die in Karlsruhe getroffen worden ist, wird von uns allen selbstverständlich gebührend respektiert. Diese Entscheidung besagt aber lediglich, daß das jetzt vorliegende Wahlgesetz nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Sie besagt nicht, daß dieses Hohe Haus nicht in der Lage wäre, aus


    (Schneider [Bremerhaven])

    den von mir vorgetragenen Gründen auch ein anderes Wahlgesetz zu schaffen, das nach den Erfordernissen unserer jetzigen Demokratie den Belangen dieser Demokratie besser entsprechen würde. Ich darf Sie, nachdem in verschiedenen Besprechungen auch in der Koalition die Frage der Karlsruher Entscheidung eine Rolle gespielt hat, daran erinnern, daß hier eine politische Entscheidung wieder einmal auf eine juristische Ebene geschoben worden ist, wie es in der Vergangenheit in diesem Hause ja auch in einigen Fällen exerziert worden ist. Ich hatte bereits in der Debatte über die Wehrpflichtverträge den Beifall dieses Hauses, als ich an jene unglückselige Entscheidung erinnerte, eine sehr gravierende politische Frage nicht hier im Hause zu entscheiden, sondern dem Verfassungsgericht vorzulegen.
    Nun, meine Damen und Herren, kehren wir zur politischen Wirklichkeit zurück, wie sie sich in unseren Tagen darstellt. Da meine ich, daß wir zwar ein gewisses Verständnis aufzubringen vermögen, wenn man sich auf Karlsruhe beruft und mit dieser Berufung unsere Anträge abzulehnen versucht. Aber es fehlt meinen Freunden und den Angehörigen der Blockfraktion das Verständnis für die Argumente, die in diesem Zusammenhang von der größten Fraktion dieses Hauses vorgetragen werden. Wenn man meint, auf der einen Seite aus staatspolitischen Gründen einer Änderung des bestehenden Wahlgesetzes nicht zustimmen zu können, müßten die gleichen staatspolitischen Gründe selbstverständlich auch gegen jenes System von Wahlhilfen und Wahlabsprachen ins Feld geführt werden,

    (Sehr richtig! beim GB/BHE)

    das im gleichen Atemzuge den kleineren politischen Gruppen in Aussicht gestellt wird.

    (Beifall bei der DP und beim GB/BHE.)

    Ich darf auch dies sine ira et studio in aller Sachlichkeit feststellen. Meine Freunde von der Deutschen Partei und die Kollegen von der Blockfraktion glauben, daß schon der Vorschlag solcher Wahlabsprachen einen gewissen Zwang für die kleineren Gruppen bedeutet, und den können wir uns im Interesse der Demokratie ebenfalls nicht leisten. Meine Damen und Herren, die beiden größten Parteien dieses Hauses können es sich aus staatspolitischen Gründen auch nicht leisten, nach der Wahl etwa nur Satelliten statt Partner zu haben.

    (Beifall bei der DP, dem GB/BHE und der SPD.)

    Ich glaube, daß eine Konzentration der Kräfte in den wesentlichen Zielen, wie sie von meiner Fraktion und von der Block-Fraktion in vollem Umfang bejaht werden und in den vergangenen Jahren sichtbar verfolgt worden sind, nur auf dem Wege künftiger Gleichberechtigung, d. h. wahrer Partnerschaft, in Zukunft verwirklicht werden kann. Das ist der Sinn des Antrags, den die Deutsche Partei und der Block eingebracht haben. Wir wünschen Klarheit und wirkliche Eigenständigkeit für alle legitimen politischen Kräfte, nicht aber Taktik, die im staatspolitischen Gewande einhergeht, in der politischen Praxis aber unter Umständen zu anderen Zielen führt, was einer guten demokratischen Fortentwicklung nicht dienlich sein kann.
    Zum Schluß lassen Sie mich bitte noch einmal — mit Genehmigung des Herrn Präsidenten — dem Hohen Hause die Verlautbarung zur Kenntnis geben, die die Fraktion der Deutschen Partei im Anschluß an die Einbringung des gemeinsamen Antrages mit der Block-Fraktion herausgegeben hat und in der die von mir vorgebrachten Punkte zusammengefaßt und nachdrücklich dargestellt sind.
    In einem Leitartikel der „Welt" vom 20. Dezember 1956 wurde in ungewöhnlich scharfer Form gegen den von den Fraktionen des GB/BHE und der Deutschen Partei gemeinsam eingebrachten Antrag zur Änderung des Bundeswahlgesetzes Stellung genommen. Dazu traf die Deutsche Partei folgende Feststellungen, die auch in diesem Augenblick noch ihre volle Berechtigung haben:
    1. Der Sinn der Sperrklausel kann nur sein, eine die Demokratie gefährdende Parteienzersplitterung zu verhindern. Sie darf aber nicht dazu führen, den Willen von Millionen Wählern zu vergewaltigen, die nicht gewillt sind, sich für eine der beiden großen Parteien zu entscheiden. Eine echte Demokratie muß daher auch den politischen Kräften außerhalb der Sozialdemokratie und der Christlich-Demokratischen Union eine parlamentarische Vertretung ermöglichen.
    2. Dies kann nur geschehen, wenn die kleineren Parteien, soweit sie wie die Deutsche Partei über besonders ausgeprägte regionale Schwerpunkte mit politischem Eigengewicht verfügen und durch ihre staatspolitische Mitarbeit ihre Existenzberechtigung erwiesen haben, nicht in ihrer weiteren selbständigen Entwicklung durch eine Sperrklausel gehindert werden, die sie nötigen könnte, Wahlabsprachen mit größeren Parteien vornehmen zu müssen und dadurch ihre Entscheidungsfreiheit und Unabhängigkeit etwa zu gefährden.
    3. Der Antrag der Deutschen Partei und des Blocks, bei der Verteilung der Sitze auf Landeslisten alle Parteien zu berücksichtigen, die mindestens in zwei Bundesländern je 5 % der gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat errungen haben, würde den kleinen Parteien die Selbständigkeit ihrer politischen Vertretung sichern, zugleich aber eine unvertretbare Parteienzersplitterung unmöglich machen. Die Behauptung, durch den Antrag des BHE und der DP würde den Splittergruppen Tür und Tor in den Bundestag geöffnet werden, muß als eine
    — verzeihen Sie, ich zitiere das harte Wortunfreundliche Unterstellung bezeichnet werden. Die vom BHE und der DP vorgeschlagene Wahlgesetzänderung sollte auch von den beiden großen Parteien, der Sozialdemokratischen Partei und insbesondere der Christlich-Demokratischen Union, unterstützt werden, da sie daran interessiert sein müssen, in jedem Fall echte Koalitionspartner mit eigener politischer Linie und keine Satellitenparteien zu gewinnen.
    Ich beantrage, den Antrag der beiden Fraktionen an den Wahlrechtsausschuß zu überweisen.

    (Beifall bei der DP, der SPD und dem GB/BHE.)




Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs Drucksache 3097 hat der Abgeordnete Rehs.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Reinhold Rehs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als der Bundestag vor etwa Jahresfrist das Bundeswahlgesetz — mit einer Sperrklausel von 50/o auf Bundesebene — verabschiedete, war mit ziemlicher Sicherheit vorauszusehen, daß damit noch nicht das letzte Wort gesprochen sein würde.

    (Lachen in der Mitte. — Zuruf von der Mitte: Warum?)

    Durch sein Verhalten in der Vergangenheit den kleineren Partnern in der Koalition gegenüber hatte der große christliche Bruder deutlich genug gezeigt, was er mit dieser Klausel beabsichtigte. Es war klar, daß eines Tages der Strick, der damit um den Hals der kleineren Fraktionen gelegt wurde, angezogen werden sollte, nicht, um sie gleich vollends zu erdrosseln — das wäre nicht immer wirtschaftlich gewesen —, sondern um sie so in Atemnot zu bringen, bis sie sich allen Wünschen gefügig zeigen würden.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. MüllerHermann: Warum haben Sie dem Gesetz zugestimmt?)

    Die Vorgänge der letzten Wochen und Tage haben hierfür erneut ein trübes, aber äußerst lehrreiches Anschauungsmaterial geliefert. Da wird mit Hilfe einer bestimmten, für solche Dinge immer bereiten Presse die Parteienvielzahl des Weimarer Staates und ihre außer Zweifel verhängnisvolle Rolle beschworen und in besorgten und bewegten Worten die Gefahr einer Wiederkehr dieser Zustände an die Wand gemalt. Das ist die treuherzige Fassade für den Bundesbürger.
    Aber im gleichen Atemzug wird das ganze bewährte Arsenal der Zermürbungstaktik gegen die kleineren Parteien in Bewegung gesetzt. Da rollen wieder die goldenen Kugeln, da wird ein Ministerpräsident um Bericht ersucht und in einer Weise unter Druck gesetzt, daß seine Freunde sich nicht anders zu helfen wissen, als die Flucht in die Öffentlichkeit anzutreten und mehr oder minder deutlich von Nötigung zu sprechen. Da ist man bereit, alles zu tun, um die kleinen Parteien auch auf Bundesebene am Leben zu erhalten, wenn, ja wenn sie nur ihrerseits bereit sind, sich schon jetzt auch für die Zeit nach der Bundestagswahl auf Bundesebene und insbesondere auch auf gewisser Länderebene an die Kette legen zu lassen.

    (Abg. Müller-Hermann: Meinen Sie das SPD-Angebot an die Bayernpartei?)

    — Herr Kollege, der Unterschied dürfte Ihnen klar sein. Er besteht nämlich darin, daß Sie Bedingungen stellen und wir keine,

    (Lachen und Zurufe von der Mitte)

    daß wir in die Öffentlichkeit gehen und durchaus mit Ihnen gemeinsam das Problem entgiften wollten. Aber Sie wollten Ihre Suppe allein kochen. Das ist der große Unterschied.

    (Erneute Zurufe und Lachen in der Mitte.)

    Wir sind in dieser Hinsicht von der Kanzlerpartei aus den vergangenen Jahren vieles gewohnt. Aber die Skrupellosigkeit, mit der man jetzt wieder in der Praxis genau das Gegenteil von dem tut, was man in der Theorie dem Bürger als Staatsnotwendigkeit hinzustellen versucht, ist doch erstaunlich. Warum überlassen Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, wenn Sie wirklich reinen Herzens sind und wenn Ihre Sorge um eine Parteizersplitterung echt wäre, nicht die kleinen Parteien sich selbst? Warum überlassen Sie die Frage nicht einer sauberen Entscheidung durch die Wähler, denen Sie doch sonst die Neigung zu einem Zweiparteiensystem so gern bescheinigen? Und warum insbesondere sind Ihnen die Verhandlungen der kleineren Parteien um einen Wahlzusammenschluß und gegenseitige Wahlstützung so unangenehm?
    Ich möchte ausdrücklich feststellen, daß der Anstoß zu der jetzigen erneuten Diskussion um den Umfang der Sperrklausel durch den Antrag der Fraktionen des BHE und der DP erfolgt und damit aus dem Schoß der Koalition selbst gekommen ist. Das ist bezeichnend; denn es zeigt, wie unheimlich selbst Ihrem bisher treuesten Paladin die Situation in Ihren Armen geworden ist.

    (Lachen und Zurufe von der Mitte.)

    Wir haben Verständnis dafür, daß auch er sich aus dieser Umklammerung zu befreien versucht und vielleicht wirklich einmal zu einem gewissen politischen Eigenleben kommen möchte.

    (Abg. Dr. Dittrich: Aber fangen Sie nicht zu weinen an, Herr Rehs!)

    — Zum Weinen ist das höchstens für Sie, Herr Kollege Dittrich.
    Aber in dem Antrag der GB/BHE-Fraktion und der DP-Fraktion wird — und das müssen wir herausstellen — nur das Problem der eigenen Existenz dieser Parteien gesehen, und die darin vorgeschlagene Lösung ist auschließlich auf den eigenen Zweck dieser Parteien abgestellt. Die Annahme dieses Antrags würde eine gewisse Einseitigkeit und Ungerechtigkeit anderen, in ähnlicher Weise betroffenen kleineren Parteien gegenüber bedeuten.
    Die sozialdemokratische Fraktion ist daher der Auffassung: Da infolge dieses Antrags die Frage der Sperrklausel erneut aufgeworfen ist, sollte die prinzipielle Regelung mit einer fairen und gleichen Chance für alle kleinen Parteien erfolgen. Deshalb haben wir den Antrag eingebracht, die Bundessperrklausel in eine Landessperrklausel zu ändern, und wünschen, daß in § 6 Abs. 4 das Wort „Wahlgebiet" — das die Bundesebene bedeutet — durch das Wort „Land" und die Worte „drei Wahlkreise" durch „ein Wahlkreis" ersetzt werden.

    (Abg. Dr. Dittrich: Aber reichlich spät!)

    — Herr Kollege Dittrich, das ist kein neuer Standpunkt meiner Fraktion. Diese Regelung hat bereits nach dem ersten Bundeswahlgesetz gegolten, und wir haben diesen Standpunkt auch bei den Beratungen zu dem jetzigen Gesetz vertreten. Wir wollen also durchaus keine ad-hoc-Lösungen.

    (Abg. Dr. Dittrich: Aber jetzt!)

    — Nein, das Problem ist aufgeworfen, und selbstverständlich wollen wir entsprechend unserem früheren Standpunkt, den wir konsequent vertreten haben, eine klare, grundsätzliche Regelung in der von mir dargelegten Weise.
    Meine Damen und Herren, es ist überflüssig, zu betonen: Auch wir unterschätzen die Gefahr, die der Demokratie aus einer Parteienzersplitterung erwachsen kann, keineswegs.

    (Abg. Pelster: Dann ziehen Sie die Konsequenzen!)



    (Rehs)

    Wir brauchen hierüber keine Belehrungen und brauchen keine durchsichtigen Ermahnungen. Wir wenden uns aber dagegen, daß dieser Weimarer Tatbestand immer wieder an falscher Stelle und mit falschem Zungenschlag dazu benutzt wird, um ganz andere und höchst eigensüchtige Motive und Absichten dahinter zu verstecken.

    (Abg. Müller-Hermann: Unterstellen Sie das auch dem Bundesverfassungsgericht?)

    Wir sind der Auffassung, daß die von uns vorgeschlagene Sperrklausel auf Landesebene sich bereits bei dem Wahlgesetz des Jahres 1949 bewährt und in Verbindung mit den im Grundgesetz verankerten Garantien für eine Stabilität der Regierung — ich brauche darauf heute nicht mehr näher einzugehen; das ist in erschöpfender Weise bei den Beratungen des Bundeswahlgesetzes geschehen — auch als ausreichend erwiesen hat, als ausreichend, um eine Wiederkehr der Weimarer Parteienvielfalt zu verhindern.
    Meine Damen und Herren, wie sehr diese Klausel ausreicht, hat ja kein anderer als der Bundeskanzler selber zu Beginn dieser Legislaturperiode festgestellt. In der Regierungserklärung vom 20. Oktober 1953 hat er nämlich festgestellt:
    Auch 1949 gab es eine Sperrklausel, die zwar geringere Anforderungen als die 1953 gültige Klausel stellte. Aber auch diese frühere Sperrklausel würde von keiner der erfolglos gebliebenen Parteien übersprungen worden sein.
    An dieser Feststellung Ihres eigenen Parteichefs sehen Sie, wie Ihre jetzigen Vorstellungen zu kennzeichnen sind. Gewiß muß in diesem Punkte die Entwicklung aufmerksam im Auge behalten werden. Aber es besteht nach unserer Überzeugung kein Zweifel — das hat die Entwicklung bei all den letzten Wahlen ergeben —, daß sich die Parteiensituation bei uns ganz von selbst stabilisiert.
    Lassen Sie mich aber gegenüber allen denen, die auch in dieser Frage gern mit Angstkomplexen operieren und die von den Schwierigkeiten bei der Regierungsbildung usw. sprechen, noch einmal auf den gedruckten Bericht der Wahlrechtskommission des Innenministers verweisen. Ich empfehle Ihnen, die betreffenden Ausführungen noch einmal nachzulesen. Er enthält zu diesem Problem einige sehr bemerkenswerte Feststellungen. Ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten nur eine zitieren. Da heißt es:
    Die oft vorgetragene Behauptung, daß das Vorhandensein vieler Parteien die Regierungsbildung erschwere, wird nicht uneingeschränkt anerkannt werden können. Die Existenz einer Anzahl sehr kleiner Parteien braucht die Regierungsbildung nicht notwendig zu beeinträchtigen ... . Ob sich die Regierungsbildung leicht vollzieht und ob sie eine stabile Staatsführung erzeugt, hängt nicht nur von der Zahl, sondern noch mehr von dem Verhältnis der Parteien untereinander ab.
    Ich möchte hinzufügen: und von ihrem Verhalten! Es würde sich lohnen, meine Damen und Herren von der CDU, über diese Feststellungen in dem Bericht der Wahlrechtskommission etwas eingehender nachzudenken. Die Geschichte wiederholt sich nicht — oder nur selten — in den gleichen Formen.

    (Zuruf des Abg. Stücklen.)

    — Jedenfalls nicht in sehr kurzen Zeiträumen,
    Herr Kollege Stücklen! Auch die Gefahren ändern
    ihr Gesicht. Die Demokratie kann auch auf andere Weise und mehr bedroht und gefährdet werden als durch die Existenz einiger kleiner Parteien.

    (Abg. Dr. Dittrich: Lesen Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts!)

    Dazu gehört das ganze Kapitel des Mißbrauchs der Macht bei der Wahlgesetzgebung, der Strangulierung der kleinen Parteien

    (Oho!-Rufe bei der CDU/CSU)

    und der Korrumpierung des Wahlgedankens durch die Methoden aller möglichen und unmöglichen Wahlmanipulationen, Blockabsprachen und Kuhhandeleien, mit denen der Wille der Wähler schon vor der Wahl retuschiert und bis zur Unkenntlichkeit entstellt wird. Ich kann mich in dieser Hinsicht den Ausführungen meines Vorredners in vollem Umfange anschließen. Sie selber, meine Damen und Herren, wissen über Ihre Praktiken in dieser Hinsicht ja noch besser Bescheid als wir. Wir haben Sie immer wieder vor diesen Methoden und ihren Folgen gewarnt. In jeder Wahlgesetzdebatte — schon im 1. Bundestag und auch bei dem jetzigen Gesetz
    — haben wir Sie aufgefordert, endlich den Wähler zu respektieren und seinen Willen unverfälscht sprechen zu lassen. Sie haben unsere Anträge auf Verbot von Wahlabsprachen, Listenverbindungen usw. immer wieder abgelehnt. Selbst als wir Ihnen
    — Herr Kollege Stücklen! — bei Beratung des Antrags zum Mehrheitswahlrecht die Frage vorlegten, ob Sie gegebenenfalls bereit seien, auf alle diese Dinge zu verzichten, sind Sie die positive Antwort schuldig geblieben.
    Dann wollten Sie uns, meine Damen und Herren von den Christlichen Demokraten, Ihren Standpunkt — wie Sie es ja auch jetzt wieder in der Presse tun und wahrscheinlich hier ebenfalls in Ihrer Erklärung nachher tun werden — noch mit den bösen Erfahrungen aus dem Weimarer Staat und mit „staatspolitischen Notwendigkeiten" plausibel machen. Sie sagen „Weimar", aber Sie denken ja nur an das Palais Schaumburg!

    (Zurufe und Lachen bei der CDU/CSU.)

    Mit solchen schönen Redensarten und mit ein paar billigen Phrasen machen Sie sich nach all dem, was Sie in der Vergangenheit in dieser Hinsicht auf sich geladen und gesündigt haben, nicht wieder glaubwürdig. Sie haben die Geduld des Bundesbürgers in dieser Beziehung viel zu sehr strapaziert.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wie war es denn mit der jahrelangen Verschleppung des Wahlgesetzes, das ja eine so bequeme Kandare für aufbegehrende Koalitionspartner war? Wie war es denn mit dem finsteren Anschlag mit dem Grabensystem? Wie haben Sie landauf, landab manipuliert mit Blockbündnissen etc.. bei denen auch der letzte Rest von politischen Grundsätzen und politischem Anstand über Bord geworfen wurde! In Kiel haben Sie sich in einer Kommunalwahl sogar mit der DRP von Herrn Hedler verbündet; in Büdelsdorf bei Rendsburg haben Sie sich mit dem Dänischen Wählerverband verbündet, gegen den Sie dann 60 km nordwärts eine ,,patriotische" Einheitsliste aufgestellt haben. — Natürlich, Herr Rasner, Sie wissen genau Bescheid!
    Sie reden von staatspolitischen Notwendigkeiten und davon, daß Sie die kleinen Parteien nicht im Bundestag haben wollen. Wer anders als Sie hat denn 1953 die Deutsche Partei, die ja nur 3.2 % der Stimmen auf Bundesebene hatte, in den Bundestag


    (Rehs)

    gebracht, Sie durch Ihre Wahlabsprachen?! Wie war die Geschichte mit dem Zentrum, und wie war die Geschichte Ihrer damaligen Verhandlungen mit der Bayernpartei, die Sie schon damals bloß reingelegt haben?!

    (Abg. Stücklen: Wer hat wen reingelegt?)

    — Herr Stücklen, das können Sie sich selber sehr genau beantworten!
    Also, meine Damen und Herrn, die Entscheidung über diese Frage sollte Ihnen verhältnismäßig einfach sein. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Beteuerungen, daß es sich hier um staatspolitische Notwendigkeiten handelt, dadurch glaubwürdig zu machen, .daß Sie sich bereit erklären, die kleinen Parteien ,aus dem Würgegriff dieser Klausel freizugeben und den Wählerwillen unverfälscht und unmanipuliert bei dieser Wahl zum Ausdruck kommen zu lassen. Nehmen Sie unseren Antrag an, und wir werden bereit sein, Ihren Erklärungen auch in diesem Punkt einen neuen Vertrauenskredit einzuräumen.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Rasner: Sie haben schon für bessere Sachen gefochten, Herr Rehs! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Das war sehr schwach!)