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    2. Deutscher Bundestag — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Februar 1957 10743 189. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. Februar 1957. Zur Geschäftsordnung, betr. Änderungen der Tagesordnung: Rasner (CDU/CSU) 10746 C Schmidt (Hamburg) (SPD) 10746 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 10747 A, 10800 C Vizepräsident Dr. Schneider . . . . 10785 B Anträge der Abg. Dr. Dr. h. c. Pünder, Dr. Mommer u. Gen. betr. Empfehlungen und Entschließungen des Europarates und der Versammlung der Westeuropäischen Union (Drucksache 3131) und der Fraktion der SPD betr. Gemeinsamer Markt und Euratom (Drucksache 3138) 10747 A Sabaß (CDU/CSU) 10747 A Überweisung der Anträge an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, des Antrags Drucksache 3138 außerdem an den Ausschuß für Atomfragen 10747 A Fragestunde (Drucksache 3076): 1. Frage des Abg. Wienand (SPD) betr. Wohnungsverhältnisse ausländischer Diplomaten im Bonner Raum: Dr. Wandersieb, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnungsbau 10747 B 2. Frage des Abg. Freidhof (SPD) betr. Massenvernichtung von Zugvögeln in Italien: Zurückgezogen 10747 C 3. Frage des Abg. Dr. Arndt (SPD) betr. Inhaftierung von Frau Klara Pförtsch ohne stichhaltigen Grund: Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 10747 C Frage des Abg. Wienand (SPD) betr. Zahlung von Umsatzsteuer bei Abgabe von Blutkonserven aus einer Krankenanstalt in eine andere: Hartmann, Statssekretär des Bundesministeriums der Finanzen . . 10747 D 4. Frage des Abg. Wienand (SPD) betr. „Interministeriellen Filmausschuß": Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 10748 A, C Wienand (SPD) 10748 B, C 5. Frage des Abg. Kroll (CDU/CSU) betr. Rechtsstellung der nicht im aktiven Dienst befindlichen Beamten nach Art. 131 GG: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 10748 D 6. Frage des Abg. Kroll (CDU/CSU) betr. namentliche Erfassung und Betreuung der deutschen Staatsangehörigen in der UdSSR bzw. schnelle Verwirklichung der Moskauer Vereinbarungen: Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 10749 B Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 10749 D Kroll (CDU/CSU) 10750 B 8. Frage der Abg. Frau Hütter (FDP) betr. in Frankreich inhaftierte deutsche Kriegsverurteilte: Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 10750 C 9. Frage der Abg. Frau Hütter (FDP) betr. Kriegsverurteilte in Landsberg, Wittlich und Werl: Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen . . . . 10750 D, 10751 A Frau Hütter (FDP) 10750 D 10. Frage des Abg. Wolf (Stuttgart) (CDU/ CSU) betr. Eingliederung von Rußlandheimkehrern in das Wirtschaftsleben im Bundesgebiet: Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 10751 B 11. Frage zurückgestellt 10751 C 12. Frage des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) betr. Aufwendungen für ausländische von der Bundesregierung eingeladene Besucher: Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 10751 C 13. Frage des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) betr. Umsatzausgleichsteuer für eingeführte Pressefotos: Hartmann, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen . 10751 D, 10752 A Kahn-Ackermann (SPD) 10751 D 14. Frage des Abg. Dr. Arndt (SPD) betr. deutsche Beteiligung an der Exposition universelle et internationale de Bruxelles 1958: Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 10752 B 15. Frage des Abg. Wehr (SPD) betr. Dankrede des Handelsrichters Knappertsbusch in Wuppertal für die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes: Dr. von Merkatz, Bundesminister der Justiz 10752 C 16. Frage des Abg. Heide (SPD) betr. Aufkündigung der Mieträume für das Bundesinstitut für Arbeitsschutz in Soest: Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . 10753 A, C, D Heide (SPD) 10753 C 17. Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) betr. Arbeitsschutz und Arbeitszeit für Krankenpflegepersonal und Kinderpflegerinnen: Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . 10753 D, 10754 A, B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 10754 A 18. Frage des Abg. von Manteuffel (Neuß) (FVP) betr. Übernahme von als Angestellte beschäftigten ehemaligen Offizieren und Beamten der Abteilung XII des Bundesverteidigungsministeriums als Soldaten der Bundeswehr bzw. als Beamte der Wehrverwaltung: Strauß, Bundesminister für Verteidigung 10754 B, D von Manteuffel (Neuß) (FVP) . . . 10754 D 19. Frage des Abg. Pohle (Eckernförde) (SPD) betr. Vergabe von Aufträgen der Bundeswehr an kriegsblinde Handwerker: Strauß, Bundesminister für Verteidigung 10754 D 20. Frage des Abg. Pohle (Eckernförde) (SPD) betr. Vergünstigungen für Schwerbeschädigte aus der sowjetisch besetzten Zone bei Besuchen in der Bundesrepublik: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 10755 B 21. Frage des Abg. Pohle (Eckernförde) (SPD) betr. Verwendungszweck für die ehemaligen Wehrmachtliegenschaften im Raum Kaltenkirchen-Moorkaten: Strauß, Bundesminister für Verteidigung 10755 D 22. Frage zurückgestellt 10755 D Frage des Abg. Held (FDP) betr. Voraussetzungen für Durchsuchung der Geschäftsräume von Verbänden und Innungen bei Verdacht einer Preisabsprache: Dr. von Merkatz, Bundesminister der Justiz 10756 A 23. Frage des Abg. Dr. Rinke (CDU/CSU) betr. Wirtschaftswerbung durch Diapositive und Werbefilme in Lichtspieltheatern und Einschränkung der Vorführung guter Kultur-Kurzfilme: Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 10756 C 24. Frage des Abg. Hilbert (CDU/CSU) betr. Hebung der Grenzkreisstädte Waldshut und Säckingen in die Ortsklasse A: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 10757 A 25. bis 28. Frage zurückgestellt 10757 B Nächste Fragestunde 10757 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Neuburger, Häussler, Scharnberg und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksache 1585); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 2973 [neu], Umdruck 928) . . . 10757 B Neuburger (CDU/CSU): als Berichterstatter 10757 C Schriftlicher Bericht 10803 C Abstimmungen 10757 D Beratung der Übersicht 20 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betreffend Petitionen nach dem Stand vom 10. Januar 1957 (Drucksache 3069) 10758 A Beschlußfassung 10758 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenundsechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Gemüsekonserven) (Drucksachen 3111, 3102, Umdrucke 924, 926) 10758 A Frau Strobel (SPD) : als Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 10806 B als Abgeordnete 10758 B, 10760 B Dr. Horlacher (CDU/CSU) 10759 B Weber (Untersontheim) (FDP) . . 10759 C, 10760 B Elsner (GB/BHE) 10760 A Abstimmungen 10760 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst und die Eingliederung entlassener Soldaten in einen Zivilberuf (Arbeitsplatzschutzgesetz) (Drucksache 3117) 10760 D Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung und an den Ausschuß für Arbeit 10760 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Fünften Nachtragshaushaltsgesetzes 1956 (Drucksache 3058) 10746 D, 10760 D Strauß, Bundesminister für Verteidigung . 10761 A, 10791 D, 10795 B, 10796 B Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . 10764 D, 10766 B, 10767 D, 10768 B, 10769 C, 10770 B, C, 10772 B, 10799 D, 10800 B Erler (SPD) . . . 10766 A, 10767 D, 10768 B, 10769 B, 10770 B, C, 10790 D Wehner (SPD) 10772 B, 10795 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 10772 D, 10782 C, 10796 B Dr. Kliesing (CDU/CSU) . . 10782 B, 10799 B Dr. Mende (FDP) 10785 B, 10789 B von Manteuffel (Neuß) (FVP) . . 10789 A, C, 10791 A Dr. Arndt (SPD) . . 10798 D, 10799 C, 10800 A Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Verteidigung 10800 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung des Erwerbslebens (Mikrozensus) (Drucksache 2695); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Drucksache 3054) 10800 C Dr. Bergmeyer (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 10807 A Beschlußfassung 10800 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut (Drucksache 3063) 10800 D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 10800 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes (Drucksache 1478); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksachen 3064, zu 3064, Umdruck 930) 10800 D Dr. Hoffmann (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 10807 A Beschlußfassung 10801 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache 3056) 10801 B Überweisung an die Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Wirtschaftspolitik 10801 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 22. Dezember 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Kriegsgräber (Drucksache 3055) 10801 B Überweisung an den Auswärtigen Ausschuß 10801 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 15. Juli 1931 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern (Drucksache 3059) 10801 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 10801 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Günther, Even, Nellen, Mühlenberg u. Gen. betr. Unwetterkatastrophe in der Eifel am 29. Mai 1956 (Drucksachen 2963, 2489) 10801 C Beschlußfassung 10801 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über die Anträge der Fraktion der FDP betr. Hilfe für die Hochwassergeschädigten in Hessen, in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen (Drucksachen 2964, zu 2964, 2646, 2650, 2652) 10801 C Beschlußfassung 10801 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher, Bauknecht, Struve, Lücker (München) u. Gen. betr. Hochwasser- und Unwetterschäden (Drucksachen 2965, zu 2965, 2693) . . . . 10801 D Beschlußfassung 10801 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktionen der DP, FVP betr. Hochwasser- und Witterungsschäden an der Ernte 1956 (Drucksachen 2966, zu 2966, 2711) 10801 D Beschlußfassung 10801 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Hilfsfonds für den Obst- und Weinbau (Drucksachen 2967, 2731) 10802 A Beschlußfassung 10802 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Hochwasserschäden (Drucksachen 2968, zu 2968, 2770) 10802 A Beschlußfassung 10802 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Josten, Ritzel, Lahr, Arndgen, Schlick u. Gen. betr. Hilfe für die Eisund Hochwassergeschädigten des Rheins und der Nebenflüsse (Drucksachen 2977, zu 2977, 2199) 10802 A Beschlußfassung 10802 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1953 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache 3033) 10802 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 10802 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf zweier Lagerhallen in Sudheim bei Northeim, Regierungsbezirk Hannover (Drucksache 3066) 10802 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 10802 C Nächste Sitzung 10802 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 10803 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit über den von den Abg. Neuburger, Häussler, Scharnberg und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksache 2973 [neu] 10803 C Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP zum Entwurf eines Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Umdruck 928) 10806 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenundsechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Gemüsekonserven) (Drucksache 3111) . . 10806 B Anlage 5: Änderungsantrag der Abg. Mauk u. Gen. zum Entwurf einer Siebenundsechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Gemüsekonserven) (Umdruck 924) 10806 C Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf einer Siebenundsechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Gemüsekonserven) (Umdruck 926) 10806 D Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Drucksache 3054) 10807 A Anlage 8: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes (zu Drucksache 3064) 10807 A Anlage 9: Änderungsantrag der Abg. Dr. Hoffmann, Dr. Hellwig, Lange (Essen), Petersen, Dr. Elbrächter, Dr. Henn zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes (Umdruck 930) 10808 D Die Sitzung wird um 10 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Arnholz 15. 2. Dr. Bärsch 1. 2. Dr. Bartram 1. 2. Bauknecht 1. 2. Baur (Augsburg) 1. 2. Berendsen 1. 2. Frau Beyer (Frankfurt) 1. 2. Böhm (Düsseldorf) 9. 2. Frau Brauksiepe 16. 2. Brese 1. 2. Dr. Brühler 2. 2. Cillien 2. 3. Corterier 1. 2. Dr. Dehler 28. 2. Dr. Deist 1. 2. Diedrichsen 9. 2. Diekmann 1. 2. Engelbrecht-Greve 1. 2. Even 1. 2. Frehsee 1. 2. Freidhof 1. 2. Fuchs 1. 2. Gedat 1. 2. Geiger (München) 1. 2. Gockeln 2. 3. Dr. von Golitschek 1. 2. Grantze 1. 2. Dr. Gülich 1. 2. Hepp 1. 2. Dr. Hesberg 1. 2. Heye 1. 2. Höfler 28. 2. Illerhaus 1. 2. Dr. Jentzsch 1. 2. Keuning 1. 2. Dr. Köhler 2. 3. Dr. Kopf 1. 2. Dr. Kreyssig 1. 2. Kriedemann 1. 2. Kunz (Schwalbach) 1. 2. Dr. Leiske 1. 2. Dr. Leverkuehn 1. 2. Mauk 1. 2. Meyer (Oppertshofen) 1. 2. Meyer-Ronnenberg 23. 2. Dr. Miessner 1. 2. Müller (Wehdel) 1. 2. Neumann 1. 2. Neumayer 16. 3. Odenthal 15. 2. Dr. Oesterle 1. 2. Dr. Pohle (Düsseldorf) 1. 2. Frau Dr. Rehling 1. 2. Reitz 1. 2. Scharnberg 1. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 2. 3. Schmücker 1. 2. Schneider (Bremerhaven) 1. 2. Schneider (Hamburg) 1. 2. Schrader 1. 2. Frau Schroeder (Berlin) 15. 4. Schwarz 1. 2. Dr. Siemer 1. 2. Stahl 1. 2. Sträter 1. 2. Struve 1. 2. Thieme 1. 2. Dr. Vogel 2. 2. Wagner (Ludwigshafen) 1. 2. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 1. 2. Dr. Welskop 1. 2. Frau Welter (Aachen) 1. 2. b) Urlaubsanträge bis einschließlich Eberhard 28. 2. Anlage 2 Drucksache 2973 (neu) (Vgl. S. 10757 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (22. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Neuburger, Häussler, Scharnberg und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksache 1585). Berichterstatter: Abgeordneter Neuburger Der Bundestag hat in seiner 101. Sitzung am 22. September 1955 den von den Abgeordneten Neuburger, Häussler, Scharnberg und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurf an den Ausschuß für Geld und Kredit - federführend - und an die Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen sowie für Wirtschaftspolitik zur Mitberatung überwiesen. Nach Einholung einer Stellungnahme der Bundesregierung, die wiederum ihrerseits die Verbände des Kreditgewerbes angehört hatte, faßte der Ausschuß für Geld und Kredit in der Sitzung am 20. April 1956 über eine Reihe grundsätzlicher Fragen Beschluß. Der Gesetzentwurf wurde daraufhin umgeformt. Sachverständige der bestehenden Kapitalanlagegesellschaften erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme zu den vorgesehenen Vorschriften. Die Vorschläge des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen wurden vom federführenden Ausschuß in vollem Umfange, die des Ausschusses für Wirtschaftspolitik ganz überwiegend übernommen. Das Ergebnis der Beratungen wird den Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch nachstehenden Bericht zur Kenntnis gebracht. I. Allgemeines Die noch immer nicht befriedigende Lage auf dem Kapitalmarkt beruht nicht zuletzt darauf, daß dem Kapitalmarkt das stabilisierende Element eines breit gestreuten, von Liquiditätsschwankungen wenig berührten Publikumsbesitzes fehlt. Mit dem Investmentsparen ist ein Mittel gegeben, den Wertpapierbesitz auf eine breitere Basis zu stellen. Die Investment- oder Kapitalanlagegesellschaften legen ihnen anvertraute Kapitalien in gemischten Wertpapierbeständen an und beteiligen die einzelnen Geldgeber anteilmäßig an der Gesamtheit der erworbenen Wertpapiere. Das im Ausland, insbesondere in USA, in der Entwicklung schon weit fortgeschrittene, in Deutschland jedoch verhältnismäßig junge Investmentsparen eröffnet breiten Bevölkerungskreisen die Möglichkeit, sich beim Wertpapiererwerb der Vorteile, die sonst nur ein großes Vermögen bietet, zu bedienen. Während der unmittelbare Erwerb einzelner Wertpapiere Sachkunde des Kapitalanlegers voraussetzt und trotzdem die Gefahr von Verlusten einschließt, (Neuburger) wird das Risiko beim Investmentsparen durch die breite Streuung des Wertpapierbestandes und durch die fachmännische Auswahl der Anlagewerte vermindert. Diese Funktion der Kapitalanlagegesellschaften ist heute besonders wichtig, weil denjenigen Schichten, die auf Grund ihrer Einkommensverhältnisse normalerweise schon für den Wertpapierbesitz in Betracht kommen, im allgemeinen noch die Kenntnisse auf dem Gebiet des Wertpapiermarktes fehlen. Wenn das Investmentsparen die erhoffte Verbreitung gewinnt, so werden in zunehmendem Maße weite Bevölkerungskreise an Bestand, Zuwachs und Erträgen des Produktionsvermögens der Wirtschaft beteiligt. Hierdurch wird einerseits die private Eigentumsbildung und damit das Gefühl der Mitbeteiligung und Mitverantwortung am wirtschaftlichen Geschehen gefördert. Zum anderen ist zu erwarten, daß bei einer Ausweitung des Investmentsparens auch neue Kapitalquellen für Investitionen und Rationalisierungsmaßnahmen der Wirtschaft erschlossen werden. Wenn auch zunächst noch mit einer gewissen Umschichtung von Kapital zugunsten des Investmentsparens gerechnet werden muß, wird auf die Dauer durch das Investmentsparen bei ausreichender Werbung und erfolgreicher Geschäftsführung der Kapitalanlagegesellschaften zusätzliches Kapital aufkommen. Auf weitere Sicht ist deshalb keine Benachteiligung der übrigen Sparformen und damit etwa des mittelständischen Kredits durch das Investmentsparen zu befürchten. Dies wird auch durch die Entwicklung in den anderen Ländern erwiesen. So betrugen in den USA Ende 1955 die Investmentfonds zwar rd. 9 Milliarden Dollar, dennoch waren rd. 228 Milliarden Dollar Bundesschuldverschreibungen und rd. 175 Milliarden Dollar sonstige Wertpapiere im Umlauf. Berechtigt nach allem das Investmentsparen zu Hoffnungen in kapitalmarktpolitischer und sozialpolitischer Hinsicht, so erscheint es andererseits, insbesondere nach den Erfahrungen in den USA, notwendig, durch gesetzliche Vorschriften den Schutz der Investmentsparer sicherzustellen und gleichzeitig steuerliche Nachteile, die sich aus der Zwischenschaltung der Kapitalanlagegesellschaft ergeben, zu beseitigen. Diesen Zwecken dient das vorliegende Gesetz. II. Die Vorschriften im einzelnen 1. Die Kapitalanlagegesellschaft § 1 Abs. 2 bestimmt, daß Kapitalanlagegesellschaften nur in Form von Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung betrieben werden dürfen. Da alle Aktiengesellschaften und diejenigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die das Kreditgeschäft betreiben, gesetzlich zur Prüfung und Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses verpflichtet sind, ist durch diese Vorschrift eine ausreichende Publizität der Kapitalanlagegesellschaft selbst sichergestellt. Der Entwurf sieht in § 5 Abs. 1 vor, daß die Kapitalanlagegesellschaft das Sondervermögen treuhänderisch für die Anteilinhaber verwaltet und von ihrem eigenen Vermögen getrennt hält. Es bleibt der Regelung der Vertragsbedingungen überlassen, ob das Sondervermögen im Miteigentum der Anteilinhaber oder im treuhänderischen Eigentum der Kapitalanlagegesellschaft stehen soll. Die in den USA häufige sogenannte aktienrechtliche Lösung, bei der Anteilinhaber und Aktionäre identisch sind, würde in Deutschland einschneidende Änderungen des Aktienrechts notwendig machen. Zunächst müßten die Bilanzierungsvorschriften geändert werden, um die Ausschüttung der Erträgnisse des Sondervermögens auch bei Kursrückgängen zu ermöglichen. Weitere Änderungen wären erforderlich, um die laufende Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen je nach den Marktverhältnissen möglich zu machen. Denn diese Form der Investmentgesellschaft, der sogenannten openend-fund, verdient vor dem sogenannten closedend-fund, bei dem der Betrag des Fonds und damit auch die Zahl der Anteile von vornherein festgelegt wird, den Vorzug, vor allem, weil bei dem openend-fund spekulative Sonderentwicklungen der Anteilskurse vermieden werden. Eine Kapitalanlagegesellschaft kann mehrere Sondervermögen bilden. Diese müssen sich durch ihre Bezeichnungen unterscheiden und getrennt gehalten werden (§ 5 Abs. 3). Auf Anregung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik ist durch § 1 Abs. 3 und 4 festgelegt worden, daß bei den in der Form von Aktiengesellschaften betriebenen Kapitalanlagegesellschaften nur Namensaktien ausgegeben werden dürfen und daß die Übertragung von Aktien bzw. Geschäftsanteilen der Kapitalanlagegesellschaft der Zustimmung der Gesellschaft bedarf. Damit soll die Publizität der Kapitalanlagegesellschaft auch in bezug auf die Gesellschafter erreicht werden. Durch § 2 Abs. 1 Satz 1 wird zur Vermeidung etwaiger Zweifel festgestellt, daß die Kapitalanlagegesellschaften Kreditinstitute sind. Als solche unterliegen sie den Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 soll die Aufsicht über Kapitalanlagegesellschaften auf Bundesebene ausgeübt werden, weil die Kapitalanlagegesellschaften im gesamten Bundesgebiet tätig sein werden und ihre Beaufsichtigung nach einheitlichen Gesichtspunkten erfolgen muß. Die Aufsicht wird bis zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen dem Bundesminister für Wirtschaft übertragen. Die verfassungsrechtliche Grundlage für die Bundesaufsicht gibt Art. 74 Nr. 11 in Verbindung mit Art. 87 Abs. 3 GG. Im übrigen hält der Ausschuß für Geld und Kredit nicht nur aus Anlaß des vorliegenden Investmentgesetzes, sondern viel mehr noch aus Anlaß des am 6. Dezember 1956 beschlossenen Gesetzes zur Aufhebung der Beschränkung des Niederlassungsbereichs von Kreditinstituten (Drucksache 2899) die Wiedereinführung einer Bundesaufsicht über alle Kreditinstitute für angezeigt. Der Ausschuß ist der Meinung, daß die künftig rezentralisierten Großbanken einschließlich der Gemeinwirtschaftsbank schon wegen ihres über das gesamte Bundesgebiet ausgedehnten Niederlassungsbereichs nicht von zehn verschiedenen Länderbehörden beaufsichtigt werden können und daß überhaupt das Kreditwesen seiner Natur nach eine überregionale Aufsicht, wie sie bereits im Versicherungswesen besteht, verlangt. Der Ausschuß hält die Errichtung eines Bundesaufsichtsamts für so vordringlich, daß nach seiner Meinung die Bundesregierung alsbald eine Initiative in dieser Richtung ergreifen sollte. In § 2 Abs. 2 wird ein voll eingezahltes Mindestkapital der Kapitalanlagegesellschaft von 500 000,— (Neuburger) DM verlangt und ihr die Vornahme von anderen als Investmentgeschäften verboten. Schließlich wird für Kapitalanlagegesellschaften in der Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Bildung eines Aufsichtsrates vorgeschrieben (§ 3). Die von Gesellschafterseite gewählten Aufsichtsratsmitglieder bedürfen der Bestätigung durch die Bankaufsichtsbehörde (§ 4 Abs. 1 Satz 1). Die Aufsichtsratsmitglieder müssen ihrer Persönlichkeit nach die Wahrung der Interessen der Anteilinhaber gewährleisten und mindestens zur Hälfte aus Wertpapierspezialisten bestehen (§ 4 Abs. 1 Satz 2). 2. Das Sondervermögen Das Investmentsparen ist auf börsengängige Wertpapiere beschränkt, weil nur diese jederzeit bewertbar und veräußerlich sind. Der Erwerb von ausländischen Wertpapieren ist durch § 6 Abs. 1 Buchstabe c zugelassen worden, sofern die Vertragsbedingungen dies vorsehen. Als zusätzliche Sicherung bei Auslandswerten wurde in § 13 Abs. 2 Satz 2 vorgesehen, daß die Bankaufsichtsbehörde durch die Bezeichnung bestimmter ausländischer Börsen die Anlegung auf die an diesen Börsen gehandelten Wertpapiere beschränken kann. Zwei der wichtigsten Bestimmungen enthält § 6 Abs. 3 und 4 mit der prozentualen Beschränkung der Anlagemöglichkeiten. Absatz 3 soll die Risikomischung sichern durch die Vorschrift, daß höchstens 5 % jedes Sondervermögens in Wertpapieren desselben Ausstellers angelegt werden können. Wegen der verhältnismäßig geringen Anzahl der für die Anlegung in Betracht kommenden Werte können ausnahmsweise, wenn die Vertragsbedingungen dies vorsehen, mit Zustimmung der Bankaufsichtsbehörde Papiere bestimmter Aussteller bis zu 7,5 % des Fondswertes erworben werden. Die 5 %- Klausel von § 6 Abs. 4 soll verhindern, daß die Kapitalanlagegesellschaft sich mit Mitteln der Anteilinhaber Machtpositionen in einzelnen Unternehmen verschafft. Deshalb wird für alle Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft zusammen der Erwerb von mehr als 5 % der stimmberechtigten Aktien bzw. Kuxe eines Unternehmens verboten. Zur Sicherung der Anteilinhaber verlangt § 10 Abs. 1, daß die Kapitalanlagegesellschaft ein anderes Kreditinstitut (Depotbank) nach Zustimmung der Bankaufsichtsbehörde mit der Verwahrung des Sondervermögens beauftragt. Die Depotbank hat sowohl für die Wertpapiere als auch für das Geld des Sondervermögens gesperrte Depots bzw. Konten anzulegen (§ 10 Abs. 2). Da auch die Ausgabe und Rücknahme der Anteilscheine über die Depotbank erfolgt, kann und soll sie überwachen und sicherstellen, daß die Gegenwerte für die auf Weisung der Kapitalanlagegesellschaft durchgeführten Geschäfte stets wieder in die gesperrten Konten bzw. Depots des Sondervermögens gelangen (§ 10 Abs. 5). Die Depotbank hat entsprechend ihrer Zweckbestimmung lediglich eine formelle Überwachungsfunktion, jedoch kein sachliches Mitspracherecht bei der Führung der Geschäfte durch die Kapitalanlagegesellschaft. An weiteren Schutzbestimmungen sind zu erwähnen: a) Das Verbot von Wertpapiergeschäften zwischen der Kapitalanlagegesellschaft einerseits und ihren Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern andererseits (§ 4 Abs. 3). b) Das Verbot von Verpfändungen und Sicherungsübereignungen von Werten des Sondervermögens (§ 7 Abs. 2). c) Die Abschirmung der Sondervermögen gegen alle Ansprüche Dritter (§ 8 Abs. 2). d) Die Festlegung von Mindestvorschriften für die Vertragsbedingungen (§ 13 Abs. 3) und die Genehmigung der Vertragbedingungen durch die Bankaufsichtsbehörde (§ 13 Abs. 2 Satz 1). Der Entwurf sieht im übrigen bewußt davon ab, ähnlich dem nordamerikanischen Gesetz für jeden denkbaren Mißbrauch Sicherungsvorschriften aufzustellen, die unter Umständen doch umgangen werden können. Als allgemeinen Schutz vor Mißbräuchen hält der Entwurf eine weitgehende Publizität der Sondervermögen und die damit verbundene Überwachung der Kapitalanlagegesellschaft durch die öffentliche Meinung für erforderlich und ausreichend. § 18 Abs. 1 bestimmt deshalb, daß die zum Sondervermögen gehörenden Werte zweimal jährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, wodurch eine Kontrolle der Öffentlichkeit ermöglicht wird. Im Hinblick auf diese Publizität wird es sich eine Kapitalanlagegesellschaft kaum erlauben können, die Geschäfte in einer den Interessen der Anteilinhaber zuwiderlaufenden Weise zu führen. Außerdem würde jeder Mißbrauch im Wert der Anteilscheine sehr bald zum Ausdruck kommen. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hatte vorgeschlagen, zum Schutz der Anteilinhaber die Verpflichtung zur Rücknahme der Anteilscheine im einzelnen gesetzlich festzulegen. Der federführende Ausschuß hält das Risiko einer gesetzlich bis in die Einzelheiten festgelegten Rücknahmeverpflichtung der Kapitalanlagegesellschaft für nicht tragbar. Er ist der Ansicht, daß bei grundsätzlicher Festlegung der Rücknahmeverpflichtung die Genehmigung der Vertragsbedingungen durch die Bankaufsichtsbehörde, die Bekanntgabe der Rücknahmebedingungen auf den Anteilscheinen und der Wettbewerb zwischen den Kapitalanlagegesellschaften ausreichen werden, um für die Anteilinhaber ungünstige Rücknahmebedingungen zu verhindern. Entsprechend einer Anregung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik wurde durch Einfügung von § 16 Abs. 3 bestimmt, daß der Preis der Anteilscheine bei der Ausgabe des ersten Anteilscheines 100 DM nicht übersteigen darf. Damit soll der Gefahr vorgebeugt werden, daß die steuerlichen Vorteile der Kapitalanlagegesellschaft dazu benutzt werden, Sondervermögen ausschließlich für große Kapitalanleger zu schaffen. 3. Steuerliche Vorschriften Die Steuerbestimmungen des § 19 befreien das Sondervermögen von der Körperschaftsteuer, der Abgabe „Notopfer Berlin", der Gewerbesteuer und der Vermögensteuer, während die Kapitalanlagegesellschaft mit ihren Gewinnen voll steuerpflichtig ist. Die von den Werten des Sondervermögens einbehaltene Kapitalertragsteuer wird an das Sondervermögen zurückerstattet. Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% wird nur von Ausschüttungen an Anteilinhaber, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben, nach Maßgabe einer Rechtsverordnung erhoben. In (Neuburger) dieser Rechtsverordnung soll das Nähere darüber bestimmt werden, wie die Durchführung dieser Vorschrift sicherzustellen ist. Der erste unmittelbare oder mittelbare Erwerb sowie der Rückkauf der Anteilscheine unterliegt nicht der Besteuerung nach dem Kapitalverkehrsteuergesetz. Durch § 20 wird der Erwerb von Anteilscheinen als steuerbegünstigter Kapitalansammlungsvertrag zugelassen, falls das Sondervermögen ausschließlich aus solchen Werten besteht, deren Erwerb als Kapitalansammlungsvertrag anerkannt ist. Mit diesen Besteuerungsvorschriften ist steuerlich die Gleichstellung des Anteilinhabers mit dem unmittelbaren Erwerber von Wertpapieren erreicht. In § 22 war die Anfügung des folgenden Absatzes beantragt worden: „(8) § 19 Abs. 1 Satz 3 gilt auch für die Kapitalertragsteuer, die auf Erträge des Anlagevermögens einbehalten ist, welche Gegenstand der Ausschüttung für eine im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes noch nicht beendete Rechenschaftsperiode sind." Hiervon wurde jedoch Abstand genommen, da eine entsprechende Regelung durch die Ermächtigung zum Erlaß der Rechtsverordnung nach § 19 Abs. 5 Nr. 2 bereits ermöglicht worden ist. Bonn, den 10. Januar 1957 Neuburger Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 928 (Vgl. S. 10757 C) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Neuburger, Häussler, Scharnberg und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksachen 2973 [neu], 1585). Der Bundestag wolle beschließen: Folgender neuer § 24 a wird eingefügt: § 24 a Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland. Bonn, den 31. Januar 1957 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Becker (Hersfeld) und Fraktion Feller und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Anlage 4 Drucksache 3111 (Vgl. S. 10758 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Siebenundsechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Gemüsekonserven) (Drucksache 3102). Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Strobel Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 18. Januar 1957 mit dem Entwurf einer Siebenundsechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Gemüsekonserven) — Drucksache 3102 — befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und mit Mehrheit dem Verordnungsentwurf zugestimmt. Bonn, den 18. Januar 1957 Frau Strobel Berichterstatterin Anlage 5 Umdruck 924 (Vgl. S. 10759 A, C, 10760 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Mauk und Genossen zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Siebenundsechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Gemüsekonserven) (Drucksachen 3111, 3102). Der Bundestag wolle beschließen, zu dem Verordnungsentwurf — Drucksache 3102 — den Änderungsvorschlag anzunehmen, daß in § 1 die lfd. Nr. 2 Tarifnr. 2002 gestrichen wird, und der entsprechend neugefaßten Siebenundsechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Gemüsekonserven) zuzustimmen. Bonn, den 21. Januar 1957 Mauk Dr. Czermak Eberhard Frühwald Graff (Elze) Held Dr. Hammer Frau Hütter Kühn (Bonn) Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Schloß Schwann Schwertner Weber (Untersontheim) Wedel Anlage 6 Umdruck 926 (Vgl. S. 10758 B, 10760 C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenundsechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Gemüsekonserven) (Drucksachen 3111, 3102). Der Bundestag wolle beschließen, zu dem Verordnungsentwurf — Drucksache 3102 — den Änderungsvorschlag anzunehmen, daß 1. in § 1 lfd. Nr. 1 Tarifnr. aus 0702 in der Zollsatzspalte die Zahl „10" durch das Wort „frei", 2. in § 1 lfd. Nr. 2 Tarifnr. 2002 in der Zollsatzspalte die Zahl „20" jeweils durch das Wort „frei" ersetzt wird, und der entsprechend neugefaßten Siebenundsechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Gemüsekonserven) zuzustimmen. Bonn, den 23. Januar 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Drucksache 3054 (Vgl. S. 10800 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (8. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) (Drucksache 2695). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bergmeyer Der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung hat in seiner Sitzung vom 28. November 1956 zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) — Drucksache 2695 — Stellung genommen und einstimmig beschlossen, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf mit der Maßgabe zur Annahme zu empfehlen, daß in § 2 der Absatz 2 gestrichen wird. Bonn, den 20. Dezember 1956 Dr. Bergmeyer Berichterstatter Anlage 8 zu Drucksache 3064 (Vgl. S. 10801 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes (Drucksache 1478). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Hoffmann I. Allgemeines Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes — Drucksache 1478 — verfolgt in erster Linie den Zweck, die Einigungsstellen für Wettbewerbsstreitigkeiten, deren Einrichtung bereits durch die Verordnung zum Schutze der Wirtschaft vom 9. März 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 121, 124) ermöglicht worden war, im Umfang der ihnen bis 1945 zustehenden Befugnisse wieder funktionsfähig zu machen. Schon vor dem Erlaß der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft waren mit den bei mehreren Industrie- und Handelskammern eingerichteten Einigungsstellen zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten gute Erfahrungen gemacht worden. Ein Mangel haftete diesen Stellen nach Auffassung der beteiligten Wirtschaftskreise nur insofern an, als sie nicht die Befugnis hatten, die streitenden Parteien zu einem persönlichen Erscheinen vor den Einigungsstellen zu zwingen. Die Verordnung zum Schutze der Wirtschaft suchte diesem Mangel dadurch abzuhelfen, daß sie die Einigungsstellen durch Einfügung des § 27 a in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf eine gesetzliche Grundlage stellte und ihnen die Befugnis verlieh, das persönliche Erscheinen der Parteien anzuordnen und gegebenenfalls durch Ordnungsstrafen zu erzwingen. Die auf dieser Grundlage arbeitenden Einigungsstellen haben sich nach dem übereinstimmenden Urteil aller Beteiligten bewährt. Die Tätigkeit dieser Stellen wurde jedoch nach dem Kriegsende unterbrochen, da die bis 1945 als Körperschaften des öffentlichen Rechts bestehenden Industrie- und Handelskammern, bei denen die Einigungsstellen eingerichtet waren, in einem Teil des Bundesgebiets auf Grund besatzungsrechtlicher Vorschriften nunmehr in privatrechtlicher Form neu gebildet wurden und man die Auffassung vertrat, daß Organisationen des privaten Rechts Hoheitsbefugnisse wie die Befugnis zur Anordnung des persönlichen Erscheinens der Parteien und zur Verhängung von Ordnungsstrafen nicht übertragen werden dürften. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf zielt darauf ab, die Einigungsstellen für Wettbewerbsstreitigkeiten wieder auf eine einheitliche Rechtsgrundlage zu stellen. Als der Entwurf der Bundesregierung eingebracht wurde, waren die Unterschiede in der Rechtsform der Industrie- und Handelskammern in den verschiedenen Teilen des Bundesgebiets noch nicht beseitigt. Dies hat den Bundesrat veranlaßt, gegen den Entwurf der Bundesregierung eine Reihe von Bedenken geltend zu machen, die sich insbesondere gegen die im Entwurf der Bundesregierung vorgesehene Verpflichtung der Landesregierungen zur Einrichtung von Einigungsstellen und gegen die Übertragung hoheitsrechtlicher Befugnisse auf diese Stellen richteten. Diesen Bedenken dürfte jedoch inzwischen insofern Rechnung getragen worden sein, als durch das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 920) alle im Bundesgebiet bestehenden Industrie- und Handelskammern wieder einen öffentlich-rechtlichen Status erhalten haben. Damit besteht für die Einrichtung der Einigungsstellen der gleiche Rechtszustand, wie er bei der Schaffung dieser Stellen im Jahre 1932 bestanden hat. Mit der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Neufassung des § 27 a UWG wird infolgedessen der schon nach der bisherigen Fassung dieser Vorschrift bestehende Rechtszustand lediglich ausdrücklich bestätigt mit der Maßgabe, daß die bisherige Regelung durch eine Reihe zum Teil technischer Einzelheiten verbessert und den gegenwärtigen Verhältnissen angepaßt wird. Der Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung in seiner 96. Sitzung am 8 Juli 1955 dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik als dem federführenden Ausschuß und dem Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht zur Mitberatung überwiesen. Beide Ausschüsse haben den Entwurf eingehend beraten. Der federführende Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 1956 den Entwurf in der aus der Drucksache 3064 ersichtlichen Fassung beschlossen. II. Im einzelnen Zu den einzelnen Bestimmungen des Entwurfs ist nach dem Ergebnis der Ausschußberatungen folgendes zu bemerken: 1. Umstritten war zunächst die Frage, ob die Landesregierungen zur Errichtung der im Entwurf vorgesehenen Einigungsstellen verpflichtet werden sollten und welchen Organisationen die Einigungsstellen angegliedert werden sollten. Gegen die von der Bundesregierung vorgeschlagene Verpflichtung der Landesregierungen sind nach Auffassung des federführenden Ausschusses mit Rücksicht auf das bereits erwähnte Gesetz zur vorläufigen Regelung (Dr. Hoffmann) des Rechts der Industrie- und Handelskammern keine Bedenken mehr zu erheben. Der mitberatende Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht hatte vor der Verabschiedung dieses Gesetzes im Anschluß an die vom Bundesrat geltend gemachten Bedenken noch die Ersetzung der MußVorschrift durch eine Kann-Vorschrift vorgeschlagen. Um sicherzustellen, daß die Einigungsstellen nur bei öffentlich-rechtlichen Organisationen eingerichtet werden, schlägt der federführende Ausschuß vor, die Einigungsstellen nur bei den Industrie- und Handelskammern und nicht auch bei sonstigen überfachlichen Berufsvertretungen der gewerblichen Wirtschaft zu errichten, wie es die Bundesregierung vorgeschlagen hatte. Die erforderliche Beteiligung der nicht den Industrie- und Handelskammern angehörenden Gewerbetreibenden wird nach dem Vorschlag des federführenden Ausschusses durch eine entsprechende Ergänzung der in § 27 a Abs. 10 UWG vorgesehenen Ermächtigung der Landesregierungen gewährleistet. 2. Umstritten war ferner die Frage, in welchem Umfang die Parteien in die Lage versetzt werden sollten, auf die Besetzung der Einigungsstellen Einfluß zu nehmen. Dem Vorschlag der Bundesregierung, die Frage der Besetzung der Einigungsstellen im vollen Umfang der Regelung durch die Landesregierungen zu überlassen, konnte sich der federführende Ausschuß nicht anschließen. Die Mehrheit des Ausschusses hielt es andererseits auch nicht für zweckmäßig, die Berufung der Beisitzer der Einigungsstellen von der Zustimmung beider streitenden Parteien abhängig zu machen. Die Mehrheit des Ausschusses schlägt deshalb in § 27 a Abs. 2 eine Regelung vor, nach der die Berufung der Beisitzer aus einer alljährlich für das Kalenderjahr aufzustellenden Liste grundsätzlich im Einvernehmen mit den Parteien erfolgen soll, im einzelnen Fall aber auch ohne die Zustimmung der Parteien erfolgen kann. Für die Ausschließung und Ablehnung von Mitgliedern der Einigungsstelle sollen nach dem Vorschlag des federführenden Ausschusses die diesbezüglichen Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechend anzuwenden sein. 3. Umstritten war schließlich die Frage, welche Befugnisse den Einigungsstellen für den Fall des Nichtzustandekommens eines Vergleichs zu übertragen seien. Die Bundesregierung hatte vorgegeschlagen, die Einigungsstelle in diesem Falle entsprechend dem geltenden Recht zu ermächtigen, sich gutachtlich über den Streitfall zu äußern. Diese Regelung wurde von der Mehrheit des federführenden Ausschusses nicht für zweckmäßig gehalten. Der Ausschuß schlägt statt dessen vor, die Einigungsstelle nur zu ermächtigen, den Parteien einen schriftlichen, mit Gründen versehenen Einigungsvorschlag zu machen. Um Mißbräuchen vorzubeugen, sollen nach der vom federführenden Ausschuß beschlossenen Fassung der Einigungsvorschlag und seine Begründung nur mit Zustimmung der Parteien veröffentlicht werden dürfen. 4. Entsprechend einer von dem mitberatenden Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht gegebenen Anregung schlägt der federführende Ausschuß vor, durch Einfügung eines Absatzes 8 a in den § 27 a UWG zu bestimmen, daß durch die Anrufung der Einigungsstelle die Verjährung in gleicher Weise wie durch Klageerhebung unterbrochen wird. Diese Regelung soll verhindern, daß in Wettbewerbsstreitigkeiten Klage nur zum Zwecke der Unterbrechung der Verjährung erhoben werden muß. 5. Die übrigen von dem federführenden Ausschuß beschlossenen Änderungen des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs beziehen sich im wesentlichen auf technische Einzelheiten des Verfahrens vor den Einigungsstellen und tragen weitgehend den Änderungsvorschlägen des Bundesrates und des mitberatenden Ausschusses für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Rechnung. Durch den Beschluß des federführenden Ausschusses, den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf — Drucksache 1478 — in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung dem Plenum zur Annahme zu empfehlen, erübrigt sich die weitere Behandlung des den gleichen Gegenstand betreffenden Antrages der Abgeordneten Stücklen, Griem, Schmücker und Genossen — Drucksache 1329 —. Dieser Antrag war noch vor dem Entwurf der Bundesregierung eingebracht worden und unterscheidet sich von diesem Entwurf, abgesehen von einer Reihe technischer Einzelheiten, im wesentlichen nur dadurch, daß er eine erweiterte sachliche Zuständigkeit für die Einigungsstellen vorsieht. Die Mehrheit der beiden beteiligten Ausschüsse hielt es jedoch in Übereinstimmung mit der Auffassung der Bundesregierung nicht für zweckmäßig, die sachliche Zuständigkeit der Einigungsstellen gegenüber der bisherigen Regelung zu erweitern. Der federführende Ausschuß empfiehlt dem Plenum des Bundestages, den Antrag der Abgeordneten Stücklen, Griem, Schmücker und Genossen als durch die Beschlußfassung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf erledigt abzulehnen. Bonn, den 29. Januar 1957 Dr. Hoffmann Berichterstatter Anlage 9 Umdruck 930 (Vgl. S. 10801 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hoffmann, Dr. Hellwig, Lange (Essen), Petersen, Dr. Elbrächter, Dr. Henn zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes (Drucksachen 3064, 1478). Der Bundestag wolle beschließen, in Artikel 4 folgenden § 4 a einzufügen: § 4a Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland. Bonn, den 31. Januar 1957 Dr. Hoffmann Dr. Hellwig Lange (Essen) Petersen Dr. Elbrächter Dr. Henn
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    Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt (Hamburg).


Rede von Helmut Schmidt
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  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem von dem Herrn Verteidigungsminister recht sachlich und nüchtern begründeten Entwurf eines Fünften Nachtrags-


(Schmidt [Hamburg])

haushalts möchte ich eine Reihe von Einzelbemerkungen machen.

(Abg. Bausch: Wir haben hier die erste Lesung mit einer Grundsatzdebatte! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

— Haben Sie keine Angst, Herr Bausch! Sie haben mich doch sonst nicht unterschätzt.
Herr Minister Strauß, soweit ich sehe, ist dies der erste Etat, der voll unter Ihrer Verantwortung hier eingebracht wird. Infolgedessen wäre es an und für sich zu erwarten gewesen, daß Sie die Grundsatzdebatte, die Herr Bausch von uns verlangt, Ihrerseits zunächst einmal mit einer grundlegenden Darlegung Ihrer sogenannten Konzeption vorbereitet hätten.

(Zuruf von der Mitte: Wie oft denn noch!)

— Wie oft denn noch? Ich komme gleich darauf zurück. — Um die neue Konzeption kennenzulernen, werden wir ja noch etwas warten müssen. Deswegen können wir uns heute hier, soweit die Konzeption den Verteidigungsminister angeht, nicht auseinandersetzen, wohl aber, soweit sie diese bemerkenswerte, weil außerordentlich üble Rede des Herrn Dr. Jaeger angeht.

(Zurufe von der Mitte: Ausgezeichnet! — Das war ein sehr gutes Lob!)

— Ich bleibe dabei, meine Damen und Herren von der Rechten: das war eine der übelsten Reden der letzten zwölf Monate.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Majonica: Jetzt unterschätzen Sie sich selbst, Herr Schmidt! — Abg. Dr. Kliesing: Was wir von Ihnen hören, Herr Schmidt, beruhigt!)

— Herr Jaeger hat zu beweisen versucht, wir Sozialdemokraten hätten die Wehrpflicht erst dadurch ermöglicht, daß wir der zweiten Grundgesetzänderung zugestimmt hätten. Zwei Minuten später hat er zu beweisen versucht, Sie hätten zwar dem Volk das Opfer der Wehrpflicht auferlegen wollen, wir aber nicht. Wo ist da die Logik?

(Zuruf von der Mitte: Sie haben nicht recht zugehört!)

Es kommt mir aber eigentlich darauf an, den Zettelkasten des Herrn Jaeger etwas zu vervollständigen. Er hat ja von dem „großen Staatsmann", dem Bundeskanzler der Bundesrepublik und Parteivorsitzenden der CDU/CSU, gesprochen

(Zuruf von der Mitte: Sie sind nicht im Bilde!)

und gleichzeitig behauptet, daß die Wehrpolitik dieses Kanzlers und dieser Partei seit 1951 vom ersten Tage an „klar, gerade und eindeutig" gewesen sei. Es tut mir leid, daß der Herr Dr. Jaeger mit seinen Zitaten bei dem Jahre 1951 angefangen hat. Warum eigentlich nicht bei 1950, Herr Dr. Jaeger? Ich habe hier ein Zitat Ihres „großen Staatsmannes" aus dem Jahre 1950. — Das mit dem „großen Staatsmann" haben Sie gesagt, ich zitiere das nur. —

(Abg. Dr. Jaeger: Es ist auch meine Überzeugung!)

Der Herr Bundeskanzler hat am 20. April 1950 erklärt: „Eine Aufstellung von militärischen Streitkräften in Deutschland wünschen wir nicht, wir haben genug vom Kriege."
Zuruf von der Mitte: Haben wir auch! —
Weitere Zurufe von der Mitte.)
Am 6. August 1950, als gleichzeitig schon seine geheimen Verhandlungen mit den Hohen Kommissaren da oben über jene Angebote im Gange waren,

(Zuruf: Petersberg-Abkommen!)

erklärte er: „Ich habe mich wiederholt gegen die Wiederaufrüstung Deutschlands ausgesprochen,

(Zurufe von der Mitte: Richtig! — weitere Zurufe von der Mitte — Abg. Dr. Mommer: Waren damals die Russen nicht so gefährlich?)

weil ich vor allem dem tiefen Friedenswillen des deutschen Volkes und der deutschen Jugend Ausdruck geben will, die einen tiefen Abscheu vor Uniformen und Waffen hat."

(Erneute Zurufe von der Mitte.)


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    „Es muß ein für allemal klargestellt werden, daß wir prinzipiell gegen eine Wiederaufrüstung der Bundesrepublik und damit auch gegen die Errichtung einer deutschen Wehrmacht sind."
    Was heißt nun „prinzipiell"? Ist das ein Grundsatz mit Ausnahmen, wobei die Ausnahme zur Regel wird? Oder wie war es gemeint?

    (Zuruf von der Mitte: Das wissen Sie ja selbst! — Abg. Dr. Mommer: Damals waren die Russen noch harmlos?!)

    — Nein, die waren gar nicht harmlos. Herr Kiesinger hat uns gestern erklärt, daß die russische Machtpolitik von 1945. 1946, 1947, 1948 bis heute immer dieselbe gewesen sei, immer dieselbe; sie war infolgedessen 1949, als der Bundeskanzler diese Äußerung machte, schon dieselbe, ebenso 1950 und 1951, wenn Herr Kiesinger recht hat.

    (Abg. Dr. Jaeger: Aber die Politik der Westmächte war eine andere!)

    — Herr Dr. Jaeger, es hat sich eben nicht nur die Politik der Westmächte gewandelt, sondern es haben sich insbesondere — und darauf kommt es mir jetzt an, ich rede ja nicht von- den Staatsmännern der Westmächte, sondern von Ihrem „großen Staatsmann" — und vor allem cl essen Auffassungen gewandelt; d a s steht hier zur Diskussion.
    Wenn einer im Glashaus sitzt, soll er nicht nach anderen mit Steinen werfen. Und wenn Sie aus dem Zettelkasten Inkonsequenzen und zu verschiedenen Zeitpunkten und unter verschiedenen Umständen verschiedene Nuancen bei Sozialdemokraten feststellen wollen, dann haben wir wohl ein gutes Recht, festzustellen, daß die unbedingte Ablehnung jeder Wiederaufrüstung durch den Bundeskanzler im Jahre 1949 und das heutige unbedingte Bekenntnis zu einer möglichst umfangreichen, mit möglichst großen Reserven ausgestatteten Aufrüstung nicht mehr ein Widerspruch in der Nuance, sondern ein kategorischer Widerspruch ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Nun geht das ja weiter. In den folgenden Jahren haben Sie zunächst gesagt: Wir sind verpflichtet,


    (Schmidt [Hamburg])

    509 000 Mann zu stellen. Darauf haben Ihnen die Sozialdemokraten nachgewiesen, daß wir dazu nicht verpflichtet sind. Dann hat die Bundesregierung — das war der Verteidigungsminister Blank — gesagt: Wir sind doch verpflichtet. Und dann haben die Sozialdemokraten ihn in die Ecke getrieben, und darauf ist Herr Dr. Richard Jaeger auf diesen Platz gegangen und hat gesagt: „Ich will ja zugeben, daß wir nicht verpflichtet sind, aber wir wollen 500 000 Mann." Das war schon die nächste Inkonsequenz. Herr Dr. Jaeger hatte das noch gar nicht lange ausgesprochen, da kam es in Königswinter, oder wo es immer gewesen ist, zu internen Auseinandersetzungen in der CDU/CSU-Fraktion, und da hat der gegenwärtige Verteidigungsminister und damalige Sonderminister Strauß gesagt: „300 000 Mann tun es auch."
    Nun, ich kann verstehen, Herr Dr. Jaeger, daß Herr Strauß genau wie Herr Erler das Recht hat, eine private Meinung zu haben. Aber wenn Sie dem Herrn Erler das vorwerfen — was Sie getan haben —, dann haben wir vielleicht das Recht, den Verteidigungsminister zu fragen, was eigentlich die wirkliche Meinung und die wirkliche Planung der Bundesregierung ist. Sie haben von 50 000 Stellen geredet, und Sie wissen ganz genau, daß der Verteidigungsminister von diesen 50 000 Stellen bis zum 30. April nicht eine einzige besetzen kann. Wenn er sie für die zukünftige Planung braucht, wie er gesagt hat, dann wird Ihre Mehrheit sie ihm ja im Haushalt 1957 verschaffen, der am 1. April in Kraft treten wird. Da gibt es also gar keine Rederei, sondern es handelt sich darum, daß die verschiedenen Verteidigungsminister der Bundesrepublik im Laufe der letzten vier Monate verschiedene Zahlen über ihre Aufstellungsplanungen in die Öffentlichkeit gegeben haben. Ich brauche es wohl im einzelnen nicht vorzulesen; ich habe die dpa-Meldungen hier. Das ist also Ihr „stetiger, klarer, eindeutiger" Kurs. Insgesamt ist das, was wir bisher aus offiziellem Munde über die Planung des Aufbaus der Bundeswehr gehört haben, deswegen so unglaubwürdig, weil es sich laufend widerspricht und weil nicht der Herr Strauß hier eine sachliche, nüchterne Rede über den von ihm geplanten Aufbau der Bundeswehr gehalten hat, sondern der Herr Dr. Jaeger eine Wahlrede.
    Es wäre sehr erfreulich, sehr wünschenswert, wenn die Bundesregierung, da sie sich schon nicht mit mündlichen Erklärungen auf dieses Gebiet begibt, dem Hause wenigstens einmal eine Denkschrift über den geplanten Aufbau der Bundeswehr, sagen wir, für die nächsten zwei, drei Jahre — wenn Sie noch so lange hier allein bestimmen können — vorlegte. Das Vorlegen der Denkschrift hätte den Nachteil, daß sie jedenfalls vorher darüber nachdenken müßte, was sie da hineinschreiben soll. Für uns wäre es ein Vorteil, daß wir so endlich einmal in den Genuß einer klaren Konzeption Ihrer Seite kämen.
    Wir möchten auch endlich wissen, ob die Bundesregierung wirklich die Absicht hat, die Wehrpflicht vor der Wahl durchzuführen, oder ob es nicht vielmehr so ist, daß Sie nur dem Schein nach — um vor der Öffentlichkeit so tun zu können, als ob Sie Ihren Standpunkt durchgesetzt hätten — die Wehrpflicht durchführen, während es sich in Wirklichkeit um als Wehrpflichtige getarnte Freiwillige handelt. Das ist eine der vielen großen Unklarheiten, die zur Zeit in Ihrer Wehrpolitik festzustellen sind. Dabei wissen wir ganz genau, daß genug Freiwillige zur Verfügung stehen, so daß Sie Wehrpflichtige eigentlich noch nicht brauchen.
    Im Zusammenhang mit dieser Personalplanung möchte ich fragen: Wie ist denn nun die Aufstellungsplanung? Der Herr Blank hat uns unter „geheim" oder sogar „GKdos" vor einiger Zeit im Verteidigungsausschuß eine Reihe von Divisionen und anderen Einheiten, Stäben oder Verbänden genannt, die er aufstellen will. Das ist aber offenbar inzwischen auch nach Ihrer eigenen Einsicht hinfällig. Der Herr Bundesverteidigungsminister von heute hat uns bisher nicht — wohl aber der Presse — eine solche Aufstellungsplanung gegeben. Wohl befinden sich einige Erläuterungen in dem Fünften Nachtragshaushalt, der uns heute vorliegt, und in dem Entwurf des Bundeshaushalts 1957. Aber diese Erläuterungen stimmen wiederum nur mit den Planstellenziffern überein, die dort eingesetzt sind. Herr Strauß hat selber angekündigt, daß er in Wirklichkeit gar nicht so viel Planstellen brauche. In dem Haushalt für 1957 stehen, glaube ich, 270 000 Planstellen. Herr Strauß hat selber vor der Presse gesagt, er werde bis Ende 1957 nur 120 000 Mann unter Waffen bringen, und wenn es hoch komme und die Räumung der Kasernen durch die Alliierten und das Neubauprogramm es zuließen, würden es vielleicht 135 000 werden. Er hat also doppelt so viel Planstellen drin, wie er wirklich ausfüllen kann. Es ist also die Frage, wieviel er im Rahmen dieser doppelt so vielen Planstellen tatsächlich aufstellen will. Wir wissen es nicht; wir möchten es aber gern einmal wissen, Herr Minister.
    Art. 78 a des Grundgesetzes bestimmt, daß sich die Grundzüge der Organisation und die Stärke der Streitkräfte aus dem Haushaltsplan ergeben müssen. Das ist einstweilen nicht der Fall. Vielleicht werden Sie das im Verteidigungsausschuß noch nachholen und korrigieren können. Was zur Zeit in den Erläuterungen des Haushaltsplans drinsteht, wird dieser grundgesetzlichen Anforderung materiell und, ich füge hinzu, auch formell nicht gerecht. Ich möchte den Haushaltsbearbeitern und den sonstigen Mitarbeitern des Herrn Ministers Strauß empfehlen, sich einmal den Reichswehrhaushalt des Jahres 1929 anzuschauen. In der Weimarer Reichsverfassung gab es meines Wissens keine Bestimmung, wonach die Stärke und die Gliederung aus dem Haushalt hervorgehen mußten. Aber schauen Sie sich einmal an, mit welcher Akribie das damals gemacht worden ist! Da können Sie genau feststellen, wieviel Nachrichtenabteilungen, wieviel Bataillone, wieviel Zeugämter usw. es geben sollte. Sie können feststellen, daß z. B. die 7 Bataillone der Pionierwaffe 7 Oberste haben würden, 28 Hauptleute, 42 Oberleutnante, 70 Oberfeldwebel, 14 Köpfe Dienstgrade verschiedener Art, 147 Feldwebel usw. usw., ganz genau! Da war kein Muscheln möglich, kein Hin-. und Herschieben. Was wir dagegen heute haben, ist eine unbeschränkte Möglichkeit des Hin-und Herschiebens ohne jede parlamentarische Kontrolle. Diese Sorgfalt beim Aufstellen von Wehrhaushalten einschließlich der Organisation der Gesamtwehrmacht und ihrer Stellenpläne gab es, nebenbei bemerkt, auch schon viel früher, nämlich schon 1913 und in den Jahren davor. Was wir heute haben, ist ein Rückfall in Zeiten weit vor Wilhelm II!
    Übrigens, bei dem Vergleich der Haushaltspläne der Reichswehr mit heute ist mir aufgefallen, daß die Reichswehr im Jahre 1929 insgesamt 750 Generale und Stabsoffiziere hatte. Davon entfielen auf das Ministerium 130, das sind rund 20 %. Heute sollen im Ministerium insgesamt achtmal soviel


    (Schmidt [Hamburg])

    Stabsoffiziere sitzen wie in der ganzen Truppe zusammengenommen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Es ist vielleicht nützlich, daß man auf diesen Punkt einmal hinweist; er liegt im übrigen nicht im Zentrum meiner Darlegungen. Aber ich glaube, Herr Verteidigungsminister, bei solchen Dingen darf man sich nicht wundern, wenn in der Truppe von Ihrem „Bonner Wasserkopf" die Rede ist.
    Nun haben Sie im Zusammenhang mit dem Haushalt von Ihrer Rolle als Postbankier gesprochen. Aber Sie haben dabei nur die Hälfte der Tatsachen dargelegt. Über das, was der Verteidigungsminister vorgetragen hat, hinaus, d. h. über die Gebührenvorauszahlung und das Darlehen an die Bundespost — das an und für sich schon zweifelhaft ist, das ich aber einmal gelten lassen will — über dieses hinaus hat der Postminister Lemmer vor der Presse im Januar und übrigens vorher in einer Sitzung des Postverwaltungsrates — ich wäre nicht darauf gekommen, Herr Strauß; aber Sie haben es aufgebracht, und so muß ich dazu Stellung nehmen — erklärt, zusätzlich zu den Dingen, die in Ihrem Haushalt stehen, würden Sie für 5 Jahre 250 Millionen Schatzwechsel der Bundespost ins Portefeuille nehmen. Ich habe das gestern im Postverwaltungsrat zur Sprache gebracht und dort erfahren, daß Sie das Angebot inzwischen zurückgezogen haben. Ich begrüße es, daß Sie es zurückgezogen haben; das war nämlich haushaltsrechtlich wirklich nicht möglich. Ich bedaure es natürlich für die Post, die nunmehr in der Klemme sitzt und nicht weiß, wie sie sich da heraushelfen soll.
    Im übrigen haben Sie darauf hingewiesen, daß Ihrem Haushaltsentwurf eine Übersicht über die Bindungsermächtigungen angefügt sei, und Sie haben gemeint, Bindungsermächtigungen seien ein haushaltsrechtlich einwandfreies Instrument. Zweifellos, Herr Strauß, nur daß es sich hier um insgesamt 12 1/2 Milliarden handelt, die heute schon aufgelaufen sind, die wir nicht formell beanstanden, sondern materiell. Ich habe vor 4 Wochen bei einer ähnlichen Debatte diese Summe auf 11 Milliarden geschätzt. Sie ist also inzwischen noch um 1 1/2 Milliarden höher, wie ich jetzt sehe. Und ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, es hat seit 1870/71 mit Ausnahme der beiden Weltkriege und mit Ausnahme der Aufrüstung unter den Nazis kein einziges Jahr in der deutschen Finanzgeschichte gegeben, in dem Bindungsermächtigungen von einer solchen Gesamthöhe im Verhältnis zum Gesamthaushalt jemals in Erscheinung getreten wären.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das hat es wirklich nur während der beiden Kriege und bei den Nazis gegeben. Eine so ungesunde Finanzplanung ist erstmalig und einmalig in Deutschland seit 1871.

    (Abg. Dr. Seffrin: Das habe ich Ihnen doch schon einmal klarzumachen versucht!)

    — Ja, Sie haben das klarzumachen versucht, Herr Seffrin! Sie haben klargemacht, daß Sie nichts davon verstehen!

    (Lebhafte Zurufe von der CDU/CSU. — Abg. Dr. Jaeger: Ein bissel höflicher könnten Sie schon sein! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Ist das Ihr Stil?)

    — Nein, das ist der Stil von Herrn Jaeger, den ich hier kopiere.

    (Abg. Dr. Jaeger: Was Stil ist, wissen Sie überhaupt nicht!)

    In diesen 12 1/2 Milliarden befinden sich 3 1/2 Milliarden für Panzer und gepanzerte Fahrzeuge. Kein Mensch in diesem Hause, vielleicht mit Ausnahme des Herrn Berendsen und des Herrn von Manteuffel, weiß, was mit diesen 3 1/2 Milliarden tatsächlich gemacht wird. Keiner weiß es! Wir wissen nur, daß die alten Pläne ad acta gelegt worden sind. Es befinden sich 1,6 Milliarden DM für Schiffe drin. Keiner von uns weiß, was damit gemacht wird. Wir hören nämlich nur, daß die alten Programme zweifelhaft geworden sind.
    Es befinden sich 4 1/2 Milliarden DM für Flugzeuge drin. Das ist, grob gesprochen, genauso viel, wie neulich die ganze Rentenreform ausgemacht hat. Nur für Flugzeuge! Und keiner von uns weiß, was dafür gekauft wird und bei wem.

    (Zuruf von der SPD: Unerhört!)

    Der Herr Verteidigungsminister hat völlige Freiheit, im Rahmen seiner 12 1/2 Milliarden DM Bindungsermächtigung, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Waffengruppen, zu bestellen zu Zeitpunkten, die er für richtig hält, und zu bestellen, was er für richtig hält.

    (Abg. Dr. Kliesing: Das ist ja nicht wahr! Das ist unwahr!)

    — Das ist nicht unwahr. Herr Kliesing. — Wir wären sehr dankbar, wenn wir hierüber wieder einmal unterrichtet werden könnten, nachdem wir bisher nur wissen, daß die alten Pläne nicht mehr gelten. Auch das gehört in das Kapitel der „Klarheit" und „Stetigkeit", von dem Herr Jaeger hier gesprochen hat.
    Eine solche plein pouvoir, wie sie der Verteidigungsminister heute hat, hat noch niemals ein deutscher Kriegsminister gehabt, weder unter Wilhelm II., noch in der Weimarer Republik, noch unter Hitler.

    (Lebhafte Rufe von der SPD: Hört! Hört!)

    Ich werde nachher Veranlassung haben, auf die Zeit vor 1913 zurückzukommen, nachdem Herr Dr. Jaeger dauernd in der Vergangenheit gekramt und auch Herr Strauß mehrfach unsern alten Parteivorsitzenden August Bebel zitiert hat.

    (Abg. Dr. Jaeger: Ich habe Ollenhauer zitiert; der ist doch frischer!)

    — Sie haben Ollenhauer zitiert, Herr Strauß hat Bebel zitiert, und ich werde mir erlauben, Ihre geistigen Väter aus jener Zeit zu zitieren,

    (Abg. Dr. Jaeger: Das können Sie ruhig tun!)

    um den Verfall der Sitten im Wehretatwesen und
    im Parlamentarismus Ihnen deutlich zu machen.
    Dabei komme ich zunächst auf eine Äußerung des Abgeordneten Stücklen in der Wehrdebatte des Jahres 1913.

    (Abg. Dr. Jaeger: 1913?)

    — 1913! Das war der Onkel von unserem Freunde Stücklen. Sie sehen, der Neffe ist inzwischen politisch ein wenig entartet — wenn er es mir nicht übelnimmt!

    (Heiterkeit.)



    (Schmidt [Hamburg])

    Der Onkel Stücklen hat den damaligen Reichsmilitäretat, von dem ich noch einmal sage: er war wesentlich übersichtlicher und klarer als der von Herrn Strauß, damals als das Unübersichtlichste bezeichnet, was man sich denken könne. Sie sehen also, der Onkel war aus aufrechterem Holz gemacht als der Neffe.

    (Abg. Dr. Jaeger: Eine geringere Phantasie!)

    Das dürfte der nämlich heute nicht öffentlich sagen, auch wenn er es glauben würde.
    Übrigens gab es damals auch eine FVP. Das hieß allerdings etwas anders, wurde aber genauso abgekürzt. „F" bedeutete damals „fortschrittlich" — so ändern sich eben die Zeiten!

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD.)

    Der Redner Müller-Meiningen von der Fortschrittlichen Partei sagte damals in derselben Debatte — es war die Wehrdebatte im Jahre der Heeresvermehrung; das war eine große Geschichte, die damals passierte —:
    Wir haben allen Grund, das Budgetrecht des
    Reichstags so ängstlich zu wahren wie jemals.
    Wenn doch die FVP von heute und ihr General
    von Manteuffel ähnlich gute Parlamentarier wären!
    Übrigens hat derselbe Abgeordnete dabei abgehoben auf die Unterstützung sogenannter vaterländischer Vereine aus dem Fonds des damaligen Kriegsministeriums. Heute heißen diese vaterländischen Vereine „Arbeitsgemeinschaft demokratischer Kreise" oder ähnlich. Ihre Aktivität ist eher schlimmer als besser. Ich komme darauf nachher zurück.
    Zunächst noch ein paar Worte zur Rüstungsplanung. In diesem Haushalt stehen 80 Millionen DM für Forschung, Entwicklung und Erprobung. Jeder von uns weiß, daß diese 80 Millionen DM von heute bis zum 31. März nicht ausgegeben werden können. Aber für die nächsten beiden Jahre zusammen sind auch schon wieder 600 Millionen DM angekündigt. Ich will gar nicht die Höhe kritisieren, sondern ich möchte nur, fragen: Was soll damit eigentlich entwickelt und erprobt werden? Wer macht was in Zusammenarbeit mit wem? Der Lobbyismus auf diesem Gebiet treibt ungeahnte Blüten bis weit ins Parlament hinein.

    (Abg. Dr. Seffrin: Woher wissen Sie denn das, Herr Schmidt?)

    — Wir sind bereit, notfalls einen Untersuchungsausschuß über solche Themen herbeizuführen, Herr Seffrin.

    (Abg. Dr. Seffrin: Das wäre gut!)

    Der Bundestag besaß einmal neun Monate lang ein Organ zur Überwachung dieser und ähnlicher Vorgänge. Ich spreche von dem aufgelösten Unterausschuß für Rüstung und Beschaffung.
    Zunächst möchte ich aber gerade unter diesem speziellen Gesichtspunkt des Ausschusses für Rüstungs- und Beschaffungsfragen die historische Parallele weiterführen. Im Jahre 1913, im Jahre der Heeresvermehrung, beantragte die damalige sozialdemokratische Fraktion die Einsetzung einer parlamentarischen Kommission zur Prüfung der gesamten Rüstungslieferungen für Reichsheer und -marine. Zu diesem Antrag sagte damals der Abgeordnete Erzberger von der Zentrumsparted, die damals eine bedeutende Partei war, — —

    (Abg. Kiesinger: Wir haben es nicht vergessen! — Abg. Dr. Kliesing: Sie haben recht!)

    — Ja, wenn man so sieht, wie Sie heute mit der Zentrumspartei umgehen,

    (Heiterkeit bei der SPD)

    war es vielleicht doch angebracht, diesen Hinweis zu machen. — Herr Erzberger, der damals für den sozialdemokratischen Antrag sprach, sagte wörtlich folgendes — das könnte man heute genauso sagen —:
    Ich muß der Auffassung, als hätte der Reichstag nicht das Recht, sich um die Verwendung dieser Mittel zu bekümmern, auch soweit Lieferungen vergeben werden, auf das allerentschiedenste widersprechen.
    Klammer auf im Protokoll:
    Lebhafter Beifall im Zentrum, bei den
    Nationalliberalen, links und bei den Sozialdemokraten.)

    (Abg. Kiesinger: Das waren noch schöne Zeiten!)

    — Das war eben noch ein Parlament, obwohl es verfassungsmäßig weniger Rechte hatte als dieses, das von seinen Rechten keinen Gebrauch macht, Herr Kiesinger!

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.) Herr Erzberger fuhr fort:

    Das Budget- und Kontrollrecht des Reichstags schließt nicht nur die Bewilligung, sondern zweifellos auch das Recht zur Prüfung ein, ob die bewilligten Gelder zweckentsprechend ausgegeben werden.
    Was hätte dieser Mann, den wir um seiner nachmaligen Schaffung des Reichsfinanzausgleichs, der Reichssteuerreform, der Reichsfinanzverwaltung willen als einen der hervorragendsten Finanzpolitiker bezeichnen müssen, die Deutschland je gehabt hat, was hätte Erzberger damals wohl gesagt, wenn er die Panzermisere, von der Herr Jaeger sprach, des Jahres 1956 hätte vorausahnen können!
    Herr Erzberger fuhr fort — und ich schließe mich wiederum völlig der Meinung dieses Mannes an, der im Jahre 1913 zu demselben Problem
    sprach —:
    Ich meine, daß gerade diejenigen Parteien, die entschlossen sind, eine Vermehrung unserer Rüstung durchzuführen, das größte Interesse daran haben, der Einsetzung einer solchen Kommission zuzustimmen, die volle Klarheit schaffen soll. Der Schlußeffekt wird sein, daß wir manche Million künftig sparen werden.
    In bezug auf die M-47-Panzer würden wir heute nur statt „Million" „Milliarde" zu setzen brauchen, dann wäre alles wieder parallel.
    Der damalige Sprecher der Nationalliberalen hat sich in ähnlicher Weise ausgesprochen, damals waren eben die Herren von der Rechten bessere Demokraten als heute.

    (Abg. Dr. Seffrin: Was war das für ein Satz?)

    Die Debatte um den ständigen Unterausschuß des Reichstages mit Recht auf zeugeneidliche Ver-


    (Schmidt [Hamburg])

    nehmung zur Prüfung der gesamten Rüstungslieferungen hatte natürlich auch einen konservativen Redner. Es war der Graf Westarp. Graf Westarp sagte:
    Wir sind der Meinung, daß die Durchführung der Rüstungslieferungen, die Vergebungen, der Abschluß der Geschäfte, daß das alles Sache der Exekutive ist und daß dem Reichstag weder selbst noch durch Kommissionsmitglieder ein Recht zusteht, sich an dieser Durchführung der Lieferungen zustimmend oder mitwirkend zu beteiligen. Der Reichstag hat nur das Recht der etatrechtlichen und rechnungsmäßigen Kontrolle.
    Ich darf zum Schluß noch erklären, daß ich meine Ausführungen gleichzeitig auch im Auftrage der Herren von der Reichspartei gemacht habe.
    Könnte heute auch so passieren! Damals hießen diese Leute Westarp und nannten sich konservativ, später hießen sie Hugenberg oder ähnlich und nannten sich deutschnational, heute heißen sie Berendsen und nennen sich christlich-demokratisch.

    (Beifall bei der SPD.)

    Aber Namen sind Schall und Rauch, meine Damen und Herren; auf den Geist kommt es an, und der blieb absolut der gleiche.

    (Abg. Rasner: Jetzt sind Sie wieder jenseits der Grenze, Herr Schmidt! — Abg. Bausch: Das ist so künstlich aufgemacht!)

    — Herr Bausch, ich sehe ein, daß Sie das ärgert, aber ich setze es noch ein wenig fort.

    (Abg. Bausch: Nein, das ist so sehr an den Haaren herbeigezogen, daß es auf uns keinen Eindruck macht!)

    — Vorhin hat Sie die Demagogie von Jaeger gar nicht aufgeregt, Herr Bausch.
    Der Vertreter des Reichskanzlers, Herr von Delbrück, erklärte damals im Reichstag, die Reichsregierung könne einer solchen parlamentarischen Kommission nicht zustimmen; sie könne nur erwägen, eine Ressortkommission einzusetzen; und sie wolle gern dazu auch ein paar Parlamentarier hinzuziehen, allerdings nur, soweit sich diese als sachkundig erwiesen hätten. — Das entsprach der damaligen Verfassungslage; die Regierung konnte es verweigern, daß das Parlament sich um solche Dinge bekümmerte. Aber sie wollte immerhin ein paar Parlamentarier zulassen. Heute ist es so, daß das Parlament, obwohl ihm das Recht zusteht, freiwillig darauf verzichtet.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Wie gesagt, neun Monate lang waren wir etwas fortschrittlicher als 1913. Inzwischen sind wir zurückgefallen. Sie haben diese vier Unterausschüsse aufgelöst. Ich glaube, daß Herr Kollege Mende seinerseits noch etwas dazu sagen will. Ich möchte glauben, daß sich der Infrastrukturausschuß unter seinem Vorsitz wirklich hohe Verdienste um das Wohl der Truppe erworben hat, hohe Verdienste aber auch um die Abstellung irrealer Planungen im Verteidigungsministerium. Ich glaube, daß Herr Kollege Dr. Kliesing und seine Kollegen im Ausschuß „Innere Führung" sich wirklich Verdienste bei der Durchsetzung moderner Gesichtspunkte bei der inneren Führung erworben haben.
    Und noch ein paar Worte zu dem Ausschuß, in dem ich selber tätig gewesen bin: Wären nicht ohne unsere Bemühungen diese 14 000 Schützenpanzer längst bestellt? Wären nicht ohne unsere Bemühungen diese 4000 M-47-Panzer längst bestellt?

    (Widerspruch in der Mitte.)

    Wären nicht ohne unsere Bemühungen diese ganzen Flugzeugbestellungen längst erfolgt? Sie haben doch in Ihrer eigenen Fraktion das Gespräch über diese Dinge, mit dem Sie sich jetzt brüsten, Herr Jaeger, erst angefangen, nachdem wir in der Öffentlichkeit Alarm geschlagen hatten!

    (Beifall bei der SPD.)

    Aber das war eben peinlich, wenn in der Öffentlichkeit solche Fehler bloßgestellt wurden, und das tat Ihnen weh. Ach, wie tat das weh! Ich sehe ja ein, daß die Panzerfrage die letzte Latte zum Sarge des ersten Verteidigungsministers der Bundesrepublik gewesen ist. So etwas darf eben nicht wieder passieren. Da machte sich der Kollege Berendsen, Oberst im Generalstab a. D., auf mit dem Argument: Man hat der Presse zuviel erzählt. Als ob es erstens nicht die vornehmste Pflicht des Abgeordneten wäre, Mißstände in der Öffentlichkeit auszusprechen, damit der Druck der Öffentlichkeit die Abstellung solcher Mißstände erzwingt, wenn es die parlamentarische Minderheit allein eben nicht kann,

    (Beifall bei der SPD und dem GB/BHE)

    und als ob es zweitens nicht der CSU-Abgeordnete Dr. Jaeger gewesen wäre, der in einer von ihm einberufenen Pressekonferenz das Wort gesprochen hat von den Knochen eines deutschen Panzergrenadiers, die ihm für diese Panzer zu schade seien. Das waren Sie nämlich, nicht wir!

    (Abg. Dr. Jaeger: Ich habe nur nicht gesagt: „diese"!)

    Die Formulierung mit den Knochen eines deutschen Panzergrenadiers, die für das Zeug da zu schade sind, stammt von Ihnen. Diese — entschuldigen Sie, ich will es nicht sagen; „demagogisch" ist in diesem Hause ja mit Strafe belegt — außerordentlich eindrucksvolle Formulierung haben noch nicht einmal wir gebraucht, sondern Sie. Aber Herr Berendsen hat ja im Pressedienst seiner Partei das alles gerechtfertigt. Er schreibt:
    Ich bin selbst stets bereit gewesen, eine Möglichkeit zu finden, die eine Weiterarbeit der Unterausschüsse gewährleistet hätte. Ich kann deshalb um der Sache willen die Auflösung der Unterausschüsse zwar bedauern, aber nicht mehr ändern.
    Es fällt schwer, das keine Heuchelei zu nennen, meine Damen und Herren.

    (Zuruf von der SPD: Er handelt nur nach Befehl! — Abg. Dr. Jaeger: Wer hat das geschrieben?)

    — Herr Berendsen im Deutschland-Union-Dienst. Nun, das Rauschen im deutschen Blätterwald über diese rücksichtslose Ausnutzung parlamentarischer Mehrheitsverhältnisse zur Unterdrückung parlamentarischer Kontrolle war ja ganz schön, unisono „von der Etsch bis an den Belt",

    (Heiterkeit)

    von der „Süddeutschen Zeitung"

    (Abg. Dr. Jaeger: Sie haben außenpolitische Vorstellungen!)



    (Schmidt [Hamburg])

    — nein, ich habe mich in diesem Falle nur an die Nationalhymne gehalten! —

    (Abg. Dr. Jaeger: Sind Sie eigentlich deutschnational?)

    bis hin zu Herrn Friedrich Sieburg in der „Frankfurter Allgemeinen", eine bemerkenswerte Unterstützung oppositioneller Gesichtspunkte, wie man wohl zugeben muß. Damit konnten wir zufrieden sein.
    Nun hat mir vor ein paar Tagen ein CSU-Bürgermeister geschrieben. Ich nenne den Namen nicht
    — ich kündige das gleich an —, weil ich nicht möchte, daß er ähnlichen Nachstellungen ausgesetzt wird, wie der eine oder andere seiner Parteifreunde sie erlebt hat,

    (Na, na! bei der CDU/CSU)

    der in öffentlicher Rede die Verteidigungspolitik seiner Partei kritisiert hat.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Ich lese diesen Brief vor. Der genannte Bürgermeister hat irgendwo in der Zeitung einen Artikel über die Auflösung dieser Unterausschüsse gelesen, und er schreibt nun:
    Den beigefügten Artikel habe ich mit Freude und mit Bedauern gelesen. Gefreut habe ich mich, daß der Unterausschuß für Verteidigungsfragen
    - er verwechselt die Begriffe etwas —
    in Sachen Wehrkontrolle Mut und Geschick bewiesen hat. Bedauerlich ist es, daß im parlamentarischen Leben, wie die Auflösung des Unterausschusses zeigt, vieles von Zufällen abhängig ist.
    Es war kein Zufall, meine Damen und Herren!
    Ich nehme an, daß Sie trotzdem nicht locker lassen und Ihre Mitarbeit im Bundestag weiterhin von Erfolg gekrönt sein möge.
    Mit verbindlichster Hochachtung
    Sie können sich darauf verlassen, daß wir hier nicht locker lassen werden. Uns liegen eine Reihe von Unterlagen über höchst zweifelhafte Vorgänge im Bereich des Verteidigungsministeriums vor.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Ah!)

    Wir haben alle diese Dinge bisher loyal in den Unterausschüssen behandelt ohne große Tagesordnungsdebatten. Das war im Unterausschuß Kliesing so, das war bei Herrn Mende so, das war in den anderen Unterausschüssen der Fall. Sie haben uns dieses Instrument weggenommen und zwingen uns dazu, in jedem Einzelfall ein formelles Untersuchungsverfahren herbeizuführen. Wir werden die parlamentarische Kontrolle über die Rüstung auf diesem Wege erzwingen, wenn Sie sich nicht, um die Fronten nicht unnötig zu versteifen, in der Zwischenzeit einen anderen Ausweg überlegen wollen. Die Haltung einiger Ihrer Kollegen im Verteidigungsausschuß zu dieser umstrittenen Sache hat mir ein wenig Hoffnung gelassen.
    Herr Kollege Dr. Jaeger hat bei seinen Ausführungen sehr nachhaltig und wiederholt versucht, einen Keil zwischen die Soldaten und die Sozialdemokraten zu treiben. Er hat das sicherlich nicht aus dem Handgelenk, sondern nach sorgfältiger Überlegung getan. Und das ist der Punkt, Herr Jaeger, der mich dazu berechtigte, das eine „üble Rede" zu nennen.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Wir Sozialdemokraten haben weiß Gott bei jeder Gelegenheit, hier und im Ausschuß, für die Rechte der Soldaten gekämpft. Deshalb haben wir z. B. auch zu den hundert Paragraphen des Soldatengesetzes Änderungsanträge eingebracht und dafür gesorgt, daß die Änderungen hineinkamen. Daß wir dem Gesetz als Ganzem nicht zustimmten, das ist ja wohl parlamentarischer Brauch, da doch die ganze Wehrpolitik gegen unsere Richtung gemacht wird. Das machen Ihre Kollegen unter Führung des Herrn Ehard im bayerischen Landtag doch wohl nicht anders. Sie wollen doch mit Ihren Redensarten nur die Tribüne verdummen.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Jaeger meldet sich zum Wort.)

    — Nein! (Zurufe von der Mitte.)

    — Ich gestatte keine Zwischenfrage von Ihnen.

    (Abg. Dr. Jaeger: Ich habe keine Zwischenfrage abgelehnt! — Abg. Dr. Kliesing: Warum kneifen Sie denn, Herr Schmidt?)

    — Herr Dr. Jaeger weiß ganz genau, daß ich bei anderer Gelegenheit auf jede Zwischenfrage geantwortet hätte. Hier ist mit einer Reihe von Bemerkungen, die über den Rundfunk, die Presse und über die literarischen Erzeugnisse der Arbeitsgemeinschaft für „demokratische Umtriebe" in die Truppe infiltriert werden sollen, der Versuch gemacht worden, die Truppe gegen die Sozialdemokratische Partei aufzuwiegeln.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Eschmann: Herrliche Aussichten! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    Sie können nicht abstreiten, Herr Jaeger, daß wir uns bei jenem Gesetz, bei jeder Maßnahme, die beraten wurde, ob im Plenum oder in einem der Ausschüsse, mit aller Sorgfalt und Akribie und Leidenschaft dort eingesetzt haben, wo wir das Gefühl hatten, daß dem Soldaten nicht das gegeben wurde, was ihm nach unseren moralischen Begriffen zustand. Das galt genauso für die Besoldung der Unteroffiziere wie für die Ausrüstung mit Bekleidung wie für die staatsbürgerlichen Rechte wie für alles das, was nach unserer Vorstellung dem Soldaten zusteht.
    Ihre Sache ist es gewesen, Zehntausende von Soldaten einzuziehen, ohne ihnen ordentlich Bett und Dach über dem Kopf zu geben.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Ihre Sache war es, Truppen aufzustellen, die weder Waffen noch Ausrüstung hatten.

    (Abg. Wehner: Sogar die Socken sind zusammengeschrumpft!)

    Ich will Ihnen einige Beispiele vorlesen. Ich habe vor mir das Heft 2/1957 der Zeitschrift „Der deutsche Soldat". Das ist eine Zeitschrift, die in Ihrer Richtung, also rechts steht.

    (Abg. Dr. Jaeger: Ich sitze doch in der Mitte!)



    (Schmidt [Hamburg])

    — Sie sitzen ganz falsch, Sie gehören nach Ihrer
    heutigen Rede an den rechten Flügel, Herr Jaeger!

    (Beifall bei der SPD und beim GB/BHE. — Abg. Dr. Jaeger: Ich rücke gern von Ihnen ab! — Zuruf von der SPD: Scharfmacher par excellence!)

    Die Zeitschrift „Der deutsche Soldat" bringt einen ausführlichen Aufsatz über die Infanterieschule: „Hammelburg - Wiege der Infanterie". Ich zitiere daraus einige Bemerkungen. Sie sind sicherlich nicht von einem Sozialdemokraten geschrieben, sondern von einem der vielen Journalisten, die auf dem Umweg über das Bundespresseamt aus Mitteln des Verteidigungsministers Geld für die Wehrpropaganda bekommen. Aber immerhin, auch dieser Mann schreibt folgendes:
    Heute sind einige im Stil eines Gartentanzlokals der neunziger Jahre ausgerüstete, mit etwa 20 Mann belegte Stuben für Daueraufenthalt kaum noch verwendbar. Sie werden vorerst trotzdem benutzt, bis Besseres erstellt sein wird.
    Oder weiter:
    Nicht einzusehen vermag der Soldat, daß bei einer kochentwickelten deutschen Textilindustrie Uniformhosen nach dem Waschen 5 cm kürzer werden, daß ein Halstuch aus barschem Stoff und von Taschentuchgröße ein Unding ist. Daß die Hosen des Kampfanzuges zu weit sind, mag bei der ersten Prüfung nicht sofort aufgefallen sein.
    usw. usw.
    Die Entwicklungsgeschichte des Stiefels scheint von unerklärlicher Voraussetzungslosigkeit zu zeugen. ... Allerdings ist sicher die Darstellung übertrieben, man habe anfangs jeder Kompanie einen Mann zum Einsammeln der in dem seifigen Hammelburger Mergelton verlorenen Stiefelabsätze folgen lassen müssen.
    Ich glaube auch, daß das übertrieben ist. Aber immerhin, das schreiben die von Ihnen bezahlten Journalisten, nicht wir.
    Oder es geht weiter:
    Zwar besitzt das Lehrbataillon in Hammelburg einige MG 42 und ein paar Lafetten. Aber die Richtaufsätze fehlen. Sie haben weder Platzmunition noch Handgranaten noch einen Infanteriespaten. Das Schanzgerät ist zu schwer und zu selten.
    Oder es geht weiter:
    MG-Feuer dargestellt durch Klappern mit Blechbüchsen, die Steine enthalten,

    (große Heiterkeit)

    verführt, um nur ein Beispiel zu nennen, auf die Dauer zum Unernst, und dann könnte das eintreten, was der Landser von früher als „Beschäftigungstheorie" bezeichnet.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Ich lese weitere Beispiele vor, nur damit Sie nicht glauben, ich hätte sie irgendwo zusammengeharkt oder mühselig herausgezogen. Sie sind wirklich massenhaft da. Die neueste Nummer der „Bundeswehr" — das ist das offizielle Organ des Bundeswehrverbandes — vom Januar schreibt zu all diesen Schwierigkeiten:
    Der tiefere Grund liegt nicht zuerst in einem Versagen der planenden Generalstabsoffiziere, sondern an der truppenfremden Organisation der Zentralbehörde.
    Es heißt weiter, daß sich im übrigen viele Reibungen daraus ergeben, daß unsere Bundeswehr bereits im Aufbau mit allen Finessen der Überbürokratisierung verwaltet, aber nicht geführt wird. Dies hätten Regierung und Parlament längst zur Kenntnis genommen. Das stimmt. Aber gerade weil das Parlament es zur Kenntnis genommen hat, deswegen werden ja auch die Ausschüsse des Parlaments aufgelöst, damit diese Dinge nicht auch zur Kenntnis der Öffentlichkeit gebracht werden können.

    (Abg. Dr. Seffrin: Steht doch alles da drin!)

    — Das ist meine Schlußfolgerung, die Sie mir wohl gestatten wollen, Herr Seffrin. Es gibt sehr viel Unmut in der Truppe, und Sie wissen genau — und das kann Herr Jaeger uns mit all seiner Rabulistik nicht abstreiten —, daß wir uns lange und immer wieder um die Abstellung dieser Anlaufschwierigkeiten bemüht haben. Er versucht hier wider besseres Wissen — wider besseres Wissen! —,

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    einen Keil zu treiben zwischen die Menschen in der Sozialdemokratie und die Menschen in der Bundeswehr.

    (Sehr wahr! bei der SPD. — Abg. Dr. Jaeger: Herr Ollenhauer hat von der Kluft gesprochen, nicht ich! — Gegenruf von der SPD: Vom Schließen der Kluft! — Abg. Erler: Wir wollten keine Kluft!)

    Herr Dr. Jaeger, Sie haben in raffiniertester Methode Ihren Kollegen Kiesinger von gestern morgen weit übertroffen! Herr Dr. Jaeger versucht diesen Keil zu treiben, spekulierend auf die Leute, die auf der Tribüne oder am Rundfunk

    (Abg. Dr. Jaeger: Kein Rundfunk heute!)

    oder als Zeitungsleser Kenntnis nehmen von Ihren Machenschaften, ohne eine Übersicht darüber zu haben, was hier wirklich vorgeht.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Klagen aus der Truppe, deren wir uns auch weiterhin annehmen werden, sind vielfältig. Es gehören auch solche Klagen dazu, daß man heute infolge der umgestellten Personalplanung Leute wieder loswerden muß, die man vorher mit gewissen Versprechungen in bezug auf Beförderungen eingestellt hat. Herr Strauß weiß das sicher selbst. Das fällt auch unter das Kapitel „Stetigkeit" der Wehrplanung.
    In diesem Zusammenhang entstehen wirklich große soziale Härten, und ich glaube, man muß im Verteidigungsministerium ernsthaft überlegen, ob es hier nicht eine institutionelle Hilfe gibt oder geben müßte, insbesondere für viele derjenigen, die tatsächlich bei der Behandlung ihres Falles vor der Annahmestelle zwar nicht bindende Zusagen oder Versprechungen, aber doch gewisse legere Zusagen erhalten haben, die sie selber als viel rechtsverbindlicher aufgefaßt haben als derjenige, der sie gab. Da gibt es also eine große Zahl von Mißständen, und man muß ernsthaft darüber nachdenken, wie man diesen Menschen helfen kann.


    (Schmidt [Hamburg])

    Übrigens kommen bei den Annahmeverfahren auch einige eigenartige Dinge zutage. Mir liegt ein Brief eines abgelehnten Bewerbers vor, der sagt, daß das Gespräch, das man mit ihm geführt habe, 50 Minuten gedauert und sich nicht nur auf militärische, sondern auch auf rein politische Themen erstreckt habe. „Was halten Sie von der Politik der Stärke?", hat man ihn gefragt, und: „Schreiben Sie auch politische Artikel in der, Hannoverschen Presse?". Das hat man den gefragt, und nachher hat man ihn abgelehnt.
    Es sind einige gefährliche Keimzellen bereits dabei, sich in der Richtung zu entwickeln, wie der Herr Dr. Jaeger die Keime dieser antisozialdemokratischen Einstellung legt, hier und dort. Ich habe erfahren, daß es in der Truppe und im Verteidigungsministerium einen Fachausdruck für eine außerordentlich interessante psychologische Erscheinung gibt. Offiziere vollbringen nämlich, wenn sie ihre vier Monate Eignungsübung hinter sich haben und endgültig bestallt werden, den berühmten „Gesinnungsknick". Die Soldaten nennen das in soldatischer Kürze den Gesinnungsknick nach bestandener Eignungsübung. Dieser Gesinnungsknick soll sich doch schon an verschiedenen Stellen bemerkbar machen. Ich nenne einige Beispiele.
    Sie kennen sicherlich den Namen des Oberstleutnants Oster, des Sohnes des im Zusammenhang mit dem 20. Juli umgekommenen Generals Oster. Dieser Oberstleutnant Oster wurde aus irgendwelchen Gründen aus dem Verteidigungsministerium zu irgendeiner Division versetzt. Der Divisionär soll in der Nazizeit ein für seine innere Bereitschaft des Mitmachens bekannter Offizier gewesen sein.

    (Zuruf von der Mitte: Soll gewesen sein!) — Ich sage „soll gewesen sein".


    (Abg. Dr. Kliesing: Da hat der Personalgutachterausschuß aber nicht gut aufgepaßt!)

    — Moment, Dr. Kliesing! Jedenfalls kam folgendes vor. Der Divisionskommandeur sagte: Den Oster will ich in meiner Division nicht haben, — und er wurde auch nicht hineinversetzt.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Dann gab es z. B. im Dezember, Herr Kollege Jaeger — Sie haben vom Staatsbürger in Uniform so geschwärmt —, in Köln eine Tagung für Truppenkommandeure des Heeres. Als auf dieser Tagung ein Mann aus dem Verteidigungsministerium von der Abteilung „Innere Führung" sprach, der im Rang niedriger als diese Kommandeure war, nahmen die ihre Zeitungen heraus und lasen, um demonstrativ deutlich zu machen, daß sie das nichts angehe und nicht interessiere

    (Hört! Hört! von der SPD.)

    Und im übrigen, wenn Sie so viel vom Staatsbürger in Uniform schwärmen, — wissen Sie, von wem dieses Wort stammt? Sie forschen doch so gern in der Geschichte.

    (Abg. Dr. Jaeger: Von Graf Baudissin?)

    — Nein, nein, mein Lieber. Ich weiß nicht, ob Baudissin weiß, woher es stammt. Es stammt aus einer Reichstagsdebatte des Jahres 1873, aus sozialdemokratischem Munde, aus einer Auseinandersetzung mit Moltke. Lesen Sie das nach!

    (Abg. Dr. Jaeger: Damals waren Sie noch für die Wehrpflicht! — Abg. Wehner: Damals war Deutschland nicht so gespalten! Sie lesen doch sonst gern 80 Jahre alte Sachen, seien Sie nicht so bequem! — Abg. Dr. Jaeger: Bequemlichkeit können Sie mir ja kaum vorwerfen!)

    — Herr Dr. Jaeger, die Sozialdemokratie hat noch niemals erklärt, für welches Wehrsystem sie eintreten würde für den Fall, daß die Wiedervereinigung hergestellt wird.

    (Abg. Dr. Jaeger: Das zu wissen wäre aber sehr interessant!)

    Wenn wir uns heute immer wieder gegen die Wehrpflicht aussprechen, so wissen Sie ganz genau, daß das nur mit der Tatsache des gespaltenen Vaterlandes zu tun hat.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Rasner: Dann erzählen Sie es mal heute, Herr Schmidt! — Abg. Wehner: Für Sie ist es doch nur ein Jokus, Herr Rasner, Sie kennen doch gar keine Verantwortlichkeit! — Lebhafte Gegenrufe von der Mitte. — Zuruf von der SPD: „Wehrschuldopfer"! — Abg. Rasner: Wer schimpft, Herr Wehner, hat nie recht!)

    Ich bringe einige weitere Beispiele dafür, meine Damen und Herren, wie die Saat des Herrn Kollegen Dr. Jaeger bereits in der Bundeswehr aufgeht. Es hat einen, wie mir scheint, außerordentlich umstrittenen und wahrscheinlich zu Recht umstrittenen Fernsehfilm in irgendeiner Rundfunkanstalt gegeben. Darüber haben sich Offiziere und Soldaten, wie mir scheint, mit erheblichem Recht geärgert. Ich war gerade zu der Zeit bei einer Truppe und habe diesen Arger miterlebt. Ich habe dieser Truppe — es waren Fahnenjunker oder Fähnriche — empfohlen, sie sollten doch unmittelbar einen Brief an das Fernsehstudio schreiben, daß sie das und das gesehen hätten, und sie sollten sich zur Auseinandersetzung anbieten. — So etwas Ähnliches ist nachher ja auch tatsächlich passiert.
    Woanders hat man anders reagiert. Ein Brigadegeneral der deutschen Bundeswehr — ich nenne den Namen nicht; ich bin gerne bereit, ihn dem Verteidigungsminister zu nennen — hat eine Reihe von solchen Äußerungen zusammengefaßt, die aus der Truppe kamen, und hat ein Anschreiben dazu verfaßt, — nicht unter seinem persönlichen Namen, sondern unter dem Namen seiner Dienststelle. Datum: 23. 10. 56. In diesem Anschreiben — mit seiner Unterschrift — steht — als ob das etwas mit dieser Fernsehsendung zu tun haben könnte —:
    Eine parlamentarische Opposition, sie möge heute so und morgen anders zusammengesetzt sein, die sich aus wahltaktischen oder anderen Gründen die innere Gegnerschaft der Streitkräfte des Staates zuzieht, kann nicht erwarten, daß der Soldat sie anerkennt und aus Überzeugung sogar für sie kämpft, wenn sie nach einer Wahl selbst die Regierung stellt.

    (Lebhafte Rufe bei der SPD: Hört! Hört! — Unglaublich!)



    (Schmidt [Hamburg])

    Das ist genau die Saat, die dieser Mann heute gesät hat!

    (Beifall und Pfui-Rufe von der SPD. — Zuruf links: Das sind ihre Methoden! — Gegenrufe und Auseinandersetzungen zwischen CDU/CSU und SPD. — Abg. Dr. Mommer: Was sagt Herr Strauß dazu? — Große Unruhe.)

    „Eine parlamentarische Opposition kann nicht erwarten, daß der Soldat sie anerkennt und für sie kämpft, wenn sie nach einer Wahl selbst die Regierung stellt,"

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    nämlich dann nicht, wenn sie sich die innere Gegnerschaft der Soldaten zuzieht. Und was Sie versuchen, lieber Herr Dr. Jaeger, das ist, diese bisher nur teilweise und in wenigen Ansätzen hier und dort vorhandene innere Gegnerschaft mit Fleiß zu schüren und auszuweiten.

    (Abg. Bausch: Es ist Ihre Zweispältigkeit, die die Gegensätze hervorruft! — Gegenrufe von der SPD.)

    Die Generale wie die Kanoniere der Bundeswehr haben dieser Bundesrepublik und jeder verfassungsmäßigen Regierung gleichermaßen loyal und treu zu dienen.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Jaeger: Das habe ich doch nicht bestritten!)

    — Sie haben es nicht bestritten. Sie waren zu geschickt, Herr Dr. Jaeger, um sich hinterher festnageln zu lassen in bezug auf die Politik, die Sie heute machen.

    (Abg. Dr. Jaeger: Sie unterstellen das! — Gegenruf des Abg. Schröter [Wilmersdorf] : Sie haben sich heute demaskiert, Herr Jaeger! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    Damit Sie nicht den Eindruck gewinnen, als ob ich Beispiele an den Haaren herbeigezogen hätte, muß ich noch ein paar mehr bringen, damit Sie sehen, daß hier Gefahren vorliegen. Vor wenigen Tagen passierte in Bonn folgendes. Ein Offizier des Verteidigungsministeriums, den die Herren des Verteidigungsausschusses übrigens kennen — ich will auch ihn schonen und seinen Namen weglassen —, hat im leichten Suff eine Autofahrt unternommen. Er hat gar nichts pekziert. Aber irgendwie wurde er von einem Polizisten sistiert und ist mit diesem dann in einen Wortwechsel geraten. Nun ist es ja so, daß der Alkohol bisweilen die Zunge löst, und dann kommen die eigentlichen Meinungen und Auffassungen zum Vorschein, die im nüchternen Zustand verborgen bleiben. Da hat nun dieser Mann auf den Polizisten, der ihn anhielt, geschimpft und gesagt: Wie könnt ihr es überhaupt noch wagen — ihr tragt die Farben der alten Wehrmacht —, uns hier Schwierigkeiten zu machen, wo wir dazu verurteilt sind, das Mausgrau der Verräter tragen zu müssen?

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Damit waren die Verräter vom 20. Juli gemeint. Das ist die Ideologie gewisser, hoffentlich zahlenmäßig noch nicht zahlreicher Kreise der Bundeswehr, die die gegenwärtigen neuen Symbole und Formen der Bundeswehr in ihrer Abwehr gegen das Neuartige mit dem Geist oder dem angeblichen Geist der Gruppe vom 20. Juli identifizieren. So schlägt sich das nieder.
    Ich gebe Ihnen ein anderes Beispiel. Vor einer Reihe von Zeugen hat jüngst ein bereits zu dieser Dienststellung ernannter Divisionskommandeur auf einem Essen gemeinsam mit dänischen Offizieren — es gibt ja bei uns oben in Norddeutschland noch eine kleine dänische und norwegische Einheit — berichtet, wie schlecht es ihm in russischer Gefangenschaft gegangen sei. Jeder, der ein bißchen davon kennt, wird überzeugt sein, daß es ihm dort sicherlich schlecht gegangen ist. Darauf hat der dänische Kommandeur geantwortet: „Ja, das kann ich gut verstehen, ich war vier Jahre lang während des Krieges in einem deutschen KZ." Wenn es damit zu Ende wäre, wäre es gut. Aber jetzt hat der deutsche Divisionskommandeur gesagt: „Donnerwetter, da müssen Sie aber was ganz Tolles ausgefressen haben!"

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Ich behaupte wiederum nicht, Herr Dr. Jaeger, daß das symptomatisch sei für die allgemeine Haltung unserer Soldaten; Gott sei Dank nicht. Aber es gibt solche Ansätze. Ich glaube, wir haben allen Anlaß, uns gemeinsam um diese Dinge zu bemühen, statt hier zusätzlich zu schüren.

    (Abg. Bausch: Sagen Sie die Namen, Herr Schmidt!)

    — Ich bin bereit, die Namen dem Herrn Verteidigungsminister zu nennen!

    (Abg. Bausch: Nicht hintenherum reden! Nennen Sie Roß und Reiter! — Weitere Zurufe von der Mitte und Gegenrufe von der SPD. — Große Unruhe.)