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    2. Deutscher Bundestag — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1956 9589 174. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. November 1956. Wünsche für baldige Genesung des während der Tagung der Interparlamentarischen Union in Bangkok erkrankten Vizepräsidenten Dr. Schmid 9591 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Friedensburg, Sträter und Mukkermann 9591 D Glückwünsche zur Genesung des Abg. Blachstein 9601 B Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . . 9592 B Bestätigung des vom Bundestag in der 164. Sitzung beschlossenen Gesetzes über Bergmannsprämien durch den Vermittlungsausschuß (Drucksache 2921) . . . . 9592 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 285, 290, 292, 293, 295 (Drucksachen 2797, 2884; 2818, 2897; 2830, 2892; 2831, 2893; 2856, 2915) und über Vorlage der Dritten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalges 9592 B Zur Tagesordnung 9620 D, 9631 C, 9635 D, 9677 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage (Drucksache 2901) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes (Drucksache 2902), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Drucksache 2903), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Straßburg (Drucksache 2904) und mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zur Abänderung des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 2905) . 9592 C Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 9592 C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9599 D, 9600 C Wehner (SPD) 9601 B Kiesinger (CDU/CSU) 9605 C, 9606 C, 9612 B Dr. Mommer (SPD) 9606 C, 9621 A Dr. Bucher (FDP) 9611 D, 9612 B Schneider (Bremerhaven) 9614 C Feller (GB/BHE) 9616 C Euler (FVP) 9619 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 9625 A Jacobs (SPD) 9628 C Walz (CDU/CSU) 9630 A Sabaß (CDU/CSU) 9631 P Ausschußüberweisungen 9631 A, B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Haftpflicht des Bundes für Personen- und Sachschäden, die von der Bundeswehr verursacht werden (Bundeswehr-Haftpflichtgesetz) (Drucksache 2800) 9631 C Bazille (SPD), Antragsteller . . . . 9631 C Dr. von Merkatz, Bundesminister der Justiz 9631 D Überweisung an den Rechtsausschuß . . 9632 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll vom 20. März 1952 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Drucksache 85); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 2834) . 9632 B Dr. Wahl (CDU/CSU): als Berichterstatter 9632 B Schriftlicher Bericht 9679 D Metzger (SPD) 9632 C Abstimmungen 9632 C, D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verf assungsrecht über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Einheitliche Prozeßführung (Drucksachen 2795, 2435) 9632 D Bauer (Würzburg) (SPD), Berichterstatter 9632 D Beschlußfassung 9633 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Oberstes Bundesgericht (Drucksachen 2796, 2436) 9633 D Dr. von Buchka (CDU/CSU), Berichterstatter 9634 A Beschlußfassung 9634 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes (Drucksache 2835) 9634 D Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung 9634 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Lage von Militärflugplätzen und anderen militärischen Einrichtungen (Drucksache 2767) 9634 D Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung 9634 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Ersten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 (Erstes Nachtragshaushaltsgesetz 1956) (Drucksache 2874) . 9634 D Überweisung an den Haushaltsausschuß . 9634 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen KiautschouKaserne Cuxhaven; Verkauf an die Stadt Cuxhaven (Drucksachen 2837, 2581) . . 9635 A Beschlußfassung 9635 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Heeresverpflegungsamtes in Ulm, Wörthstraße (Drucksachen 2838, 2594) 9635 A Beschlußfassung 9635 B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche von rund 50 000 qm des reichseigenen Kasernengrundstücks an der Invaliden-, Lehrter und Seydlitzstraße in Berlin an die Gebietskörperschaft Berlin im Wege des Tausches (Drucksachen 2839, 2661) . . 9635 B Beschlußfassung 9635 B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Flakbeständelagers Rahling an die Melitta-Werke Bentz u. Sohn, Minden (Westfalen) (Drucksachen 2840, 2668) 9635 B Beschlußfassung 9635 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zum Verkauf des landwirtschaftlich zu besiedelnden ehemaligen Flugplatzes Wyck/Föhr (Drucksachen 2841, 2683) 9635 C Dr. Gülich (SPD), Berichterstatter . 9635 C Beschlußfassung 9635 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem Teilgrundstück der ehemaligen Westwerft in Wilhelmshaven (Drucksachen 2842, 2624) 9635 D Beschlußfassung 9635 D Fortsetzung der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlenwirtschaft (Drucksache 2019, Umdrucke 841, 842, 846) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Sofortprogramm für den Kohlenbergbau (Drucksache 2021), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Untersuchung der Erzeugungs- und Absatzbedingungen der deutschen Kohlenwirtschaft (Drucksache 2246), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 2356) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bergarbeiterwohnungsbau (Drucksache 2858) 9635 D Dr. Bleiß (SPD), Antragsteller . . 9636 A Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau . . . . 9640 B, 9663 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . 9642 B, 9652 A, 9661 C Sabaß (CDU/CSU) . 9646 C, 9649 B, 9651 C, 9652 C Vizepräsident Dr. Becker . . 9649 B, 9651 B Dr. Deist (SPD) . 9652 B, C, 9670 C, 9674 B, 9675 D Dr. Blank (Oberhausen) (FVP) . . . 9664 E Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 9665 D Schloß (FDP) 9669 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) . 9673 D, 9674 A, B, 9675 A, 9676 A Dr. Baade (SPD) 9674 A, 9675 A Ausschußüberweisungen 9676 B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem Teilgrundstück der ehemaligen Westwerft in Wilhelmshaven (Drucksachen 2843, 2670) 9676 D Beschlußfassung 9677 A Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 2329); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (Drucksache 2847) . . . 96* A Rehs (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 9681 B Beschlußfassung 9677 A Beratung des Berichts des Haushaltsausschusses gemäß § 96 (neu) der Geschäftsordnung (Drucksache 2849) und des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene (Drucksache 2846) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Förderung der Umsiedlung von Heimatvertriebenen und Evakuierten sowie zur beschleunigten Auflösung der Flüchtlingslager (Drucksache 1899) 9677 B Kuntscher (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 9181 C Abstimmungen 9677 A Persönliche Erklärungen zu Ausführungen in der 173. Sitzung über das Verhalten des Vizepräsidenten Dr. Schneider in der 172. Sitzung bzw. über parlamentarischen Stil: Dr. Arndt (SPD) 9677 C Vizepräsident Dr. Jaeger 9678 A Rasner (CDU/CSU) 9678 C Nächste Sitzung 9678 C Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 173. Sitzung 9678 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9679 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Entwurf eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll vom 20. März 1952 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Drucksache 2834) 9679 C Anlage 3: Antrag der Abg. Kroll u. Gen. zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlenwirtschaft (Umdruck 841) 9680 B Anlage 4: Antrag der Abg. Kroll u. Gen. zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlenwirtschaft (Umdruck 842) 9680 C Anlage 5: Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlenwirtschaft (Umdruck 846) 9681 A Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene über den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 2847) 9681 B Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Förderung der Umsiedlung von Heimatvertriebenen und Evakuierten sowie zur beschleunigten Auflösung der Flüchtlingslager (Drucksache 2846) . . 9681 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 173. Sitzung Es ist zu lesen: Seite 9573 D Zeilen 13 und 16 von unten statt „Zwangsrücknahmen" : Inanspruchnahme; Seite 9586 C Zeile 8 in der Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den § 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes: Frau Finselberger beurlaubt. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 30.11. Arndgen 30.11. Bender 30.11. Frau Beyer (Frankfurt) 14.12. Birkelbach 1.12. Fürst von Bismarck 30.11. Blachstein 30.11. Dr. Blank (Oberhausen) 1.12. Frau Dr. Bleyler 30.11. Dr. Bucerius 29.11. Cillien 15.12. Dr. Deist 1.12. Dr. Dittrich 22.12. Dr. Dollinger 1.12. Dr. Dresbach 30. 12. Dr. Elbrächter 30.11. Erler 30. 11. Eschmann 30. 11. Dr. Franz 30.11. Freidhof 29. 11. Dr. Furler 1.12. Gefeller 30. 11. Geiger (Aalen) 30.11. D. Dr. Gerstenmaier 3.12. Dr. von Golitschek 30.11. Grantze 22. 12. Hilbert 30.11. Höfler 30.11. Hörauf 15.12. Dr. Horlacher 1.12. Jahn (Stuttgart) 29.11. Kahn 29. 11. Kiesinger 3.12. Dr. Klötzer 30. 11. Dr. Köhler 30.11. Dr. Kopf 1.12. Krammig 30.11. Dr. Kreyssig 1.12. Frau Dr. Kuchtner 30.11. Kühn (Köln) 30.11. Lenz (Brühl) 1.12. Dr. Lenz (Godesberg) 30.11. Dr. Löhr 29. 11. Mattick 30. 11. Mayer (Birkenfeld) 1.12. Dr. Menzel 30.11. Dr. von Merkatz 1.12. Meyer-Ronnenberg 29. 11. Dr. Mommer 30. 11. Morgenthaler 29.11. Müller-Hermann 30.11. Neubauer 30.11. Frau Niggemeyer 29.11. Odenthal 31.12. Dr. Oesterle 1.12. 011enhauer 15.12. Pelster 1.12. Petersen 29.11. Dr. Pohle (Düsseldorf) 1.12. Pohle (Eckernförde) 29. 11. Frau Praetorius 30. 11. Dr. Preiß 30.11. Dr. Dr. h. c. Pünder 30.11. Raestrup 22.12. Rasch 29.11. Frau Dr. Rehling 15.12. Dr. Reichstein 5.12. Richter 30. 11. Freiherr Riederer von Paar 30.11. Sabaß 1.12. Scheel 22. 12. Scheppmann 29.11. Dr. Schmid (Frankfurt) 3.12. Schmücker 29. 11. Schoettle 30. 11. Dr. Schöne 1.12. Dr. Seffrin 29. 11. Srock 1.12. Dr. Starke 30. 11. Stauch 29. 11. Wagner (Ludwigshafen) 30. 11. Dr. Welskop 29.11. Abgeordnete(r) bis einschließlich b) Urlaubsanträge Frau Dietz 13.12. Eberhard 8.12. Engelbrecht-Greve 13.12. Franzen 13.12. Herold 13.12. Majonica 15.12. Massoth 13.12. Pöhler 13.12. Anlage 2 Drucksache 2834 (Vgl. S. 9632 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (16. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll vom 20. März 1952 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Drucksache 85). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Wahl Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat sich besonders eingehend mit Artikel 1 und 2 des Zusatzprotokolls beschäftigt, während die Verpflichtung, in angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen für die gesetzgebenden Körperschaften zu gewährleisten (Artikel 3), als selbstverständlich, ohne weiteren Meinungsaustausch, angenommen werden konnte. Zu Artikel 1 bewegten sich die Darlegungen der Mitglieder des Rechtsausschusses auf der Linie des Bedauerns, daß es nicht gelungen war, als völkerrechtlichen Grundsatz auch in dem Zusatzprotokoll ausdrücklich die Pflicht zur Entschädigung enteigneter fremder Staatsangehöriger zu verankern. Immerhin ist in dem Sachverständigenbericht an das Minister-Komitee vom 18. Juli 1951 als gegenwärtig allgemein anerkannter Grundsatz des Völkerrechts eine solche Entschädigungspflicht festgestellt worden, und insoweit schließt die Bezugnahme auf die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts, nach denen die Enteignung durchgeführt werden muß, wenigstens im gegenwärtigen Zeitpunkt die Entschädigungspflicht ein. Besonders eingehend verliefen die Beratungen über Artikel 2, der in Satz 2 folgenden Wortlaut hat: (Dr. Wahl) Der Staat hat bei Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihrer eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugung sicherzustellen. Dieser Wortlaut gewinnt seinen Sinn zu einem wesentlichen Teil dadurch, daß der Ausschuß für Rechts- und Verwaltungsfragen der Beratenden Versammlung des Europarats am 2. Oktober 1951 dem Präsidenten der Beratenden Versammlung folgende Stellungnahme unterbreitet hat, die auch in dem an das Minister-Komitee am 12. Dezember 1951 erstatteten Bericht des Generalsekretärs des Europarats enthalten ist: Wenn die Befürchtung ausgedrückt worden ist, daß jede andere Formel die Verpflichtung eines Staates zu implizieren scheine, unter ganzer oder teilweiser Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln Schulen zu errichten oder aufrechtzuerhalten, die den verschiedenen in der Bevölkerung bestehenden Richtungen entsprechen, so kann die Kommission nur nochmals versichern, wie es bereits der Beratenden Versammlung gegenüber erklärt worden ist, daß diese Frage als außerhalb des Rahmens der Konvention oder des Protokolls stehend zu betrachten ist. Angesichts dieser Erklärung hat sich der Rechtsausschuß des Bundestages auf den Standpunkt gestellt, vorbehaltlos dem Zusatzprotokoll zustimmen zu können, da die in dem Text des Zusatzprotokolls offengebliebene Frage, ob der Staat Schulen religiösen oder weltanschaulichen Charakters finanzieren muß, im Sinne der Verfasser der Konvention zweifellos verneint werden muß. Wenn diese Verpflichtung zur Finanzierung der Schulen aber nicht besteht, dann geht die Konvention nicht über die Lösungen des Grundgesetzes hinaus, wie sie in Artikel 6 Abs. 2 über das Elternrecht und in Artikel 7 Abs. 4 über die Zulassung der Schulen enthalten sind. Es ist aber gewünscht worden, daß durch eine besondere Entschließung diese Interpretation des Artikels 2 der Konvention ausdrücklich klargestellt werde. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten hat dem vorstehenden Bericht und sämtlichen Beschlüssen des federführenden Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zugestimmt. Bonn, den 25. Oktober 1956 Dr. Wahl Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 841 (Vgl. S. 9640 B, 9676 B) Antrag der Abgeordneten Kroll, Wolf (Stuttgart), Stücklen, Jacobi und Genossen zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Kohlenwirtschaft (Drucksache 2019). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, bei der Deutschen Bundesbahn darauf hinzuwirken, daß die angesichts der starken Zunahme der Übersee-Importe von Kohle nicht mehr zeitgemäßen Unterschiede in der Tarifierung von Inlands- und sonstiger Montanunions-Kohle einerseits und Auslandskohle andererseits beseitigt werden. Bonn, den 15. November 1956 Kroll Wolf (Stuttgart) Stücklen Baier (Buchen) Bauereisen Bausch Dr. Brönner Dr. Czaja Dr. Dollinger Donhauser Finckh Fuchs Funk Dr. Furler Gedat Geiger (München) Gengler Dr. Götz Häussler Dr. Hellwig Hilbert Dr. Horlacher Frau Dr. Jochmus Kahn Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd) Kemmer (Bamberg) Lang (München) Leibing Lermer Leukert Maier (Mannheim) Menke Niederalt Dr. Oesterle Dr. Rinke Ruf Samwer Schill (Freiburg) Schüttler Schütz Spies (Emmenhausen) Stiller Wacher (Hof) Wacker (Buchen) Dr. Werber Dr. Willeke Wittmann Jacobi Müller (Erbendorf) Anlage 4 Umdruck 842 (Vgl. S. 9640 B, 9676 B) Antrag der Abgeordneten Kroll, Wolf (Stuttgart), Stücklen, Jacobi und Genossen zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Kohlenwirtschaft (Drucksache 2019). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, Steinkohle in die Freiliste 1 (Anlage 2 zu § 7 Abs. 3 der Ausgleichsteuerordnung in Verbindung mit § 4 Nr. 1 b des Umsatzsteuergesetzes) aufzunehmen. Bonn, den 15. November 1956 Kroll Wolf (Stuttgart) Stücklen Baier (Buchen) Bausch Dr. Brönner Dr. Czaja Dr. Dollinger Donhauser Finckh Fuchs Dr. Furler Gedat Geiger (München) Gengler Dr. Götz Häussler Hilbert Dr. Horlacher Frau Dr. Jochmus Kahn Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd) Kemmer (Bamberg) Lang (München) Leibing Leukert Maier (Mannheim) Menke Niederalt Dr. Oesterle Dr. Rinke Ruf Samwer Schill (Freiburg) Dr.-Ing. E. h. Schuberth Schüttler Schütz Spies (Emmenhausen) Stiller Wacher (Hof) Wacker (Buchen) Dr. Werber Dr. Willeke Jacobi Müller (Erbendorf) Anlage 5 Umdruck 846 (Vgl. S. 9640 B, 9676 B) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FVP, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Kohlenwirtschaft (Drucksache 2019). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird ersucht, nach Maßgabe des Vertrages vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in der Bundesrepublik eine weitsichtige Kohlenpolitik mit dem Ziel einer vollen Eingliederung des Kohlenbergbaus in die soziale Marktwirtschaft zu führen. 2. Die Bundesregierung wird ersucht, zur Schaffung neuer Kapazitäten im Kohlenbergbau und für die bessere Versorgung aller Verbraucher die Erschließung neuer Abbaufelder, das Abteufen neuer Schachtanlagen und die Errichtung von Zentralschachtanlagen steuerlich zu begünstigen. Bonn, den 16. November 1956 Dr. Krone und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Anlage 6 Drucksache 2847 (Vgl. S. 9677 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (34. Ausschuß) über den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 2329). Berichterstatter: Abgeordneter Rehs Nachdem für den mit dem Gesetzentwurf — Drucksache 2329 — beabsichtigten Zweck anstelle des geforderten Betrages von 10 Millionen DM im Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 bereits ein Betrag bis zu 10,5 Millionen DM bereitgestellt worden ist, betrachtet der Ausschuß das Anliegen der Antragsteller als erfüllt. Bonn, den 30. Oktober 1956 Rehs Berichterstatter Anlage 7 Drucksache 2846 (Vgl. S. 9677 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (34. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Maßnahmen zur Förderung der Umsiedlung von Heimatvertriebenen und Evakuierten sowie zur beschleunigten Auflösung der Flüchtlingslager (Drucksache 1899). Berichterstatter: Abgeordneter Kuntscher Der Ausschuß stellt fest, daß dem unter Buchstabe A des Antrags — Drucksache 1899 — aufgeführten Anliegen inzwischen durch die von der Bundesregierung erlassene Verordnung zur Umsiedlung aus überbelegten Ländern vom 5. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 490) entsprochen worden ist. Bezüglich der Buchstaben B und C des Antrags besteht nach der Feststellung des Haushaltsausschusses im Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 keine Deckungsmöglichkeit. Bonn, den 24. Oktober 1956 Kuntscher Berichterstatter
Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich die betrübliche Mitteilung zu machen, daß unser verehrter Kollege Herr Vizepräsident Staatsrat Professor Dr. Carlo Schmid in Erfüllung seiner Pflichten als Vertreter dieses Hauses auf der Tagung der Interparlamentarischen Union nicht unerheblich erkrankt ist. Nach den neuesten Mitteilungen soll er sich allerdings auf dem Wege der Besserung befinden, und er wird in wenigen Tagen auf dem Wege nach Deutschland sein. Ich spreche sicherlich in Ihrer aller Namen, wenn ich der Hoffnung Ausdruck gebe, daß er recht bald wieder genesen möge.

(Beifall bei allen Fraktionen.)

Ich werde ihm bei seiner Rückkehr die guten Wünsche des Hohen Hauses in geeigneter Form auszusprechen wissen.
Ich habe sodann Glückwünsche zu Geburtstagen auszusprechen, und zwar dem Herrn Abgeordneten Dr. Friedensburg zum 70. Geburtstag am 17. November,

(Beifall)

dem Herrn Abgeordneten Sträter zum 65. Geburtstag am 22. November,

(Beifall)

und schließlich einem Geburtstagskind des heutigen Tages, dem Herrn Abgeordneten Muckermann, zum 65. Geburtstag.

(Beifall.)



(Vizepräsident Dr. Jaeger)

Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. November 1956 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht gestellt:
Gesetz über das Protokoll vom 15. Juni 1955 zur Berichtigung des französischen Wortlauts des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens,
Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 4. April 1955 über Offshore-Beschaffungen.
Gesetz über die deutsch-schweizerische Vereinbarung vom 3. Oktober 1955 über die Änderung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 24. Oktober 1950 über Sozialversicherung,
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz),
Gesetz über den Ladenschluß,
Gesetz über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (Außenhandelsstatistik — AHStatGes.),
Gesetz zu dem Sechsten Protokoll vom 23. Mai 1956 über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen,
Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Realkredits,
Gesetz über die Vereinbarung vom 12. November 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Patente für gewerbliche Erfindungen,
Gesetz zu dem Internationalen Weizen-Übereinkommen 1956,
Gesetz zu dem Überelnkommen Nr. 87 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts,

(2. Unterhaltshilfezulagengesetz — 2. UZG Zu den beiden letzten Gesetzen hat der Bundesrat Ausführungen gemacht, die in den Drucksachen 2906 und 2907 niedergelegt sind. Dem Gesetz zur Anderung und Ergänzung des Art. 106 des Grundgesetzes hat der Bundesrat nicht zugestimmt; seine Auffassung ist in Drucksache 2908 niedergelegt. Der Vermittlungsausschuß hat in seiner Sitzung am 28. November 1956 das vom Deutschen Bundestag in seiner 164. Sitzung am 11. Oktober 1956 beschlossene Gesetz über Bergmannsprämien Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 14. November 1956 die Kleine Anfrage 285 der Fraktion der FDP betreffend Schadensfeststellung im Lastenausgleich Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 20. November 1956 die Kleine Anfrage 290 der Fraktion der SPD betreffend Preispolitik der Bundesregierung Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 20. November 1956 die Kleine Anfrage 292 der Fraktion der FDP betreffend Kabinettsumbildung Der Herr Bundesminister für das Postund Fernmeldewesen hat unter dem 20. November 1956 die Kleine Anfrage 293 der Abgeordneten Bock, Schwarz und Genossen betreffend Senkung des Paketportos bei Liebesgabensendungen für ungarische Flüchtlinge nach Österreich Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat unter dem 26. November 1956 die Kleine Anfrage Nr. 295 der Fraktion der FDP betreffend Haltung der Bundesregierung Im Suezkonflikt Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem 17. November 1956 gemäß § 19 Abs. 2 des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten Meine Damen und Herren, wir treten nun in die Tagesordnung ein. Ich rufe den ersten Punkt auf: a)

b) Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes (Drucksache 2902);
c) Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Drucksache 2903);
d) Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Straßburg (Drucksache 2904);
e) Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zur Abänderung des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 2905).
Das Wort hat namens der Bundesregierung der Bundesminister Dr. von Brentano.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich von Brentano


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst erlauben Sie mir ein persönliches Wort. Ich möchte meinen Dank dafür aussprechen, daß das Präsidium und der Ältestenrat meine Bitte erfüllt und die Sitzung auf heute morgen 9 Uhr verlegt haben. Ich muß um die Mittagszeit nach Berlin, und ich bin dafür dankbar, daß mir dadurch Gelegenheit gegeben wird, die Verträge hier persönlich einzubringen.
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag heute ein umfangreiches Vertragswerk vor und erbittet dafür die Zustimmung des Hohen Hauses. Der Zweck dieses Vertragswerks kann mit einem Satz umrissen werden: Es soll dazu dienen, daß das Saarland am 1. Januar 1957 als jüngster Bundesstaat in die Bundesrepublik Deutschland eingegliedert wird und damit eine Million Deutsche in ihre deutsche Heimat zurückkehren werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sie werden verstehen, daß die Bundesregierung diese Vorlage zum Anlaß nimmt, um ihrer tiefen Befriedigung und ihrer aufrichtigen Freude Ausdruck zu geben. Seit der Errichtung der Bundesrepublik haben hier in diesem Hause zahlreiche außenpolitische Debatten stattgefunden, die das Saarproblem zum Gegenstand hatten. Die Bundesrepublik sah sich einem Tatbestand gegenüber, der in den Wirren des totalen Zusammenbruchs geschaffen worden war, eines totalen Zusammenbruchs, der am Ende eines von einer unseligen deutschen Regierung proklamierten totalen Krieges stand. Die Einheit des Deutschen Reichs und die Einheit des deutschen Volkes schienen in diesen chaotischen Tagen untergegangen zu sein. Jede politische, soziale und wirtschaftliche Ordnung war zerstört. Niemand war da, der für das deutsche Volk sprechen konnte, um die Welt zu beschwören, begangenes Unrecht nicht mit neuem Unrecht zu vergelten. Niemand war da, der dem heißen Wunsch des ganzen deutschen Volkes Ausdruck


    (Bundesaußenminister Dr. von Brentano)

    verleihen konnte, sich eine neue staatliche Ordnung zu geben und dieses neue Deutschland in die freie Welt einzugliedern, um gemeinsam mit den Kräften dieser Welt die höchsten politischen Ziele zu verfolgen: den Frieden und ,die Freiheit für die kommenden Generationen zu sichern.
    Diese Debatten, die hier in diesem Hause stattfanden, waren zuweilen leidenschaftlich und bewegt. Sie schienen oft von unüberbrückbaren Gegensätzen erfüllt zu sein, und doch waren sie stets der Ausdruck gemeinsamer Sorge und gemeinsamen Bemühens. Wir alle wußten, daß die Menschen an der Saar unter einer Entwicklung litten, die sie ihrer deutschen Heimat entfremdete, und wir wußten auch, daß das Bekenntnis zur Zugehörigkeit zum deutschen Volke in der Welt häufig mißverstanden und als der Ausdruck eines falschen Nationalismus angesehen und verurteilt wurde.
    Auf der andern Seite spürten wir die politischen und psychologischen Schwierigkeiten, die sich der Erfüllung unseres Wunsches entgegenstellten. Wir wußten, daß Erinnerungen an begangenes Unrecht wach wurden, wenn wir uns auf das Recht der Selbstbestimmung beriefen. Und wir wußten wohl auch um die normative Kraft des Faktischen, die auch dann wirkt, wenn das Faktische mit dem Richtigen, mit dem Rechten nicht übereinstimmt.

    (abgewichen, die in der Vergangenheit die Richtschnur ihres Handelns bildeten und in Zukunft bilden werden. Sie wußte, daß ein Höchstmaß von Geduld nötig war, um das französische Volk und um die Welt davon zu überzeugen, daß es keine unbillige Forderung war, die das deutsche Volk erhob. Sie hat aber auch nie einen Zweifel daran gelassen, daß sie für die Erreichung dieses Zieles nur einen Weg kannte: den der Verhandlung und der Verständigung. ich glaube sagen zu dürfen, daß auch in den zuweilen leidenschaftlich erregten Debatten, die hier in diesem Hause über diese Frage geführt wurden, niemals eine Stimme laut wurde, die der Bundesregierung empfohlen hätte, diesen Weg zu verlassen. Darum glaubt die Bundesregierung es (aber auch als einen überzeugenden Erfolg dieser Politik bezeichnen zu dürfen, wenn sie feststellt, daß in wenigen Wochen die Vertreter 'des Saarlandes als Abgeordnete des Deutschen Bundestages hier in diesem Hause mit uns zusammenarbeiten werden und daß die Saarfrage kein Gegenstand mehr sein wird für eine außenpolitische Debatte. Wenn wir nach dem 1. Januar über die Saar sprechen werden, so wird es ein Gespräch sein unter Deutschen, in der politischen Heimat aller Deutschen, — derer, die in der Freiheit leben, und derer, die in die Freiheit zurückkehren wollen und werden. Das Vertragswerk, das Ihnen vorliegt, meine Damen und Herren, reicht in vielfältige Bezirke unserer Außenpolitik. Es regelt ,das Verhältnis der Bundesrepublik zum Saarland. Es ist ein erster entscheidender Schritt auf dem Wege zur Wiedervereinigung aller Deutschen in Frieden und Freiheit. Es berührt zutiefst unsere Beziehungen zu dem französischen Nachbarvolk. Es ist ein überzeugender Beweis für die Richtigkeit und die Notwendigkeit der Politik der europäischen Verständigung und Zusammenarbeit, und es ist nicht zuletzt auch ein Beitrag zur weltpolitischen Entspannung, den wir gerade in einem Zeitpunkt dankbar begrüßen, in dem um uns herum in vielen Teilen der Welt die Spannung in unerträglicher Weise zu steigen scheint. Wenn wir über dieses Vertragswerk sprechen, dann scheint es mir richtig, in erster Linie von dem Saarland selbst zu sprechen. Sein Schicksal wurde in diesem Vertrag geregelt, um die Verwirklichung seiner 'Hoffnungen und Wünsche ging es in erster Linie. Das Saarland hat in den vergangenen Jahrzehnten als Grenzland ein Los getragen, das zuweilen unerträglich schwer schien. Die alte Heimat schien verloren. Jahre hindurch hatte es den Anschein, als ob der Wunsch nach Rückkehr unvereinbar sei mit der Möglichkeit seiner Erfüllung. Es soll offen ausgesprochen 'werden, daß die Bevölkerung an der Saar uns hier in der Bundesrepublik zuweilen nicht verstand. Das Problem und die quälende Sorge um seine Lösung waren uns gemeinsam; aber es stellte sich wohl jenseits der saarländisch-deutschen Grenze häufig anders dar als diesseits dieser Trennungslinie, die in Kürze nur noch eine historische Erinnerung sein und, wie ich hoffe, auch als solche bald aus unserem Bewußtsein verschwinden wird. Dort im Saarland war es das beherrschende, das zentrale Problem, das die Menschen nicht losließ, hier bei uns war es eine der vielen drängenden Sorgen, war es nur ein Teil der trostlosen Erbschaft, die die Bundesrepublik aus dem Zusammenbruch des Reichs hatte übernehmen müssen. Das soll nicht heißen, daß wir dem Saarproblem mindere Aufmerksamkeit geschenkt und mindere Bedeutung beigemessen hätten. Es soll aber wohl heißen, daß wir über unseren Bemühungen, die staatliche Einheit im Westen herzustellen, nicht vergessen durften, daß die Wiedervereinigung mit den deutschen Menschen in Mittelund Ostdeutschland nur mit der vorbehaltlosen Unterstützung der freien Welt möglich sein wird. Darum galt es, die freundschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem französischen Nachbarvolk herzustellen und zu vertiefen. An dem Saarproblem durfte diese Freundschaft nicht scheitern, und ich meine, der Erfolg hat uns recht gegeben. In dem Bemühen, dem ganzen deutschen Volke die Wiedervereinigung in Frieden und Freiheit zu vermitteln, werden wir — davon bin ich überzeugt — in Frankreich einen zuverlässigen und aufrichtigen Freund und Bundesgenossen besitzen. (Beifall bei den Regierungsparteien und bei der FDP.)


    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Im Namen der Bundesregierung möchte ich dem Volke an der Saar für die Beharrlichkeit und die Treue danken, mit der es an seiner deutschen Heimat hing.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Den brennenden Wunsch nach Wiedervereinigung haben die Menschen an der Saar damit in überzeugender Weise zum Ausdruck gebracht, und sie haben damit, wie ich hoffe, der ganzen Welt die Erkenntnis vermittelt, daß die Teilung eines Volkes und die Verweigerung des Selbstbestimmungsrechtes gegen die Rechtsgrundsätze verstoßen, die auch dann gültig wären, wenn sie nicht Gemeingut aller freien Völker der Welt wären und als solche in der Charta der Vereinten Nationen ihre Bestätigunggefunden hätten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



    (Bundesaußenminister Dr. von Brentano)

    Wir haben der Bevölkerung an der Saar auch dafür zu danken, daß sie in der Not wie im Erfolg Würde und Maß gezeigt hat. Nicht lärmende Proteste, sondern Geduld und Unbeirrbarkeit haben ihr den ersehnten Erfolg gebracht. Sie hat ihn nicht mit lautem Triumph, sondern mit stiller Freude gefeiert, und sie hat damit vielleicht unbewußt einen Beitrag zur Politik der Bundesregierung geleistet und diese Politik, die, ich sagte es schon, auf Verständigung von Freundschaft ausgerichtet war und ist, entscheidend unterstützt.
    Die Bundesregierung glaubt, daß das Abkommen dem Saarland die Wiedervereinigung in einer Form bringt, die seinen Wünschen im wesentlichen Rechnung trägt. Die Wiedervereinigung oder, um es rechtlich zutreffend mit den Worten des Vertrages auszudrücken, die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Grundgesetzes auf das Saarland erfolgt zu dem frühest möglichen Termin, dem Zeitpunkt, den wir bei Eintritt in die Verhandlungen gemeinsam mit der Saarregierung ins Auge gefaßt hatten. Daß der Eingliederungsvorgang dieses Tages durch eine Übergangsregelung beschränkt wird, die spätestens am 31. Dezember 1959 ablaufen wird, wertet meine Feststellung nicht ab. Wir haben mit der Vereinbarung der Übergangsregelung nicht nur einem französischen Wunsch Rechnung getragen, sondern zugleich auch eine saarländische Forderung erfüllt und unserer eigenen Überzeugung von der wirtschaftlichen Notwendigkeit einer solchen Regelung entsprechend gehandelt. Die Dauer der Übergangsregelung entspricht den Vorstellungen, die sich vor Eintritt in die Verhandlungen im Gespräch mit der Saarregierung als gemeinsame Auffassung herausgestellt hatten.
    Wir haben für die sogenannte Endregelung, d. h. die Zeit nach Ablauf der Übergangsregelung, Vereinbarungen getroffen, die auf die besondere Lage des Saarlandes als eines Grenzlandes abgestellt sind. Um die Fehler von 1935 und die anderer in bezug auf das Saarland getroffener Regelungen zu vermeiden, ist seiner Wirtschaft nicht eine rein einseitige Orientierung, sondern die Möglichkeit gegeben worden, weiterhin enge wirtschaftliche Beziehungen zu Frankreich zu pflegen. Das gilt sowohl für den Austausch von Waren und Dienstleistungen als für die Verkehrsbeziehungen, das Niederlassungsrecht und speziell für die Ausbeute der Saarkohle, für die gegenseitige Liefer- und Abnahmeverpflichtungen geschaffen wurden.
    Wenn dieser Vertrag Opfer kostete und Wünsche unerfüllt gelassen hat — ich werde darauf noch eingehen —, so hat sich die Bundesregierung bemüht, solche Opfer nach Möglichkeit auf den Bund als Gesamtheit zu übernehmen. Wir wollen nicht, daß ein Teil Deutschlands nur deshalb, weil seine geographische Lage dazu verleiten könnte, stärker als andere Gebietsteile mit Opfern belastet wird, die sich letztlich aus einem gemeinsam verlorenen Krieg erklären.
    Der Vertrag zielt ferner auf eine politische Befriedung im Saarland ab. Wir haben — auch hier sowohl einem französischen Wunsche als einem saarländischen Anliegen und unserer eigenen Auffassung Rechnung tragend — Vereinbarungen getroffen, die unter die politischen Auseinandersetzungen des Saarlandes in der Vergangenheit den Schlußstrich ziehen und für alle Saarländer ein Willkommen im politischen Verbande der Bundesrepublik bedeuten.
    Ich glaube, daß das Saarland seiner Zukunft jetzt hoffnungsfroh entgegensehen darf. Politisch befriedet und endgültig einbezogen in den Verband der Bundesrepublik, wird es in das in erfreulicher Entwicklung begriffene deutsche Wirtschaftsgebiet eingegliedert, und zugleich stehen ihm wirtschaftlich die Tore zu Frankreich und dessen überseeischen Besitzungen offen. Bis die Saar die Möglichkeiten, die ihr dieser Vertrag eröffnet, voll nützen kann, bleibt allerdings noch ein für sie nicht einfaches Stück Weg zurückzulegen, der Weg der Anpassung an das übrige deutsche Wirtschaftsgebiet. Ihr auf diesem Wege jede nur mögliche Hilfe zu leisten, muß für uns eine Ehrenpflicht sein.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Der Vertrag läßt hierfür bereits in der Übergangszeit weiten Raum und gestattet in der darauf folgenden Zeit die Maßnahmen, die darauf abzielen, die Eingliederung in möglichst reibungsloser und gerechter Weise durchzuführen. Auch hierbei wird die Bundesregierung in engster Fühlung mit der Saarregierung handeln.
    An die außenpolitische Behandlung der Saarfrage schließt sich somit jetzt ein innerdeutsches Gespräch. Wir wollen hierbei darauf achten, daß es keine Benachteiligung und keine unberechtigten Vorteile gibt, und wollen besonders an die sozial Schwächeren denken.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das Saarland zieht in ein, ich glaube sagen zu dürfen, ansprechenderes Haus ein als im Jahre 1935. Es soll in diesem Hause seinen angemessenen Platz erhalten und darf nicht darunter leiden, daß es später einzieht als die anderen. Die Bundesregierung hat den lebhaften Wunsch, daß das Saarland, wenn der Prozeß der Eingliederung einmal abgeschlossen ist, das Gefühl hat, hierbei alles erhalten zu haben, was es mit Fug und Recht erwarten durfte.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Regierung des Saarlandes hat in diesen Tagen hier in Bonn ein Memorandum übergeben. Diese sorgfältige Darstellung besonderer Anliegen des Saarlandes konnte naturgemäß noch nicht Gegenstand einer Beratung der Bundesregierung sein. Ich glaube aber, im Namen der Bundesregierung ausdrücklich erklären zu können, daß sie dieses Memorandum mit größter Sorgfalt prüfen wird, das, wie ich hoffe, eine gute Grundlage für die Hilfe des Bundes sein wird, die wir dem Saarland gewähren wollen.
    Lassen Sie mich hier einen Satz zitieren aus der Erklärung, die der Herr Bundeskanzler am 27. Oktober über den Rundfunk abgegeben hat, wenige Stunden, nachdem ich zusammen mit meinem französischen Kollegen, Herrn Außenminister Pineau, in Luxemburg das Vertragswerk unterzeichnet hatte. Er sagte:
    Wir werden für die Rückkehr der Saar wirtschaftliche Opfer bringen müssen, denen alle Parteien im Grundsatz schon ihre Zustimmung gegeben haben. ... Wir werden aber diese Opfer, die der Bund für die Saar übernimmt, nicht der Saarbevölkerung anrechnen. Sie wird während der wirtschaftlichen Übergangszeit und nach der völligen Rückkehr der Hilfe von Bund und Ländern, aber auch der Hilfe der deutschen Wirtschaft bedürfen, um — einge-


    (Bundesaußenminister Dr. von Brentano)

    bettet in die Bundesrepublik — eine besondere Brücke für die wirtschaftlichen Probleme beider Staaten zu werden.
    Regierung und Bevölkerung an der Saar können also überzeugt sein, daß Bundestag und Bundesregierung alles tun werden, was in ihrer Kraft liegt, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Saarlandes zu erhöhen. Das Saarland darf und wird kein Stiefkind der Bundesrepublik sein. Wir werden keine Anstrengung scheuen, um so rasch, wie es die Verhältnisse nur gestatten, dem Saarland alle Möglichkeiten zu geben, die es instand setzen werden, an der wirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik gleichberechtigt teilzunehmen und damit auch für die gesamte Bundesrepublik einen wertvollen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Wohlfahrt des ganzen deutschen Volkes zu leisten.
    Meine Damen und Herren! Die volle Bedeutung dessen, was ich über das Saarland sagte, wird erst deutlich, wenn wir die Rückkehr der Saar im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung sehen, deren ersten Abschnitt sie darstellt. Die Tatsache, daß dieser erste Schritt gelungen ist, soll und wird die Deutschen in allen den Teilen Deutschlands, die der Wiedervereinigung noch harren, aufhorchen lassen und ihre Hoffnungen neu beleben. Der 1. Januar 1957, an dem das Saarland zu uns zurückkehrt, wird ein Tag der Freude und Genugtuung für alle Deutschen, und er soll ein Meilenstein auf dem Weg zu Gesamtdeutschland sein.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Bundesregierung hat den Zusammenhang zwischen Saarfrage und Wiedervereinigung in den deutsch-französischen Verhandlungen nie außer acht gelassen. Obwohl sie von Anfang an entschlossen war, die Verhandlungen mit dem französischen Partner großzügig zu führen, hat sie da zäh verhandeln zu müssen geglaubt, wo sie befürchtete, daß der Gedanke der Wiedervereinigung, d. h. die werbende Kraft der jetzt gefundenen ersten Teillösung gegenüber dem Gesamtproblem, Schaden erleiden könnte. Auch dies ist ein Grund dafür gewesen, daß wir uns für eine möglichst kurze Obergangszeit eingesetzt haben und daß wir uns bemüht haben, materielle Nachteile vom Saarland möglichst fernzuhalten und diese, soweit unvermeidbar, lieber dem Bund aufzuerlegen. Dies muß für uns ein doppelter Anlaß sein, dem Saarland in der nun folgenden Phase der innerdeutschen Maßnahmen den Weg zu uns in jeder Hinsicht zu ebnen. Das ist ein wichtiges Stück praktischer Wiedervereinigungspolitik.
    Zeitungsmeldungen ist zu entnehmen gewesen, daß sich die Regierung der sogenannten „Deutschen Demokratischen Republik" mit dem deutschfranzösischen Saarvertrag befaßt habe. Ich kann nur wünschen, daß sie es auf das gründlichste getan hat.
    Dieser Vertrag enthält außerordentlich wertvolle Fingerzeige für die Lösung des gesamtdeutschen Problems. Seine Vorgeschichte zeigt, daß es nur der Herstellung des Rechts der freien Meinungsäußerung bedarf, um auf das eindeutigste darzutun, wohin die Wünsche aller Deutschen gehen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Der Vertrag zeigt, wie man zusammen mit einem ehemaligen Kriegsgegner in einer anständigen Form und in gerecht ausgewogener Weise die Frage
    der Wiedervereinigung regeln kann. Er zeigt ferner, daß es der Bundesregierung eine selbstverständliche Pflicht ist, mit der frei gewählten Regierung eines anderen deutschen Landesteils bei der Durchführung der Wiedervereinigung auf das engste zusammenzuarbeiten, daß die Bundesregierung Verständnis für die besondere Lage der einzelnen Teile des deutschen Staatsgebietes hat und daß sie bereit ist, für die Wiedervereinigung Opfer zu bringen. Wir haben den sehnlichsten Wunsch, daß dieser Vertrag in Zukunft Beispiel sein möge.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Eine ganz hervorragende Bedeutung kommt dem Vertragswerk zu, wenn wir an das deutsch-französische Verhältnis denken. Ich möchte nicht eine historische Darstellung geben und damit schmerzliche Tatbestände in die Erinnerung zurückrufen, die vielmehr der Vergangenheit angehören sollen. Aber die Bundesregierung hält es für ihre besondere Pflicht, heute und von dieser Stelle aus der französischen Regierung und dem französischen Volke gegenüber ihrer tiefen Befriedigung und ihrer Dankbarkeit Ausdruck zu verleihen dafür, daß Frankreich der deutsch-französischen Freundschaft, dem europäischen Gedanken und der Wiedervereinigung des deutschen Volkes einen unschätzbaren Dienst erwiesen hat.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Der moralische und der politische Wert der Entscheidung, die Frankreich im Oktober 1955 spontan und ohne Zögern getroffen hat, muß nachdrücklich unterstrichen werden. Unsere Haltung wäre subjektiv und unredlich, wenn wir nicht anerkennen würden, daß dieser Entschluß vom Standpunkt der französischen Politik aus gesehen durchaus keine Selbstverständlichkeit war.
    Wir können den Vorgang nicht mit der Volksabstimmung des Jahres 1935 vergleichen. Damals waren mehrere Alternativfragen gestellt, und man war sich darüber einig, daß man die Antwort des Volkes an der Saar auf diese Fragen anerkennen werde. Im Jahre 1955 dagegen stand Frankreich vor einer echten und folgenschweren politischen Entscheidung. Eine auf das rein Formale beschränkte Betrachtung des Abstimmungsergebnisses hätte zu der Auffassung führen können, daß die Bevölkerung an der Saar lediglich eine Regelung abgelehnt habe, die man ihr vorgeschlagen hatte. Die zwangsläufige Folge einer solchen Betrachtungsweise wäre die Feststellung gewesen, daß alles beim alten bleiben müsse. Frankreich hat aber in diesen Tagen bewiesen, daß Freiheit und Selbstbestimmungsrecht für ein freies Volk, das selbst in einer rechtsstaatlichen Ordnung lebt, keine formalen Begriffe sind.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Frankreich hat darum nicht gezögert, den wahren inneren Gehalt dieser Entscheidung anzuerkennen, die in den folgenden Wahlen zum Saarländischen Landtag ihren sinnfälligen Ausdruck und ihre Bestätigung fand. Eine formalrechtliche Behandlung des Abstimmungsergebnisses wäre für das Saarland selbst, für den Gedanken der Wiedervereinigung und für das deutsch-französische Verhältnis ein nie wiedergutzumachendes Unglück gewesen. Das französische Volk und seine Regierung haben das erkannt und haben damit die Bahn frei gemacht für eine glückhafte Entwicklung der Beziehungen zwischen unseren beiden Nationen.


    (Bundesaußenminister Dr. von Brentano)

    Zeitweise hat man der Bundesregierung einen Vorwurf daraus gemacht, daß sie sich zu den Vereinbarungen bekannte, die der saarländischen Bevölkerung im Wege der Volksabstimmung zur Entscheidung vorgelegt wurden. Die Bundesregierung sieht heute rückblickend keinen Anlaß, diese Haltung zu erklären oder gar zu verteidigen. Im Gegenteil, sie glaubt sagen zu dürfen, daß dieses loyale Bekenntnis zur Vertragstreue die psychologischen und politischen Voraussetzungen dafür schuf, daß Frankreich den mutigen Entschluß faßte, von dem ich soeben sprach.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich glaube darum, daß der französische Außenminister Pineau und ich nach der Unterzeichnung des Vertragswerks mit Recht sagen durften:
    Die Opfer, die gegenseitig gebracht wurden, zeugen von dem Willen der beiden Regierungen, einen neuen Abschnitt der deutsch-französischen Beziehungen zu beginnen, in dem die beiden Völker gemeinsam einer besseren Zukunft entgegenschreiten sollen. Es soll in Zukunft zwischen beiden Ländern nur noch solche Fragen geben, wie sie sich zwischen guten Nachbarn stellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der mutige und weitblickende Entschluß Frankreichs wurde damals von dem französischen Kabinett getroffen, dem Ministerpräsident Edgar Faure und Außenminister Pinay angehörten. Die Durchführung lag bei der heutigen französischen Regierung des Ministerpräsidenten Mollet und seiner Mitarbeiter Außenminister Pineau und Staatssekretär Maurice Faure, die die Verhandlungen auf französischer Seite mit unbeirrbarer i Sachlichkeit und in voller Loyalität geführt haben.
    Die Lösung des ganzen Fragenkreises, wie sie sich nun in dem Vertragswerk darstellt, wird auf das deutsch-französische Verhältnis glückliche Auswirkungen haben. Dafür bürgen drei Eigenschaften des Vertrags, einmal, daß es sich um eine frei vereinbarte Regelung handelt, wie sie zwischen freien Völkern angemessen ist, zum anderen, daß diese Regelung endgültig ist, und zuletzt, daß in ihr beide Teile auch ihren Vorteil finden werden.
    Es hat für die Bundesregierung nie ein Schwanken in der Erkenntnis gegeben, daß eine befriedigende Regelung der Saarfrage nur auf der Grundlage einer deutschfranzösischen Vereinbarung gefunden werden konnte. An der Saar sind während der Verhandlungen gelegentlich Stimmen laut geworden, daß es eines Saarvertrages, d. h. eines Vertrags, der unvermeidlicherweise Opfer einschloß, nicht zwingend bedürfe. Das mag annehmen, wer die Saarfrage nicht eingebettet sieht in die überaus komplexe politische Problematik, wie sie der Lage Deutschlands gegenüber seiner Umwelt eigen ist. Mit einem solchen Gedanken zu spielen verbot sich aus den gleichen Gründen, die Frankreich davon abgehalten haben, der Eingliederung des Saarlands in die Bundesrepublik zu widersprechen, und verbot sich insbesondere deshalb, weil eine positive französische Entscheidung vorangegangen war.
    Der Saarvertrag löst die Saarfrage endgültig. Sie ersehen dies aus der Präambel, die von der Entschlossenheit beider Staaten spricht, die Saarfrage als Gegenstand zukünftiger Meinungsverschiedenheiten auszuschließen und mit dem Vertrag zu einer allgemeinen und endgültigen Befriedung beizutragen. Die Endgültigkeit ergibt sich ferner aus wiederholten Erklärungen französischer Staatsmänner und entspricht dem Geiste, in dem die Vertragsverhandlungen geführt wurden. Es ist somit auch, im Gegensatz zu früher geplanten Lösungen, davon abgesehen worden, in dem Vertrag den Vorbehalt des Friedensvertrags aufzunehmen. Eine territoriale Streitfrage, die nahezu 300 Jahre zurückreicht, hat ihren endgültigen Abschluß gefunden.
    Die beiden Regierungen haben sich bemüht, diesen Streit nicht nur im Grundsätzlichen zu beenden, sondern die vereinbarte Lösung auch im einzelnen so auszugestalten, daß sie weitere Auseinandersetzungen ausschließt. Sie standen z. B. in der Warndt-Frage vor der Alternative, die mit ihr verbundenen schwierigen finanziellen Fragen entweder Schiedsgerichten zu überweisen, wozu mindestens vier Schiedsverfahren erforderlich gewesen wären, oder alle gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten in einem großzügigen Akte gegeneinander aufzuheben. Sie haben sich für die letzte Alternative entschieden.
    In der Frage des Rheinseitenkanals war zu wählen zwischen einem sich unvermeidlicherweise über mehrere Jahre hinziehenden Schiedsverfahren, das die mit der Umgestaltung des Ausbauplanes verbundenen Mehrkosten zum Gegenstand gehabt hätte, sowie einem gleich schwierigen Schiedsverfahren zur Auslegung des Art. 358 des Versailler Vertrags auf der einen Seite und einer gleichen Aufrechnung wie der oben erwähnten auf der anderen Seite. Auch hier haben wir uns für den letzten Weg entschieden und haben alle diese Verfahren ausgeschlossen.
    Auch über das Schicksal der Röchling-Werke wurde außerhalb des Vertrages eine endgültige Vereinbarung erzielt, die die Bundesregierung aufrichtig begrüßt. Ich kann dem Hohen Hause mitteilen — und die Presse hat es heute morgen schon veröffentlicht —, daß die Sequesterverwaltung über die Werke in Völklingen gestern aufgehoben wurde und die Firma Röchling am gleichen Tage die Verwaltung des Werks wieder übernommen hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Gewisse Prozesse, die mit der Rheinschiffahrt zusammenhängen, haben ihr Ende gefunden. Wir haben überall reinen Tisch gemacht.
    Der Vertrag dürfte schließlich auch eine gut ausgewogene Lösung darstellen. Frankreich und Deutschland werden sich in den Erfolg teilen. Die Übergangsregelung sichert Frankreich noch für einige Zeit die Vorteile der Zoll- und Währungsunion und gibt seiner Wirtschaft die Möglichkeit, sich auf die Veränderung des wirtschaftlichen Status der Saar vorzubereiten.
    Im Rahmen der sogenannten Endregelung ist ein System von Zollkontingenten geschaffen worden, das die administrativen Voraussetzungen dafür schafft, daß Frankreich seinen umfangreichen Warenverkehr mit dem Saarland aufrechterhalten kann. Die an der Saar tätigen französischen Unternehmungen, Banken und Versicherungen werden in ihrer weiteren Tätigkeit in keiner Weise behindert werden. Auf dem Verkehrsgebiet werden weiterhin Erleichterungen bestehen.
    Die Regelung der Warndtfrage gestattet Frankreich den Abbau von 66 Millionen t Kohle und bringt ihm den Bezug von 24 Millionen t verbil-


    (Bundesaußenminister Dr. von Brentano)

    ligter Kohle ein. Die Vereinbarung eines Systems von Liefer- und Abnahmeverpflichtungen für die übrige Saarkohle habe ich bereits erwähnt. Der Absatz saarländischer und lothringischer Kohle auf anderen Märkten wird gemeinschaftlich erfolgen.
    Eine zwischen der französischen und der saarländischen Regierung getroffene Kulturvereinbarung wird es ermöglichen, daß der geistige und kulturelle Austausch zwischen Frankreich und Deutschland sich auch im Saarland nutzbringend für unsere beiden Völker entwickeln wird.
    Die vereinbarte politische Befriedung dient auch dem Interesse Frankreichs. Alles in allem behält Frankreich im Verhältnis zur Saar weitgehend das, was sich als gesunder Kern der französischsaarländischen Beziehungen herausgebildet hat, und nicht zuletzt verdankt Frankreich dem Saarvertrag die Erfüllung seines Wunsches nach Schiffbarmachung der Mosel.
    Diese Vorteile Frankreichs stellen zum Teil deutsche Opfer dar, ebenso wie auch Frankreich Opfer gebracht hat, außer seinem politischen Opfer wirtschaftliche Opfer insofern, als durchaus nicht alle seine Wünsche in Erfüllung gegangen sind. Ein großer Teil der soeben aufgezählten Vorteile Frankreichs sind aber zugleich Vorteile des Saarlandes oder allgemein deutsche Vorteile.
    Das zeigt, daß dieser Vertrag eine gute Lösung darstellt, und beweist im übrigen einmal mehr, daß im heutigen Europa der Vorteil des einen nicht mehr der Nachteil des anderen sein muß, sondern daß unsere Schicksale schon so eng verbunden sind, daß ein Gewinn des einen auch der des anderen ist.

    (Beifall in der Mitte.)

    Deutschland und Frankreich werden sich weiterhin an der Saar begegnen, aber nicht mehr in gegensätzlichem Geiste, sondern im Handeln zum gemeinsamen Interesse. Schon die Übergangsregelung erfordert eine sehr enge Zusammenarbeit. Daß eine Regelung so ungewöhnlicher Art überhaupt vereinbart werden konnte, setzt eine weitgehende Bereitschaft zur Kooperation voraus.
    Ich glaube, daß die Öffentlichkeit beider Länder die Vorteile, die die Verträge beiden Seiten gewähren, klar erkannt hat. Von wenigen Außenseitern abgesehen, die nie zufriedenzustellen sind, hat das Vertragswerk in beiden Ländern ein durchaus positives Echo gefunden und eine Reaktion sowohl der Erleichterung als der Genugtuung ausgelöst.
    Die Verträge stellen den Schlußstein in der Durchführung des Programms dar, das im Oktober 1954 von dem Herrn Bundeskanzler und dem damaligen französischen Ministerpräsidenten, Herrn Mendès-France, anläßlich des Abschlusses der Pariser Verträge mit dem Ziel einer deutsch-französischen Zusammenarbeit auf allen Gebieten vereinbart wurde. Ich darf die Gelegenheit benutzen, Ihnen einen kurzen Überblick über das Ergebnis dieses Programms zu geben.
    Auf wirtschaftlichem Gebiet haben wir im vorigen Jahre ein langfristiges Handelsabkommen geschlossen. Gleichzeitig mit den jetzt abgeschlossenen Verträgen ist ein Niederlassungsabkommen vereinbart worden. Aus der Kriegszeit herrührende Fragen auf dem Gebiete der Warenzeichen sind durch ein besonderes Abkommen geregelt. Wir haben eine deutsch-französische Handelskammer, einen ständigen deutsch-französischen Land-wirtschaftsausschuß und ein aus Regierungsvertretern bestehendes deutsch-französisches Wirtschaftskomitee gegründet. Eine wirtschaftliche Zusammenarbeit zur Erschließung Französisch-Afrikas ist aufgenommen worden.
    Als sichtbarste Folge dieser Maßnahmen zeichnen sich die glänzenden Ergebnisse des deutschfranzösischen Warenverkehrs ab, der in diesem Jahr mit einem Gesamtumsatz von voraussichtlich knapp 5 Milliarden DM eine neue Rekordhöhe erreicht und alles in den Schatten stellt, was es je zuvor in der Geschichte der deutsch-französischen Wirtschaftsbeziehungen gegeben hat und was noch vor wenigen Jahren erhofft werden konnte. Unsere Stellung als erster Außenhandelspartner Frankreichs hat sich konsolidiert, und ebenso befindet sich Frankreich in der Spitzengruppe unserer Außenhandelspartner. Hinzu kommen jetzt die Abreden über die Saar, die sowohl in der Übergangszeit wie in der Endregelung zu einer Erhöhung der Gesamtumsätze des deutschfranzösischen Handels führen werden.
    Auf kulturellem Gebiet haben sich die Beziehungen zwischen beiden Ländern außerordentlich verdichtet. Es gibt hier keine so sinnfälligen Tatsachen wie auf wirtschaftlichem Gebiet, aber ich glaube, der interessierte Beobachter kann eine Vielfalt und Intensität des kulturellen Austausches feststellen, die ebenfalls über das frühere Maß hinausgehen. Als erfreuliche Einzelheiten darf ich erwähnen, daß ich gerade in diesen Tagen an der Eröffnung eines Deutschen Hauses in der Cité Universitaire in Paris teilnehmen konnte, die der Präsident der Republik, Herr Coty, durch seine Anwesenheit auszeichnete, und daß ,die Besetzung des schon früher vereinbarten deutschfranzösischen Kulturkomitees jetzt abgeschlossen ist, das nunmehr seine Tätigkeit aufnehmen wird.
    Die Hauptbedeutung des Programms von La Celle—St.-Cloud, insbesondere des jetzt vorliegenden Vertragswerkes, liegt zweifellos auf politischem Gebiet. Letzteres hat nicht nur die Saarfrage bereinigt, es hat mit der gleichzeitigen Regelung der Fragen der Schiffbarmachung der Mosel und des Rheinseitenkanals überhaupt die letzten größeren Meinungsverschiedenheiten bilateraler Art, die zwischen beiden Ländern noch bestanden, ausgeräumt.
    So stellt der Abschluß dieser Verträge wahrhaftig ein historisches Ereignis dar. Wie weit muß man in die Vergangenheit zurückgreifen, um die Feststellung treffen zu können, daß es keine deutsch-französischen Streitfragen gegeben habe!
    Der Weg ist nun frei für ein nachbarliches Verhältnis im besten Sinne, für die gemeinsame Behandlung der großen Fragen, die sich aus der Stellung beider Länder im Lager der freien Welt ergeben, und insbesondere für die gemeinsame Arbeit an der Schaffung eines neuen geeinten Europas. Ich glaube in der Tat, daß beide Regierungen mit diesem Vertragswerk auch etwas für Europa getan haben. Allein die Tatsache, daß damit eine lange Periode deutsch-französischer Gegensätzlichkeit ihr Ende gefunden hat, ist für Europa von unschätzbarem Wert. Die Saarregelung im Speziellen bedeutet zusammen mit dem kürzlich abgeschlossenen deutsch-belgischen Grenzabkommen, zu dem hoffentlich noch eine deutsch-niederländische Vereinbarung gleichen Inhalts hinzukommen wird, daß es innerhalb des freien Europa keine territorialen Probleme mehr gibt.

    (Zustimmung in der Mitte.)



    (Bundesaußenminister Dr. von Brentano)

    Ich glaube auch, daß die beiden Regierungen hinsichtlich der Methode, mit der sie ihre Meinungsverschiedenheiten ausgetragen haben, nämlich den Weg der freien Vereinbarung zu gehen und sich hierbei von der festen Entschlossenheit leiten zu lassen, einen Schlußstrich unter die Vergangenheit zu ziehen, ihren Interessen gegenseitig großzügig Rechnung zu tragen und Opfer nicht zu scheuen, in europäischem Geist gehandelt haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Einige Bestimmungen der jetzt getroffenen Regelung erscheinen mir vom europäischen Standpunkt aus besonders wertvoll. Ich denke an die schon erwähnte Maßnahme zur politischen Befriedung, an die französisch-saarländischen Vereinbarungen auf kulturellem Gebiet und an die handelspolitischen Bestimmungen der Endregelung. Mit den letzteren wird der Versuch gemacht, auf einem beschränkten Territorium zwei Länder unter gleichen handelspolitischen Voraussetzungen, d. h. unbehindert durch Zölle und mengenmäßige Beschränkungen zum Zuge kommen zu lassen, also eine Art gemeinsamen Marktes zu schaffen. Gelingt dieser Versuch, so stellt er ein gutes Argument für den größeren gemeinsamen Markt dar, den wir und die anderen europäischen Länder anstreben. Daß ein solcher Versuch gerade im deutsch-französischen Verhältnis gemacht wird, d. h. im Verhältnis der beiden Länder, auf die es bei der Schaffung eines solchen gemeinsamen Marktes entscheidend ankommen wird, gibt diesem seine besondere Bedeutung.
    Nicht nur ist somit etwas für Europa getan worden, sondern Europa hat bei der Regelung der Saarfrage auch etwas für Deutschland und Frankreich getan. Das verdient heute mit Dank vermerkt zu werden. Der Europarat war es, der im Jahre 1952 erstmalig ein positives Saargespräch aufgenommen hat. In seinem Auftrag hat damals der holländische Abgeordnete Herr van der Goes van Naters wertvolle Studien über die Saarfrage angestellt und aus echter europäischer Überzeugung einen Plan ausgearbeitet, der auch bei denen Anerkennung fand, die ihm nicht zustimmen konnten.
    Unser Dank gilt ferner dem belgischen Außenminister, Herrn Spaak, der sich als unermüdlicher Makler, insbesondere in den Verhandlungen vom Sommer 1954, erwiesen hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Er gebührt dem Rat und dem Generalsekretariat der Westeuropäischen Union und namentlich dem Präsidenten der Beratenden Versammlung des Europarates, dem belgischen Senator Herrn De-housse,

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    der im Auftrag der WEU vor und während der Abstimmung im Saarland in vorbildlicher Weise zusammen mit den anderen Mitgliedern seiner Kornmission tätig war. Dank schulden wir schließlich der luxemburgischen Regierung und Öffentlichkeit, die mit ihrer Zustimmung zur Schiffbarmachung der Mosel der europäischen Verständigung einen großen Dienst erwiesen haben.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren! Wenn es so zu dem Abschluß der Verträge kam, die die Bundesregierung Ihnen heute vorlegt und für die sie Ihre Zustimmung erbittet, so halte ich es für meine Pflicht, in aller Offenheit auch hervorzuheben, daß die Bundesregierung bei manchen Teilen der Verträge eine andere Lösung vorgezogen hätte. Wir haben nicht alles erreicht, was uns vorschwebte, und wir haben auch erhebliche Opfer gebracht. Bei der Übergangsregelung hätte die Bundesregierung eine Vereinbarung vorgezogen, die mehr als die vorliegenden Verträge dem Gedanken Rechnung getragen hätte, daß die Übergangszeit die saarländische Wirtschaft auf den Eintritt in das deutsche Wirtschaftsgebiet vorbereiten sollte. Großzügigere Erleichterungen der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Saarland und der Bundesrepublik hätten diesem Wunsche mehr entsprochen.
    Die Bundesregierung glaubt weiter, daß sie bei der Festsetzung der Kohlenmenge, die im Warndt noch für Frankreich abgebaut werden soll, bis an die äußerste Grenze des Möglichen gegangen ist, auch wenn die endgültig festgesetzte Menge nur etwa der Hälfte der ursprünglichen französischen Forderung entspricht.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Aachen] : Sehr richtig!)

    Wir glauben auch in der Frage der Verwendung der französischen Zahlungsmittel, die bei der Währungsumstellung anfallen werden, eine weitgehende Konzession gemacht zu haben, indem wir uns bereit erklärt haben, einen Betrag von insgesamt 40 Milliarden französischen Franken an Frankreich unentgeltlich zurückzugeben. Es war selbstverständlich, daß wir die 9 Milliarden Franken übernehmen mußten, die der Erstausstattung des Saargebietes dienten.
    Es war ebenso selbstverständlich, daß wir in die öffentlichen Verbindlichkeiten eintreten mußten, die im Verhältnis zwischen dem Saarland und Frankreich bestanden. Immerhin wird aber die Bundesrepublik in dem Jahre der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes aus diesen Gründen zusammen etwa eine Milliarde D-Mark aufzubringen haben.
    Auch unsere Zustimmung zur Schiffbarmachung der Mosel betrachtet die Bundesregierung als eine echte Konzession. Niemals hat die Bundesregierung diese Frage ausschließlich vom nationalwirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet. Wir wissen, daß eine solche Betrachtung zwar zu unterschiedlichen Ergebnissen, aber letztlich wohl zu einer Verneinung geführt haben würde. Die Bundesregierung hat diese Bedenken zurückgestellt, weil sie sich bewußt war, daß es letztlich eine politische Frage war, die notwendigerweise im Zusammenhang mit dem ganzen Fragenkomplex gesehen und beantwortet werden mußte.
    Darum hat die Bundesregierung auch nicht gezögert, diese Opfer zu bringen, die nach ihrer Überzeugung notwendig waren, wenn man zu einer Regelung kommen wollte, die auch alle die Vorteile enthält, von denen ich schon sprach. Sollte aus dem Hohen Hause die Frage gestellt werden, ob diese Opfer tatsächlich in diesem Umfang nötig waren, so möchte ich sie schon jetzt uneingeschränkt bejahen. Auf allen den Gebieten, die ich erwähnte, ist hart gerungen worden, aber beide Partner waren dabei von dem ehrlichen Bemühen geleitet, zu einer Verständigung zu kommen.
    Die Bundesregierung hat bei diesen Verhandlungen auch nicht vergessen, daß der schmerzliche Tatbestand, den es aus der Welt zu schaffen galt, seinen Ursprung letzten Endes in dem unseligen


    (Bundesaußenminister Dr. von Brentano)

    Kriege hatte. Die Bundesregierung und das deutsche Volk mögen die Verantwortung an diesem unseligen Geschehen von sich weisen, seinen Folgen sich entziehen zu wollen, wäre unrealistisch und im letzten auch unredlich.
    Wenn die Bundesregierung das Hohe Haus heute bittet, dem Vertragswerk seine Zustimmung zu geben, dann weiß sie wohl, daß diese Zustimmung selbstverständlich eine sorgfältige Prüfung voraussetzt. Die laufende Zusammenarbeit mit der Saarregierung, die ich mit besonderer Dankbarkeit erwähnen möchte, hat sichergestellt, daß man im Saarland über alle Phasen der Verhandlungen und über alle Erwägungen, die zu den einzelnen Entscheidungen führten, unterrichtet war. Und ich bin dankbar, daß der Bundestag durch den Saarunterausschuß des Auswärtigen Ausschusses meinen Mitarbeitern und mir Gelegenheit gab, das Parlament laufend zu informieren und die Einzelfragen im offenen Gespräch zu erörtern. Diese Art der Vorbereitung wird, wie ich hoffe, die Entscheidung sowohl des Deutschen Bundestages wie des Landtages in Saarbrücken erleichtern.
    Bei der Prüfung sollten wir, wie ich glaube, nicht eine Rechnung von Leistungen und Gegenleistungen aufmachen und die einzelnen Entscheidungen kritisch beleuchten, die j a doch alle in einem untrennbaren inneren Zusammenhang stehen. Wir sollten uns vielmehr der außerordentlichen politischen Bedeutung klarsein, die dieses Vertragswerk für uns besitzt und auf die hinzuweisen ich für richtig hielt.
    Die Bundesregierung zweifelt darum auch nicht daran, daß der Deutsche Bundestag volles Verständnis dafür haben wird, daß das große Ziel, das wir anstrebten, uns auch Opfer auferlegte. Sind doch aus seiner Mitte heraus seinerzeit die ersten Anregungen gekommen, die Lösung der Saarfrage im Wege eines solchen Ausgleichs zu suchen.
    Erlauben Sie mir, zusammenfassend noch folgendes zu sagen. In dem Vertragswerk, das ich für die Bundesregierung am 27. Oktober unterzeichnen konnte, erblickt die Bundesregierung einen bedeutenden außenpolitischen Erfolg. Sie betrachtet ihn nicht zuletzt als Ergebnis der von ihr verfolgten europäischen Politik. Aus dieser Politik, die gleichzeitig diejenige der französischen Regierung war und ist, und aus der unbeirrbaren Treue der Saarländer zur deutschen Heimat ist dieser Erfolg erwachsen.
    Die weltpolitische Lage ist zur Zeit düster und ernst. Nicht weit von uns kämpfen Völker um ihre Freiheit, die zum europäischen Kulturkreis gehören und die kein minderes Recht auf eine freiheitliche Entwicklung besitzen als wir selbst.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Nicht weit von uns vollzieht sich ein. tragisches Geschehen, das wir mit Bewunderung für den ungebrochenen Freiheitswillen von Millionen von Menschen und mit tiefem Abscheu gegenüber den Methoden ihrer Unterdrücker verfolgen.

    (Beifall im ganzen Hause.)

    Das Ordnungsprinzip, das in diesem Vertrag seinen Ausdruck findet und das künftig ausschließlich das Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich bestimmen wird, das Recht nämlich auf die freie Selbstbestimmung freier Menschen, wird an-
    derwärts mit Füßen getreten. Um so leidenschaftlicher wollen wir uns zu diesen Grundsätzen bekennen. Nur wenn wir das tun, würdigen wir die Verträge im rechten Sinne.
    Letzten Endes waren es nicht rechtliche und politische, sondern im wahrsten Sinne des Wortes moralische Verpflichtungen, die Frankreich erfüllte, weil sie seinen Grundsätzen entsprachen. Nicht rechtliche und politische, sondern moralische Vorstellungen über das Zusammenleben freier Völker waren auch bestimmend für den Inhalt der Ihnen vorgelegten Verträge und waren ausschlaggebend für die Entscheidungen der an ihrer Ausarbeitung beteiligten Regierungen. Es geht nicht darum, nunmehr einen Katalog der Rechte und Verpflichtungen aus diesen Verträgen zu erarbeiten und gegenüberzustellen. Es wäre eine fragwürdige Rechnung, aus der jeder einen anderen Saldo ziehen würde.
    Darum legt die Bundesregierung diese Verträge auch ohne jeden Vorbehalt und ohne jedes Zögern vor. Sie ist der Überzeugung, daß sie der Ausdruck einer politischen Gesinnung sind, deren Gültigkeit für die Beziehungen zwischen den Völkern der Welt nur derjenige bestreiten kann, der sich zur Politik der Macht und des Unrechts bekennt. Wenn wir die Verträge ratifizieren, wollen wir dieser Politik eine endgültige Absage erteilen und damit vielleicht auch diejenigen überzeugen oder doch wenigstens ansprechen, die sich zu gleicher Erkenntnis noch nicht durchgerungen haben.
    Die Bundesregierung glaubt daher aus diesem Anlaß erneut und eindringlich an die Sowjetunion appellieren zu sollen. Auch zu diesem Land wollen wir unsere Beziehungen im gleichen Sinne ordnen. Das wiedervereinigte Deutschland will dem Frieden und der Freiheit in der Welt ebenso dienen wie die Bundesrepublik. Und die 17 Millionen deutscher Menschen in der sowjetisch besetzten Zone werden, wenn sie einmal ihre Freiheit zurückgewonnen haben, dazu mit der gleichen unbedingten Entschlossenheit beitragen wie die eine Million Saarländer, die in allernächster Zeit ihre Anstrengungen mit den unsrigen vereinigen werden, um diese hohen politischen Ziele zu verwirklichen.

    (Langanhaltender lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien und dem GB/BHE.)