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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2172

  • date_rangeDatum: 15. November 1956

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 172. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1956 9473 172. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. November 1956. Zur Tagesordnung 9475 D Fragestunde (Drucksache 2848): 1. Frage des Abg. Ritzel (SPD) betr. Aufnahme der Gemeinden des hessischen Kreises Bergstraße in das Amtliche Fernsprechbuch Frankfurt (Main): Dr.-Ing. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 9476 B Ritzel (SPD) 9476 B 2. Frage des Abg. Ritzel (SPD) betr. Zustand der Bundesstraße 3 bei Heppenheim und bei Zwingenberg: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 9476 C 3. Frage des Abg. Lotze (CDU/CSU) betr. Zustand des Bahnhofs Uelzen: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 9476 D, 9477 A Lotze (CDU/CSU) 9477 A 4. Frage des Abg. Lotze (CDU/CSU) betr. Zustand der Bundesstraße 71: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 9477 B 5. Frage des Abg. Dr. Bucher (FDP) betr. Broschüre mit Auszügen aus dem Tagebuch des Leiters der Abteilung Ost im Bonner Auswärtigen Amt, Dr. Bräutigam: Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 9477 C 6. Frage des Abg. Dr. Arndt (SPD) betr. Ersatzdienstpflicht der Kriegsdienstverweigerer: Strauß, Bundesminister für Verteidigung 9482 A, C Dr. Arndt (SPD) 9482 B Frage des Abg. Wittrock (SPD) betr. Ansprüche deutscher Staatsangehöriger aus Pensionsverträgen gegen die in Österreich gelegenen ehemaligen Reichswerke: Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . 9477 D, 9478 B Wittrock (SPD) 9478 B 8. Frage des Abg. Wittrock (SPD) betr. Umtausch unvorteilhafter Porträtaufnahmen des Bundeskanzlers: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 9478 C Wittrock (SPD) 9478 C 9. Frage des Abg. Dr. Reichstein (GB/ BHE) betr. verwahrloste deutsche Soldatenfriedhöfe: Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . 9478 D, 9479 C Dr. Reichstein (GB/BHE) 9479 B, C 10. Frage des Abg. Dr. Bucher (FDP) betr. Akteneinsicht in gerichtliche Voruntersuchungen beim Bundesgerichtshof: Dr. von Merkatz, Bundesminister der Justiz 9479 C, D Dr. Bucher (FDP) 9479 C, D 11. Frage des Abg. Dr. Bucher (FDP) betr. Aufgaben des Bundesjustizministers am 25. Oktober 1956 bzw. Abwesenheit in der Fragestunde des Bundestages: Dr. von Merkatz, Bundesminister der Justiz 9479 D Dr. Bucher (FDP) 9480 A 12. Frage zurückgestellt 9480 A 13. Frage des Abg. Mellies (SPD) betr. Unterstützung des „Informations-Dienstes KULISSE, Neuer Landes-Dienst" in Niedersachsen aus Bundeshaushaltsmitteln: Dr. Globke, Staatssekretär im Bundeskanzleramt 9480 B Mellies (SPD) 9480 B 14. Frage des Abg. Stingl (CDU/CSU) betr. Ausflugssonderzug von Köln am Tage der Gemeindewahlen in NordrheinWestfalen: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 9480 C 15. Frage zurückgestellt 9480 D 16. Frage des Abg. Dr. Sornik (GB/BHE) betr. Richtlinien zu § 51 des Gesetzes zu Art. 131 GG: Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 9480 D 17. Frage des Abg. Pohle (Eckernförde) (SPD) betr. Errichtung eines Lazarett- Zentrums für die Bundeswehr in Bad Bramstedt: Strauß, Bundesminister für Verteidigung 9482 C 18. Frage durch schriftliche Beantwortung erledigt 9481 A 19. Frage des Abg. Albrecht (Hamburg) (CDU/CSU) betr. Dr. Alfred Riewalds Kommentar zur Reichsabgabenordnung und zum Steueranpassungsgesetz: Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 9481 B Nächste Fragestunde 9482 D Vereidigung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen: Vizepräsident Dr. Schneider . 9481 D, 9482 A Lemmer, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 9482 A Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1274); Zweiter Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2714, Umdrucke 797, 800, 802, 803, 808, 811, 814, 822, 829 bis 833) 9482 D Maßnahmen zur Verhütung und Beendigung der Arbeitslosigkeit (§§ 132 bis 140 a): Franzen (CDU/CSU) 9483 A Ludwig (SPD) 9483 C Sabel (CDU/CSU) 9483 B Dr. Bürkel (CDU/CSU) 9484 A Abstimmungen 9483 A, D, 9484 A Arbeitslosenhilfe (§§ 141 bis 141 1): Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . 9484 C Dr. Bürkel (CDU/CSU) 9485 A Abstimmungen 9485 B Aufbringung und Verwaltung der Mittel (§ 142 bis 165 a) : Lang (München) (CDU/CSU) . . . 9485 C Scheppmann (CDU/CSU) 9485 D Frau Kalinke (DP) 9486 B Geiger (Aalen) (SPD) 9487 B Dr. Bürkel (CDU/CSU) . . . 9487 D, 9488 A Dr. Deist (SPD) 9488 C Sabel (CDU/CSU) 9489 B, 9491 D Richter (SPD) 9490 A Kutschera (GB/BHE) . . . . 9491 B, 9491 D Abstimmungen 9485 D, 9486 A, 9490 C, 9491 D Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 797 Ziffer 13 9487 D, 9490 D, 9526 Verfahren (§§ 168 bis 201): Hübner (FVP) 9492 B Frau Kalinke (DP) 9492 D Sabel (CDU/CSU) 9493 A Dr. Jentzsch (FDP) 9493 B Franzen (CDU/CSU) 9493 C Abstimmungen 9492 C, 9493 B, D Allgemeine Vorschriften (§§ 204 bis 219 b): Engelbrecht-Greve (CDU/CSU) . . 9493 D Abstimmungen 9493 D Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 247 bis 259) 9494 A Übergangsvorschriften 9494 A Schlußvorschriften 9494 A Sabel (CDU/CSU) 9494 B Engelbrecht-Greve (CDU/CSU) . . . 9494 C Frau Kalinke (DP) 9494 C Abstimmungen 9494 A, B, D Unterbrechung der Sitzung . . . 9495 A Dritte Beratung: Ludwig (SPD) 9495 A, 9503 A, 9508 B, 9116 A Sabel (CDU/CSU) . 9497 B, 9509 B, 9511 D, 9514 A, C, 9515 A Dr. Jentzsch (FDP) 9498 A, 9504 C Frau Kalinke (DP) . 9498 B, 9501 A, 9502 A, 9504 D, 9507 C, 9509 A, 9513 C, 9514 B, C, 9515 A, C Kutschera (GB/BHE) 9499 B, 9506 D, 9513 B Frau Niggemeyer (CDU/CSU) . . . . 9500 A Dr. Bürkel (CDU/CSU) . . 9500 D, 9503 B, 9507 B, 9515 B Scheppmann (CDU/CSU) 9501 C Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . 9502 A Schüttler (CDU/CSU) 9503 D Stingl (CDU/CSU) 9505 D Frau Rudoll (SPD) 9506 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) . 9506 C, 9508 C, 9509 A, 9511 A Geiger (Aalen) (SPD) 9507 D Frehsee (SPD) 9509 C Weber (Untersontheim) (FDP) . . . 9510 C Kriedemann (SPD) 9511 C Dr. Glasmeyer (CDU/CSU) 9512 B Schlick (CDU/CSU) 9512 D Storch, Bundesminister für Arbeit . . 9515 B Abstimmungen . . 9501 B, 9506 B, D, 9508 B, 9512 C, 9513 C, 9515 C, 9516 A Namentliche Abstimmungen. . . . 9506 A, C, 9507 B, D., 9508 A, 9526 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Drucksache 2724); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 2812, Umdruck 801 [neu]) 9516 D Dr. Miessner (FDP): zur Geschäftsordnung 9516 D als Berichterstatter . 9517 C als Abgeordneter . 9520 D Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 9517 A Dr. Lindrath (CDU/CSU) . . 9518 D, 9521 D Antrag auf Rückverweisung an den Ausschuß 9521 D Weiterberatung wegen Beschlußunfähigkeit vertagt 9522 C Nächste Sitzung 9522 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9522 C Anlage 2: Änderungsantrag der Abg. Frau Niggemeyer, Leibing, Frau Welter (Aachen) u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 814) . . . . 9523 A Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Sabel, Franzen, Becker (Pirmasens) u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 834) 9523 B Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Scheppmann, Schneider (Hamburg), Becker (Pirmasens) u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 835) . 9523 C Anlage 5: Änderungsantrag der Abg. Dr. Bürkel u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 836) . 9523 C Anlage 6: Änderungsantrag der Abg. Dr. Horlacher, Mauk u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 837) 9523 D Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Schlick u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 838) . . . . 9524 A Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 839) . . 9524 B Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 840) . . . . 9524 C Anlage 10: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Umdruck 801 [neu] [durch Umdruck 843 berichtigt]) 9524 D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung: 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 150 in zweiter Beratung (Umdruck 797 Ziffer 13), 2. über die gleichlautenden Änderungsanträge der Abg. Scheppmann u. Gen. (Umdruck 835 Ziffer 1) und der Fraktion der SPD (Umdruck 840 Ziffer 1) in dritter Beratung auf Wiederherstellung des § 69 in der Fassung der Ausschußvorlage, 3. über den Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE in dritter Beratung zu § 99 (Umdruck 839), 4. über den Änderungsantrag der Abg. Dr. Bürkel u. Gen. in dritter Beratung zu § 150 (Umdruck 836) 9526 Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Becker eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 16. 11. Altmaier 21. 11. Arndgen 30. 11. Behrisch 17. 11. Bender 16. 11. Frau Beyer (Frankfurt) 14. 12. Fürst von Bismarck 30. 11. Blachstein 30. 11. Frau Dr. Bleyler 30. 11. Böhm (Düsseldorf) 16. 11. Brandt (Berlin) 16. 11. Brese 16. 11. Brockmann (Rinkerode) 15. 11. Caspers 17. 11. Cillien 15. 12. Dr. Dehler 15. 11. Demmelmeier 15. 11. Dr. Dittrich 17. 11. Eberhard 24. 11. Dr. Elbrächter 30. 11. Erler 30. 11. Eschmann 30. 11. Feldmann 20. 11. Gräfin Finckenstein 16. 11. Dr. Franz 30. 11. Frühwald 16. 11. Frau Dr. Gantenberg 16. 11. D. Dr. Gerstenmaier 3. 12. Grantze 22. 12. Dr. Greve 16. 11. Haasler 15. 11. Hahn 16. 11. Dr. Hammer 17. 11. Held 15. 11. Hellenbrock 16. 11. Dr. Höck 16. 11. Höfler 15. 11. Hörauf 15. 12. Huth 15. 11. Jahn (Frankfurt) 15. 11. Kahn-Ackermann 17. 11. Kiesinger 3. 12. Kirchhoff 15. 11. Dr. Kliesing 16. 11. Dr. Klötzer 30. 11. Dr. Köhler 30. 11. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Krammig 30. 11. Dr. Krone 15. 11. Kühlthau 16. 11. Kühn (Köln) 30. 11. Dr. Leiske 16. 11. Lenz (Brühl) 15. 11. Dr. Lenz (Godesberg) 30. 11. Mattick 28. 11. Mayer (Birkenfeld) 1. 12. Meitmann 16. 11. Dr. Mende 15. 11. Dr. Menzel 30. 11. Dr. Mommer 30. 11. Morgenthaler 16. 11. Neubauer 30. 11. Neuburger 15. 11. Odenthal 31. 12. Oetzel 15. 11. Ollenhauer 15. 12. Frau Pitz 16. 11. Pöhler 16. 11. Dr. Preiß 30. 11. Dr. Dr. h. c. Pünder 30. 11. Raestrup 22. 12. Rasch 15. 11. Frau Dr. Rehling 15. 12. Dr. Reif 16. 11. Freiherr Riederer von Paar 30. 11. Scheel 22. 12. Schloß 15. 11. Dr. Schmid (Frankfurt) 3. 12. Schmitt (Vockenhausen) 16. 11. Schneider (Bremerhaven) 15. 11. Schoettle 30. 11. Schrader 16. 11. Schwann 16. 11. Seuffert 16. 11. Stammberger 17. 11. Dr. Starke 30. 11. Struve 16. 11. Teriete 15. 11. Unertl 15. 11. Voß 15. 11. Wagner (Ludwigshafen) 17. 11. Wehking 15. 11. Dr. Wellhausen 15. 11. Dr. Welskop 15. 11. Wienand 15. 11. Anlage 2 Umdruck 814 (Vgl. S. 9500 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Niggemeyer, Leibing, Frau Welter (Aachen) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 1274, 2714). Der Bundestag wolle beschließen, in § 50 Abs. 4 die Fassung der Regierungsvorlage wiederherzustellen. Bonn, den 8. November 1956 Frau Niggemeyer Leibing Frau Welter (Aachen) Barlage von Bodelschwingh Frau Brauksiepe Frau Dr. Brökelschen Dr. von Buchka Burgemeister Demmelmeier Frau Ganswindt Frau Geisendörfer Dr. Glasmeyer Harnischfeger Dr. Kleindinst Kortmann Frau Dr. Kuchtner Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Müser Schütz Schulze-Pellengahr Solke Spörl Stiller Thies Frau Vietje Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Wieninger Dr. Willeke Anlage 3 Umdruck 834 (Vgl. S. 9509 B, 9512 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Sabel, Franzen, Becker (Pirmasens) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 1274, 2714). Der Bundestag wolle beschließen, in § 70 a die Fassung der Regierungsvorlage wiederherzustellen. Bonn, den 14. November 1956 Sabel Franzen Becker (Pirmasens) Harnischfeger Heix Jahn (Stuttgart) Karpf Lang (München) Lenz (Brühl) Lulay Maier (Mannheim) Mühlenberg Pelster Rümmele Scheppmann Schneider (Hamburg) Schüttler Spies (Brücken) Teriete Wolf (Stuttgart) Winkelheide Anlage 4 Umdruck 835 (Vgl. S. 9501 C, 9505 D, 9507 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Scheppmann, Schneider (Hamburg), Becker (Pirmasens) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 2714, 1274). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 69 wird die Fassung der Ausschußvorlage wiederhergestellt. 2. In § 150 Abs. 2 Nr. 4 wird die Fassung der Ausschußvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 15. November 1956 Scheppmann Becker (Pirmasens) Even Franzen Karpf Lenz (Brühl) Maier (Mannheim) Massoth Schneider (Hamburg) Schüttler Schütz Spies (Brücken) Varelmann Voß Wolf (Stuttgart) Wullenhaupt Anlage 5 Umdruck 836 (Vgl. S. 9507 B, 9508 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Bürkel und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 2714, 1274). Der Bundestag wolle beschließen: § 150 Abs. 1 wird in der Ausschußfassung wiederhergestellt. Bonn, den 15. November 1956 Dr. Bürkel Becker (Pirmasens) Brand (Remscheid) Etzenbach Franzen Gibbert Horn Kemper (Trier) Lang (München) Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Frau Niggemeyer Sabel Schüttler Spies (Brücken) Stauch Stingl Varelmann Dr. Weber (Koblenz) Anlage 6 Umdruck 837 (Vgl. S. 9508 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Mauk und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 2714, 1274). Der Bundestag wolle beschließen: In § 70 a Abs. 2 wird folgende Nummer 1 eingefügt: 1. Im Falle der Nummer 1 des Absatzes 1, wenn eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Zeit vom 1. November bis zum 31. Januar wirksam wird, es sei denn, daß der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch in dieser Zeit ein neues Arbeitsverhältnis annehmen will. Die bisherigen Nummern 1 und 2 des Absatzes 2 werden die Nummern 2 und 3. Bonn, den 15. November 1956 Dr. Horlacher Bauereisen Bauknecht Meyer (Oppertshofen) Schill (Freiburg) Mauk Dr. Bucher Dr.-Ing. Drechsel Gaul Dr. von Golitschek Frau Hütter Dr. Jentzsch Lenz (Trossingen) Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Stahl Weber (Untersontheim) Dr. Will Hepp Lahr Anlage 7 Umdruck 838 (Vgl. S. 9512 D, 9513 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Schlick, Walz, Kemper (Trier), Becker (Pirmasens) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 2714, 1274). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 159 Abs. 2 wird Satz 2 gestrichen. Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1: 2. In § 159 Abs. 2 sind im Satz 2 hinter dem Wort „Notstandsgebieten" die Worte „sowie vom Saargrenzgürtel" einzufügen. Bonn, den 15. November 1956 Schlick Walz Kemper (Trier) Becker (Pirmasens) Frau Ackermann Frau Dietz Franzen Gibbert Hilbert Josten Lenze (Attendorn) Maier (Mannheim) Mayer (Birkenfeld) Spies (Brücken) Stauch Dr. Weber (Koblenz) Anlage 8 Umdruck 839 (Vgl. S. 9506 D, 9507 B, 9508 A) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 2714, 1274). Der Bundestag wolle beschließen: In § 99 Abs. 2 werden die Worte „im Geltungsbereich dieses Gesetzes" gestrichen. Bonn, den 15. November 1956 Kutschera Feller und Fraktion Anlage 9 Umdruck 840 (Vgl. S. 9501 C, 9505 D ff., 9512 C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 2714, 1274). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 69 wird die Fassung der Ausschußvorlage wiederhergestellt. 2. In § 69 a wird der zweite Satz gestrichen. 3. In § 70 a wird die Ausschußvorlage wiederhergestellt. 4. § 74 c erhält folgenden neuen Absatz 3: (3) Wer vor Beginn einer Beschäftigung gemäß Absatz 1 und 2 versicherungspflichtig war, bleibt auf Antrag weiterhin versicherungspflichtig. 5. § 162 erhält folgende Fassung: § 162 Die Aufwendungen für die Unfallversicherung und für Maßnahmen nach §§ 132 bis 135 und 137 bis 139 für die Empfänger von Unterstützung aus der Arbeitslosenhilfe werden der Bundesanstalt vom Bund erstattet. Bonn, den 15. November 1956 Mellies und Fraktion Anlage 10 Umdruck 801 (neu) (durch Umdruck 843 berichtigt) (Vgl. S. 9518 D) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FVP, DP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Drucksachen 2812, 2724). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende Fassung: § 1 Das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes vom 5. Oktober 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 781) wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 Ziffer 5 wird wie folgt geändert: a) Der Buchstabe a erhält die folgende Fassung: a) Absatz 1 Ziff. 4 erhält die folgende Fassung: „4. nach Maßgabe einer Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1959 geleistete Beiträge auf Grund von Kapitalansammlungsverträgen (allgemeine Sparverträge, Sparverträge mit festgelegten Sparraten und der Erwerb bestimmter neuausgegebener festverzinslicher Schuldverschreibungen, die auf Grund ihrer Ausgabebedingungen unter Berücksichtigung ihres volkswirtschaftlichen Zwecks als besonders förderungsbedürftige anerkannt sind), wenn die angesammelten Beträge auf drei Jahre festgelegt werden. Bei Sparverträgen mit festgelegten Sparraten sind auch die nach dem 31. Dezember 1958 geleisteten Beiträge Sonderausgaben, wenn mindestens die erste Einzahlung vor dem 1. Januar 1958 geleistet worden ist," b) Der Buchstabe c erhält die folgende Fassung: c) In Absatz 2 Ziff. 1 werden die Worte „vor Ablauf von zehn Jahren" durch die Worte „vor Ablauf von drei Jahren" ersetzt. c) Der Buchstabe f erhält folgende Fassung: In Absatz 3 Ziff. 3 Buchstabe b wird im letzten Satz die Jahreszahl „1957" durch die Jahreszahl „1958" ersetzt und der folgende Satz angefügt: „Für die Veranlagungszeiträume 1956 bis 1958 gilt Satz 1 in folgender Fassung: Bei Steuerpflichtigen, die mindestens 4 Monate vor dem Ende des Veranlagungszeitraumes das 50. Lebensjahr vollendet haben, erhöhen sich die im Buchstaben a bezeichneten Beträge von je 1000 Deutsche Mark auf je 2000 Deutsche Mark und von je 500 Deutsche Mark auf je 1000 Deutsche Mark." d) Hinter dem Buchstaben f wird der folgende Buchstabe g angefügt: g) In Absatz 3 Ziff. 3 Buchstabe c werde die folgenden Sätze angefügt: „Daneben können die in dem Veranlagungszeitraum 1956 nach dem 6. Oktober 1956 geleisteten Aufwendungen im Sinn des Absatzes 1 Ziffern 2 und 4 in Verbindung, mit Absatz 2 Ziffer 1 für Versicherungen gegen Einmalbeitrag, für allgemeine Sparverträge und für den Ersterwerb von festverzinslichen Schuldverschreibungen zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu 6000 Deutsche Mark als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige durch eine Bescheinigung nachweist, daß die die Beträge empfangenden Unternehmen sich verpflichten, die Beiträge zu allgemeinen Sparverträgen mindestens zu 70 vom Hundert, die Beiträge zu den Versicherungen gegen Einmalbeitrag und den Erlös der festverzinslichen Schuldverschreibungen mindestens zu 90 vom Hundert unmittelbar zur erststelligen langfristigen Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus und zur Finanzierung der durch ihn bedingten Kosten der Aufschließungsmaßnahmen und Gemeinschaftseinrichtungen zu verwenden. Den in Satz 2 genannten Aufwendungen werden Aufwendungen im Sinn des Absatzes 1 Ziffer 4 für den Ersterwerb von festverzinslichen Schuldverschreibungen der Realkreditinstitute gleichgestellt, wenn der Steuerpflichtige durch eine Bescheinigung nachweist, daß diese sich verpflichtet haben, die Erlöse der begünstigten Schuldverschreibung mindestens zu 90 v. H. zur langfristigen Kreditversorgung der nichtbuchführungspflichtigen landwirtschaftlichen Betriebe zu verwenden. Bei Beiträgen zu den Versicherungen gegen Einmalbeitrag und zu allgemeinen Sparverträgen können sich die Unternehmen statt dessen verpflichten, diese Beiträge in dem in Satz 2 bezeichneten Umfang für den Ersterwerb von festverzinslichen Schuldverschreibungen, deren Erlös mindestens zu 90 vom Hundert zu dem in Satz 2 und 3 bezeichneten Zweck bestimmt ist, zu verwenden und diese Schuldverschreibungen für mindestens drei Jahre nach näherer Maßgabe einer Rechtsverordnung festzulegen. Die Regelung in den Sätzen 2, 3 und 4 gilt auch für die in dem Veranlagungszeitraum 1957 vor dem 1. April 1957 geleisteten Aufwendungen der bezeichneten Art." 2. In Artikel 3 Abs. 5 treten an die Stelle der beiden letzten Sätze die folgenden Sätze: „Für Beiträge im Sinne des § 10 Abs. 1 Ziff. 2 und 4 in Verbindung mit Abs. 2 Ziff. 1 des Einkommensteuergesetzes 1955, die auf Grund von nach dem 31. Dezember 1954 und vor dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes abgeschlossenen Verträgen geleistet werden, gilt für die Durchführung einer Nachversteuerung vom Veranlagungszeitraum 1956 ab § 10 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung dieses Gesetzes entsprechend. Bei Aufwendungen für den Ersterwerb solcher festverzinslicher Schuldverschreibungen, die nicht von Grundkreditanstalten, Kommunalkreditanstalten, Schiffsbeleihungsbanken oder Ablösungsanstalten ausgegebene Pfandbriefe, Rentenbriefe, Kommunalschuldverschreibungen oder andere Schuldverschreibungen sind, gilt dies nur, wenn die Aufwendungen durch besondere Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates nach dem 6. Oktober 1956 als steuerbegünstigter Kapitalansammlungsvertrag anerkannt worden sind. Satz 2 gilt nicht für Sparverträge mit festgelegten Sparraten, wenn die Einzahlungen über drei Jahre hinaus geleistet werden; in diesem Fall wird die Nachversteuerung durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates besonders geregelt." 2. § 2 erhält folgenden Wortlaut: §2 Die Vorschriften des § 1 Ziffer 1 Buchstaben a und b sind erstmals auf Sonderausgaben anzuwenden, die auf Grund von Verträgen geleistet werden, die nach dem 6. Oktober 1956 abgeschlossen worden sind. 3. Dem § 3 wird folgender Satz 2 angefügt: Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes. Bonn, den 8. November 1956 Dr. Krone und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Namentliche Abstimmungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung: 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 150 in zweiter Beratung (Umdruck 797 Ziffer 13) (Vgl. S. 9490 D), 2. über die Bleichlautenden Änderungsanträge der Abg. Scheppmann u. Gen. (Umdruck 835 Ziffer 1) und der Fraktion der SPD (Umdruck 840 Ziffer 1) in dritter Beratung auf Wiederherstellung des § 69 in der Fassung der Ausschußvorlage (Vgl. S. 9506 A, C), 3. über den Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE in dritter Beratung zu § 99 (Umdruck 839) (Vgl. S. 9507 B, 9508 A), 4. über den Änderungsantrag der Abg. Dr. Bürkel u. Gen. in dritter Beratung zu § 150 (Umdruck 836) (Vgl. S. 9507 B, 9508 C). Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Nein Ja Ja Ja Dr. Adenauer — — — — Albers Ja * * * Albrecht (Hamburg) . . Ja Nein Nein Ja Arndgen beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Baier (Buchen) Nein Ja Nein Ja Barlage Nein Nein Nein Ja Dr. Bartram Ja Ja — — Bauer (Wasserburg) . Nein Nein Nein Ja Bauereisen Nein Nein Nein Nein Bauknecht Nein Nein Nein Ja Bausch Ja Nein Nein Nein Becker (Pirmasens) . . Nein Ja Nein Ja Bender beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Berendsen * * * * Dr. Bergmeyer Ja * * * Fürst von Bismarck . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Blank (Dortmund) . . . Nein Ja Nein Ja Frau Dr. Bleyler (Freiburg) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Blöcker Ja Nein Nein Nein Bock Ja Nein Nein Nein von Bodelschwingh . . . Nein Nein Nein Ja Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Nein Nein Nein Brand (Remscheid) . . . Nein Nein Nein Ja Frau Brauksiepe . . . . Nein Nein Nein Ja Dr. von Brentano . . . . — — — — Brese beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Brökelschen . . Ja Nein Nein Nein Dr. Brönner Nein Nein Nein Ja Brookmann (Kiel) * * * * Brück Ja * * Dr. Bucerius Nein Nein Ja Nein Dr. von Buchka . . . . Nein Nein Nein Ja Dr. Bürkel Nein Nein Nein Ja Burgemeister Ja Nein Nein Nein Caspers beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Cillien beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Conring Nein Nein Nein Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 Dr. Czaja Nein Ja Ja Ja Demmelmeier beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Diedrichsen Ja Nein Nein Nein Frau Dietz Nein Nein Nein Ja Dr. Dittrich beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Dollinger Ja Nein Nein Ja Donhauser Nein Nein Nein Ja Dr. Dresbach enthalten Nein Nein Ja Dr. Eckhardt Nein Nein Nein Ja Eckstein Ja — — — Ehren Ja * * * Engelbrecht-Greve . . . Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — — — — Etzenbach Ja Nein Nein Ja Even Ja * * * Feldmann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gräfin Finckenstein . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Finckh Nein Nein Nein Ja Dr. Franz beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Franzen Nein Ja Nein Ja Friese _ Ja Nein Nein Ja Fuchs Nein Nein Nein Nein Funk Nein Nein Nein Nein Dr. Furler Nein Ja Nein Ja Frau Ganswindt . . . . Nein Nein Ja Ja Frau Dr. Gantenberg . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gedat Nein Ja Nein Nein Geiger (München) . . . Ja Nein Nein Nein Frau Geisendörfer . . enthalten Nein Nein Ja Gengler Nein Ja Nein Ja Gerns Ja Nein Nein * D. Dr. Gerstenmaier . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gibbert Nein Nein Nein Ja Giencke Ja Nein Nein Ja Dr. Glasmeyer Nein Nein Nein Ja Dr. Gleissner (München) Nein Nein Nein Nein Glüsing Nein Nein Nein Ja Gockeln Ja — — — Dr. Götz Nein Ja Ja Nein Goldhagen Nein Nein Nein Ja Gontrum Nein Ja * * Günther Ja Nein Nein Ja Haasler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Häussler Ja Ja Nein enthalten Hahn . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Harnischfeger Ja Ja Ja Nein Heix Ja Ja Nein Nein Dr. Hellwig Ja Nein Nein Nein Dr. Graf Henckel . . . Nein Nein Nein Nein Dr. Hesberg Ja Nein Nein Nein Heye enthalten * * * Hilbert Ja Nein Nein Nein Höcherl Nein Nein Nein Nein Dr. Höck beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Höfler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Holla Nein * * * Hoogen Nein Nein Nein Ja Dr. Horlacher Nein Nein Nein Ja Horn Nein Nein Nein Ja Huth beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Illerhaus Nein Nein Nein Ja Dr. Jaeger * Nein Nein Ja Jahn (Stuttgart) Ja Ja Nein enthalten Frau Dr. Jochmus . . . — Nein Nein Ja Josten enthalten enthalten Nein * Kahn Ja Nein Nein Ja Kaiser (Bonn) — — — — Frau Kaiser (Schwäbisch-Gmünd) Nein Ja Nein Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 Karpf Ja * * * Kemmer (Bamberg) Nein Nein Kemper (Trier) Nein Nein Nein Ja Kiesinger Nein beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Kihn (Würzburg) . Nein Nein Nein Ja Kirchhoff beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Klausner Ja Nein Nein Ja Dr. Kleindinst Nein Nein Nein Nein Dr. Kliesing beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Knapp Nein Ja Nein Ja Knobloch Nein Nein Nein Ja Dr. Köhler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Koops Ja — — — Dr. Kopf Nein Nein Nein Ja Kortmann Nein Nein Nein Ja Kraft Nein Nein Nein Ja Kramel Ja Nein Nein Nein Krammig beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kroll Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Kuchtner . . Nein Nein Nein Ja Kühlthau beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kuntscher Nein enthalten Nein Ja LKunze (Bethel) Ja Nein Nein Ja ang (München) . . . Nein Ja Nein Ja Leibing Nein Nein Nein Ja Dr. Leiske beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Lenz (Brühl) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Lenz (Godesberg) . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Lenze (Attendorn) . . Ja Nein Nein enthalten Leonhard Ja Nein Nein Ja Lermer Nein Nein Nein Nein Leukert Nein Nein Nein Ja Dr. Leverkuehn . . . . Ja Nein * * Dr. Lindenberg . . . . Nein Nein Nein Ja Dr. Lindrath Nein Nein Nein Ja Dr. Löhr Nein Nein Nein Ja Lotze Nein Nein Nein Ja Dr. h. c. Lübke . . . — — — Lücke Ja Nein Nein enthalten Lücker (München) — Nein Nein Nein Lulay Ja Ja Nein Nein Maier (Mannheim) . . Ja Ja Nein Nein Majonica Nein enthalten Nein * Dr. Baron Manteuffel. Szoege Ja Nein enthalten Ja Massoth Nein Ja Nein Ja Mayer (Birkenfeld) . Nein Nein Nein Ja Menke Ja Nein Nein Nein Mensing Ja Nein Nein Nein Meyer (Oppertshofen) . Nein Nein Nein Ja Meyer-Ronnenberg . Nein Nein Nein Nein Miller Nein Nein .Ja enthalten Dr. Moerchel Nein Nein Nein Ja Morgenthaler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Muckermann Nein Nein Nein Ja Mühlenberg . Nein Ja Nein Ja Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Nein Nein Ja Müller-Hermann . . . Ja Nein Nein Nein Müser Nein Nein — Ja Nellen Nein Ja Nein Ja Neuburger beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Niederalt Nein Nein Nein Nein Frau Niggemeyer Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. Oberländer . . — — -- — Dr. Oesterle Ja Nein Nein Nein Oetzel beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Pelster Ja Ja Nein Nein Dr. Pferdmenges . . . Nein * * Frau Pitz beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 Platner Nein Nein Nein Ja Dr. Pohle (Düsseldorf) . - Nein Nein Ja Frau Praetorius . Ja Nein Nein Ja Frau Dr. Probst . Ja Nein Nein * Dr. Dr. h. c. Pünder beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Raestrup beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Rasner Ja Nein Nein Nein Frau Dr. Rehling . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Richarts enthalten Nein Nein Ja Frhr. Riederer von Paar beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Rinke Nein N ein Nein Ja Frau Rösch Nein Nein Nein Ja Rösing Nein Nein Nein Ja Rümmele Nein Ja Nein Ja Ruf Nein Nein Nein Ja Sabaß Nein Nein Ja Ja Sabel Nein Ja Nein Ja Samwer Nein Nein Nein Ja Schäffer — — — — Scharnberg Nein Nein Nein Nein Scheppmann Ja Ja Ja Nein Schill (Freiburg) Nein Nein Nein Ja Schlick Nein Nein Nein Ja Schmücker enthalten Nein Nein Nein Schneider (Hamburg) . Nein Ja Ja Ja Schrader beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Schröder (Düsseldorf) — — — — Dr.-Ing. E. h. Schuberth . Ja Nein Nein Nein Schüttler Nein Ja Nein Ja Schütz Nein Ja Ja Ja Schulze-Pellengahr . . Ja * * * Schwarz Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Schwarzhaupt Nein * * Dr. Seffrin Nein Nein Ja Ja Seidl (Dorfen) Nein Nein Nein Nein Dr. Serres . Nein Nein Nein Ja Sichel Ja * * * Dr. Siemer Ja Nein Nein Ja Solke Nein Nein Nein Ja Spies (Brücken) . Nein Ja Nein Ja Spies (Emmenhausen) Ja Nein Nein Nein Spörl Ja Nein — Nein Stauch Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Steinbiß . . enthalten Nein Nein enthalten Stiller Nein Nein Nein Ja Storch — Nein Nein — Dr. Storm Nein Nein Nein Ja Strauß — — — — Struve beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Stücklen Ja Nein Nein Nein Teriete beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Thies Ja Nein Nein Ja Unertl beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Varelmann Nein Ja Nein Ja Frau Vietje Nein Nein Nein Ja Dr. Vogel Nein Nein Nein * Voß beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Wacher (Hof) Ja Nein Nein Nein Wacker (Buchen) . . . . * Nein Nein Ja Dr. Wahl Nein Nein Nein Ja Walz Nein Ja Nein Ja Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Nein Nein Nein Ja Dr. Weber (Koblenz) . Nein Nein Nein Ja Wehking beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Wellhausen . . . . beurlaubt Nein Nein Nein Dr. Welskop beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Welter (Aachen) . Nein Nein Nein Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 Dr. Werber Nein Nein Nein Ja Wiedeck Nein Nein Nein Ja Wieninger Ja Nein Nein Nein Dr. Willeke Nein Nein Nein Ja Winkelheide Ja Ja Nein Nein Dr. Winter Nein Nein Nein Ja Wittmann Nein Nein Nein Ja Wolf (Stuttgart) . Ja Ja Nein Nein Dr. Wuermeling . . . . — — — — Wullenhaupt enthalten Ja Nein Ja SPD Frau Albertz beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Albrecht Ja Ja Ja Nein Altmaier beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Arndt Ja Ja Ja Nein Arnholz Ja Ja Ja Nein Dr. Baade Ja Ja Ja Nein Dr. Bärsch Ja Ja Ja Nein Bals Ja Ja Ja Nein Banse Ja Ja Ja Nein Bauer (Würzburg) Ja Ja Ja Nein Baur (Augsburg) . . Ja Ja Ja Nein Bazille Ja Ja Ja Nein Behrisch beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Bennemann . . . Ja Ja Ja Nein Bergmann Ja Ja Ja Nein Berlin Ja Ja Ja Nein Bettgenhäuser Ja Ja Ja Nein Frau Beyer (Frankfurt) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Birkelbach Ja Ja Ja Nein Blachstein beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Bleiß Ja Ja Ja Nein Böhm (Düsseldorf) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Bruse Ja Ja Ja Nein Corterier Ja Ja Ja Nein Dannebom Ja Ja Ja Nein Daum Ja Ja Ja Nein Dr. Deist Ja Ja Ja Nein Dewald Ja Ja Ja Nein Diekmann Ja Ja Ja Nein Diel Ja Ja Ja Nein Frau Döhring Ja Ja Ja Nein Dopatka Ja Ja Ja Nein Erler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Eschmann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Faller Ja Ja Ja Nein Franke Ja Ja Ja Nein Frehsee Ja Ja Ja Nein Freidhof — — — — Frenzel Ja Ja Ja Nein Gefeller Ja Ja Ja Nein Geiger (Aalen) Ja Ja Ja Nein Geritzmann Ja Ja Ja Nein Gleisner (Unna) Ja Ja Ja Nein Dr. Greve beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Gülich Ja Ja Ja Nein Hansen (Köln) Ja Ja Ja Nein Hansing (Bremen) Ja Ja Ja Nein Hauffe Ja Ja Ja Nein Heide Ja Ja Ja Nein Heiland Ja Ja Ja Nein Heinrich Ja Ja Ja Nein Hellenbrock beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Herklotz Ja Ja Ja Nein Hermsdorf . Ja Ja Ja Nein Herold Ja Ja Ja Nein Höcker Ja Ja Ja Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 Höhne Ja Ja Ja Nein Hörauf beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Hubert . . . . Ja Ja Ja Nein Hufnagel . . . ... . Ja Ja Ja Nein Jacobi Ja Ja Ja Nein Jacobs Ja Ja Ja Nein Jahn (Frankfurt) . . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Jaksch — Ja Ja Nein Kahn-Ackermann . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kalbitzer Ja Ja Ja Nein Frau Keilhack Ja Ja Ja Nein Frau Kettig Ja Ja Ja Nein Keuning Ja Ja Ja Nein Kinat Ja Ja Ja Nein Frau Kipp-Kaule Ja Ja Ja Nein Könen (Düsseldorf) . . . Ja Ja Ja Nein Koenen (Lippstadt) . . Ja Ja Ja Nein Frau Korspeter Ja Ja Ja Nein Dr. Kreyssig Ja Ja Ja Nein Kriedemann Ja Ja Ja Nein Kühn (Köln) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kurlbaum Ja Ja Ja Nein Ladebeck Ja Ja Ja Nein Lange (Essen) Ja Ja Ja Nein Leitow Ja Ja Ja Nein Frau Lockmann . . . Ja Ja Ja Nein Ludwig Ja Ja Ja Nein Maier (Freiburg) . . . Ja Ja Ja Nein Marx Ja Ja Ja Nein Matzner Ja Ja Ja Nein Meitmann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Mellies Ja * Dr. Menzel beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Merten Ja Ja Ja Nein Metzger . . . . . Ja Ja Ja Nein Frau Meyer (Dortmund) Ja Ja Ja Nein Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Ja Ja Nein Frau Meyer-Laule . . Ja Ja Ja Nein Mißmahl — - — Moll Ja Ja Ja Nein Dr. Mommer beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Müller (Erbendorf) . . . Ja Ja Ja Nein Müller (Worms) . . . Ja Ja Ja Nein Frau Nadig Ja Ja Ja Nein Odenthal beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Ohlig Ja Ja Ja Nein Ollenhauer beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Paul Ja Ja Ja Nein Peters Ja Ja Ja Nein Pöhler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Pohle (Eckernförde) . . Ja Ja Ja Nein Dr. Preller Ja Ja Ja Nein Prennel Ja Ja Ja Nein Priebe Ja Ja Ja Nein Pusch Ja Ja — Nein Putzig Ja Ja Ja Nein Rasch beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Ratzel . . . . . . . Ja Ja Ja Nein Regling Ja Ja Ja Nein Rehs Ja Ja Ja Nein Reitz Ja Ja Ja Nein Reitzner * Ja Ja Nein Frau Renger Ja Ja Ja Nein Richter Ja Ja Ja Nein Ritzel Ja Ja Ja Nein Frau Rudoll Ja Ja Ja Nein Ruhnke Ja Ja Ja Nein Runge Ja Ja Ja Nein Frau Schanzenbach . . . Ja Ja Ja Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 Scheuren Ja Ja Ja Nein Dr. Schmid (Frankfurt ) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Schmidt (Gellersen) Ja Ja Ja Nein Schmidt (Hamburg) . Ja Ja Ja Schmitt (Vockenhausen) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Schöne Ja Ja Ja Nein Schoettle . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Seidel (Fürth) Ja Ja Ja Nein Seither Ja Ja Ja Nein Seuffert beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Stierle Ja Ja Ja Nein Sträter Ja Ja Ja Nein Frau Strobel Ja Ja - Nein Stümer Ja Ja Ja Nein Thieme Ja Ja Ja Nein Wagner (Deggenau) . Ja Ja Ja Nein Wagner (Ludwigshafen) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Wehner Ja Ja Ja Nein Wehr . . Ja Ja Ja Nein Welke Ja Ja Ja Nein Weltner (Rinteln) Ja Ja Ja Nein Dr. Dr. Wenzel Ja Ja Ja Nein Wienand beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Wittrock Ja Ja Ja Nein Zühlke Ja Ja Ja Nein FDP Dr. Atzenroth * * * Dr. Becker (Hersfeld) . . Ja * * * Dr. Bucher Nein Nein Nein Ja Dr. Czermak Ja Nein Ja Ja Dr. Dehler . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr.-Ing. Drechsel . . Nein Nein Nein Nein Eberhard beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Friese-Korn . . * Nein Nein Nein Frühwald beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gaul Ja Nein Ja Nein Dr. von Golitschek Ja Nein Ja Nein Graaf (Elze) Nein Nein Nein Nein Dr. Hammer Nein Nein beurlaubt beurlaubt Held beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Hoffmann Ja Nein Ja Nein Frau Hütter Ja Nein Nein Nein Frau Dr. Ilk Ja Nein Ja Nein Dr. Jentzsch Ja Nein Nein Nein Kühn (Bonn) Nein * * * Lenz (Trossingen) . . . Nein Nein Nein Nein Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Ja Nein Nein Nein Margulies Nein Nein Ja Ja Mauk . . Ja Nein Nein Nein Dr. Mende beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Miessner Nein Nein Nein Nein Onnen Ja Nein Nein Nein Rademacher Nein Nein * Scheel beurlaubt beurlaubt' beurlaubt beurlaubt Schloß beurlaubt Nein Nein Nein Schwann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Stahl Ja Nein Nein Nein Dr. Stammberger beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Starke beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Weber (Untersontheim) . Ja Nein Nein Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 GB/BHE Elsner Ja Ja Ja Nein Engell Ja Ja Ja Nein Feller Ja Ja Ja Nein Frau Finselberger . . enthalten Ja Ja Nein Gemein Ja Ja Ja Nein Dr. Gille Nein Ja Ja Nein Dr. Kather enthalten * * * Dr. Keller Ja Ja Ja Nein Dr. Klötzer beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kunz (Schwalbach) . Ja Ja Ja Nein Kutschera Ja Ja Ja Nein Dr. Mocker enthalten * * Petersen enthalten Ja Ja Nein Dr. Reichstein enthalten Ja Ja Nein Seiboth * Ja Ja Nein Dr. Sornik Ja Ja Ja Nein Srock Ja Ja Ja Nein Dr. Strosche enthalten Ja Ja Nein DP Becker (Hamburg) . . . Ja Nein Nein Nein Dr. Brühler Ja Nein Nein Nein Eickhoff Ja Nein Nein Nein Dr. Elbrächter beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Fassbender Ja Nein Nein Nein Frau Kalinke Ja Nein Nein Nein Matthes Ja Nein Nein Nein Dr. von Merkatz . . . . — Nein Nein — Müller (Wehdel) . . . . Ja Nein Nein Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . Ja Nein Nein Nein Schneider (Bremerhaven) beurlaubt Nein beurlaubt beurlaubt Dr. Schranz Ja Nein Nein Nein Dr.-Ing. Seebohm . . . — — — — Walter Ja Ja Nein Nein Wittenburg Ja Nein Nein Nein Dr. Zimmermann . . . Ja Nein * * FVP Dr. Berg Ja Nein Nein Nein Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Nein * * Dr. h. c. Blücher . . . — — — — Euler * * * * Hepp Ja Nein Nein Nein Körner Ja Nein Nein Nein Lahr Ja Nein Nein Nein von Manteuffel (Neuß) Ja * * * Neumayer Ja Nein Nein Nein Dr. Preiß beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Preusker — — — — Dr. Schäfer Ja Nein Nein Nein Dr. Schneider (Lollar) . Ja Nein Nein Nein Dr. Graf (München) . Nein Nein Nein Nein Gumrum Ja Nein Nein Nein Fraktionslos Brockmann (Rinkerode) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Stegner Ja Nein Nein Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Zusammenstellung der Abstimmungen Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 Abgegebene Stimmen 371 363 349 346 Davon: Ja 228 173 150 1 18 Nein 129 187 198 222 Stimmenthaltung . 14 3 1 6 Zusammen wie oben . . 371 363 349 346 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 CDU/CSU Dr. Friedensburg Nein Nein Nein Nein Grantze beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Kroe beurlaubt Nein beurlaubt beurlaubt Lemmer — — — — Frau Dr. Maxsein Nein Nein * * Stingl Nein Ja Nein Ja SPD Brandt (Berlin) beurlaubt beurlaubt beurlaubt J~ beurlaubt ñt Frau Heise Ja Ja Klingelhöfer Ja Ja Ja Nein Dr. Königswarter. . Ja Nein Mattick . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Neubauer beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Neumann Ja Ja Ja Nein Dr. Schellenberg . Ja Ja Ja Nein Frau Schroeder (Berlin) . Ja Ja Ja Nein Schröter (Wilmersdorf) . Ja Ja Ja Nein Frau Wolff (Berlin) . . Ja Ja Ja Nein FDP Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja Nein Ja Nein Dr. Reif beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Will Ja Nein enthalten Nein FVP Dr. Henn Ja Nein enthalten Nein Hübner Ja Nein Nein Nein Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 Abgegebene Stimmen 15 16 14 14 Davon: Ja 12 9 9 1 Nein 3 7 3 13 Stimmenthaltung . — — 2 — Zusammen wie oben . . 15 16 14 14 *) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herwart Miessner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl der Ausschuß auf Drucksache 2812 vorschlägt, den Gesetzentwurf abzulehnen, ist es doch nötig, auf den Sachverhalt näher einzugehen, weil Sie, meine Damen und Herren, gesehen haben, daß dazu auf Umdruck 801 (neu) sehr weitgehende Anträge vorliegen, die praktisch eine Neufassung des Gesetzes bedeuten. Ich möchte zunächst den Inhalt der Vorlage erläutern und danach im Zusammenhang auf den Verlauf der Ausschußberatungen zu sprechen kommen.
    Um das Sparen durch steuerliche Maßnahmen wieder stärker zu fördern, ist durch das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes vom 5. Oktober 1956 der § 10 des Einkommensteuergesetzes unter anderem in folgenden zwei Punkten geändert worden. Es handelte sich dabei einmal um die Herabsetzung der für steuerbegünstigte Kapitalansammlungsverträge geltenden Festlegungsfristen von sieben bzw. zehn Jahren auf eine solche von drei Jahren, wie sie für bis zum 31. Dezember 1954 abgeschlossene Verträge bestand. Zum anderen wurden die Grundbeträge, bis zu denen bestimmte Sonderausgaben abgezogen werden können, für die Veranlagungszeiträume 1956 bis 1958 für den Steuerpflichtigen und seine Ehefrau von je 800 DM auf je 1000 DM erhöht. Diese Maßnahmen sollen durch den von den Fraktionen der CDU/CSU, DP und FVP eingebrachten Gesetzentwurf — Bundestagsdrucksache 2724 — ergänzt werden. Der Gesetzentwurf, der sich an dieses Steueränderungsgesetz vom 5. Oktober 1956 anschließt, sieht folgende Änderungen vor.
    Erstens: Die Vorlage sieht eine bessere Fassung der Ermächtigung, als sie § 10 Abs. 1 Ziffer 1 des Einkommensteuergesetzes enthält, vor. Mit Rücksicht auf Art. 80 des Grundgesetzes soll die in § 10 enthaltene Ermächtigung, neben allgemeinen Sparverträgen und Sparratenverträgen auch andere Kapitalansammlungsverträge als steuerbegünstigt anzuerkennen, schärfer gefaßt werden. Damit sollen bestehende Bedenken, daß der Inhalt der Ermächtigung nicht genügend präzisiert sei, ausgeräumt werden.
    Zweitens: Der wesentlichste Punkt der Vorlage ist die Erweiterung des Sonderabgabenabzugs in § 1 Ziffer 1 b des Gesetzentwurfs. Nach dem geltenden Recht sind bestimmte Sonderausgaben, nämlich Beiträge zu Versicherungen, Bausparverträgen und Kapitalansammlungsverträgen, wie eingangs ausgeführt, nur bis zu bestimmten Grundbeträgen abzugsfähig; die darüber hinausgehenden Aufwendungen können höchstens bis zur Hälfte der Grundbeträge abgezogen werden. Bezüglich dieser nur bis zur Hälfte abzugsfähigen Sonderausgaben sieht der Gesetzentwurf eine erweiterte Abzugsfähigkeit vor. Die Erweiterung besteht darin, daß an Stelle der Grenze von 50 v. H. der Grundbeträge die Grenze von 10 v. H. des Gesamtbetrags der Einkünfte treten soll, wenn dieser Betrag höher und damit für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Der Mehrbetrag soll jedoch nur für das Wertpapiersparen in Anspruch genommen werden können. Zweck dieser Beschränkung ist, speziell den Pfandbriefmarkt zu beleben.
    Drittens: Der Antrag enthält ferner eine Änderung der in Art. 3 Abs. 3 des Steueränderungsgesetzes vom 5. Oktober 1956 geregelten Über-


    (Dr. Miessner)

    leitung der sieben- bzw. zehnjährigen Kapitalansammlungsverträge auf die neue Festlegungsfrist von drei Jahren. Nach dem Änderungsgesetz werden sämtliche in der Zeit vom 1. Januar 1955 bis zum 6. Oktober 1956 abgeschlossenen Verträge übergeleitet. Der Gesetzentwurf sieht dagegen vor, bei Wertpapiersparverträgen die Überleitung auf bestimmte Wertpapiere zu beschränken. Dabei war es der Grundgedanke, in die Überleitung nur solche Wertpapiere einzubeziehen, die auch noch nach dem 6. Oktober 1956 steuerbegünstigt erworben werden können. — Soweit die Erläuterung des Inhalts der Gesetzesvorlage.
    In den gemeinsamen Beratungen der Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen und für Geld und Kredit führte der Bundesminister für Wohnungsbau Dr. Preusker etwa folgendes aus. Zusagen der Pfandbriefinstitute für die Wohnungsbaufinanzierung beliefen sich für die Zeit vom Januar bis September 1955 auf 1,65 Milliarden DM und für die Zeit vom Januar bis September 1956 nur auf 0,91 Milliarden DM. Es ergibt sich also allein in diesem Bereich, der in besonderem Maße die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus berührt, ein Rückgang von etwa 3/4 Milliarden DM innerhalb von drei Vierteljahren. Es kann, so führte der Minister weiter aus, davon ausgegangen werden, daß dieser Rückgang in jüngster Zeit vor allem darauf zurückzuführen ist, daß die Sozialversicherungsträger gegenwärtig keine Pfandbriefe mehr aufnehmen. Ihr Anteil am Pfandbriefabsatz der Pfandbriefinstitute dürfte für den ersten Teil des Jahres 1956 noch mit etwa 85 % zu veranschlagen sein. Es muß damit gerechnet werden, daß sich der Rückgang der Finanzierungsleistungen der Pfandbriefinstitute im Verlaufe der verbleibenden Monate des Jahres 1956 im Vergleich zum Vorjahr angesichts der Zurückhaltung der Sozialversicherungsträger zunehmend verstärkt. Mit Rücksicht auf diese Entwicklung, so sagte er weiter, erschien es dringend angezeigt, eine besondere Begünstigung des Absatzes von Pfandbriefen an private Erwerber vorzusehen, die es erlaubte, einen gewissen Ausgleich für die entfallende Möglichkeit der Kapitalbildung bei den Sozialversicherungsträgern zu schaffen.
    Bei der Generaldebatte wurde vorwiegend über die Erweiterung des Sonderausgabenabzugs gesprochen. Dabei wurden mit Rücksicht auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und insbesondere auch im Hinblick auf die dringende Notwendigkeit einer Vereinfachung des Steuerrechts grundsätzliche Bedenken geäußert.
    Bei der Einzelberatung über die Höhe des Sonderausgabenabzugs war man sich im Prinzip über die Notwendigkeit folgender Änderungen der Vorlage einig:
    a) Der zusätzliche Sonderausgabenabzug müsse im Interesse sowohl der Steuerpflichtigen als auch der Verwaltung so einfach wie möglich gehalten werden. Als eine diesem Ziel dienende Lösung biete sich an Stelle der Gleitklausel von 10 % der Gesamtbeträge der Einkünfte die Einführung eines festen Betrages an. Einem sich nach der Höhe der Einkünfte richtenden Prozentsatz sei ein fester Betrag auch deshalb vorzuziehen, weil er die steuerlichen Auswirkungen bei Steuerpflichtigen mit hohem und höchstem Einkommen begrenzen würde.
    b) Entsprechend dem mit dem zusätzlichen Sonderausgabenabzug verfolgten Zweck müsse eindeutig zum Ausdruck kommen, daß Mittel zur Überbrückung der gegenwärtigen Schwierigkeiten der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaues gewonnen werden sollten.
    c) In Anbetracht dessen, daß es sich um eine Überbrückungsmaßnahme handeln solle, sei es richtig, die Maßnahme auf ein halbes Jahr, also bis zum 31. März 1957, zu begrenzen.
    Im Anschluß hieran wurde die Anregung diskutiert, nicht nur Aufwendungen für den Wertpapiererwerb, sondern auch Beiträge zu Versicherungen gegen Einmalbeitrag und zu allgemeinen Sparverträgen einzubeziehen. Von seiten der Sparkassen- und Lebensversicherungsunternehmen ist dargelegt worden, daß sie in der Lage seien, die zusätzlich begünstigten Einzahlungen in Höhe von mindestens 70 % dem sozialen Wohnungsbau langfristig zur Verfügung zu stellen.
    Für diese erweiterte Lösung fand sich im Ausschuß zunächst eine geringe Mehrheit. Vor der Schlußabstimmung über die Vorlage in Form der erweiterten Lösung entstanden aber Zweifel, ob nach dieser Erweiterung der ursprünglich mit dem Gesetzentwurf verfolgte Zweck, den sozialen Wohnungsbau möglichst wirkungsvoll zu fördern, noch erreicht werden könne.
    Außerdem wurden nochmals die schon erwähnten grundsätzlichen Bedenken geltend gemacht. So wurde vor allem auf den Umstand hingewiesen, mit dem Gedanken der Steuergerechtigkeit sei es kaum zu vereinbaren, daß die ganze Regelung praktisch nur für Einkommen über 50 000 DM im Jahr in Betracht komme und diese wenigen Bezieher großer Einkommen dadurch sehr hohe Steuervorteile hätten. Nach Angabe des Bundesfinanzministeriums würde bei einem im ersten Jahr zu erwartenden Aufkommen von 200 Millionen DM ein Steuerausfall von 50 Millionen DM eintreten.
    Die Schlußabstimmung brachte daher im Ausschuß keine Mehrheit mehr für die Gesetzesvorlage. So habe ich das Hohe Haus namens des Finanz- und Steuerausschusses zu bitten, den Gesetzentwurf abzulehnen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir treten in die Beratung ein. Auch hier gilt, was ich vorhin gesagt habe. Der Ausschuß hat beantragt, den Gesetzentwurf Drucksache 2724 abzulehnen. Das kann nur in der Form geschehen, daß in der zweiten Beratung alle Teile des Gesetzes abgelehnt werden.
Ich rufe also auf § 1 des Gesetzes, dazu den Änderungsantrag auf Umdruck 801 (neu)*). Ich darf bitten, daß der andere Änderungsantrag gleich mitbegründet wird, damit wir dann einheitlich verfahren können.
Das Wort zur Begründung hat der Herr Abgeordnete Lindrath.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Lindrath


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Abstimmung über den zur Erörterung stehenden Antrag in den vereinig- Ausschüssen für Finanz- und Steuerfragen und für Geld und Kredit ließ eine notwendige Klarheit vermissen. Sie fand unter einem gewissen Zeitdruck statt. Der Herr Berichterstatter hat darauf hingewiesen, daß der Antrag Drucksache 2724 bei
    *) Siehe Anlage 10.


    (Dr. Lindrath)

    Stimmgleichheit 8 : 8 der Ablehnung verfiel. Unter Berücksichtigung der Wünsche, ,die in den Ausschüssen vorgetragen wurden, haben die Fraktionen der Regierungskoalition den Änderungsantrag Umdruck 801 (neu) eingebracht, um das echte Anliegen verwirklichen zu können, das dem Antrag Drucksache 2724 zugrunde liegt. Ich darf vielleicht den Antrag sogleich im Zusammenhang begründen, damit dann bei der Abstimmung über die einzelnen Paragraphen keine Begründung mehr erforderlich ist.
    Worum geht es bei dem Antrag? Ich möchte zunächst feststellen, daß es sich hier keineswegs um ein Steuergesetz im eigentlichen Sinne handelt,

    (Abg. Lücke: Richtig!)

    sondern um ein Gesetz, das sich ganz andere Ziele gesetzt hat, vornehmlich die Förderung des Sozialen Wohnungsbaus,

    (Abg. Lücke: Richtig! Das ist entscheidend!)

    die Förderung landwirtschaftlicher Interessen und auch die Förderung des Mittelstandes.

    (Abg. Dr. Gülich: Ein schlechtes Steuergesetz!)

    — Es ist in die Form eines Steuergesetzes gekleidet, Herr Professor Gülich.

    (Abg. Dr. Arndt: Des asozialen Wohnungsbaus! — Abg. Lücke: Das sagen Sie einmal dem Gesamtverband der Gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen!)

    Zunächst, sagte ich, die Förderung der beabsichtigten wohnungspolitischen Maßnahmen. Wir brauchen für den sozialen Wohnungsbau eine gewisse Mittelbereitstellung. Bisher wurden die Mittel in erheblichem Umfang durch die Sozialversicherungsträger bereitgestellt. Die beabsichtigte Neugestaltung des Rentenwesens läßt diese Mittel nicht mehr in dem Umfang für den Wohnungsbau fließen, wie das erforderlich ist.
    Es war deshalb daran gedacht, den Erstabsatz von Pfandbriefen hier zu forcieren; denn der hatte ja unter einer gewissen Rückläufigkeit zu leiden. Man dachte also zunächst an eine Hebung des Pfandbriefmarktes. Aber die erststelligen Wohnungsbaudarlehen werden nur zu etwas mehr als 50 % von den Pfandbriefen refinanziert. Man hat deswegen darüber nachgedacht, ob man nicht breitere Quellen in Anspruch nehmen sollte. Aus diesem Grunde sieht der Änderungsantrag eine Ausdehnung auch auf die Sparverträge und die Versicherungsverträge mit Einmalbeitrag vor. Auch die Sparverträge mit Sparkassen haben natürlich in der letzten Zeit eine gewisse Rückläufigkeit gehabt, weil die Sparneigung sich vermindert hatte. Wir glauben aber, daß die Sparneigung durch einen Anreiz doch wohl wieder verstärkt werden kann. Die Bedeutung der Sparkassen für die Wohnungsbaufinanzierung ist sehr groß. Die Neuzusagen sind allerdings, wie ich sagte, in ,den letzten Jahren stark zurückgegangen. In den ersten drei Vierteljahren des vergangenen Jahres betrugen sie noch 1,17 Milliarden DM, in diesen ersten neun Monaten betrugen sie 0,78 Milliarden DM, sie waren also um 400 Millionen DM zurückgegangen. Die Sparkassen gaben üblicherweise 80 % ihrer langfristig anlegbaren Mittel zur Finanzierung des Sozialen Wohnungsbaus.
    Es besteht Grund zu der Annahme, daß vor allem das in der Vergangenheit bedeutsame steuerbegünstigte Kontensparen zu einer nachdrücklichen Förderung der Wohnungsbaufinanzierung beitragen kann. Allerdings wird hierzu schon die kürzlich beschlossene Verkürzung der Festlegungsfristen für derartige Sparverträge von 10 bzw. 7 Jahren auf 3 Jahre beitragen. Trotzdem glauben wir, daß es sich positiv auswirken wird, wenn hier eine weitere Verkürzung gegeben wird. Außer den Sparkassen haben wir in dem Änderungsantrag alle übrigen Kreditinstitute angesprochen, außerdem die Versicherungsanstalten mit Versicherungen gegen Einmalbeitrag begünstigt.
    Daneben ist das Anliegen des sozialen Wohnungsbaues ganz allgemein. Ich glaube, hier gibt es keine Meinungsverschiedenheiten in diesem Hohen Hause. Wir alle haben den Wunsch, den sozialen Wohnungsbau zu fördern, und sollten ihm infolgedessen auch eine gewisse Möglichkeit geben, das Volumen der Erstellung von sozialem Wohnraum aufrechtzuerhalten. Dabei müssen wir daran denken, daß die Inanspruchnahme von Wohnraum immer noch sehr groß ist und daß die Zahl der Flüchtlinge aller Art keineswegs kleiner wird. Denken Sie allein an die kürzlich durch Kabinettsbeschluß vorgesehene Maßnahmen für die Aufnahme von Flüchtlingen aller Art, u. a. der Flüchtlinge aus Ungarn. Die Finanzierung des Wohnungsbaues für das kommende Jahr muß aber schon jetzt durchgeführt werden. Deswegen hat dieses Gesetz eine gewisse Dringlichkeit. Wir erhoffen auf Grund dieses Gesetzes für erststellige Hypotheken für dieses Jahr noch 200 Millionen und für das nächste Jahr vielleicht 100 Millionen. Die Bedeutung dieser Finanzierung des Wohnungsbaues ist erst vor wenigen Tagen auf dem Verbandstag des Gesamtverbandes gemeinnütziger Wohnungsunternehmen eindeutig unterstrichen worden, wo man zum Ausdruck gebracht hat, daß weit über 1 Milliarde DM Hypothekenzusagen für das nächste Jahr fehlen. Man hat die Regierungsmaßnahmen für ungenügend erklärt und hat an das Parlament appelliert, den § 7c des Einkommensteuergesetzes in alter Fassung wieder einzuführen. Wir sind diesen Weg nicht gegangen, sondern haben Ihnen diesen Vorschlag zu machen, von dem wir glauben, daß er einfacher, milder und schneller zum Ziele führt.
    Daneben ist auch eine Förderung der Landwirtschaft vorgesehen. Der Erlös aus Ersterwerb von festverzinslichen Schuldverschreibungen der Realkreditinstitute soll zu mindestens 90 % zur langfristigen Kreditversorgung der kleinen Landwirtschaft, der nichtbuchführungspflichtigen landwirtschaftlichen Betriebe verwendet werden. Hierzu ist in dem Antrag noch eine kleine redaktionelle Änderung notwendig. Wir müssen auf Seite 2 die Worte „landwirtschaftlichen Rentenbank" durch das Wort „Realkreditinstitute" ersetzen, und in der übernächsten Zeile müssen wir dann schreiben: „daß diese sich verpflichtet haben".

    (Abg. Dr. Gülich: Wo steht das?)

    — Es steht in der 18. Zeile von unten, etwa in der Mitte, wo es heißt: „der landwirtschaftlichen Rentenbank gleichgestellt". Da wollen wir schreiben: „Schuldverschreibungen der Realkreditinstitute gleichgestellt, wenn der Steuerpflichtige durch eine Bescheinigung nachweist, daß diese sich verpflichtet haben, die Erlöse . . .". Ich beantrage hiermit diese Änderung und darf die Formulierung vielleicht dem Herrn Präsidenten übergeben.
    Neben der Förderung der Landwirtschaft, sagte ich, sind auch Bestimmungen zur Förderung des


    (Dr. Lindrath)

    Mittelstandes enthalten. Als Sparanreiz ist ja vorgesehen, daß bei den Sparkassen auch die Sparverträge begünstigt sind und dort nur mit 70 % für den sozialen Wohnungsbau in Anspruch genommen werden. Den Überhang für mittelfristige Kredite für den Mittelstand zu verwenden, ist eine Aufgabe, die die Sparkassen zu erfüllen haben.
    Weiterhin ist auch eine Erweiterung der Verdoppelungsmöglichkeiten bei über 50 Jahre alten Sparpflichtigen vorgesehen. Sie wissen ja, daß bisher bei über 50 Jahre alten Steuerpflichtigen eine Verdoppelungsmöglichkeit der Höchstbeträge für Sonderausgaben nur dann bestanden hat, wenn die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit oder aus selbständiger Arbeit gekommen sind. Für Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus der Landwirtschaft, aus Haus- und Grundbesitz hingegen war eine Verdoppelungsmöglichkeit nur dann gegeben, wenn ein steuerpflichtiges Vermögen von nicht mehr als 40 000 DM vorhanden war. Diese Begrenzung auf 40 000 bzw. 60 000 DM soll jetzt gestrichen werden, so daß in jedem Falle, ganz gleich aus welcher Quelle das Einkommen fließt, über 50 Jahre alte Steuerpflichtige die Möglichkeit haben, diese Verdoppelung für sich in Anspruch zu nehmen.
    Ich darf noch einmal wiederholen, was ich eingangs gesagt habe. Es handelt sich nicht um ein Steuergesetz schlechthin, sondern um ein Gesetz, das volkswirtschaftlich wertvolle und erstrebenswerte Kapitalbeschaffung für den sozialen Wohnungsbau, für die Landwirtschaft und für den Mittelstand durch einen steuerlichen Anreiz anstrebt.
    Nun werden Sie die Frage stellen: Ist dafür ein steuerlicher Anreiz notwendig? Gibt es nicht noch andere Möglichkeiten? Wir haben das im Ausschuß sehr sorgfältig geprüft. Es ist die Frage der Vorschußleistungen erörtert worden. Wir haben festgestellt, daß das Bundesfinanzministerium zum sozialen Wohnungsbau für erststellige Hypotheken bereits einen Vorschuß von 200 Millionen DM geleistet hat. Es kann aber doch diesen Vorschuß nur aufrechterhalten, wenn die Abdeckung dieses Vorschusses aus den Rückflüssen aus diesen Darlehen innerhalb der Zeit, in der diese Gelder gebraucht werden, auch gewährleistet ist. Über 200 Millionen DM hinaus ist der Rückfluß eben nicht mehr gewährleistet. Weitere Vorschußleistungen mußten daher außer Betracht bleiben.
    Es war angeregt worden, hier eventuell ein Sondervermögen des Bundes zu bilden. Aber für das Sondervermögen gelten die gleichen Einwendungen. Auch hier muß die Amortisation innerhalb der erforderlichen Zeit sichergestellt sein. Darüber hinaus geben Bund und Länder bereits die zweiten Hypotheken, so daß es nicht zweckmäßig erschien, auch die erststelligen Hypotheken vom Bund und von den Ländern anzufordern, wodurch die öffentlichen Haushalte noch mehr in Anspruch genommen würden. Dann könnte der Bund den Wohnungsbau ja praktisch von sich aus durchführen.
    Nun kam weiter der Gedanke, ob man nicht eine Anleihe aufnehmen sollte. Meine Damen und Herren, auch mit einer Anleihe kommen wir nicht weiter. Nehmen wir an, daß der Bund heute wie alle anderen auch eine Anleihe zu 7 1/2 % aufnehmen könnte. Das bedeutet doch folgendes. Diese 7 1/2 % wären für den sozialen Wohnungsbau nicht tragbar. Es müßten Zinszuschüsse gezahlt werden. Diese Zinszuschüsse würden dann, auf die Laufzeit der Anleihe verteilt, teurer werden als die steuerlichen Anreize, die wir geben wollen, und letzten
    Endes würde auch die steuerliche Gerechtigkeit keineswegs besser wegkommen; denn die Anleihe könnten diejenigen Leute kaufen, die die notwendigen Gelder haben.

    (Abg. Pelster: Sehr richtig!)

    Diese würden dann die hohen Zinsen bekommen, und wegen der hohen Zinsen müßten dann allerdings die Zinszuschüsse aus dem allgemeinen Steueraufkommen bezahlt werden. Wir können das Geld, das wir brauchen, nur dort erhalten, wo es vorhanden ist, also bei den Beziehern hoher Einkommen. Zu diesem Zweck müssen wir einen Anreiz geben, wie es die Wirtschaft ebenfalls getan hat. Das Vorgehen ist auch in der Öffentlichkeit sehr stark erörtert worden, und ich darf sagen, daß es die Frankfurter Allgemeine und die Bank deutscher Länder im letzten Oktober-Bericht durchaus für richtig gehalten haben.
    Die steuerliche Gerechtigkeit kann hier nicht angesprochen werden. Es handelt sich um Leistung und Gegenleistung. Auch steuersystematisch sind die Dinge besser geworden, weil wir jetzt einen festen Betrag eingesetzt haben.

    (Zuruf des Abg. Sabel.)

    Unter diesen Umständen sind wir der Auffassung, daß wir den Anreiz geben müssen. Lassen Sie uns Gelder binden, die sich sonst konjunkturell ungünstig auswirken könnten. Wir wollen keine Steuergeschenke geben. Für eine volkswirtschaftlich wertvolle und erstrebenswerte Leistung zugunsten der Wohnraumbeschaffung für breiteste Schichten unseres Volkes und andere förderungswürdige Zwecke wollen wir etwas zahlen. Wir wünschen Konsumverzicht zugunsten des sozialen Wohnungsbaues, der Förderung der Landwirtschaft und des Mittelstandes. Leistung gegen Leistung zur Erreichung der erstrebenswerten volkswirtschaftlichen Ziele — das ist der Inhalt dieser Vorlage.
    Namens der Fraktionen der Koalition bitte ich um Annahme des Änderungsantrags Umdruck 801 (neu).

    (Beifall bei der CDU/CSU.)