Rede:
ID0216403900

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2164

  • date_rangeDatum: 11. Oktober 1956

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    2. Deutscher Bundestag — 164. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Oktober 1956 9063 164. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 11. Oktober 1956. Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (Drucksache 2637) 9064 D Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 9065 A, 9069 C, 9072 A, 9073 C Dr. Henn (FVP) 9065 D Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) 9067 A, 9073 D Frau Korspeter (SPD) 9068 B Petersen (GB/BHE) 9069 D Wehner (SPD) 9070 C Dr. Reif (FDP) 9072 C Neumann (SPD) 9073 A Überweisung an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen . . 9074 A Erste Beratung des von den Abg. Wieninger, Oetzel, Schmücker, Stücklen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Klein- und Mittelbetriebe der gewerblichen Wirtschaft bei der Vergabe von Verteidigungsaufträgen (Drucksache 2615) 9074 B Wieninger (CDU/CSU), Antragsteller 9074 B Regling (SPD) 9075 B Josten (CDU/CSU) 9077 B Dr. Atzenroth (FDP) 9078 B, C Niederalt (CDU/CSU) 9078 C Gemein (BG/BHE) 9079 C Überweisung an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik . . . 9080 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksache 2701) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksache 2735) 9080 B Überweisung an den Ausschuß für Wiedergutmachung und an den Ausschuß für Beamtenrecht 9080 B Beratung des Antrags der Abg. Schmidt (Hamburg), Rademacher, Seiboth u. Gen. betr. Berlin-Verkehr der Deutschen LuftHansa AG (Drucksache 2617) 9080 B Schmidt (Hamburg) (SPD), Antragsteller 9080 B Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr . 9082 A Rademacher (FDP) 9083 C Dr. Bucerius (CDU/CSU) 9084 A Kutschera (GB/BHE) 9085 B Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen und an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen 9086 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Drucksache 2378); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksachen 2694, zu 2694) . . 9086 A Seuffert (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 9093 C Beschluß: Angenommen 9086 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Drucksache 2724) . . . . 9086 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 9086 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Beschränkung des Niederlassungsbereichs von Kreditinstituten (Drucksache 2657) 9086 C Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 9086 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Bergmannsprämien (Drucksache 2351) 9086 C Pelster (CDU/CSU), Berichterstatter 9086 D Beschluß: Angenommen 9087 B Beratung des Antrags der Abg. Müller-Hermann, Raestrup u. Gen. betr. Eindämmung des unechten Werkverkehrs (Drucksache 2573) in Verbindung mit der Ersten Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) (Drucksache 2626) 9087 C Dr. Atzenroth (FDP) : zur Geschäftsordnung 9087 C Persönliche Erklärung 9092 C Rümmele (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 9087 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9088 B Dr. Klein, Senator des Landes Berlin, Berichterstatter des Bundesrates . 9088 B Überweisung des Antrags Drucksache 2573 an die Ausschüsse für Verkehrswesen und für Wirtschaftspolitik und des Gesetzentwurfs Drucksache 2626 an den Ausschuß für Verkehrswesen . . . . 9089 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts (Drucksache 1265), Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 2700; Anträge Umdrucke 779, 781) . . . 9089 C Hoogen (CDU/CSU), Berichterstatter 9089 D Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 9090 A, 9092 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr . . . 9091 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9092 A Beschluß 9091 D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksache 2715) . . . . 9092 A Überweisung an den Ausschuß für Finanzen und Steuern und den Ausschuß für Verkehrswesen 9092 B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (Drucksache 2720) . . . 9092 B Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 9092 B Persönliche Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Atzenroth (FDP) 9092 C Dankesworte an die Berliner Stellen zum Abschluß der Arbeitstagung: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9092 C Nächste Sitzung 9092 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9093 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Drucksache zu 2694) 9093 C Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Bergmannsprämien (Umdruck 780) 9094 A Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt, Rümmele u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und des Verkehrshaftpflichtrechts (Umdruck 781) 9094 B Anlage 5 : Änderungsantrag des Abg. Hoogen zum Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts (Umdruck 779) 9094 D Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. Altmeier 27. 10. Bauer (Wasserburg) 5. 11. Dr. Bärsch 13. 10. Bauknecht 13. 10. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 10. Dr. Bergmeyer 15. 10. Blachstein 27. 10. Frau Dr. Bleyler 13. 10. Böhm (Düsseldorf) 20. 10. Frau Brauksiepe 13. 10. Brockmann (Rinkerode) 15. 10. Cillien 15. 12. Dr. Conring 13.10. Dr. Dollinger 12. 10. Ehren 15. 10. Elsner 13. 10. Erler 27. 10. Even 27. 10. Fassbender 13. 10. Frehsee 12. 10. Dr. Friedensburg 13. 10. Dr. Furler 11. 10. Gerns 27. 10. Dr. Greve 17. 10. Haasler 27. 10. Harnischfeger 11. 10. Dr. Höck 13. 10. Dr. Hoffmann 11. 10. Höfler 27. 10. Dr. Horlacher 13. 10. Hufnagel 13. 10. Frau Dr. Ilk 20. 10. Illerhaus 13. 10. Kahn-Ackermann 17. 11. Kemper (Trier) 13. 10. Kiesinger 27. 10. Dr. Kleindinst 13. 10. Knapp 13. 10. Knobloch 13. 10. Dr. Kopf 27. 10. Dr. Köhler 15. 10. Lahr 13. 10. Lemmer 27. 10. Dr. Lenz (Godesberg) 27. 10. Lenz (Brühl) 11. 10. Dr. Löhr 13. 10. Lücker (München) 27. 10. von Manteuffel (Neuß) 11. 10. Marx 27. 10. Mayer (Birkenfeld) 1. 12. Meitmann 22. 10. Metzger 27. 10. Frau Meyer-Laule 27. 10. Miller 20. 10. Moll 13. 10. Dr. Mommer 27. 10. Morgenthaler 13. 10. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 31. 10. Müser 11. 10. Dr. Oesterle 27. 10. Paul 27. 10. Peters 13. 10. Dr. Pferdmenges 13. 10. Dr. Dr. h. c. Pünder 27. 10. Raestrup 11. 10. Frau Dr. Rehling 27. 10. Richter 13. 10. Ritzel 13. 10. Schild (Freiburg) 11. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 27. 10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Dr. Schöne 11.10. Schütz 27. 10. Schwann 28. 10. Seidl (Dorfen) 27. 10. Dr. Stammberger 17. 11. Dr. Starke 31. 10. Frau Dr. Steinbiß 13. 10. Sträter 13. 10. Dr. Vogel 13. 10. Dr. Wahl 27. 10. Walz 12. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 27. 10. Wiedeck 12. 10. Anlage 2 zu Drucksache 2694 (Vgl. S. 9086 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (22. Ausschuß) über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Drucksache 2378). Berichterstatter: Abgeordneter Seuffert Wegen der Zielsetzung des Gesetzentwurfs kann auf die Begründung der Regierungsvorlage Bezug genommen werden. Das Gesetz soll, indem es einstweilen für unbeschränkte Zeit Nachanmeldungen zur Wertpapierbereinigung gestattet und auch die Wiederanmeldung bereits rechtskräftig abgelehnter Anträge in bestimmten Fällen für die nächsten 8 Monate seit dem Inkrafttreten des Gesetzes gestattet, zahlreiche im Verfahren beobachtete Härtefälle, bei denen unverschuldete Fristversäumnisse oder Beweisschwierigkeiten vorlagen, bereinigen und damit die Voraussetzungen zum baldigen Erlaß eines Wertpapierbereinigungsschlußgesetzes schaffen. Die dem Ausschuß gegebenen Auskünfte über den Stand der Verfahrensabwicklung ließen diese Zielsetzung als zweckmäßig und erreichbar erscheinen. Der Ausschuß hat der Gesetzesvorlage und ihrer Begründung deswegen seine volle Zustimmung gegeben. In Unterabschnitt 1 des Abschnitts I ist das Verfahren für Nachanmeldungen und Wiederanmeldungen geregelt; es ist das gleiche wie bisher mit der Maßgabe, daß Anmeldungen ohne Angabe des Namens jetzt nicht mehr zulässig sind und Lieferbarkeitsbescheinigungen nicht beantragt werden können, und daß über alle Anträge die Kammer für Wertpapierbereinigungen entscheidet. Der Grund dafür liegt teils in der Natur der Sache, teils darin, daß diese Anträge grundsätzlich etwas sorgfältiger geprüft werden müssen. Der Ausschuß hat auf Anregung der Verwaltung die Wiederanmeldung auch im Falle des § 69 des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes vorgesehen (§ 1) und hielt die Frist für den Wiedereinsetzungsantrag in § 4 Abs. 3 mit 2 Wochen für zu kurz; sie wurde auf 2 Monate bemessen. Die Unterabschnitte 2 und 3 regeln das Gutschriftverfahren auf Grund von Nachanmeldungen und Wiederanmeldungen. Falls sich hier auf Grund von Anerkennungen eine Belastung des Ausstellers über den Betrag seiner ursprünglichen Verpflichtung (Seuffert) hinaus ergibt, ist ein Entschädigungsanspruch gegen den Bund vorgesehen (§ 15), der aber nach den im Ausschuß gegebenen Auskünften nur als vorsorglich eingeführt betrachtet werden kann. § 9 wurde redaktionell verbessert; auch § 17 erhielt eine Neufassung zur Klarstellung. Der Abschnitt II und der Abschnitt III enthalten gewisse Ergänzungen und Schlußvorschriften, für die auf die Begründung der Regierungsvorlage verwiesen werden kann. Sie wurden vom Ausschuß unverändert übernommen. Die Beschlüsse erfolgten durchwegs einstimmig. Bonn, den 28. September 1956 Seuffert Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 780 (Vgl. S. 9087 A, B) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Bergmannsprämien (BPG) (Drucksachen 2748, 2351). In § 1 wird folgender Absatz 2 angefügt: (2) Unter dieses Gesetz fallen nicht die unter § 4 Abs. 2 Buchstabe c des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11. Oktober 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 681) bezeichneten leitenden Angestellten. Berlin, den 10. Oktober 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Becker (Hersfeld) und Fraktion Feller und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 781 (Vgl. S. 9089 D, 9090 A, 9091 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Schwarzhaupt, Rümmele und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichrechts (Drucksachen 2700, 1265). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 2 wird Buchstabe d wie folgt gefaßt: d) In § 6 Abs. 1 wird hinter Nr. 4 eingefügt: 4 a. die karteimäßige Erfassung von rechtskräftigen Entscheidungen der Strafgerichte, soweit sie wegen einer im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr begangenen, mit Strafe bedrohten Handlung auf Strafe oder andere gerichtliche Maßnahmen erkennen oder einen Schuldspruch enthalten; die Kartei darf nur für Zwecke der Strafverfolgung, für Maßnahmen auf Grund dieses Gesetzes oder der auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften und für die Vorbereitung von Rechts- und allgemeinen Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet des Straßenverkehrs verwertet werden; Eintragungen in die Kartei sind spätestens zu tilgen, wenn nach gesetzlicher Vorschrift die entsprechenden Vermerke im Strafregister der beschränkten Auskunft unterworfen oder dort zu tilgen sind; für die Tilgung von Eintragungen, die im Strafregister nicht vermerkt werden, ist eine entsprechende, jedoch für den Betroffenen günstigere Regelung zu treffen; 2. Artikel 5 wird wie folgt gefaßt: Artikel 5 In § 2 des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes vom 4. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 488) wird hinter Nr. 4 eingefügt: 4 a. die Führung der in § 6 Abs. 1 Nr. 4 a des Straßenverkehrsgesetzes vorgesehenen Kartei; Berlin, den 10. Oktober 1956 Frau Dr. Schwarzhaupt Rümmele Frau Dr. Brökelschen Brück Dr. Bucerius Frau Dietz Frau Geisendörfer Frau Dr. Maxsein Frau Praetorius Frau Rösch Dr. Seffrin Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Bauer (Würzburg) Jahn (Frankfurt) Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Becker (Hamburg) Eickhoff Dr. Elbrächter Dr. Schild (Düsseldorf) Walter Anlage 5 Umdruck 779 (Vgl. S. 9090 A, 9091 D) Änderungsantrag des Abgeordneten Hoogen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts (Drucksachen 2700, 1265). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 9 erhält folgende Fassung: Artikel 9 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, hinsichtlich des Artikels 1 Nr. 6 und 8 jedoch im Land Berlin erst am Tage nach der Verkündung des Übernahmegesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin. Bonn, den 9. Oktober 1956 Hoogen Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei — Telefon 5 13 47-49 Allein- Vertrieb : Dr. Hans Heger, Bad Godesberg, Rheinallee 20, Telefon 35 51
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Gemein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist bedauerlich, daß wir diese Debatte in Abwesenheit des Herrn Bundesverteidigungsministers führen, der sicherlich dringend verhindert ist.
    Die Notlage des Mittelstandes steht seit Monaten im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Bundesregierung und Parteien haben immer wieder weitestgehende Förderungsmaßnahmen versprochen. Der Gesamtdeutsche Block/BHE erblickt im Mittelstand die schöpferische Plattform für ein aufstrebendes und gesundes Wirtschaftsleben. Dies zu betonen besteht besonderer Anlaß in einer Epoche, die in steigendem Maße der Automation des Wirtschaftslebens zustrebt. Die Gefahr, daß dadurch der Nachwuchs in seiner Ausbildung und Zielsetzung ebenfalls automatisiert und überspezialisiert wird, kann gar nicht früh genug erkannt werden. Deshalb müssen ehestens Wege gefunden und umfassende Maßnahmen beschlossen werden, die nicht nur diese Gefahr überwinden, sondern praktisch auch eine wirkliche Hilfe für den um seine Existenz kämpfenden Mittelstand werden.
    Es würde zu weit führen, im Rahmen dieser Debatte das Problem in seinen Einzelheiten und Folgerungen zu diskutieren. Das wird zu anderen Zeiten geschehen. Für heute steht die Sonderfrage der Förderung der Klein- und Mittelbetriebe der gewerblichen Wirtschaft bei der Vergabe von Verteidigungsaufträgen — Drucksache 2615 — an. Meine Fraktion begrüßt die Förderung der kleinen und mittleren Betriebe. Ihre Beteiligung bei Verteidigungsaufträgen ist ein gesamtwirtschaftliches Gebot. Eine Zusammenballung dieser Aufträge auf einige große Unternehmen wäre nicht zu verantworten. Die Auftragsstreuung muß vielmehr der Gesamtwirtschaft dienlich sein. Dazu ist aber Voraussetzung, daß die Verteidigungsaufträge nicht nach rein fiskalischen Gesichtspunkten, sondern in einer wirtschaftlich und staatspolitisch vernünftigen Form zur Vergabe kommen.
    Die Verwaltungsregelung, die zu diesem Zweck bereits zwischen dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und den Bundesministerien für Wirtschaft, für Verteidigung und für Finanzen sowie dem Bundesrechnungshof getroffen wurde, hätte hierfür genügen müssen. Trotzdem werden aus den kleinen Betrieben immer wieder Klagen vorgetragen. Besonders kritisiert werden Form und Inhalt der Ausschreibungen, insbesondere in Hinsicht auf ihre Klarheit und Einfachheit, und die Festsetzung übergroßer Lose, die auf Großunternehmungen zugeschnitten sind. Im Interesse einer wirksamen Hilfe für die Kleinbetriebe muß daher gefordert werden: Klarheit und Ausführlichkeit der Ausschreibungen, angemessene Lieferfristen, für Kleinbetriebe geeignete Losgrößen und angemessene Gütebedingungen, die nicht einseitig auf Großbetriebe abgestellt sind.
    Wir teilen die Bedenken, die gegen eine gesetzliche Regelung überhaupt und die Fixierung einer


    (Gemein)

    festen Quote bestehen. Eine Verwaltungsvereinbarung müßte ausreichen. Aber anscheinend vermag sich die Bundesregierung nicht daran zu halten, so daß eine gesetzliche Regelung erforderlich erscheint. Bei der Vergabe von Verteidigungsaufträgen werden besonders die Zonengrenzgebiete zu berücksichtigen sein,

    (Abg. Dr. Strosche: Sehr richtig!)

    deren wirtschaftliche strukturelle Schwäche allgemein anerkannt ist.
    Zur Klärung dieser und anderer Fragen bedarf es einer eingehenden Beratung im Ausschuß.

    (Beifall beim GB/BHE.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor; ich schließe die Beratung zu Punkt 5. Im Ältestenrat war Überweisung dieser Gesetzesvorlage an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik zur Mitberatung vereinbart. Ich nehme an, daß das Haus dagegen keine Einwendungen hat. — Dann ist so beschlossen.
Es ist der weitere Antrag gestellt, auch den Ausschuß für Verteidigung als mitberatenden Ausschuß einzuschalten. Wer diesem Antrag stattgeben will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag, den Ausschuß für Verteidigung als mitberatenden Ausschuß einzuschalten, ist abgelehnt.
Ich rufe auf Punkt 6:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksache 2701);
b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksache 2735).
Es ist vereinbart worden, in der ersten Beratung auf Begründung und Debatte zu verzichten. Ich schlage dem Hause Überweisung der beiden Gesetzentwürfe an den Ausschuß für Wiedergutmachung als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Beamtenrecht als mitberatenden Ausschuß vor. — Das Haus ist damit einverstanden; es ist so beschlossen.
Punkt 7:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Schmidt (Hamburg), Rademacher, Seiboth und Genossen betr. Berlin-Verkehr der Deutschen Lufthansa AG (Drucksache 2617).
Ich nehme an, daß der Herr Abgeordnete Schmidt (Hamburg) begründen will. Ich erteile ihm das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmut Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag auf Drucksache 2617 von Abgeordneten der Sozialdemokratie, der FDP und des BHE ist nicht das erste Dokument, aus dem hervorgeht, daß der Bundestag eine Lufthansa-Verbindung zwischen Berlin und der Bundesrepublik wünscht. Allerdings hat der heutige Antrag einen besonderen Anlaß. Von einer bestimmten russischen Seite war im Juni eine Andeutung gemacht worden, aus der man schließen konnte, daß die sowjetische Seite bereit sein würde, einen entsprechenden Antrag freundlich zu erwägen. Man konnte aber aus dieser Andeutung nicht entnehmen, welche etwaigen Gegenleistungen sich die sowjetische Seite vorstellte. Diese zweite Tatsache konnte — so schien es im Juli, als unser Antrag gestellt wurde, den Antragstellern — die Bundesregierung eventuell davon abhalten, auf jene sowjetische Bemerkung näher einzugehen.
    Der Antrag wurde am 4. oder 5. Juli veröffentlicht. Wir müssen hervorheben, daß sich die Ressorts, die Bundesregierung und der Senat von Berlin unverzüglich und seither fortlaufend mit dieser Frage beschäftigt haben. Die anschließende Beratung im Gesamtdeutschen Ausschuß und im Verkehrsausschuß — ich nehme an, daß der Antrag dorthin überwiesen wird — wird weiterhin Gelegenheit geben, die Möglichkeiten im einzelnen durchzuberaten. Die sozialdemokratische Fraktion legt aber Wert darauf, auch schon in der Öffentlichkeit des Plenums einige Grundsätze zu dieser Frage offen darzulegen.
    Zunächst muß man wissen, daß bei dem Viermächtestatus nur Luftfahrtgesellschaften der vier Mächte das Recht haben, Berlin anzufliegen, woraus folgt, daß andere Gesellschaften dieses Recht nur dann erwerben können, wenn die vier Mächte damit einverstanden sind. Das ist die zunächst sehr einfache Rechtslage, von der hier auszugehen ist. Sie könnte sich allerdings dann komplizieren, wenn von sowjetischer Seite behauptet würde, bei einem Verkehr nach Berlin würde der Luftraum des vorgeblich souveränen Staates der sogenannten DDR überflogen, und dazu sei die Genehmigung der Regierung dieses vorgeblich souveränen Staates notwendig.
    Hierzu möchte ich feststellen, daß wir mit unserem Antrag keineswegs nahelegen oder in Kauf nehmen möchten, daß ein Weg beschritten wird, der am Ende etwa auf ein Regierungsabkommen mit Pankow und eine Art rechtlicher Anerkennung Pankows durch die Bundesregierung hinauslaufen könnte. Deshalb haben wir formuliert, der Vorstand der Lufthansa — nicht etwa die Bundesregierung — solle die Zulassung zum Berlin-Verkehr „bei den zuständigen Stellen" erwirken. Wir möchten aber andererseits nicht, daß dieser Versuch etwa von vornherein an außenpolitischen Bedenken scheitert.
    Deshalb möchten wir heute hervorheben, daß dieses Anliegen, das schon für sich genommen uns durchaus sehr gewichtig erscheint, im Rahmen unseres Programms gesehen werden soll, das sich auf technische Erleichterungen des Verkehrs und der Beziehungen in Gesamtdeutschland bezieht. Genauso, wie man in deutschen Eisenbahnzügen, in deutschen Kraftfahrzeugen von Berlin in die Bundesrepublik und umgekehrt fahren kann, genauso, wie man auf deutschen Binnenschiffen Güter von Berlin in die Bundesrepublik und umgekehrt transportieren kann, genauso muß es auch möglich sein, in deutschen Flugzeugen zwischen Berlin und der Bundesrepublik hin- und herzufliegen. Das Flugzeug ist insbesondere im Berlin-Verkehr längst ein Beförderungsmittel für sehr breite Schichten der Bevölkerung geworden. Genauso, wie es für den Interzonenhandel ein Abkommen


    (Schmidt zwischen den beiden Teilen gibt, genauso, wie der Binnenschiffahrtsverkehr zwischen der sogenannten DDR und uns, genauso, wie der Interzonenkraftwagenverkehr und der Interzoneneisenbahnverkehr auf Grund technischer Abreden offensichtlich und zu unserer Freude funktionieren, genauso muß sich auch der Interzonenluftverkehr durch ein solches technisches Abkommen regeln lassen, ohne daß deshalb große Probleme des Völkerrechts akut werden müssen. Ich darf an dieser Stelle vielleicht darauf hinweisen, daß schon früher der Regierende Bürgermeister von Berlin ein Interzonenverkehrsabkommen gefordert hat, quasi als Pendant zu der bestehenden Übung von Interzonenhandelsabkommen. Nun setzen freilich Interzonenabkommen immer den guten Willen auf beiden Seiten voraus. Es muß auf beiden Seiten Interesse gegeben sein. Das ist beim Interzonenhandel der Fall, und das sollte auch hier beim Luftverkehr der Fall sein. Wir haben deshalb auch keinerlei Bedenken, wenn etwa auf dem Wege eines solchen Interzonenluftverkehrsabkommens auch gegenseitige Luftverkehrsrechte ausgehandelt würden. Sicher ist es sehr unerfreulich, daß die sogenannte DDR ihrer eigenen Staatsluftfahrt ebenfalls den Namen „Lufthansa" beigelegt hat. Das ist ein ausgesprochen unfreundlicher und zweifellos auch rechtlich nicht zu vertretender Akt. Aber ich glaube, wir müssen auch darüber hinwegkommen. Schließlich hat es auch beiderseitige Interzonenreisezüge auf der Schiene gegeben, als noch auf beiden Seiten die Eisenbahnverwaltung den Titel Deutsche Reichsbahn geführt hat. Also ich glaube, über diese Namensund Titelfrage sollte man hinwegkommen können. Im Ergebnis sollte nicht nur die Zulassung der deutschen Flagge zum Berlin-Verkehr angestrebt werden, sondern darüber hinaus endlich auch ein Luftverkehr zwischen den Zentren der Zone und den Zentren der Bundesrepublik, genauso, wie es heute möglich ist, auf der Schiene von Köln nach Leipzig zu fahren, ohne über Berlin fahren zu müssen. Ich treffe auch in Köln D-Zugwagen aus der Zone an. Ich fahre womöglich sogar mit einem zonalen D-Zug von Köln nach Leipzig. Ich kann auch in einem bundesrepublikanischen D-Zugwagen fahren. Das geht wechselweise, da gibt es technische Abmachungen, die durchaus funktionieren. Wenn das auf der Schiene geht, warum sollte es nicht ebenso im Luftverkehr angestrebt werden? Ich darf hinzufügen: ebenso sollte vielleicht auch der Wunsch der Russen, mit ihrer russischen Staatsluftfahrtgesellschaft das Gebiet der Bundesrepublik zu überfliegen — dieser Wunsch ist uns ja bekannt —, grundsätzlich positiv betrachtet werden. Freilich muß die bilaterale Aushandlung von Luftverkehrsrechten ständig auf gleichzeitige bilaterale Verhandlungen mit dritten Partnern Rücksicht nehmen. Das haben wir gerade jüngst erlebt — und die Öffentlichkeit hat ein sehr großes Interesse genommen — bei den Verhandlungen, die die Bundesregierung einerseits mit den skandinavischen Staaten und andererseits mit Frankreich führen mußte. Ich benutze gern die Gelegenheit, zu sagen, daß das Ergebnis dieser Verhandlungen, die in Kopenhagen gepflogen worden sind, uns als ein sehr annehmbares und vernünftiges Kompromiß erscheint. Wir hoffen, auch Frankreich wird verstehen, daß die Aufrechterhaltung unserer Freundschaft zu den skandinavischen Staaten ein solches Kompromiß erforderte. In ähnlicher Weise, wie es mit Kopenhagen und Paris der Fall ist, könnten vielleicht auf östlicher Seite die Luftverkehrsinteressen der russischen „Aeroflot" an ihrem beabsichtigten Westeuropaverkehr mit denen unserer Lufthansa für den Berlin-Verkehr als verflochten angesehen werden. Wir möchten hervorheben, daß wir das keineswegs für einen Fehler im Grundsatz halten würden. In diesem Zusammenhang liegt uns allerdings daran, ganz klar zu betonen, daß wir keineswegs wünschen, daß die Stellung Tempelhofs als Berliner Zentralflughafen irgendwie angetastet werde. Wir wünschen ebenso klar zu betonen, daß die Air France, die British European Airways und die Pan American World Airways mit ihren Flugzeugen Tempelhof wie bisher so auch in Zukunft in ihren Flugplänen behalten möchten. Wir sind diesen Gesellschaften zu großem Dank verpflichtet sowohl wegen ihrer wirtschaftlichen als auch wegen ihrer politischen Leistungen. Wir wollen diese Leistungen keineswegs en bloc etwa unserer Lufthansa übertragen. Im Gegenteil, ich möchte deutlich machen, daß wir dabei durchaus mit zusätzlichen Leistungen durch die Deutsche Lufthansa rechnen. Wir sind durchaus gewillt, dabei in Kauf zu nehmen, wenn etwa die Leistungen bei diesem Verkehr nicht ganz rentabel wären, wenn er sich wirtschaftlich nicht sollte selbst tragen können. Wir haben uns sonst bei allen Gelegenheiten gewehrt, wenn aus irgendwelchen Prestigeerwägungen Versuche gemacht wurden, der Lufthansa Linienverkehre aufzuzwingen, die in Wirklichkeit nicht rentabel waren; wenn also von dieser oder jener Seite versucht wurde, der Lufthansa Prestigelinien aufzuzwingen. Solche Versuche sind z. B. auch von einzelnen Städten gemacht worden, die gern wollten, daß ihre Flughäfen im Flugplan der Lufthansa erscheinen. Was aber den Berlin-Verkehr anlangt, so sind wir der Meinung, daß jedes wirtschaftliche Opfer gerechtfertigt wäre, ihn in Gang zu bringen; z. B. das Opfer, daß man notfalls Flugzeuge, die heute nach Hamburg oder nach München fliegen, aus diesen Verkehren herausnähme, um sie im BerlinVerkehr einzusetzen, falls man so schnell zusätzliche Flugzeuge nicht sollte beschaffen können. Wir sind nämlich der Auffassung, daß die Frage eines deutschen Flugverkehrs nach Berlin in jedem Falle eine legitime Prestigefrage ist, nicht des Prestiges der Lufthansa, sondern eine Frage des gesamtdeutschen Prestiges. Ich darf vorschlagen, indem ich mich zugleich für Ihre Aufmerksamkeit bedanke, daß Sie den Antrag an den Verkehrsausschuß als federführenden Ausschuß überweisen und an den Auschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen zur Mitberatung. Ich möchte vermuten, daß wir uns in der Ausschußberatung in der Tendenz einigen können, wie ich sie Ihnen soeben für die Antragsteller vorgetragen habe, (Präsident D. Dr. Gerstenmaier übernimmt den Vorsitz)


    (Beifall.)


    (Lebhafter Beifall.)



    (Schmidt [Hamburg])

    wenn auch dieser Antrag einstweilen von der größten Fraktion dieses Hauses nicht mit unterzeichnet ist.

    (Beifall.)