Rede von
Heinz
Gemein
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(GB/BHE)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist bedauerlich, daß wir diese Debatte in Abwesenheit des Herrn Bundesverteidigungsministers führen, der sicherlich dringend verhindert ist.
Die Notlage des Mittelstandes steht seit Monaten im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Bundesregierung und Parteien haben immer wieder weitestgehende Förderungsmaßnahmen versprochen. Der Gesamtdeutsche Block/BHE erblickt im Mittelstand die schöpferische Plattform für ein aufstrebendes und gesundes Wirtschaftsleben. Dies zu betonen besteht besonderer Anlaß in einer Epoche, die in steigendem Maße der Automation des Wirtschaftslebens zustrebt. Die Gefahr, daß dadurch der Nachwuchs in seiner Ausbildung und Zielsetzung ebenfalls automatisiert und überspezialisiert wird, kann gar nicht früh genug erkannt werden. Deshalb müssen ehestens Wege gefunden und umfassende Maßnahmen beschlossen werden, die nicht nur diese Gefahr überwinden, sondern praktisch auch eine wirkliche Hilfe für den um seine Existenz kämpfenden Mittelstand werden.
Es würde zu weit führen, im Rahmen dieser Debatte das Problem in seinen Einzelheiten und Folgerungen zu diskutieren. Das wird zu anderen Zeiten geschehen. Für heute steht die Sonderfrage der Förderung der Klein- und Mittelbetriebe der gewerblichen Wirtschaft bei der Vergabe von Verteidigungsaufträgen — Drucksache 2615 — an. Meine Fraktion begrüßt die Förderung der kleinen und mittleren Betriebe. Ihre Beteiligung bei Verteidigungsaufträgen ist ein gesamtwirtschaftliches Gebot. Eine Zusammenballung dieser Aufträge auf einige große Unternehmen wäre nicht zu verantworten. Die Auftragsstreuung muß vielmehr der Gesamtwirtschaft dienlich sein. Dazu ist aber Voraussetzung, daß die Verteidigungsaufträge nicht nach rein fiskalischen Gesichtspunkten, sondern in einer wirtschaftlich und staatspolitisch vernünftigen Form zur Vergabe kommen.
Die Verwaltungsregelung, die zu diesem Zweck bereits zwischen dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und den Bundesministerien für Wirtschaft, für Verteidigung und für Finanzen sowie dem Bundesrechnungshof getroffen wurde, hätte hierfür genügen müssen. Trotzdem werden aus den kleinen Betrieben immer wieder Klagen vorgetragen. Besonders kritisiert werden Form und Inhalt der Ausschreibungen, insbesondere in Hinsicht auf ihre Klarheit und Einfachheit, und die Festsetzung übergroßer Lose, die auf Großunternehmungen zugeschnitten sind. Im Interesse einer wirksamen Hilfe für die Kleinbetriebe muß daher gefordert werden: Klarheit und Ausführlichkeit der Ausschreibungen, angemessene Lieferfristen, für Kleinbetriebe geeignete Losgrößen und angemessene Gütebedingungen, die nicht einseitig auf Großbetriebe abgestellt sind.
Wir teilen die Bedenken, die gegen eine gesetzliche Regelung überhaupt und die Fixierung einer
festen Quote bestehen. Eine Verwaltungsvereinbarung müßte ausreichen. Aber anscheinend vermag sich die Bundesregierung nicht daran zu halten, so daß eine gesetzliche Regelung erforderlich erscheint. Bei der Vergabe von Verteidigungsaufträgen werden besonders die Zonengrenzgebiete zu berücksichtigen sein,
deren wirtschaftliche strukturelle Schwäche allgemein anerkannt ist.
Zur Klärung dieser und anderer Fragen bedarf es einer eingehenden Beratung im Ausschuß.