Rede:
ID0216401200

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2164

  • date_rangeDatum: 11. Oktober 1956

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    2. Deutscher Bundestag — 164. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Oktober 1956 9063 164. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 11. Oktober 1956. Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (Drucksache 2637) 9064 D Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 9065 A, 9069 C, 9072 A, 9073 C Dr. Henn (FVP) 9065 D Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) 9067 A, 9073 D Frau Korspeter (SPD) 9068 B Petersen (GB/BHE) 9069 D Wehner (SPD) 9070 C Dr. Reif (FDP) 9072 C Neumann (SPD) 9073 A Überweisung an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen . . 9074 A Erste Beratung des von den Abg. Wieninger, Oetzel, Schmücker, Stücklen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Klein- und Mittelbetriebe der gewerblichen Wirtschaft bei der Vergabe von Verteidigungsaufträgen (Drucksache 2615) 9074 B Wieninger (CDU/CSU), Antragsteller 9074 B Regling (SPD) 9075 B Josten (CDU/CSU) 9077 B Dr. Atzenroth (FDP) 9078 B, C Niederalt (CDU/CSU) 9078 C Gemein (BG/BHE) 9079 C Überweisung an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik . . . 9080 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksache 2701) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksache 2735) 9080 B Überweisung an den Ausschuß für Wiedergutmachung und an den Ausschuß für Beamtenrecht 9080 B Beratung des Antrags der Abg. Schmidt (Hamburg), Rademacher, Seiboth u. Gen. betr. Berlin-Verkehr der Deutschen LuftHansa AG (Drucksache 2617) 9080 B Schmidt (Hamburg) (SPD), Antragsteller 9080 B Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr . 9082 A Rademacher (FDP) 9083 C Dr. Bucerius (CDU/CSU) 9084 A Kutschera (GB/BHE) 9085 B Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen und an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen 9086 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Drucksache 2378); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksachen 2694, zu 2694) . . 9086 A Seuffert (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 9093 C Beschluß: Angenommen 9086 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Drucksache 2724) . . . . 9086 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 9086 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Beschränkung des Niederlassungsbereichs von Kreditinstituten (Drucksache 2657) 9086 C Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 9086 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Bergmannsprämien (Drucksache 2351) 9086 C Pelster (CDU/CSU), Berichterstatter 9086 D Beschluß: Angenommen 9087 B Beratung des Antrags der Abg. Müller-Hermann, Raestrup u. Gen. betr. Eindämmung des unechten Werkverkehrs (Drucksache 2573) in Verbindung mit der Ersten Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) (Drucksache 2626) 9087 C Dr. Atzenroth (FDP) : zur Geschäftsordnung 9087 C Persönliche Erklärung 9092 C Rümmele (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 9087 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9088 B Dr. Klein, Senator des Landes Berlin, Berichterstatter des Bundesrates . 9088 B Überweisung des Antrags Drucksache 2573 an die Ausschüsse für Verkehrswesen und für Wirtschaftspolitik und des Gesetzentwurfs Drucksache 2626 an den Ausschuß für Verkehrswesen . . . . 9089 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts (Drucksache 1265), Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 2700; Anträge Umdrucke 779, 781) . . . 9089 C Hoogen (CDU/CSU), Berichterstatter 9089 D Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 9090 A, 9092 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr . . . 9091 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9092 A Beschluß 9091 D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksache 2715) . . . . 9092 A Überweisung an den Ausschuß für Finanzen und Steuern und den Ausschuß für Verkehrswesen 9092 B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (Drucksache 2720) . . . 9092 B Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 9092 B Persönliche Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Atzenroth (FDP) 9092 C Dankesworte an die Berliner Stellen zum Abschluß der Arbeitstagung: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9092 C Nächste Sitzung 9092 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9093 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Drucksache zu 2694) 9093 C Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Bergmannsprämien (Umdruck 780) 9094 A Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt, Rümmele u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und des Verkehrshaftpflichtrechts (Umdruck 781) 9094 B Anlage 5 : Änderungsantrag des Abg. Hoogen zum Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts (Umdruck 779) 9094 D Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. Altmeier 27. 10. Bauer (Wasserburg) 5. 11. Dr. Bärsch 13. 10. Bauknecht 13. 10. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 10. Dr. Bergmeyer 15. 10. Blachstein 27. 10. Frau Dr. Bleyler 13. 10. Böhm (Düsseldorf) 20. 10. Frau Brauksiepe 13. 10. Brockmann (Rinkerode) 15. 10. Cillien 15. 12. Dr. Conring 13.10. Dr. Dollinger 12. 10. Ehren 15. 10. Elsner 13. 10. Erler 27. 10. Even 27. 10. Fassbender 13. 10. Frehsee 12. 10. Dr. Friedensburg 13. 10. Dr. Furler 11. 10. Gerns 27. 10. Dr. Greve 17. 10. Haasler 27. 10. Harnischfeger 11. 10. Dr. Höck 13. 10. Dr. Hoffmann 11. 10. Höfler 27. 10. Dr. Horlacher 13. 10. Hufnagel 13. 10. Frau Dr. Ilk 20. 10. Illerhaus 13. 10. Kahn-Ackermann 17. 11. Kemper (Trier) 13. 10. Kiesinger 27. 10. Dr. Kleindinst 13. 10. Knapp 13. 10. Knobloch 13. 10. Dr. Kopf 27. 10. Dr. Köhler 15. 10. Lahr 13. 10. Lemmer 27. 10. Dr. Lenz (Godesberg) 27. 10. Lenz (Brühl) 11. 10. Dr. Löhr 13. 10. Lücker (München) 27. 10. von Manteuffel (Neuß) 11. 10. Marx 27. 10. Mayer (Birkenfeld) 1. 12. Meitmann 22. 10. Metzger 27. 10. Frau Meyer-Laule 27. 10. Miller 20. 10. Moll 13. 10. Dr. Mommer 27. 10. Morgenthaler 13. 10. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 31. 10. Müser 11. 10. Dr. Oesterle 27. 10. Paul 27. 10. Peters 13. 10. Dr. Pferdmenges 13. 10. Dr. Dr. h. c. Pünder 27. 10. Raestrup 11. 10. Frau Dr. Rehling 27. 10. Richter 13. 10. Ritzel 13. 10. Schild (Freiburg) 11. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 27. 10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Dr. Schöne 11.10. Schütz 27. 10. Schwann 28. 10. Seidl (Dorfen) 27. 10. Dr. Stammberger 17. 11. Dr. Starke 31. 10. Frau Dr. Steinbiß 13. 10. Sträter 13. 10. Dr. Vogel 13. 10. Dr. Wahl 27. 10. Walz 12. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 27. 10. Wiedeck 12. 10. Anlage 2 zu Drucksache 2694 (Vgl. S. 9086 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (22. Ausschuß) über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Drucksache 2378). Berichterstatter: Abgeordneter Seuffert Wegen der Zielsetzung des Gesetzentwurfs kann auf die Begründung der Regierungsvorlage Bezug genommen werden. Das Gesetz soll, indem es einstweilen für unbeschränkte Zeit Nachanmeldungen zur Wertpapierbereinigung gestattet und auch die Wiederanmeldung bereits rechtskräftig abgelehnter Anträge in bestimmten Fällen für die nächsten 8 Monate seit dem Inkrafttreten des Gesetzes gestattet, zahlreiche im Verfahren beobachtete Härtefälle, bei denen unverschuldete Fristversäumnisse oder Beweisschwierigkeiten vorlagen, bereinigen und damit die Voraussetzungen zum baldigen Erlaß eines Wertpapierbereinigungsschlußgesetzes schaffen. Die dem Ausschuß gegebenen Auskünfte über den Stand der Verfahrensabwicklung ließen diese Zielsetzung als zweckmäßig und erreichbar erscheinen. Der Ausschuß hat der Gesetzesvorlage und ihrer Begründung deswegen seine volle Zustimmung gegeben. In Unterabschnitt 1 des Abschnitts I ist das Verfahren für Nachanmeldungen und Wiederanmeldungen geregelt; es ist das gleiche wie bisher mit der Maßgabe, daß Anmeldungen ohne Angabe des Namens jetzt nicht mehr zulässig sind und Lieferbarkeitsbescheinigungen nicht beantragt werden können, und daß über alle Anträge die Kammer für Wertpapierbereinigungen entscheidet. Der Grund dafür liegt teils in der Natur der Sache, teils darin, daß diese Anträge grundsätzlich etwas sorgfältiger geprüft werden müssen. Der Ausschuß hat auf Anregung der Verwaltung die Wiederanmeldung auch im Falle des § 69 des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes vorgesehen (§ 1) und hielt die Frist für den Wiedereinsetzungsantrag in § 4 Abs. 3 mit 2 Wochen für zu kurz; sie wurde auf 2 Monate bemessen. Die Unterabschnitte 2 und 3 regeln das Gutschriftverfahren auf Grund von Nachanmeldungen und Wiederanmeldungen. Falls sich hier auf Grund von Anerkennungen eine Belastung des Ausstellers über den Betrag seiner ursprünglichen Verpflichtung (Seuffert) hinaus ergibt, ist ein Entschädigungsanspruch gegen den Bund vorgesehen (§ 15), der aber nach den im Ausschuß gegebenen Auskünften nur als vorsorglich eingeführt betrachtet werden kann. § 9 wurde redaktionell verbessert; auch § 17 erhielt eine Neufassung zur Klarstellung. Der Abschnitt II und der Abschnitt III enthalten gewisse Ergänzungen und Schlußvorschriften, für die auf die Begründung der Regierungsvorlage verwiesen werden kann. Sie wurden vom Ausschuß unverändert übernommen. Die Beschlüsse erfolgten durchwegs einstimmig. Bonn, den 28. September 1956 Seuffert Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 780 (Vgl. S. 9087 A, B) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Bergmannsprämien (BPG) (Drucksachen 2748, 2351). In § 1 wird folgender Absatz 2 angefügt: (2) Unter dieses Gesetz fallen nicht die unter § 4 Abs. 2 Buchstabe c des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11. Oktober 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 681) bezeichneten leitenden Angestellten. Berlin, den 10. Oktober 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Becker (Hersfeld) und Fraktion Feller und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 781 (Vgl. S. 9089 D, 9090 A, 9091 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Schwarzhaupt, Rümmele und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichrechts (Drucksachen 2700, 1265). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 2 wird Buchstabe d wie folgt gefaßt: d) In § 6 Abs. 1 wird hinter Nr. 4 eingefügt: 4 a. die karteimäßige Erfassung von rechtskräftigen Entscheidungen der Strafgerichte, soweit sie wegen einer im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr begangenen, mit Strafe bedrohten Handlung auf Strafe oder andere gerichtliche Maßnahmen erkennen oder einen Schuldspruch enthalten; die Kartei darf nur für Zwecke der Strafverfolgung, für Maßnahmen auf Grund dieses Gesetzes oder der auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften und für die Vorbereitung von Rechts- und allgemeinen Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet des Straßenverkehrs verwertet werden; Eintragungen in die Kartei sind spätestens zu tilgen, wenn nach gesetzlicher Vorschrift die entsprechenden Vermerke im Strafregister der beschränkten Auskunft unterworfen oder dort zu tilgen sind; für die Tilgung von Eintragungen, die im Strafregister nicht vermerkt werden, ist eine entsprechende, jedoch für den Betroffenen günstigere Regelung zu treffen; 2. Artikel 5 wird wie folgt gefaßt: Artikel 5 In § 2 des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes vom 4. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 488) wird hinter Nr. 4 eingefügt: 4 a. die Führung der in § 6 Abs. 1 Nr. 4 a des Straßenverkehrsgesetzes vorgesehenen Kartei; Berlin, den 10. Oktober 1956 Frau Dr. Schwarzhaupt Rümmele Frau Dr. Brökelschen Brück Dr. Bucerius Frau Dietz Frau Geisendörfer Frau Dr. Maxsein Frau Praetorius Frau Rösch Dr. Seffrin Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Bauer (Würzburg) Jahn (Frankfurt) Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Becker (Hamburg) Eickhoff Dr. Elbrächter Dr. Schild (Düsseldorf) Walter Anlage 5 Umdruck 779 (Vgl. S. 9090 A, 9091 D) Änderungsantrag des Abgeordneten Hoogen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts (Drucksachen 2700, 1265). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 9 erhält folgende Fassung: Artikel 9 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, hinsichtlich des Artikels 1 Nr. 6 und 8 jedoch im Land Berlin erst am Tage nach der Verkündung des Übernahmegesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin. Bonn, den 9. Oktober 1956 Hoogen Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei — Telefon 5 13 47-49 Allein- Vertrieb : Dr. Hans Heger, Bad Godesberg, Rheinallee 20, Telefon 35 51
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Theodor Oberländer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau K o r s p et er hat soeben gesagt, das Gesetz sei zu schnell, d. h. also nicht gut genug gemacht worden und man könne von einer Regierung, von einem Ministerium verlangen, daß ein Gesetz gründlich ausgearbeitet sei. Darf ich dazu anführen, daß Frau Kollegin Korspeter in der 95. Sitzung des Deutschen Bundestages am 7. Juli 1955 gesagt hat: „Das Gesetz selbst ist — meine Fraktion ist gern bereit, diese Tatsache anzuerkennen — mit Sorgfalt vorbereitet worden,"

    (Hört! Hört! und Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    „ganz besonders im Hinblick auf die Frage der Sowjetzonenhäftlinge. Ich glaube daher, daß wir in den Ausschußberatungen wahrscheinlich ohne größere, ohne nennenswerte Änderung zum Abschluß kommen können."

    (Erneute Heiterkeit und Rufe Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Das war 1955 beim ersten Gesetz. Ich erlaube mir darauf hinzuweisen. Ich bin Ihnen für diese freundliche Kritik dankbar, Frau Kollegin.
    Im übrigen darf ich bemerken, daß das Ermessen doch bei der Bundesregierung liegt und nicht bei der unteren Verwaltungsbehörde. Man darf also diese Dinge nicht vermengen. Die untere Verwaltungsbehörde hat gar kein Ermessen.
    Über eine zu enge Auslegung des § 12 ist mir bisher nicht eine einzige Beschwerde bekanntgeworden. Ich bin in allen Ländern herumgefahren und habe mich überall danach erkundigt, ob nach der Richtung Schwierigkeiten bestehen. Es ist mir bisher nicht e i n Fall einer engen Auslegung bekanntgeworden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir solche Fälle nennen würden. Es war auch bisher immer Gelegenheit dazu, und ich bin solchen Fällen dann sofort nachgegangen.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und rechts.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Petersen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmut Petersen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion des Gesamtdeutschen Blocks begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes, denn er sieht unter Berücksichtigung der bisher gemachten Erfahrungen


    (Petersen)

    eine Reihe von Verbesserungen und damit eine Vervollkommnung der Obsorge für die ehemaligen Häftlinge in der sowjetischen Besatzungszone vor.
    Zwei Hauptprobleme sind in der Diskussion bisher behandelt worden, die uns im Ausschuß sehr stark werden beschäftigen müssen. Das eine Problem ist die Frage, ob wir es bei der Beihilfe bei der Kann-Leistung belassen oder ob wir sie in einen Rechtsanspruch umwandeln sollten. Das zweite Problem ist die Fristenfrage.
    Um die Lage recht beurteilen zu können, wird es notwendig sein, daß der Herr Bundesvertriebenenminister uns über die heute gegebenen Zahlen hinaus einen umfassenden Erfahrungsbericht erstattet, der Auskunft darüber gibt, ob die für den Beihilfefonds bereitgestellten Mittel bisher ausgereicht haben bzw. wie hoch ihre Inanspruchnahme war. Ferner müßte der Erfahrungsbericht eine klare Aussage darüber machen, ob sich Schwierigkeiten oder Härten bei der Bearbeitung von Entschädigungsanträgen wegen der im Gesetz vorgeschriebenen Sechsmonatsfrist ergeben haben. Insbesondere im zweiten Falle kann die politische Konsequenz aus einer engen Auslegung der Frist gar nicht übersehen werden. Denn, meine Damen und Herren, wie schon die Frau Kollegin Korspeter dargestellt hat, ist ja der aus der Haft entlassene Häftling gezwungen, innerhalb sechs Monaten nach dem Westen hinüberzuwechseln, wenn er sich einen materiellen Entschädigungsanspruch, einen Beihilfeanspruch sichern will. Tut er das in der Zeit nicht, tut er es insbesondere deswegen nicht, weil er drüben weiter ausharren will, wird er nachher materiell bestraft. Deshalb erscheint auch uns die Sechsmonatsfrist als eine viel zu enge Frist, und wir sollten überlegen, ob wir nicht überhaupt generell auf eine Frist verzichten, insbesondere dann, wenn nachgewiesen wird, daß der einzelne in seiner Person Gründe vortragen kann, die es geradezu ratsam erscheinen ließen, daß er weiter in der Zone blieb.
    Die Ausführungen des Herrn Bundesvertriebenenministers, die er eben hier gemacht hat, veranlassen mich aber, noch ein Wort zu sagen. Wenn auch im Vorjahre bei der Beratung und Verabschiedung des Gesetzes festgestellt wurde, daß das Gesetz eine gute Grundlage zur Lösung der Probleme darstellt, so ist damit natürlich gar nicht gesagt, daß sich in der Zwischenzeit aus den gemachten Erfahrungen nicht notwendigerweise Verbesserungen ergeben müßten.

    (Sehr wahr! beim GB/BHE.)

    Das gleiche haben wir ja auch beim Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz wahrnehmen und beklagen müssen. Es ist beispielsweise — das möchte ich feststellen — einmütig von allen Parteien über die mangelnde Zusammenarbeit mit dem federführenden Ministerium im Ausschuß geklagt worden, und wir vermissen, daß aus der Praxis heraus an die Mitglieder des Ausschusses und an den Bundestag jene Erfahrungsberichte gegeben werden, die es uns ermöglichen, auf diesem Gebiete die gesetzgeberische Initiative zu ergreifen, wenn es nicht von seiten des Ministeriums selbst geschieht.
    Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesvertriebenenminister hat an die Spitze seiner Ausführungen einen Satz gestellt, den wir nur unterstreichen können und müssen. Der neue Gesetzentwurf
    soll der Klarstellung und nicht der Einengung dienen. Wir haben ja bei dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz manche Sorge in dieser Hinsicht gehabt und wir hoffen, daß man diesmal so aufgeschlossen sein wird, wie wir es in der Schlußabstimmung beim Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz der Gesetzgebung von seiten des ganzen Bundestages als Verpflichtung mit auf den Weg gegeben haben.

    (Beifall beim GB/BHE.)