Rede:
ID0214801200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 22
    1. Das: 2
    2. hat: 2
    3. des: 2
    4. Haus: 1
    5. die: 1
    6. Antwort: 1
    7. Herrn: 1
    8. Bundesministers: 1
    9. Innern: 1
    10. entgegengenommen.: 1
    11. Ich: 1
    12. unterstelle,: 1
    13. daß: 1
    14. eine: 1
    15. Aussprache: 1
    16. stattfinden: 1
    17. soll.: 1
    18. —: 1
    19. Wort: 1
    20. der: 1
    21. Abgeordnete: 1
    22. Bender.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1956 7833 148. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1956. Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderung von Forschung und Wissenschaft durch den Bund (Drucksache 2326) in Verbindung mit der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Nachwuchsmangel in technischen und naturwissenschaftlichen Berufen (Drucksache 2330, Umdruck 614) und mit der Großen Anfrage der Abg. Dr. Graf (München), Bender, Höcherl, Donhauser u. Gen. betr. Förderung des technischen Nachwuchses (Drucksache 2374) . . . 7834 B, 7835 C Dr. Menzel (SPD) 7834 B Kahn-Ackermann (SPD), Anfragender 7835 C Dr. Ratzel (SPD), Anfragender . . 7843 C Dr. Graf (München) (CDU/CSU), Anfragender 7847 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 7848 A, 7855 A Bender (CDU/CSU) 7850 B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 7853 A Pusch (SPD) 7855 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 7858 A Dr. Strosche (GB/BHE) 7858 B Gaul (FDP) 7860 D Reitzner (SPD) 7862 B Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 7863 B Frau Vietje (CDU/CSU) 7864 B Überweisung des Antrags Umdruck 614 an den Ausschuß für Kulturpolitik . . 7865 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1956/57 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1956/57) (Drucksache 2381); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 2426) 7834 C Dr. Horlacher (CDU/CSU), Berichterstatter 7834 C Beschlußfassung 7834 D Große Anfrage der Abg. Ruhnke, Geiger (München), Dr.-Ing. Drechsel, Elsner, Dr. Schild (Düsseldorf) u. Gen. betr. Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke (Drucksache 1657) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Ruhnke, Schwann, Dr. Bartram, Geiger (München), Dr. Gülich, Elsner, Dr. Elbrächter, Dr.-Ing. Drechsel, Dr. Schild (Düsseldorf) u. Gen. betr. Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke (Drucksache 1734) . 7835 B, 7865 A Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 7835 B, 7865 A Beratung abgesetzt 7865 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmer des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Drucksache 986); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) (Drucksache 2387, Umdrucke 613, 617) 7865 B Scheppmann (CDU/CSU): als Berichterstatter 7865 B Schriftlicher Bericht 7887 C als Abgeordneter . . . . 7870 D, 7873 A Dr. Deist (SPD) . . 7866 C, 7877 D, 7879 D, 7884 D Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . . 7867 B Sträter (SPD) 7867 D, 7873 D Dr. Bürkel (CDU/CSU) 7868 A Bergmann (SPD) . . .. . . . . . 7869 C Dannebom (SPD) 7872 A, 7873 B Sabel (CDU/CSU) . . 7872 D, 7876 C, 7879 B, 7882 B Dr. Pohle (Düsseldorf) (CDU/CSU) . 7874 C, 7884 B, 7885 A Wittrock (SPD) 7878 B, 7885 D Hoogen (CDU/CSU) 7878 B Dr. Elbrächter (DP) 7878 D, 7883 B Vizepräsident Dr. Schmid 7880 A Scheel (FDP) 7883 A Kutschera (GB/BHE) 7885 B Dr. Berg (DA) 7885 C Abstimmungen . . . . . . . . . 7867 C, 7869 A, 7871 D, 7873 C, 7878 C, 7879 C, 7886 C Nächste Sitzung, - Tagesordnung 7886 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7886 B Anlage 2: Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage betr. Nachwuchsmangel in technischen und naturwissenschaftlichen Berufen (Umdruck 614) 7887 A Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Drucksache 2387) . . . . 7887 C Anlage 44: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Umdruck 613) 7891 B Anlage 5: Änderungsantrag des Abg. Dr. Elbrächter zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Umdruck 617) 7892 A Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Arndt 8. 6. Dr. Atzenroth 16. 6. Dr. Becker (Hersfeld) 8. 6. Fürst von Bismarck 8. 6. Blachstein 30. 6. Böhm (Düsseldorf) 9. 6. Brandt (Berlin) 9. 6. Dr. Brühler 16. 6. Dr. Dittrich 30. 6. Engelbrecht-Greve 8. 6. Etzenbach 7. 6. Feldmann 30. 6. Feller 8. 6. Gräfin Finckenstein 8. 6. Gedat 30. 6. Frau Geisendörfer 9. 6. Giencke 8. 6. Dr. Gille 16. 6. Grantze 8. 6. Dr. Hellwig 16. 6. Hepp 9. 6. Höfler 7. 6. Jacobs 7. 6. Dr. Jaeger 9. 6. Frau Kalinke 8. 6. Karpf 7. 6. Kiesinger 8. 6. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Kipp-Kaule 9. 6. Dr. Köhler 16. 6. Dr. Königswarter 8. 6. Frau Korspeter 9. 6. Kraft 16. 6. Kühlthau 7. 6. Kühn (Köln) 7. 6. Lahr 7. 6. Leibfried 8. 6. Lemmer 8. 6. Lulay 30. 6. Massoth 7. 6. Meitmann 15. 7. Mensing 8. 6. Metzger 9. 6. Dr. Miessner 7. 6. Dr. Mocker 8. 6. Moll 23. 6. Morgenthaler 8. 6. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 30. 6. Neumann 9. 6. Dr. Orth 7. 6. Peters 15. 7. Dr. Pferdmenges 9. 6. Putzig 7. 6. Dr. Rinke 15. 6. Runge 16. 6. Schrader 8. 6. Frau Dr. Schwarzhaupt 7. 6. Dr. Seffrin 30. 6. Seither 8. 6. Seuffert 7. 6. Siebel 9. 6. Dr. Starke 31. '7. Stauch 27. 6. Frau Dr. Steinbiß 7. 6. Stiller 7. 6. Struve 8. 6. Stücklen 7. 6. Thieme 7. 6. Unertl 8. 6. Voss 7. 6. Dr. Weber (Koblenz) 8. 6. Dr. Welskop 7. 6. Dr. Will 8. 6. Frau Wolff (Berlin) 10. 6. b) Urlaubsanträge Frau Heise 5. 7. Dr. Stammberger 16. 6. Anlage 2 Umdruck 614 (Vgl. S. 7843 C, 7860 B, 7865 A) Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 2330) betreffend Nachwuchsmangel in technischen und naturwissenschaftlichen Berufen (Umdruck 614). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, I. gemeinsam mit den Ländern a) eine Statistik für das gesamte Bundesgebiet zu erstellen, die einen Überblick über die Entwicklung des Bestandes der verschiedenen Gruppen von Ingenieuren und Naturwissenschaftlern gibt; b) eine Vorausschau für unseren Nachwuchsbedarf an Ingenieuren und Naturwissenschaftlern zu erarbeiten; c) eine Statistik für das gesamte Bundesgebiet zu erstellen, die einen Überblick über die Entwicklung der Aufwendungen für Forschung, Lehre und Studium gibt, wobei auch die Aufwendungen der nichtöffentlichen Hand zu erfassen sind; d) die notwendigen Maßnahmen zu beraten 1. für die Anpassung des Umfanges und der Ausstattung unserer Institute für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben und unserer technischen Bildungsanstalten, insbesondere unserer Ingenieurschulen, an den jetzigen und zukünftigen Bedarf, 2. für eino icheitliche Gestaltung der Zulassungsbedingungen und der Lehrpläne an den Ingenieurschulen, insbesondere im Hinblick auf eine stärkere Pflege der wissenschaftlichen Grundlagen und auf eine Reduzierung der Wochenstundenzahlen, 3. für die Schaffung solcher finanzieller und sonstiger Arbeitsbedingungen für die wissenschaftlichen Kräfte an den Forschungsinstituten und für die Lehrkräfte an den technischen Bildungsanstalten, daß ein ausreichender Zustrom qualifizierter Lehrkräfte gesichert ist und das Zahlenverhältnis von Studierenden und Lehrkräften verbessert wird, 4. für die Anerkennung der Forschungs- und Ingenieurtätigkeit im gesamten öffent. lichen Dienst durch eine entsprechende Einstufung in der Besoldungsordnung, 5. für die Ausschöpfung unseres Begabtenpotentials durch eine ausreichende Begabtenförderung, 6. für eine Überwindung unseres akuten Mangels an Atomphysikern und Atomtechnikern; II. einen ausreichenden Betrag für die Unterstützung und Koordinierung entsprechender Maßnahmen der Länder in den Bundeshaushalt einzusetzen. Bonn, den 6. Juni 1956 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Drucksache 2387 (Vgl. S. 7866 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Drucksache 986). Berichterstatter: Abgeordneter Scheppmann Der Bundestag hat mit Beschluß vom 19. November 1954 den von den Abgeordneten Sabel, Even, Scheppmann, Schneider (Hamburg), Voß und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie - Drucksache 842 - und den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie - Drucksache 986 - dem Ausschuß für Arbeit (federführend) sowie - zur Mitberatung - den Ausschüssen für Rechtswesen und Verfassungsrecht und für Wirtschaftspolitik überwiesen. Der beteiligte Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht schloß seine Beratungen am 14. Dezember 1955 ab und stellte fest, daß der Regierungsentwurf weder eine Vergesellschaftung im Sinne des Art. 15 GG noch eine entschädigungspflichtige Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG beinhaltet. Im übrigen stimmte der Ausschuß dem Regierungsentwurf - Drucksache 986 - zu, ohne Abänderungsanträge zu stellen. Der Antrag der Abgeordneten Sabel und Genossen - Drucksache 842 - wurde nach Annahme des Regierungsentwurfs abgelehnt. Der beteiligte Ausschuß für Wirtschaftspolitik beendete seine Beratungen am 25. Mai 1955. Auch dieser Ausschuß stimmte grundsätzlich dem Regierungsentwurf zu, machte jedoch mehrere Ab- (Scheppmann) änderungsvorschläge, die, wie sich aus der Einzeldarstellung unten ergibt, zum Teil vom federführenden Ausschuß für Arbeit übernommen wurden. Der federführende Ausschuß für Arbeit hat am 11. Februar 1955 Vertreter der beteiligten Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Wirtschaftsverbände angehört. Dabei kam die Unterschiedlichkeit der Auffassungen zu dem vorliegenden Gesetzesvorhaben besonders plastisch zum Ausdruck. Auch der federführende Ausschuß hat seine Beratungen auf der Grundlage des . Regierungsentwurfs — Drucksache 986 — durchgeführt und ist dem Antrag der Abgeordneten Sabel und Genossen — Drucksache 842 — insoweit nicht gefolgt, als dieser Entwurf auch Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes vom 21. Mai 1951 über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ändern wollte. Vielmehr beschloß der Ausschuß, die Mitbestimmung in ihrem derzeitigen Bereich unverändert zu belassen. Die Beratungen wurden in zwei Lesungen durchgeführt. Zu den nicht nur gesetzestechnischen Änderungen am Regierungsentwurf wird in den nachstehenden Bemerkungen zu den einzelnen Vorschriften hingewiesen. Zu §1 An die Stelle des im Regierungsentwurf verwandten Begriffs „Organvertrag" hat der Ausschuß den Begriff „Organschaftsverhältnis" gesetzt und diesen Begriff in einem neu eingefügten Absatz 2 erläutert. Durch diese Änderung soll sichergestellt werden, daß das vorliegende Gesetz auf Obergesellschaften Anwendung findet, die mindestens ein mitbestimmtes Unternehmen auf Grund einer Vereinbarung in der Weise beherrschen, daß das abhängige Unternehmen in seiner Geschäftsführung den Weisungen des herrschenden Unternehmens unterworfen ist. Dabei soll es nicht darauf ankommen, ob ein solcher Organvertrag aus steuerlichen Gründen abgeschlossen ist bzw. ob die durch einen solchen Vertrag eröffneten steuerlichen Vergünstigungen auch tatsächlich in Anspruch genommen sind. Auch die Form, in der eine solche Vereinbarung abgeschlossen ist, soll unerheblich sein. Dagegen hat der Ausschuß den Vorschlag der Minderheit nicht übernommen, ein für die Anwendung des Gesetzes ausreichendes Beherrschungsverhältnis schon dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen des § 15 des Aktiengesetzes vorliegen. Die Minderheit begründete ihren Antrag damit, daß es häufig schwer sein würde, das Vorliegen eines auf Vereinbarung beruhenden Organschaftsverhältnisses nachzuweisen und daß auch andere Beherrschungsverhältnisse denkbar seien, bei denen die tatsächliche Einflußnahme der Obergesellschaft ähnlich stark sei wie im Falle des vereinbarten Organschaftsverhältnisses. Die Mehrheit war demgegenüber der Ansicht, daß durch die paritätische Zusammensetzung der Aufsichtsräte und die Bestellung des Arbeitsdirektors im Vorstand der mitbestimmten Untergesellschaft dem Mitbestimmungsanliegen gegenüber allen letztlich auf der Beteiligung am Kapital beruhenden Leitungsbefugnissen genügend Rechnung getragen sei; eine Aushöhlung dieser Mitbestimmung könne nur dann befürchtet werden, wenn ein auf Vereinbarung beruhendes Organschaftsverhältnis der oben dargestellten Art das abhängige Unternehmen seines eigenen Willens beraube. Zu §2 Die Vorschrift wurde unverändert aus dem Regierungsentwurf übernommen. Zu §3 Während sich der Ausschuß darüber einig war, daß Voraussetzung für die Einführung des verstärkten Mitbestimmungsrechts in der Obergesellschaft sein solle, daß der überwiegende Unternehmenszweck des Konzerns durch die mitbestimmten Konzernunternehmen gekennzeichnet sei, bestanden grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten über die Abgrenzungskriterien. Die Minderheit schlug vor, die verstärkte Mitbestimmung dann in der Obergesellschaft einzuführen, wenn die Zahl der Arbeitnehmer der mitbestimmten Konzernunternehmen die Zahl der Arbeitnehmer der übrigen Konzernunternehmen übersteigt. Hilfsweise stellte die Minderheit zur Erwägung, die Abgrenzung durch einen Vergleich der Lohnsummen zu gewinnen. Zur Begründung ihres Antrages wies die Minderheit darauf hin, daß die Mitbestimmung zugunsten der Arbeitnehmer eingeführt sei und daß eine Abstellung auf die Arbeitnehmerzahlen oder auf die Lohnsummen eine äußerst einfache Berechnungsweise abgebe. Die Mehrheit lehnte diese Anträge der Minderheit aus der Erwägung ab, daß es nur dann verantwortet werden könne, die Obergesellschaft eines Konzerns der Mitbestimmung zu unterwerfen, wenn die wirtschaftliche Leistung des Konzerns der eines mitbestimmten Unternehmens in etwa gleichkomme, d. h. wenn die im Konzern getätigte Wertschöpfung ein Übergewicht der mitbestimmten Seite aufweise. Die Mehrheit hielt den Vorschlag der Bundesregierung zur Ermittlung dieser Wertschöpfung über die modifizierten Umsätze für brauchbar und fügte in Übereinstimmung mit dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik weitere Verfeinerungen dieses Umsatzkriteriums ein. Dies geschah insbesondere durch die Feststellung, daß auch Aufwendungen für Betriebsstoffe und für Fremdleistungen von den Umsätzen abzusetzen sind und daß die Vorschriften über die Sonderbehandlung von Handelsumsätzen nicht nur für solche Umsätze reiner Handelsunternehmen sondern auch für handelsmäßige Umsätze produzierender Konzernunternehmen angewandt werden. Unter Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen versteht der Ausschuß das gesamte Einsatzmaterial einschließlich bezogener Teile, Brennstoffe, Energie sowie Werksgeräte und Ersatzteile. Der so gefundene Schlüssel kommt nach Auffassung des Ausschusses der Wertschöpfung (Nettoproduktionswert) so nahe, daß auf weitere Verfeinerungen verzichtet werden konnte. Insbesondere glaubte der Ausschuß, daß es im Rahmen der betrieblichen Kostenrechnungen ohne große Schwierigkeiten möglich sein dürfte, festzustellen, welche Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Fremdleistungen in den getätigten Umsätzen tatsächlich enthalten sind, so daß eine Berichtigung der Umsätze um die Veränderungen in den Lagerbeständen an Fertig- und Teilfabrikaten nicht deshalb vorgeschrieben werden muß, um den so berichtigten Umsätzen die vollen im Berechnungszeitraum entstandenen Aufwendungen für solche abzugsfähigen Stoffe und Leistungen gegenüberstellen zu können. Aus ähnlichen Erwägungen sah der Ausschuß davon ab, den Abzug auch der Abschreibungen auf das betriebliche Anlagevermögen vorzuschreiben. (Scheppmann) Zu § 3a Die Vorschrift stellt eine Erweiterung des § 3 Abs. 3 der Regierungsvorlage dar, die sich dadurch von dem Regierungsvorschlag unterscheidet, daß der Bericht des Abschlußprüfers über das Umsatzverhältnis nicht Bestandteil des Prüfungsberichts nach § 139 des Aktiengesetzes ist. Der Ausschuß war andererseits der Auffassung, daß der Abschlußprüfer über seine Ermittlungen und deren Grundlagen den Verwaltungsträgern des herrschenden Unternehmens einen besonderen Bericht vorlegen sollte. In Absatz 4 wurde der Möglichkeit Rechnung getragen, daß der Aufsichtsrat Bedenken gegen die vom Prüfer getroffene Feststellung über das Umsatzverhältnis hat. In diesem Falle hat der Prüfer auf Verlangen des Aufsichtsrats seine Feststellungen nochmals zu überprüfen und einen erneuten Bericht vorzulegen. Die Verständigung der Betriebsräte (Gesamtbetriebsräte) der Konzernunternehmen sowie der entsendungsberechtigten gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen erfolgt nicht durch den Abschlußprüfer, sondern durch den Vorstand des herrschenden Unternehmens. Dabei ist außer dem Umsatzverhältnis die abschließende Stellungnahme des Aufsichtsrats (einschließlich etwaiger Einwendungen) mitzuteilen. Zu §4 Während der Regierungsvorschlag vorsah, daß der Aufsichtsrat nach dem Vorbild des Mitbestimmungsgesetzes in der Regel aus 11 Mitgliedern bestehen sollte, hat der Ausschuß die Mindestzahl der Mitglieder auf 15 erhöht, da es sich bei den in Frage kommenden Konzernen in aller Regel um besonders kapitalstarke Unternehmen handelt und eine Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder sowohl für die Kapitalseite als auch die Arbeitnehmerseite die Möglichkeit gewährt, die vorliegenden Beteiligungsinteressen zu berücksichtigen. Eine entscheidende Abweichung in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats von den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes ergibt sich daraus, daß sich unter den 7 Vertretern der Arbeitnehmer 4 Arbeitnehmer aus den Betrieben der Konzernunternehmen befinden müssen, so daß diese betriebsangehörigen Arbeitnehmervertreter gegenüber den von den Spitzenorganisationen entsandten das zahlenmäßige Übergewicht haben, während nach dem Mitbestimmungsgesetz die Zahl der Vertreter der Spitzenorganisationen überwiegt. Die Minderheit, die bei den Obergesellschaften im wesentlichen das Modell des Mitbestimmungsgesetzes unverändert zur Anwendung bringen wollte, sprach sich auch gegen diese Umkehrung des Stärkeverhältnisses aus. Zu §5 Der Ausschuß folgte mit Mehrheit insoweit der Regierungsvorlage und dem Antrag der Abgeordneten Sabel und Genossen, als er eine Wahl der Arbeitnehmervertreter aus den Betrieben der Konzernunternehmen durch die Hauptversammlung nicht für zweckmäßig hielt. Demgegenüber schlug die Minderheit vor, die Arbeitnehmervertreter in der gleichen Weise durch die Hauptversammlung auf Vorschlag der Arbeitnehmerseite wählen zu lassen, wie dies das Mitbestimmungsgesetz von 1951 in seinem Geltungsbereich vorsieht. Die Mehrheit ging jedoch davon aus, daß seit 1951 das Betriebsverfassungsgesetz in Kraft ist, das in seinen §§ 76 und 77 die unmittelbare Wahl von Arbeitnehmervertretern ohne Einschaltung der Hauptversammlung vorsieht; daher erscheine es zweckmäßig, insoweit der Systematik des letzteren Gesetzes zu folgen, dessen Geltungsbereich die überwiegende Mehrheit sämtlicher Aktiengesellschaften umfaßt. Auch sei der Wert einer etwaigen Wahl durch die Hauptversammlung dadurch in Frage gestellt, daß dieses Gesellschaftsorgan an die Vorschläge der Arbeitnehmerseite gebunden ist. Bei der Entscheidung darüber, welches Gremium zur Wahl der Arbeitnehmervertreter aus den Betrieben der Konzernunternehmen zuständig sein solle, hatte der Ausschuß zu prüfen, ob er sich der Auffassung der Regierungsvorlage anschließen solle, die die unmittelbare Wahl durch sämtliche Arbeitnehmer der Konzernunternehmen vorsieht, oder ob nach dem Vorbild des § 6 Abs. 1 des Mitbestimmungsgesetzes die Wahl den Betriebsräten übertragen solle. Gegen die unmittelbare Wahl durch die Arbeitnehmer aus den Betrieben sprach die Tatsache, daß die Betriebe der in Frage kommenden Konzerne in aller Regel weit auseinander-liegen, so daß eine gemeinsame Meinungsbildung der Arbeitnehmer, ja sogar die Aufstellung geeigneter Vorschlagslisten, kaum erreicht werden könnte. Aber auch gegen die Wahl durch die Betriebsräte sprachen Bedenken; insbesondere ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder bei Großbetrieben verhältnismäßig geringer als bei kleineren Betrieben, so daß ein vergleichbares Gewicht der Stimmen bei der Wahl nicht herbeigeführt werden könnte. Auch würden bei der verhältnismäßig kleinen Zahl von Betriebsratsmitgliedern in Großbetrieben die dort bestehenden Minderheiten nicht genügend zum Zuge kommen. Aus diesen Gründen nahm der Ausschuß den bereits in § 76 Abs. 4 des Betriebsverfassungsgesetzes ausgesprochenen Gedanken der mittelbaren Wahl durch Wahlmänner auf und entwickelte in § 5 ein Wahlmänner-Verfahren, durch das ein besonderer Wahlkörper für die Wahl und Abberufung der Arbeitnehmervertreter aus den Betrieben geschaffen wird. Dieser Wahlkörper wird zahlenmäßig eine Versammlung der Betriebsratsmitglieder nicht wesentlich übersteigen, andererseits sind in ihm die Stimmgewichte so ausgewogen, daß sowohl das Verhältnis zwischen Großbetrieben und Kleinbetrieben als auch zwischen Mehrheiten und Minderheiten in den einzelnen Betrieben in gerechter Weise zum Ausdruck kommt. Die technischen Vorschriften über die Wahl der Wahlmänner und über die Wahl und Abberufung von Arbeitnehmervertretern durch sie wird die Bundesregierung in einer Rechtsverordnung nach § 12 Nr. 1 und 2 regeln. Zu § 5 a Die Vorschrift entspricht § 5 Abs. 2 der Regierungsvorlage. Für die Aufnahme eines eigenen Entsendungsrechts der Spitzenorganisationen ohne Einschaltung der Hauptversammlung sprachen die gleichen Erwägungen, die für die Wahl der Arbeitnehmervertreter durch die Wahlmänner maßgebend waren. Zu § 5b Die Vorschrift entspricht § 5 Abs. 3 der Regierungsvorlage. Absatz 1 wurde eingefügt, um sicherzustellen, daß die Namen der von den Wahlmännern gewählten bzw. von den Spitzenorganisationen entsandten Arbeitnehmervertreter auch tat- (Scheppmann) sächlich allen interessierten Stellen bekannt werden. Die Anfechtungsfrist endet mit Ablauf von 2 Wochen nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Durch diese Vorschrift wird vermieden, daß der Ablauf der Fristen für die einzelnen Betriebe deshalb unterschiedlich ist, weil die örtlichen Stellen die Bekanntmachung der gewählten oder entsandten Personen unterschiedlich vorgenommen haben. Zu § 5 c Die Vorschrift entspricht § 5 Abs. 4 der Regierungsvorlage. Zu §6 Absatz 1: Vgl. die Ausführungen zu § 5. Die in Abs. 2 geregelte Abberufung von Vertretern der Spitzenorganisationen weicht von dem Regierungsvorschlag insoweit ab, als die Spitzenorganisation kein selbständiges Recht zur vorzeitigen Abberufung hat, sondern nur die Befugnis, beim Gericht die Abberufung aus wichtigem Grunde zu beantragen. Für diese Änderungen war die Erwägung maßgebend, daß die Eigenverantwortlichkeit der von Spitzenorganisationen entsandten Arbeitnehmervertreter durch die Möglichkeit der jederzeitigen unbegründeten Abberufung vor Ablauf der Amtsperiode beeiträchtigt werden könnte. Als Absatz 3 hatte die Bundesregierung vorgeschlagen, daß Arbeitnehmervertreter aus wichtigem Grund durch das Gericht abberufen werden können, wenn die Hauptversammlung die Abberufung mit einfacher Stimmenmehrheit verlangt. Der Ausschuß beschloß einstimmig, diese Vorschrift zu streichen, da sie mit dem Grundsatz der Gleichheit von Arbeit und Kapital nicht vereinbar wäre, wenn der Gesetzgeber nicht auch ein entsprechendes Antragsrecht der Arbeitnehmerseite auf Abberufung von Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat vorsehen würde. Zu §§ 7 und 8 Die Vorschriften wurden materiell unverändert aus der Regierungsvorlage übernommen. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hatte dem federführenden Ausschuß empfohlen, im vorliegenden Gesetz die Frage der Beschluß- und Handlungsfähigkeit einschließlich der Ersatzbestellung von Aufsichtsratsmitgliedern nicht nur für die nach diesem Gesetz mitbestimmten Obergesellschaften, sondern für den gesamten Bereich des Aktienrechtes zu regeln. Diese Anregung wurde im federführenden Ausschuß erörtert, jedoch nicht übernommen, da es nicht zweckmäßig erschien, eine solche, das gesamte Aktienrecht betreffende Regelung in ein nur für einen engeren Kreis von Gesellschaften geltendes Spezialgesetz aufzunehmen. Zu § 8a Eine der Kernfragen des vorliegenden Gesetzentwurfs betrifft die Mitbestimmung im Vorstand. Der Regierungsentwurf schreibt die Bestellung des Arbeitsdirektors nicht vor. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme den Arbeitsdirektor vorgesehen, jedoch mit der Einschränkung, daß dessen Vertretungsbefugnis gegenüber den nicht mitbestimmten Konzernunternehmen beschränkt werden könnte. Hiergegen hatte sich die Bundesregierung aus rechtssystematischen Gründen gewandt. Der Entwurf der Abgeordneten Sabel und Genossen schlug vor, einen Arbeitsdirektor dann zu bestellen, wenn das Übergewicht der mitbestimmten Konzernunternehmen 75 v. H. beträgt. Die Minderheit beantragte, die Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes über den Arbeitsdirektor unverändert in das vorliegende Gesetz zu übernehmen. Der Ausschuß ist keinem dieser Vorschläge gefolgt, sondern hat einen Kompromiß zwischen den gerade in der Frage des Arbeitsdirektors stark entgegengesetzten Auffassungen darin gesucht, daß der Arbeitsdirektor zwar als Ressort des Vorstandes gesetzlich festgelegt ist, seine Bestellung sich aber in keiner Weise von der der übrigen Vorstandsmitglieder unterscheidet. Damit glaubt die Mehrheit des Ausschusses einerseits dem sozialen Anliegen nach einer besonderen Betreuung der im Konzern arbeitenden Menschen durch ein Mitglied des Vorstands der Obergesellschaft Rechnung getragen, andererseits die Bedenken gegen die Bindung der Bestellung und Abberufung des Arbeitsdirektors an die Mehrheit der Arbeitnehmervertreter, die gerade bei solchen nur teilweise aus mitbestimmten Unternehmen bestehenden Konzernen verstärkt geäußert wurden, in ausreichender Weise ausgeräumt zu haben. Zu § 9 Die Vorschrift wurde unverändert aus der Regierungsvorlage übernommen. Zu § 10 Auch bei der Gestaltung dieser Vorschrift, die sich mit der Frage des möglichen Übergreifens von Mitbestimmungselementen in die Ausübung reiner Kapitalrechte des herrschenden Unternehmens befaßt, hatte der Ausschuß zwischen mehreren Vorschlägen zu entscheiden. Die Minderheit schlug vor, die Bindung des Vorstandes der Obergesellschaft bei der Ausübung von Anteilseignerrechten an die Weisung der Anteilseignergruppe seines Aufsichtsrats allenfalls bei der Bestellung, Abberufung und Entlastung von Verwaltungsträgern eintreten zu lassen. Das andere Extrem stellte der Vorschlag des wirtschaftspolitischen Ausschusses dar, diese Bindung für alle Fälle der Ausübung solcher Anteilseignerrechte vorzusehen. Der Regierungsvorschlag enthielt demgegenüber einen Katalog derjenigen Gegenstände, bei denen die Bindung eintreten sollte. Der Ausschuß schloß sich im wesentlichen dem Vorschlag der Bundesregierung an. Er hielt es jedoch nicht für erforderlich, daß auch bei der Entscheidung über die Eingehung einer Gewinngemeinschaft eine solche Bindung stattfinden müsse, zumal in aller Regel derartige Gewinn- und Verlustgemeinschaften mit dem herrschenden Unternehmen selbst vereinbart werden, d. h. nur dann möglich sind, wenn der Vorstand im Rahmen seiner Geschäftsführungsbefugnisse (ohne die hier angedeutete Bindung) bereit ist, eine solche Vereinbarung zu treffen. Zu § 11 Die Vorschrift wurde unverändert aus der Regierungsvorlage übernommen. Zu § 12 Auf Anregung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik wurde Buchstabe a des Regierungsvorschlags gestrichen. Es schien nicht erforderlich, die (Scheppmann) Bundesregierung dazu zu ermächtigen, den Kreis derjenigen Aufwendungen, die als Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bei der Modifikation der Umsätze nach § 3 Abs. 2 abzusetzen sind, festzulegen. Die sonstigen Änderungen in § 12 ergeben sich, soweit sie nicht rein gesetzestechnisch sind, aus der Neufassung des § 5. Zu §§ 13 und 14 Die Vorschriften wurden unverändert aus der Regierungsvorlage übernommen. Zu § 14a Die Vorschrift stellt die einzige ausdrückliche Änderung des Mitbestimmungsgesetzes dar. Sie hat jedoch keinerlei materiellrechtliche Bedeutung. Sie soll nur sicherstellen, daß aus der Erwähnung der Abberufungsmöglichkeit für entsandte Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite nach §88 Abs. 5 des Aktiengesetzes in § 4 Abs. 2 des vorliegenden Entwurfs, die in § 11 Abs. 1 des Mitbestimmungsgesetzes versehentlich unterblieben ist, nicht der Schluß gezogen werden kann, als ob es sich bei der Vorschrift des Mitbestimmungsgesetzes um eine bewußte Unterlassung des Gesetzgebers gehandelt habe. Zu § 15 Die Fassung der Vorschrift entspricht im wesentlichen den Vorschlägen des Wirtschaftspolitischen Ausschusses. Im Hinblick auf die lange Dauer der Beratung in den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes erschien es erforderlich, den im § 15 Abs. 1 festzulegenden Termin auf den r 1. Januar 1956 zu legen. Absatz 2 wurde eingefügt, um den Fall zu regeln, daß ein bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht bestehendes Unternehmen unter das Gesetz fällt. Zu §§ 16 und 17 Die Vorschriften wurden unverändert aus der Regierungsvorlage übernommen. Bonn, den 22. Mai 1956 Scheppmann Berichterstatter Anlage 4 Umdruck 613 (Vgl. S. 7866 C ff., 7878 C, 7879 C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Drucksachen 2387, 986). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 2 sind die Worte „auf Vereinbarung beruhendes" zu streichen. 2. § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Der Unternehmenszweck des Konzerns wird durch die unter das Mitbestimmungsgesetz fallenden Konzernunternehmen gekennzeichnet, wenn die Summe der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer dieser Konzernunternehmen mehr als die Hälfte der Summe der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer sämtlicher Konzernunternehmen beträgt. 3. In § 3 a Abs. 1 ist das Wort „Umsatzverhältnis" zu ersetzen durch die Worte „Verhältnis der Lohn- und Gehaltsammen". 4. § 3 a Abs. 5 erhält folgende Fassung: (5) Das zur gesetzlichen Vertretung berufene Organ des herrschenden Unternehmens hat das festgestellte Verhältnis der Lohn- und Gehaltssummen und die abschließende Stellungnahme des Aufsichtsrates unverzüglich den Betriebsräten (Gesamtbetriebsräten) der Konzernunternehmen sowie den nach § 6 Abs. 3 und 4 des Mitbestimmungsgesetzes vorschlagsberechtigten Spitzenorganen der Gewerkschaften mitzuteilen. 5. § 4 erhält folgende Fassung: § 4 (1) Der Aufsichtsrat besteht aus fünfzehn Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus a) sechs Vertretern der Anteilseigner und einem weiteren Mitglied, b) sechs Vertretern der Arbeitnehmer und einem weiteren Mitglied, c) einem weiteren Mitglied. (2) § 4 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 5, 6, 8 und 9 Abs. 2 des Mitbestimmungsgesetzes finden mit der Maßgabe Anwendung, daß die Zahl der gemäß § 6 Abs. 1 und 2 des Mitbestimmungsgesetzes zu wählenden Arbeiter zwei, die Zahl der in § 6 Abs. 3 des Mitbestimmungsgesetzes bezeichneten Vertreter der Arbeitnehmer drei beträgt und daß als „Unternehmen" stets das „Konzernunternehmen" gilt. 6. §§ 5, 5 a und 5 b sind zu streichen. 7. § 5 c erhält folgende Fassung: § 5c Konzernunternehmen im Sinne dieses Gesetzes sind das herrschende Unternehmen und die unter seiner einheitlichen Leitung zusammengefaßten Unternehmen (§ 15 Abs. 1 des Aktiengesetzes). 8. § 6 ist zu streichen. 9. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Gehören dem Aufsichtsrat länger als drei Monate weniger als sieben nach § 5 des Mitbestimmungsgesetzes oder weniger als sieben nach § 6 des Mitbestimmungsgesetzes zu wählende Mitglieder an, so gilt § 89 des Aktiengesetzes entsprechend. 10. § 8 ist zu streichen. 11. § 8 a erhält folgende Fassung: § 8a (1) Für die Bestellung der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs und für den Widerruf ihrer Bestellung gilt § 75 des Aktiengesetzes mit der Maßgabe, daß es zur Bestellung und zum Widerruf der Bestellung einer Zweidrittelmehrheit bedarf. (2) § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Mitbestimmungsgesetzes sind anzuwenden. 12. In § 10 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „oder der nach § 4 Abs. 2 dieses Gesetzes" gestrichen. 13. § 12 ist zu streichen. 14. Unter § 14 sind in § 145 Abs. 1 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten •der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach den Worten „des Aktiengesetzes" das Komma durch das Wort „und" zu ersetzen und die Worte „und die nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie vom ... 1956 (Bundesgesetzbl. I S....)" zu streichen. Bonn, den 6. Juni 1956 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 617 (Vgl. S. 7878 D) Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Elbrächter zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Drucksachen 2387, 986). Der Bundestag wolle beschließen: § 10 erhält folgende neue Fassung: § 10 Die einem Unternehmen, in dem die Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz oder nach § 2 oder nach § 3 dieses Gesetzes ein Mitbestimmungsrecht haben, in einem anderen Unternehmen zustehenden Anteilseignerrechte können durch das zur gesetzlichen Vertretung berufene Organ nur auf Grund von Beschlüssen des Aufsichtsrats ausgeübt werden. Diese Beschlüsse bedürfen nur der Mehrheit der Stimmen der nach § 5 des Mitbestimmungsgesetzes oder der nach § 4 Abs. 2 dieses Gesetzes genannten Mitglieder; sie sind für das zur gesetzlichen Vertretung berufene Organ verbindlich. Bonn, den 7. Juni 1956 Dr. Elbrächter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Schröder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vorliegenden drei Großen Anfragen sind sehr umfangreich und ins einzelne gehend. Sie bewegen sich ganz überwiegend auf Gebieten, für die dem Bund leider nur eine minimale Zuständigkeit gegeben ist und auf denen daher seine Betätigungsmöglichkeit äußerst beschränkt ist.

    (Abg. Dr. Schmid [Frankfurt] : Vielleicht könnte man das ändern, Herr Minister!)

    — Sie erlauben mir, daß ich das ein bißchen auseinandersetze. — Die Bundesregierung weiß aber, daß diese Fragen ohne Rücksicht auf die Zuständigkeit des Bundes ein nationales und nicht nur ein regionales Interesse finden. Sie ist daher selbstverständlich gern bereit, den Gegenstand intensiv und freimütig zu behandeln, weil sie ungeachtet gewisser Erschwerungen in der Rechtslage ihren übergeordneten Verpflichtungen gerecht werden möchte.
    Ich habe dem Hohen Haus nach Eingang der drei Großen Anfragen mitgeteilt, daß eine wirklich befriedigende und erschöpfende Beantwortung aller Fragen mehr Vorbereitungszeit erfordern würde, als bis heute zur Verfügung stand. Ich muß daher darum bitten, meine Ausführungen mit dem Vorbehalt entgegenzunehmen, daß die für eine umfassende Stellungnahme notwendigen Tatsachenfeststellungen noch nicht abschließend getroffen werden konnten. Das gilt insbesondere auch für die Abstimmung mit den Ländern, auf deren verfassungsmäßige Zuständigkeit für die meisten hier aufgeworfenen Fragen ich pflichtgemäß hinweisen muß. Ich bitte, mir daher zu erlauben, daß ich mich darauf beschränke, die allgemeinen kulturpolitischen Aspekte der angeschnittenen Fragen darzulegen und aufzuzeigen, in welcher Richtung eine Lösung gesucht werden kann.
    Die drei Anfragen befassen sich mit fünf Komplexen, die ich einmal folgendermaßen systematisieren möchte: Schulraumnot und Erziehungsfragen, allgemeine Nachwuchsfragen, technischer Nachwuchs, deutsche Forscher und Lehrkräfte im Ausland und schließlich Förderung der wissenschaftlichen Forschung. Ich werde auf die Fragen in dieser Reihenfolge eingehen.
    Zunächst zur Schulraumnot und den Erziehungsfragen. Der Bundesregierung ist die Schulraumnot mit ihren nachteiligen Folgen bekannt. Da jedoch der Bund für die Schulen nicht zuständig ist, kann er nicht unmittelbar eingreifen. Deshalb kann auch keine Hilfe des Bundes durch zweckgebundene Kredite an die Schullastträger gegeben werden. Ein zinsloser oder zinsverbilligter Kredit wäre schon ein indirekter Zuschuß des Bundes zu den Schullasten der Länder. Ich brauche, meine verehrten Damen und Herren, nicht erst näher auszuführen, daß jede Hilfe des Bundes an die Schullastträger das überaus schwierige Problem der Verteilung des Steueraufkommens und der Lasten zwischen Bund und Ländern neu aufrollen würde.
    Von diesem Grundsatz gibt es allerdings eine Ausnahme: die Förderung von Schulhausbauten in gefährdeten Grenzgebieten und im Zonenrandgebiet. Dafür stehen im Haushaltsjahr 1956 9,2 Millionen DM zur Verfügung, und es sind seit 1951 für diesen Zweck rund 36 Millionen DM ausgegeben worden.
    Auch der staatsbürgerliche Unterricht in den Schulen ist nach den Bestimmungen des Grundgesetzes dem Einfluß des Bundes entzogen. Die Bundesregierung hält es allerdings für dringend erforderlich, daß hier alle Anstrengungen gemacht werden, um den demokratischen Gedanken in der deutschen Jugend Wurzel schlagen zu lassen und diese Jugend zu praktischem demokratischem Handeln zu erziehen. Um diese staatspolitisch vordringliche Aufgabe bemüht sich außerhalb der Schule ganz besonders die Bundeszentrale für Heimatdienst in Zusammenarbeit mit den Landeszentralen.
    Ich komme zu dem Problem der allgemeinen Nachwuchsfragen. Im Bereich der Nachwuchsförderung befassen sich die Anfragen mit der Begabtenförderung, der Anerkennung ausländischer Diplome und Studienzeiten und schließlich mit den ausländischen Studenten.
    Zunächst zur Frage der Begabtenförderung. Über die Begabtenförderung, meine Damen und Herren, hat sich die Bundesregierung bereits am 23. Februar dieses Jahres zu der Großen Anfrage der Fraktion der Sozialdemokraten in der Drucksache 1968 eingehend geäußert. In der Bundesrepublik werden 17 % der Studentenschaft ganz und 10 % teilweise aus öffentlichen Mitteln gefördert. Von der genannten Vollförderung werden rund 85 % aus Bundesmitteln getragen wie die Erziehungsbeihilfen nach den Kriegsfolgegesetzen, d. h. 14 % der gesamten Studentenschaft werden aus Bundesmitteln gefördert. In der Anfrage wird von nur 3 % gesprochen. Ich möchte aber ausdrücklich feststellen, daß nicht 3 %, sondern 14 % der gesamten Studentenschaft aus Bundesmitteln gefördert werden.
    Die Förderung der Studenten durch Stipendien ist, so glauben wir, nach Umfang und Methode noch unzureichend. Insbesondere sollte mit jeder Förderung auch eine Auslese der Begabungen verbunden werden. Hierzu hat die Hochschulreformkonferenz in Honnef im Oktober 1955 bemerkenswerte Vorschläge unterbreitet. Unter Mitwirkung von Vertretern meines Hauses wurde das Modell einer hochschulgerechten Förderung entwickelt. Die Länder haben jetzt über dessen Annahme zu entscheiden.
    Mit Einverständnis der Länder hat sich der Bund an der Förderung von Hochbegabten in der Studienstiftung des deutschen Volkes beteiligt. Der Zuschuß von 763 000 Mark im Rechnungsjahr 1955 wurde auf etwa 1,5 Millionen Mark im Rechnungsjahr 1956, also auf rund das Doppelte erhöht. Von diesem Betrag ist eine Teilsumme von 520 500 DM so lange gesperrt, bis feststeht, daß die Länder den gleichen Zuschuß leisten werden. Die Bundesregierung kann über die Zuschüsse an die Studienstiftung und über die schon erwähnten Erziehungsbeihilfen nach den Kriegsfolgegesetzen hinaus keine Vollförderung für Studenten im Inland durchführen oder die unterschiedliche Förderung in den einzelnen Bundesländern ausgleichen.
    Im Interesse der kulturellen Beziehungen zum Ausland stellt das Auswärtige Amt Stipendien für


    (Bundesinnenminister Dr. Schröder)

    das Studium deutscher Studenten im Ausland zur Verfügung. Hierfür sind im Rechnungsjahr 1956 285 000 DM vorgesehen.
    Zur Frage der Anrechnung von Studienzeiten im Ausland und der Anerkennung der ausländischen Diplome: Die Bundesregierung begrüßt alle Maßnahmen, die das Studium von Deutschen im Ausland erleichtern. Die Anrechnung von Studiensemestern im Ausland und die Anerkennung dort abgelegter Prüfungen sind eine solche Erleichterung. Zur Zeit werden in der Bundesrepublik grundsätzlich zwei Auslandssemester angerechnet. Im Europarat wird eine Konvention vorbereitet, nach der die Vertragsstaaten für die Studierenden der lebenden Sprachen die in einem anderen Vertragsstaat verbrachten Semester anrechnen werden. Sie sollen eine ähnliche Regelung für die Studierenden der übrigen Fächer, insbesondere auf technischem Gebiet, wohlwollend prüfen bzw. ihren Universitäten empfehlen. Die Anerkennung von Diplomen und Prüfungen im Ausland ist zur Zeit Gegenstand von Verhandlungen.
    Zur Frage der ausländischen Studenten: Die Zahl der ausländischen Studenten in Deutschland beträgt gegenwärtig etwa 7000. Hier wurde vorhin von 5000 gesprochen. 1927 studierten im Reichsgebiet etwa 6000 ausländische Studenten und 1937 — wohlgemerkt: im Reichsgebiet! — weniger als 5000. Demnach studieren heute in dem Gebiet der Bundesrepublik mehr Ausländer als 1927 und 1937 im Reichsgebiet.

    (Abg. Dr. Schmid [Frankfurt] : Vergleichen Sie diese Zahlen einmal mit den Zahlen anderer Länder!)

    Die Zahl der ausländischen Studenten hat sich seit 1951 nahezu verdreifacht. Die Zahlen der Großen Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion sind also, wie ich leider sagen muß, unrichtig.
    Von diesen Studenten erhalten zur Zeit 580 Vollstipendien durch das Auswärtige Amt. Hinzu kommen 540 weitere Stipendien, die das Bundesministerium des Innern und die Länder gemeinsam den Hochschulen für ausländische Studenten zur Verfügung stellen. Damit wird etwa jeder sechste ausländische Student aus Bundesmitteln ganz oder teilweise gefördert.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Aachen]: Hört! Hört!)

    Eine weitere Förderung mit mindestens 180 Stipendien ist bereits im Bundeshaushalt vorgesehen und vom Haushaltsausschuß des Bundestages beschlossen. Sehr verehrter Herr Kollege Schmid, ich muß sagen, daß diese letztgenannten Zahlen, verglichen mit den Zahlen der Jahre 1927 und 1937, doch einen erfreulichen Fortschritt darstellen.

    (Abg. Dr. Schmid [Frankfurt]: Herr Minister, vergleichen Sie die Zahlen mit den Zahlen, die die Statistiken anderer Länder ausweisen!)

    — Lieber Herr Kollege Schmid, wenn die Verhältnisse in unserem Vaterland derzeit erschwert sind, so hat das Ursachen, die wir hier nicht weiter zu erörtern brauchen.
    Die Mittel zum Studium von Ausländern in Deutschland waren bisher auf Studenten an deutschen Hochschulen beschränkt. Neuerdings sind aus Mitteln des Auswärtigen Amts 40 Fachschulstudierende durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst eingeladen worden. Ferner steht ein erheblicher Betrag des Bundesministeriums für Wirtschaft für Stipendien und Beihilfen zur praktischen und theoretischen Ausbildung und Weiterbildung von Angehörigen entwicklungsfähiger Länder zur Verfügung. Die Bundesregierung weiß, daß die Ausbildung an deutschen Fachschulen und Instituten, die keinen Hochschulcharakter haben, für die ausländische Jugend von großer Bedeutung ist. Die Erweiterung des Kreises zu fördernder Ausländer wird geprüft.
    Ich komme zu den Fragen des technischen Nachwuchses. Der technische Nachwuchs wird für seine Aufgaben als Facharbeiter, Techniker, Ingenieure oder Diplomingenieure auf den Berufsschulen, Berufsfachschulen, Ingenieurschulen oder Technischen Hochschulen ausgebildet. Die Zuständigkeit für alle diese Ausbildungsstätten liegt bei den Ländern. Ein Ausbau dieser Ausbildungsstätten, insbesondere der Ingenieurschulen, ist auch nach Meinung der Bundesregierung dringend notwendig. Diese Aufgabe liegt jedoch außerhalb der Möglichkeiten der Bundesregierung. Die Bundesregierung ist im übrigen gern bereit, in Gremien mitzuwirken, in denen Maßnahmen zur Förderung des technischen Nachwuchses erörtert werden.
    Für das Fehlen qualifizierter Naturwissenschaftler und Ingenieure auf dem Gebiet der Kerntechnik sind die der deutschen Forschung nach Kriegsende auferlegten Beschränkungen verantwortlich. Die Bundesregierunig hat im Rahmen der von ihr der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Verfügung gestellten Mittel einen nicht unerheblichen Beitrag zur Ausbildung von Nachwuchs auf dem Gebiet der Kernenergie geleistet. Sie ist willens, auf dem Wege der Förderung der Kernforschung und Kerntechnik fortzufahren. Hier wird insbesondere die Errichtung des Bundesministeriums für Atomfragen einen erheblichen Beitrag dazu leisten können, den Rückstand auf diesem Gebiet beschleunigt aufzuholen. Ich darf darauf hinweisen, daß in dem Haushalt des Bundesministeriums für Atomfragen für 1956 für den genannten Zweck Gesamtmittel von über 40 Millionen DM vorgesehen sind.
    Zur Frage der deutschen Forscher und Lehrkräfte im Ausland. Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Mangel an Lehrkräften und Hochschullehrern es zur Zeit nicht gestattet, den vielfachen und begrüßenswerten Wünschen des Auslandes nach kulturellem Austausch so zu entsprechen, wie wir es wünschen. Wir wissen, daß vielfach die mangelnde Sicherung im Falle der Rückkehr Gelehrte veranlaßt hat, auf eine Berufung an ausländische Hochschulen zu verzichten. Das hat bereits dazu geführt, daß verschiedentlich Lehrstühle an Auslandsuniversitäten, die bisher von deutschen Professoren besetzt waren, an Vertreter anderer Nationen übergegangen sind. Ich habe dies zum Anlaß genommen, um mich im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt dafür einzusetzen, daß für die ins Ausland gehenden deutschen Gelehrten eine materielle Sicherung geschaffen wird. Es besteht grundsätzliches Einverständnis zwischen dem Herrn Bundesminister der Finanzen und mir, daß eine solche Sicherung im Interesse der Bundesrepublik liegt. Ich habe schon jetzt die Möglichkeit, deutschen Gelehrten bei Rückkehr aus dem Ausland in besonderen Fällen eine Überbrückungshilfe zu gewähren.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)



    (Bundesinnenminister Dr. Schröder)

    Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder hat ihrerseits kürzlich empfohlen, daß im Beamtenverhältnis stehenden Hochschullehrern, wissenschaftlichen Assistenten und sonstigen wissenschaftlichen Beamten zur Aufnahme einer Lehr- und Forschungstätigkeit im Ausland Urlaub bis zu zwei Jahren, im Höchstfall bis zu drei Jahren gewährt werden soll. Sie hat ferner angeregt, in Ausnahmefällen besondere Planstellen einzurichten, aus denen unbegrenzt Urlaub gewährt werden kann.
    Schließlich zur Frage der Förderung der Forschung. Die Bundesregierung hat für das Jahr 1956 rund 95 Millionen DM für die Förderung der Forschung im Haushalt eingesetzt. Sie ist grundsätzlich bereit, zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, weitere Mittel für überregionale Forschungsaufgaben zur Verfügung zu stellen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Länder ihrerseits im Rahmen des Königsteiner Abkommens überregionale Forschungseinrichtungen, darunter die Max-Planck-Gesellschaft, fördern. Die dafür aufgewendete Summe beträgt im Rechnungsjahr 1956 47 Millionen DM. Angesichts der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern kann die Bundesregierung den hier vorgebrachten Anliegen im wesentlichen nur dadurch entsprechen, daß sie die Forschung noch stärker fördert, wenn es ihr im Rahmen ihrer Gesamtaufgaben und des Bundeshaushalts möglich ist und, meine Damen und Herren, was ein entscheidender Punkt ist, wenn sie dafür die Unterstützung dieses Hohen Hauses findet.
    Ich möchte abschließend folgendes bemerken. Die heutige Debatte wird die zahlreichen Fragen, die sie aufwirft, sicher nicht endgültig lösen können. Sie müßte eigentlich gleichzeitig in einer vereinigten Bundes- und Länderversammlung stattfinden unter der Voraussetzung, daß eine solche Versammlung gesetzgeberische und finanzielle Kompetenzen hätte. Eine derartige Institution haben wir nicht und werden wir wohl auch kaum bekommen. Ich möchte aber doch hoffen, daß diese Debatte einen nachhaltigen Erfolg hat: in ganz Deutschland ohne Rücksicht auf die Zuständigkeiten einen starken Impuls auszulösen, die Aufgaben der Erziehung, Ausbildung und Forschung mit großem Nachdruck und mit besonderem Vorrang zu behandeln.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Haus hat die Antwort des Herrn Bundesministers des Innern entgegengenommen. Ich unterstelle, daß eine Aussprache stattfinden soll. — Das Wort hat der Abgeordnete Bender.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Reinhold F. Bender


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der Unterzeichner der Großen Anfrage Drucksache 2374 obliegt es mir, zunächst dem Herrn Bundesinnenminister zu danken für das, was er uns berichtet hat. Es war mehr, als wir erwartet hatten. Es war in einem Sinne aber auch etwas weniger. Es ist zweifellos eine der fundamentalen Pflichten eines deutschen Bundesministers, den föderativen Aufbau der Bundesrepublik zu achten. Ich möchte Sie aber fragen, Herr Minister Dr. Schröder: Glauben Sie nicht, daß die Länder offene Ohren und offene
    Arme, Sie zu empfangen, haben werden, wenn Sie das bringen, was mit den drei Großen Anfragen ja letzten Endes begehrt wird, nämlich den Zutritt zu den Bundesmitteln?

    (Bundesinnenminister Dr. Schröder: Aber die Lasten ausgleichen!)

    Ich weiß, daß Sie das nicht gewähren können, daß Sie aber ein Fürsprecher dafür sein können, daß sich Ihr Kollege Schäffer vielleicht etwas offenherzig für diese Probleme zeigt.
    Es war den Unterzeichnern der Anfrage Drucksache 2374 selbstverständlich klar, daß es Ihnen in der kurzen Zeit, innerhalb deren Sie unsere Anfrage schon beantwortet haben, nicht möglich war, die umfassenden Recherchen anzustellen, zu denen Sie auch die Hilfe der Länder benötigen. Aber vielleicht können Sie diese Möglichkeit, die Recherchen zu beenden, auch dadurch beschleunigen, daß Sie den Ländern, wie es etwa Ihr Kollege Strauß getan hat, gleichzeitig durch einen mitgebrachten Reaktor oder ähnliche Dinge die Antworten entwinden, die Sie und uns interessieren. Ich bin nicht bös darüber, daß Sie die Große Anfrage nicht völlig haben beantworten können, und zwar deshalb nicht, weil auf diese Weise das Gespräch bleibt. Sie werden sie uns später beantworten. Sie werden die einzelnen konkreten Angaben über Fehlbedarf an Ingenieuren, Fehlbedarf an Ausbildungsstätten, die wir erbeten haben, zweifellos emsig zusammentragen und werden uns das eines Tages bringen. Sie werden aus der heutigen Debatte, dessen bin ich sicher, für Ihre Recherchen noch viele Gesichtspunkte mitnehmen, die Ihnen bisher in der kurzen Form, die die Geschäftsordnung für eine Große Anfrage vorschreibt, nicht nahegebracht werden konnten.
    Es ist bereits gesagt worden, daß es kein Länderproblem ist, daß es auch kein Bundesproblem ist, worum wir uns kümmern, sondern daß es wahrscheinlich nur auf europäischer oder westlicher Ebene gelöst werden kann. Schließlich ist doch die Gefahr für die ganze westliche Welt aufgekommen, die der erste Mann der Atomkommission der Vereinigten Staaten, Herr Lewis Strauss, mit dem Schlagwort „kalter Krieg der Hörsäle" bezeichnet hat.
    Was uns jetzt am nächsten liegt und uns nur beschäftigen kann, ist die Situation der Bundesrepublik und die Bannung der Gefahr, daß in unserem sogenannten Wirtschaftswunder der Wurm sitzt, wenn wir über der Konjunktur von heute die Maßnahmen für morgen und übermorgen nicht schnell und rechtzeitig zu treffen verstehen.
    Ich will Ihnen um Gottes willen keinen Russenschreck einjagen. Selbstverständlich wird letzten Endes auch in der Sowjetunion und in der Sowjetzone nur mit Wasser gekocht. Es ist auch nicht sicher, daß es sich im Westen und in der Sowjetunion um vergleichbare Ausbildungsqualitäten der Techniker handelt. Allerdings haben die Amerikaner in einem eigens für diese Zwecke errichteten Hochschulinstitut Untersuchungen angestellt, die in einem Buch „Soviet Professional Manpower" niedergelegt sind und die kaum einen Zweifel darüber lassen, daß mindestens die Hochschulabsolventen durchaus mit dem westlichen Format vergleichbar sind. Dieses Buch hat in der amerikanischen Öffentlichkeit bis zu den höchsten Regierungsstellen, aber auch in England und in anderen westlichen Ländern alarmierend gewirkt und hat


    (Bender)

    mindestens zu einem Erwachen in bezug auf Verhältnisse geführt, über die man sich bisher hinweggetäuscht hat.
    In der westlichen Welt muß Entscheidendes auf diesem Gebiet ohne Verzug geschehen, wenn man sich nicht mit einem Versagen des demokratischen Prinzips abfinden will. In den westlichen Demokratien hat man Jahrzehnte früher erfaßt, worum es geht. Es ist bloß nichts geschehen. Die Russen haben es vor wenigen Jahren erkannt und haben in einer geradezu imponierenden Weise das Steuer herumgeworfen, unter Einsatz von staatlichen Geldmitteln, die vergleichsweise zu unseren Ausgaben geradezu astronomisch klingen. Es ist wirklich nicht mehr Minuten, sondern Sekunden vor zwölf.
    Aber nicht nur Geld haben die Russen in das Geschäft gesteckt, sondern auch akquisitorische Mittel ganz besonderer Art. Studierende der Ingenieurwissenschaften und die Ingenieure selbst sind nahezu völlig vom Militärdienst befreit und werden kaum mit politischen Schulungen belästigt. Der Ingenieur hat in der Sowjetunion eine hohe gesellschaftliche Position und zählt zu den relativ höchsten Einkommensklassen. Die Sowjetunion ist in der Lage, ihre Wirtschaftsbeziehungen und ihren Export dadurch zu unterstützen, daß sie ihre Exportländer mit russischen Ingenieuren durchsetzt und in großem Umfang Studienplätze für Ausländer freihält. Wie diese Methode den Export erleichtert, wissen wir in der Bundesrepublik genau; und wir sind froh darüber, daß in dem Unterausschuß für die sogenannten Stützungsländer jetzt ein Betrag von mindestens 50 Millionen DM einmal eingesetzt worden ist, der hoffentlich durch die Haushaltsdebatte mit heiler Haut durchkommt. Dieser Betrag wird es unserer Wirtschaft unter Umständen ermöglichen, in ganz verschwindendem Umfang das gleiche zu tun, was die Russen tun.
    Werfen wir einen Blick in die Sowjetzone. An der Technischen Hochschule Dresden studieren heute allein 10 000 Studenten, sämtlich ohne Studiengelder bei freier Verpflegung und freier Wohnung in neuerbauten Studentenheimen. Darüber hinaus bekommen die bedürftigen Studenten noch besondere Barvergütungen. Die Institute sind auf das modernste eingerichtet, die Professoren bestens dotiert. Die Etats, die die Institute für Anschaffungen haben und die in Westmark bereitgestellt werden, übersteigen die unseren um das Zehn- bis Zwanzigfache. In den letzten Jahren wurde an die Technische Hochschule Dresden eine aus vier großen Gebäudekomplexen bestehende Luftfahrtakademie angegliedert. Das neue Mathematisch-Physikalische Institut besteht ebenfalls aus vier großen Blöcken. Dazu kommen ein neues Verkehrstechnisches Institut, ein neues Physikalisches Institut usw.
    Der Nachwuchs an Studierenden kommt nicht nur von den höheren Lehranstalten, er kommt auch von den sogenannten Bauern- und Arbeiterakademien, die es besonders qualifizierten Jungarbeitern und Bauern ermöglichen, das Abitur nachzumachen.
    Jedenfalls gibt es in der Sowjetzone wohl kaum Studierende, die in der Zwangslage sind, sich durch einen Haupt- oder Nebenberuf, durch Nacht- oder Ferienarbeit ihr Studium zu verdienen,

    (Abg. Dr. Schmid [Frankfurt] : Das ist keine schlechte Methode!)

    wie dies bei uns noch bei mehr als der Hälfte aller Studierenden nötig ist. Wir wissen alle, daß dadurch das Selbständigkeitsgefühl, die Konzentration und die Gesundheit der Studierenden nicht gebessert wird.
    Aber Gott sei Dank ist auch in der westlichen Welt einiges im Aufbruch. Den Erfolg sehen wir zum Teil in England. Die englische Regierung will zur Förderung der Ausbildung von Technikern in den nächsten fünf Jahren 80 Millionen Pfund zusätzlich ausgeben, und zwar für den Bau von neuen Technical Colleges. Die Regierung hat es ferner in die Hand genommen, Aufklärungsmaßnahmen für die Eltern und die gesamte Öffentlichkeit einzuleiten, damit die Begabten die neugeschaffenen Möglichkeiten auch wirklich ausnutzen. Sie appelliert dabei an die Industrie, daß immer mehr gute Mitarbeiter für eine zeitweise Lehrtätigkeit beurlaubt werden.
    Ich glaube, Ihnen mit meinen Vorrednern dargetan zu haben, daß ein neuer großer Schritt kommen muß und daß die Lösung solcher Lebensfragen nur mit ganz außergewöhnlichen Mitteln möglich sein wird. Wohin kommen wir, wenn die Tatsachen nur erkannt und keine Folgerungen daraus gezogen werden! Wenn bei einer kürzlichen Zusammenkunft der deutschen Gießerei-Industrie resigniert festgestellt wurde, daß einem ungedeckten Bedarf von 550 Gießerei-Ingenieuren in der Bundesrepublik nur 60 Angebote gegenüberstanden. also 60 verfügbare Ingenieure, dann müssen wir uns doch wohl überlegen: Wohin kommen ganze Industriezweige, wenn sie keinen technischen Nachwuchs bekommen, der sie wirklich fördern kann?
    Wir wissen auch, daß die Zahl der Ingenieure wesentlich schneller ansteigen muß als die Zahl der Bevölkerung und fast so schnell wie die Produktion von Gas und Strom. Es wurde vorhin schon gesagt, daß, je arbeitsteiliger, je moderner, je rationalisierter eine Wirtschaft ist, um so stärker die Spanne zwischen Handarbeiter und Ingenieur zusammenschrumpft. Wir werden vielleicht einmal das Verhältnis 1 : 1 haben müssen, daß ein Handarbeiter und ein Ingenieur sich gegenüberzustehen haben. Es ist also falsch, bloß die Schulentlassenen zu zählen und die übrigen Disziplinen auf der einen Seite und auf der anderen den technischen Bedarf zu sehen. Der Bedarf an technischem Nachwuchs steigt in einer ganz anderen Proportion als die Zahl der Bevölkerung und die Zahl der Schulentlassenen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Der Nachholbedarf, der sehr schwer abzuschätzen ist — wahrscheinlich einige Tausend — muß also von Jahr zu Jahr eine Steigerung um etwa 4 % erfahren. So ist es nach den Errechnungen des Vereins Deutscher Ingenieure. Man kann, abgesehen von dem Nachholbedarf, mit einem jährlichen Fehlbedarf von nahezu 5000 Ingenieure rechnen. Wo wir dann in zehn Jahren stehen, kann sich jeder selbst ausrechnen.
    Wir können noch nicht ermessen. ob nicht unsere bisherigen, sehr vorsichtigen Bedarfsprognosen wesentlich durch ein immer radikaleres Vordringen der Mechanisierung und Automatisierung der Arbeitsvorgänge gestört werden. Wir können auch schwer Prognosen über den Bedarf an ReaktorIngenieuren machen, einen Bedarf, der allein für England auf 8000 Menschen geschätzt wird. Wir können nicht klar übersehen, welcher Ingenieurbedarf bei der Wehrmacht oder einer eventuellen


    (Bender)

    Rüstungsindustrie zusätzlich auftritt und wie viele durch die wiederaufzubauende Zivilluftfahrt gebunden werden; aber auch hier kann man sicher von Tausenden sprechen. Wir wissen noch nicht, ob die schüchternen Versuche der Abwerbung deutscher Ingenieure zur ausländischen Konkurrenz, die heute auch schon erwähnt wurden, Erfolg haben werden. Wir hoffen, daß die Gegenmaßnahmen, die Herr Minister Schröder erwähnte, auf jeden Fall auf diejenigen einwirken, die schon gegangen sind.
    Man muß nicht einmal Pessimist sein, wenn man für die Bundesrepublik voraussieht, daß die zur Zeit noch konstante jährliche Absolvenz von Ingenieuren sich sogar nach unten entwickeln könnte. So weit darf es aber nicht kommen. Die Kurve muß mit allen nur denkbaren Mitteln energisch nach oben gebogen werden.
    Darf ich Ihnen kurz vor Schluß noch acht Punkte in Stichworten nahebringen, die meiner Ansicht nach zusätzlich zu den Punkten der Großen Anfragen der Beachtung bedürfen.
    1. Es ist Sache des Staates, dafür zu sorgen, daß alle Begabten studieren können, auch wenn im Elternhaus die Mittel fehlen, auch dann, wenn das Elternhaus fehlt.

    (Beifall bei der SPD.)

    2. Für unsere Exportförderung und unsere Exportfähigkeit ist es von größter Wichtigkeit, daß möglichst viele Ausländer bei uns studieren, vor allem aus den sogenannten unterentwickelten Ländern, die ja unsere Kunden der Zukunft sein werden, wenn wir es geschickt anfangen und wenn wir ihnen mit den Maschinen die Menschen liefern, die diese Maschinen zu bedienen verstehen.
    3. Zur Erleichterung des Studiums und zur Ausbildung dessen, was die Engländer den common sense nennen, muß mit der Schaffung neuer Studienplätze die Schaffung von neuzeitlichen Studentenwohnheimen parallel laufen.
    4. Ohne viele Kosten läßt sich heute schon folgendes durchführen. Vor allem die Hochschulen sollten sich vom ersten bis zum letzten Semester auf eine fundierte Grundlagenausbildung konzentrieren bei voller Wiederherstellung der akademischen Freiheit, der Möglichkeit der Persönlichkeitsentfaltung und der Erweiterung der Allgemeinbildung. Daraus ergibt sich, daß man die Vermittlung von speziellen Erfahrungen ganz der Praxis überläßt und die jungen Menschen nach Abschluß der normalen Ingenieur- oder Hochschulprüfung so bald wie möglich in eine echte Verantwortung in der Praxis stellt.
    5. Die Zahl der Studienrichtungen muß begrenzt werden. Man überfordert die Studenten, wenn man ihnen nach Vollendung des halben Studiums die Wahl zwischen X Studienrichtungen zumutet, deren Chancen in der Zukunft sie gar nicht beurteilen können. Es ist ein Unding, wenn Technische Hochschulen für Maschinen-Ingenieure bis zu zehn Studienrichtungen anbieten.
    6. Es wäre ein Unding, mit zunehmender naturwissenschaftlicher Erkenntnis und deren technischer Anwendung die Studienzeit proportional anwachsen zu lassen. Man kann große Teile dessen, was heute über Kernphysik populärwissenschaftlich verbreitet wird, in den höheren Schulen oder in den letzten Klassen der Grundschulen bereits vermitteln. Damit braucht man nicht die Universität zu belasten. Man muß auch darauf sehen, daß
    die Studenten die beste und leistungsfähigste Zeit 1 ihres Lebens — die geht nur bis zum 35. Lebensjahre! — entsprechend ausnutzen. Es ist erschrekkend, daß die Statistiken großer Firmen und auch des VDI nachweisen, daß die technisch-erfinderische Fähigkeit des Menschen bis zum 35. Lebensjahr ansteigt und dann absinkt. Was hat es für einen Sinn, wenn man jemand zehn oder fünfzehn Jahre oder mit der Grundschule zusammen 22 oder 25 Jahre nur rezeptiv tätig sein läßt, so daß dann die Klimax seiner Fähigkeiten bereits in die Zeit fällt, wo er endlich der Praxis dienstbar sein kann.
    7. Mit Hilfe der Berufsberatung, der Presse, des Rundfunks und des Werbefilms müßten ein ausreichender Zustrom zu den technischen Berufen und die entsprechenden Studienmöglichkeiten propagiert werden.
    8. Meine Herren von der Sozialdemokratie, seien Sie mir nicht böse; ich meine es wirklich gut. Das, was Ihre Gewerkschaften für die Handarbeiter geleistet haben, das müßte einmal jemand in genau so straff organisierter Form für die geistigen Arbeiter tun.

    (Zuruf von der SPD.)

    — Ich sehe mit Freuden, daß Sie mir zunicken. Es besteht ja tatsächlich kein Anreiz mehr, die Investitionen für ein Studium oder auch nur für eine Lehre aufzuwenden, da der Angelernte leicht zu ähnlichen Einkommensbedingungen gelangt, ohne irgendein Studium oder eine Lehre durchgemacht zu haben. Die Dotierung der geistigen Berufe muß also entnivelliert werden, und die Begabten und Einsatzfreudigen sollten in möglichst jungen Jahren Einkommen erreichen, die ihnen auch die Befriedigung ihrer kulturellen Lebensbedürfnisse und die Ausweitung ihres Spektrums durch Reisen usw. ermöglichen.
    Hierzu gehört auch eine Neugestaltung der Tarifordnungen, die zwar praktisch heute vielfach überschritten werden, aber doch dokumentieren, daß die geistige Arbeit geringer, jedenfalls nicht höher bewertet wird als die Handarbeit. Hierzu gehört vor allem aber auch die Elite der Erziehenden. Der Beruf des Lehrers, gleichgültig ob an der Volksschule, an der Mittelschule, in der höheren Berufsausbildung, der Universität oder der Hochschule, muß materiell so reizvoll werden, daß die Besten unseres Volkes sich das Lehren, oft verbunden mit der Forschung, als befriedigende Lebensarbeit wählen.
    Meine Damen und Herren, ich komme zu einem Schlußwort, das an die Anfangsworte meines Kollegen G r a f anknüpft. Herr Graf hat Ihnen an Hand von arithmetischen Ziffern ein Kurvenpaar entwickelt. Er hat Ihnen dargelegt, wie sich die Zahlen der Absolventen des Studiums der technischen Wissenschaften vor allem in der UdSSR und den USA zueinander verhalten. Ich habe dieses Kurvenpaar hier graphisch vor mir. Man sieht da, daß die Zahlenkurve der Absolventen der Technischen Hochschulen Amerikas in der Zeit von 1950 bis 1955 von links oben nach rechts unten verläuft. In der gleichen Zeit verläuft die Kurve der Absolventen der technischen Institute der UdSSR von links unten nach rechts oben. Die amerikanische Neigung zu den technischen Berufen geht abwärts, und die russische geht aufwärts. Die beiden Kurven kreuzen sich ungefähr im Jahre 1953.


    (Bender)

    Meine Freunde und ich sind nicht der Meinung, das zwischen Kultur und Technik unmittelbar begriffliche Interdependenzen bestehen. Es hat lange Zeiten menschlicher Kultur gegeben, in denen von der Technik noch nichts bekannt war. Wir glauben aber wohl, daß ein gewisser Volkswohlstand, ein gewisser zivilisatorischer Unterbau notwendig ist, damit in unserer hochtechnisierten Zeit Kultur überhaupt existieren kann. In diesem Sinne möchte ich sagen: Sorgen wir in diesem Hause von allen Fraktionen dafür, daß dieses Kurvenkreuz, das ich Ihnen eben darzustellen versuchte, nicht zum Symbol werde für den dann wirklich unentrinnbaren Untergang des Abendlandes mit all dem, was wir lieben und verehren und was unser Leben lebenswert macht.

    (Beifall in der Mitte und rechts und bei einigen Abgeordneten der SPD.)