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    2. Deutscher Bundestag — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1956 7833 148. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1956. Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderung von Forschung und Wissenschaft durch den Bund (Drucksache 2326) in Verbindung mit der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Nachwuchsmangel in technischen und naturwissenschaftlichen Berufen (Drucksache 2330, Umdruck 614) und mit der Großen Anfrage der Abg. Dr. Graf (München), Bender, Höcherl, Donhauser u. Gen. betr. Förderung des technischen Nachwuchses (Drucksache 2374) . . . 7834 B, 7835 C Dr. Menzel (SPD) 7834 B Kahn-Ackermann (SPD), Anfragender 7835 C Dr. Ratzel (SPD), Anfragender . . 7843 C Dr. Graf (München) (CDU/CSU), Anfragender 7847 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 7848 A, 7855 A Bender (CDU/CSU) 7850 B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 7853 A Pusch (SPD) 7855 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 7858 A Dr. Strosche (GB/BHE) 7858 B Gaul (FDP) 7860 D Reitzner (SPD) 7862 B Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 7863 B Frau Vietje (CDU/CSU) 7864 B Überweisung des Antrags Umdruck 614 an den Ausschuß für Kulturpolitik . . 7865 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1956/57 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1956/57) (Drucksache 2381); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 2426) 7834 C Dr. Horlacher (CDU/CSU), Berichterstatter 7834 C Beschlußfassung 7834 D Große Anfrage der Abg. Ruhnke, Geiger (München), Dr.-Ing. Drechsel, Elsner, Dr. Schild (Düsseldorf) u. Gen. betr. Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke (Drucksache 1657) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Ruhnke, Schwann, Dr. Bartram, Geiger (München), Dr. Gülich, Elsner, Dr. Elbrächter, Dr.-Ing. Drechsel, Dr. Schild (Düsseldorf) u. Gen. betr. Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke (Drucksache 1734) . 7835 B, 7865 A Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 7835 B, 7865 A Beratung abgesetzt 7865 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmer des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Drucksache 986); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) (Drucksache 2387, Umdrucke 613, 617) 7865 B Scheppmann (CDU/CSU): als Berichterstatter 7865 B Schriftlicher Bericht 7887 C als Abgeordneter . . . . 7870 D, 7873 A Dr. Deist (SPD) . . 7866 C, 7877 D, 7879 D, 7884 D Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . . 7867 B Sträter (SPD) 7867 D, 7873 D Dr. Bürkel (CDU/CSU) 7868 A Bergmann (SPD) . . .. . . . . . 7869 C Dannebom (SPD) 7872 A, 7873 B Sabel (CDU/CSU) . . 7872 D, 7876 C, 7879 B, 7882 B Dr. Pohle (Düsseldorf) (CDU/CSU) . 7874 C, 7884 B, 7885 A Wittrock (SPD) 7878 B, 7885 D Hoogen (CDU/CSU) 7878 B Dr. Elbrächter (DP) 7878 D, 7883 B Vizepräsident Dr. Schmid 7880 A Scheel (FDP) 7883 A Kutschera (GB/BHE) 7885 B Dr. Berg (DA) 7885 C Abstimmungen . . . . . . . . . 7867 C, 7869 A, 7871 D, 7873 C, 7878 C, 7879 C, 7886 C Nächste Sitzung, - Tagesordnung 7886 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7886 B Anlage 2: Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage betr. Nachwuchsmangel in technischen und naturwissenschaftlichen Berufen (Umdruck 614) 7887 A Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Drucksache 2387) . . . . 7887 C Anlage 44: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Umdruck 613) 7891 B Anlage 5: Änderungsantrag des Abg. Dr. Elbrächter zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Umdruck 617) 7892 A Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Arndt 8. 6. Dr. Atzenroth 16. 6. Dr. Becker (Hersfeld) 8. 6. Fürst von Bismarck 8. 6. Blachstein 30. 6. Böhm (Düsseldorf) 9. 6. Brandt (Berlin) 9. 6. Dr. Brühler 16. 6. Dr. Dittrich 30. 6. Engelbrecht-Greve 8. 6. Etzenbach 7. 6. Feldmann 30. 6. Feller 8. 6. Gräfin Finckenstein 8. 6. Gedat 30. 6. Frau Geisendörfer 9. 6. Giencke 8. 6. Dr. Gille 16. 6. Grantze 8. 6. Dr. Hellwig 16. 6. Hepp 9. 6. Höfler 7. 6. Jacobs 7. 6. Dr. Jaeger 9. 6. Frau Kalinke 8. 6. Karpf 7. 6. Kiesinger 8. 6. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Kipp-Kaule 9. 6. Dr. Köhler 16. 6. Dr. Königswarter 8. 6. Frau Korspeter 9. 6. Kraft 16. 6. Kühlthau 7. 6. Kühn (Köln) 7. 6. Lahr 7. 6. Leibfried 8. 6. Lemmer 8. 6. Lulay 30. 6. Massoth 7. 6. Meitmann 15. 7. Mensing 8. 6. Metzger 9. 6. Dr. Miessner 7. 6. Dr. Mocker 8. 6. Moll 23. 6. Morgenthaler 8. 6. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 30. 6. Neumann 9. 6. Dr. Orth 7. 6. Peters 15. 7. Dr. Pferdmenges 9. 6. Putzig 7. 6. Dr. Rinke 15. 6. Runge 16. 6. Schrader 8. 6. Frau Dr. Schwarzhaupt 7. 6. Dr. Seffrin 30. 6. Seither 8. 6. Seuffert 7. 6. Siebel 9. 6. Dr. Starke 31. '7. Stauch 27. 6. Frau Dr. Steinbiß 7. 6. Stiller 7. 6. Struve 8. 6. Stücklen 7. 6. Thieme 7. 6. Unertl 8. 6. Voss 7. 6. Dr. Weber (Koblenz) 8. 6. Dr. Welskop 7. 6. Dr. Will 8. 6. Frau Wolff (Berlin) 10. 6. b) Urlaubsanträge Frau Heise 5. 7. Dr. Stammberger 16. 6. Anlage 2 Umdruck 614 (Vgl. S. 7843 C, 7860 B, 7865 A) Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 2330) betreffend Nachwuchsmangel in technischen und naturwissenschaftlichen Berufen (Umdruck 614). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, I. gemeinsam mit den Ländern a) eine Statistik für das gesamte Bundesgebiet zu erstellen, die einen Überblick über die Entwicklung des Bestandes der verschiedenen Gruppen von Ingenieuren und Naturwissenschaftlern gibt; b) eine Vorausschau für unseren Nachwuchsbedarf an Ingenieuren und Naturwissenschaftlern zu erarbeiten; c) eine Statistik für das gesamte Bundesgebiet zu erstellen, die einen Überblick über die Entwicklung der Aufwendungen für Forschung, Lehre und Studium gibt, wobei auch die Aufwendungen der nichtöffentlichen Hand zu erfassen sind; d) die notwendigen Maßnahmen zu beraten 1. für die Anpassung des Umfanges und der Ausstattung unserer Institute für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben und unserer technischen Bildungsanstalten, insbesondere unserer Ingenieurschulen, an den jetzigen und zukünftigen Bedarf, 2. für eino icheitliche Gestaltung der Zulassungsbedingungen und der Lehrpläne an den Ingenieurschulen, insbesondere im Hinblick auf eine stärkere Pflege der wissenschaftlichen Grundlagen und auf eine Reduzierung der Wochenstundenzahlen, 3. für die Schaffung solcher finanzieller und sonstiger Arbeitsbedingungen für die wissenschaftlichen Kräfte an den Forschungsinstituten und für die Lehrkräfte an den technischen Bildungsanstalten, daß ein ausreichender Zustrom qualifizierter Lehrkräfte gesichert ist und das Zahlenverhältnis von Studierenden und Lehrkräften verbessert wird, 4. für die Anerkennung der Forschungs- und Ingenieurtätigkeit im gesamten öffent. lichen Dienst durch eine entsprechende Einstufung in der Besoldungsordnung, 5. für die Ausschöpfung unseres Begabtenpotentials durch eine ausreichende Begabtenförderung, 6. für eine Überwindung unseres akuten Mangels an Atomphysikern und Atomtechnikern; II. einen ausreichenden Betrag für die Unterstützung und Koordinierung entsprechender Maßnahmen der Länder in den Bundeshaushalt einzusetzen. Bonn, den 6. Juni 1956 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Drucksache 2387 (Vgl. S. 7866 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Drucksache 986). Berichterstatter: Abgeordneter Scheppmann Der Bundestag hat mit Beschluß vom 19. November 1954 den von den Abgeordneten Sabel, Even, Scheppmann, Schneider (Hamburg), Voß und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie - Drucksache 842 - und den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie - Drucksache 986 - dem Ausschuß für Arbeit (federführend) sowie - zur Mitberatung - den Ausschüssen für Rechtswesen und Verfassungsrecht und für Wirtschaftspolitik überwiesen. Der beteiligte Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht schloß seine Beratungen am 14. Dezember 1955 ab und stellte fest, daß der Regierungsentwurf weder eine Vergesellschaftung im Sinne des Art. 15 GG noch eine entschädigungspflichtige Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG beinhaltet. Im übrigen stimmte der Ausschuß dem Regierungsentwurf - Drucksache 986 - zu, ohne Abänderungsanträge zu stellen. Der Antrag der Abgeordneten Sabel und Genossen - Drucksache 842 - wurde nach Annahme des Regierungsentwurfs abgelehnt. Der beteiligte Ausschuß für Wirtschaftspolitik beendete seine Beratungen am 25. Mai 1955. Auch dieser Ausschuß stimmte grundsätzlich dem Regierungsentwurf zu, machte jedoch mehrere Ab- (Scheppmann) änderungsvorschläge, die, wie sich aus der Einzeldarstellung unten ergibt, zum Teil vom federführenden Ausschuß für Arbeit übernommen wurden. Der federführende Ausschuß für Arbeit hat am 11. Februar 1955 Vertreter der beteiligten Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Wirtschaftsverbände angehört. Dabei kam die Unterschiedlichkeit der Auffassungen zu dem vorliegenden Gesetzesvorhaben besonders plastisch zum Ausdruck. Auch der federführende Ausschuß hat seine Beratungen auf der Grundlage des . Regierungsentwurfs — Drucksache 986 — durchgeführt und ist dem Antrag der Abgeordneten Sabel und Genossen — Drucksache 842 — insoweit nicht gefolgt, als dieser Entwurf auch Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes vom 21. Mai 1951 über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ändern wollte. Vielmehr beschloß der Ausschuß, die Mitbestimmung in ihrem derzeitigen Bereich unverändert zu belassen. Die Beratungen wurden in zwei Lesungen durchgeführt. Zu den nicht nur gesetzestechnischen Änderungen am Regierungsentwurf wird in den nachstehenden Bemerkungen zu den einzelnen Vorschriften hingewiesen. Zu §1 An die Stelle des im Regierungsentwurf verwandten Begriffs „Organvertrag" hat der Ausschuß den Begriff „Organschaftsverhältnis" gesetzt und diesen Begriff in einem neu eingefügten Absatz 2 erläutert. Durch diese Änderung soll sichergestellt werden, daß das vorliegende Gesetz auf Obergesellschaften Anwendung findet, die mindestens ein mitbestimmtes Unternehmen auf Grund einer Vereinbarung in der Weise beherrschen, daß das abhängige Unternehmen in seiner Geschäftsführung den Weisungen des herrschenden Unternehmens unterworfen ist. Dabei soll es nicht darauf ankommen, ob ein solcher Organvertrag aus steuerlichen Gründen abgeschlossen ist bzw. ob die durch einen solchen Vertrag eröffneten steuerlichen Vergünstigungen auch tatsächlich in Anspruch genommen sind. Auch die Form, in der eine solche Vereinbarung abgeschlossen ist, soll unerheblich sein. Dagegen hat der Ausschuß den Vorschlag der Minderheit nicht übernommen, ein für die Anwendung des Gesetzes ausreichendes Beherrschungsverhältnis schon dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen des § 15 des Aktiengesetzes vorliegen. Die Minderheit begründete ihren Antrag damit, daß es häufig schwer sein würde, das Vorliegen eines auf Vereinbarung beruhenden Organschaftsverhältnisses nachzuweisen und daß auch andere Beherrschungsverhältnisse denkbar seien, bei denen die tatsächliche Einflußnahme der Obergesellschaft ähnlich stark sei wie im Falle des vereinbarten Organschaftsverhältnisses. Die Mehrheit war demgegenüber der Ansicht, daß durch die paritätische Zusammensetzung der Aufsichtsräte und die Bestellung des Arbeitsdirektors im Vorstand der mitbestimmten Untergesellschaft dem Mitbestimmungsanliegen gegenüber allen letztlich auf der Beteiligung am Kapital beruhenden Leitungsbefugnissen genügend Rechnung getragen sei; eine Aushöhlung dieser Mitbestimmung könne nur dann befürchtet werden, wenn ein auf Vereinbarung beruhendes Organschaftsverhältnis der oben dargestellten Art das abhängige Unternehmen seines eigenen Willens beraube. Zu §2 Die Vorschrift wurde unverändert aus dem Regierungsentwurf übernommen. Zu §3 Während sich der Ausschuß darüber einig war, daß Voraussetzung für die Einführung des verstärkten Mitbestimmungsrechts in der Obergesellschaft sein solle, daß der überwiegende Unternehmenszweck des Konzerns durch die mitbestimmten Konzernunternehmen gekennzeichnet sei, bestanden grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten über die Abgrenzungskriterien. Die Minderheit schlug vor, die verstärkte Mitbestimmung dann in der Obergesellschaft einzuführen, wenn die Zahl der Arbeitnehmer der mitbestimmten Konzernunternehmen die Zahl der Arbeitnehmer der übrigen Konzernunternehmen übersteigt. Hilfsweise stellte die Minderheit zur Erwägung, die Abgrenzung durch einen Vergleich der Lohnsummen zu gewinnen. Zur Begründung ihres Antrages wies die Minderheit darauf hin, daß die Mitbestimmung zugunsten der Arbeitnehmer eingeführt sei und daß eine Abstellung auf die Arbeitnehmerzahlen oder auf die Lohnsummen eine äußerst einfache Berechnungsweise abgebe. Die Mehrheit lehnte diese Anträge der Minderheit aus der Erwägung ab, daß es nur dann verantwortet werden könne, die Obergesellschaft eines Konzerns der Mitbestimmung zu unterwerfen, wenn die wirtschaftliche Leistung des Konzerns der eines mitbestimmten Unternehmens in etwa gleichkomme, d. h. wenn die im Konzern getätigte Wertschöpfung ein Übergewicht der mitbestimmten Seite aufweise. Die Mehrheit hielt den Vorschlag der Bundesregierung zur Ermittlung dieser Wertschöpfung über die modifizierten Umsätze für brauchbar und fügte in Übereinstimmung mit dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik weitere Verfeinerungen dieses Umsatzkriteriums ein. Dies geschah insbesondere durch die Feststellung, daß auch Aufwendungen für Betriebsstoffe und für Fremdleistungen von den Umsätzen abzusetzen sind und daß die Vorschriften über die Sonderbehandlung von Handelsumsätzen nicht nur für solche Umsätze reiner Handelsunternehmen sondern auch für handelsmäßige Umsätze produzierender Konzernunternehmen angewandt werden. Unter Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen versteht der Ausschuß das gesamte Einsatzmaterial einschließlich bezogener Teile, Brennstoffe, Energie sowie Werksgeräte und Ersatzteile. Der so gefundene Schlüssel kommt nach Auffassung des Ausschusses der Wertschöpfung (Nettoproduktionswert) so nahe, daß auf weitere Verfeinerungen verzichtet werden konnte. Insbesondere glaubte der Ausschuß, daß es im Rahmen der betrieblichen Kostenrechnungen ohne große Schwierigkeiten möglich sein dürfte, festzustellen, welche Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Fremdleistungen in den getätigten Umsätzen tatsächlich enthalten sind, so daß eine Berichtigung der Umsätze um die Veränderungen in den Lagerbeständen an Fertig- und Teilfabrikaten nicht deshalb vorgeschrieben werden muß, um den so berichtigten Umsätzen die vollen im Berechnungszeitraum entstandenen Aufwendungen für solche abzugsfähigen Stoffe und Leistungen gegenüberstellen zu können. Aus ähnlichen Erwägungen sah der Ausschuß davon ab, den Abzug auch der Abschreibungen auf das betriebliche Anlagevermögen vorzuschreiben. (Scheppmann) Zu § 3a Die Vorschrift stellt eine Erweiterung des § 3 Abs. 3 der Regierungsvorlage dar, die sich dadurch von dem Regierungsvorschlag unterscheidet, daß der Bericht des Abschlußprüfers über das Umsatzverhältnis nicht Bestandteil des Prüfungsberichts nach § 139 des Aktiengesetzes ist. Der Ausschuß war andererseits der Auffassung, daß der Abschlußprüfer über seine Ermittlungen und deren Grundlagen den Verwaltungsträgern des herrschenden Unternehmens einen besonderen Bericht vorlegen sollte. In Absatz 4 wurde der Möglichkeit Rechnung getragen, daß der Aufsichtsrat Bedenken gegen die vom Prüfer getroffene Feststellung über das Umsatzverhältnis hat. In diesem Falle hat der Prüfer auf Verlangen des Aufsichtsrats seine Feststellungen nochmals zu überprüfen und einen erneuten Bericht vorzulegen. Die Verständigung der Betriebsräte (Gesamtbetriebsräte) der Konzernunternehmen sowie der entsendungsberechtigten gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen erfolgt nicht durch den Abschlußprüfer, sondern durch den Vorstand des herrschenden Unternehmens. Dabei ist außer dem Umsatzverhältnis die abschließende Stellungnahme des Aufsichtsrats (einschließlich etwaiger Einwendungen) mitzuteilen. Zu §4 Während der Regierungsvorschlag vorsah, daß der Aufsichtsrat nach dem Vorbild des Mitbestimmungsgesetzes in der Regel aus 11 Mitgliedern bestehen sollte, hat der Ausschuß die Mindestzahl der Mitglieder auf 15 erhöht, da es sich bei den in Frage kommenden Konzernen in aller Regel um besonders kapitalstarke Unternehmen handelt und eine Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder sowohl für die Kapitalseite als auch die Arbeitnehmerseite die Möglichkeit gewährt, die vorliegenden Beteiligungsinteressen zu berücksichtigen. Eine entscheidende Abweichung in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats von den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes ergibt sich daraus, daß sich unter den 7 Vertretern der Arbeitnehmer 4 Arbeitnehmer aus den Betrieben der Konzernunternehmen befinden müssen, so daß diese betriebsangehörigen Arbeitnehmervertreter gegenüber den von den Spitzenorganisationen entsandten das zahlenmäßige Übergewicht haben, während nach dem Mitbestimmungsgesetz die Zahl der Vertreter der Spitzenorganisationen überwiegt. Die Minderheit, die bei den Obergesellschaften im wesentlichen das Modell des Mitbestimmungsgesetzes unverändert zur Anwendung bringen wollte, sprach sich auch gegen diese Umkehrung des Stärkeverhältnisses aus. Zu §5 Der Ausschuß folgte mit Mehrheit insoweit der Regierungsvorlage und dem Antrag der Abgeordneten Sabel und Genossen, als er eine Wahl der Arbeitnehmervertreter aus den Betrieben der Konzernunternehmen durch die Hauptversammlung nicht für zweckmäßig hielt. Demgegenüber schlug die Minderheit vor, die Arbeitnehmervertreter in der gleichen Weise durch die Hauptversammlung auf Vorschlag der Arbeitnehmerseite wählen zu lassen, wie dies das Mitbestimmungsgesetz von 1951 in seinem Geltungsbereich vorsieht. Die Mehrheit ging jedoch davon aus, daß seit 1951 das Betriebsverfassungsgesetz in Kraft ist, das in seinen §§ 76 und 77 die unmittelbare Wahl von Arbeitnehmervertretern ohne Einschaltung der Hauptversammlung vorsieht; daher erscheine es zweckmäßig, insoweit der Systematik des letzteren Gesetzes zu folgen, dessen Geltungsbereich die überwiegende Mehrheit sämtlicher Aktiengesellschaften umfaßt. Auch sei der Wert einer etwaigen Wahl durch die Hauptversammlung dadurch in Frage gestellt, daß dieses Gesellschaftsorgan an die Vorschläge der Arbeitnehmerseite gebunden ist. Bei der Entscheidung darüber, welches Gremium zur Wahl der Arbeitnehmervertreter aus den Betrieben der Konzernunternehmen zuständig sein solle, hatte der Ausschuß zu prüfen, ob er sich der Auffassung der Regierungsvorlage anschließen solle, die die unmittelbare Wahl durch sämtliche Arbeitnehmer der Konzernunternehmen vorsieht, oder ob nach dem Vorbild des § 6 Abs. 1 des Mitbestimmungsgesetzes die Wahl den Betriebsräten übertragen solle. Gegen die unmittelbare Wahl durch die Arbeitnehmer aus den Betrieben sprach die Tatsache, daß die Betriebe der in Frage kommenden Konzerne in aller Regel weit auseinander-liegen, so daß eine gemeinsame Meinungsbildung der Arbeitnehmer, ja sogar die Aufstellung geeigneter Vorschlagslisten, kaum erreicht werden könnte. Aber auch gegen die Wahl durch die Betriebsräte sprachen Bedenken; insbesondere ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder bei Großbetrieben verhältnismäßig geringer als bei kleineren Betrieben, so daß ein vergleichbares Gewicht der Stimmen bei der Wahl nicht herbeigeführt werden könnte. Auch würden bei der verhältnismäßig kleinen Zahl von Betriebsratsmitgliedern in Großbetrieben die dort bestehenden Minderheiten nicht genügend zum Zuge kommen. Aus diesen Gründen nahm der Ausschuß den bereits in § 76 Abs. 4 des Betriebsverfassungsgesetzes ausgesprochenen Gedanken der mittelbaren Wahl durch Wahlmänner auf und entwickelte in § 5 ein Wahlmänner-Verfahren, durch das ein besonderer Wahlkörper für die Wahl und Abberufung der Arbeitnehmervertreter aus den Betrieben geschaffen wird. Dieser Wahlkörper wird zahlenmäßig eine Versammlung der Betriebsratsmitglieder nicht wesentlich übersteigen, andererseits sind in ihm die Stimmgewichte so ausgewogen, daß sowohl das Verhältnis zwischen Großbetrieben und Kleinbetrieben als auch zwischen Mehrheiten und Minderheiten in den einzelnen Betrieben in gerechter Weise zum Ausdruck kommt. Die technischen Vorschriften über die Wahl der Wahlmänner und über die Wahl und Abberufung von Arbeitnehmervertretern durch sie wird die Bundesregierung in einer Rechtsverordnung nach § 12 Nr. 1 und 2 regeln. Zu § 5 a Die Vorschrift entspricht § 5 Abs. 2 der Regierungsvorlage. Für die Aufnahme eines eigenen Entsendungsrechts der Spitzenorganisationen ohne Einschaltung der Hauptversammlung sprachen die gleichen Erwägungen, die für die Wahl der Arbeitnehmervertreter durch die Wahlmänner maßgebend waren. Zu § 5b Die Vorschrift entspricht § 5 Abs. 3 der Regierungsvorlage. Absatz 1 wurde eingefügt, um sicherzustellen, daß die Namen der von den Wahlmännern gewählten bzw. von den Spitzenorganisationen entsandten Arbeitnehmervertreter auch tat- (Scheppmann) sächlich allen interessierten Stellen bekannt werden. Die Anfechtungsfrist endet mit Ablauf von 2 Wochen nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Durch diese Vorschrift wird vermieden, daß der Ablauf der Fristen für die einzelnen Betriebe deshalb unterschiedlich ist, weil die örtlichen Stellen die Bekanntmachung der gewählten oder entsandten Personen unterschiedlich vorgenommen haben. Zu § 5 c Die Vorschrift entspricht § 5 Abs. 4 der Regierungsvorlage. Zu §6 Absatz 1: Vgl. die Ausführungen zu § 5. Die in Abs. 2 geregelte Abberufung von Vertretern der Spitzenorganisationen weicht von dem Regierungsvorschlag insoweit ab, als die Spitzenorganisation kein selbständiges Recht zur vorzeitigen Abberufung hat, sondern nur die Befugnis, beim Gericht die Abberufung aus wichtigem Grunde zu beantragen. Für diese Änderungen war die Erwägung maßgebend, daß die Eigenverantwortlichkeit der von Spitzenorganisationen entsandten Arbeitnehmervertreter durch die Möglichkeit der jederzeitigen unbegründeten Abberufung vor Ablauf der Amtsperiode beeiträchtigt werden könnte. Als Absatz 3 hatte die Bundesregierung vorgeschlagen, daß Arbeitnehmervertreter aus wichtigem Grund durch das Gericht abberufen werden können, wenn die Hauptversammlung die Abberufung mit einfacher Stimmenmehrheit verlangt. Der Ausschuß beschloß einstimmig, diese Vorschrift zu streichen, da sie mit dem Grundsatz der Gleichheit von Arbeit und Kapital nicht vereinbar wäre, wenn der Gesetzgeber nicht auch ein entsprechendes Antragsrecht der Arbeitnehmerseite auf Abberufung von Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat vorsehen würde. Zu §§ 7 und 8 Die Vorschriften wurden materiell unverändert aus der Regierungsvorlage übernommen. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hatte dem federführenden Ausschuß empfohlen, im vorliegenden Gesetz die Frage der Beschluß- und Handlungsfähigkeit einschließlich der Ersatzbestellung von Aufsichtsratsmitgliedern nicht nur für die nach diesem Gesetz mitbestimmten Obergesellschaften, sondern für den gesamten Bereich des Aktienrechtes zu regeln. Diese Anregung wurde im federführenden Ausschuß erörtert, jedoch nicht übernommen, da es nicht zweckmäßig erschien, eine solche, das gesamte Aktienrecht betreffende Regelung in ein nur für einen engeren Kreis von Gesellschaften geltendes Spezialgesetz aufzunehmen. Zu § 8a Eine der Kernfragen des vorliegenden Gesetzentwurfs betrifft die Mitbestimmung im Vorstand. Der Regierungsentwurf schreibt die Bestellung des Arbeitsdirektors nicht vor. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme den Arbeitsdirektor vorgesehen, jedoch mit der Einschränkung, daß dessen Vertretungsbefugnis gegenüber den nicht mitbestimmten Konzernunternehmen beschränkt werden könnte. Hiergegen hatte sich die Bundesregierung aus rechtssystematischen Gründen gewandt. Der Entwurf der Abgeordneten Sabel und Genossen schlug vor, einen Arbeitsdirektor dann zu bestellen, wenn das Übergewicht der mitbestimmten Konzernunternehmen 75 v. H. beträgt. Die Minderheit beantragte, die Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes über den Arbeitsdirektor unverändert in das vorliegende Gesetz zu übernehmen. Der Ausschuß ist keinem dieser Vorschläge gefolgt, sondern hat einen Kompromiß zwischen den gerade in der Frage des Arbeitsdirektors stark entgegengesetzten Auffassungen darin gesucht, daß der Arbeitsdirektor zwar als Ressort des Vorstandes gesetzlich festgelegt ist, seine Bestellung sich aber in keiner Weise von der der übrigen Vorstandsmitglieder unterscheidet. Damit glaubt die Mehrheit des Ausschusses einerseits dem sozialen Anliegen nach einer besonderen Betreuung der im Konzern arbeitenden Menschen durch ein Mitglied des Vorstands der Obergesellschaft Rechnung getragen, andererseits die Bedenken gegen die Bindung der Bestellung und Abberufung des Arbeitsdirektors an die Mehrheit der Arbeitnehmervertreter, die gerade bei solchen nur teilweise aus mitbestimmten Unternehmen bestehenden Konzernen verstärkt geäußert wurden, in ausreichender Weise ausgeräumt zu haben. Zu § 9 Die Vorschrift wurde unverändert aus der Regierungsvorlage übernommen. Zu § 10 Auch bei der Gestaltung dieser Vorschrift, die sich mit der Frage des möglichen Übergreifens von Mitbestimmungselementen in die Ausübung reiner Kapitalrechte des herrschenden Unternehmens befaßt, hatte der Ausschuß zwischen mehreren Vorschlägen zu entscheiden. Die Minderheit schlug vor, die Bindung des Vorstandes der Obergesellschaft bei der Ausübung von Anteilseignerrechten an die Weisung der Anteilseignergruppe seines Aufsichtsrats allenfalls bei der Bestellung, Abberufung und Entlastung von Verwaltungsträgern eintreten zu lassen. Das andere Extrem stellte der Vorschlag des wirtschaftspolitischen Ausschusses dar, diese Bindung für alle Fälle der Ausübung solcher Anteilseignerrechte vorzusehen. Der Regierungsvorschlag enthielt demgegenüber einen Katalog derjenigen Gegenstände, bei denen die Bindung eintreten sollte. Der Ausschuß schloß sich im wesentlichen dem Vorschlag der Bundesregierung an. Er hielt es jedoch nicht für erforderlich, daß auch bei der Entscheidung über die Eingehung einer Gewinngemeinschaft eine solche Bindung stattfinden müsse, zumal in aller Regel derartige Gewinn- und Verlustgemeinschaften mit dem herrschenden Unternehmen selbst vereinbart werden, d. h. nur dann möglich sind, wenn der Vorstand im Rahmen seiner Geschäftsführungsbefugnisse (ohne die hier angedeutete Bindung) bereit ist, eine solche Vereinbarung zu treffen. Zu § 11 Die Vorschrift wurde unverändert aus der Regierungsvorlage übernommen. Zu § 12 Auf Anregung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik wurde Buchstabe a des Regierungsvorschlags gestrichen. Es schien nicht erforderlich, die (Scheppmann) Bundesregierung dazu zu ermächtigen, den Kreis derjenigen Aufwendungen, die als Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bei der Modifikation der Umsätze nach § 3 Abs. 2 abzusetzen sind, festzulegen. Die sonstigen Änderungen in § 12 ergeben sich, soweit sie nicht rein gesetzestechnisch sind, aus der Neufassung des § 5. Zu §§ 13 und 14 Die Vorschriften wurden unverändert aus der Regierungsvorlage übernommen. Zu § 14a Die Vorschrift stellt die einzige ausdrückliche Änderung des Mitbestimmungsgesetzes dar. Sie hat jedoch keinerlei materiellrechtliche Bedeutung. Sie soll nur sicherstellen, daß aus der Erwähnung der Abberufungsmöglichkeit für entsandte Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite nach §88 Abs. 5 des Aktiengesetzes in § 4 Abs. 2 des vorliegenden Entwurfs, die in § 11 Abs. 1 des Mitbestimmungsgesetzes versehentlich unterblieben ist, nicht der Schluß gezogen werden kann, als ob es sich bei der Vorschrift des Mitbestimmungsgesetzes um eine bewußte Unterlassung des Gesetzgebers gehandelt habe. Zu § 15 Die Fassung der Vorschrift entspricht im wesentlichen den Vorschlägen des Wirtschaftspolitischen Ausschusses. Im Hinblick auf die lange Dauer der Beratung in den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes erschien es erforderlich, den im § 15 Abs. 1 festzulegenden Termin auf den r 1. Januar 1956 zu legen. Absatz 2 wurde eingefügt, um den Fall zu regeln, daß ein bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht bestehendes Unternehmen unter das Gesetz fällt. Zu §§ 16 und 17 Die Vorschriften wurden unverändert aus der Regierungsvorlage übernommen. Bonn, den 22. Mai 1956 Scheppmann Berichterstatter Anlage 4 Umdruck 613 (Vgl. S. 7866 C ff., 7878 C, 7879 C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Drucksachen 2387, 986). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 2 sind die Worte „auf Vereinbarung beruhendes" zu streichen. 2. § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Der Unternehmenszweck des Konzerns wird durch die unter das Mitbestimmungsgesetz fallenden Konzernunternehmen gekennzeichnet, wenn die Summe der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer dieser Konzernunternehmen mehr als die Hälfte der Summe der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer sämtlicher Konzernunternehmen beträgt. 3. In § 3 a Abs. 1 ist das Wort „Umsatzverhältnis" zu ersetzen durch die Worte „Verhältnis der Lohn- und Gehaltsammen". 4. § 3 a Abs. 5 erhält folgende Fassung: (5) Das zur gesetzlichen Vertretung berufene Organ des herrschenden Unternehmens hat das festgestellte Verhältnis der Lohn- und Gehaltssummen und die abschließende Stellungnahme des Aufsichtsrates unverzüglich den Betriebsräten (Gesamtbetriebsräten) der Konzernunternehmen sowie den nach § 6 Abs. 3 und 4 des Mitbestimmungsgesetzes vorschlagsberechtigten Spitzenorganen der Gewerkschaften mitzuteilen. 5. § 4 erhält folgende Fassung: § 4 (1) Der Aufsichtsrat besteht aus fünfzehn Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus a) sechs Vertretern der Anteilseigner und einem weiteren Mitglied, b) sechs Vertretern der Arbeitnehmer und einem weiteren Mitglied, c) einem weiteren Mitglied. (2) § 4 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 5, 6, 8 und 9 Abs. 2 des Mitbestimmungsgesetzes finden mit der Maßgabe Anwendung, daß die Zahl der gemäß § 6 Abs. 1 und 2 des Mitbestimmungsgesetzes zu wählenden Arbeiter zwei, die Zahl der in § 6 Abs. 3 des Mitbestimmungsgesetzes bezeichneten Vertreter der Arbeitnehmer drei beträgt und daß als „Unternehmen" stets das „Konzernunternehmen" gilt. 6. §§ 5, 5 a und 5 b sind zu streichen. 7. § 5 c erhält folgende Fassung: § 5c Konzernunternehmen im Sinne dieses Gesetzes sind das herrschende Unternehmen und die unter seiner einheitlichen Leitung zusammengefaßten Unternehmen (§ 15 Abs. 1 des Aktiengesetzes). 8. § 6 ist zu streichen. 9. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Gehören dem Aufsichtsrat länger als drei Monate weniger als sieben nach § 5 des Mitbestimmungsgesetzes oder weniger als sieben nach § 6 des Mitbestimmungsgesetzes zu wählende Mitglieder an, so gilt § 89 des Aktiengesetzes entsprechend. 10. § 8 ist zu streichen. 11. § 8 a erhält folgende Fassung: § 8a (1) Für die Bestellung der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs und für den Widerruf ihrer Bestellung gilt § 75 des Aktiengesetzes mit der Maßgabe, daß es zur Bestellung und zum Widerruf der Bestellung einer Zweidrittelmehrheit bedarf. (2) § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Mitbestimmungsgesetzes sind anzuwenden. 12. In § 10 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „oder der nach § 4 Abs. 2 dieses Gesetzes" gestrichen. 13. § 12 ist zu streichen. 14. Unter § 14 sind in § 145 Abs. 1 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten •der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach den Worten „des Aktiengesetzes" das Komma durch das Wort „und" zu ersetzen und die Worte „und die nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie vom ... 1956 (Bundesgesetzbl. I S....)" zu streichen. Bonn, den 6. Juni 1956 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 617 (Vgl. S. 7878 D) Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Elbrächter zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Drucksachen 2387, 986). Der Bundestag wolle beschließen: § 10 erhält folgende neue Fassung: § 10 Die einem Unternehmen, in dem die Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz oder nach § 2 oder nach § 3 dieses Gesetzes ein Mitbestimmungsrecht haben, in einem anderen Unternehmen zustehenden Anteilseignerrechte können durch das zur gesetzlichen Vertretung berufene Organ nur auf Grund von Beschlüssen des Aufsichtsrats ausgeübt werden. Diese Beschlüsse bedürfen nur der Mehrheit der Stimmen der nach § 5 des Mitbestimmungsgesetzes oder der nach § 4 Abs. 2 dieses Gesetzes genannten Mitglieder; sie sind für das zur gesetzlichen Vertretung berufene Organ verbindlich. Bonn, den 7. Juni 1956 Dr. Elbrächter
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort zur Begründung der Großen Anfrage der SPD unter Buchstabe b hat der Abgeordnete Ratzel.
    Dr. Ratzel (SPD), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits seit längerer Zeit bildet die schlechte Lage der deutschen naturwissenschaftlichen Forschung und der Mangel an naturwissenschaftlichen und technischen Nachwuchskräften ein Hauptthema unserer Presse. Wie dringend das Problem des technischen Nachwuchses einer Lösung bedarf, kann man ermessen, wenn man die Stellenanzeigen in den VDI-Nachrichten alle vierzehn Tage liest.
    Der Verein Deutscher Ingenieure hat sich in der Bundesrepublik der verdienstvollen Aufgabe unterzogen, einmal statistische Erhebungen über den Bedarf an technischen Nachwuchskräften anzustellen. Die Denkschrift wurde uns allen — auch der Regierung — vor vier Monaten zugestellt. Soweit mir bekannt ist, hat sich die Bundesregierung mit dieser Frage bisher nicht befaßt; sie hat es auch nicht für notwendig erachtet, dem Verein Deutscher Ingenieure zumindest ihren Dank für die Erhebungen auszusprechen.

    (Hört! Hört! links.)

    Man möchte meinen, der Bundeswirtschaftsminister müßte sehr daran interessiert sein, daß unsere Wirtschaft die erforderlichen qualifizierten Fachkräfte hat. Anscheinend schätzt er aber die Bedeutung solcher Fachkräfte in der Wirtschaft nicht genügend ein.
    Es ist auch bedauerlich, daß die Debatte im Bayerischen Landtag, die von unseren Freunden veranlaßt wurde, nicht dazu geführt hat, die ganze Bedeutung dieses Problems zu erkennen.

    (Abg. Dr. Strosche: Sehr richtig!)

    Auch der Beschluß der Ministerpräsidentenkonferenz in Bad Pyrmont ist im Grunde weiter nichts als ein Auf-die-lange-Bank-Schieben.
    Die Bundesregierung hat uns gebeten, die Behandlung dieser Großen Anfrage bis nach den Sommerferien zurückzustellen. Wir waren der Meinung, daß dazu kein Grund ist. Denn an und für sich hätte die Regierung hier schon etwas tun können. Wir sind zudem der Meinung, daß wir der Regierung vielleicht auch einige vernünftige Anregungen zu geben vermögen.
    Die Naturwissenschaften und die Technik gewinnen deshalb eine immer mehr wachsende Bedeutung, weil sich der zeitliche Abstand zwischen Forschung und technischer Nutzung ständig verringert. Während es vor 100 Jahren von der Entdeckung des Induktionsgesetzes durch Faraday bis zur technisch-wirtschaftlichen Nutzung noch ein halbes Jahrhundert gedauert hat, hat es von der Entdeckung der Kernspaltung durch Otto Hahn bis zu ihrer technisch-wirtschaftlichen Nutzung nur einige wenige Jahre gedauert. Das bedeutet, da dieser Zeitraum ständig mehr zusammenschrumpft, daß man bei der Forschung an dem Mann bleiben muß, wenn man konkurrenzfähig sein und bleiben will. Ich meine, eine Regierung, die hier nicht ihre Aufgabe erkennt und keine Initiative ergreift, sondern die Dinge treiben läßt,


    (Dr. Ratzel)

    handelt fahrlässig und wenig verantwortungsbewußt.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es kommt ein weiteres Problem zu der Forschung hinzu, nämlich die Tatsache, daß im modernen Produktionsprozeß der Anteil der geistigen Arbeit ständig wächst. Die Tätigkeit am Reißbrett und die planende Tätigkeit im technischen Büro nehmen immer größeren Umfang an. Wir sind heute in einer Zeit, wo z. B. das Verkehrs- und Nachrichtenwesen geradezu eine explosionsartige Ausweitung erfährt. Für alle diese Dinge brauchen wir technischen Nachwuchs, brauchen wir Ingenieure.
    Bei uns in der Bundesrepublik kommt in der Maschinenindustrie auf 25 Arbeiter ein Ingenieur, in den USA auf 15 Arbeiter ein Ingenieur und in denselben Industriezweigen in der Schweiz auf 10 Arbeiter ein Ingenieur.

    (Hört:! Hört! bei der SPD.)

    Wenn wir bedenken, daß die Elektronik ständig an Bedeutung gewinnt, dann können wir ermessen, wie auch sie zu einem gesteigerten Bedarf an Ingenieuren beitragen wird. In den USA kommen in der Elektronenindustrie auf einen Ingenieur zweieinhalb Arbeiter. Etwas Ähnliches wird auch uns in den nächsten Jahren bevorstehen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Es ist ganz sicher, daß wir in der Bundesrepublik heute vor allen Dingen auf den Gebieten der Technik, die nicht mehr von den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Vergangenheit profitieren, sondern die auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse der jüngsten Vergangenheit und der Gegenwart angewiesen sind, eine führende Stellung, die wir früher ganz sicher einmal hatten, verloren haben. Es ist ja so, daß man, wenn man jetzt etwas dagegen tun will, Forscher und Ingenieure nicht einfach aus dem Boden stampfen kann, sondern in vielen Jahren heranbilden muß. Deshalb meine ich, der Ruf nach Ingenieuren muß dazu führen, daß wir planvolle Anstrengungen machen. Es ist z. B. wenig planvoll, wenn große Industriefirmen nach Ingenieuren rufen, aber nicht willens sind, genügend Lehrstellen oder genügend Praktikantenplätze einzurichten. Das gehört nun einmal zusammen.
    Zweifellos wird dem Problem des naturwissenschaftlichen und technischen Nachwuchses im Ausland, sowohl im westlichen als auch im östlichen, eine viel größere Bedeutung zugemessen. Mein Freund Kahn-Ackermann hat ja einige Zahlen über den Forschungsaufwand in den USA, in England und in Deutschland genannt. Es ist ganz sicher, daß die Sowjetunion sehr bedeutende Anstrengungen auf naturwissenschaftlich-technischem Gebiet macht. Wir wissen ja, daß die Bolschewiken von Anfang an däs Problem der Technik als solches erkannt haben. Von Lenin soll das Wort stammen, daß ein Techniker zehn Kommunisten wert ist. Wenn wir sehen, daß das ehemals rückständige Rußland heute auf dem Gebiet der Forschung und der Industrie zu den führenden Nationen gehört, dann können wir ermessen, daß man dort dem Problem eine entsprechende Rangordnung zuerkannt hat.
    Es mag hier und dort gesagt werden, daß bei dem Wettlauf zwischen Ost und West der Westen insofern im Vorteil ist, als sich bei ihm die Forschung frei entfalten kann. Das ist ganz sicher richtig.
    Eine Forschung in einem freien Land wird erfolgreicher sein als in einer Diktatur. Aber einfach zu sagen: weil wir ein freies Land sind, wird es bei uns besser gehen, ist etwas zu optimistisch. Man muß auch in der Demokratie etwas für Wissenschaft und Technik tun, denn — wie der Deutsche Stifterverband in seinem letzten Jahrbuch betont hat — von nichts kommt nichts; und das hat er speziell in bezug auf die Bundesrepublik gemeint.
    Mein Freund Kahn-Ackermann hat auf einige Beispiele über die Auswirkungen der Vernachlässigung der Forschung durch die Bundesrepublik hingewiesen. Ich darf hier vielleicht sagen, daß es sehr wünschenswert wäre, wenn der Herr Bundeswirtschaftsminister einmal sehr intensiv den Bericht der Deutschen Forschungsgemeinschaft über die Lage der angewandten Forschung in der Bundesrepublik studieren würde. Das wäre wirklich seine Aufgabe. Denn wenn man diesen von Fachleuten zusammengestellten Bericht liest, muß man trübe in unsere bundesdeutsche Zukunft blicken. Daß z. B., wie man da liest, im wissenschaftlichen Arbeiten über metallische Werkstoffe bis zum Jahre 1939 57 % der Arbeiten deutschen Ursprungs waren, dagegen in dem Zeitraum von 1939 bis 1954 nur noch ganze 13 %

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    — und es ist ja trotz Krieg und trotz Nachkriegszeit auf metallurgischem Gebiet gearbeitet worden —, zeigt, wie wir hier auf einem entscheidend wichtigen Gebiet in Rückstand geraten sind.
    Wie es auf dem Gebiet der Atomtechnik und der Atomforschung aussieht, darüber brauchen wir, glaube ich, keine Worte zu verlieren; wir wissen alle, daß wir da sehr im Hintertreffen sind. Ich habe mich nur über eines gewundert: über den Optimismus des Herrn Bundesministers für Atomfragen, wenn er sagt: Wir können von den USA 95 % der Forschungs- und technischen Erkenntnisse übernehmen. Das glaube ich auch, daß man uns das zur Verfügung stellt. Ich möchte aber fragen: wer sollen denn die Menschen in der Bundesrepublik sein, die diese 95 % der Erkenntnis, die uns die Amerikaner zur Verfügung stellen, übernehmen?

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wenn ich richtig informiert bin, streitet man sich in der Bundesrepublik, ob wir 80 oder 100 Atomexperten haben. In Amerika gibt es 13 500 Kernphysiker, Kernchemiker, -biologen, -mediziner und -ingenieure.

    (Zuruf von der SPD: Siebzig!)

    So etwas braucht seine Zeit, bis die Menschen herangebildet worden sind, und ich meine, wir sollten auf dem Gebiet der Atomtechnik weniger Geschäftigkeit zeigen, uns dafür aber in Ruhe etwas zusammensetzen, um zu überlegen, wie wir dem bedenklichen Mangel an Nachwuchskräften und an Fachkräften abhelfen können. Das scheint mir die Aufgabe des Tages zu sein.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Nun einige Worte zu der Situation des technischen Nachwuchses. In der Bundesrepublik Deutschland sollen nach den Erhebungen des VDI 40 000 Fachschulingenieure fehlen. Ich glaube, es es kommt nicht darauf an, daß man sich hier um einige Tausend streitet; aber es ist ganz sicher, daß dieser große Bedarf an Ingenieuren vorhanden ist.


    (Dr. Ratzel)

    Gestatten Sie mir, einige Worte auch in bezug auf die Ingenieure zu sagen, die in der Bundesrepublik nicht in Arbeit sind. Ich habe vor einigen Tagen ein Schreiben des Landesarbeitsamtes Stuttgart bekommen. Darin wird mir mitgeteilt, daß es im März 1956 in Baden-Württemberg 416 und in der Bundesrepublik 5699 arbeitslose Ingenieure gegeben hat.

    (Hört! Hört! rechts.)

    Das Landesarbeitsamt Stuttgart teilt mir weiter mit, daß es wahrscheinlich Berufsentwöhnte und Ingenieure an der Altersgrenze seien, die heute kaum noch zu vermitteln seien. Ich habe einige Dutzend Briefe von solchen arbeitslosen Ingenieuren. Danach ist man in der Bundesrepublik „berufsentwöhnt", wenn man zehn oder zwölf Jahre Wehrdienst abgeleistet hat und in der Gefangenschaft gewesen ist,

    (Zustimmung bei der SPD und dem GB/BHE)

    und man ist in der Bundesrepublik als Ingenieur an der Altersgrenze — ich kann auch das mit einigen Briefen belegen —, wenn man 45 Jahre alt ist.

    (Abg. Frau Finselberger: Das ist das Problem bei uns!)

    Es ist gelinde gesagt einfach eine Schande, daß in einem Zeitpunkt, wo wir Zehntausende von Ingenieuren suchen, 6000 Ingenieure in der Bundesrepublik ohne Arbeit sind,

    (Zustimmung beim GB/BHE)

    und ich glaube, daß sich daraus für die Regierung und auch für uns eine dringende Aufgabe ergibt, dem abzuhelfen.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Wie sich auf der anderen Seite die Industrie um die Ingenieure bemüht, das kann man erleben, wenn man an einer Ingenieurschule tätig ist. Da kommt z. B. ein Direktor einer großen Firma mit einer Liste, auf der 600 oder 700 Ingenieure stehen, die er sucht, oder es kommt ein Abteilungsleiter, der sagt: Ich möchte am liebsten Ihre Klasse für Elektrotechnik vollständig engagieren. Wenn wir weiterhin beachten, daß die Anfangsgehälter für junge Ingenieure innerhalb von zwei Jahren von etwas über 300 auf über 500 DM im Monat angestiegen sind, dann muß man sagen, daß die Industrie Ingenieure braucht, und dann muß man sich an den Kopf langen, wenn man erfährt, daß in der Bundesrepublik noch 6000 Ingenieure ohne Arbeit sind.
    Das Problem hat noch eine weitere Seite. An unseren Ingenieurschulen im Bundesgebiet kann heute im Durchschnitt nur ein Drittel der Bewerber aufgenommen werden. Es gibt Schulen, z. B. in Dortmund, in Karlsruhe oder in Mannheim, an denen nur jeder fünfte Bewerber aufgenommen werden kann.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Wir haben in Mannheim im vergangenen Februar
    Bewerber abweisen müssen, deren Prüfungsnote
    bei der Aufnahmeprüfung schlechter als 2,5 war.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    4 ist noch eine ausreichende Note. Ich möchte dabei daran erinnern, daß, wenn bei der Zulassung zu den höheren Schulen ein etwas strengerer Maßstab angelegt wird und von hundert Kindern statt bis-
    her 80 nur 75 aufgenommen werden, in der betreffenden Stadt eine kleine Revolution ausbricht und die Ministerien und Beamten gewöhnlich nach einigen Tagen zum Rückzug blasen und entsprechend mehr aufnehmen. Wenn aber in der Bundesrepublik seit mehreren Jahren nur 30 bis 35 % der Bewerber für die Ingenieurschulen aufgenommen werden können, geht man darüber zur Tagesordnung über. Oder man macht es wie das Oskar-von-Miller-Polytechnikum in München. Dort nimmt man alle geeigneten Bewerber auf und bildet dann nicht, wie es normal wäre, Klassen von 35, sondern Klassen von 100 Studierenden. Das kann man bei dem seminaristischen Unterricht der Ingenieurschulen nicht mehr als Ingenieurschule, sondern höchstens noch als Ingenieurfabrik bezeichnen. Ich meine, es wäre doch unsere Aufgabe, darauf hinzuwirken, daß für die Menschen, die sich um das Studium an einer Ingenieurschule bewerben, etwas mehr getan wird; denn es sind in überwiegendem Maße ehemalige Volksschüler und Facharbeiter, für die wir auf dem kulturellen Sektor im Vergleich zu den Gymnasiasten verhältnismäßig wenig ausgeben.
    Noch ein paar Worte über die Stipendien, die an den Ingenieurschulen gewährt werden. Ich möchte, da mein Freund Kahn-Ackermann ausführlich darüber gesprochen hat, nur ein Zahlenbeispiel nennen. An der Schule in Mannheim werden an Begabtenstipendien innerhalb eines Jahres vom Land Baden-Württemberg und von der Stadt Mannheim 10 000 DM ausgegeben. Wenn wir das in Vollstipendien von 170 DM monatlich umrechnen, heißt das, daß von den 300 Studierenden, die aus dem Gebiet Baden-Württemberg stammen — die Pfälzer gar nicht mitgerechnet, die auch dorthin kommen —, fünf ein Vollstipendium erhalten, nicht mehr.

    (Abg. Dr. Schmid [Frankfurt]: Hört! Hört!)

    Auf der anderen Seite können wir beobachten, daß in der sowjetischen Besatzungszone für diese technischen Schulen, zumindest materiell, außerordentlich viel getan wird. In der SBZ studieren in den Abteilungen für Maschinenwesen 10 000, in den entsprechenden Abteilungen der Bundesrepublik nur 13 000 junge Menschen bei einer dreifachen Bevölkerungszahl,

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    und aus unverdächtigen Quellen kann man erfahren, daß 60 % der Studierenden dort Stipendien erhalten. In England erhalten 60 bis 70 % der Studierenden Stipendien. Nur in der Bundesrepublik Deutschland wird auf diesem für uns lebenswichtigen Gebiet wenig oder gar nichts getan.

    (Abg. Dr. Mommer: Leider wahr!)

    Aus diesen Gründen sind wir der Meinung, daß es ungeachtet der von uns voll respektierten Kulturhoheit der Länder Aufgabe auch des Bundes ist, für den naturwissenschaftlich-technischen Nachwuchs einiges zu tun. Ich meine, man müßte bei dieser Materie so etwas wie einen Plan aufstellen, der die Maßnahmen -der Länder koordiniert, so daß meinetwegen in Bayern diese Art von Schulen, in Nordrhein-Westfalen jene Art von Schulen verstärkt wird, damit man bei den geringen Mitteln nicht noch die Kräfte verzettelt. Aber ein solcher gemeinsamer Plan setzt voraus, daß wir sehr konkrete Unterlagen haben. Aus diesem Grunde haben wir einen Antrag eingebracht, in dem wir die Bun-


    (Dr. Ratzel)

    desregierung bitten, die notwendigen statistischen Erhebungen über den gegenwärtigen und über den künftigen Bedarf an Naturwissenschaftlern und Ingenieuren anzustellen. Entsprechend den Ergebnissen dieser Erhebungen müssen wir dann den Ausbau der Institute und des Schulwesens forcieren.
    Weiterhin ist es notwendig, daß wir — wieder durch Erhebungen — ein ganz klares Bild auch darüber erhalten, welchen Bedarf unsere Forschungseinrichtungen an Apparaturen und Instrumenten haben. Nur auf Grund solcher einwandfreier Erhebungen werden wir in der Lage sein, einen sinnvollen Ausbau unseres Forschungswesens voranzutreiben.
    Es wird sich nicht umgehen lassen, die Kapazität der Ingenieurschulen zu erweitern. Der Verein Deutscher Ingenieure ist der Auffassung, daß die Kapazität um mindestens 50 % erweitert werden muß. Eine Erweiterung der Kapazität um 50 % bedeutet grob überschlagen einen Aufwand von etwa 125 bis 150 Millionen DM. Wenn wir bedenken, daß die Länder hier durch die Personalkosten belastet werden, wäre es, meine ich, eine dankenswerte Sache für den Bund, den Ländern hier bei den Baumitteln unter die Arme zu greifen.
    Sicherlich ist es notwendig, auch auf dem Gebiete des Ingenieurschulwesens einiges zu reformieren. Wir müssen endlich einmal dazu kommen, daß wir in der Bundesrepublik einheitliche Zulassungsbedingungen haben, daß wir für gleiche Fachrichtungen einheitliche Lehrpläne haben, daß wir einigermaßen einheitliche Prüfungsordnungen haben. Wir wollen ja auch einem jungen Menschen die Möglichkeit geben, einmal von einer Schule an die andere zu wechseln. Vielleicht muß er es sogar, wenn sein Vater aus irgendeinem Grunde den Wohnsitz wechselt.
    Es ist ganz sicher, daß sich, je stärker die Spezialisierung in der Technik zunimmt, um so mehr die Aufgabe der Schule auf die Ausbildung in den Grundlagenfächern beschränken muß.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Hier, glaube ich, gibt es noch einiges zu tun. Wir müssen den jungen Menschen vor allen Dingen auch Gelegenheit geben, wirklich zu studieren. An einigen Ingenieurschulen umfaßt der Unterricht noch 40 Wochenstunden. Wenn man denselben Umrechnungsschlüssel wie bei den Dozenten nimmt, pro Unterrichtsstunde eine Vorbereitungsstunde, dann heißt das, daß unsere Studenten auf 80 oder 100 Arbeitsstunden in der Woche kommen. Wenn man die jungen Leute beobachtet, dann sieht man, daß sie mit Wissensstoff überfüttert werden und wegen dieser zeitlichen Bedrängung zu einem wirklichen Studium nicht kommen können.
    In dem Zusammenhang ein Wort zu der Großen Anfrage der Abgeordneten der CSU. Ich bin nicht der Meinung, daß wir die Einrichtung großer Abendkurse an den technischen Schulen anstreben sollten. Ich sehe darin — —


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort zur Begründung Ihrer Anfrage und nicht zur allgemeinen Aussprache. Ich bitte das also bis zur allgemeinen Aussprache zurückzustellen.
Dr. Ratzel (SPD), Anfragender: Jawohl. Ich werde also dieses Thema fallenlassen. Ich habe noch einige wenige Dinge zu sagen und möchte Sie nicht mehr allzulange aufhalten. Eine Reduzierung der Wochenstundenzahl ist also dringend erforderlich.
Nun komme ich zu dem Problem der Lehrkräfte. Wenn wir an den technischen Schulen eine gute Lehrkraft haben wollen, dann soll der betreffende Dozent nicht nur ein guter Fachmann, sondern auch ein guter Lehrer sein. Wir verlangen zwei Dinge von ihm, und dafür wird er dann entsprechend schlechter bezahlt. Ich glaube, daß wir in der Zukunft nur dann fähige Lehrkräfte bekommen, die wir im Interesse der Sache brauchen, wenn man der Bezahlung der Lehrkräfte etwas mehr Aufmerksamkeit widmet. Wenn, wie wir hoffen, sehr bald die Altersversorgung der Angestellten verbessert wird, dann wird einer der wenigen Anreize, noch in den Lehrberuf hineinzugehen, für solche Ingenieure und Techniker wegfallen.
Nun noch ein Punkt, der mit der Besoldung zusammenhängt! Es ist in Deutschland so — ich glaube, da sind wir uns einig —, daß die wissenschaftlich-technische Tätigkeit viel zuwenig geachtet wird. Der Staat insbesondere schenkt der technischen Arbeit, der Arbeit des Ingenieurs im besonderen, zu wenig Beachtung. Ich meine, es ist eine dringliche Angelegenheit, daß in dem Bundesbesoldungsgesetz der Entwicklung, die auf dem Ingenieurgebiet stattgefunden hat, Rechnung getragen wird, daß man also die Ingenieure auch entsprechend ihrer Tätigkeit besoldet.
Das hat ja nicht nur damit zu tun, daß es sich um eine gerechte Entlohnung handelt, sondern wir müssen auch daran denken, wieviel Geld des Staates und auch der Gemeinden durch die Hände der Ingenieure geht. Bei ungenügender Bezahlung durch den Staat können nur die schlechtesten Ingenieure für ihn engagiert werden. Wenn ein junger Mensch mit 22, 23 Jahren vom Vater Staat 350 Mark geboten bekommt — die Bundesbahn zahlt ihm, glaube ich, überhaupt nur 170 Mark Ausbildungsbeihilfe nach dreijährigem Studium —, und er bekommt auf der anderen Seite von einer Großfirma 550 Mark im Monat geboten, dann ist es ganz klar, daß die Industrie allein den Rahm abschöpft und daß in Zukunft nur noch die Schlechtesten zum Staat gehen.
Wenn wir bedenken, daß auf dem Gebiet des Verkehrswesens in den nächsten zehn Jahren 20 oder 25 Milliarden ausgegeben werden sollen, dann erkennt man, wie wichtig es doch ist, daß wir tüchtige Ingenieure haben, die diese Milliardenbeträge sinnvoll anlegen. Deshalb, meine ich, sollten wir darauf achten, daß das, was im Besoldungsgesetzentwurf des Finanzministeriums noch nicht enthalten ist, verwirklicht wird: eine Entlohnung der Ingenieure, die ihrer Tätigkeit entspricht.
Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, komme ich zum Schluß meiner Ausführungen. Ich meine, daß es sich bei der Aufgabe, die uns hier gestellt ist, nicht um die Aufgabe einer Partei allein handelt, sondern daß es sich um die Aufgabe des ganzen deutschen Volkes handelt, hier mitzuhelfen, damit Deutschland auf dem naturwissenschaftlich-technischen Sektor wieder das wird, was es in den Jahren vor 1933 war. Deshalb


(Dr. Ratzel)

würden wir uns freuen, wenn alle Fraktionen dieses Hauses unserem Antrag zustimmen würden.

(Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort zur Begründung der Großen Anfrage unter Buchstabe c hat der Abgeordnete Dr. Graf (München).
    Dr. Graf (München) (CDU/CSU), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Große Anfrage bezweckt im ersten Teil eine umfassende Information des Hauses über die Fragen des technischen Nachwuchses, besonders über zahlenmäßige Daten dazu.
    Die Frage der Bereitstellung des technischen Nachwuchses für die Wirtschaft ist ja heute nicht etwa ein deutsches Problem oder ein europäisches Problem, sie ist ein internationales Problem, man kann sagen, ein globales Problem. Es ist ein Problem, das sich in den Ländern, die heute erst industrialisiert werden, genauso stellt wie in den hochindustrialisierten Ländern, wo bereits die Ansätze einer zweiten industriellen Revolution sichtbar werden.
    Wie wird nun die Frage der Bereitstellung des technischen Nachwuchses in den einzelnen Ländern gelöst? Da muß man feststellen, daß zwischen Ost und West erhebliche, man muß sagen, besorgniserregende Unterschiede sind. Ich will dem Hause nur ein paar Tatsachen unterbreiten. 1954 wurden in den Vereinigten Staaten von Arnerika 26 000 Ingenieure ausgebildet, im gleichen Zeitraum in der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken mehr als doppelt soviel, nämlich 53 000. Im Zeitraum von 1928 bis 1954 wurden in den USA 480 000 Ingenieure, in der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken 688 000 Ingenieure ausgebildet. Rußland hat die Zahl seiner technischen Hochschulen und technischen Ausbildungsstätten in den 40 Jahren seit der Zarenzeit verzwölffacht. Der russische Fünfjahresplan von 1956 bis 1960 sieht allein die Ausbildung von 4 Millionen Technikern, Ingenieuren und Naturwissenschaftlern vor. Ich möchte dieser Gegenüberstellung von Ost und West im großen Maßstab auch einige Zahlen kleineren Maßstabs hinzufügen und die Zahlen der Studenten des Maschinenbaus und der Elektrotechnik in der Bundesrepublik und in der sowjetisch besetzten Zone einander gegenüberstellen. In der sowjetisch besetzten Zone, in diesem relativ kleinen Gebiet, gibt es 10 000 Studenten dieser Fachrichtung, in der Bundesrepublik und in Westberlin ganze 13 000.
    Das sind Zahlen, die natürlich nicht kritiklos und nicht vorbehaltlos entgegengenommen werden sollen; aber es sind Zahlen, die doch in etwa eine Ahnung davon geben, wie das Problem des technischen Nachwuchses in Ost und West verschiedenartig gehandhabt wird und die Weltentwicklung auf diesem Gebiet verschiedenartig verläuft. Man kann vielleicht sagen, es ist heute schon so, daß an Stelle des Technikerexports, wie er im 19. Jahrhundert etwa von England in die ganze Welt gegangen ist, heute bereits Ansätze eines Technikerexports aus der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in die unterentwickelten Länder sichtbar werden. Das sind Anfänge einer Entwicklung, die zu denken gibt und die man sich vergegenwärtigen muß, wenn man die Fragen des deutschen technischen Nachwuchses einer näheren Betrachtung unterzieht.
    Wir haben in Deutschland noch keine umfassende regierungsamtliche Feststellung und Untersuchung auf diesem Gebiet. Eine derartige Untersuchung hat es vor einiger Zeit in Großbritannien gegeben. Dort hat das Unterrichtsministerium eine Statistik veröffentlicht, aus der folgendes hervorgeht: Auf je 1 Million Einwohner entfallen jährlich an Studenten der technischen Richtung in Großbritannien 57, in der Bundesrepublik 86, in den USA 136 und in der Sowjetunion 280. Die englische Öffentlichkeit und das englische Parlament haben aus diesen Zahlen und Untersuchungen auch die entsprechende Schlußfolgerung gezogen. In den nächsten fünf Jahren sollen in den englischen Haushalten 5 Milliarden DM allein für den Aufbau neuer Ingenieurschulen bereitgestellt werden. Dadurch soll erreicht werden, daß die Zahl der Fachstudenten um rund 2/3 des früheren Bestandes erhöht werden kann.
    Und nun Deutschland! Mein Herr Vorredner hat bereits viele Einzelheiten ausgeführt, so daß ich mich kurz fassen kann. Umfassende Untersuchungen, die man in Parallele zu den Untersuchungen in anderen Ländern setzen könnte, haben wir in Deutschland noch nicht. Private Schätzungen, beispielsweise von Verbänden, sprechen von einem Fehlbestand von 40- bis 50 000 Ingenieuren. Dabei muß aber festgestellt werden — was mein Herr Vorredner bereits betont hat —, daß wir zu gleicher Zeit in einzelnen Bereichen Arbeitslosigkeit haben und, was noch nicht erwähnt wurde, daß wir sogar zur Zeit eine Abwanderung von Ingenieuren aus Deutschland haben, d. h. wir sind Ingenieur-Exportland, obwohl wir selber einen großen Bedarf auf diesem Gebiet haben.
    Wir kennen den genauen Zusammenhang zwischen dem Fehlbestand an Ingenieuren und dem Fehlbestand an Studierenden bzw. dem Fehlbestand an Ausbildungsplätzen noch nicht. Hier sind die Relationen noch unklar. Unsere Große Anfrage bezweckt, die Regierung zu ersuchen, dieses Problem zu prüfen und darüber dem Hohen Hause Aufschluß zu geben. Der Verein Deutscher Ingenieure spricht als Schlußfolgerung seiner Untersuchungen den Satz aus: „Die Zahl der Ingenieurschulabsolventen muß um die Hälfte gesteigert werden, ohne daß die Güte der Ausbildung absinkt."
    In der Öffentlichkeit ist über dieses Problem sehr viel gesagt und geschrieben worden, und — ich spreche das bewußt aus — es besteht auch eine gewisse Gefahr der Dramatisierung und damit interessentenbedingter Fehlmaßnahmen. Wir können deshalb dieses Problem in Deutschland, in der Bundesrepublik nur bewältigen, wenn wir uns einen zahlenmäßig, wissenschaftlich fundierten Überblick verschaffen, ähnlich wie es in England geschehen ist. Deshalb fordert beispielsweise die Deutsche Angestelltengewerkschaft eingehende berufsstatistische Erhebungen, und deswegen ist die Kultusministerkonferenz, die dieses Problem vor kurzem auch behandelt hat, in ihrer Verlautbarung zu folgendem Schluß gelangt: „Die Kultusministerkonferenz ist sich darüber im klaren, daß es hier einer wohlüberlegten Planung für eine organische Ausweitung der notwendigen Einrichtungen bedarf."
    Daher ersuchen wir die Bundesregierung, dieser Frage ihre Aufmerksamkeit zu widmen, dieses Haus und darüber hinaus die deutsche Öffentlich-


    (Dr. Graf [München])

    keit mit den Ergebnissen der Erhebungen vertraut zu machen, auf daß auch wir hier in der Bundesrepublik in der Lage sind, unseren Beitrag zur Lösung dieser weltweiten Aufgabe zu leisten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und rechts.)