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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1956 7833 148. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1956. Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderung von Forschung und Wissenschaft durch den Bund (Drucksache 2326) in Verbindung mit der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Nachwuchsmangel in technischen und naturwissenschaftlichen Berufen (Drucksache 2330, Umdruck 614) und mit der Großen Anfrage der Abg. Dr. Graf (München), Bender, Höcherl, Donhauser u. Gen. betr. Förderung des technischen Nachwuchses (Drucksache 2374) . . . 7834 B, 7835 C Dr. Menzel (SPD) 7834 B Kahn-Ackermann (SPD), Anfragender 7835 C Dr. Ratzel (SPD), Anfragender . . 7843 C Dr. Graf (München) (CDU/CSU), Anfragender 7847 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 7848 A, 7855 A Bender (CDU/CSU) 7850 B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 7853 A Pusch (SPD) 7855 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 7858 A Dr. Strosche (GB/BHE) 7858 B Gaul (FDP) 7860 D Reitzner (SPD) 7862 B Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 7863 B Frau Vietje (CDU/CSU) 7864 B Überweisung des Antrags Umdruck 614 an den Ausschuß für Kulturpolitik . . 7865 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1956/57 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1956/57) (Drucksache 2381); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 2426) 7834 C Dr. Horlacher (CDU/CSU), Berichterstatter 7834 C Beschlußfassung 7834 D Große Anfrage der Abg. Ruhnke, Geiger (München), Dr.-Ing. Drechsel, Elsner, Dr. Schild (Düsseldorf) u. Gen. betr. Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke (Drucksache 1657) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Ruhnke, Schwann, Dr. Bartram, Geiger (München), Dr. Gülich, Elsner, Dr. Elbrächter, Dr.-Ing. Drechsel, Dr. Schild (Düsseldorf) u. Gen. betr. Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke (Drucksache 1734) . 7835 B, 7865 A Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 7835 B, 7865 A Beratung abgesetzt 7865 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmer des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Drucksache 986); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) (Drucksache 2387, Umdrucke 613, 617) 7865 B Scheppmann (CDU/CSU): als Berichterstatter 7865 B Schriftlicher Bericht 7887 C als Abgeordneter . . . . 7870 D, 7873 A Dr. Deist (SPD) . . 7866 C, 7877 D, 7879 D, 7884 D Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . . 7867 B Sträter (SPD) 7867 D, 7873 D Dr. Bürkel (CDU/CSU) 7868 A Bergmann (SPD) . . .. . . . . . 7869 C Dannebom (SPD) 7872 A, 7873 B Sabel (CDU/CSU) . . 7872 D, 7876 C, 7879 B, 7882 B Dr. Pohle (Düsseldorf) (CDU/CSU) . 7874 C, 7884 B, 7885 A Wittrock (SPD) 7878 B, 7885 D Hoogen (CDU/CSU) 7878 B Dr. Elbrächter (DP) 7878 D, 7883 B Vizepräsident Dr. Schmid 7880 A Scheel (FDP) 7883 A Kutschera (GB/BHE) 7885 B Dr. Berg (DA) 7885 C Abstimmungen . . . . . . . . . 7867 C, 7869 A, 7871 D, 7873 C, 7878 C, 7879 C, 7886 C Nächste Sitzung, - Tagesordnung 7886 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7886 B Anlage 2: Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage betr. Nachwuchsmangel in technischen und naturwissenschaftlichen Berufen (Umdruck 614) 7887 A Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Drucksache 2387) . . . . 7887 C Anlage 44: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Umdruck 613) 7891 B Anlage 5: Änderungsantrag des Abg. Dr. Elbrächter zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Umdruck 617) 7892 A Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Arndt 8. 6. Dr. Atzenroth 16. 6. Dr. Becker (Hersfeld) 8. 6. Fürst von Bismarck 8. 6. Blachstein 30. 6. Böhm (Düsseldorf) 9. 6. Brandt (Berlin) 9. 6. Dr. Brühler 16. 6. Dr. Dittrich 30. 6. Engelbrecht-Greve 8. 6. Etzenbach 7. 6. Feldmann 30. 6. Feller 8. 6. Gräfin Finckenstein 8. 6. Gedat 30. 6. Frau Geisendörfer 9. 6. Giencke 8. 6. Dr. Gille 16. 6. Grantze 8. 6. Dr. Hellwig 16. 6. Hepp 9. 6. Höfler 7. 6. Jacobs 7. 6. Dr. Jaeger 9. 6. Frau Kalinke 8. 6. Karpf 7. 6. Kiesinger 8. 6. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Kipp-Kaule 9. 6. Dr. Köhler 16. 6. Dr. Königswarter 8. 6. Frau Korspeter 9. 6. Kraft 16. 6. Kühlthau 7. 6. Kühn (Köln) 7. 6. Lahr 7. 6. Leibfried 8. 6. Lemmer 8. 6. Lulay 30. 6. Massoth 7. 6. Meitmann 15. 7. Mensing 8. 6. Metzger 9. 6. Dr. Miessner 7. 6. Dr. Mocker 8. 6. Moll 23. 6. Morgenthaler 8. 6. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 30. 6. Neumann 9. 6. Dr. Orth 7. 6. Peters 15. 7. Dr. Pferdmenges 9. 6. Putzig 7. 6. Dr. Rinke 15. 6. Runge 16. 6. Schrader 8. 6. Frau Dr. Schwarzhaupt 7. 6. Dr. Seffrin 30. 6. Seither 8. 6. Seuffert 7. 6. Siebel 9. 6. Dr. Starke 31. '7. Stauch 27. 6. Frau Dr. Steinbiß 7. 6. Stiller 7. 6. Struve 8. 6. Stücklen 7. 6. Thieme 7. 6. Unertl 8. 6. Voss 7. 6. Dr. Weber (Koblenz) 8. 6. Dr. Welskop 7. 6. Dr. Will 8. 6. Frau Wolff (Berlin) 10. 6. b) Urlaubsanträge Frau Heise 5. 7. Dr. Stammberger 16. 6. Anlage 2 Umdruck 614 (Vgl. S. 7843 C, 7860 B, 7865 A) Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 2330) betreffend Nachwuchsmangel in technischen und naturwissenschaftlichen Berufen (Umdruck 614). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, I. gemeinsam mit den Ländern a) eine Statistik für das gesamte Bundesgebiet zu erstellen, die einen Überblick über die Entwicklung des Bestandes der verschiedenen Gruppen von Ingenieuren und Naturwissenschaftlern gibt; b) eine Vorausschau für unseren Nachwuchsbedarf an Ingenieuren und Naturwissenschaftlern zu erarbeiten; c) eine Statistik für das gesamte Bundesgebiet zu erstellen, die einen Überblick über die Entwicklung der Aufwendungen für Forschung, Lehre und Studium gibt, wobei auch die Aufwendungen der nichtöffentlichen Hand zu erfassen sind; d) die notwendigen Maßnahmen zu beraten 1. für die Anpassung des Umfanges und der Ausstattung unserer Institute für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben und unserer technischen Bildungsanstalten, insbesondere unserer Ingenieurschulen, an den jetzigen und zukünftigen Bedarf, 2. für eino icheitliche Gestaltung der Zulassungsbedingungen und der Lehrpläne an den Ingenieurschulen, insbesondere im Hinblick auf eine stärkere Pflege der wissenschaftlichen Grundlagen und auf eine Reduzierung der Wochenstundenzahlen, 3. für die Schaffung solcher finanzieller und sonstiger Arbeitsbedingungen für die wissenschaftlichen Kräfte an den Forschungsinstituten und für die Lehrkräfte an den technischen Bildungsanstalten, daß ein ausreichender Zustrom qualifizierter Lehrkräfte gesichert ist und das Zahlenverhältnis von Studierenden und Lehrkräften verbessert wird, 4. für die Anerkennung der Forschungs- und Ingenieurtätigkeit im gesamten öffent. lichen Dienst durch eine entsprechende Einstufung in der Besoldungsordnung, 5. für die Ausschöpfung unseres Begabtenpotentials durch eine ausreichende Begabtenförderung, 6. für eine Überwindung unseres akuten Mangels an Atomphysikern und Atomtechnikern; II. einen ausreichenden Betrag für die Unterstützung und Koordinierung entsprechender Maßnahmen der Länder in den Bundeshaushalt einzusetzen. Bonn, den 6. Juni 1956 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Drucksache 2387 (Vgl. S. 7866 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Drucksache 986). Berichterstatter: Abgeordneter Scheppmann Der Bundestag hat mit Beschluß vom 19. November 1954 den von den Abgeordneten Sabel, Even, Scheppmann, Schneider (Hamburg), Voß und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie - Drucksache 842 - und den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie - Drucksache 986 - dem Ausschuß für Arbeit (federführend) sowie - zur Mitberatung - den Ausschüssen für Rechtswesen und Verfassungsrecht und für Wirtschaftspolitik überwiesen. Der beteiligte Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht schloß seine Beratungen am 14. Dezember 1955 ab und stellte fest, daß der Regierungsentwurf weder eine Vergesellschaftung im Sinne des Art. 15 GG noch eine entschädigungspflichtige Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG beinhaltet. Im übrigen stimmte der Ausschuß dem Regierungsentwurf - Drucksache 986 - zu, ohne Abänderungsanträge zu stellen. Der Antrag der Abgeordneten Sabel und Genossen - Drucksache 842 - wurde nach Annahme des Regierungsentwurfs abgelehnt. Der beteiligte Ausschuß für Wirtschaftspolitik beendete seine Beratungen am 25. Mai 1955. Auch dieser Ausschuß stimmte grundsätzlich dem Regierungsentwurf zu, machte jedoch mehrere Ab- (Scheppmann) änderungsvorschläge, die, wie sich aus der Einzeldarstellung unten ergibt, zum Teil vom federführenden Ausschuß für Arbeit übernommen wurden. Der federführende Ausschuß für Arbeit hat am 11. Februar 1955 Vertreter der beteiligten Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Wirtschaftsverbände angehört. Dabei kam die Unterschiedlichkeit der Auffassungen zu dem vorliegenden Gesetzesvorhaben besonders plastisch zum Ausdruck. Auch der federführende Ausschuß hat seine Beratungen auf der Grundlage des . Regierungsentwurfs — Drucksache 986 — durchgeführt und ist dem Antrag der Abgeordneten Sabel und Genossen — Drucksache 842 — insoweit nicht gefolgt, als dieser Entwurf auch Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes vom 21. Mai 1951 über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ändern wollte. Vielmehr beschloß der Ausschuß, die Mitbestimmung in ihrem derzeitigen Bereich unverändert zu belassen. Die Beratungen wurden in zwei Lesungen durchgeführt. Zu den nicht nur gesetzestechnischen Änderungen am Regierungsentwurf wird in den nachstehenden Bemerkungen zu den einzelnen Vorschriften hingewiesen. Zu §1 An die Stelle des im Regierungsentwurf verwandten Begriffs „Organvertrag" hat der Ausschuß den Begriff „Organschaftsverhältnis" gesetzt und diesen Begriff in einem neu eingefügten Absatz 2 erläutert. Durch diese Änderung soll sichergestellt werden, daß das vorliegende Gesetz auf Obergesellschaften Anwendung findet, die mindestens ein mitbestimmtes Unternehmen auf Grund einer Vereinbarung in der Weise beherrschen, daß das abhängige Unternehmen in seiner Geschäftsführung den Weisungen des herrschenden Unternehmens unterworfen ist. Dabei soll es nicht darauf ankommen, ob ein solcher Organvertrag aus steuerlichen Gründen abgeschlossen ist bzw. ob die durch einen solchen Vertrag eröffneten steuerlichen Vergünstigungen auch tatsächlich in Anspruch genommen sind. Auch die Form, in der eine solche Vereinbarung abgeschlossen ist, soll unerheblich sein. Dagegen hat der Ausschuß den Vorschlag der Minderheit nicht übernommen, ein für die Anwendung des Gesetzes ausreichendes Beherrschungsverhältnis schon dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen des § 15 des Aktiengesetzes vorliegen. Die Minderheit begründete ihren Antrag damit, daß es häufig schwer sein würde, das Vorliegen eines auf Vereinbarung beruhenden Organschaftsverhältnisses nachzuweisen und daß auch andere Beherrschungsverhältnisse denkbar seien, bei denen die tatsächliche Einflußnahme der Obergesellschaft ähnlich stark sei wie im Falle des vereinbarten Organschaftsverhältnisses. Die Mehrheit war demgegenüber der Ansicht, daß durch die paritätische Zusammensetzung der Aufsichtsräte und die Bestellung des Arbeitsdirektors im Vorstand der mitbestimmten Untergesellschaft dem Mitbestimmungsanliegen gegenüber allen letztlich auf der Beteiligung am Kapital beruhenden Leitungsbefugnissen genügend Rechnung getragen sei; eine Aushöhlung dieser Mitbestimmung könne nur dann befürchtet werden, wenn ein auf Vereinbarung beruhendes Organschaftsverhältnis der oben dargestellten Art das abhängige Unternehmen seines eigenen Willens beraube. Zu §2 Die Vorschrift wurde unverändert aus dem Regierungsentwurf übernommen. Zu §3 Während sich der Ausschuß darüber einig war, daß Voraussetzung für die Einführung des verstärkten Mitbestimmungsrechts in der Obergesellschaft sein solle, daß der überwiegende Unternehmenszweck des Konzerns durch die mitbestimmten Konzernunternehmen gekennzeichnet sei, bestanden grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten über die Abgrenzungskriterien. Die Minderheit schlug vor, die verstärkte Mitbestimmung dann in der Obergesellschaft einzuführen, wenn die Zahl der Arbeitnehmer der mitbestimmten Konzernunternehmen die Zahl der Arbeitnehmer der übrigen Konzernunternehmen übersteigt. Hilfsweise stellte die Minderheit zur Erwägung, die Abgrenzung durch einen Vergleich der Lohnsummen zu gewinnen. Zur Begründung ihres Antrages wies die Minderheit darauf hin, daß die Mitbestimmung zugunsten der Arbeitnehmer eingeführt sei und daß eine Abstellung auf die Arbeitnehmerzahlen oder auf die Lohnsummen eine äußerst einfache Berechnungsweise abgebe. Die Mehrheit lehnte diese Anträge der Minderheit aus der Erwägung ab, daß es nur dann verantwortet werden könne, die Obergesellschaft eines Konzerns der Mitbestimmung zu unterwerfen, wenn die wirtschaftliche Leistung des Konzerns der eines mitbestimmten Unternehmens in etwa gleichkomme, d. h. wenn die im Konzern getätigte Wertschöpfung ein Übergewicht der mitbestimmten Seite aufweise. Die Mehrheit hielt den Vorschlag der Bundesregierung zur Ermittlung dieser Wertschöpfung über die modifizierten Umsätze für brauchbar und fügte in Übereinstimmung mit dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik weitere Verfeinerungen dieses Umsatzkriteriums ein. Dies geschah insbesondere durch die Feststellung, daß auch Aufwendungen für Betriebsstoffe und für Fremdleistungen von den Umsätzen abzusetzen sind und daß die Vorschriften über die Sonderbehandlung von Handelsumsätzen nicht nur für solche Umsätze reiner Handelsunternehmen sondern auch für handelsmäßige Umsätze produzierender Konzernunternehmen angewandt werden. Unter Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen versteht der Ausschuß das gesamte Einsatzmaterial einschließlich bezogener Teile, Brennstoffe, Energie sowie Werksgeräte und Ersatzteile. Der so gefundene Schlüssel kommt nach Auffassung des Ausschusses der Wertschöpfung (Nettoproduktionswert) so nahe, daß auf weitere Verfeinerungen verzichtet werden konnte. Insbesondere glaubte der Ausschuß, daß es im Rahmen der betrieblichen Kostenrechnungen ohne große Schwierigkeiten möglich sein dürfte, festzustellen, welche Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Fremdleistungen in den getätigten Umsätzen tatsächlich enthalten sind, so daß eine Berichtigung der Umsätze um die Veränderungen in den Lagerbeständen an Fertig- und Teilfabrikaten nicht deshalb vorgeschrieben werden muß, um den so berichtigten Umsätzen die vollen im Berechnungszeitraum entstandenen Aufwendungen für solche abzugsfähigen Stoffe und Leistungen gegenüberstellen zu können. Aus ähnlichen Erwägungen sah der Ausschuß davon ab, den Abzug auch der Abschreibungen auf das betriebliche Anlagevermögen vorzuschreiben. (Scheppmann) Zu § 3a Die Vorschrift stellt eine Erweiterung des § 3 Abs. 3 der Regierungsvorlage dar, die sich dadurch von dem Regierungsvorschlag unterscheidet, daß der Bericht des Abschlußprüfers über das Umsatzverhältnis nicht Bestandteil des Prüfungsberichts nach § 139 des Aktiengesetzes ist. Der Ausschuß war andererseits der Auffassung, daß der Abschlußprüfer über seine Ermittlungen und deren Grundlagen den Verwaltungsträgern des herrschenden Unternehmens einen besonderen Bericht vorlegen sollte. In Absatz 4 wurde der Möglichkeit Rechnung getragen, daß der Aufsichtsrat Bedenken gegen die vom Prüfer getroffene Feststellung über das Umsatzverhältnis hat. In diesem Falle hat der Prüfer auf Verlangen des Aufsichtsrats seine Feststellungen nochmals zu überprüfen und einen erneuten Bericht vorzulegen. Die Verständigung der Betriebsräte (Gesamtbetriebsräte) der Konzernunternehmen sowie der entsendungsberechtigten gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen erfolgt nicht durch den Abschlußprüfer, sondern durch den Vorstand des herrschenden Unternehmens. Dabei ist außer dem Umsatzverhältnis die abschließende Stellungnahme des Aufsichtsrats (einschließlich etwaiger Einwendungen) mitzuteilen. Zu §4 Während der Regierungsvorschlag vorsah, daß der Aufsichtsrat nach dem Vorbild des Mitbestimmungsgesetzes in der Regel aus 11 Mitgliedern bestehen sollte, hat der Ausschuß die Mindestzahl der Mitglieder auf 15 erhöht, da es sich bei den in Frage kommenden Konzernen in aller Regel um besonders kapitalstarke Unternehmen handelt und eine Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder sowohl für die Kapitalseite als auch die Arbeitnehmerseite die Möglichkeit gewährt, die vorliegenden Beteiligungsinteressen zu berücksichtigen. Eine entscheidende Abweichung in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats von den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes ergibt sich daraus, daß sich unter den 7 Vertretern der Arbeitnehmer 4 Arbeitnehmer aus den Betrieben der Konzernunternehmen befinden müssen, so daß diese betriebsangehörigen Arbeitnehmervertreter gegenüber den von den Spitzenorganisationen entsandten das zahlenmäßige Übergewicht haben, während nach dem Mitbestimmungsgesetz die Zahl der Vertreter der Spitzenorganisationen überwiegt. Die Minderheit, die bei den Obergesellschaften im wesentlichen das Modell des Mitbestimmungsgesetzes unverändert zur Anwendung bringen wollte, sprach sich auch gegen diese Umkehrung des Stärkeverhältnisses aus. Zu §5 Der Ausschuß folgte mit Mehrheit insoweit der Regierungsvorlage und dem Antrag der Abgeordneten Sabel und Genossen, als er eine Wahl der Arbeitnehmervertreter aus den Betrieben der Konzernunternehmen durch die Hauptversammlung nicht für zweckmäßig hielt. Demgegenüber schlug die Minderheit vor, die Arbeitnehmervertreter in der gleichen Weise durch die Hauptversammlung auf Vorschlag der Arbeitnehmerseite wählen zu lassen, wie dies das Mitbestimmungsgesetz von 1951 in seinem Geltungsbereich vorsieht. Die Mehrheit ging jedoch davon aus, daß seit 1951 das Betriebsverfassungsgesetz in Kraft ist, das in seinen §§ 76 und 77 die unmittelbare Wahl von Arbeitnehmervertretern ohne Einschaltung der Hauptversammlung vorsieht; daher erscheine es zweckmäßig, insoweit der Systematik des letzteren Gesetzes zu folgen, dessen Geltungsbereich die überwiegende Mehrheit sämtlicher Aktiengesellschaften umfaßt. Auch sei der Wert einer etwaigen Wahl durch die Hauptversammlung dadurch in Frage gestellt, daß dieses Gesellschaftsorgan an die Vorschläge der Arbeitnehmerseite gebunden ist. Bei der Entscheidung darüber, welches Gremium zur Wahl der Arbeitnehmervertreter aus den Betrieben der Konzernunternehmen zuständig sein solle, hatte der Ausschuß zu prüfen, ob er sich der Auffassung der Regierungsvorlage anschließen solle, die die unmittelbare Wahl durch sämtliche Arbeitnehmer der Konzernunternehmen vorsieht, oder ob nach dem Vorbild des § 6 Abs. 1 des Mitbestimmungsgesetzes die Wahl den Betriebsräten übertragen solle. Gegen die unmittelbare Wahl durch die Arbeitnehmer aus den Betrieben sprach die Tatsache, daß die Betriebe der in Frage kommenden Konzerne in aller Regel weit auseinander-liegen, so daß eine gemeinsame Meinungsbildung der Arbeitnehmer, ja sogar die Aufstellung geeigneter Vorschlagslisten, kaum erreicht werden könnte. Aber auch gegen die Wahl durch die Betriebsräte sprachen Bedenken; insbesondere ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder bei Großbetrieben verhältnismäßig geringer als bei kleineren Betrieben, so daß ein vergleichbares Gewicht der Stimmen bei der Wahl nicht herbeigeführt werden könnte. Auch würden bei der verhältnismäßig kleinen Zahl von Betriebsratsmitgliedern in Großbetrieben die dort bestehenden Minderheiten nicht genügend zum Zuge kommen. Aus diesen Gründen nahm der Ausschuß den bereits in § 76 Abs. 4 des Betriebsverfassungsgesetzes ausgesprochenen Gedanken der mittelbaren Wahl durch Wahlmänner auf und entwickelte in § 5 ein Wahlmänner-Verfahren, durch das ein besonderer Wahlkörper für die Wahl und Abberufung der Arbeitnehmervertreter aus den Betrieben geschaffen wird. Dieser Wahlkörper wird zahlenmäßig eine Versammlung der Betriebsratsmitglieder nicht wesentlich übersteigen, andererseits sind in ihm die Stimmgewichte so ausgewogen, daß sowohl das Verhältnis zwischen Großbetrieben und Kleinbetrieben als auch zwischen Mehrheiten und Minderheiten in den einzelnen Betrieben in gerechter Weise zum Ausdruck kommt. Die technischen Vorschriften über die Wahl der Wahlmänner und über die Wahl und Abberufung von Arbeitnehmervertretern durch sie wird die Bundesregierung in einer Rechtsverordnung nach § 12 Nr. 1 und 2 regeln. Zu § 5 a Die Vorschrift entspricht § 5 Abs. 2 der Regierungsvorlage. Für die Aufnahme eines eigenen Entsendungsrechts der Spitzenorganisationen ohne Einschaltung der Hauptversammlung sprachen die gleichen Erwägungen, die für die Wahl der Arbeitnehmervertreter durch die Wahlmänner maßgebend waren. Zu § 5b Die Vorschrift entspricht § 5 Abs. 3 der Regierungsvorlage. Absatz 1 wurde eingefügt, um sicherzustellen, daß die Namen der von den Wahlmännern gewählten bzw. von den Spitzenorganisationen entsandten Arbeitnehmervertreter auch tat- (Scheppmann) sächlich allen interessierten Stellen bekannt werden. Die Anfechtungsfrist endet mit Ablauf von 2 Wochen nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Durch diese Vorschrift wird vermieden, daß der Ablauf der Fristen für die einzelnen Betriebe deshalb unterschiedlich ist, weil die örtlichen Stellen die Bekanntmachung der gewählten oder entsandten Personen unterschiedlich vorgenommen haben. Zu § 5 c Die Vorschrift entspricht § 5 Abs. 4 der Regierungsvorlage. Zu §6 Absatz 1: Vgl. die Ausführungen zu § 5. Die in Abs. 2 geregelte Abberufung von Vertretern der Spitzenorganisationen weicht von dem Regierungsvorschlag insoweit ab, als die Spitzenorganisation kein selbständiges Recht zur vorzeitigen Abberufung hat, sondern nur die Befugnis, beim Gericht die Abberufung aus wichtigem Grunde zu beantragen. Für diese Änderungen war die Erwägung maßgebend, daß die Eigenverantwortlichkeit der von Spitzenorganisationen entsandten Arbeitnehmervertreter durch die Möglichkeit der jederzeitigen unbegründeten Abberufung vor Ablauf der Amtsperiode beeiträchtigt werden könnte. Als Absatz 3 hatte die Bundesregierung vorgeschlagen, daß Arbeitnehmervertreter aus wichtigem Grund durch das Gericht abberufen werden können, wenn die Hauptversammlung die Abberufung mit einfacher Stimmenmehrheit verlangt. Der Ausschuß beschloß einstimmig, diese Vorschrift zu streichen, da sie mit dem Grundsatz der Gleichheit von Arbeit und Kapital nicht vereinbar wäre, wenn der Gesetzgeber nicht auch ein entsprechendes Antragsrecht der Arbeitnehmerseite auf Abberufung von Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat vorsehen würde. Zu §§ 7 und 8 Die Vorschriften wurden materiell unverändert aus der Regierungsvorlage übernommen. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hatte dem federführenden Ausschuß empfohlen, im vorliegenden Gesetz die Frage der Beschluß- und Handlungsfähigkeit einschließlich der Ersatzbestellung von Aufsichtsratsmitgliedern nicht nur für die nach diesem Gesetz mitbestimmten Obergesellschaften, sondern für den gesamten Bereich des Aktienrechtes zu regeln. Diese Anregung wurde im federführenden Ausschuß erörtert, jedoch nicht übernommen, da es nicht zweckmäßig erschien, eine solche, das gesamte Aktienrecht betreffende Regelung in ein nur für einen engeren Kreis von Gesellschaften geltendes Spezialgesetz aufzunehmen. Zu § 8a Eine der Kernfragen des vorliegenden Gesetzentwurfs betrifft die Mitbestimmung im Vorstand. Der Regierungsentwurf schreibt die Bestellung des Arbeitsdirektors nicht vor. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme den Arbeitsdirektor vorgesehen, jedoch mit der Einschränkung, daß dessen Vertretungsbefugnis gegenüber den nicht mitbestimmten Konzernunternehmen beschränkt werden könnte. Hiergegen hatte sich die Bundesregierung aus rechtssystematischen Gründen gewandt. Der Entwurf der Abgeordneten Sabel und Genossen schlug vor, einen Arbeitsdirektor dann zu bestellen, wenn das Übergewicht der mitbestimmten Konzernunternehmen 75 v. H. beträgt. Die Minderheit beantragte, die Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes über den Arbeitsdirektor unverändert in das vorliegende Gesetz zu übernehmen. Der Ausschuß ist keinem dieser Vorschläge gefolgt, sondern hat einen Kompromiß zwischen den gerade in der Frage des Arbeitsdirektors stark entgegengesetzten Auffassungen darin gesucht, daß der Arbeitsdirektor zwar als Ressort des Vorstandes gesetzlich festgelegt ist, seine Bestellung sich aber in keiner Weise von der der übrigen Vorstandsmitglieder unterscheidet. Damit glaubt die Mehrheit des Ausschusses einerseits dem sozialen Anliegen nach einer besonderen Betreuung der im Konzern arbeitenden Menschen durch ein Mitglied des Vorstands der Obergesellschaft Rechnung getragen, andererseits die Bedenken gegen die Bindung der Bestellung und Abberufung des Arbeitsdirektors an die Mehrheit der Arbeitnehmervertreter, die gerade bei solchen nur teilweise aus mitbestimmten Unternehmen bestehenden Konzernen verstärkt geäußert wurden, in ausreichender Weise ausgeräumt zu haben. Zu § 9 Die Vorschrift wurde unverändert aus der Regierungsvorlage übernommen. Zu § 10 Auch bei der Gestaltung dieser Vorschrift, die sich mit der Frage des möglichen Übergreifens von Mitbestimmungselementen in die Ausübung reiner Kapitalrechte des herrschenden Unternehmens befaßt, hatte der Ausschuß zwischen mehreren Vorschlägen zu entscheiden. Die Minderheit schlug vor, die Bindung des Vorstandes der Obergesellschaft bei der Ausübung von Anteilseignerrechten an die Weisung der Anteilseignergruppe seines Aufsichtsrats allenfalls bei der Bestellung, Abberufung und Entlastung von Verwaltungsträgern eintreten zu lassen. Das andere Extrem stellte der Vorschlag des wirtschaftspolitischen Ausschusses dar, diese Bindung für alle Fälle der Ausübung solcher Anteilseignerrechte vorzusehen. Der Regierungsvorschlag enthielt demgegenüber einen Katalog derjenigen Gegenstände, bei denen die Bindung eintreten sollte. Der Ausschuß schloß sich im wesentlichen dem Vorschlag der Bundesregierung an. Er hielt es jedoch nicht für erforderlich, daß auch bei der Entscheidung über die Eingehung einer Gewinngemeinschaft eine solche Bindung stattfinden müsse, zumal in aller Regel derartige Gewinn- und Verlustgemeinschaften mit dem herrschenden Unternehmen selbst vereinbart werden, d. h. nur dann möglich sind, wenn der Vorstand im Rahmen seiner Geschäftsführungsbefugnisse (ohne die hier angedeutete Bindung) bereit ist, eine solche Vereinbarung zu treffen. Zu § 11 Die Vorschrift wurde unverändert aus der Regierungsvorlage übernommen. Zu § 12 Auf Anregung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik wurde Buchstabe a des Regierungsvorschlags gestrichen. Es schien nicht erforderlich, die (Scheppmann) Bundesregierung dazu zu ermächtigen, den Kreis derjenigen Aufwendungen, die als Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bei der Modifikation der Umsätze nach § 3 Abs. 2 abzusetzen sind, festzulegen. Die sonstigen Änderungen in § 12 ergeben sich, soweit sie nicht rein gesetzestechnisch sind, aus der Neufassung des § 5. Zu §§ 13 und 14 Die Vorschriften wurden unverändert aus der Regierungsvorlage übernommen. Zu § 14a Die Vorschrift stellt die einzige ausdrückliche Änderung des Mitbestimmungsgesetzes dar. Sie hat jedoch keinerlei materiellrechtliche Bedeutung. Sie soll nur sicherstellen, daß aus der Erwähnung der Abberufungsmöglichkeit für entsandte Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite nach §88 Abs. 5 des Aktiengesetzes in § 4 Abs. 2 des vorliegenden Entwurfs, die in § 11 Abs. 1 des Mitbestimmungsgesetzes versehentlich unterblieben ist, nicht der Schluß gezogen werden kann, als ob es sich bei der Vorschrift des Mitbestimmungsgesetzes um eine bewußte Unterlassung des Gesetzgebers gehandelt habe. Zu § 15 Die Fassung der Vorschrift entspricht im wesentlichen den Vorschlägen des Wirtschaftspolitischen Ausschusses. Im Hinblick auf die lange Dauer der Beratung in den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes erschien es erforderlich, den im § 15 Abs. 1 festzulegenden Termin auf den r 1. Januar 1956 zu legen. Absatz 2 wurde eingefügt, um den Fall zu regeln, daß ein bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht bestehendes Unternehmen unter das Gesetz fällt. Zu §§ 16 und 17 Die Vorschriften wurden unverändert aus der Regierungsvorlage übernommen. Bonn, den 22. Mai 1956 Scheppmann Berichterstatter Anlage 4 Umdruck 613 (Vgl. S. 7866 C ff., 7878 C, 7879 C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Drucksachen 2387, 986). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 2 sind die Worte „auf Vereinbarung beruhendes" zu streichen. 2. § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Der Unternehmenszweck des Konzerns wird durch die unter das Mitbestimmungsgesetz fallenden Konzernunternehmen gekennzeichnet, wenn die Summe der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer dieser Konzernunternehmen mehr als die Hälfte der Summe der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer sämtlicher Konzernunternehmen beträgt. 3. In § 3 a Abs. 1 ist das Wort „Umsatzverhältnis" zu ersetzen durch die Worte „Verhältnis der Lohn- und Gehaltsammen". 4. § 3 a Abs. 5 erhält folgende Fassung: (5) Das zur gesetzlichen Vertretung berufene Organ des herrschenden Unternehmens hat das festgestellte Verhältnis der Lohn- und Gehaltssummen und die abschließende Stellungnahme des Aufsichtsrates unverzüglich den Betriebsräten (Gesamtbetriebsräten) der Konzernunternehmen sowie den nach § 6 Abs. 3 und 4 des Mitbestimmungsgesetzes vorschlagsberechtigten Spitzenorganen der Gewerkschaften mitzuteilen. 5. § 4 erhält folgende Fassung: § 4 (1) Der Aufsichtsrat besteht aus fünfzehn Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus a) sechs Vertretern der Anteilseigner und einem weiteren Mitglied, b) sechs Vertretern der Arbeitnehmer und einem weiteren Mitglied, c) einem weiteren Mitglied. (2) § 4 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 5, 6, 8 und 9 Abs. 2 des Mitbestimmungsgesetzes finden mit der Maßgabe Anwendung, daß die Zahl der gemäß § 6 Abs. 1 und 2 des Mitbestimmungsgesetzes zu wählenden Arbeiter zwei, die Zahl der in § 6 Abs. 3 des Mitbestimmungsgesetzes bezeichneten Vertreter der Arbeitnehmer drei beträgt und daß als „Unternehmen" stets das „Konzernunternehmen" gilt. 6. §§ 5, 5 a und 5 b sind zu streichen. 7. § 5 c erhält folgende Fassung: § 5c Konzernunternehmen im Sinne dieses Gesetzes sind das herrschende Unternehmen und die unter seiner einheitlichen Leitung zusammengefaßten Unternehmen (§ 15 Abs. 1 des Aktiengesetzes). 8. § 6 ist zu streichen. 9. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Gehören dem Aufsichtsrat länger als drei Monate weniger als sieben nach § 5 des Mitbestimmungsgesetzes oder weniger als sieben nach § 6 des Mitbestimmungsgesetzes zu wählende Mitglieder an, so gilt § 89 des Aktiengesetzes entsprechend. 10. § 8 ist zu streichen. 11. § 8 a erhält folgende Fassung: § 8a (1) Für die Bestellung der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs und für den Widerruf ihrer Bestellung gilt § 75 des Aktiengesetzes mit der Maßgabe, daß es zur Bestellung und zum Widerruf der Bestellung einer Zweidrittelmehrheit bedarf. (2) § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Mitbestimmungsgesetzes sind anzuwenden. 12. In § 10 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „oder der nach § 4 Abs. 2 dieses Gesetzes" gestrichen. 13. § 12 ist zu streichen. 14. Unter § 14 sind in § 145 Abs. 1 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten •der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach den Worten „des Aktiengesetzes" das Komma durch das Wort „und" zu ersetzen und die Worte „und die nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie vom ... 1956 (Bundesgesetzbl. I S....)" zu streichen. Bonn, den 6. Juni 1956 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 617 (Vgl. S. 7878 D) Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Elbrächter zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Drucksachen 2387, 986). Der Bundestag wolle beschließen: § 10 erhält folgende neue Fassung: § 10 Die einem Unternehmen, in dem die Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz oder nach § 2 oder nach § 3 dieses Gesetzes ein Mitbestimmungsrecht haben, in einem anderen Unternehmen zustehenden Anteilseignerrechte können durch das zur gesetzlichen Vertretung berufene Organ nur auf Grund von Beschlüssen des Aufsichtsrats ausgeübt werden. Diese Beschlüsse bedürfen nur der Mehrheit der Stimmen der nach § 5 des Mitbestimmungsgesetzes oder der nach § 4 Abs. 2 dieses Gesetzes genannten Mitglieder; sie sind für das zur gesetzlichen Vertretung berufene Organ verbindlich. Bonn, den 7. Juni 1956 Dr. Elbrächter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Will Rasner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben im Ältestenrat seinerzeit beschlossen, die beiden Tagesordnungspunkte mit Rücksicht auf den Terminkalender des Herrn Bundesministers für Atomfragen umzustellen und die Kernenergieanfrage erst nach dem Punkt 1 zu behandeln. Der Bundesminister für Atomfragen hat sich darauf eingerichtet, erst eine Stunde nach Beginn im Plenum anwesend sein zu müssen. Er würde sehr gerne die Begründung des Kollegen Professor Schmid hören. Ich glaube, wir sollten es, nachdem wir das im Ältestenrat so beschlossen haben und da der Herr Bundesminister gegenwärtig bei dem Empfang für den früheren amerikanischen Präsidenten Truman ist, bei der alten Regelung belassen.

    (Abg. Dr. Menzel: Einverstanden!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Es besteht Einverständnis. Also können wir vorerst weder Punkt 1 noch Punkt 2 behandeln.

(Zuruf: Punkt 1 geht jetzt!)

— Jetzt kann Punkt 1 behandelt werden? — Dann rufe ich erneut auf:
a) Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Förderung von Forschung und Wissenschaft durch den Bund (Drucksache 2326);
b) Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Nachwuchsmangel in technischen und naturwissenschaftlichen Berufen (Drucksache 2330, Umdruck 614);
c) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Graf (München), Bender, Höcherl, Donhauser und Genossen betreffend Förderung des technischen Nachwuchses (Drucksache 2374).
Zur Begründung von 1 a hat das Wort der Abgeordnete Kahn-Ackermann.
Kahn-Ackermann (SPD), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Inmitten bedeutsamer technischer Veränderungen, die wir erleben, sind die Förderung des wissenschaftlichen und des technischen Nachwuchses, der Aufbau und die Neuerrichtung von Instituten, Lehrstühlen und wissenschaftlichen Arbeitsplätzen große Aufgaben in fast allen Industrienationen der Welt geworden. Untrennbar mit diesen Aufgaben verbunden ist die Verbesserung des allgemeinen Schul- und Bildungswesens. Beides, sowohl das Schul- wie das Bildungswesen sind in der Bundesrepublik lange vernachlässigte Sorgenkinder. Wir haben besonderen Anlaß, uns mit unseren Bildungseinrichtungen zu befassen. Denn sie müssen nicht nur, wie in anderen Ländern, den neuen Erfordernissen angepaßt werden, sondern bei uns gibt es aus dem Kriege und aus dem „Dritten Reich" stammende Mängel aufzuholen. Leider befindet sich unser Schulwesen vielerorts in einem so desolaten Zustand, daß ohne eine Behebung der hier auftretenden Mißstände die Voraussetzung für eine sinnvolle Förderung der notwendig gewordenen Ausweitung unserer wissenschaftlichen Forschung nicht mehr gegeben ist.
Von dem amerikanischen Außenminister Dulles, dessen Feststellungen unserer Meinung nach nicht immer passable Leitfäden für die Politik der Bundesrepublik sind, stammt die Äußerung, daß der Kalte Krieg in den Hörsälen entschieden werde. Nun, wir glauben, an die Stelle des Kalten Krieges ist bereits eine andere Phase der Auseinandersetzung zwischen Ost und West getreten. Aber gerade diese Phase dokumentiert sich dadurch, daß die Bemühungen und die Anstrengungen in den Hörsälen fast aller Nationen verstärkt und vergrößert werden müssen, um in dem internationalen Wettbewerb nicht nur auf den Wirtschaftsmärkten, sondern auch in anderer Beziehung bestehen zu können. Diese Frage ist für die Bundesrepublik von einer besonders brennenden Aktualität und als Aufgabe zweifellos dringlicher als andere Vorkehrungen, welche wir gegenwärtig unter dem Einsatz ungeheurer Mittel in Angriff nehmen.
Das Thema der Großen Anfrage Drucksache 2326 führt in eine der Provinzen der Bundesrepublik, die leider Gottes nicht zu ihren schönsten gehört, in das deutsche Schul- und Bildungswesen und in


(Kahn-Ackermann)

den Stand der Förderung unserer Wissenschaft und Forschung. Ja, es gibt nicht wenig Stimmen bei uns, die der Meinung sind, daß das vielgepriesene Wirtschaftswunder fast spurlos an unserem Schulwesen und an den Stätten der Wissenschaft und der Forschung in der Bundesrepublik vorbeigegangen sei. Ich will das nicht dramatisieren, und eine solche Behauptung erscheint mir unzutreffend und ungerecht. Aber leider sind wir weit davon entfernt, mit dem Erreichten zufrieden sein zu können. Im Gegenteil, während in Wirtschaft und Verwaltung und fast auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens die meisten Schäden des Krieges behoben sind und darüber hinaus Produktion und Leistung der letzten Vorkriegsjahre erreicht worden sind, haben unsere Schulen, Universitäten und Forschungsstätten nicht in gleichem Umfang an diesem Aufstieg teilgehabt. Es wird Sie vielleicht überraschen, daß wir elf Jahre nach dem Waffenstillstand zur Kenntnis nehmen müssen, daß im Durchschnitt erst 50 % der Kriegsverluste aufgeholt worden sind, obwohl seit 1945 in der Bundesrepublik beispielsweise mehr Schulräume erstellt worden sind als in den 50 Jahren zwischen 1890 und 1940. Die Folgen und die gegenwärtigen Auswirkungen davon kann man nur als einen Raubbau an zukünftigen Generationen bezeichnen. Über die Folgen dieser Tatsache werden wir uns heute hier zu unterhalten haben.
Ich möchte mit allem Nachdruck festhalten, daß wir diese Große Anfrage eingebracht haben, weil wir die Zustände im Schulwesen der Bundesrepublik mit allen Konsequenzen für die Wissenschaft und die Forschung und, damit verbunden, für die allgemeine Wohlfahrt unseres Landes nicht mehr länger zu tolerieren vermögen. Ob man es gern hört oder nicht: die Zustände im Schulwesen, auf den Universitäten und in den Einrichtungen für Wissenschaft und Forschung haben sich zu einer Art nationalen Notstandes ausgewachsen und sind die Ursache dafür, daß wir uns im Deutschen Bundestag bei allen verfassungsmäßigen Vorbehalten der Lösung der entstandenen Probleme annehmen sollten.
Es ist wahr, das Grundgesetz gibt uns nur in Art. 78 ein Mitbestimmungsrecht in den Fragen der Förderung der wissenschaftlichen Forschung. Aber ich möchte bemerken, daß eine Erörterung der sehr folgenschweren Mängel dieser Förderung nicht möglich ist, ohne den Ursachen nachzugehen; und im übrigen gibt es keine Bestimmung im Grundgesetz, die es diesem Hause verbietet, sich ernste Gedanken über eines der allerwichtigsten Probleme unseres staatlichen Daseins zu machen, nämlich über unser Bildungswesen. Ich glaube, in dieser Frage sind sich alle Fraktionen einig.
Man wird leider häufig verdächtigt, ein Gegner des föderativen Charakters unserer Republik zu sein, wenn man hier über einen Gegenstand spricht, der im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt. Das ist die Folge eines Geistes, der sich bedauerlicherweise in einigen Kulturbürokratien der Länder breitgemacht hat und der droht, die Maßstäbe zu verlieren. In den zahlreichen überregionalen Erörterungen sind häufig Zuständigkeits- und Protokollfragen viel wichtiger geworden als die Sache selbst. Aber das ist eine Krankheit, die nicht nur die Bürokratien einiger Länder, sondern teilweise auch die des Bundes ergriffen hat. Hierüber wird vielleicht bei einer anderen Gelegenheit etwas zu sagen sein.
Indessen: wir sind keine Gegner des Kulturföderalismus, aber wir sind Gegner eines Kulturpartikularismus, der die sinnvolle überregionale Zusammenarbeit dort verhindert, wo sie unbedingt notwendig ist. Lassen Sie mich als Freund der Erhaltung unseres Kulturföderalismus sagen, daß dieser Föderalismus und die Schulhoheit der Länder auf die Dauer mit den auf diesem Gebiet gemachten ausreichenden Anstrengungen und Leistungen stehen und fallen wird.

(Abg. Dr. Strosche: Sehr richtig!)

Unsere Skepsis gegenüber der Idee, daß z. B. die gegenwärtigen bedrückenden Schwierigkeiten und der waltende Notstand durch eine Verfassungsänderung und die Einrichtung eines Bundeskultusministeriums behoben werden könnten, resultiert aus der Erfahrung, daß die schöpferische Initiative und die persönliche Qualifikation für die Aufgabe, die in den Kulturverwaltungen mehr als anderswo vonnöten sind, keineswegs automatisch in einer Bundesverwaltung besser entwickelt werden könnten als anderswo. Einheitliche Richtlinien bedeuten noch keineswegs einen Aufschwung unseres Schulwesens, eine Verbesserung der Lehrerbildung und die überfällige Hochschulreform und anderes mehr. Das haben wir zum Überdruß in der Vergangenheit gesehen. Aber es ist ja glücklicherweise auch nicht mehr so, daß die Länder blind wären. Die dringlichen Probleme, die aus dem Mangel an technischen Nachwuchskräften entstanden sind, haben immerhin auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Bad Pyrmont zu der Erkenntnis geführt, daß das Königsteiner Abkommen in seiner bisherigen Form zur Bewältigung der neuen auf uns zukommenden Aufgaben nicht ausreichen wird und daß auch die Kultusministerkonferenz ein zu schwerfälliges Instrument ist, um die ständig anwachsenden überregionalen Kulturaufgaben zu bewältigen. Es ist außerordentlich begrüßenswert, daß sich daher in einigen Bundesländern die Erkenntnis durchgesetzt hat, daß zur Erfüllung der von Jahr zu Jahr vordringlicher werdenden gemeinsamen Aufgaben im Bereich von Schule, Wissenschaft, Forschung und Technik neue Wege einer reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern gefunden werden müssen. Aus den letzten Erklärungen des bayerischen Ministerpräsidenten können wir sogar entnehmen, daß hierzu gegenwärtig von Länderseite schon die ersten Schritte unternommen werden.
Ein großer Teil dieser Aufgaben, meine Damen und Herren, ist nur durch den Einsatz und die Bewilligung bedeutender öffentlicher Mittel zu bewältigen. Die Größenordnungen sind erschreckend. Aber sehr sorgfältige Untersuchungen ergeben, daß z. B. allein zur Beseitigung der dringlichsten durch Kriegszerstörungen bedingten Schulraumnot noch Investitionen von mindestens 4 Milliarden DM erforderlich sind.
Natürlich kann man sich auf den Standpunkt stellen, daß dies einzig und allein Aufgabe der Länder sei. Aber die Länder und Gemeinden geben gegenwärtig jährlich über 4 Milliarden für ihr Schulwesen und rund 600 Millionen für den Schulhausbau aus. Selbst bei diesen erheblichen Aufwendungen wird es noch zehn Jahre dauern, bis der Vorkriegsstand in der Bundesrepublik erreicht ist, ganz zu schweigen von der ungewöhnlich schwierigen Situation, die durch die jetzige Kreditlage auf dem Geldmarkt entstanden ist und die bei der derzeitigen Zinshöhe einen großen Teil der gemeind-


(Kahn-Ackermann)

lichen Schulträger dazu zwingt, von längst überfälligen Schulhausbauten Abstand zu nehmen, weil es ihnen unmöglich ist, die dafür benötigten Mittel auf dem Geldmarkt aufzunehmen.
In dieser Situation ist nicht berücksichtigt, daß zusätzliche Bauleistungen erforderlich sind, um andere häßliche Krankheiten unseres Schul- und Hochschulwesens zu beseitigen. Können wir uns das leisten, muß man fragen, noch zehn Jahre zu warten? Ich glaube, Sie alle werden sich mit mir darüber einig sein, daß wir uns das nicht leisten können, und es gibt eine Reihe von Gründen dafür. Die Schulraumnot und der Lehrermangel haben es mit sich gebracht, daß die Zahl der Unterrichtsstunden pro Schüler heute im Bundesdurchschnitt 25 % unter dem Mittel liegt, das man vor 35 Jahren, im Jahre 1921, als Mindestmaß für die damaligen Verhältnisse angesetzt hat.

(Hört! Hört! beim GB/BHE.)

Sie brauchen ferner nur die Sonntagszeitungen mit dem Stellenmarkt aufzuschlagen, um sich ein Bild von dem akuten Mangel an qualifizierten Kräften und auch akademischen Kräften zu machen. Der desolate Zustand unseres Berufsschulwesens und vornehmlich dessen Mangel an qualifizierten und ausreichend bezahlten Berufsschullehrkräften begrenzt die für Deutschland lebensnotwendige Heranbildung eines ausreichenden Facharbeiternachwuchses.
Die gegenwärtigen Verhältnisse machen überdies die von allen Pädagogen geforderte und zweifellos notwendige obligatorische Einführung des neunten Volksschuljahrs unmöglich. Der allgemeine Zustand unseres Volksschulwesens, insbesondere auf dem Lande, verhindert die Förderung begabter Kinder. Der Mangel an Sonderschulen für Minderbegabte drückt auf das Unterrichtsniveau und die allgemeinen Leistungen. Viele begabte Kinder finden nur schwer oder gar nicht den Anschluß an die höhere Schule. Damit wird die Begabtenauslese als Grundlage aller Bestrebungen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung bereits in ihren Anfängen aufs schwerste beeinträchtigt. Tatsächlich gibt es in der Bundesrepublik immer noch so etwas wie ein Bildungsmonopol,

(Abg. Dr. Menzel: Sehr wahr!)

und darauf werden wir später noch zu sprechen kommen.
Ich möchte ferner auf die gesundheitlichen Folgen der augenblicklichen räumlichen Beengung unseres Schulwesens aufmerksam machen; denn sie sind besorgniserregend. Zu dieser Seite der Angelegenheit werden wir vielleicht heute etwas hören. Ich möchte mich daher auf die Feststellung beschränken, daß drei Viertel der drei Millionen Schulkinder in der Bundesrepublik schichtweise unterrichtet werden müssen und daß gewissenhafte Querschnittuntersuchungen als Folge ergeben haben, daß die Hälfte unserer Jugendlichen an nervösen Störungen und notorischer Unruhe leidet.
Ihnen wie mir sind die Klagen über das Anwachsen des Halbstarkentums insbesondere an unseren Berufsschulen wohlbekannt. Suchen Sie die Ursache nicht allein bei den Jugendlichen, sondern bei uns selbst, die wir uns zehn Jahre lang nicht ausreichend um den Zustand unseres Schulwesens gekümmert haben! Leider — und ich muß das hier sagen — hat man nach 1949, nachdem die Verantwortung der Alliierten auf diesem Gebiet zu Ende ging, an vielen Orten nichts Besseres zu tun gewußt als unter der Behauptung, die uns aufgezwungenen Schulreformbestrebungen hätten eine ungesunde Unruhe in unser Bildungswesen gebracht, alles gewaltsam einschlafen zu lassen und zu den Prinzipien von vorgestern zurückzukehren. Auch sind die erregenden Bildungsfragen unserer Jugend unter den Stillhalteabkommen, die über den konfessionellen Streitigkeiten geschlossen worden sind, als sogenannte heiße Eisen viel zu lange der Erörterung der Parlamente und auch dieses Hauses, das für ganz Deutschland die Verantwortung trägt, entzogen worden.

(Sehr gut! bei der SPD und dem GB/BHE.)

Unter diesen Umständen müssen wir uns fragen, ob die öffentlichen Mittel, die wir für Bildung, Wissenschaft und Forschung ausgeben, in einem angemessenen Verhältnis zu anderen Ausgabe-. posten in unseren Haushalten stehen. Es wäre verlockend, hier Zahlen zu nennen. Ich will darauf verzichten, weil man mit ihnen immer nach Wunsch manipulieren kann. Aber erlauben Sie mir ein paar Feststellungen. Der Prozentsatz der öffentlichen Ausgaben in diesem Bereich — und das wird mir der Herr Bundesinnenminister wohl bestätigen — kann sich durchaus nicht mit den Aufwendungen anderer westlicher Kulturnationen messen. Aber dieses statistische Faktum sagt noch sehr wenig über die tatsächlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik aus. Es trägt nämlich nicht den gewaltigen Kriegszerstörungen und dem dadurch bedingten Nachholbedarf Rechnung. Es verschweigt, daß wir als drittgrößte Industrienation der Welt in unserem Bildungswesen Probleme zu bewältigen haben, die sich in diesem Umfang für andere Länder nicht stellen, und es berücksichtigt nicht, daß die private Initiative und Leistung auf dem Gebiet des Bildungswesens in der Bundesrepublik im Gegensatz zu anderen Ländern leider kaum mehr ins Gewicht fällt. Schließlich geht es über die bedauerliche Realität hinweg, daß die Bundesrepublik von allen großen Kulturnationen das miserabelste und unzulänglichste System der Begabtenförderung hat.

(Hört! Hört! und Zustimmung bei der SPD.)

Es gäbe hier noch mehr zu sagen. Ich will darauf verzichten, möchte aber einen Hinweis nicht unterschlagen, nämlich daß die Bundesrepublik in der gegenwärtigen Situation in besonderem Umfang ihre Bildungseinrichtungen auch anderen Nationen zur Verfügung stellen müßte, die in dieser Hinsicht wesentlich schlechter dran sind als wir. Manchmal muß man daran zweifeln, ob trotz offizieller Erklärungen der ehrliche Wille dazu besteht. Wenn man ihn aber wirklich hat, so würde dem Vollzug dieser Aufgabe bei der Beharrung auf dem gegenwärtigen kulturpolitischen Kurs und den dazu bisher bewilligten Mitteln sehr enge Grenzen gesetzt sein.
Wenden wir uns noch einmal der Frage zu, ob ein angemessener Teil unseres Budgets für die Sicherung unserer Zukunft, nämlich für das Bildungswesen und die Förderung von Wissenschaft und Forschung, bei uns ausgegeben wird. Ich hoffe, Sie alle sind sich darüber im klaren, daß diese Frage seit dem zügigen Fortschreiten der industriellen Automation und der praktischen Anwen-


(Kahn-Ackermann)

dung von durch Kernspaltung gewonnener Energie ihre ganz besondere Aktualität genießt. Ja, diese Frage bedeutet sogar eine große Sorge, aber eine Sorge, die sich bedauerlicherweise im Bundeshaushalt überhaupt nicht ausdrückt. Dieser trägt vielmehr weitgehend den Stempel des „business is usual". Hierfür gibt es eine Menge Gründe. Ich will niemanden anklagen, aber die Aufwendungen des Bundes für die Förderung des Bildungswesens, für Wissenschaft und Forschung sind nicht nach der Dringlichkeit der Aufgabe orientiert,

(Sehr wahr! bei der SPD)

sondern nach dem unzutreffenderweise aus der Verfassung abgeleiteten Prinzip des do ut des, das dem Finanzminister des Bundes natürlich wohlgefällig ist: Gibt ein Land für eine bestimmte Sache Mittel, dann gibt der Bund auch etwas. Ich glaube kaum, daß sehr viele Mitglieder dieses Hauses, am wenigsten der Herr Bundesminister für Atomfragen, daran zweifeln, daß die notwendigen zusätzlichen Zuschüsse für den Aus- und Aufbau von Wissenschaft, Technik und Forschung, wenn wir mit der Welt Schritt halten wollen, schon sehr bald in die Hunderte von Millionen gehen werden. Wenn die Länder dabei stets die Hälfte tragen sollen, wie sollen sie da — das möge man mir einmal erklären! — in wenigen Jahren die Milliarden erfordernden schädlichen Mängel unseres Volks-, Berufs- und höheren Schulwesens beseitigen?! Nach diesem Prinzip der Mittelteilung kann man im Bundeshaushalt in Zukunft ohne schwerste Schädigung für das Gemeinwohl wohl nicht mehr verfahren; denn auch die Spezialfrage der Förderung des technischen Nachwuchses kann
nur im Zusammenhang mit einer allgemeinen und durchgreifenden Sanierung unserer Bildungs- und Forschungseinrichtungen gelöst werden. Leider müssen wir heute feststellen, daß der Anteil der Aufwendungen für Forschung, Wissenschaft und Bildung im Bundeshaushalt völlig unzureichend ist und daß er seit diesem Jahr, nämlich seit der vollen Einbeziehung der Rüstungslasten in den Bundeshaushalt, in ein geradezu groteskes und beschämendes Mißverhältnis zu unseren Gesamtausgaben geraten ist.

(Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.)

Dieses Mißverhältnis kann nicht mit dem Hinweis auf die eigentliche verfassungsrechtliche Zuständigkeit der Länder bemäntelt werden. Bund und Länder haben z. B. auf dem Sektor der Hochschulen Erhebliches gel eistet. Trotzdem müssen die personellen und materiellen Verhältnisse an unseren Hochschulen mit äußerster Besorgnis betrachtet werden. Der Bedarf an qualifizierten wissenschaftlichen und technischen Fachkräften nimmt bei uns wie in anderen Teilen der Welt unvorstellbare Ausmaße an. Der Bedarf an diesen Fachkräften wächst nach Erhebungen in Großbritannien und den Vereinigten Staaten gegenwärtig fünfmal schneller als die Rate des normalen Bevölkerungszuwachses. Das heißt, daß, wenn wir in kommenden Jahren konkurrenzfähig bleiben wollen, unsere Volks- und Mittelschulen ein Vielfaches von dem an qualifizierten Absolventen an die nächsthöheren Bildungseinrichtungen abgeben müssen, was sie bisher abgegeben haben. Die höhere Schule muß ihre Kapazität verdoppeln oder durch eine im übrigen längst überfällige Reform ihrer Methoden und ihres Lehrstoffs wenigstens 50 statt bisher nur 20 % ihrer Besucher bis zur Universitäts- und Hochschulreife bringen. Ein solches Ergebnis zu liefern, sind aber die Bildungseinrichtungen der Bundesrepublik heute materiell wie personell außerstande.
Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang nur sagen, daß ich kürzlich mit einigem Schmunzeln eine Nachricht in einer Bonner Zeitung gelesen habe, daß die Bonner Universität für den Beamtennachwuchs und die jungen Diplomaten des Auswärtigen Amts Deutschkurse zur besseren und richtigen Handhabung der deutschen Sprache eingeführt hat.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Ich glaube nicht, daß es vor drei Jahrzehnten denkbar gewesen ist, daß in einem solchen Amt Kräfte aufgenommen worden sind, die der deutschen Sprache nur in einem solchen Umfang mächtig gewesen sind, daß man sie hinterher noch in besonderen Kursen hat schulen müssen.
Ich möchte Sie ferner in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse aufmerksam machen, die ein Bundesland bei der Prüfung der Bewerber für den öffentlichen Dienst gehabt hat. Sie sind derartig katastrophal: Bei den Prüfungen für den gehobenen Dienst sind 29 % durchgefallen, wenn ich mich recht erinnere, für den mittleren Dienst 40 %, und ein großer Teil der Prüflinge hat die Note 5 bekommen.

(Bundesminister des Innern Dr. Schröder: Welches Land, Herr Kollege?)

— Ich glaube, wenn man diese Ergebnisse von mehreren Ländern bekanntgäbe, würde ersichtlich, daß die Ergebnisse in diesen Ländern dem dieses Landes nicht nachstehen, Herr Minister.
Die Situation an unseren Hochschulen ist auch deswegen unerquicklich, weil die Zahl der Studierenden in einem krassen Mißverhältnis zu der Zahl der Dozenten steht und sich zunehmend Schwierigkeiten bei der Besetzung von Lehrstühlen zeigen. An der Universität Heidelberg waren z. B. nach Mitteilungen, die mir gemacht worden sind, zu Beginn dieses Jahres 22 Lehrstühle unbesetzt.
Ich bin weit davon entfernt, zu behaupten, daß diese Schwierigkeiten allein durch eine materielle Hilfe des Bundes gelöst werden könnten. Aber die Kulturverwaltungen, Fakultäten und die Ordinarien zahlreicher Universitäten tragen zum Teil selbst ein gerüttelt Maß von Schuld an diesen sehr unerfreulichen Verhältnissen.
Weiter leidet die wissenschaftliche Forschung an unseren Universitäten auch unter dem Mangel an wissenschaftlichen Assistenten und Hilfskräften. Ihre Zahl muß in den nächsten Jahren verdoppelt werden, wenn die Forschungstätigkeit an den Hochschulen nicht infolge der Beanspruchung im Unterrichtsbetrieb zum Erliegen kommen soll.
Endlich kann die astronomisch anmutende Kostenprogression bei der materiellen Ausstattung unserer wissenschaftlichen Institute nicht außer Betracht gelassen werden. In einer Zeit, als die meisten diesem Hause angehörenden Akademiker die Universität besuchten, kostete der teuerste Apparat etwa für ein physikalisches Institut 15 000 Mark. Heute kostet ein simples und gewöhnlich schon zur Grundausrüstung eines solchen Instituts gehörendes Elektronenmikroskop 100 000 DM. Andere, durchaus nicht ungewähnliche Apparaturen erfordern für ihre Anschaffung Aufwendun-


(Kahn-Ackermann)

gen von 300 000, 500 000 und mehr Mark. Aber kaum in einem einzigen Falle ist die Dotierung unserer wissenschaftlichen Institute und Forschungslaboratorien dieser Kostenentwicklung gefolgt.
Es wäre verlockend, Ihnen hier in aller Ausführlichkeit die vordringlichsten Vorhaben und Aufgaben sowohl der Grundlagenforschung wie der angewandten Forschung zu schildern, die wegen mangelnder Mittel nicht in Angriff genommen werden können, obwohl sie für unsere Wirtschaft und unsere Wissenschaft so nötig wie das tägliche Brot sind. Da die Länder — von ganz vereinzelten Ausnahmen abgesehen — außerstande sind, hierzu zusätzliche Mittel frei zu machen, müssen die vom Bund der Forschungsgemeinschaft gewährten Zuschüsse wenigstens verdoppelt werden.
Man kann diese Dinge nicht mit einer Handbewegung zur Seite tun oder versuchen, sich unter dem Hinweis auf unsere grundgesetzliche Regelung der Mitverantwortung zu entziehen. Die kontinuierliche Entwicklung der deutschen Wissenschaft und Forschung ist wirklich gefährdet. Es gibt besorgniserregende Anzeichen dafür, u. a. die Tatsache, daß es noch vor 20 Jahren für einen großen Teil der ausländischen Wissenschaftler aus fachlichen Gründen absolut notwendig war, die deutsche Sprache einigermaßen zu beherrschen. Das ist heute nicht mehr der Fall. Vor 25 Jahren befanden sich z. B. unter 100 internationalen Arbeiten der Grundlagenphysik annähernd 50, die aus Deutschland kamen. In den letzten Jahren war dieser Anteil auf eine oder zwei Arbeiten abgesunken.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

In der Bundesrepublik — und das bitte ich Sie sich besonders zu Herzen zu nehmen — hat auch die Zahl der Hochschullehrer gegenüber dem Jahre 1930 kaum mehr zugenommen,

(Hört! Hört! bei der SPD)

ein Vorgang, der im Vergleich mit allen Staaten nicht nur der westlichen, sondern auch der östlichen Welt einzigartig ist. Das ist doch der Beweis dafür, daß vieles an unseren Universitäten nicht in Ordnung ist.
Im übrigen möchte ich das Haus auf die zahlreichen ausgezeichneten Berichte der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder des Stifterverbandes der deutschen Wissenschaft verweisen. Wenn wir da Vergleiche mit anderen Industrienationen anstellen, so fallen sie äußerst deprimierend aus. Großbritannien gibt im Jahr von seiten des Staates 2 Milliarden für seine Forschung aus, die Vereinigten Staaten — staatliche und private Hilfsmittel zusammen — 20 Milliarden, von der Sowjetunion ganz zu schweigen. In der Bundesrepublik sind es zur Zeit ungefähr eine Milliarde. Davon stammen 90 Millionen aus den Mitteln des Bundes —die jetzt noch um die Mittel erhöht werden, die in den Haushaltsplan des Herrn Atomministers eingeplant worden sind —, 520 Millionen bringen die Länder auf, und 400 bis 600 Millionen — diese Zahlen sind geschätzt — kommen aus den Kreisen der privaten Wirtschaft.
Bevor ich mich in aller Kürze den einzelnen Punkten unserer Großen Anfrage zuwende, möchte ich das Haus und die Bundesregierung noch auf ein ganz spezifisches Problem hinweisen, das allzu deutlich macht, warum die Bundesländer die Aufgaben, die die Förderung von Forschung und Wissenschaft im Jahre 1956 uns stellen, ohne groß-
zügige und von finanztechnischen Erwägungen befreite Politik der Bundeszuschüsse einfach nicht bewältigen können.
Es gibt nämlich heute keinen Bereich der Wissenschaft, der wie vor rund 30 Jahren für einen einzelnen Gelehrten noch überschaubar wäre. Das Genie, das in der Einsamkeit noch zu bahnbrechenden Erkenntnissen gelangt, gehört der Historie an. Fast alle Entdeckungen und umwälzenden Erfolge in der Forschung der letzten 20 Jahre sind auf Team-Arbeit zurückzuführen. Eine fruchtbare Grundlagenforschung ist daher heute fast ausnahmslos nur noch in Instituten möglich, in denen mehrere Wissenschaftler gleicher Richtung zusammenarbeiten und sich gegenseitig informieren.
Dieses moderne Forschungsprinzip steht aber leider in krassem Gegensatz zum traditionellen Lehr- und Forschungsbetrieb an unseren deutschen Universitäten und Instituten, der sich jeweils für eine Fachrichtung um einen Ordinarius und bestenfalls zwei Assistenten gruppiert. Da unsere Kulturbehörden und die Universitäten selbst eifersüchtig an diesem System festhalten, das die übrigen Dozenten sowohl der Bezahlung als auch ihren Rechten nach auf zweite, dritte und vierte Plätze verweist, können solche modernen Forschungszentren bei uns nicht entstehen. Da die den Ordinarien beigegebenen Assistenten alle paar Jahre wechseln, liegt die Kontinuität der Forschungsaufgaben allein auf den Schultern eines Mannes, des Ordinarius. Es liegt auf der Hand, daß wir in solchen EinMann-Instituten nicht mit der internationalen Forschung Schritt halten können. Es wird übrigens in der Hand der Mitglieder dieses Hauses liegen, bei der Beratung des neuen Besoldungsrahmengesetzes der antiquierten und schädlichen hierarchischen Standesordnung in bezug auf die Besoldung und Rechtsstellung unserer Universitätsdozenten einen empfindlichen Schlag zu versetzen und die Dinge auf eine modernere Basis zu stellen.
Wir brauchen solche Forschungszentren, di materiell und personell nur durch überregionales Zusammenwirken entstehen können. Mit der Einrichtung ein paar zusätzlicher Diätendozenturen, wie es heute vielfach als Ausweg empfohlen wird, ist es nicht getan, vor allem nicht, weil der Leistung des Dozenten heute, wenn er nicht Ordinarius ist, keinerlei materielles Äquivalent gegenübersteht. Wenn wir es nicht bald dahin bringen, daß an unseren wissenschaftlichen Instituten neben dem Ordinarius Platz für hochqualifizierte und entsprechend bezahlte wissenschaftliche Kräfte geschaffen wird, werden auf zahlreichen Forschungsgebieten alle anderen Förderungsmaßnahmen vergeblich sein.
Tun wir einmal einen Blick über unsere Grenzen! Allein an der Universität Moskau gibt es 50 Lehrstühle für Physik. Die deutsche Forschung ist durch das Dritte Reich und den zweiten Weltkrieg schwer angeschlagen worden. Um das eben erwähnte Problem zu lösen, ist es notwendig, daß wir alles unternehmen, um den Anschluß an den internationalen Stand der Forschung nicht mehr zu verpassen. Dazu ist aber besonders eine Lösung des Ihnen eben unterbreiteten Problems notwendig.
Nun zu den einzelnen Punkten unserer Großen Anfrage!
Zur Schulraumnot. Ende 1955 gab es für 163 000 organisierte Klassen in der Bundesrepublik 125 000 Schulräume. Die Schwerpunkte der Schulraumnot liegen in den Großstädten. Selbst die Stadtstaaten


(Kahn-Ackermann)

wie Hamburg und Bremen, in denen manches organisatorisch leichter zu lösen war als in anderen Bundesländern und die über sehr großzügige Schulhausbauprogramme verfügten und sie durchführen konnten und noch durchführen, sind noch nicht aus dem Gröbsten heraus. Dem Land Hamburg z. B. fehlen noch 70 Schulen mit 1400 Unterrichtsräumen. Selbst in Nordrhein-Westfalen fehlten Ende letzten Jahres noch 7000 Unterrichtsräume, mit deren Erbauung aber erst wieder der Stand von 1939 erreicht wäre.

(Hört! Hört! in der Mitte.)

Eine weiterhin durch die gegenüber 1939 veränderten Verhältnisse notwendige Erhöhung des Schulraumbestandes ist darin nicht enthalten. Besonders drückend ist auch der Fehlbestand an Turnhallen, allein in Nordrhein-Westfalen 170. Ein den Erfordernissen unseres Unterrichtswesens entsprechender Mehrbedarf an Chemie- und Physikräumen, Zeichensälen, Werkstätten und Schulküchen ist nicht in diesen Zahlen enthalten.
Weit drückender liegen die Verhältnisse im zweitgrößten deutschen Bundesland, in Bayern. Von 2800 Klassen der höheren Lehranstalten dieses Landes sind noch immer 1200 Klassen ohne eigenen Unterrichtsraum. Insgesamt müssen im Lande Bayern noch wenigstens 8000 Schulräume errichtet werden, um einigermaßen normale Verhältnisse zu schaffen, wobei außer den höheren Schulen besonders die Berufsschulen unzulänglich ausgestattet sind. Zum Beispiel können über die Hälfte aller Mädchenklassen keine Schulküche in ihren Schulen benutzen. Ich will diese Statistik bestürzender Unzulänglichkeit nicht weiter fortsetzen. Im ganzen Bundesgebiet müßten wenigstens 40 000 Unterrichtsräume noch erbaut werden, um einigermaßen geordnete Schulverhältnisse zu erreichen.
Dabei ist das Problem der notwendigen Verringerung der Schülerzahl pro Klasse keineswegs berücksichtigt. Diese Zahl ist noch immer so hoch, wenn auch mit gewissen Unterschieden in den einzelnen Bundesländern, daß ein ordentlicher Unterricht, bei dem der Lehrer jeden Schüler individuell berücksichtigen könnte, nicht stattfindet. 35 bis 40 Schüler pro Klasse sind noch immer die Regel. Es mag hart und übertrieben klingen — aber der Gegenbeweis müßte erst erbracht werden —: an einer Mehrheit der Schulen der Bundesrepublik ist der Unterricht auf das Niveau einer schematischen Wissenskontrolle abgesunken.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Daß unter diesen Umständen der Schichtunterricht zu einer Geißel wurde, wird niemanden überraschen. Ich habe Ihnen vorhin gesagt, daß über 70 % unserer Schulkinder in einem der Kurve des menschlichen Leistungsvermögens zuwiderlaufenden Arbeitsrhythmus unterrichtet werden. Man fordert den Kindern geistige Höchstleistungen zu Tageszeiten ab, die dafür völlig ungeeignet sind.

(Sehr richtig! beim GB/BHE.)

Unsere Wirtschaft trägt diesen Schwankungen des menschlichen Leistungsvermögens im Tagesablauf längst Rechnung. In der Schule haben wir das offenbar nicht nötig.
Und nun lassen Sie mich als Vater von drei schulpflichtigen Kindern noch eine Bemerkung machen. Der Schichtunterricht bringt es mit sich, daß jedes meiner Kinder zu einer andern Stunde des Tages zum Mittagessen nach Hause kommt, eine Tatsache, die eigentlich die Aufmerksamkeit des Herrn Familienministers erregen sollte,

(Zustimmung und Heiterkeit)

um so mehr, als meine Familie dieses Schicksal
mit vielen Zehntausenden anderer Familien teilt.
Ich habe bereits die Zahl von 4 Milliarden DM als voraussichtliche Gesamtkosten für den Bau der dringlich erforderlichen Schulräume genannt. Eine direkte Hilfe des Bundes vornehmlich an die gemeindlichen Schulträger erscheint mir unabwendbar, besonders jetzt, nachdem die Kreditverteuerung die Gemeinden beim Schulhausbau vor schier unlösbare Aufgaben stellt. Über die Methode dieser Hilfe wird man sich wohl einigen können, über die Hilfe selbst vermutlich nicht so rasch. Deswegen fühle ich mich verpflichtet, hier zu sagen, daß die Arbeitsgemeinschaft deutscher Lehrerverbände, die Organisation, die den größten Teil aller Lehrer in der Bundesrepublik repräsentiert, die Forderung nach der Bereitstellung von Bundesmitteln für den Schulhausbau mit allem Nachdruck an uns gestellt hat. Ebenso hat die Konferenz der Kultusminister in der Sitzung vom 17./18. Mai in Eberbach die Frage einer Bundeshilfe positiv diskutiert. Wer die Sorgen des Schulhausbaues in den Großstädten kennt — eine Stadt wie Hannover benötigt z. B. noch 150 Millionen DM zur Lösung der Schulraumfrage —, wer aber auch auf dem Lande erlebt, wie immer wieder dringende Schulhausneubauten, deren Aufschub nicht mehr zu verantworten ist, wegen Finanzmangels zurückgestellt werden müssen, wer die Konsequenzen sieht, der weiß, daß die Bundesregierung und dieses Haus eine ungeheuerliche Verantwortung auf sich laden würden, wenn sie sich diesem Appell versagten.
Ein gewisser Ausgleich durch Schulbaukredite des Bundes und eine weitgehende Entlastung der Länder zugunsten des Schulhausbaues durch die Übernahme von materiellen Verpflichtungen des Bundes auf dem Gebiet von Wissenschaft und Forschung ist auch durch das Gefälle im Leistungsniveau der Volks- und Berufsschulentlassenen der einzelnen Bundesländer notwendig. Die Unterlagen hierüber sind unvollständig, besonders bei den Volksschulen; doch reichen sie aus, um erkennen zu lassen, daß sie ein getreues Abbild der Schulraumnot und ihrer Folgen in den ärmeren Ländern sind. Im Leistungsbild der Absolventen der höheren Schulen drückt sich das besonders deutlich aus. Gewiß spielen auch andere Faktoren eine Rolle. Aber wenn es eine Folge der unantastbaren Kulturautonomie der Länder werden sollte, daß ein Land dümmere und ein anderes weniger dümmere Schüler hervorbringt, nur wegen der unterschiedlichen Staatsfinanzen, dann liegt es wahrscheinlich in der Verantwortung des Bundestags, eine Korrektur anzubringen.
Es ist leider so, daß die Leistungen und der Wissensstand eines ansehnlichen Teils unserer Volksschulabsolventen wesentlich geringer sind als von zwei Jahrzehnten, und das erscheint mir als ein Mangel, dem wir unverzüglich steuern müssen. Ich möchte dabei Ihre Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren, auf die ländlichen Schulbezirke in allen Teilen der Bundesrepublik lenken. Hier haben wir es nicht nur mit den Folgen der Schulraumnot zu tun, sondern hier wirken Lehrermangel, das System der nur ein- oder zweiklassigen Landschule und konfessionelle Zersplitterung zusätzlich negativ. 47 % unserer Volksschulen sind


(Kahn-Ackermann)

solche ein- oder zweiklassigen Schulen. Trotz eines wachsenden Netzes landwirtschaftlicher Beruf s-schulen werden solche ländlichen Bezirke nur höchst unzureichend von den Institutionen der Weiterbildung erfaßt. Der Leistungsstand unserer Landschuten liegt im Durchschnitt weit unter dem Leistungsstand urbaner Schulen. Heute haben selbst begabte Schüler Mühe, den Anschluß an die Mittelschule und höhere Bildungseinrichtungen zu finden. Hunderttausende von Eltern in der Bundesrepublik wissen davon ein Lied zu singen. Aber nicht nur das. Das Durchschnittsergebnis eines Teils unserer Landschulen verhindert — mit anderen gleichrangigen Faktoren, auf deren Darstellung ich hier verzichten will — nicht nur den Anschluß an die nächsthöheren Bildungseinrichtungen, sondern es verhindert auch den Übertritt der Landkinder in die gewerblichen Berufsschulen. Leider kann sich die Bundesrepublik den Luxus nicht mehr leisten, zuzusehen, daß ein viel zu großer Anteil der auf dem flachen Land beheimateten Jugendlichen, statt zu Facharbeitern herangebildet zu werden, zur Armee der Hilfsarbeiter und Bauhilfsarbeiter stößt, wo statt jahrelanger Lehrzeit sofortiger Verdienst winkt. Auch das ist Raubbau an der Wohlfahrt unseres Landes, und die Befriedigung des Bedarfs an qualifizierten Fachkräften In der Bundesrepublik wird nicht gelingen, wenn das flache Land seinen Anteil an diesen Fachkräften nicht vergrößert. Das bedeutet keine Gefährdung für den bäuerlichen Nachwuchs. Wir sind über die Zeit hinaus, in der wir zusehen können, wie begabte überzählige Bauernsöhne und -töchter als billige Arbeitskräfte zu einem Dasein landwirtschaftlicher Hilfsarbeiter gezwungen werden. Ich bin auf dem Land aufgewachsen und in eine Dorfschule gegangen. Ich wohne noch in diesem Dorf, und um allen möglichen Protesten zu begegnen, muß ich Ihnen sagen, daß ich diese Zustände täglich beim Verlassen meines Hauses sehen kann.
Im Bundesdurchschnitt streben nur etwa 19 % der Volksschul- und Berufsschulabsolventen eine technische und wissenschaftliche Ausbildung an. Darin ist bereits die Weiterbildung an den Berufsfachschulen enthalten. Einen so niedrigen Prozentsatz kann sich ein Land wie die Bundesrepublik einfach nicht leisten.
Zur Frage 4 unserer Großen Anfrage. Jeder, der sich Gedanken über die Heranbildung eines demokratischen politischen Bewußtseins in unserem Land macht, gerät in eine Zwickmühle, sobald er seine Hoffnungen mit den Realitäten zu konfrontieren gezwungen ist. Ich will das Haus weder mit dem Fazit unserer nicht geringen Anstrengungen noch mit dem entmutigenden Ergebnis dieser Bemühungen beschäftigen. Der Kulturpolitische Ausschuß hat sich sehr eingehend mit der augenblicklichen Situation auf diesem Gebiet beschäftigt, und der Bericht des Kollegen Richard Muckermann von der CDU zu diesem Thema, der, wie ich hoffe, dem Haus in Kürze vorgelegt wird, kann mit Fug und Recht als mustergültig dem Studium aller Mitglieder dieses Hauses empfohlen werden. Gestatten Sie mir trotzdem ein paar Bemerkungen.
Die Erhebungen des Ihnen wohlbekannten Allensbacher Instituts vom letzten Jahr zu diesem Thema sind nicht eben dazu angetan, uns Zuversicht einzuflößen, und sie werden leider durch Prüfungsergebnisse bestätigt, die ein anderes Bundesland dankenswerterweise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat und die ebenfalls Prüfungsergebnisse von Bewerbern für den öffentlichen Dienst sind, wo beispielsweise auf die Frage, was für Parteien im Parlament vertreten sind, der Totoblock Nord-Süd, der DGB und andere Einrichtungen genannt worden sind, die gar nicht parlamentarisch vertreten sind. Ich möchte auf die historischen Antworten, die dort gegeben worden sind, weiter gar nicht eingehen. Aber sie können solche Ergebnisse in allen Bundesländern bekommen.
Ich hatte kürzlich Gelegenheit, an die hundert Prüfungsaufsätze von Kandidaten für das höhere Lehramt einzusehen, und ich muß sagen: Ersparen Sie mir, Ihnen sowohl meine als auch die beklemmenden Urteile der staatlichen Prüfer mitzuteilen.
Ich bin ein optimistischer Mensch, aber ungeachtet dessen wird mir angst und bange, wenn ich das Fiasko unserer politischen Bildungsversuche des letzten Jahrfünfts betrachte. Ich bin gespannt, zu welchem Ergebnis die Bundesregierung in ihrer Antwort gelangen wird. Aber wie sie auch immer ausfällt, eines ist sicher: Wenn sich der Bundestag der Aufgabe der politischen Bildung der heranwachsenden Generation nicht mehr annimmt als bisher, ist unser Bemühen um den demokratischen Staat großen Gefahren ausgesetzt.
Der durch die Initiative dieses Hauses eingesetzte Deutsche Ausschuß für das Erziehungs- und Bildungswesen hat eine hervorragende Analyse dieses Problems im vergangenen Jahr veröffentlicht, und Sie alle sollten sie ebenfalls lesen. Sie würden sich dann darüber klarwerden, daß die Fundamente dieses Parlaments keineswegs so gesichert sind, wie wir glauben, und daß wir und auch die Länder noch umfangreiche Anstrengungen machen müssen, bevor wir sagen können: Wir haben für uns und die nachfolgenden Generationen ein demokratisches Haus gezimmert, das allen Stürmen trotzen wird. Leider sind wir in Wahrheit immer noch im Streit darüber begriffen, wie die Fundamente auf diesem Gebiet gelegt werden sollen.
Zur Frage 6. Ein ähnlich unerfreuliches Bild bietet die Situation eines großen Teils der rund 125 000 Studierenden an den deutschen Hochschulen. Unsere Universitäten sind überfüllt, das ist wahr. Aber trotzdem stellt sich die Aufgabe, die Zahl der Studierenden an zahlreichen Fakultäten erheblich zu vermehren. Ist das eine Aufgabe des Bundes?, werden Sie fragen. Es ist sehr wohl eine Aufgabe, die mit Hilfe des Bundes energisch in Angriff genommen werden muß.
Am bedrückendsten scheint mir das beklemmende Mißverhältnis zwischen der materiellen Situation unserer Studierenden und der staatlichen Begabtenförderung. Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß gegenwärtig in Frankreich 54 %, in England sogar 76 % aller Studierenden ihr Studium aus öffentlichen Mitteln bestreiten, von den Verhältnissen in der sowjetisch besetzten Zone und in den Oststaaten ganz zu schweigen. In der Bundesrepublik beträgt die Zahl derjenigen Studierenden, die ihr Studium durch öffentliche Mittel — unter Einschluß der Rentenleistungen - bestreiten, noch nicht einmal 11 %, und das sind keine Vollstipendien, sondern größtenteils nur ganz geringe Beiträge. Der Bund selbst hilft nur etwa 3 % der Studierenden beim Studium. Wiederum muß ich Sie fragen: Können wir uns das leisten?, und die Antwort lautet, glaube ich: Nein.


(Kahn-Ackermann)

Die sozialen Verhältnisse an unseren Universitäten erlauben vielfach kein ordentliches Studium mehr. 70 000 von 125 000 Studierenden in der Bundesrepublik müssen im Monat mit weniger als 100 DM für ihren Lebensunterhalt auskommen.

(Hört! Hört! bei der SPD und beim GB/BHE.)

Es ist daher kein Wunder — und in diesem Zusammenhang muß ich mich energisch gegen einige Ausführungen wenden, die bei der Debatte über die Ausgleichskasse für die Studenten vor einiger Zeit hier gemacht worden sind —, daß 40 % der Studierenden während des Semesters ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Während der Ferien steigt die Zahl auf zwei Drittel. An den großen Universitäten wie München, Hamburg und Frankfurt erreicht die Zahl der Studenten, die neben dem Studium ihren Lebensunterhalt verdienen müssen, fast 60 %. Nahezu ein Fünftel dieser Studierenden muß während des Studiums, also während des Semesters, bis zu 30 Wochenstunden einem anderen Beruf nachgehen. Glauben Sie, daß solchen Menschen noch wirklich akademische Leistungen abgefordert werden können? Eine Untersuchung im letzten Jahr hat ergeben, daß ein Viertel unserer Studenten in der ständigen Angst lebt, aus finanziellen Gründen das Studium unterbrechen zu müssen. Auch die Behauptung, die Lage vieler Studierenden sei trotz der vorliegenden Statistiken nicht so schlimm, weil sehr viele während des Studiums im Elternhaus lebten oder bei Verwandten wohnten, erweist sich bei näherem Hinsehen als völlig unzutreffend. Nach wie vor leben nahezu zwei Drittel in regulärer Untermiete, 8 % können in einem Studentenwohnheim wohnen.
Die miserablen finanziellen Verhältnisse haben eine Reihe von schlechten Effekten. Sie binden den Studierenden an eine einzige Universität und verhindern den notwendigen und gesunden Wechsel. Vor dem ersten Weltkrieg blieb nur ein Drittel aller Studierenden von Anfang bis Ende auf der einmal gewählten Universität. 40 % konnten die Universität zwei- bis dreimal wechseln. Heute müssen zwei Drittel der Studenten auf der gewählten Heimatuniversität bleiben, und ganze 10 % sind in der Lage, zwei- bis dreimal die Universität zu wechseln.
Es fehlt außerdem auch — und darauf bitte ich Ihr besonderes Augenmerk zu richten — in außerordentlichem Maße an Lehrbüchern. Nicht einmal ein Drittel unserer Studenten ist nach den wirklich glaubwürdigen und eingehenden Untersuchungen ausreichend mit Lehrbüchern versorgt, über die Hälfte nur sehr knapp, und 15 % können sich aus Geldmangel überhaupt keine Lehrbücher kaufen.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Unsere Begabtenförderung weist schwere konstruktive Mängel auf. Das drückt sich sowohl in der Herkunft der Studierenden als auch in dem erschreckend unterschiedlichen Verhältnis der Zahl der Studierenden, bezogen auf die Gesamtbevölkerung, in den einzelnen Bundesländern aus. Von den rund 125 000 Studierenden sind 50 000 Beamtenkinder, etwa 30 000 Kinder von Angestellten, knapp 15 000 Sprößlinge freiberuflich tätiger Eltern. Kinder von Arbeitern und Landwirten stellen, jede Gruppe für sich, heute nur knapp 5000 Studierende, also weniger als 5 %. Das bedeutet, was ich eingangs schon bemerkte, daß wir immer
noch eine Art Bildungsmonopol haben, das in den Unzulänglichkeiten unseres Schulsystems wurzelt und in dem Mangel an Mitteln und Beihilfen zur Förderung der begabten Kinder aus den niederen Einkommensschichten. Glauben Sie mir, ich habe in den letzten Jahren das Schicksal von Dutzenden solcher begabten Kinder erlebt, deren Anlagen auf unzulänglichen Land- und Berufsschulen verkümmern und die in dem herrschenden Massenbetrieb, der immer Rücksicht auf die geistig minderbemittelten Schüler nimmt, abstumpfen.
Die Situation in den einzelnen Ländern ist sehr unterschiedlich. Ich weiß nicht, ob es gut ist, daß z. B. in Schleswig-Holstein, einem armen Land, offensichtlich nur einer von tausend Mitbürgern studieren kann gegenüber einem von etwa 650 in Niedersachsen, von 300 in Baden-Württemberg und von 250 in Westberlin.
Was aber tut der Bund für die Begabtenförderung? Wenn ich alles zusammenzähle, gibt der Bund einige Millionen gegenüber 120 Millionen, die die englische Regierung, und 144 Millionen, die die französische Regierung gibt.
Zur Frage 8. Der völlig unbefriedigende Stand der gegenseitigen Anerkennung von Semestern und akademischen Prüfungen ist nicht nur ein echtes Hindernis für den europäischen Studentenaustausch, sondern auch ein beklagenswertes Zeichen dafür, wie es mit der europäischen Integration im Reich des Geistes und der viel beschworenen gemeinsamen europäischen Kultur in der Realität aussieht. Die Frage, ob und wie viele an ausländischen — und umgekehrt für Ausländer an deutschen — Hochschulen absolvierte Semester auf das Studium angerechnet werden, ist völlig ungeregelt. Die Anrechnung wird darüber hinaus an verschiedenen Fakultäten und Hochschulen gänzlich unterschiedlich gehandhabt. Von dem Studenten, der auf raschen Broterwerb angewiesen ist, muß das Auslandsstudium deswegen als entbehrlicher Luxus betrachtet werden. Die Zahl der deutschen Studierenden im Ausland ist entsprechend klein. Nach meinen Unterlagen sind es nicht mehr als 1500 von der Gesamtzahl, die ich genannt habe. Dabei wäre es für eine ganze Reihe von Studienrichtungen direkt zwingend geboten, an bestimmten ausländischen Universitäten zu studieren. Ich erinnere dabei, ohne auf Einzelheiten einzugehen, nur daran, daß beispielsweise für Juristen, deren Berufsabsicht eine Kenntnis des Völkerrechts voraussetzt, der Besuch der Universitäten Genf, Lausanne oder Fribourg fast unerläßlich wäre.
Aber die nationalen Barrieren der Prüfungsordnungen und Prüfungsanerkennungen verhindern den längst fälligen freien Austausch zwischen den Universitäten. Französische Stipendiaten in der Bundesrepublik müssen jeweils zu den Semesterprüfungen nach Frankreich zurückkehren, weil sonst die in Deutschland verbrachte Studienzeit nicht angerechnet wird. Solche Beispiele könnte ich hier zu Dutzenden aufzählen.
Uns dünkt, daß die Anstrengungen der Bundesregierung, auf diesem Gebiet der europäischen Zusammenarbeit Fortschritte zu erzielen, äußerst schwächlich und ohne rechten Elan waren. Wenn uns die Bundesregierung vom Gegenteil überzeugen kann, um so besser. Jedoch nur praktische Ergebnisse vermögen zu zählen, und sie fehlen bis heute.
Zur Frage 9. Eng verbunden mit diesem Problem ist das Problem der ausländischen Studierenden


(Kahn-Ackermann)

in der Bundesrepublik. Deutschland war früher ein Zentrum des Ausländerstudiums in Europa. Es hat seine führende Stellung verloren. 1955 studierten 5000 Ausländer an den Hochschulen der Bundesrepublik. Die Zahl mag eindrucksvoll erscheinen; aber sie trügt, denn während der Anteil der Ausländer, die früher einen großen Teil ihres Studiums in Deutschland verbracht haben, sehr hoch war, sind unter den 5000 all jene, die nur ein oder zwei Semester in der Bundesrepublik verbringen.
Auch auf die Verlagerung des Schwerpunktes des Studiums der Ausländer bei uns muß sich das Augenmerk der Bundesregierung richten. Berlin als Metropole in dieser Beziehung ist durch München abgelöst worden. An den Hochschulen der bayerischen Landeshauptstadt studieren gegenwärtig ein ganzes Viertel aller ausländischen Studenten in der Bundesrepublik, ohne daß dieser Tatsache durch die Verteilung der Mittel zu ihrer Betreuung Rechnung getragen wäre.
Die im Bundeshaushalt ausgebrachten Mittel für Stipendien für ausländische Studenten sind kläglich, und die großen Aufgaben der Bundesrepublik bei der Ausbildung von Fachkräften aus den wirtschaftlich förderungswürdigen Ländern sind trotz der zahlreichen Wünsche so gut wie gar nicht berücksichtigt. Das Deutsche Reich hat früher von der Jahrhundertwende bis 1933 eine gewisse Großzügigkeit gezeigt, auf deren Lorbeeren die Bundesrepublik heute noch ausruht. Es ist einfach unverständlich, wie diese Aufgabe, wo eine reiche Ernte winkt, so vernachlässigt werden konnte.
Völlig verständnislos ist man bisher offensichtlich auch der Aufgabe der Ausbildung von nichtakademischen Fachkräften aus dem Ausland in der Bundesrepublik gegenübergestanden. Ich muß leider feststellen, daß eine sehr törichte und sehr schädliche Konkurrenzangst unserer Industrie noch immer ein Hemmschuh für die Ausbildung ausländischer Praktikanten und Facharbeiter in zahlreichen Fachgebieten — z. B. in der Fahrzeugindustrie und in der chemischen Industrie — darstellt, eine Sorge, welche die Sowjetunion und die mit ihr verbündeten Staaten nicht teilen, deren industrielle Fortschritte sich durchaus mit unseren messen können.
Zur Frage 10. Gegenwärtig sind nach den statistischen Unterlagen — aber in Wirklichkeit sind es wohl etwas mehr als nach diesen statistischen Angaben — 120 Dozenten der Bundesrepublik im Ausland tätig. Diese Zahl entspricht keineswegs dem, was wir leisten sollten und müßten. Eine Schwierigkeit liegt in der Tatsache, daß sich diejenigen, die die Absicht haben, ins Ausland zu gehen oder sich für eine unbestimmte Zeit von einem ausländischen Institut — besonders von einem in den wirtschaftlich förderungswürdigen und wirtschaftlich schwächer entwickelten Ländern — berufen zu lassen, in einer völligen Ungewißheit hinsichtlich ihrer Altersversorgung befinden. Das ist ein großer Hemmschuh bei der Erfüllung dieser Aufgabe, und es wäre begrüßenswert, wenn sich die Bundesregierung entschließen könnte, diesem Hause Vorschläge darüber zu machen, wie diesem Notstand für die Zukunft gesteuert werden kann.
Ich bitte das Haus um Entschuldigung, daß ich es so lange mit all diesen Einzelheiten aufgehalten habe; aber ,die Wichtigkeit dieser Angelegenheit brachte es mit sich, daß wir bei der Gelegenheit, wo wir hier einmal über diese Dinge sprechen, die wirklich zu einem nationalen Notstand geworden sind, auch über Einzelheiten berichten mußten.

(Beifall bei SPD und GB/BHE.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort zur Begründung der Großen Anfrage der SPD unter Buchstabe b hat der Abgeordnete Ratzel.
    Dr. Ratzel (SPD), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits seit längerer Zeit bildet die schlechte Lage der deutschen naturwissenschaftlichen Forschung und der Mangel an naturwissenschaftlichen und technischen Nachwuchskräften ein Hauptthema unserer Presse. Wie dringend das Problem des technischen Nachwuchses einer Lösung bedarf, kann man ermessen, wenn man die Stellenanzeigen in den VDI-Nachrichten alle vierzehn Tage liest.
    Der Verein Deutscher Ingenieure hat sich in der Bundesrepublik der verdienstvollen Aufgabe unterzogen, einmal statistische Erhebungen über den Bedarf an technischen Nachwuchskräften anzustellen. Die Denkschrift wurde uns allen — auch der Regierung — vor vier Monaten zugestellt. Soweit mir bekannt ist, hat sich die Bundesregierung mit dieser Frage bisher nicht befaßt; sie hat es auch nicht für notwendig erachtet, dem Verein Deutscher Ingenieure zumindest ihren Dank für die Erhebungen auszusprechen.

    (Hört! Hört! links.)

    Man möchte meinen, der Bundeswirtschaftsminister müßte sehr daran interessiert sein, daß unsere Wirtschaft die erforderlichen qualifizierten Fachkräfte hat. Anscheinend schätzt er aber die Bedeutung solcher Fachkräfte in der Wirtschaft nicht genügend ein.
    Es ist auch bedauerlich, daß die Debatte im Bayerischen Landtag, die von unseren Freunden veranlaßt wurde, nicht dazu geführt hat, die ganze Bedeutung dieses Problems zu erkennen.

    (Abg. Dr. Strosche: Sehr richtig!)

    Auch der Beschluß der Ministerpräsidentenkonferenz in Bad Pyrmont ist im Grunde weiter nichts als ein Auf-die-lange-Bank-Schieben.
    Die Bundesregierung hat uns gebeten, die Behandlung dieser Großen Anfrage bis nach den Sommerferien zurückzustellen. Wir waren der Meinung, daß dazu kein Grund ist. Denn an und für sich hätte die Regierung hier schon etwas tun können. Wir sind zudem der Meinung, daß wir der Regierung vielleicht auch einige vernünftige Anregungen zu geben vermögen.
    Die Naturwissenschaften und die Technik gewinnen deshalb eine immer mehr wachsende Bedeutung, weil sich der zeitliche Abstand zwischen Forschung und technischer Nutzung ständig verringert. Während es vor 100 Jahren von der Entdeckung des Induktionsgesetzes durch Faraday bis zur technisch-wirtschaftlichen Nutzung noch ein halbes Jahrhundert gedauert hat, hat es von der Entdeckung der Kernspaltung durch Otto Hahn bis zu ihrer technisch-wirtschaftlichen Nutzung nur einige wenige Jahre gedauert. Das bedeutet, da dieser Zeitraum ständig mehr zusammenschrumpft, daß man bei der Forschung an dem Mann bleiben muß, wenn man konkurrenzfähig sein und bleiben will. Ich meine, eine Regierung, die hier nicht ihre Aufgabe erkennt und keine Initiative ergreift, sondern die Dinge treiben läßt,


    (Dr. Ratzel)

    handelt fahrlässig und wenig verantwortungsbewußt.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es kommt ein weiteres Problem zu der Forschung hinzu, nämlich die Tatsache, daß im modernen Produktionsprozeß der Anteil der geistigen Arbeit ständig wächst. Die Tätigkeit am Reißbrett und die planende Tätigkeit im technischen Büro nehmen immer größeren Umfang an. Wir sind heute in einer Zeit, wo z. B. das Verkehrs- und Nachrichtenwesen geradezu eine explosionsartige Ausweitung erfährt. Für alle diese Dinge brauchen wir technischen Nachwuchs, brauchen wir Ingenieure.
    Bei uns in der Bundesrepublik kommt in der Maschinenindustrie auf 25 Arbeiter ein Ingenieur, in den USA auf 15 Arbeiter ein Ingenieur und in denselben Industriezweigen in der Schweiz auf 10 Arbeiter ein Ingenieur.

    (Hört:! Hört! bei der SPD.)

    Wenn wir bedenken, daß die Elektronik ständig an Bedeutung gewinnt, dann können wir ermessen, wie auch sie zu einem gesteigerten Bedarf an Ingenieuren beitragen wird. In den USA kommen in der Elektronenindustrie auf einen Ingenieur zweieinhalb Arbeiter. Etwas Ähnliches wird auch uns in den nächsten Jahren bevorstehen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Es ist ganz sicher, daß wir in der Bundesrepublik heute vor allen Dingen auf den Gebieten der Technik, die nicht mehr von den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Vergangenheit profitieren, sondern die auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse der jüngsten Vergangenheit und der Gegenwart angewiesen sind, eine führende Stellung, die wir früher ganz sicher einmal hatten, verloren haben. Es ist ja so, daß man, wenn man jetzt etwas dagegen tun will, Forscher und Ingenieure nicht einfach aus dem Boden stampfen kann, sondern in vielen Jahren heranbilden muß. Deshalb meine ich, der Ruf nach Ingenieuren muß dazu führen, daß wir planvolle Anstrengungen machen. Es ist z. B. wenig planvoll, wenn große Industriefirmen nach Ingenieuren rufen, aber nicht willens sind, genügend Lehrstellen oder genügend Praktikantenplätze einzurichten. Das gehört nun einmal zusammen.
    Zweifellos wird dem Problem des naturwissenschaftlichen und technischen Nachwuchses im Ausland, sowohl im westlichen als auch im östlichen, eine viel größere Bedeutung zugemessen. Mein Freund Kahn-Ackermann hat ja einige Zahlen über den Forschungsaufwand in den USA, in England und in Deutschland genannt. Es ist ganz sicher, daß die Sowjetunion sehr bedeutende Anstrengungen auf naturwissenschaftlich-technischem Gebiet macht. Wir wissen ja, daß die Bolschewiken von Anfang an däs Problem der Technik als solches erkannt haben. Von Lenin soll das Wort stammen, daß ein Techniker zehn Kommunisten wert ist. Wenn wir sehen, daß das ehemals rückständige Rußland heute auf dem Gebiet der Forschung und der Industrie zu den führenden Nationen gehört, dann können wir ermessen, daß man dort dem Problem eine entsprechende Rangordnung zuerkannt hat.
    Es mag hier und dort gesagt werden, daß bei dem Wettlauf zwischen Ost und West der Westen insofern im Vorteil ist, als sich bei ihm die Forschung frei entfalten kann. Das ist ganz sicher richtig.
    Eine Forschung in einem freien Land wird erfolgreicher sein als in einer Diktatur. Aber einfach zu sagen: weil wir ein freies Land sind, wird es bei uns besser gehen, ist etwas zu optimistisch. Man muß auch in der Demokratie etwas für Wissenschaft und Technik tun, denn — wie der Deutsche Stifterverband in seinem letzten Jahrbuch betont hat — von nichts kommt nichts; und das hat er speziell in bezug auf die Bundesrepublik gemeint.
    Mein Freund Kahn-Ackermann hat auf einige Beispiele über die Auswirkungen der Vernachlässigung der Forschung durch die Bundesrepublik hingewiesen. Ich darf hier vielleicht sagen, daß es sehr wünschenswert wäre, wenn der Herr Bundeswirtschaftsminister einmal sehr intensiv den Bericht der Deutschen Forschungsgemeinschaft über die Lage der angewandten Forschung in der Bundesrepublik studieren würde. Das wäre wirklich seine Aufgabe. Denn wenn man diesen von Fachleuten zusammengestellten Bericht liest, muß man trübe in unsere bundesdeutsche Zukunft blicken. Daß z. B., wie man da liest, im wissenschaftlichen Arbeiten über metallische Werkstoffe bis zum Jahre 1939 57 % der Arbeiten deutschen Ursprungs waren, dagegen in dem Zeitraum von 1939 bis 1954 nur noch ganze 13 %

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    — und es ist ja trotz Krieg und trotz Nachkriegszeit auf metallurgischem Gebiet gearbeitet worden —, zeigt, wie wir hier auf einem entscheidend wichtigen Gebiet in Rückstand geraten sind.
    Wie es auf dem Gebiet der Atomtechnik und der Atomforschung aussieht, darüber brauchen wir, glaube ich, keine Worte zu verlieren; wir wissen alle, daß wir da sehr im Hintertreffen sind. Ich habe mich nur über eines gewundert: über den Optimismus des Herrn Bundesministers für Atomfragen, wenn er sagt: Wir können von den USA 95 % der Forschungs- und technischen Erkenntnisse übernehmen. Das glaube ich auch, daß man uns das zur Verfügung stellt. Ich möchte aber fragen: wer sollen denn die Menschen in der Bundesrepublik sein, die diese 95 % der Erkenntnis, die uns die Amerikaner zur Verfügung stellen, übernehmen?

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wenn ich richtig informiert bin, streitet man sich in der Bundesrepublik, ob wir 80 oder 100 Atomexperten haben. In Amerika gibt es 13 500 Kernphysiker, Kernchemiker, -biologen, -mediziner und -ingenieure.

    (Zuruf von der SPD: Siebzig!)

    So etwas braucht seine Zeit, bis die Menschen herangebildet worden sind, und ich meine, wir sollten auf dem Gebiet der Atomtechnik weniger Geschäftigkeit zeigen, uns dafür aber in Ruhe etwas zusammensetzen, um zu überlegen, wie wir dem bedenklichen Mangel an Nachwuchskräften und an Fachkräften abhelfen können. Das scheint mir die Aufgabe des Tages zu sein.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Nun einige Worte zu der Situation des technischen Nachwuchses. In der Bundesrepublik Deutschland sollen nach den Erhebungen des VDI 40 000 Fachschulingenieure fehlen. Ich glaube, es es kommt nicht darauf an, daß man sich hier um einige Tausend streitet; aber es ist ganz sicher, daß dieser große Bedarf an Ingenieuren vorhanden ist.


    (Dr. Ratzel)

    Gestatten Sie mir, einige Worte auch in bezug auf die Ingenieure zu sagen, die in der Bundesrepublik nicht in Arbeit sind. Ich habe vor einigen Tagen ein Schreiben des Landesarbeitsamtes Stuttgart bekommen. Darin wird mir mitgeteilt, daß es im März 1956 in Baden-Württemberg 416 und in der Bundesrepublik 5699 arbeitslose Ingenieure gegeben hat.

    (Hört! Hört! rechts.)

    Das Landesarbeitsamt Stuttgart teilt mir weiter mit, daß es wahrscheinlich Berufsentwöhnte und Ingenieure an der Altersgrenze seien, die heute kaum noch zu vermitteln seien. Ich habe einige Dutzend Briefe von solchen arbeitslosen Ingenieuren. Danach ist man in der Bundesrepublik „berufsentwöhnt", wenn man zehn oder zwölf Jahre Wehrdienst abgeleistet hat und in der Gefangenschaft gewesen ist,

    (Zustimmung bei der SPD und dem GB/BHE)

    und man ist in der Bundesrepublik als Ingenieur an der Altersgrenze — ich kann auch das mit einigen Briefen belegen —, wenn man 45 Jahre alt ist.

    (Abg. Frau Finselberger: Das ist das Problem bei uns!)

    Es ist gelinde gesagt einfach eine Schande, daß in einem Zeitpunkt, wo wir Zehntausende von Ingenieuren suchen, 6000 Ingenieure in der Bundesrepublik ohne Arbeit sind,

    (Zustimmung beim GB/BHE)

    und ich glaube, daß sich daraus für die Regierung und auch für uns eine dringende Aufgabe ergibt, dem abzuhelfen.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Wie sich auf der anderen Seite die Industrie um die Ingenieure bemüht, das kann man erleben, wenn man an einer Ingenieurschule tätig ist. Da kommt z. B. ein Direktor einer großen Firma mit einer Liste, auf der 600 oder 700 Ingenieure stehen, die er sucht, oder es kommt ein Abteilungsleiter, der sagt: Ich möchte am liebsten Ihre Klasse für Elektrotechnik vollständig engagieren. Wenn wir weiterhin beachten, daß die Anfangsgehälter für junge Ingenieure innerhalb von zwei Jahren von etwas über 300 auf über 500 DM im Monat angestiegen sind, dann muß man sagen, daß die Industrie Ingenieure braucht, und dann muß man sich an den Kopf langen, wenn man erfährt, daß in der Bundesrepublik noch 6000 Ingenieure ohne Arbeit sind.
    Das Problem hat noch eine weitere Seite. An unseren Ingenieurschulen im Bundesgebiet kann heute im Durchschnitt nur ein Drittel der Bewerber aufgenommen werden. Es gibt Schulen, z. B. in Dortmund, in Karlsruhe oder in Mannheim, an denen nur jeder fünfte Bewerber aufgenommen werden kann.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Wir haben in Mannheim im vergangenen Februar
    Bewerber abweisen müssen, deren Prüfungsnote
    bei der Aufnahmeprüfung schlechter als 2,5 war.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    4 ist noch eine ausreichende Note. Ich möchte dabei daran erinnern, daß, wenn bei der Zulassung zu den höheren Schulen ein etwas strengerer Maßstab angelegt wird und von hundert Kindern statt bis-
    her 80 nur 75 aufgenommen werden, in der betreffenden Stadt eine kleine Revolution ausbricht und die Ministerien und Beamten gewöhnlich nach einigen Tagen zum Rückzug blasen und entsprechend mehr aufnehmen. Wenn aber in der Bundesrepublik seit mehreren Jahren nur 30 bis 35 % der Bewerber für die Ingenieurschulen aufgenommen werden können, geht man darüber zur Tagesordnung über. Oder man macht es wie das Oskar-von-Miller-Polytechnikum in München. Dort nimmt man alle geeigneten Bewerber auf und bildet dann nicht, wie es normal wäre, Klassen von 35, sondern Klassen von 100 Studierenden. Das kann man bei dem seminaristischen Unterricht der Ingenieurschulen nicht mehr als Ingenieurschule, sondern höchstens noch als Ingenieurfabrik bezeichnen. Ich meine, es wäre doch unsere Aufgabe, darauf hinzuwirken, daß für die Menschen, die sich um das Studium an einer Ingenieurschule bewerben, etwas mehr getan wird; denn es sind in überwiegendem Maße ehemalige Volksschüler und Facharbeiter, für die wir auf dem kulturellen Sektor im Vergleich zu den Gymnasiasten verhältnismäßig wenig ausgeben.
    Noch ein paar Worte über die Stipendien, die an den Ingenieurschulen gewährt werden. Ich möchte, da mein Freund Kahn-Ackermann ausführlich darüber gesprochen hat, nur ein Zahlenbeispiel nennen. An der Schule in Mannheim werden an Begabtenstipendien innerhalb eines Jahres vom Land Baden-Württemberg und von der Stadt Mannheim 10 000 DM ausgegeben. Wenn wir das in Vollstipendien von 170 DM monatlich umrechnen, heißt das, daß von den 300 Studierenden, die aus dem Gebiet Baden-Württemberg stammen — die Pfälzer gar nicht mitgerechnet, die auch dorthin kommen —, fünf ein Vollstipendium erhalten, nicht mehr.

    (Abg. Dr. Schmid [Frankfurt]: Hört! Hört!)

    Auf der anderen Seite können wir beobachten, daß in der sowjetischen Besatzungszone für diese technischen Schulen, zumindest materiell, außerordentlich viel getan wird. In der SBZ studieren in den Abteilungen für Maschinenwesen 10 000, in den entsprechenden Abteilungen der Bundesrepublik nur 13 000 junge Menschen bei einer dreifachen Bevölkerungszahl,

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    und aus unverdächtigen Quellen kann man erfahren, daß 60 % der Studierenden dort Stipendien erhalten. In England erhalten 60 bis 70 % der Studierenden Stipendien. Nur in der Bundesrepublik Deutschland wird auf diesem für uns lebenswichtigen Gebiet wenig oder gar nichts getan.

    (Abg. Dr. Mommer: Leider wahr!)

    Aus diesen Gründen sind wir der Meinung, daß es ungeachtet der von uns voll respektierten Kulturhoheit der Länder Aufgabe auch des Bundes ist, für den naturwissenschaftlich-technischen Nachwuchs einiges zu tun. Ich meine, man müßte bei dieser Materie so etwas wie einen Plan aufstellen, der die Maßnahmen -der Länder koordiniert, so daß meinetwegen in Bayern diese Art von Schulen, in Nordrhein-Westfalen jene Art von Schulen verstärkt wird, damit man bei den geringen Mitteln nicht noch die Kräfte verzettelt. Aber ein solcher gemeinsamer Plan setzt voraus, daß wir sehr konkrete Unterlagen haben. Aus diesem Grunde haben wir einen Antrag eingebracht, in dem wir die Bun-


    (Dr. Ratzel)

    desregierung bitten, die notwendigen statistischen Erhebungen über den gegenwärtigen und über den künftigen Bedarf an Naturwissenschaftlern und Ingenieuren anzustellen. Entsprechend den Ergebnissen dieser Erhebungen müssen wir dann den Ausbau der Institute und des Schulwesens forcieren.
    Weiterhin ist es notwendig, daß wir — wieder durch Erhebungen — ein ganz klares Bild auch darüber erhalten, welchen Bedarf unsere Forschungseinrichtungen an Apparaturen und Instrumenten haben. Nur auf Grund solcher einwandfreier Erhebungen werden wir in der Lage sein, einen sinnvollen Ausbau unseres Forschungswesens voranzutreiben.
    Es wird sich nicht umgehen lassen, die Kapazität der Ingenieurschulen zu erweitern. Der Verein Deutscher Ingenieure ist der Auffassung, daß die Kapazität um mindestens 50 % erweitert werden muß. Eine Erweiterung der Kapazität um 50 % bedeutet grob überschlagen einen Aufwand von etwa 125 bis 150 Millionen DM. Wenn wir bedenken, daß die Länder hier durch die Personalkosten belastet werden, wäre es, meine ich, eine dankenswerte Sache für den Bund, den Ländern hier bei den Baumitteln unter die Arme zu greifen.
    Sicherlich ist es notwendig, auch auf dem Gebiete des Ingenieurschulwesens einiges zu reformieren. Wir müssen endlich einmal dazu kommen, daß wir in der Bundesrepublik einheitliche Zulassungsbedingungen haben, daß wir für gleiche Fachrichtungen einheitliche Lehrpläne haben, daß wir einigermaßen einheitliche Prüfungsordnungen haben. Wir wollen ja auch einem jungen Menschen die Möglichkeit geben, einmal von einer Schule an die andere zu wechseln. Vielleicht muß er es sogar, wenn sein Vater aus irgendeinem Grunde den Wohnsitz wechselt.
    Es ist ganz sicher, daß sich, je stärker die Spezialisierung in der Technik zunimmt, um so mehr die Aufgabe der Schule auf die Ausbildung in den Grundlagenfächern beschränken muß.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Hier, glaube ich, gibt es noch einiges zu tun. Wir müssen den jungen Menschen vor allen Dingen auch Gelegenheit geben, wirklich zu studieren. An einigen Ingenieurschulen umfaßt der Unterricht noch 40 Wochenstunden. Wenn man denselben Umrechnungsschlüssel wie bei den Dozenten nimmt, pro Unterrichtsstunde eine Vorbereitungsstunde, dann heißt das, daß unsere Studenten auf 80 oder 100 Arbeitsstunden in der Woche kommen. Wenn man die jungen Leute beobachtet, dann sieht man, daß sie mit Wissensstoff überfüttert werden und wegen dieser zeitlichen Bedrängung zu einem wirklichen Studium nicht kommen können.
    In dem Zusammenhang ein Wort zu der Großen Anfrage der Abgeordneten der CSU. Ich bin nicht der Meinung, daß wir die Einrichtung großer Abendkurse an den technischen Schulen anstreben sollten. Ich sehe darin — —