Rede von
Rudolf
Eickhoff
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Anbetracht der vorgeschrittenen Zeit und unter Berücksichtigung der tiefgründigen Ausführungen, die von beiden Seiten dieses Hohen Hauses zu der Konkordatsfrage abgegeben worden sind, beschränkt sich die Fraktion der Deutschen Partei auf die Abgabe der folgenden kurzen Erklärung.
Die Große Anfrage wegen der Konkordatsklage erregt bei der Deutschen Partei tiefe Sorge. Wir halten es nicht für richtig, daß sich das Parlament wenige Tage vor der mündlichen Verhandlung der Konkordatsklage vor dem Bundesverfassungsgericht mit dieser Materie befaßt und dabei Fragen erörtert, die das Bundesverfassungsgericht möglicherweise prüfen muß. Dies gilt insbesondere für die Fragen unter den Nummern 1 und 4. Wir wollen deshalb zu diesen Fragen keine Stellung nehmen.
Nachdem aber die Große Anfrage nun einmal zur Diskussion gestellt worden ist, glauben wir, zum Ausdruck bringen zu müssen, daß wir es nicht für richtig halten, die Frage der Gültigkeit des Reichskonkordats einem staatlichen Gericht zur Entscheidung zu unterbreiten, das mit bindender Wirkung für alle Organe des Bundes und der Länder, aber nicht mit bindender Wirkung gegenüber dem Heiligen Stuhl entscheidet. Ein solches Verfahren kann zu keinem befriedigenden Ergebnis führen. Wird die Gültigkeit des Reichskonkordats anerkannt, so ist der Weg zu Verhandlungen zwecks Anpassung des Reichskonkordats an die gegenwärtige Lage außerordentlich erschwert, weil der Heilige Stuhl dann nicht die geringste Veranlassung hat, seine durch das Gerichtsurteil äußerst verstärkte Rechtsposition aufzugeben. Wird die Gültigkeit des Reichskonkordats verneint, so- ist der Heilige Stuhl an diese Entscheidung eben nicht gebunden. Es ist damit zu rechnen, daß er den Bund als vertragsbrüchig bezeichnet und daß damit eine Lage herbeigeführt wird, die sehr viel mißlicher ist als die jetzige Situation, wo diese ganzen Fragen um die Gültigkeit des Reichskonkordats und die Vereinbarkeit des niedersächsischen Schulgesetzes mit dem Reichskonkordat offen sind.
Die Deutsche Partei bedauert deshalb sehr, daß die Bundesregierung diese Klage erhoben hat. Es bleibt nur zu hoffen, daß es der Weisheit des
Bundesverfassungsgerichts gelingt, einen Ausweg
aus dieser schwierigen Situation zu finden, bei der
die eben geschilderten Folgen vermieden werden.