Rede von
Adolf
Cillien
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu Beginn der heutigen Plenarsitzung erklärte der Herr Bundestagspräsident, er
bedauere, daß die Aussprache über das Konkordat am Vorabend eines hohen kirchlichen Festes stattfinde. Dieses selbe Bedauern sei von sehr vielen Mitgliedern des Hauses aus allen Fraktionen geteilt worden. Ich freue mich, daß diese Eröffnung dem Bundestag gemacht worden ist. Das zeugt von einer noblen Gesinnung.
Auf der anderen Seite ist zugleich mitgeteilt worden, daß eine Verschiebung des Termins nicht möglich gewesen sei. So sind wir gezwungen, heute doch über diese Frage miteinander zu sprechen. Ich vermeide mit Absicht das Wort „zu diskutieren" oder „zu streiten". Allerdings glaube ich, daß uns eine Aufgabe von besonderer Verantwortung gestellt ist. Ich hoffe, daß wir ihr gerecht werden, und bin in dieser meiner Meinung bestärkt worden durch die Ausführungen des Kollegen Arndt, die er vorhin gemacht hat. Ich selbst wünsche, daß meine Ausführungen ein Beitrag in der gleichen Richtung sein möchten.
Es ist nicht meine Aufgabe, die juristische Seite zu behandeln. Soweit das etwa aus der Diskussion heraus noch erforderlich sein sollte, wird einer meiner juristischen Kollegen dazu sprechen. Im übrigen teile ich die Auffassung in den Schlußbemerkungen des Herrn Bundesaußenministers. Es ist ungut, am Vorabend der gerichtlichen Verhandlung juristische Ausführungen im höchsten Parlament der Bundesrepublik zu machen.
Wenn ich eben gesagt habe, Herr Kollege Arndt, daß ich Ihre Ausführungen wegen des Inhalts und wegen des Tones durchaus begrüßt habe, so werden Sie mir nicht verargen, daß ich allerdings etwas überrascht darüber gewesen bin, wie wenig Sie sich an die Große Anfrage gehalten haben. Ihre bedeutsame Rede verdient durchaus als ein Plädoyer bezeichnet zu werden, das auch an jeder anderen Stelle seinen Eindruck gemacht hätte. Wir hatten geglaubt, daß es Ihnen sehr viel mehr auf eine Stellungnahme etwa zu der Ziffer 3 oder zu der Ziffer 4 Ihrer Großen Anfrage ankomme.
Ich darf darauf hinweisen, daß durch das, was die Anfrage beinhaltet und was auch bislang hier zur Aussprache gestellt worden ist, zwei außerordentlich wichtige, j a vielleicht die entscheidenden Probleme Deutschlands und des deutschen Volkes berührt worden sind. Wir leben seit 400 Jahren in einem konfessionell gespaltenen Volk, und wir leben seit über 10 Jahren in einem politisch gespaltenen Volk. Das ist das Tragische und Schmerzliche, das wir in der Gesamtheit unseres Volkes überhaupt zu tragen haben.
Wir haben heute morgen über das Problem der Wiedervereinigung gesprochen, und es war doch erfreulich, daß dem eine Anfrage zugrunde lag, die von sämtlichen Fraktionen dieses Hauses unterzeichnet war und deren Diskussion doch auch in einer erheblichen Übereinstimmung verlaufen ist. Es wäre sehr gut, wenn dieses andere Problem, die konfessionelle Spaltung, mit derselben Einmütigkeit und mit derselben Verantwortlichkeit behandelt würde wie das nationale Problem, und zwar überall, nicht etwa nur in diesem Hause. Die konfessionelle Spaltung unseres Volkes ist nicht nur tragisches Schicksal, sondern sie ist auch eine ganz große geschichtliche Aufgabe für uns alle, mit der wir innerlich unbedingt und um jeden Preis fertigwerden müssen. Insofern kann es durchaus einen Dienst erweisen, daß wir uns auch einmal um diese
so ernste Frage des Reichskonkordats sammeln. Denn aus den Worten des Kollegen Arndt ist ja an vielen Stellen deutlich geworden, wie kompliziert diese Angelegenheit ist und wie wenig sie mit einigen Schlagworten etwa in Volksversammlungen gelöst werden kann.
Es wäre ein Gewinn, wenn uns allen zum Bewußtsein gekommen wäre, wie stark diese Frage eingeflochten ist in unsere geschichtliche Vergangenheit, aber auch im besonderen in jene tragischen Jahre des Nationalsozialismus
und wie nun einfach das Problem auf uns zugekommen ist, in einer völlig veränderten rechtlichen und staatlichen Situation und dennoch auch in Achtung vor einem einmal geschlossenen Vertrag bestehen zu können.
Wir wissen, daß in all den vergangenen Jahren durchaus Spannungen konfessioneller Art in geringerer oder in stärkerer Weise in unserem Volke bestanden haben. Nun kann man Spannungen vergrößern, man kann aber auch dazu beitragen, daß sie geringer werden. Und das darf ich doch einmal ganz offen hier sagen: Es ist seit über zehn Jahren das ernsteste Anliegen meiner Partei, gerade auf dies e m Gebiet einen wesentlichen Beitrag zu leisten.
Es ist das Bestreben meiner Partei seit ihrer Gründung, unentwegt und auch heute die einfach nicht wegzuleugnenden konfessionellen Unterschiede im politischen Raum, ich unterstreiche: im politischen Raum — wir haben keinerlei Absicht, etwa irgendwelche religiösen Übereinkünfte zu erzielen —, auszugleichen und hier endlich einmal die getrennten Brüder unseres Volkes zu einer gemeinsamen Arbeit zusammenzuführen.
Es ist uns eine innere Befriedigung — das spreche ich heute hier aus —, daß unser Bemühen nicht umsonst gewesen ist.
Ich füge dem allerdings hinzu: Wir haben auch nicht die Absicht, uns von diesem Wege jemals abbringen zu lassen.
Dazu ist allerdings, wenn wir gemeinsam — und nun spreche ich nicht nur von meiner Union — dieses Ziel wirklich wollen, eine ganz außerordentliche Toleranz notwendig.
Dieses Wort Toleranz ist sehr stark abgegriffen. Es ist überhaupt nicht zweckmäßig, über Toleranz zu reden oder Toleranz zu fordern, sondern es kann sich nur darum handeln, Toleranz zu üben.
Und dann kann es nicht darauf hinauslaufen, die Forderung zu stellen, daß der andere sich meinen Anschauungen, meinen Überzeugungen anschließt, sondern eine echte Toleranz verlangt gerade die Achtung und den Respekt vor den Überzeugungen, auch glaubensmäßigen Überzeugungen, die ich innerlich nicht teilen kann. Denn nur wenn ich den anderen so mit vollem Ernst nehme, kann ich denselben Respekt auch für meine Person verlangen.
An dieser Stelle muß ich allerdings eine ganz klare und eindeutige Feststellung treffen. Ich bin nicht der Meinung, daß die Antragsteller aktiv legitimiert sind, für den evangelischen Volksteil oder gar für die evangelische Kirche zu sprechen.
— Augenblick! Wenn Sie mich nur hätten weitersprechen lassen, Herr Kollege Arndt, hätten Sie das wahrscheinlich nicht gesagt. — Ich füge mit derselben Entschiedenheit hinzu, daß auch die über hundert evangelischen Mitglieder meiner Fraktion nicht dazu legitimiert sind, für den evangelischen Volksteil oder gar für die evangelische Kirche zu sprechen.
Das ist uns schon deshalb verwehrt, weil der Rat der Evangelischen Kirche und auch die Kirchenkonferenz es ausdrücklich abgelehnt haben, zu diesem Reichskonkordat und der Klage irgendwie Stellung zu nehmen. Aber es entspricht auch durchaus unserer eigenen Überzeugung.
Wenn wir, was uns ja manchmal vorgeworfen wird, in Anspruch nehmen — allerdings mit allem Zagen —, eine christliche Politik zu betreiben, so ist das in keiner Weise Kirchenpolitik. Einer meiner Freunde hat das vor kurzem mit aller Deutlichkeit so formuliert:
Die Politik der CDU befaßt sich weder mit den Kirchen noch wird sie von den Kirchen gemacht, befohlen oder dirigiert. Wir sehen in den Kirchen nicht unsere politische, sondern unsere geistige, auf jeden Fall aber unsere geistliche Heimat. Selbstverständlich liegt uns daran, daß uns diese Heimat nicht unleidlich gemacht wird wegen unserer politischen Arbeit. Aber wir verlangen auch nicht, daß die Kirchen sich für uns politisch engagieren. Wir treiben Politik nicht mit dem Mandat der Kirche, sondern mit dem frei errungenen Mandat unseres Volkes. Die CDU ist ein Teil der politischen Organisation unseres Volkes, so wie es andere Parteien in diesem Hause ebenfalls sind.
In dieser Eigenschaft, als eine politische Organisation, nehmen wir Stellung zu der Frage des Reichskonkordats.
Meine Herren Antragsteller, Sie sprechen in Ihrer Anfrage von den besonderen Bedenken bei dem evangelischen Volksteil wegen der Gültigkeit des Reichskonkordats. Sie werden mir zugeben müssen, daß solche Feststellungen sehr schwierig und sehr ungenau sind. Auch Stimmen der Gemeinde kann da nicht eine besondere Bedeutung beigemessen werden. Ich muß es schon sagen, es ist mir gar nicht erwünscht, daß Bedenken aus der Bevölkerung heraus gerade auf kulturpolitischem Gebiete so äußerst selten sind, daß sie sehr viel deutlicher etwa auf rein politischem oder wirtschaftlichem Gebiet und auf steuerlichem Gebiet in die Erscheinung treten. Dabei haben wir gerade auch auf dem kulturpolitischen Gebiet mancherlei Erscheinungen in unserem Volke, die Bedenken erregen und über die man sich eine echte Sorge machen sollte. Ich denke dabei sogar an die wirklich außerordentliche Differenziertheit unseres Schulwesens, in die wir allmählich hineingeraten sind und die nicht durch gute und unaufhebbare föderalistische Traditionen allein voll gerechtfertigt wird. Dabei besteht die Gefahr, daß zu den
zwei Teilungen, die ich vorhin nannte, nun etwa auch noch eine Aufspaltung unserer deutschen Kultureinheit kommt.
Obwohl in der Großen Anfrage die Gültigkeit oder Nichtgültigkeit des Konkordats nicht angeschnitten wird, ist die Beantwortung gerade dieser Frage natürlich von entscheidender Bedeutung. Darüber wird nach unserer Überzeugung das Bundesverfassungsgericht das entscheidende Urteil abzugeben haben, dem wir in gar keiner Weise vorzugreifen gedenken. Wir haben ein ganz klares und eindeutiges Bekenntnis zu der großen Bedeutung von Recht und Gericht sowohl im persönlichen wie im nationalen und völkerrechtlichen Raum, und es ist doch unser gemeinsames Anliegen in diesem ganzen Hause, daß wir unsere Arbeit unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten tun. Deshalb — verargen Sie es mir nicht — halten wir die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts immerhin für ein mögliches Mittel, einen Rechtsstreit zu klären. Die Opposition hat sich ja auch in den vergangenen Jahren in rein politischen Fragen an dieselbe Instanz gewandt.
Daß die Bundesregierung sich auch des Verhandlungsweges mit der niedersächsischen Regierung bedient hat, ist durch die Darlegungen des Herrn Bundesaußenministers deutlich geworden. Da sie zu keinem Ziele geführt haben, ist die höchstrichterliche Entscheidung gegeben gewesen. Jedenfalls wie die Dinge in dieser Stunde liegen, bleibt nur übrig, dieses Urteil abzuwarten. Ich darf vielleicht als ein Mann aus Niedersachsen sagen, daß tatsächlich bei der Verabschiedung des Schulgesetzes der damalige sozialdemokratische Ministerpräsident Kopf
erklärt hat: „Auf diese Klage freue ich mich!" Diese Meinung würde ich mit ihm nicht teilen, denn ich glaube nicht, daß dabei in irgendeiner Weise eine Freude zu ernten ist, da es, wie ich eingangs schon gesagt habe, um eine gemeinsame Frage für uns alle geht.
Es wäre eine völlig falsche Behauptung, wenn man etwa der Sozialdemokratischen Partei eine unentwegte Konkordatsfeindlichkeit vorwerfen wollte. Das ist völlig falsch. Reichskanzler Bauer und sein Außenminister Herrmann Müller haben bereits 1919 die Errichtung einer deutschen Botschaft beim Heiligen Stuhl gefordert und zur Begründung gerade auf die Notwendigkeit eines Reichskonkordats hingewiesen. Seitdem haben eigentlich alle die verschiedensten und sehr wechselnden Reichsregierungen sich immer wieder darum bemüht, ein solches Reichskonkordat zustande zu bringen. Herr Kollege Arndt hat mich zwar rechtzeitig davor gewarnt, mich etwa auf den ersten Reichspräsidenten Ebert zu berufen. Aber Sie wissen: Zitate werden so und so ausgelegt. Ich möchte dieses Zitat doch zur Kennnis bringen, weil Sie es ja nicht ganz getan haben. Er hat immerhin erklärt:
Mit Ihnen, Herr Nuntius, gedenke ich die vor uns liegende Aufgabe, das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in Deutschland neu zu regeln. Das soll geschehen auf Grund der Verfassung der Republik, die vollste Gewissensfreiheit verbürgt. Die Reichsregierung ist sich bewußt, daß hier eine die berechtigten Interessen beider Teile dauernd befriedigende Einigung erstrebt werden muß. Sie dürfen des größten
Verständnisses und Entgegenkommens auf deutscher Seite von vornherein versichert sein.
— Ja sicher, selbstverständlich!
Daß in jenen Jahren auch evangelische Männer an der gestellten Aufgabe beteiligt worden sind, Herr Professor Schmid, das werden Sie bezeugen. Es ist damals gar kein Gegensatz gewesen, sondern man hat aus sehr gewichtigen innerpolitischen und außenpolitischen Gründen den Abschluß eines Reichskonkordats durchaus für eine erstrebenswerte Aufgabe gehalten. Auch mit der evangelischen Kirche sind in jenen Jahren mehrere Staatsverträge zustande gekommen, als die Länderkonkordate — mit Bayern 1925 und mit Preußen 1929 — abgeschlossen wurden. Alle diese Verhandlungen zwischen der Reichsregierung und der Kurie fanden ihren Niederschlag in dem Reichskonkordat von 1933. Da gehen unsere Meinungen natürlich auseinander, Herr Kollege Arndt. Es gibt Leute — auf die ich mich berufe; es ist nicht mein eigenes Urteil —, die eben der Meinung sind, daß da tatsächlich politisches Gedankengut und politische Grundprinzipien der Weimarer Republik ihren Niederschlag gefunden haben. Der „Osservatore Romano" erklärte z. B. dazu:
Der Text des Reichskonkordats wie der Geist, der es gestaltete, gibt nicht die Idee und die Politik dieses neuen Regimes wieder, sondern im Gegenteil, sie entsprechen getreu den Linien der kirchlichen Politik, die in der Republik von Weimar vor 1933 entwickelt wurden.
Und ein Mann wie Hausmann betont 1939 im Zentralorgan der NSDAP:
Das Konkordat steht als ein Abklatsch der Weimarer Verfassung wie ein Petrefakt im Strom der Zeit.
Auch ein Urteil! Das Urteil von Herrn Professor Weber ist mir leider vorweggenommen worden, sonst hätte ich es zitiert.
Nun etwas ganz anderes, und da berühren wir uns wieder, Herr Kollege Arndt: Auch nach ergangenem Urteil werden sich manche ernsten und schwierigen Fragen ergeben — gerade auch auf innerstaatlichem Rechtsboden — durch die Veränderungen in den verfassungsrechtlichen Beziehungen und Bestimmungen unserer Bundesrepublik. Sie müssen — und daß Sie das getan haben, Herr Kollege Arndt, habe ich aus Ihren Worten herausgehört, wie ich Ihnen gerne zugestehe — mit außerordentlicher Sorgfalt geprüft werden. Das Reichskonkordat gibt in vielen seiner allgemein gefaßten Bestimmungen der näheren Ausführung einen gewissen Spielraum. Beachtlich hierfür ist Abs. 2 des Art. 33 mit dem Wortlaut:
Sollte sich in Zukunft wegen der Auslegung oder Anwendung einer Bestimmung dieses Konkordats irgendeine Meinungsverschiedenheit ergeben, so werden der Heilige Stuhl und das Deutsche Reich in gemeinsamem Einvernehmen eine freundschaftliche Lösung suchen.
Bei der augenblicklichen Diskussion darf aber vor allem eins nicht übersehen werden; es ist schon berührt worden, auch in der Regierungserklärung: Das ist die nach meinem Dafürhalten große außenpolitische Bedeutung des Reichskon-
kordats. Der Vatikan betrachtet nach wie vor das Konkordat als gültig, trotz aller Vertragsbrüche durch das Hitler-Regime. Dadurch ist es auch heute noch vielleicht die einzige ganz Deutschland umspannende völkerrechtliche Klammer, und durch sein Verhalten hat der Vatikan unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß er nach wie vor die uns entzogenen deutschen Gebiete auch heute noch zu dem Bestand des Deutschen Reichs rechnet und vor allem, daß er allein die Bundesrepublik als den legitimierten Sprecher für ganz Deutschland anerkennt. Ich glaube, das ist ein Faktum, das nicht mit leichter Hand weggewischt werden kann. Diese Tatsachen mögen wegen ihrer überragenden Bedeutung manche hier und da bestehenden Einzelbedenken gegen das Konkordat zerstreuen, da in ihm die allein noch bestehende internationale rechtliche Sicherung für den Anspruch auf die uns entzogenen Gebiete, auf das uns entzogene deutsche Land gegeben ist. Ich glaube, daß insofern sowohl für die Vertriebenen wie auch für die Einheimischen gerade diese außenpolitische Bedeutung von großem Belang ist.
Heute morgen waren wir uns untereinander völlig einig, daß wir niemals gewillt sein werden, den Anspruch auf jenes deutsche Land aufzugeben, und daß wir alles tun wollen, was zur Wiedervereinigung führen kann. Ich darf zum Schlusse meiner Ausführungen den Wunsch hinzufügen, daß wir uns in der anderen Frage, die wirklich eine notvolle Frage ist — die konfessionelle Spaltung durch Jahrhunderte hindurch — mit derselben Einmütigkeit und Geschlossenheit zusammenfinden und daß wir die Gegensätze nicht vergröbern und vergrößern, sondern überbrücken und mildern — nicht im Sinne der kirchlichen Einheit, das ist eine Sache, die überhaupt nicht in unseren Bereich gehört.
Daß uns das gelingt, ist für das Zusammenleben unseres Volkes von einer geradezu entscheidenden Bedeutung. Dann sind auch die Bedenken unseres Herrn Bundestagspräsidenten und vieler unserer Freunde unberechtigt. Wenn die Aussprache diesen Entschluß fördert, dann ist dieser Tag trotz allem ein guter Tag gewesen.