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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 146. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Mai 1956 7697 146. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 30. Mai 1956. Nachruf für den Abg. Naegel 7698 B Ergänzung der Tagesordnung 7698 D Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Maier (Stuttgart) 7699 A Eintritt der Abg. Weber (Untersontheim) und Albrecht (Hamburg) in den Bundestag 7699 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Brönner und Frau Albrecht . . 7699 A Mitteilung über Verzicht des Haushaltsausschusses auf Mitberatung der in der 133. Sitzung überwiesenen Anträge betr Straßenbauvorhaben (Drucksachen 2117 und 2123) 7699 B Beschlußfassung des Bundesrats über Gesetzesbeschlüsse des Bundestags . . . 7699 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 242, 244, 246, 247, 249, 250, 252 (Drucksachen 2285, 2395; 2315, 2404; 2324, 2405; 2325, 2385; 2355, 2394; 2362, 2391; 2375, 2403) 7699 C Vorlage von Berichten über die Gewährung von Zuschüssen zur Gemeinschaftsverpflegung, über die Sozialabkommen der Brüsseler Vertragsstaaten und über die Unterzeichnung des deutsch-amerikanischen Filmabkommens (Drucksachen 2384, 2390, 2393) 7699 D Große Anfrage der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, DA betr. Entwicklung in der Sowjetzone und Möglichkeiten engerer Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands (Drucksache 2364, Umdrucke 608, 609, 610) . . . 7699 D Brandt (Berlin) (SPD), Anfragender . 7 700 A Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 7705 A Dr. Mommer (SPD) 7714 D Frau Hütter (FDP) 7717 D Brookmann (Kiel) (CDU/CSU) . . 7718 B Wehner (SPD) 7720 B Lemmer (CDU/CSU) 7725 D Dr. Will (FDP) 7728 A Seiboth (GB/BHE) 7730 A Frau Kalinke (DP) 7732 D Dr. Henn (DA) 7736 B, 7738 D Dr. Lenz (Godesberg) (CDU/CSU) . . 7739 D Annahme des Antrags Umdruck 609 . . . 7740 A Ausschußüberweisungen der Anträge Um- drucke 608 und 610 7740 A Begrüßung einer Gruppe von Mitgliedern des englischen Unterhauses 7738 D Große Anfrage der Abg. Mellies, Dr. Reif, Feller u. Gen. betr. Verfassungsklage wegen des Reichskonkordats (Drucksache 2258 (neu]) 7698 C, 7740 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 7698 C Dr. Arndt (SPD), Anfragender . . . 7 740 B Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 7749 B Cillien (CDU/CSU) 7751 B Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) 7754 B, 7757 A Schütz (CDU/CSU) 7756 D Dr. Reif (FDP) 7757 D Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 7759 D Eickhoff (DP) 7762 A Dr. Schneider (Lollar) (DA) . . . 7762 C Hoogen (CDU/CSU) 7763 C Dr. Welskop (CDU/CSU) 7766 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (Drucksache 2327) 7766 C Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 7766 C Erste Beratung des von den Abg. Lenz (Brühl), Dr. Hesberg, Lücke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Drucksache 2321) 7766 C Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Rechtsausschuß 7766 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Internationale Pflanzenschutzabkommen (Drucksache 2346) 7766 D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . 7766 D Erste Beratung des Entwurfs einer Wehrbeschwerdeordnung (WBO) (Drucksache 2359) 7766 D Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung und an den Rechtsausschuß 7766 D Nächste Sitzung 7766 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7767 A Anlage 2: Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage betr. Entwicklung in der Sowjetzone und Möglichkeiten engerer Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands (Umdruck 608) 7767 C Anlage 3: Antrag der Fraktionen der SPD, FDP, GB/BHE zur Beratung der Großen Anfrage betr. Entwicklung in der Sowjetzone und Möglichkeiten engerer Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands (Umdruck 609) 7768 A Anlage 4: Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung der Großen Anfrage betr. Entwicklung in der Sowjetzone und Möglichkeiten engerer Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands (Umdruck 610) 7768 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordneter beurlaubt bis einschließlich Altmaier 2. 6. Arnholz 30. 5. Dr. Atzenroth 16. 6. Dr. Bartram 31. 5. Blachstein 30. 6. Dr. Blank (Oberhausen) 30. 5. Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 30. 5. Brese 30. 5. Dr. Brühler 16. 6. Dannebom 5. 6. Dopatka 30. 5. Dr. Eckhardt 30. 5. Frehsee 30. 5. Friese 30. 5. Frau Friese-Korn 30. 5. Gedat 30. 6. Gefeller 2. 6. Geiger (München) 30. 5. Frau Geisendörfer 9. 6. Dr. Gille 16. 6. Heiland 30. 5. Dr. Hellwig 16. 6. Dr. Horlacher 2. 6. Hübner 1. 6. Jacobi 30. 5. Jacobs 30. 5. Dr. Jaeger 9. 6. Jahn (Frankfurt) 2. 6. Kahn 1. 6. Frau Kipp-Kaule 2. 6. Koenen (Lippstadt) 2. 6. Könen (Düsseldorf) 1. 6. Dr. Kopf 30. 5. Frau Korspeter 9. 6. Kortmann 30. 5. Dr. Kreyssig 30. 5. Kroll 30. 5. Kühlthau 30. 5. Kurlbaum 30. 5. Leibfried 30. 5. Dr. Lindenberg 30. 5. Lulay 9. 6. Maucher 30. 5. Meitmann 15. 7. Merten 30. 5. Dr. Mocker 30. 5. Müller-Hermann 2. 6. Neuburger 31. 5. • Dr. Orth 30. 5. Peters 15. 7. Pöhler 30. 5. Rademacher 30. 5. Raestrup 30. 5. Rasch 4. 6. Richter 2. 6. Runge 16. 6. Dr. Siemer 30. 5. Dr. Starke 31. 7. Frau Welter (Aachen) 30. 5. Dr. Werber 30. 5. Frau Wolff (Berlin) 10. 6. b) Urlaubsanträge Dr. Dittrich 30. 6. Dr. Seffrin 30. 6. Kraft 16. 6. Metzger 9. 6. Moll 23. 6. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 30. 6. Dr. Pferdmenges 9. 6. Siebel 9. 6. Anlage 2 Umdruck 608 (Vgl. S. 7714 D, 7740 A) Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, DA betreffend Entwicklung in der Sowjetzone und Möglichkeiten engerer Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands (Drucksache 2364). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. alles zu tun - wenn nötig einseitig -, was die an der Zonengrenze aufgerichteten Grenzmauern abzutragen geeignet ist. In diesem Sinne muß der freie Verkehr aller Druckschriften über die Zonengrenze ermöglicht werden. Sollte sich ein Abkommen auf Gegenseitigkeit als unerreichbar erweisen, so soll die Bundesregierung den Bezug aller Drucksachen aus der „DDR" auf handelsübliche Weise zulassen; 2. den zuständigen Ausschüssen des Bundestages alle Gründe vorzutragen, die für und gegen eine Amnestie für politische Straftaten in der Bunresrepublik sprechen. Durch diese Amnestie könnte ein Beitrag zur Entspannung der Beziehungen der beiden Teile Deutschlands zueinander geleistet werden; 3. darauf hinzuwirken, daß auf Grund politischer Straftaten inhaftierte Personen in der Bundesrepublik in den Genuß aller Erleichterungen gelangen, die mit der Sicherung gegen Flucht vereinbar sind, und daß die Dauer der Untersuchungshaft sich in vertretbaren Grenzen hält; 4. auf diplomatischem Wege die Regierung der Sowjetunion auf die Verantwortung hinzuweisen, die sie für Verurteilte der sowjetischen Besatzungsbehörden in Deutschland hat, und die Freilassung aller dieser Gefangenen zu verlangen; 5. Wege zu erschließen und zu beschreiten, die geeignet sind, in der „DDR" zu erwirken, daß den aus politischen Gründen inhaftierten Personen alle in einem humanen Strafvollzug üblichen Erleichterungen gewährt werden und die Versorgung der Strafanstalten mit Medikamenten sichergestellt wird; 6. dem Bundestag einen Bericht über Fälle zuzuleiten, in denen von der Regierung der Sowjetunion in der Bundesrepublik lebende Personen als Sowjetbürger reklamiert werden, die angeblich an der Heimkehr gehindert werden; 7. durch den Ausbau der Treuhandstelle für den Interzonenhandel das Verrechnungswesen zur Erleichterung des Personen- und Güterverkehrs über die Zonengrenze und zur Abwicklung aller übrigen Zahlungsverpflichtungen zu normalisieren und durch die Errichtung weiterer Treuhand- stellen die Normalisierung des Personen- und Güterverkehrs zu ermöglichen und in Kultur-und Unterrichtsfragen dem Auseinanderleben der Teile Deutschlands entgegenzuwirken; 8. um diese Ziele zu erreichen, um den Zusammenhalt der Teile Deutschlands zu festigen und da- mit der Wiedervereinigung unter einer frei gewählten deutschen Regierung zu dienen und der Welt zum Bewußtsein zu bringen, daß die Teilung Deutschlands vom deutschen Volke nicht anerkannt wird, unbeschadet der vorbehaltenen Rechte und Verpflichtungen der Vier Mächte gegenüber Deutschland als Ganzem, mit den in der sowjetisch besetzten Zone bestehenden Behörden alle nötigen Besprechungen zu führen. Bonn, den 29. Mai 1956 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 609 (Vgl. S. 7714 D, 7740 A) Antrag der Fraktionen der SPD, FDP, GB/BHE zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, DA betreffend Entwicklung in der Sowjetzone und Möglichkeiten engerer Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands (Drucksache 2364). Der Bundestag wolle beschließen: Der Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen wird beauftragt, die Aufgaben, die sich aus der Großen Anfrage — Drucksache 2364 — und ihrer Beantwortung ergeben, laufend zu verfolgen und zu gegebener Zeit dem Bundestag Bericht zu erstatten. Bonn, den 29. Mai 1956 Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Feller und Fraktion Anlage 4 Umdruck 610 (Vgl. S. 7717 D, 7740 A) Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, DA betreffend Entwicklung in der Sowjetzone und Möglichkeiten engerer Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands (Drucksache 2364). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, daß in weit größerem Umfange als bisher den jungen Menschen in der Bundesrepublik Gelegenheit gegeben wird, die besonderen Verhältnisse, die sich aus der Teilung Deutschlands ergeben, durch Reisen nach Berlin kennenzulernen. Insbesondere sollten die Abschlußklassen sämtlicher Schulen der Bundesrepublik Gelegenheit haben, die Verhältnisse in der ehemaligen Hauptstadt Deutschlands kennenzulernen. Die dazu notwendigen Gelder sind den Mitteln des Bundesjugendplanes zu entnehmen. Bonn, den 30. Mai 1956 Frau Hütter Dr. Dehler und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sie haben die Begründung der Großen Anfrage gehört.
    Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Bundesminister des Auswärtigen.


Rede von Dr. Heinrich von Brentano
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung beantwortet die Große Anfrage — Bundestagsdrucksache 2258 (neu) —, die der Herr Abgeordnete Dr. Arndt soeben begründet hat, wie folgt.
Die in Punkt 1 gestellte Frage ist zu bejahen. Die vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Unvereinbarkeit des niedersächsischen Schulgesetzes mit dem Reichskonkordat erhobene Klage beruht auf einem Entschluß der Bundesregierung vom 9. März 1955.
Zu Punkt 2 möchte ich folgendes feststellen: Nachdem die niedersächsische Landesregierung im Februar 1954 dem Landtag die Regierungsvorlage zu einem Schulgesetz vorgelegt hatte, erhob die Apostolische Nuntiatur wiederholt Vorstellungen bei der Bundesregierung. Sie erblickte in der Regelung des niedersächsischen Schulgesetzentwurfs einen Verstoß gegen die im Reichskonkordat getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und bat die Bundesregierung um Abhilfe. Die Apostolische Nuntiatur berief sich bei ihrem Einspruch insbesondere auf Art. 23 des Reichskonkordats, der die Beibehaltung und Neuerrichtung katholischer Bekenntnisschulen gewährleistet und in allen Gemeinden den Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten grundsätzlich die Errichtung solcher Volksschulen, falls in ihnen ein geordneter Schulbetrieb durchführbar erscheint, auf Antrag zusichert.
Der Herr Bundeskanzler und das Auswärtige Amt haben daraufhin den damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten gebeten, die von dem Heiligen Stuhl erhobenen Vorstellungen zu prüfen und für eine Anpassung des in Aussicht genommenen Gesetzes an die vertraglichen Bindungen der Bundesrepublik Sorge zu tragen. Dabei wurde der niedersächsischen Landesregierung vor allem zu bedenken gegeben, daß ein möglicherweise berechtigter Vorwurf der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrags geeignet sei, das Ansehen der Bundesrepublik empfindlich zu schädigen und ihre internationale Vertragswürdigkeit zu schwächen.
Der Regierungsentwurf wurde gleichwohl vom a Landtag mit nur geringen Änderungen verabschiedet und vom Ministerpräsidenten als Gesetz verkündet. Das Schulgesetz trat am 1. Oktober 1954 in Kraft, ohne daß die vom Heiligen Stuhl beanstandeten Vorschriften beseitigt oder gemildert worden wären. Allein durch § 15 Abs. 1 dieses Schulgesetzes wurden an diesem Tage in Gemeinden mit nur einer Schule mindestens 304 katholische Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt. Insgesamt werden durch das niedersächsische Schulgesetz wenigstens 75 % der bestehenden Bekenntnisschulen beseitigt.
Infolge der durch die Verkündung des niedersächsischen Schulgesetzes geschaffenen Lage sah sich die Bundesregierung genötigt, eine Feststellungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben. Ich darf hier darauf hinweisen, Herr Kollege Arndt, daß sich diese Klage nicht auf Art. 84 Abs. 4 des Grundgesetzes stützt, da es sich nach der Meinung der Bundesregierung nicht um Mängel bei der Ausführung eines Bundesgesetzes handelt, sondern daß die Klage auf Art. 93 Abs. 1 Ziffer 3 gestützt wurde. Daraus ergibt sich ohne weiteres auch die Zuständigkeit des angerufenen Senats.
Die Bundesregierung hat die Pflicht, für die gewissenhafte Erfüllung der die Bundesregierung bindenden völkerrechtlichen Verträge zu sorgen. Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll hier nicht vorgegriffen werden. Die Bundesregierung hat jedoch stets auf dem Standpunkt gestanden, daß das Reichskonkordat ein gültiger Vertrag sei. Auch der Herr Bundespräsident hat dieser Ansicht Ausdruck gegeben, indem er dem Apostolischen Nuntius, als dieser ihm am 4. April 1951 sein Beglaubigungsschreiben überreichte, wörtlich er-


(Dr. von Brentano)

klärte, er und die Bundesregierung seien „wohl eingedenk der vertraglichen Vereinbarungen, die frühere Regierungen mit dem Heiligen Stuhl eingegangen sind und an deren Fortbestand für das gesamte deutsche Gebiet auch die Bundesrepublik festhält."
Zu dieser Auffassung hält sich die Bundesregierung auch auf Grund z. B. der Ergebnisse der Mar-burger Tagung der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer aus dem Jahre 1952 für berechtigt und verpflichtet.
Das Reichskonkordat findet in der Praxis bei wichtigen Fragen nach wie vor Anwendung, z. B. bei der Mitwirkung der zuständigen Landesregierungen bei der Besetzung von Bischofsstellen (Art. 14 Abs. 2 Ziffer 2 des Konkordats), bei der Leistung des in Art. 16 des Reichskonkordats vereinbarten Treueides der Bischöfe und bei der soeben gemäß Art. 27 des Reichskonkordats erfolgten Ernennung des Militärbischofs. Auch hat sich die Bundesregierung in der Auseinandersetzung mit dem Heiligen Stuhl über die Tragweite des Art. 26 des Konkordats, der die Vornahme der religiösen vor der zivilen Trauung nur ausnahmsweise gestattet, sofort nach Bekanntwerden des Falles Tann wiederholt auf die vertragliche Regelung berufen. Ich darf dabei an die Kleine Anfrage 151 der Herren Abgeordneten Dr. Bucher, Dr. Hoffmann und Genossen vom 31. Januar 1955 —Drucksache 1179 — erinnern, in welcher die Bundesregierung unter Punkt 3 gefragt wurde, ob sie bereit sei, unverzüglich beim Heiligen Stuhl für eine Klarstellung zu sorgen, da die Einstellung des Bischöflichen Ordinariats von Passau und die ihr entsprechende Handlungsweise des Geistlichen — ich zitiere wörtlich — „dem Konkordat widerspricht".

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

Die damaligen Fragesteller gingen demnach eindeutig ebenfalls von der Fortgeltung des Reichskonkordats aus; denn eine Berufung auf Art. 26 wäre gegenstandslos, wenn das Reichskonkordat als solches nicht in Kraft wäre.
Übrigens hat der Heilige Stuhl aus der Fortgeltung des Reichskonkordats von sich aus — und Sie, Herr Kollege Dr. Arndt, haben schon darauf hingewiesen — die bedeutsame Folgerung gezogen, daß es nicht nur auf dem Gebiete der Bundesrepublik, sondern auch für die noch unter fremder Verwaltung stehenden Gebiete gilt. Das Reichskonkordat ist also gerade unter gesamtdeutschen Gesichtspunkten eine der wichtigsten Klammern. Der Heilige Stuhl hat folgerichtig gemäß Art. 11 des Konkordats keine dem gesamtdeutschen Interesse zuwiderlaufende Neuordnung der Diözesanzirkumskription vorgenommen, die Schaffung eines SaarBistums abgelehnt, die Bistümer Breslau und Frauenburg nicht wieder besetzt und die von seiten der polnischen Regierung gewünschten Änderungen der Diözesangrenzen nicht sanktioniert.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

Folgerichtig werden auch im Päpstlichen Jahrbuch von 1956 die Erzdiözese Breslau, das Bistum Frauenburg und die frühere Prälatur Schneidemühe noch als deutsches Gebiet behandelt, das durch die in Deutschland residierenden Kapitularvikare dieser kirchlichen Distrikte repräsentiert wird.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

Ist das Reichskonkordat aber in Kraft—worüber zwischen dem Heiligen Stuhl und der Bundesregierung keine Meinungsverschiedenheiten bestehen —, so muß auch der Schulartikel in der Bundesrepublik durchgeführt werden.
Als die Bundesregierung den Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig machte, glaubte sie im übrigen einer ausdrücklichen Anregung der niedersächsischen Landesregierung zu entsprechen. Denn der frühere Ministerpräsident Kopf gab, als er während der dritten Lesung des Schulgesetzes in der 76. Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 1. September 1954 seine Auffassung von der Rechtmäßigkeit des Schulgesetzes darlegte, dem Wunsche Ausdruck, daß die in diesem Zusammenhang zwischen dem Bund und der Landesregierung streitigen Rechtsfragen abschließend durch das Bundesverfassungsgericht entschieden werden sollten.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

Die Fortentwicklung der Ordnung zwischen Staat und Heiligem Stuhl, wie sie in Ziffer 2 der Großen Anfrage angesprochen wird, könnte nach Auffassung der Bundesregierung nur durch neue konkordatäre Abmachungen erfolgen, die an die Stelle des Reichskonkordats treten und bis zu deren Zustandekommen das Reichskonkordat in Kraft bleibt.
Zu Punkt 3 der Großen Anfrage ist folgendes zu bemerken.
Die Erfüllung gültiger völkerrechtlicher Verträge durch die Bundesrepublik und die Erhaltung ihrer internationalen Vertragswürdigkeit sind ein Anliegen der Gesamtbevölkerung, also auch des evangelischen Bevölkerungsteils. Die Rechtsgültigkeit des Reichskonkordats wird nicht nur im Schrifttum von hervorragenden Rechtslehrern evangelischer Konfession wie etwa den Professoren Adalbert Erler, Giese, Liermann, Scheuner, Werner Weber bestätigt.
Auch Sprecher der evangelischen Kirche selbst haben davor gewarnt, die Konkordatsfrage zum Gegenstand innen- oder gar parteipolitischer Auseinandersetzungen zu machen. So heißt es z. B. in einem vielbeachteten Aufsatz mit dem Titel „Um das Reichskonkordat" im Informationsblatt für die Gemeinden in den niederdeutschen lutherischen Landeskirchen, es sei gefährlich, in der Konkordatsfrage „ohne Berücksichtigung aller in Betracht zu ziehenden rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte sich in vorschnellen Urteilen festzulegen". Auch der evangelische Bevölkerungsteil trage gerade im gegenwärtigen Zeitpunkt der Neubegründung deutschen Rechts eine Verantwortung dafür, daß der jeder Rechtsordnung zugrunde liegende Satz eingehalten werde: „Verträge müssen gehalten werden." Die Nichteinhaltung des bisher von der Kurie eingehaltenen Reichskonkordats könne unerwünschte Folgen für unser Volk haben. Eine abschließende Stellungnahme werde „in dieser schwierigen Frage im Bereiche unserer Rechtsordnung wohl nur ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts geben können". So weit der zitierte Artikel in dem genannten Informationsblatt.
Im übrigen dürfte das Beispiel der bayerischen Verträge mit den evangelischen Kirchen vom 15. November 1924, in welchen im Anschluß an Art. 6 des bayerischen Konkordats das Recht auf


(Dr. von Brentano)

Errichtung von Bekenntnisschulen gewährleistet wurde, zeigen, daß die im Konkordat vorgesehene Regelung auch in Kreisen der evangelischen Bevölkerung nicht als bedenklich angesehen wird. Nach einem schon wiederholt zitierten Wort von Professor Werner Weber entspricht das Konkordat einer liberal-parlamentarischen Demokratie mit föderalistischem Einschlag. Dem Leser trete die Mischung liberal-demokratischer, rechtsstaatlicher und föderalistischer Elemente entgegen, die für das Weimarer Verfassungssystem charakteristisch gewesen sei. Das Konkordat sei der heutigen Lage Deutschlands eher angepaßt, als es dem nationalsozialistischen Staate gegenüber je gewesen sei. So weit Professor Werner Weber in seiner Abhandlung „Die Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften".
Zu Punkt 4 vermag die Bundesregierung nicht anzuerkennen, daß ihr Vorgehen in der Konkordatsfrage in die nach dem Grundgesetz begründete Kulturhoheit der Länder eingreife. Die Verlagerung bestimmter Zuständigkeiten für die Gesetzgebung kann die Fortgeltung völkerrechtlicher Verträge nach der Auffassung der Bundesregierung nicht berühren. Das Völkerrecht erlaubt den Staaten grundsätzlich nicht, sich durch Änderungen ihrer Verfassungsstruktur und durch interne Neuverteilung staatlicher Kompetenzen ihren Verpflichtungen aus allgemeinem Völkerrecht oder zwischenstaatlichen Verträgen zu entziehen. Außerdem enthält das gleiche Grundgesetz, welches den Ländern auf weiten Gebieten der Kultur die Gesetzgebungszuständigkeit zuweist, in Art. 123 Abs. 2 die ausdrückliche Anerkennung der Fortgeltung völkerrechtlicher Verträge des Deutschen Reichs auch über Gegenstände, für die nach dem Grundgesetz die Landesgesetzgebung zuständig ist.
Der Bundesregierung ist schließlich nicht ersichtlich, inwiefern durch die Erfüllung eines nach ihrer Auffassung gültigen, die Bundesrepublik verpflichtenden Vertrags die Entscheidung einer gesamtdeutschen Regierung vorweggenommen werden könnte. Entgegen der Auffassung der Fragesteller glaubt die Bundesregierung daher, mit der von ihr vor dem Bundesverfassungsgericht eingebrachten Klage nicht nur die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesregierung beachtet, sondern auch der durch das Grundgesetz geschaffenen Ordnung entsprochen zu haben.
Meine Damen und Herren, ich darf wohl annehmen, daß das Hohe Haus versteht, wenn die Bundesregierung sich auf diese Antwort beschränkt. In wenigen Tagen soll vor dem obersten deutschen Gericht der von der Bundesregierung angestrengte Prozeß beginnen. Die Bundesregierung ist in diesem Verfahren Partei und möchte sich nicht den Vorwurf machen lassen, daß sie etwa für ihre Auffassung durch eine Debatte im Parlament politische Unterstützung gesucht habe.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sie haben die Antwort auf die Große Anfrage gehört. Ich nehme an, daß das Haus in die Beratung einzutreten wünscht. — Das Wort hat der Herr Abgeordnete Cillien.