Rede:
ID0214320300

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2143

  • date_rangeDatum: 4. Mai 1956

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 143. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4.. Mai 1956 7479 143. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Mai 1956. Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 243 (Drucksachen 2304, 2354) . . 7480 A Erste Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksache 2303) . . . . 7480 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 7480 A, 7548 A, 7553 D, 7554 D Dr. Kliesing (CDU/CSU). . . . . 7484 D, 7486 C, D, 7487 A Schmidt (Hamburg) (SPD) 7486 C, 7538 B, C Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) : als Abgeordneter . . . . 7486 D, 7487 A als Vizepräsident 7516 D, 7531 A, 7537 D, 7538 B, C, 7540 D, 7548 B Vizepräsident Dr. Schneider . . . . 7488 A Erler (SPD). 7493 A, 7499 B, 7530 D, 7533 D, 7535 B, C, D, 7537 B, 7552 C, D, 7554 C Kiesinger (CDU/CSU) 7499 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 7499 B von Manteuffel (Neuß) (DA) . . . 7504 D Dr. Reif (FDP): zur Geschäftsordnung 7516 C zur Sache 7551 B Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 7516 C Dr. Mende (FDP) . 7516 D, 7531 A, 7534 B, 7536 D, 7537 D, 7541 A Feller (GB/BHE) 7526 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) . 7530 C, 7531 A, D, 7533 D, 7534 B, 7535 C, D, 7536 D, 7537 B, D, 7538 A, D Mellies (SPD) 7531 D, 7537 C, D Schneider (Bremerhaven) (DP). . .7539 A, 7540 D., 7541 A Eickhoff (DP) 7543 B Merten (SPD) 7543 C Wehner (SPD) 7548 B Frau Hütter (FDP) 7548 B Nellen (CDU/CSU) 7549 B Berendsen (CDU/CSU) 7552 B, D Dr. Bucher (FDP) 7554 B Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung und an den Rechtsausschuß 7555 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Organisation der militärischen Landesverteidigung (Drucksache 2341) 7555 A Blank, Bundesminister für Verteidigung . . 7555 A, 7558 B, 7562 C Dr. Reichstein (GB/BHE) 7555 D Dr. Mende (FDP) 7557 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 7558 C Berendsen (CDU/CSU) 7562 D Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 7563 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (Rentenversicherungsgesetz) (Drucksache 2314) . . 7563 D Dr. Schellenberg (SPD), Antragsteller 7563 D, 7571 D Storch, Bundesminister für Arbeit . 7570 C Horn (CDU/CSU) 7571 C Frau Finselberger (GB/BHE) . . 7572 B Dr. Hammer (FDP) 7573 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 7573 C Dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, 722, 601, 5; Umdrucke 596, 597, 598) 7573 C Lücke (CDU/CSU) . . . . 7573 D, 7576 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 7574 D Jacobi (SPD) 7576 B, 7579 B Vizepräsident Dr. Schneider 7576 D, 7578 B Dr. Will (FDP) 7577 A Frau Heise (SPD) 7578 B Körner (DA) 7578 C, 7581 B Graaff (Elze) (FDP) 7580 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7580 D Stierle (SPD) 7581 A Abstimmungen 7581 B, D Nächste Sitzung 7582 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7582 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 596) 7583 A Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 597) 7583 B Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktionen der DA, DP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 598) 7583 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordneter beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke 31. 7. Peters 15. 7. Meitmann 15. 7. Blachstein 30. 6. Gedat 30. 6. Dr. Atzenroth 16. 6. Dr. Brühler 16. 6. Dr. Hellwig 16. 6. Runge 16. 6. Frau Geisendörfer 9. 6. Altmaier 2. 6. Jahn (Frankfurt) 2. 6. Müller-Hermann 2. 6. Kahn 1. 6. Dr. Bartram 31. 5. Neuburger 31. 5. Frau Dr. Steinbiß 19. 5. Frau Friese-Korn 12. 5. D. Dr. Gerstenmaier 12. 5. Moll 12. 5. Pusch 12. 5. Frau Kalinke 10. 5. Dr. Moerchel 10. 5. Frau Niggemeyer 10. 5. Rehs 10. 5. Dewald 9. 5. Karpf 9. 5. Ollenhauer 8. 5. Dr. Orth 6. 5. Albers 5. 5. Frau Albertz 5. 5. Dr. Franz 5. 5. Dr. Greve 5. 5. Klingelhöfer 5. 5. Lemmer 5. 5. Lenz (Brühl) 5. 5. Dr. Maier (Stuttgart) 5. 5. Morgenthaler 5. 5. Pelster 5. 5. Schneider (Hamburg) 5. 5. Bauer (Wasserburg) 4. 5. Bender 4. 5. Fürst von Bismarck 4. 5. Brandt (Berlin) 4. 5. Dr. Bucerius 4. 5. Dr. Deist 4. 5. Frau Döhring 4. 5. Ehren 4. 5. Gerns 4. 5. Glüsing 4. 5. Heiland 4. 5. Dr. Graf Henckel 4. 5. Jacobs 4. 5. Dr. Keller 4. 5. Knobloch 4. 5. Kramel 4. 5. Leibfried 4. 5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 4. 5. Schill (Freiburg) 4. 5. Schmitt (Vockenhausen) 4. 5. Schoettle 4. 5. Schrader 4. 5. Dr. Strosche 4. 5. Frau Wolff (Berlin) 4. 5. Ziegler 4. 5. b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Gille 16. 6. Dr. Köhler 19. 5. Anlage 2 Umdruck 596 (Vgl. S. 7580 B, 7581 B) Änderungsantrag der Fraktionen der FDP, GB/BHE, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 18 a) erhält Abs. 1 Satz 2 folgende Fassung: Vom Rechnungsjahr 1957 ab stellt der Bund hierfür einen Betrag von mindestens 700 Millionen Deutsche Mark im Bundeshaushalt zur Verfügung. b) werden folgende neue Absätze 1 a und 1 b eingefügt: (1 a) Von dem in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Betrag werden im Rechnungsjahr 1958 10 vom Hundert, im Rechnungsjahr 1959 20 vom Hundert und im Rechnungsjahr 1960 30 vom Hundert für Zins- oder Annuitätszuschüsse zur zusätzlichen Förderung des Baues von Familienheimen bereitgestellt. Die nach Satz 1 gewährten Zins- oder Annuitätszuschüsse werden jeweils auf die Dauer von 20 Jahren gegeben. (1 b) Vom Rechnungsjahr 1961 ab stellt der Bund jährlich einen Betrag im Bundeshaushalt zur Verfügung, der sich gegenüber dem in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Betrag je Rechnungsjahr um 70 Millionen Deutsche Mark verringert, soweit er nicht für die in Absatz 2 genannten Zins- oder Annuitätszuschüsse benötigt wird. Bonn, den 4. Mai 1956 Dr. Dehler und Fraktion Feller und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 597 (Vgl. S. 7582 A) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270,1 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: in § 110 a) die 'Überschrift wie folgt zu ergänzen: Überleitungsvorschriften für öffentlich geförderte Eigenheime, Kleinsiedlungen, Kaufeigenheime und Eigentumswohnungen; b) in Abs. 1 zwischen Satz 1 und 2 folgenden neuen Satz einzufügen: Öffentlich geförderte Eigentumswohnungen, auf die die Vorschriften des Ersten Wohnungsbaugesetzes anzuwenden sind, sind auf Antrag als eigengenutzte Eigentumswohnungen anzuerkennen, wenn sie den in § 12 Abs. 1 Satz 2 bestimmten Voraussetzungen entsprechen. Bonn, den 4. Mai 1956 Graaff (Elze) Dr. Dehler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 598 (Vgl. S. 7581 B, D) Änderungsantrag der Fraktionen der DA, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 32 Abs. 1 erhält Buchstabe b die folgende Fassung: b) über die Anzahl der nachweislich noch unzumutbar untergebrachten Wohnungsuchenden, insbesondere solcher, die in Lagern, Baracken, Bunkern, Nissenhütten oder ähnlichen nicht dauernd für Wohnzwecke geeigneten Unterkünften untergebracht sind. Bonn, ,den 4. Mai 1956 Körner von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Werner Jacobi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion sieht sich nicht in der Lage, hier Lobsprüche auszuteilen. Sie ist der Meinung, daß dieses Gesetz durch die langen Beratungen keineswegs kürzer und auch nicht besser geworden ist. Sie ist auch der Meinung, daß dieses Gesetz keine Auswege zeigt, der schlimmsten Wohnungsnot, nämlich der Wohnungsnot der wirtschaftlich leistungsschwachen Schichten entscheidend zu begegnen.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stellt fest, daß auch die hier wiederholt erwähnte Erhöhung der allgemeinen Förderungsmittel des Bundes in keiner Weise ausreicht, den leistungsschwachen Bevölkerungsschichten eine größere Sicherheit zu geben, so daß sie alsbald ebenfalls in angemessener Weise mit Wohnungen versorgt werden. Wir haben zu erklären, daß der — jetzt schon rückläufige — soziale Wohnungsbau durch dieses Gesetz keine zusätzliche Förderung erfährt, sondern daß die Gefahr besteht, daß er weiterhin absinkt. Das ergibt sich nicht nur aus der im Augenblick doch wirklich nicht erfreulichen Lage auf dem Kapitalmarkt, das ergibt sich nicht nur wegen der, wie wir fürchten müssen, weiterhin steigenden Baukosten, das ergibt sich nicht nur infolge der weiterhin beachtlichen und wahrscheinlich nicht zu überwindenden Baulandnot, sondern auch aus den Maßnahmen, die durch dieses Gesetz notwendig werden und die eine Ausweitung der bisherigen Belastungen bedingen.
    Obwohl dem so ist, obwohl höhere öffentliche Mittel erforderlich sind, haben Sie entsprechende Anträge der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion abgelehnt. Sie haben dies getan im Schlepptau des Bundesfinanzministers und im Widerspruch zur Finanzlage des Bundes. Damit tragen Sie, damit trägt die Mehrheit dieses Hauses die Verantwortung dafür, wenn auch in den nächsten Jahren der besonders großen Wohnungsnot der sozial Schwachen nicht in ausreichendem Maße begegnet werden kann.

    (Abg. Arnholz: Sehr wahr!)

    Sie, die Mehrheit dieses Hauses, haben sich nicht einmal dazu verstehen können, wenigstens einen Teil der Bundesmittel in klarer und verbindlicher Form für den Wohnungsbau zu binden, der den Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen vorbehalten werden müßte. Dabei haben unsere diesbezüglichen, wie auch alle anderen der Ablehnung anheimgefallenen Anträge in keiner Weise die auch von uns begrüßte Tendenz des Gesetzes beeinträchtigt, die öffentlichen Förderungsmittel vor allem auch dem Bau von Eigenheimen und Kleinsiedlungen zuzuführen. Die Sozialdemokratische Partei ist sich der positiven gesellschafts- und staatspolitischen Bedeutung des kleinen Wohnungseigentums bewußt. Ihren von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnten Anträgen lag nicht zuletzt die Absicht zugrunde, der Bildung derartigen Kleineigentums durch die verstärkte Bereitstellung öffentlicher Förderungsmittel besonders zugunsten der wirtschaftlich leistungsschwachen Bevölkerungskreise zu dienen.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion bedauert, ihrer Überzeugung Ausdruck geben zu müssen, daß das Gesetz in seiner vorliegenden Form im wesentlichen der verbesserten Wohnversorgung der gehobenen Einkommensschichten zum Nachteil des dringlichsten sozialen Wohnungsbaus dienen wird.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Lücke: Das ist nicht wahr! Das sagen Sie wider besseres Wissen!)

    — Die Wahrheit dieser Aussage wird die Praxis des Wohnungsbaus in den nächsten Jahren erweisen.

    (Abg. Lücke: Sie sagen das wider besseres Wissen!)

    Darüber hinaus hält die SPD das Gesetz auch als Ergebnis einer fast zweijährigen Ausschußarbeit für außerordentlich enttäuschend. Es ist ebenso lang wie unverständlich, in vielen seiner Bestimmungen widerspruchsvoll oder unklar und ein Instrument weiterer Verwaltungsaufblähung.

    (Abg. Lücke: Das sagen Sie bei jedem Gesetz, das wir verabschieden!)

    — Ja, Ihre Gesetze sind auch zumeist so schlecht, daß wir es sagen können.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf rechts: Da haben Sie mitgearbeitet!)



    (Jacobi)

    So wie das Gesetz der Erhöhung der Baukosten keine Rechnung trägt, geht es auch an der Tatsache vorbei, daß sich die Bedingungen für die Erschließung und Beschaffung von Bauland immer weiter verschlechtert haben. Das Gesetz bürdet in dieser Hinsicht den Gemeinden neue Verpflichtungen auf, denen sie weder sachlich noch rechtlich gewachsen sind, ohne daß es gangbare Wege zur Überwindung der ihnen hieraus entstehenden zusätzlichen Schwierigkeiten aufzeigt.

    (Zuruf von der SPD: Sehr wahr! — Abg. Lücke: Die Vorfinanzierung der Eigenleistung ist doch eingebaut!)

    — Verzeihen Sie, die Vorfinanzierung der Eigenleistung hat mit der Baulanderschließung, der Baulandbeschaffung und den hier von mir berührten Schwierigkeiten nichts zu tun.

    (Abg. Lücke: Herr Kollege Jacobi, die Vorfinanzierung der Aufschließungskosten ist erstmalig in diesem Gesetz vorrangig!)

    — Die Vorfinanzierung der Aufschließungskosten in diesem Gesetz ist für diese Maßnahme ein Pappenstiel, worauf wir Sie gestern schon hingewiesen haben, und reicht in keiner Weise aus. Sie dient im übrigen ja nur einseitig bestimmten Maßnahmen und nicht der Versorgung der wirtschaftlich leistungsschwachen Schichten mit Wohnungen ohne Ansehung der Rechts- und Wohnform. Sie haben ja weitergehende Anträge abgelehnt. Das hilft den Gemeinden nichts; das überläßt sie ihren Schwierigkeiten.
    Was die sozialdemokratische Fraktion aber mit besonderer Sorge erfüllt, ist die Abschaffung des bisherigen sozialen Regulativs der fest bestimmten Richtsatzmieten auch für die einkommenschwachen Bevölkerungskreise. Gegenüber den mit der Einführung der Kostenmiete im gesamten Bereich des sozialen Wohnungsbaus verbundenen Gefahren einer erheblichen Steigerung der vom einzelnen zu tragenden Mieten und Lasten erscheinen die im Gesetz vorgesehenen Schutzmaßnahmen für die wirtschaftlich leistungsschwachen Bevölkerungsschichten völlig unzulänglich. Dies gilt auch hinsichtlich des Systems der Miet- und Lastenbeihilfen.
    Nachdem die Mehrheit dieses Hauses diese und andere Einwände sowohl im Ausschuß als auch in der Plenarberatung unbeachtet gelassen und alle entscheidenden Verbesserungsvorschläge der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion niedergestimmt hat, bedaure ich, erklären zu müssen, daß wir das Gesetz nicht als einen konstruktiven Beitrag zur Behebung der Wohnungsnot und zur konsequenten Weiterführung eines wirklich sozialen Wohnungsbaus betrachten können.

    (Zuruf von der Mitte: Abwarten!)

    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion sieht sich daher gezwungen, das Gesetz abzulehnen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Weitere Wortmeldungen zur allgemeinen Aussprache liegen nicht vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Ich trete in die Einzelberatung der dritten Lesung ein und rufe § 18 auf. Dazu liegt in Umdruck 596 *) ein Änderungsantrag vor. Zur Begründung erteile ich das Wort dem Abgeordneten Graaff.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Carlo Graaff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Änderungs-
    *) Siehe Anlage 2. antrag ist aus der Sorge entstanden, daß das neue Wohnungsbaugesetz zwar ideale Ziele setzt, sie aber im finanziellen Bereich nicht genügend fundiert. Nicht die Schaffung dieses Gesetzes, sondern seine Durchführung wird erweisen, wie gut oder schlecht es geworden ist.
    Berücksichtigt man die Tatsachen, die auch der Herr Wohnungsbauminister noch vor kurzem in einem Bericht an den Ausschuß zum Ausdruck gebracht hat und dort mit Sorge angesprochen hat, daß nämlich erstens die Entwicklung der Baukosten ungewiß ist, zweitens die bisherigen Sonderbauprogramme — Umsiedlung, Sowjetzonenflüchtlinge, Bergarbeiterwohnungsbau — finanziell noch nicht gesichert sind, drittens die Entwicklung des Kapitalmarktes erhebliche Sorgen bereitet, viertens die Aufwendungen für Luftschutzmaßnahmen im Wohnungsbau finanziell nicht gesichert sind, fünftens die Lastenausgleichsmittel in Zukunft rückläufig werden und sechstens auch die Wohnbauförderungsmittel gemäß unserem neuen Gesetz abnehmen werden, dann sieht man, wie wenig dieses Gesetz finanziell abgesichert ist.

    (Abg. Schröter [Wilmersdorf]: Hört! Hört!)

    Deshalb unser Antrag, über die Zins- und Tilgungssubventionen eine ausreichende Kapitalsumme zu mobilisieren, um unser politisches Anliegen durchzusetzen.
    Hier sei auch der Hinweis gestattet, daß viele Bundesländer uns auf diesem Weg mit gutem Beispiel vorangegangen sind. Es besteht kein zwingender Grund, daß der Bund sich diesem guten Willen nicht anschließt.
    Schließlich möchte ich die Frage aufwerfen, ob eine etatmäßige Ausgabe von rund 200 Millionen DM im Jahr nicht sehr gut angelegt ist, wenn damit Hunderttausenden von Menschen Eigentum geschaffen wird, um so, um den Herrn Kollegen Lücke zu zitieren, „einen echten Teil der Sozialreform zu verwirklichen", die uns bei Anwendung aller anderen Maßnahmen viel mehr Geld kosten würde.

    (Beifall bei der FDP.)