Rede:
ID0214320100

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2143

  • date_rangeDatum: 4. Mai 1956

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    2. Deutscher Bundestag — 143. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4.. Mai 1956 7479 143. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Mai 1956. Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 243 (Drucksachen 2304, 2354) . . 7480 A Erste Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksache 2303) . . . . 7480 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 7480 A, 7548 A, 7553 D, 7554 D Dr. Kliesing (CDU/CSU). . . . . 7484 D, 7486 C, D, 7487 A Schmidt (Hamburg) (SPD) 7486 C, 7538 B, C Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) : als Abgeordneter . . . . 7486 D, 7487 A als Vizepräsident 7516 D, 7531 A, 7537 D, 7538 B, C, 7540 D, 7548 B Vizepräsident Dr. Schneider . . . . 7488 A Erler (SPD). 7493 A, 7499 B, 7530 D, 7533 D, 7535 B, C, D, 7537 B, 7552 C, D, 7554 C Kiesinger (CDU/CSU) 7499 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 7499 B von Manteuffel (Neuß) (DA) . . . 7504 D Dr. Reif (FDP): zur Geschäftsordnung 7516 C zur Sache 7551 B Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 7516 C Dr. Mende (FDP) . 7516 D, 7531 A, 7534 B, 7536 D, 7537 D, 7541 A Feller (GB/BHE) 7526 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) . 7530 C, 7531 A, D, 7533 D, 7534 B, 7535 C, D, 7536 D, 7537 B, D, 7538 A, D Mellies (SPD) 7531 D, 7537 C, D Schneider (Bremerhaven) (DP). . .7539 A, 7540 D., 7541 A Eickhoff (DP) 7543 B Merten (SPD) 7543 C Wehner (SPD) 7548 B Frau Hütter (FDP) 7548 B Nellen (CDU/CSU) 7549 B Berendsen (CDU/CSU) 7552 B, D Dr. Bucher (FDP) 7554 B Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung und an den Rechtsausschuß 7555 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Organisation der militärischen Landesverteidigung (Drucksache 2341) 7555 A Blank, Bundesminister für Verteidigung . . 7555 A, 7558 B, 7562 C Dr. Reichstein (GB/BHE) 7555 D Dr. Mende (FDP) 7557 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 7558 C Berendsen (CDU/CSU) 7562 D Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 7563 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (Rentenversicherungsgesetz) (Drucksache 2314) . . 7563 D Dr. Schellenberg (SPD), Antragsteller 7563 D, 7571 D Storch, Bundesminister für Arbeit . 7570 C Horn (CDU/CSU) 7571 C Frau Finselberger (GB/BHE) . . 7572 B Dr. Hammer (FDP) 7573 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 7573 C Dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, 722, 601, 5; Umdrucke 596, 597, 598) 7573 C Lücke (CDU/CSU) . . . . 7573 D, 7576 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 7574 D Jacobi (SPD) 7576 B, 7579 B Vizepräsident Dr. Schneider 7576 D, 7578 B Dr. Will (FDP) 7577 A Frau Heise (SPD) 7578 B Körner (DA) 7578 C, 7581 B Graaff (Elze) (FDP) 7580 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7580 D Stierle (SPD) 7581 A Abstimmungen 7581 B, D Nächste Sitzung 7582 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7582 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 596) 7583 A Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 597) 7583 B Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktionen der DA, DP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 598) 7583 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordneter beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke 31. 7. Peters 15. 7. Meitmann 15. 7. Blachstein 30. 6. Gedat 30. 6. Dr. Atzenroth 16. 6. Dr. Brühler 16. 6. Dr. Hellwig 16. 6. Runge 16. 6. Frau Geisendörfer 9. 6. Altmaier 2. 6. Jahn (Frankfurt) 2. 6. Müller-Hermann 2. 6. Kahn 1. 6. Dr. Bartram 31. 5. Neuburger 31. 5. Frau Dr. Steinbiß 19. 5. Frau Friese-Korn 12. 5. D. Dr. Gerstenmaier 12. 5. Moll 12. 5. Pusch 12. 5. Frau Kalinke 10. 5. Dr. Moerchel 10. 5. Frau Niggemeyer 10. 5. Rehs 10. 5. Dewald 9. 5. Karpf 9. 5. Ollenhauer 8. 5. Dr. Orth 6. 5. Albers 5. 5. Frau Albertz 5. 5. Dr. Franz 5. 5. Dr. Greve 5. 5. Klingelhöfer 5. 5. Lemmer 5. 5. Lenz (Brühl) 5. 5. Dr. Maier (Stuttgart) 5. 5. Morgenthaler 5. 5. Pelster 5. 5. Schneider (Hamburg) 5. 5. Bauer (Wasserburg) 4. 5. Bender 4. 5. Fürst von Bismarck 4. 5. Brandt (Berlin) 4. 5. Dr. Bucerius 4. 5. Dr. Deist 4. 5. Frau Döhring 4. 5. Ehren 4. 5. Gerns 4. 5. Glüsing 4. 5. Heiland 4. 5. Dr. Graf Henckel 4. 5. Jacobs 4. 5. Dr. Keller 4. 5. Knobloch 4. 5. Kramel 4. 5. Leibfried 4. 5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 4. 5. Schill (Freiburg) 4. 5. Schmitt (Vockenhausen) 4. 5. Schoettle 4. 5. Schrader 4. 5. Dr. Strosche 4. 5. Frau Wolff (Berlin) 4. 5. Ziegler 4. 5. b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Gille 16. 6. Dr. Köhler 19. 5. Anlage 2 Umdruck 596 (Vgl. S. 7580 B, 7581 B) Änderungsantrag der Fraktionen der FDP, GB/BHE, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 18 a) erhält Abs. 1 Satz 2 folgende Fassung: Vom Rechnungsjahr 1957 ab stellt der Bund hierfür einen Betrag von mindestens 700 Millionen Deutsche Mark im Bundeshaushalt zur Verfügung. b) werden folgende neue Absätze 1 a und 1 b eingefügt: (1 a) Von dem in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Betrag werden im Rechnungsjahr 1958 10 vom Hundert, im Rechnungsjahr 1959 20 vom Hundert und im Rechnungsjahr 1960 30 vom Hundert für Zins- oder Annuitätszuschüsse zur zusätzlichen Förderung des Baues von Familienheimen bereitgestellt. Die nach Satz 1 gewährten Zins- oder Annuitätszuschüsse werden jeweils auf die Dauer von 20 Jahren gegeben. (1 b) Vom Rechnungsjahr 1961 ab stellt der Bund jährlich einen Betrag im Bundeshaushalt zur Verfügung, der sich gegenüber dem in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Betrag je Rechnungsjahr um 70 Millionen Deutsche Mark verringert, soweit er nicht für die in Absatz 2 genannten Zins- oder Annuitätszuschüsse benötigt wird. Bonn, den 4. Mai 1956 Dr. Dehler und Fraktion Feller und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 597 (Vgl. S. 7582 A) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270,1 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: in § 110 a) die 'Überschrift wie folgt zu ergänzen: Überleitungsvorschriften für öffentlich geförderte Eigenheime, Kleinsiedlungen, Kaufeigenheime und Eigentumswohnungen; b) in Abs. 1 zwischen Satz 1 und 2 folgenden neuen Satz einzufügen: Öffentlich geförderte Eigentumswohnungen, auf die die Vorschriften des Ersten Wohnungsbaugesetzes anzuwenden sind, sind auf Antrag als eigengenutzte Eigentumswohnungen anzuerkennen, wenn sie den in § 12 Abs. 1 Satz 2 bestimmten Voraussetzungen entsprechen. Bonn, den 4. Mai 1956 Graaff (Elze) Dr. Dehler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 598 (Vgl. S. 7581 B, D) Änderungsantrag der Fraktionen der DA, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 32 Abs. 1 erhält Buchstabe b die folgende Fassung: b) über die Anzahl der nachweislich noch unzumutbar untergebrachten Wohnungsuchenden, insbesondere solcher, die in Lagern, Baracken, Bunkern, Nissenhütten oder ähnlichen nicht dauernd für Wohnzwecke geeigneten Unterkünften untergebracht sind. Bonn, ,den 4. Mai 1956 Körner von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Georg Körner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte für die Fraktion der Demokratischen Arbeitsgemeinschaft nur kurz folgendes sagen. Die dritte Lesung des Wohnungsbaugesetzes steht zur Debatte, und das Thema ist in Breite und Tiefe genügend erörtert worden. Ich bin davon überzeugt, daß alle Beteiligten sich bei den monatelangen Beratungen die größte Mühe gegeben haben. Alle, die eine Wohnung suchen, hegen die große Erwartung, daß dieses Gesetz den Wohnungsbau weiter vorantreiben wird und die Verharschungen oder Verkrustungen, die da und dort aufgetreten sind, beseitigen wird. Wir haben ja nicht nur die Situation der Mieter zu sehen, sondern ich denke auch an die vielen Hausbesitzer, von denen man nicht sagen kann, daß sie kapitalkräftige Leute sind. Aus den Statistiken geht hervor, daß wir in Westdeutschland 750 000 in wirtschaftlich abhängiger Position stehende Hausbesitzer haben. Beiden Teilen soll das Gesetz genügen. Das Gesetz ist nicht für irgendein Kapital oder irgendeinen Kapitalbesitz gedacht, sondern die Tendenz geht dahin, die Mittel noch verstärkt in den Wohnungsbau und vor allen Dingen in den Familienheimbau zu lenken. Ich bin auch überzeugt, daß nicht allein an den Familienheimbau, sondern auch an den Mietwohnungsbau gedacht ist. Beides ist letztlich gleichwertig. Den Gemeinden und Länderregierungen fällt die große Aufgabe zu, je nach der örtlichen Situation in elastischer Anwendung aus diesem Gesetz das Beste herauszuholen, um draußen die große Not irgendwie zu meistern. Ich brauche nur — und da möchte ich mich an die Frau Kollegin Heise wenden — an Berlin zu erinnern. Wir wissen, wie groß gerade hier die Wohnungsnot noch ist. Bei der Opposition taucht immer wieder die Befürchtung auf, daß die Minderbemittelten nicht zu Wohnungen kommen würden, und es wird gesagt, man müsse irgendwelche Gefahrenpunkte auf der sozialen Seite ausschalten. Ich glaube, es ist doch eine Garantie dafür ge-


    (Körner)

    geben. Diese liegt allein im Willen dieses Hauses, nicht etwa einen Wohnungsbau einseitig zu forcieren, sondern gerade diesen Leuten den breitesten Anteil an den neu zu bauenden Wohnungen zu geben.

    (Beifall in der Mitte.)

    Wir wollen uns darauf konzentrieren, mehr Mittel und mehr Eigentum zu schaffen, um denen, die bisher keine Wohnung oder noch keine ausreichende Wohnung hatten, eine solche zu geben. Das Gesetz setzt natürlich auch einen gewissen Mut voraus.

    (Abg. Jacobi: Ein wahres Wort! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    — Ja, aber um diese Situation zu meistern, muß man auch einmal einige Hürden überspringen können. Das muß man sich doch selbst eingestehen. Ich bin überzeugt, daß der Befürchtung der Opposition, hier könnte das soziale Anliegen zu kurz kommen, auch durch den Abschnitt über die Miet- und Lastenbeihilfen Genüge getan worden ist.
    Ich sehe noch eine Aufgabe für die Zukunft, nämlich die Landbeschaffung und die Planungen für den Familienheimbau örtlich in den Gemeinden. Vor uns liegt die Aufgabe, ein Bundesbaugesetz zu schaffen; es handelt sich um einen zusammenhängenden großen Plan.
    Ich bin auch darüber sehr erfreut, daß durch die geplante Anlage des Gesetzes gerade der Sparwille angereizt wird. Ich denke nur an die Wohnungsbausparprämien. Dazu nur zwei Zahlen. Wir hatten 1952 227 000 Wohnungsbausparverträge und haben jetzt 1955 535 000 Wohnungsbausparverträge, wobei 1955 44 000 000 DM an Wohnungsbausparprämien ausgeschüttet worden sind. Man sieht, daß wir bei dem entsprechenden Willen zur Zusammenarbeit aller — und die Not geht durch das ganze deutsche Volk — doch sehr greifbare und auch stolze Erfolge haben können. Die Zahlen sind vorhin alle genannt worden. Wenn man mit dem nötigen Mut — ich muß das wiederholen — herangeht, wenn man alle Kräfte auf dieses Ziel einsetzt, dann habe ich keine Angst, daß es nicht gelingen sollte, in den Jahren, die das Gesetz vorsieht, die größte Not auf diesem Gebiet zu lindern und breiten Massen des Volkes zu gesunden, vernünftigen und anständigen Wohnungen zu verhelfen. Die Fraktion der Demokratischen Arbeitsgemeinschaft begrüßt deshalb dieses Zweite Wohnungsbaugesetz und wird dafür stimmen.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Jacobi.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Werner Jacobi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion sieht sich nicht in der Lage, hier Lobsprüche auszuteilen. Sie ist der Meinung, daß dieses Gesetz durch die langen Beratungen keineswegs kürzer und auch nicht besser geworden ist. Sie ist auch der Meinung, daß dieses Gesetz keine Auswege zeigt, der schlimmsten Wohnungsnot, nämlich der Wohnungsnot der wirtschaftlich leistungsschwachen Schichten entscheidend zu begegnen.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stellt fest, daß auch die hier wiederholt erwähnte Erhöhung der allgemeinen Förderungsmittel des Bundes in keiner Weise ausreicht, den leistungsschwachen Bevölkerungsschichten eine größere Sicherheit zu geben, so daß sie alsbald ebenfalls in angemessener Weise mit Wohnungen versorgt werden. Wir haben zu erklären, daß der — jetzt schon rückläufige — soziale Wohnungsbau durch dieses Gesetz keine zusätzliche Förderung erfährt, sondern daß die Gefahr besteht, daß er weiterhin absinkt. Das ergibt sich nicht nur aus der im Augenblick doch wirklich nicht erfreulichen Lage auf dem Kapitalmarkt, das ergibt sich nicht nur wegen der, wie wir fürchten müssen, weiterhin steigenden Baukosten, das ergibt sich nicht nur infolge der weiterhin beachtlichen und wahrscheinlich nicht zu überwindenden Baulandnot, sondern auch aus den Maßnahmen, die durch dieses Gesetz notwendig werden und die eine Ausweitung der bisherigen Belastungen bedingen.
    Obwohl dem so ist, obwohl höhere öffentliche Mittel erforderlich sind, haben Sie entsprechende Anträge der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion abgelehnt. Sie haben dies getan im Schlepptau des Bundesfinanzministers und im Widerspruch zur Finanzlage des Bundes. Damit tragen Sie, damit trägt die Mehrheit dieses Hauses die Verantwortung dafür, wenn auch in den nächsten Jahren der besonders großen Wohnungsnot der sozial Schwachen nicht in ausreichendem Maße begegnet werden kann.

    (Abg. Arnholz: Sehr wahr!)

    Sie, die Mehrheit dieses Hauses, haben sich nicht einmal dazu verstehen können, wenigstens einen Teil der Bundesmittel in klarer und verbindlicher Form für den Wohnungsbau zu binden, der den Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen vorbehalten werden müßte. Dabei haben unsere diesbezüglichen, wie auch alle anderen der Ablehnung anheimgefallenen Anträge in keiner Weise die auch von uns begrüßte Tendenz des Gesetzes beeinträchtigt, die öffentlichen Förderungsmittel vor allem auch dem Bau von Eigenheimen und Kleinsiedlungen zuzuführen. Die Sozialdemokratische Partei ist sich der positiven gesellschafts- und staatspolitischen Bedeutung des kleinen Wohnungseigentums bewußt. Ihren von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnten Anträgen lag nicht zuletzt die Absicht zugrunde, der Bildung derartigen Kleineigentums durch die verstärkte Bereitstellung öffentlicher Förderungsmittel besonders zugunsten der wirtschaftlich leistungsschwachen Bevölkerungskreise zu dienen.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion bedauert, ihrer Überzeugung Ausdruck geben zu müssen, daß das Gesetz in seiner vorliegenden Form im wesentlichen der verbesserten Wohnversorgung der gehobenen Einkommensschichten zum Nachteil des dringlichsten sozialen Wohnungsbaus dienen wird.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Lücke: Das ist nicht wahr! Das sagen Sie wider besseres Wissen!)

    — Die Wahrheit dieser Aussage wird die Praxis des Wohnungsbaus in den nächsten Jahren erweisen.

    (Abg. Lücke: Sie sagen das wider besseres Wissen!)

    Darüber hinaus hält die SPD das Gesetz auch als Ergebnis einer fast zweijährigen Ausschußarbeit für außerordentlich enttäuschend. Es ist ebenso lang wie unverständlich, in vielen seiner Bestimmungen widerspruchsvoll oder unklar und ein Instrument weiterer Verwaltungsaufblähung.

    (Abg. Lücke: Das sagen Sie bei jedem Gesetz, das wir verabschieden!)

    — Ja, Ihre Gesetze sind auch zumeist so schlecht, daß wir es sagen können.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf rechts: Da haben Sie mitgearbeitet!)



    (Jacobi)

    So wie das Gesetz der Erhöhung der Baukosten keine Rechnung trägt, geht es auch an der Tatsache vorbei, daß sich die Bedingungen für die Erschließung und Beschaffung von Bauland immer weiter verschlechtert haben. Das Gesetz bürdet in dieser Hinsicht den Gemeinden neue Verpflichtungen auf, denen sie weder sachlich noch rechtlich gewachsen sind, ohne daß es gangbare Wege zur Überwindung der ihnen hieraus entstehenden zusätzlichen Schwierigkeiten aufzeigt.

    (Zuruf von der SPD: Sehr wahr! — Abg. Lücke: Die Vorfinanzierung der Eigenleistung ist doch eingebaut!)

    — Verzeihen Sie, die Vorfinanzierung der Eigenleistung hat mit der Baulanderschließung, der Baulandbeschaffung und den hier von mir berührten Schwierigkeiten nichts zu tun.

    (Abg. Lücke: Herr Kollege Jacobi, die Vorfinanzierung der Aufschließungskosten ist erstmalig in diesem Gesetz vorrangig!)

    — Die Vorfinanzierung der Aufschließungskosten in diesem Gesetz ist für diese Maßnahme ein Pappenstiel, worauf wir Sie gestern schon hingewiesen haben, und reicht in keiner Weise aus. Sie dient im übrigen ja nur einseitig bestimmten Maßnahmen und nicht der Versorgung der wirtschaftlich leistungsschwachen Schichten mit Wohnungen ohne Ansehung der Rechts- und Wohnform. Sie haben ja weitergehende Anträge abgelehnt. Das hilft den Gemeinden nichts; das überläßt sie ihren Schwierigkeiten.
    Was die sozialdemokratische Fraktion aber mit besonderer Sorge erfüllt, ist die Abschaffung des bisherigen sozialen Regulativs der fest bestimmten Richtsatzmieten auch für die einkommenschwachen Bevölkerungskreise. Gegenüber den mit der Einführung der Kostenmiete im gesamten Bereich des sozialen Wohnungsbaus verbundenen Gefahren einer erheblichen Steigerung der vom einzelnen zu tragenden Mieten und Lasten erscheinen die im Gesetz vorgesehenen Schutzmaßnahmen für die wirtschaftlich leistungsschwachen Bevölkerungsschichten völlig unzulänglich. Dies gilt auch hinsichtlich des Systems der Miet- und Lastenbeihilfen.
    Nachdem die Mehrheit dieses Hauses diese und andere Einwände sowohl im Ausschuß als auch in der Plenarberatung unbeachtet gelassen und alle entscheidenden Verbesserungsvorschläge der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion niedergestimmt hat, bedaure ich, erklären zu müssen, daß wir das Gesetz nicht als einen konstruktiven Beitrag zur Behebung der Wohnungsnot und zur konsequenten Weiterführung eines wirklich sozialen Wohnungsbaus betrachten können.

    (Zuruf von der Mitte: Abwarten!)

    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion sieht sich daher gezwungen, das Gesetz abzulehnen.

    (Beifall bei der SPD.)