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ID0214316300

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    2. Deutscher Bundestag — 143. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4.. Mai 1956 7479 143. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Mai 1956. Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 243 (Drucksachen 2304, 2354) . . 7480 A Erste Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksache 2303) . . . . 7480 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 7480 A, 7548 A, 7553 D, 7554 D Dr. Kliesing (CDU/CSU). . . . . 7484 D, 7486 C, D, 7487 A Schmidt (Hamburg) (SPD) 7486 C, 7538 B, C Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) : als Abgeordneter . . . . 7486 D, 7487 A als Vizepräsident 7516 D, 7531 A, 7537 D, 7538 B, C, 7540 D, 7548 B Vizepräsident Dr. Schneider . . . . 7488 A Erler (SPD). 7493 A, 7499 B, 7530 D, 7533 D, 7535 B, C, D, 7537 B, 7552 C, D, 7554 C Kiesinger (CDU/CSU) 7499 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 7499 B von Manteuffel (Neuß) (DA) . . . 7504 D Dr. Reif (FDP): zur Geschäftsordnung 7516 C zur Sache 7551 B Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 7516 C Dr. Mende (FDP) . 7516 D, 7531 A, 7534 B, 7536 D, 7537 D, 7541 A Feller (GB/BHE) 7526 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) . 7530 C, 7531 A, D, 7533 D, 7534 B, 7535 C, D, 7536 D, 7537 B, D, 7538 A, D Mellies (SPD) 7531 D, 7537 C, D Schneider (Bremerhaven) (DP). . .7539 A, 7540 D., 7541 A Eickhoff (DP) 7543 B Merten (SPD) 7543 C Wehner (SPD) 7548 B Frau Hütter (FDP) 7548 B Nellen (CDU/CSU) 7549 B Berendsen (CDU/CSU) 7552 B, D Dr. Bucher (FDP) 7554 B Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung und an den Rechtsausschuß 7555 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Organisation der militärischen Landesverteidigung (Drucksache 2341) 7555 A Blank, Bundesminister für Verteidigung . . 7555 A, 7558 B, 7562 C Dr. Reichstein (GB/BHE) 7555 D Dr. Mende (FDP) 7557 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 7558 C Berendsen (CDU/CSU) 7562 D Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 7563 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (Rentenversicherungsgesetz) (Drucksache 2314) . . 7563 D Dr. Schellenberg (SPD), Antragsteller 7563 D, 7571 D Storch, Bundesminister für Arbeit . 7570 C Horn (CDU/CSU) 7571 C Frau Finselberger (GB/BHE) . . 7572 B Dr. Hammer (FDP) 7573 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 7573 C Dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, 722, 601, 5; Umdrucke 596, 597, 598) 7573 C Lücke (CDU/CSU) . . . . 7573 D, 7576 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 7574 D Jacobi (SPD) 7576 B, 7579 B Vizepräsident Dr. Schneider 7576 D, 7578 B Dr. Will (FDP) 7577 A Frau Heise (SPD) 7578 B Körner (DA) 7578 C, 7581 B Graaff (Elze) (FDP) 7580 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7580 D Stierle (SPD) 7581 A Abstimmungen 7581 B, D Nächste Sitzung 7582 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7582 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 596) 7583 A Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 597) 7583 B Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktionen der DA, DP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 598) 7583 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordneter beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke 31. 7. Peters 15. 7. Meitmann 15. 7. Blachstein 30. 6. Gedat 30. 6. Dr. Atzenroth 16. 6. Dr. Brühler 16. 6. Dr. Hellwig 16. 6. Runge 16. 6. Frau Geisendörfer 9. 6. Altmaier 2. 6. Jahn (Frankfurt) 2. 6. Müller-Hermann 2. 6. Kahn 1. 6. Dr. Bartram 31. 5. Neuburger 31. 5. Frau Dr. Steinbiß 19. 5. Frau Friese-Korn 12. 5. D. Dr. Gerstenmaier 12. 5. Moll 12. 5. Pusch 12. 5. Frau Kalinke 10. 5. Dr. Moerchel 10. 5. Frau Niggemeyer 10. 5. Rehs 10. 5. Dewald 9. 5. Karpf 9. 5. Ollenhauer 8. 5. Dr. Orth 6. 5. Albers 5. 5. Frau Albertz 5. 5. Dr. Franz 5. 5. Dr. Greve 5. 5. Klingelhöfer 5. 5. Lemmer 5. 5. Lenz (Brühl) 5. 5. Dr. Maier (Stuttgart) 5. 5. Morgenthaler 5. 5. Pelster 5. 5. Schneider (Hamburg) 5. 5. Bauer (Wasserburg) 4. 5. Bender 4. 5. Fürst von Bismarck 4. 5. Brandt (Berlin) 4. 5. Dr. Bucerius 4. 5. Dr. Deist 4. 5. Frau Döhring 4. 5. Ehren 4. 5. Gerns 4. 5. Glüsing 4. 5. Heiland 4. 5. Dr. Graf Henckel 4. 5. Jacobs 4. 5. Dr. Keller 4. 5. Knobloch 4. 5. Kramel 4. 5. Leibfried 4. 5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 4. 5. Schill (Freiburg) 4. 5. Schmitt (Vockenhausen) 4. 5. Schoettle 4. 5. Schrader 4. 5. Dr. Strosche 4. 5. Frau Wolff (Berlin) 4. 5. Ziegler 4. 5. b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Gille 16. 6. Dr. Köhler 19. 5. Anlage 2 Umdruck 596 (Vgl. S. 7580 B, 7581 B) Änderungsantrag der Fraktionen der FDP, GB/BHE, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 18 a) erhält Abs. 1 Satz 2 folgende Fassung: Vom Rechnungsjahr 1957 ab stellt der Bund hierfür einen Betrag von mindestens 700 Millionen Deutsche Mark im Bundeshaushalt zur Verfügung. b) werden folgende neue Absätze 1 a und 1 b eingefügt: (1 a) Von dem in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Betrag werden im Rechnungsjahr 1958 10 vom Hundert, im Rechnungsjahr 1959 20 vom Hundert und im Rechnungsjahr 1960 30 vom Hundert für Zins- oder Annuitätszuschüsse zur zusätzlichen Förderung des Baues von Familienheimen bereitgestellt. Die nach Satz 1 gewährten Zins- oder Annuitätszuschüsse werden jeweils auf die Dauer von 20 Jahren gegeben. (1 b) Vom Rechnungsjahr 1961 ab stellt der Bund jährlich einen Betrag im Bundeshaushalt zur Verfügung, der sich gegenüber dem in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Betrag je Rechnungsjahr um 70 Millionen Deutsche Mark verringert, soweit er nicht für die in Absatz 2 genannten Zins- oder Annuitätszuschüsse benötigt wird. Bonn, den 4. Mai 1956 Dr. Dehler und Fraktion Feller und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 597 (Vgl. S. 7582 A) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270,1 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: in § 110 a) die 'Überschrift wie folgt zu ergänzen: Überleitungsvorschriften für öffentlich geförderte Eigenheime, Kleinsiedlungen, Kaufeigenheime und Eigentumswohnungen; b) in Abs. 1 zwischen Satz 1 und 2 folgenden neuen Satz einzufügen: Öffentlich geförderte Eigentumswohnungen, auf die die Vorschriften des Ersten Wohnungsbaugesetzes anzuwenden sind, sind auf Antrag als eigengenutzte Eigentumswohnungen anzuerkennen, wenn sie den in § 12 Abs. 1 Satz 2 bestimmten Voraussetzungen entsprechen. Bonn, den 4. Mai 1956 Graaff (Elze) Dr. Dehler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 598 (Vgl. S. 7581 B, D) Änderungsantrag der Fraktionen der DA, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 32 Abs. 1 erhält Buchstabe b die folgende Fassung: b) über die Anzahl der nachweislich noch unzumutbar untergebrachten Wohnungsuchenden, insbesondere solcher, die in Lagern, Baracken, Bunkern, Nissenhütten oder ähnlichen nicht dauernd für Wohnzwecke geeigneten Unterkünften untergebracht sind. Bonn, ,den 4. Mai 1956 Körner von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Mende


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Demokraten begrüßt die Vorlage des Organisationsgesetzes, das im Juli vorigen Jahres bei dem Beschluß über das Freiwilligengesetz gefordert worden ist und das leider erst jetzt, im Mai, hier in erster Lesung behandelt wird. Ich darf einige Ergänzungen zu dem machen, was Herr Kollege Reichstein bezüglich der Sanitätsinspektion hier dargelegt hat.
    Wir glauben, daß es dem möglichen atomaren Krieg mit seinen unerhörten Verwüstungen durch die radioaktiven Gammastrahlen nicht entspricht, wenn man das Sanitätswesen lediglich als Unterabteilung einer Hauptabteilung organisiert. Uns scheint, daß die Erhaltung der Substanz und auch die Erhaltung des Kämpfers ein so hohes Ziel jeder modernen Kriegführung ist, daß man daher das Sanitätswesen wesentlich stärker, etwa im Rahmen eines Sanitätsinspekteurs, in die Organisation einbauen und dem Verteidigungsminister sowie seinem Staatssekretär unmittelbar unterstellen sollte; denn der Verteidigungsminister ist auch für das gesamte Sanitätswesen der Bundeswehr verantwortlich. Eine solche Entwicklung scheint sich jetzt auch anzubahnen, nicht zuletzt unter dem Einfluß der ärztlichen Standesorganisationen. Ich glaube, daß wir den ersten Sanitätsoffizier bereits in wenigen Tagen sehen werden, nachdem die Entscheidung über einen oberen Sanitätsoffizier bereits gefallen sein soll.
    Die zweite Frage ist, ob nicht die Technik und Forschung etwas stärker im Organisationswesen der Bundeswehr herausgestellt werden müßten. Wir wissen aus den Erfahrungen des zweiten Weltkrieges, wie sich Altstrategen und Jungstrategen leider. zuwenig darum gekümmert haben, die Kriegsentscheidungen auch technisch vorzubereiten, wie das England 1940 so meisterhaft bei der Schlacht um England bewiesen hat, die durch die Radartechnik und durch junge Piloten gewonnen wurde und nicht durch irgendwelche großen strategischen Planer. Also sollten auch wir im Organisationswesen der neuen Bundeswehr ein technisches Forschungsamt einrichten, ebenfalls mit einem hochqualifizierten Ingenieur, beispielsweise einem Typ unseres großen Radarspezialisten, des Staatssekretärs Professor Brandt aus Düsseldorf. Einen solchen Typ findet man vielleicht bei der Abwicklung der Zentraltechnik des Nordwestdeutschen Rundfunks, jene Spezialisten der Radartechnik, die wir dann für diese wichtige Aufgabe einsetzen könnten.
    Der Fraktion der Freien Demokraten liegt sehr daran, auch einiges zu den Bestimmungen über die militärische Seelsorge zu sagen, wie sie in § 11 niedergelegt sind. Wir wissen uns in Übereinstimmung mit großen Teilen beider Kirchen, wenn wir nicht den wohluniformierten beamteten Militärgeistlichen einer staatlichen Militärseelsorge wünschen, sondern dem Militärseelsorger kirchlicher Art in dem Ornat des Priesters den Vorzug geben. Wir glauben, daß die Frage sehr eingehend, auch aus den Erfahrungen der Zeit vor dem zweiten Weltkrieg, geprüft werden sollte, ob nicht der kirchliche Militärseelsorger im Ornat des Priesters den geistlichen und kirchlichen Aufgaben mehr gerecht werden würde als der uniformierte beamtete Militärgeistliche. Im übrigen gilt das, was ich sage, ohnehin nur für eine friedliche Entwicklung. Im Kampf wird selbstverständlich der Priester nicht in seinem Ornat auftreten können.
    Einige Worte auch noch zu dieser späten Stunde zu der Frage der Wehrverwaltung. Es hat hier ausgezeichnete Militärbeamte gegeben, die wir uns als Vorbild nehmen können und die einen hohen Ruf der deutschen Militärverwaltung begründet haben. Es hat auch Nebenerscheinungen negativer Art gegeben, die man aber zu verallgemeinern sich hüten sollte. Daß dies vor einem Jahr hier geschehen ist, bedauere ich sehr. Wenn jetzt von dem einen Extrem der uniformierten Militärverwaltung übergegangen wird auf das andere Extrem der nur zivilen Verwaltung, so glauben wir, daß auch hier der goldene Mittelweg besser wäre. Wir schlagen ein Mischsystem sowohl ziviler wie militärischer Verwaltung vor. Die Aufgaben sollten geteilt werden in erstens zivile Verwaltungsauf-


    (Dr. Mende)

    gaben, die standortgebunden sind, und zweitens in Truppenverwaltungsaufgaben, die im Verband der Truppe an keinen Ort gebunden sind. Zu der ersten, zur zivilen Verwaltung sollten gehören das Unterkunftswesen, das Kassen- und Rechnungswesen, das Besoldungswesen für Beamte und Soldaten, das Personalwesen für Beamte, Angestellte und Arbeiter, während der Truppenverwaltung Aufgaben wie die Verpflegung der Truppe, die Bekleidung der Truppe, die Bewirtschaftung der Haushaltmittel, die der Truppe zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden, und andere unmittelbar bei der Truppe zu erledigende Aufgaben zufallen sollten.
    Zur Erfüllung der zivilen Verwaltungsaufgaben sollten Beamte, Angestellte und Arbeiter herangezogen werden, die ihre Planstellen bei bodenständigen Verwaltungen haben, etwa bei den Standortverwaltungen, Wehrbereichsverwaltungen, während für die militärischen Verwaltungsaufgaben bei der Truppe etwa für eine Übergangszeit bewährte frühere Truppen-Sonderdienst-Offiziere der alten Wehrmacht übernommen werden könnten und man für die zukünftige Entwicklung die Laufbahn des Quartiermeister-Offiziers schaffen könnte, eines Offiziers, der die allgemeine Ausbildung bis zum Leutnant genießt wie jeder andere Offizier auch, der dann aber eine Ausbildung speziell für Verwaltungstätigkeit erhält, so daß die Minderwertigkeitskomplexe, die leider mancher Zahlmeister gegenüber dem Truppenoffizier hatte, entfallen, da beide den gleichen Ausbildungsgang haben, der Quartiermeister-Offizier zusätzlich sogar noch eine Sonderausbildung aufzuweisen hat.
    Wir glauben, daß diese Kombination einer zivilen mit einer Militärverwaltung, wie wir sie soeben vorschlugen und wie wir sie im einzelnen im Ausschuß für Verteidigung noch darlegen wollen, eine glücklichere Lösung als Kompromiß darstellt als die gegenwärtige rein zivile, die bei der Truppe zwangsläufig zu Schwierigkeiten führen muß.
    Wir stimmen der Überweisung dieses Gesetzes an den Ausschuß zu und bitten den Ausschuß, dieses Gesetz vorrangig als das wichtigere Gesetz zu behandeln, damit baldigst über die Spitzengliederung und die Gesamtorganisation unserer Bundeswehr Klarheit besteht.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Minister für die Verteidigung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen meiner beiden geschätzten Herren Vorredner veranlassen mich, ein paar kurze Bemerkungen nur zum § 11 zu machen.
    Ich glaube, Sie haben den Text hier mißverstanden. Es ist in keiner Weise davon die Rede, daß die Aufgaben der Militärseelsorge durch eine Hauptabteilung im Ministerium wahrgenommen werden sollen. Ich kenne Ihr Anliegen bezüglich der Wertigkeit des Sanitätswesens. Hier steht ganz klar, daß ein dem Verteidigungsminister nachgeordnetes Kirchenamt für die Streitkräfte und ein katholisches Bischofsamt errichtet werden und daß sich das im übrigen nach Verträgen regelt, die mit den Kirchen abgeschlossen werden. Hier sollen die Dinge also so geregelt werden, daß es nicht etwa im Ministerium eine ministerielle Hauptabteilung Seelsorge gibt, sondern daß es zwei Kirchenämter, eines für das evangelische und eines für das katholische Bekenntnis, gibt, die gewissermaßen als Bundesoberbehörde dem Ministerium nachgeordnet sind. Ich glaube deshalb, Sie durften diesen Vergleich nicht ziehen.
    Ihnen, Herr Kollege Mende, möchte ich zu Ihrem Anliegen, daß der Geistliche in Zukunft nicht mehr Uniform, sondern das Gewand tragen soll, das er üblicherweise bei der Ausübung seines Seelsorgeramtes in seiner Kirche trägt, doch sagen, daß ich diese Dinge schon jahrelang in dem Ausschuß vorgetragen habe. Ich darf Sie darauf hinweisen —darüber habe ich auch im Ausschuß berichtet —,

    (Sehr richtig! in der Mitte)

    daß wir mit den beiden Kirchen darüber absolut einig sind, daß der Seelsorger in Zukunft nicht mehr als Uniformierter in Erscheinung tritt, sondern in dem Kleid, das eben der Seelsorgerstellung in der Kirche angemessen ist.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Der Bundesverteidigungsminister — er ist im allgemeinen nicht überheblich — nimmt für sich in Anspruch, diesen Gedanken als erster gehabt und in Verhandlungen mit den Kirchen durchgesetzt zu haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)