Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu drei Bemerkungen kurz Stellung nehmen, die der Herr Abgeordnete Kalbitzer soeben hier gemacht hat. Die erste war die Wiederholung einer Behauptung, die schon einmal Gegenstand der Beantwortung einer Frage des Herrn Abgeordneten Menzel in der Fragestunde dieses Hohen Hauses gebildet hat, der Behauptung nämlich, daß der Herr Bundeskanzler nach der Rückkehr von seiner Amerikareise im Jahre 1953 erklärt habe, die von dem Präsidenten Eisenhower mitgeteilte Beendigung des Beschlagnahmeverfahrens gegen deutsches Eigentum bedeute die Rettung deutschen Auslandsvermögens von mindestens 100 Millionen Dollar. Auf eine dahin zielende Frage des Herrn Abgeordneten Menzel hat der Herr Bundesminister des Auswärtigen in der Sitzung dieses Flohen Hauses am 19. Oktober 1955 folgendes geantwortet:
Das mir vorliegende, nach einem Tonband angefertigte Protokoll der Rede des Herrn Bundeskanzlers in der Hamburger Ernst-Merck-
Halle vom 21. April 1953 enthält keine Äußerung darüber, daß die erwähnte Erklärung des Präsidenten Eisenhower eine Rettung deutschen Auslandsvermögens von mindestens 100 Millionen Dollar bedeute. Vielmehr hat der Herr Bundeskanzler in dieser Rede nur die Rückgabe von etwa 350 Schiffen durch die Vereinigten Staaten erwähnt.
Ich habe dieser Antwort des Herrn Bundesaußenministers nichts hinzuzufügen als den Hinweis darauf, daß der Wortlaut der von dem Herrn Bundeskanzler in Hamburg gehaltenen Rede im Bulletin
des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 23. April 1953 Seite 645 ff. abgedruckt worden ist.
— Aber nicht, Herr Abgeordneter, als eine Erklärung des Herrn Bundeskanzlers, und darauf kommt es hier an!
— Nein, das ist nicht zutreffend. Es ist der Wortlaut — ich wiederhole es — der Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers abgedruckt, und zwar der ganze Wortlaut, der Wortlaut, der mit der Tonbandaufnahme übereinstimmt, und dieser Wortlaut enthält die dem Herrn Bundeskanzler heute wiederholt in den Mund gelegte Äußerung nicht.
Die zweite Bemerkung, die ich machen wollte, bezieht sich auf die Erwähnung des neuen nordamerikanischen Gesetzes über die Behandlung des sogenannten Feindvermögens von Rumänen, Bulgaren und Ungarn. Es ist richtig, daß dieses Gesetz ergangen ist, wonach das Eigentum natürlicher Personen aus diesen Ländern nur blockiert und nicht konfisziert sein soll. Es ist auch richtig, daß von amerikanischer Seite selber dieses Gesetz damit begründet worden ist, man wolle durch die getroffene Regelung verhindern, daß die Hoffnungen, die von den Bürgern dieser Staaten in die Vereinigten Staaten gesetzt werden, enttäuscht werden. Wir sind — und darin sind wir sicher in Übereinstimmung mit dem Herrn Abgeordneten, der diese Tatsache erwähnt hat —der Meinung, daß die Hoffnungen deutscher Eigentümer gleiche Rücksicht verdienen, und wir glauben, daß dieses Gesetz insofern zu begrüßen ist, als es eine Entwicklung andeutet, wenn nicht einleitet, die die Hoffnung auf eine Fortsetzung des eingeschlagenen Weges rechtfertigt und die auch die Erwartung erlaubt, daß für das deutsche Eigentum eine Lösung gefunden wird, die der begründeten Freundschaft zwischen den Vereinigten Staaten und uns und dem gemeinsam verteidigten Grundsatz der Unverletzlichkeit des Eigentums entspricht.
Die dritte Bemerkung bezieht sich auf das Komitee Freies Europa. Die Stellung, die dieses Komitee und die Institutionen, die es hier unterhält, innehaben, beruht auf Verträgen oder Konzessionen, die unter deutschem Recht abgeschlossen oder gewährt worden sind. Diese Verträge und Konzessionen geben uns alle Möglichkeiten des Eingreifens, die billigerweise gefordert werden können, wenn von seiten dieses Komitees etwas geschieht, was die deutsche Politik, sei es die Innenpolitik oder die Außenpolitik, beeinträchtigen könnte.