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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. April 1956 7159 13 9. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. April 1956. Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. h. c. Blücher, Dr. Pferdmenges, Meyer (Oppertshofen) 7160 C Niederlegung des Mandats des Abg. Dr. Luchtenberg 7160 C Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 7160 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 229, 234, 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241 (Drucksachen 2079, 2290; 2182, 2271; 2184, 2278; 2185, 2275; 2193, 2264; 2221, 2267; 2224, 2272; 2241, 2288; 2254, 2291) 7160 D Vorlage des Berichts des Bundesministers der Finanzen über die Hilfe für die Hochwassergeschädigten in Vilshofen (Drucksache 2274) 7161 A Vorlage der Geschäftsberichte der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und der Monopolverwaltung für Branntwein beim Landesfinanzamt Berlin (Drucksachen 2259, 2280) 7161 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 1843); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 2211) 7161 B Kalbitzer (SPD): als Berichterstatter 7161 B Schriftlicher Bericht 7192 C als Abgeordneter . . . . 7161 C, 7165 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 7162 D Dr. Pohle (Düsseldorf) (CDU/CSU) 7163 B Beschlußfassung 7165 C Erste Beratung des von den Abg. Lücke, Heiland u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände (Drucksache 2097) . . . 7165 C Überweisung an die Ausschüsse für Kommunalpolitik und für Wirtschaftspolitik 7165 D Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes (Drucksache 1946) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einstellung von Soldaten für die Streitkräfte mit dem Dienstgrad vom Oberst an aufwärts (Drucksache 2075) . 7165 D Schneider (Bremerhaven) (DP), Antragsteller 7165 D, 7177 D, 7179 B, D Heye (CDU/CSU) 7169 A Erler (SPD) 7172 C, 7180 D Feller (GB/BHE) 7176 A Vizepräsident Dr. Jaeger 7178 D, 7179 A, C, D Dr. von Merkatz (DP) 7180 C Frau Kalinke (DP) 7181 C Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über ein Moratorium für in wirtschaftliche Not geratene Personen, die anerkannte Forderungen gegen Behörden der früheren Besatzungsmächte haben (Drucksache 2207) 7181 D Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Besatzungsfolgen 7181 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Tuberkulosehilfe (THG) (Drucksache 2213) 7182 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 7182 A Überweisung an die Ausschüsse für Fragen der öffentlichen Fürsorge und des Gesundheitswesens 7182 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Fortgeltung der Inanspruchnahme von Gegenständen für Zwecke der ausländischen Streitkräfte und ihrer Mitglieder (Drucksache 2268) . 7182 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 7182 B, 7189 B Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 7183 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 7185 B Dr. Atzenroth (FDP) 7187 A Schlick (CDU/CSU) 7187 C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 7188 C Engell (GB/BHE) 7188 D Überweisung an die Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, für Verteidigung und für Rechtswesen und Verfassungsrecht 7190 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1956 (Handwerkszählungsgesetz 1956) (Drucksache 2179); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Drucksache 2233) . 7190 B Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 7190 C Beschlußfassung 7191 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Vereinfachung der Verwaltung (Drucksachen 2220, 1383 [neu]) 7191 A Huth (CDU/CSU), Berichterstatter 7191 A Beschlußfassung 7191 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung betr. Stellenanteil der Fraktionen in den Ausschüssen (Drucksache 2205) 7191 C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 7191 C Beschlußfassung 7191 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 565) 7191 D Beschlußfassung 7191 D Nächste Sitzung 7191 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7192 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 2211) 7192 C Anlage 3: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 565) 7193 A Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 3. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Peters 15. 7. Meitmann 15. 7. Dr. Starke 30. 4. Dr. Baade 20. 4. Blachstein 20. 4. Dr. Pferdmenges 19. 4. Miller 18. 4. Voss 16. 4. Böhm (Düsseldorf) 15. 4. Mensing 15. 4. Morgenthaler 15. 4. Dr.-Ing. E. h. Schuberth 15. 4. Stücklen 15. 4. Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 14. 4. Dr. Dittrich 14. 4. Dr. Lenz (Godesberg) 14. 4. Dr. Lindrath 14. 4. Raestrup 14. 4. Bauer (Wasserburg) 13. 4. Dr. Kopf 13. 4. Leibing 13. 4. Lenz (Brühl) 13. 4. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 13. 4. Müller-Hermann 13. 4. Scheel 13. 4. Schneider (Hamburg) 13. 4. Schwarz 13. 4. Trittelvitz 13. 4. Dr. Wellhausen 13. 4. Frau Brausiepe 12. 4. Brück 12. 4. Burgemeister 12. 4. Caspers 12. 4. Dr. Conring 12. 4. Franke 12. 4. Dr. Gülich 12. 4. Haasler 12. 4. Dr. Hellwig 12. 4. Illerhaus 12. 4. Jahn (Frankfurt) 12. 4. Jahn (Stuttgart) 12. 4. Jaksch 12. 4. Karpf 12. 4. Dr. Kather 12. 4. Kirchhoff 12. 4. Kühn (Köln) 12. 4. Merten 12. 4. Frau Nadig 12. 4. Dr. Schellenberg 12. 4. Schill (Freiburg) 12. 4. Schmidt (Hamburg) 12. 4. Dr. Schranz 12. 4. Frau Dr. Schwarzhaupt 12. 4. Spies (Emmenhausen) 12. 4. Stierle 12. 4. Stingl 12. 4. b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Lulay 9. 6. Dr. Gerstenmaier 12. 5. Frau Albertz 5. 5. Kahn 1. 5. Dr. Bartram 30. 4. Behrisch 30. 4. Gedat 28. 4. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 4. Euler 23. 4. Bauknecht 22. 4. Dr. Leverkuehn 21. 4. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 21. 4. 011enhauer 21. 4. Pusch 21. 4. Dr. Rinke 21. 4. Anlage 2 Drucksache 2211 (Vgl. S. 7161 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 1843). Berichterstatter: Abgeordneter Kalbitzer Am 29. Oktober 1954 unterzeichneten der Bundeskanzler und der USA-Außenminister diesen Vertrag, der anschließend im „Bulletin" von der Verwaltung ausführlich kommentiert wurde. Wo der Vertragsentwurf bis zur Weiterleitung an das Parlament geruht hat, ist im Ausschuß nicht festgestellt worden. Einige Hinweise erscheinen für die Beurteilung des Entwurfs wesentlich: Der Vertrag sieht gleiche Behandlung der Bürger beider Länder im befreundeten Land vor, wie sie Inländern zusteht, oder mindestens die günstigste Behandlung, die anderen Ausländern auch zusteht. Da aber die Gesetze beider Länder verschieden sind, bedeutet Art. II im Reiseverkehr eine großzügigere Behandlung amerikanischer Bürger in der Bundesrepublik als umgekehrt, weil die amerikanischen Einreisegesetze strenger sind. Aber die Deutschen werden so gut behandelt, wie es bei Ausländern nach der amerikanischen Gesetzgebung überhaupt nur möglich ist. Diese faktisch ungleiche Behandlung ist besonders bedauerlich für die deutschen Seeleute, die ungünstiger behandelt werden als ihre amerikanischen Kollegen. Die Regelung des deutschen Eigentums, das im Kriege beschlagnahmt wurde, ist in diesem Vertrag unterblieben. Hierüber wird gesondert verhandelt. Aber es entspricht dem Geist dieses Vertrages, daß das Privateigentum der Bürger beider Länder geschützt ist und nicht politischen Zugriffen unterliegen soll. Art. VIII Abs. 2 sieht vor, daß kein Recht auf politische Betätigung der Bürger beider Länder im anderen Land gegeben ist. Art. X Abs. 2 sieht den Austausch wissenschaftlicher und technischer Zusammenarbeit in beiden Ländern vor. Art. XVII sieht ausdrücklich das Recht auf Einschränkung des wirtschaftlichen Einflusses von Monopolbetrieben im befreundeten Land vor. Art. XVIII sieht ein gemeinsames Vorgehen beider Regierungen gegenüber internationalen Kartellabreden vor. Da der vorliegende Vertragsentwurf geeignet ist, die Beziehungen zwischen beiden Ländern weiter zu verbessern, und sie auf eine vertragsmäßige Grundlage stellt, beschloß der Ausschuß einstimmig, dem Plenum die Annahme zu empfehlen. Bonn, den 7. März 1956 Kalbitzer Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 565 (Vgl. S. 7191 D) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der DP betreffend Qualitätsbestimmungen für Brotgetreide, Abzüge wegen Überfeuchtigkeit und Besatz (Drucksache 2239) an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; 2. Antrag der Fraktion der FDP betreffend Umsatzsteuer für Schlachtvieh (Drucksache 2249) an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen (federführend) und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Bonn, den 10. April 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion
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    Rede von Hellmut Kalbitzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Der vorliegende Freundschaftsvertrag hat naturgemäß seine Probleme; denn er ist abgeschlossen zwischen ehemaligen Siegern und Besiegten. Das ein bißchen zu hochgestochene Phatos dieses Vertrags verdeutlicht eher diese Schwierigkeiten, als daß es sie verdecken würde. Man wird den Eindruck nicht ganz los, daß einige der Formulierungen in ihrer prinzipiellen Tiefe mehr die Hand der amerikanischen als der deutschen Diplomatie verraten. Man muß auch sagen, daß er in einigen Punkten auf eine Phrasenhaftigkeit ausgeht, und zwar in bezug auf die Frage des Schutzes des Privateigentums; denn der betreffende Artikel, der auf frühere Handels- und Freundschaftsverträge zwischen USA und Deutschland zurückgeht, hat nicht verhindert, daß in beiden Weltkriegen das Feindvermögen beschlagnahmt und verwertet worden ist.
    Allerdings haben wir erlebt, daß der Herr Bundeskanzler vor der Bundestagswahl 1953 laut erklärt hat, daß es ihm gelungen sei, auf Grund seiner guten Beziehungen zur amerikanischen Regierung, insbesondere zu seinem großen Bruder Mr. Dulles, mindestens 100 Millionen Dollar deutschen Vermögens in den Vereinigten Staaten zurückzuerhalten. Diese damalige Behauptung hat sich leider nicht verwirklichen lassen.

    (Abg. Dr. Menzel: Für Wahlzwecke!)

    Bis heute sind wir nicht darüber hinausgekommen, daß man zwar Verhandlungen führt, aber keine Ergebnisse hat zeitigen können. Es drängt sich deshalb die Vermutung auf, daß die damaligen Behauptungen vor der Wahl zu ausgesprochenen Propagandazwecken lanciert worden sind. Das ist der wirklichen Lösung des Problems natürlich nicht förderlich gewesen, sondern kann die Fronten nur versteift haben.
    Der vorliegende Vertrag allerdings gibt der deutschen Seite für die Verhandlungen um die Rückgabe des deutschen Vermögens weitere Stützen, und insofern ist der Vertragsabschluß im Hinblick auf das deutsche Eigentum in den Vereinigten Staaten durchaus zu begrüßen. Er stützt die deutsche Forderung in zwei Punkten: einmal schon in der Überschrift dadurch, daß ja von einem Freundschaftsvertrag gesprochen wird und ein Freundschaftsvertrag natürlich sehr schlecht in die Nachkriegspraxis der Beschlagnahme von Feindvermögen hineinpaßt, zum zweiten in der in diesem Vertrag ausdrücklich garantierten Nichtdiskriminierung, wechselseitig also der Deutschen in den USA und umgekehrt.
    Ich habe aber gerade in den letzten Tagen erfahren, daß die Amerikaner das deutsche Vermögen als ehemaliges Feindvermögen erheblich schlechter behandeln als Vermögen anderer Mächte, die mit Nazi-Deutschland während des


    (Kalbitzer)

    zweiten Weltkrieges verbündet waren, der Länder Ungarn, Bulgarien und Rumänien. Diesen drei kleineren Ländern ist das Eigentum im Prinzip zurückgegeben worden, es befindet sich nur insoweit unter Beschlagnahme, als die wirklichen Eigenturner infolge der politisch-ökonomischen Veränderungen im Balkanraum heute physisch nicht in der Lage sind, dieses ihr Eigentum zu übernehmen. Es ist also zugunsten der Privateigentümer beschlagnahmt worden, es ist nicht enteignet. Wenn dem so ist, und zwar mit der ausdrücklichen Begründung der amerikanischen Regierung, daß man sich die Freundschaft und das Vertrauen dieser Menschen auf dem Balkan nicht verscherzen wolle, so ist es zweifellos eine ausgesprochene Diskriminierung, wenn man gegenüber der Bundesrepublik, mit der man gerade einen Freundschaftspakt abschließt, nicht ebenso handelt und also auch hier das Eigentum zurückgibt, wobei noch in Deutschland eben für die Deutschen der Vorteil darin besteht, daß sie zu ihrem großen Glück nicht physisch gehindert sind, ihr Eigentum auch tatsächlich zu übernehmen.
    Aber der Vertrag hat noch in zwei anderen Punkten eine gewisse Aufmerksamkeit für die deutsche Politik in ihren Beziehungen zu den befreundeten Vereinigten Staaten von Amerika verdient. Da ist einmal der Art. VIII, der den Bürgern beider Länder ausdrücklich verbietet, sich im anderen Lande politisch zu betätigen, d. h. die Deutschen dürfen in Amerika keine Fünfte Kolonne gründen, was selbstverständlich ist, und umgekehrt dürfen sich Amerikaner in Deutschland nicht in die deutsche Innenpolitik einmengen. Das wird jedoch ganz zweifellos u. a. in den Aktivitäten des Komitees Freies Europa, des Free Europe Commitee getan. Dieses Komitee, das sich bekanntlich zur Aufgabe gestellt hat, Propaganda hinter den Eisernen Vorhang zu tragen, worüber ich mich in diesem Zusammenhang nicht verbreiten will, wird in Deutschland tätig, unterhält in Deutschland Radiostationen und vertritt in seinen Rundfunksendungen und in seinen schriftlichen Äußerungen eine Politik, die der deutschen Politik in vitalen Lebensfragen entgegensteht.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Durch den Abschluß dieses Freundschaftsvertrags ist die legale Basis des Free Europe Committee aufgehoben, und ich gestatte mir deshalb die Frage an die Bundesregierung, wann und ob sie etwa sofort Schritte unternehmen wird, damit die vertraglichen Bindungen für das Free Europe Committee nun beendet werden. Es ist selbstverständlich, daß der Freundschaftsvertrag, den zu schließen wir in dieser Stunde beabsichtigen, einem privaten Vertrag mit dieser privaten Organisation amerikanischer Staatsbürger vorgehen muß.
    Drittens möchte ich die politische Aufmerksamkeit des Hauses und der Bundesregierung noch auf den Art. XVIII lenken, der ein gemeinsames Vorgehen beider Regierungen gegen internationale Kartellabreden vorsieht, d. h. eine Politik im internationalen Rahmen postuliert, wie sie zur Zeit gerade in der Kartelldebatte, die in diesem Hause in den Ausschüssen durchgeführt wird, zum Ausdruck kommt. Diese Absprache zwischen den Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik, gemeinsam gegen internationale Kartelle und deren überhöhte Preise vorzugehen, bezieht sich — ich will keine Rundreise durch alle internationalen Kartelle antreten — zweifellos auf das de facto bestehende internationale Ölkartell, welches zum Prinzip hat, Öl z. B. aus dem Mittleren Osten, aus Arabien, Persien usw., nicht nach den Gestehungskosten in diesen Ländern zu verkaufen, sondern nach Kosten, die auf der anderen Seite der Erde, nämlich in Texas und anderen Gegenden in den Vereinigten Staaten als Gestehungskosten angesehen werden. Auf diese Art — das ist ja allgemein bekannt; denn es sind amerikanische Feststellungen, die ich hier wiederhole — ist der Rohölpreis in Deutschland künstlich außerordentlich überhöht. Das ist ein typischer Fall des Art. XVIII, und ich gestatte mir deshalb den Hinweis gegenüber der Bundesregierung, daß sie den jetzt zu bestätigenden Freundschaftsvertrag dahin anwenden sollte, diesem Mißbrauch eines internationalen Kartells in freundschaftlicher Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika ein Ende zu bereiten.
    Damit habe ich meine Bemerkungen schon beendet und darf nur noch für meine sozialdemokratischen Freunde und mich feststellen, daß wir diesem Vertrag gern unsere Zustimmung geben, weil er im Interesse der internationalen Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wirtschaft, der Seeschiffahrt und in vielen anderen Punkten liegt und weil er Deutschland eine günstige, loyale Position gegenüber den Vereinigten Staaten einräumt, wie selbstverständlich auch die Bundesrepublik bereit und in der Lage ist, dasselbe gegenüber den Vereinigten Staaten zu tun.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Staatssekretär Professor Dr. Hallstein.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu drei Bemerkungen kurz Stellung nehmen, die der Herr Abgeordnete Kalbitzer soeben hier gemacht hat. Die erste war die Wiederholung einer Behauptung, die schon einmal Gegenstand der Beantwortung einer Frage des Herrn Abgeordneten Menzel in der Fragestunde dieses Hohen Hauses gebildet hat, der Behauptung nämlich, daß der Herr Bundeskanzler nach der Rückkehr von seiner Amerikareise im Jahre 1953 erklärt habe, die von dem Präsidenten Eisenhower mitgeteilte Beendigung des Beschlagnahmeverfahrens gegen deutsches Eigentum bedeute die Rettung deutschen Auslandsvermögens von mindestens 100 Millionen Dollar. Auf eine dahin zielende Frage des Herrn Abgeordneten Menzel hat der Herr Bundesminister des Auswärtigen in der Sitzung dieses Flohen Hauses am 19. Oktober 1955 folgendes geantwortet:
    Das mir vorliegende, nach einem Tonband angefertigte Protokoll der Rede des Herrn Bundeskanzlers in der Hamburger Ernst-Merck-
    Halle vom 21. April 1953 enthält keine Äußerung darüber, daß die erwähnte Erklärung des Präsidenten Eisenhower eine Rettung deutschen Auslandsvermögens von mindestens 100 Millionen Dollar bedeute. Vielmehr hat der Herr Bundeskanzler in dieser Rede nur die Rückgabe von etwa 350 Schiffen durch die Vereinigten Staaten erwähnt.
    Ich habe dieser Antwort des Herrn Bundesaußenministers nichts hinzuzufügen als den Hinweis darauf, daß der Wortlaut der von dem Herrn Bundeskanzler in Hamburg gehaltenen Rede im Bulletin


    (Staatssekretär Dr. Hallstein)

    des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 23. April 1953 Seite 645 ff. abgedruckt worden ist.

    (Abg. Dr. Menzel: Aber da wird es wiedergegeben!)

    — Aber nicht, Herr Abgeordneter, als eine Erklärung des Herrn Bundeskanzlers, und darauf kommt es hier an!

    (Abg. Dr. Menzel: Laut Erklärung des Herrn Bundeskanzlers!)

    — Nein, das ist nicht zutreffend. Es ist der Wortlaut — ich wiederhole es — der Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers abgedruckt, und zwar der ganze Wortlaut, der Wortlaut, der mit der Tonbandaufnahme übereinstimmt, und dieser Wortlaut enthält die dem Herrn Bundeskanzler heute wiederholt in den Mund gelegte Äußerung nicht.
    Die zweite Bemerkung, die ich machen wollte, bezieht sich auf die Erwähnung des neuen nordamerikanischen Gesetzes über die Behandlung des sogenannten Feindvermögens von Rumänen, Bulgaren und Ungarn. Es ist richtig, daß dieses Gesetz ergangen ist, wonach das Eigentum natürlicher Personen aus diesen Ländern nur blockiert und nicht konfisziert sein soll. Es ist auch richtig, daß von amerikanischer Seite selber dieses Gesetz damit begründet worden ist, man wolle durch die getroffene Regelung verhindern, daß die Hoffnungen, die von den Bürgern dieser Staaten in die Vereinigten Staaten gesetzt werden, enttäuscht werden. Wir sind — und darin sind wir sicher in Übereinstimmung mit dem Herrn Abgeordneten, der diese Tatsache erwähnt hat —der Meinung, daß die Hoffnungen deutscher Eigentümer gleiche Rücksicht verdienen, und wir glauben, daß dieses Gesetz insofern zu begrüßen ist, als es eine Entwicklung andeutet, wenn nicht einleitet, die die Hoffnung auf eine Fortsetzung des eingeschlagenen Weges rechtfertigt und die auch die Erwartung erlaubt, daß für das deutsche Eigentum eine Lösung gefunden wird, die der begründeten Freundschaft zwischen den Vereinigten Staaten und uns und dem gemeinsam verteidigten Grundsatz der Unverletzlichkeit des Eigentums entspricht.
    Die dritte Bemerkung bezieht sich auf das Komitee Freies Europa. Die Stellung, die dieses Komitee und die Institutionen, die es hier unterhält, innehaben, beruht auf Verträgen oder Konzessionen, die unter deutschem Recht abgeschlossen oder gewährt worden sind. Diese Verträge und Konzessionen geben uns alle Möglichkeiten des Eingreifens, die billigerweise gefordert werden können, wenn von seiten dieses Komitees etwas geschieht, was die deutsche Politik, sei es die Innenpolitik oder die Außenpolitik, beeinträchtigen könnte.