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ID0212401600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 124. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1956 6521 12 4. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1956. Begrüßung von Mitgliedern des englischen Unterhauses als Gäste des Deutschen Bundestags 6522 C Änderung der Tagesordnung 6522 D Mitteilung über die Annahme der Empfehlung 98 betr. bezahlten Urlaub seitens der 37. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (Drucksache 2024) . . . 6522 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 214 (Drucksachen 1932, 2030) . 6522 D Große Anfrage der Fraktion des GB/BHE u. Gen. betr. Verhalten des Bundeskanzlers gegenüber den Entlassungsgesuchen der Bundesminister Kraft und Professor Dr. Dr. Oberländer (Drucksache 1945) . 6522 D Engell (GB/BHE), Anfragender . . . 6523 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 6528 A, 6531 C, 6538 C Dr. Gille (GB/BHE) 6529 A Hoogen (CDU/CSU) 6532 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6536 B Dr. Arndt (SPD) 6539 A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1820) 6541 A Seidl (Dorfen) (CDU/CSU), Berichterstatter 6541 A Beschlußfassung 6541 B Wahl des Abgeordneten Struve zum stellvertretenden Mitglied des Bundestages im Vermittlungsausschuß 6541 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage des OEEC-Berichts an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik (Drucksache 1927) 6541 B Dr. Schöne (SPD), Antragsteller 6541 B, 6543 A Dr. Dahlgrün, Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit 6542 A Margulies (FDP) . . . ... . . . 6543 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 6543 C Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft (Drucksache 1848) 6543 C Zur Geschäftsordnung: Dr. Horlacher (CDU/CSU) 6543 C Fassbender (DP) 6544 A Absetzung von der Tagesordnung . . 6544 B Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) (Drucksache 1993) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Kühn (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Drucksache 2028 [neu]) 6544 C Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Haushaltsausschuß 6544 C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Drucksache 1705); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksachen 1983, zu 1983, Umdruck 513) 6544 D, 6549 B, 6550 A Schütz (CDU/CSU): als Berichterstatter 6545 B Schriftlicher Bericht 6549 B Dr. Klötzer (GB/BHE) 6544 D Abstimmungen 6545 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Oktober 1952 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (Drucksache 1926); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Druck sache 2023) 6545 D Brück (CDU/CSU) : als Berichterstatter 6545 D Schriftlicher Bericht 6550 C Beschlußfassung 6546 A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Kosten der Bonner Bundesbauten und Einstellung weiterer Baumaßnahmen (Drucksache 1897) . . . . 6546 A Ritzel (SPD), Antragsteller . . . . 6546 B Überweisung an den Haushaltsausschuß . 6547 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 512 [neu]) 6548 A, 6550 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 6548 A Beschlußfassung 6548 B Nächste Sitzung 6548 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6549 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (zu Drucksache 1983) 6549 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Umdruck 513) . 6550 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Oktober 1952 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (Drucksache 2023) 6550 B Anlage 5: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 512 [neu]) 6550 C Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf 31. 3. 1956 Böhm (Düsseldorf) 3. 3. 1956 Mensing 1. 3. 1956 Dr. Starke 28. 2. 1956 Lulay 15. 2. 1956 Peters 1. 2. 1956 Kiesinger 31. 1. 1956 Meitmann 31. 1. 1956 Kunze (Bethel) 30. 1. 1956 Dr. Lenz (Godesberg) 28. 1. 1956 Frau Kipp-Kaule 21. 1. 1956 Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 21. 1. 1956 Naegel 21. 1. 1956 Wiedeck 21. 1. 1956 Birkelbach 20. 1. 1956 Blachstein 20. 1. 1956 Dr. Blank (Oberhausen) 20. 1. 1956 Brandt (Berlin) 20. 1. 1956 Dr. Bürkel 20. 1. 1956 Geiger (München) 20. 1. 1956 Dr. Gleissner (München) 20. 1. 1956 Held 20. 1. 1956 Hansen (Köln) 20. 1. 1956 Illerhaus 20. 1. 1956 Kahn-Ackermann 20. 1. 1956 Lemmer 20. 1. 1956 Neumann 20. 1. 1956 Dr. Orth 20. 1. 1956 Dr. Pohle (Düsseldorf) 20. 1. 1956 Frau Rudoll 20. 1. 1956 Wagner (Ludwigshafen) 20. 1. 1956 Bauknecht 19. 1. 1956 Frau Brauksiepe 19. 1. 1956 Dewald 19. 1. 1956 Dr. Franz 19. 1. 1956 Dr. Furler 19. 1. 1956 Kinat 19. 1. 1956 Dr. Kreyssig 19. 1. 1956 Dr. Löhr 19. 1. 1956 Dr. Maier (Stuttgart) 19. 1. 1956 Maucher 19. 1. 1956 Merten 19. 1. 1956 Sabaß 19. 1. 1956 Schloß 19. 1. 1956 b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Graaff (Elze) 3. 3. 1956 Dr. Hammer 3. 3. 1956 Glüsing 25. 2. 1956 Mellies 25. 2. 1956 Schmidt (Hamburg) 25. 2. 1956 Srock 25. 2. 1956 Gleisner (Unna) 18. 2. 1956 Kriedemann 11. 2. 1956 Anlage 2 zu Drucksache 1983 (Vgl. S. 6544 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (20. Ausschuß) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Drucksachen 1705, 1983). Berichterstatter: Abgeordneter Schütz Das Hohe Haus hat in der 108. Sitzung am 26. Oktober 1955 den von der Fraktion der SPD eingereichten Antrag auf Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz an den zuständigen Ausschuß, nämlich den Lastenausgleichsausschuß, überwiesen. Der Ausschuß hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 1955 einstimmig beschlossen, den obengenannten Antrag in der Form zu verabschieden, wie er dem Hohen Hause heute zur Beschlußfassung vorliegt. Der Entwurf knüpft an das Gesetz über die Gewährung von Sonderzulagen in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Sonderzulagengesetz) vom 2. Dezember 1955 (BGBl. I S. 733) an. Durch das Sonderzulagengesetz sind Empfängern von Renten aus der Invaliden-, Angestellten- und Knappschaftsversicherung für Dezember 1955 und Januar 1956 Zulagen in der Höhe des jeweils Sechsfachen des Mehrbetrages nach dem Rentenmehrbetragsgesetz vom 23. November 1954 zugebilligt worden. Diese Sonderzulagen, deren Höhe mit mindestens 20 DM bemessen worden ist, kommen auch rund 360 000 Unterhaltshilfeempfängern, die zugleich Invaliden-, Angestellten- und Knappschaftsrenten beziehen, unmittelbar zugute. Nach § 1 Abs. 3 des Sonderzulagengesetzes in Verbindung mit § 11 Abs. 3 des Rentenmehrbetragsgesetzes bleiben die Sonderzulagen bei den Unterhaltshilfeempfängern anrechnungsfrei. Nach dem vorliegenden Entwurf sollen nunmehr zweimal Zulagen auch jenen etwa 450 000 Unterhaltshilfeempfängern gewährt werden, die durch das Sonderzulagengesetz nicht begünstigt wurden. Diese zweimal je 20 DM sollen im März und im Juli 1956 ausgezahlt werden. Der uneingeschränkte Grundsatz dieses Entwurfs, daß nur diejenigen nach dem Lastenausgleichsgesetz Unterhaltshilfeempfangsberechtigten, die selbst oder deren zuschlagsberechtigte Angehörigen nach dem Sonderzulagengesetz Zulagen nicht erhalten, berücksichtigt werden sollen, entspricht ebenso der Billigkeit, wie er der Verwaltungsvereinfachung, auf die bei der Durchführung des Lastenausgleichsgesetzes gesteigerter Wert gelegt werden muß, dient. Der vorliegende Entwurf vermeidet Doppelleistungen und trägt der Konzeption der Unterhaltshilfe Rechnung, wonach Unterhaltshilfeempfänger wirtschaftlich untereinander möglichst gleichgestellt werden sollen. Im Einzelfall allerdings können sich aus der verschiedenen Struktur der beiden Gesetze Unterschiede in der Höhe der Zulagen ergeben, die in Kauf genommen werden müssen. Während einerseits die Zulagen nach dem vorliegenden Entwurf auf die Mindestzulagen nach dem Sonderzulagengesetz beschränkt bleiben, schlägt der Lastenausgleichsausschuß gewissermaßen als Ausgleich dazu andererseits vor, entsprechend den Grundsätzen des Lastenausgleichsgesetzes zu diesen Mindestzulagen Familienzuschläge zu gewähren, die für den Ehegatten und für die Vollwaisen je 10 DM und für jedes Kind 5 DM betragen sollen. Die Zulage zur Pflegezulage beträgt 10 DM, bei Heimunterbringung 4 DM. Die Höhe dieser Zulagen entspricht demnach in etwa dem Verhältnis der Sätze der Unterhaltshilfe. Die jährlichen Aufwendungen, die durch das Unterhaltshilfezulagen- Besetz entstehen werden, können auf rund 24 Millionen DM geschätzt werden. Nach § 6 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes entfällt davon je die Hälfte auf den Ausgleichsfonds und auf die öffentlichen Haushalte, ohne daß das noch besonders bestimmt werden müßte. Der Vertreter der Fraktion des GB/BHE im Ausschuß hatte Bedenken, daß durch dieses Zulagengesetz erneut rund 12 Millionen auf den Fonds als neuerliche Ausgaben zukommen. Er hat sich aber schließlich der Ansicht, die von den Vertretern aller übrigen Fraktionen vorgetragen wurde, angeschlossen. Der Ausschuß hat den Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet und bittet das Hohe Haus um seine Zustimmung. Bonn, den 17. Januar 1956 Schütz Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 513 (Vgl. S. 6544 D, 6545 C) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Drucksachen 1983, zu 1983, 1705). Der Bundestag wolle beschließen: Nach § 2 wird folgender § 2 a eingefügt: § 2a Der Bund erstattet dem Ausgleichsfonds denjenigen Teil der Gesamtkosten der Zulagen, der dem Ausgleichsfonds nicht über § 6 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes von Bund und Ländern als Zuschuß zufließt. Bonn, den 19. Januar 1956 Dr. Mocker und Fraktion Anlage 5 Umdruck 512 (neu) (Vgl. S. 6548 A) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Dr. Mommer, Dr. Becker (Hersfeld), Engell und Genossen betreffend Maßnahmen zur Erleichterung der Rückgliederung des Saargebietes (Drucksache 1781) an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten (federführend), an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und für Berliner Fragen; 2. Antrag der Abgeordneten Metzger, Ritzel, Banse, Frau Beyer (Frankfurt), Reitz, Schmitt (Vockenhausen), Birkelbach und Genossen betreffend Errichtung einer Umgehungsstraße in Darmstadt (Drucksache 2020) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 17. Januar 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Anlage 4 Drucksache 2023 (Vgl. S. 6545 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Oktober 1952 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (Drucksache 1926). Berichterstatter: Abgeordneter Brück In der 121. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 16. Dezember 1955 wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Oktober 1952 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr — Drucksache 1926 — an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat in seiner 71. Sitzung am 11. Januar 1956 einstimmig beschlossen, der Drucksache 1926 ohne Änderung zuzustimmen. Die Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnverkehr gelten in Deutschland schon seit einigen Jahrzehnten. In ihrer ursprünglichen Fassung stammt die Konvention über den Eisenbahnfrachtverkehr aus dem Jahr 1890, diejenige über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr aus dem Jahr 1923. Diese Übereinkommen sind nach internationaler Vereinbarung jeweils 5 Jahre nach Inkrafttreten eines neuen Textes zu revidieren. Die letzte Revision war im Jahr 1943 fällig; sie hat sich wegen des Krieges bis zum 25. Oktober 1952 verzögert. An der Vorbereitung der Texte von 1952 hat für Deutschland nur die Bundesrepublik mitgewirkt; sie hat auf den Gang der Verhandlungen einen nicht unwesentlichen Einfluß gewonnen. An der abschließenden Regierungskonferenz war sie allerdings nicht beteiligt, da in dieser Konferenz erstmals Vertreter der Behörden von Pankow erschienen und, unterstützt von den 5 zur „Berner Union" gehörenden Ostblockstaaten, für sich in Anspruch nahmen, die sowjetisch besetzte Zone Deutschlands zu repräsentieren. In Abwesenheit der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland wurden die Delegierten Pankows nur als Beobachter zugelassen. Keiner der Teile Deutschlands hat daher die neuen Übereinkommen von 1952 unterzeichnet. Da alle Signatarstaaten auf die künftige Beteiligung Deutschlands Wert legten, beschloß eine außerordentliche Regierungskonferenz im April 1953, ein besonderes Verfahren einzuführen. Danach können die Teile Deutschlands die Rechte und Pflichten eines Mitglieds dadurch erwerben, daß sie die Übereinkommen zum Gegenstand ihrer innerstaatlichen Gesetzgebung machen. Der völkerrechtliche Nexus tritt mit der Bekanntgabe der innerstaatlichen Einführung an die Schweizer Bundesregierung ein (Verklammerungsklausel). Dieser Voraussetzung einer Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung. Die Bundesregierung beabsichtigt, nach Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Gesetz und sobald das Gesetz die Unterschrift des Herrn Bundespräsidenten trägt, die Regierung der Schweiz in einer Note zu unterrichten. Die Übereinkommen werden dann in der Bundesrepublik Deutschland wie im übrigen Europa am 1. März 1956 in Kraft treten können. Der materielle Inhalt der neuen Übereinkommen blieb in den Grundzügen unverändert. Die in großer Zahl beschlossenen geringfügigen Verbesserungen dienen vor allem dazu, Zweifelsfragen zu klären, die nach Inkrafttreten der Übereinkommen von 1933 in Literatur und Rechtsprechung hervorgetreten sind. Außerdem wurde angestrebt, in einigen Punkten den Erfordernissen eines verstärkten Kundendienstes der Eisenbahnen Rechnung zu tragen. Die weitere Teilnahme Deutschlands an den Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnverkehr ist nicht nur für die deutsche Wirtschaft, sondern auch für diejenige Europas von großer Bedeutung. Dies haben u. a. die Schweiz, die Nordischen Staaten und die Niederlande in offiziellen Erklärungen zum Ausdruck gebracht. Insbesondere hat die Regierung der Schweiz in einer Note, die der schweizerische Gesandte dem Auswärtigen Amt am 24. Dezember 1955 zustellte, nochmals die Bedeutung unterstrichen, welche die Staaten Europas der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Übereinkommen beimessen. Bonn, den 11. Januar 1956 Brück Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Becker.


Rede von Dr. Max Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei Behandlung dieser
Frage möchte ich von den Personen, um die es sich handelt, und von der Fraktion, um die es sich handelt, vollständig absehen.

(Sehr gut! beim GB/BHE.)

Ich will mich nur mit den Dingen beschäftigen, die allerdings vom Standpunkt unserer Verfassung und vom Standpunkt der Verfassungswirklichkeit und vom Standpunkt der Schaffung einer guten Tradition wichtig sind, so wichtig, daß ich bitten möchte, daß wir diese Dinge in voller Sachlichkeit und ohne irgendwelche Erregungen besprechen.

(Abg. Dr. Mocker: Sehr gut!)

Art. 64 Abs. 1 unseres Grundgesetzes sagt:
Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
Einwandfreier, klarer Text!
Es steht weiter im Art. 65, daß der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik bestimmt, daß aber innerhalb dieser Richtlinien jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung — das heißt doch auch: Verantwortung gegenüber dem Parlament — leitet. Wenn Meinungsverschiedenheiten im Kabinett bestehen, dann entscheidet — wiederum nach Art. 65 — die Bundesregierung, das heißt also hier: kollegial.
Meine Damen und Herren, wie sind diese Bestimmungen denn in das Grundgesetz hineingekommen? Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates werden sich entsinnen, daß mein Freund Dehler und ich diejenigen waren, welche vorgeschlagen haben, das System der präsidentiellen Demokratie, wie es in den Vereinigten Staaten von Nordamerika herrscht, zu unserem System zu machen,

(Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Aachen] : Sehr richtig!)

d. h. ein System, in dem Staatsoberhaupt und Chef der Regierung die gleiche Person sind, mit der Konsequenz, daß das Parlament und seine Fraktionen jeder einzelne für sich von der Regierung unabhängig sind, weil diese Regierung ihre Grundlage in einem Wahlakt fand, der außerhalb des Parlaments lag.
Das wurde abgelehnt,

(Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Aachen] : Sehr richtig!)

und mit der Ablehnung ist festgestellt, daß im Grundsätzlichen nunmehr das gegenteilige System herrscht, das heißt, nicht die präsidentielle Demokratie, sondern die parlamentarische Demokratie. Das ist nicht nur ein Schluß aus dem Gegenteil, e contrario, sondern das ist deshalb so, weil es damals allgemein festgestellt wurde.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Die Grundlagen dieser parlamentarischen Demokratie sind nun in zwei Punkten eingeschränkt. Die erste Einschränkung ist das konstruktive Mißtrauensvotum. Nach den Erfahrungen der Weimarer Demokratie wollte man nicht, daß eine aus extremen Flügeln gebildete Majorität die Regierung stürzen konnte, und hat deshalb das konstruktive Mißtrauensvotum geschaffen. Dessen logische Folge war, nun auch ein Mißtrauensvotum gegen einzelne Minister zu untersagen, um zu ver-


(Dr. Becker [Hersfeld])

hindern, daß nach und nach jeder einzelne Minister durch vereinzelte Mißtrauensvoten aus dem Kabinett herausgeschossen werden könnte. Das ist der Werdegang. Das sind die zwei Ausnahmen von dem Prinzip des sonst üblichen parlamentarischen Systems, und derartige Ausnahmen sind nach alter Rechtsregel niemals ausdehnend zu interpretieren.
Daraus ergibt sich weiter folgendes. Wenn der Herr Bundeskanzler vorhin der Meinung Ausdruck gegeben hat, daß ein Minister — so habe ich ihn wenigstens verstanden — nicht zurücktreten könne, auch wenn er ernstlich wolle, sein Rücktritt vielmehr an die Zustimmung des Herrn Bundeskanzlers gebunden sei, — —

(Abg. Cillien: Das hat er nicht gesagt!)

— Gut, einverstanden, sehr gern einverstanden! Dann haben wir also den Fall, daß jeder Minister kraft eigenen Entschlusses zurücktreten kann, daß ihr Rücktritt an die Zustimmung des Herrn Bundeskanzlers, wie eben bestätigt ist, nicht gebunden ist.

(Zuruf vom GB/BHE: Das haben die beiden ja nicht gewollt!)

— Mich interessieren Personen und Parteien bei dieser Auseinandersetzung überhaupt nicht.
Nun steht im Grundgesetz, daß der Herr Bundeskanzler vom Bundestag gewählt wird, d. h. seine Autorität entspringt aus der Wahl durch den Bundestag. Aber es gibt in der politischen Praxis verschiedene Dinge, die nicht im Grundgesetz geregelt sind und deshalb doch vorhanden sind, und das Vorhandensein der einen Tatsache ist doch wohl nicht zu bestreiten: daß einer solchen Wahl im Bundestag Besprechungen vorhergehen. Wer bespricht sich? Die Fraktionen, die Abgeordeten. Da wird dann eine Grundlage geschaffen. Diese Grundlage ist — das gebe ich auch zu — keine justitiable Grundlage, auf der man vor dem Verfassungsgerichtshof klagen könnte,

(Sehr richtig! beim GB/BHE)

wenn man etwa die bizarre Idee hätte, dort drei Jahre hindurch Prozesse über diese Dinge führen zu wollen. Trotzdem ist es eine verfassungswirkliche Tatsache, nicht Verfassungsrecht, aber eine der Verfassungswirklichkeit entsprechende Tatsache, und eine solche Koalitionsabsprache ist etwa nach den Regeln des Gesellschaftsrechts auszulegen,

(Zuruf vom GB/BHE: Der Moral!)

zumindest aber nach zwei Grundprinzipien, die jeder Vereinbarung zwischen Menschen zugrunde liegen. Dieses eine Grundprinzip heißt: Treu und Glauben,

(lebhafter Beifall bei der FDP, der SPD und dem GB/BHE)

und das andere Grundprinzip ist die clausula rebus sic stantibus, d. h. wenn die Verhältnisse, die bei Abschluß des Abkommens vorgelegen haben, sich irgendwie ändern, dann ist im Einvernehmen aller Beteiligten eine neue Vereinbarung zu treffen.

(Beifall beim GB/BHE.)

Daraus folgt, daß, wenn ein solches Ereignis eintritt, wie es ein Rücktritt ist, man sich wieder zu besprechen hat. Ich bin glücklich, mich mit dem Herrn Bundeskanzler hier in vollständiger Übereinstimmung zu befinden. Denn er hat in seiner zweiten Rede zum Ausdruck gebracht, daß er
willens gewesen sei, über diesen Fall mit den Parlamentariern Rücksprache zu halten, aber daran durch die Parlamentsferien und später durch seine Krankheit gehindert worden sei. Ich darf in diesem Zusammenhang feststellen, daß unsere Fraktion am 5. November 1955 ein Schreiben an den Herrn Bundeskanzler gerichtet hat, in dem sie unter Hinweis darauf, daß diese Dinge nun geklärt werden müßten, und unter Hinweis auf gewisse Rechtsauffassungen, die ich teilweise hier zum Ausdruck gebracht habe, erklärt hat, daß darüber verhandelt werden müsse. Wir haben, obwohl der Herr Bundeskanzler, wie wir vorhin gehört haben, mit den Parlamentariern hatte reden wollen, nichts gehört.

(Hört! Hört! beim GB/BHE und bei der SPD. — Weitere Zurufe.)

Eine Koalitionsvereinbarung beruht auf den zwei Prinzipien, die ich nannte, und diese haben zur Konsequenz, daß man von Fall zu Fall in voller Aufrichtigkeit miteinander verhandelt und die Grundlinien der Politik, die gemeinsam verfolgt werden sollen, miteinander bespricht.

(Zustimmung.)

Wir sind sehr gern bereit, das auch weiterhin zu tun, und ich bin überzeugt, daß man, je konkreter man über einzelne Dinge spricht, um so sehr viel leichter zur Verständigung in diesen Angelegenheiten kommen kann.

(Abg. Dr. Arndt: Am besten auf Tonband! — Lachen bei der SPD und beim GB/BHE.)

— Herr Kollege Arndt, ich sprach vorhin von Treu und Glauben; ich möchte diesen Grundsatz auch jetzt noch nicht aufgeben.

(Sehr gut! bei der FDP.)

Diese Koalitionsvereinbarungen und ihr Charakter als ein immerhin vertragsähnliches — ich will gar keine pathetischen Worte gebrauchen — Agreement haben noch dadurch ihre Unterstreichung gefunden, daß man Sonderminister geschaffen hat.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Wir von der FDP sind damals — ich darf das in die Erinnerung zurückrufen — bereit gewesen, uns bei der Schaffung dieses Kabinetts mit zwei Ministern zu begnügen, wenn in entsprechender Weise überall eine Reduktion vorgenommen würde.

(Hört! Hört! beim GB/BHE und bei der SPD.)

Der Herr Bundeskanzler hat dann erklärt, daß er sich in dem vorgeschrittenen Stadium der Verhandlungen nicht mehr auf diese Grundlage stellen könne, so daß also unser Vorschlag nicht durchgeführt wurde. Aber damit traten dann die Sonderminister in Erscheinung. Bitte, ich sage nichts gegen die Sonderminister, weder daß sie überflüssig seien, noch daß sie etwa ihr Ansehen in ihren Fraktionen verloren hätten!

(Rufe beim GB/BHE: Na, na!)

Für uns und unseren Sonderminister gilt das nicht, sondern ich sage nur, daß die Schaffung dieser Sonderministerien gerade die enge Bindung unterstreicht, die zwischen der Regierung und den Fraktionen der Koalition hatte geschaffen und aufrechterhalten werden sollen.

(Abg. Pelster: Sollen!)



(Dr. Becker Wenn es sich also bei einer solchen Koalitionsabsprache um keine justitiable, keine einklagbare Vereinbarung handelt, so gibt es doch daraus gewisse Schlußfolgerungen. Ich wiederhole, ich exemplifiziere nicht auf den vorliegenden Fall noch auf die in Rede stehenden Herren, sondern die Schlußfolgerungen lauten, daß man sich nach Treu und Glauben immer in Verbindung setzen muß. Und man muß sich auch in Verbindung setzen, wenn — und damit komme ich wieder auf die clausula rebus sic stantibus zu sprechen — durch irgendwelche Verschiebungen in der Bundesregierung, durch irgendwelche Verschiebungen im Gefüge der Koalition Gewichtsverlagerungen in Erscheinung getreten sind, die es notwendig machen, wieder in aller Ruhe und Sachlichkeit darüber zu sprechen. Das ist die Konsequenz, die meiner Ansicht nach hieraus zu ziehen ist. (Abg. Schröter [Wilmersdorf] : Das ist aber eine Überforderung, die Sie da stellen!)

— Bei wem?

(Abg. Schröter [Wilmersdorf] : Bei dem. Herrn da!)

Wir sprachen vorhin vom Rücktritt. Wir sind jetzt im Laufe dieser Besprechung darin übereingekommen, daß jeder Minister zurücktreten kann, wie er will.

(Zuruf vom GB/BHE: Wenn er will!)

— Natürlich auch, wenn er will. Es gibt da verschiedene Rücktrittsgründe und Rücktrittsmöglichkeiten. Der eine Grund ist z. B. der, daß sich im Geschäftsbereich des Ministeriums irgend etwas tut, wozu der Minister nichts kann. Es ist nicht sein Verschulden, aber es liegt in seinem Verantwortungsbereich. Im alten Preußen ging er dann, und ich glaube, wenn das geschähe, würde jeder in der Öffentlichkeit sagen: Na, er ist nicht schuld daran; es hätte nicht passieren dürfen, aber er ist wenigstens ein Kerl.

(Sehr gut! beim GB/BHE.)

Der andere Rücktrittsfall ist der, daß ein Minister mit der allgemeinen Politik der Regierung nicht mehr völlig einverstanden ist — das soll auch manchmal vorkommen —; wenn er dann mit seiner Ansicht im Volk Anklang findet und seinen Rücktritt erklärt, dann heißt es vielleicht: Endlich einmal ein Mann!

(Beifall bei der FDP und der SPD.)

Wenn er mit seiner Partei zerfallen ist — das kann auch mal vorkommen —, wenn er sich im Gegensatz zu seiner Partei befindet und dann zurücktritt, weil er das Vertrauen derer, die ihn in die Stellung gebracht haben, nicht mehr hat, wird die Öffentlichkeit, falls sie für seine Motive Verständnis hat, sagen können: Na, gut, er klebt wenigstens nicht an seinem Amt!

(Lebhafter Beifall bei der FDP, dem GB/ BHE und der SPD.)

Schließlich gibt es eine vierte Rücktrittsmöglichkeit — ich hatte es hier schon auf meinem Zettel notiert, aber, Herr Kollege Schoettle, ich möchte Ihnen das Autorenrecht zugestehen —, das ist das Rücktrittsrecht mit einem bedeutungsvollen Augenzwinkern, mit dem Augenzwinkern, daß man sagt: Ich überlasse das Weitere Ihnen!

(Abg. Schoettle: Sie wissen ja, wie wir es meinen!)

Das Volk, meine Damen und Herren, hat für diese verschiedenen Methoden und für die Motive, die dabei mitsprechen, sowie für die Praxis, die sich da einbürgern will, ein sehr feines Gefühl. Unterschätzen Sie das nicht.

(Beifall bei der FDP, dem GB/BHE und der SPD.)

Der Herr Bundeskanzler hat, wenn ich recht verstanden habe — ich bitte, mich zu korrigieren —, vorhin auf die Eidesformel verwiesen, die jeder Minister vor dem Präsidenten des Bundestages ausspricht. Wir ehren das, und wir wissen, daß dieser Appell an die darin enthaltenen Pflichten von den Herren durchaus gewahrt wird. Aber die Einhaltung dieser Pflichten schließt doch eines nicht aus, was bei solchen verschiedenen Rücktrittsmöglichkeiten auch zu beachten ist, nämlich Takt.

(Lebhafter anhaltender Beifall bei der FDP, dem GB/BHE und der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.