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ID0212401000

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    2. Deutscher Bundestag — 124. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1956 6521 12 4. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1956. Begrüßung von Mitgliedern des englischen Unterhauses als Gäste des Deutschen Bundestags 6522 C Änderung der Tagesordnung 6522 D Mitteilung über die Annahme der Empfehlung 98 betr. bezahlten Urlaub seitens der 37. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (Drucksache 2024) . . . 6522 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 214 (Drucksachen 1932, 2030) . 6522 D Große Anfrage der Fraktion des GB/BHE u. Gen. betr. Verhalten des Bundeskanzlers gegenüber den Entlassungsgesuchen der Bundesminister Kraft und Professor Dr. Dr. Oberländer (Drucksache 1945) . 6522 D Engell (GB/BHE), Anfragender . . . 6523 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 6528 A, 6531 C, 6538 C Dr. Gille (GB/BHE) 6529 A Hoogen (CDU/CSU) 6532 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6536 B Dr. Arndt (SPD) 6539 A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1820) 6541 A Seidl (Dorfen) (CDU/CSU), Berichterstatter 6541 A Beschlußfassung 6541 B Wahl des Abgeordneten Struve zum stellvertretenden Mitglied des Bundestages im Vermittlungsausschuß 6541 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage des OEEC-Berichts an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik (Drucksache 1927) 6541 B Dr. Schöne (SPD), Antragsteller 6541 B, 6543 A Dr. Dahlgrün, Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit 6542 A Margulies (FDP) . . . ... . . . 6543 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 6543 C Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft (Drucksache 1848) 6543 C Zur Geschäftsordnung: Dr. Horlacher (CDU/CSU) 6543 C Fassbender (DP) 6544 A Absetzung von der Tagesordnung . . 6544 B Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) (Drucksache 1993) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Kühn (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Drucksache 2028 [neu]) 6544 C Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Haushaltsausschuß 6544 C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Drucksache 1705); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksachen 1983, zu 1983, Umdruck 513) 6544 D, 6549 B, 6550 A Schütz (CDU/CSU): als Berichterstatter 6545 B Schriftlicher Bericht 6549 B Dr. Klötzer (GB/BHE) 6544 D Abstimmungen 6545 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Oktober 1952 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (Drucksache 1926); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Druck sache 2023) 6545 D Brück (CDU/CSU) : als Berichterstatter 6545 D Schriftlicher Bericht 6550 C Beschlußfassung 6546 A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Kosten der Bonner Bundesbauten und Einstellung weiterer Baumaßnahmen (Drucksache 1897) . . . . 6546 A Ritzel (SPD), Antragsteller . . . . 6546 B Überweisung an den Haushaltsausschuß . 6547 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 512 [neu]) 6548 A, 6550 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 6548 A Beschlußfassung 6548 B Nächste Sitzung 6548 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6549 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (zu Drucksache 1983) 6549 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Umdruck 513) . 6550 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Oktober 1952 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (Drucksache 2023) 6550 B Anlage 5: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 512 [neu]) 6550 C Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf 31. 3. 1956 Böhm (Düsseldorf) 3. 3. 1956 Mensing 1. 3. 1956 Dr. Starke 28. 2. 1956 Lulay 15. 2. 1956 Peters 1. 2. 1956 Kiesinger 31. 1. 1956 Meitmann 31. 1. 1956 Kunze (Bethel) 30. 1. 1956 Dr. Lenz (Godesberg) 28. 1. 1956 Frau Kipp-Kaule 21. 1. 1956 Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 21. 1. 1956 Naegel 21. 1. 1956 Wiedeck 21. 1. 1956 Birkelbach 20. 1. 1956 Blachstein 20. 1. 1956 Dr. Blank (Oberhausen) 20. 1. 1956 Brandt (Berlin) 20. 1. 1956 Dr. Bürkel 20. 1. 1956 Geiger (München) 20. 1. 1956 Dr. Gleissner (München) 20. 1. 1956 Held 20. 1. 1956 Hansen (Köln) 20. 1. 1956 Illerhaus 20. 1. 1956 Kahn-Ackermann 20. 1. 1956 Lemmer 20. 1. 1956 Neumann 20. 1. 1956 Dr. Orth 20. 1. 1956 Dr. Pohle (Düsseldorf) 20. 1. 1956 Frau Rudoll 20. 1. 1956 Wagner (Ludwigshafen) 20. 1. 1956 Bauknecht 19. 1. 1956 Frau Brauksiepe 19. 1. 1956 Dewald 19. 1. 1956 Dr. Franz 19. 1. 1956 Dr. Furler 19. 1. 1956 Kinat 19. 1. 1956 Dr. Kreyssig 19. 1. 1956 Dr. Löhr 19. 1. 1956 Dr. Maier (Stuttgart) 19. 1. 1956 Maucher 19. 1. 1956 Merten 19. 1. 1956 Sabaß 19. 1. 1956 Schloß 19. 1. 1956 b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Graaff (Elze) 3. 3. 1956 Dr. Hammer 3. 3. 1956 Glüsing 25. 2. 1956 Mellies 25. 2. 1956 Schmidt (Hamburg) 25. 2. 1956 Srock 25. 2. 1956 Gleisner (Unna) 18. 2. 1956 Kriedemann 11. 2. 1956 Anlage 2 zu Drucksache 1983 (Vgl. S. 6544 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (20. Ausschuß) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Drucksachen 1705, 1983). Berichterstatter: Abgeordneter Schütz Das Hohe Haus hat in der 108. Sitzung am 26. Oktober 1955 den von der Fraktion der SPD eingereichten Antrag auf Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz an den zuständigen Ausschuß, nämlich den Lastenausgleichsausschuß, überwiesen. Der Ausschuß hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 1955 einstimmig beschlossen, den obengenannten Antrag in der Form zu verabschieden, wie er dem Hohen Hause heute zur Beschlußfassung vorliegt. Der Entwurf knüpft an das Gesetz über die Gewährung von Sonderzulagen in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Sonderzulagengesetz) vom 2. Dezember 1955 (BGBl. I S. 733) an. Durch das Sonderzulagengesetz sind Empfängern von Renten aus der Invaliden-, Angestellten- und Knappschaftsversicherung für Dezember 1955 und Januar 1956 Zulagen in der Höhe des jeweils Sechsfachen des Mehrbetrages nach dem Rentenmehrbetragsgesetz vom 23. November 1954 zugebilligt worden. Diese Sonderzulagen, deren Höhe mit mindestens 20 DM bemessen worden ist, kommen auch rund 360 000 Unterhaltshilfeempfängern, die zugleich Invaliden-, Angestellten- und Knappschaftsrenten beziehen, unmittelbar zugute. Nach § 1 Abs. 3 des Sonderzulagengesetzes in Verbindung mit § 11 Abs. 3 des Rentenmehrbetragsgesetzes bleiben die Sonderzulagen bei den Unterhaltshilfeempfängern anrechnungsfrei. Nach dem vorliegenden Entwurf sollen nunmehr zweimal Zulagen auch jenen etwa 450 000 Unterhaltshilfeempfängern gewährt werden, die durch das Sonderzulagengesetz nicht begünstigt wurden. Diese zweimal je 20 DM sollen im März und im Juli 1956 ausgezahlt werden. Der uneingeschränkte Grundsatz dieses Entwurfs, daß nur diejenigen nach dem Lastenausgleichsgesetz Unterhaltshilfeempfangsberechtigten, die selbst oder deren zuschlagsberechtigte Angehörigen nach dem Sonderzulagengesetz Zulagen nicht erhalten, berücksichtigt werden sollen, entspricht ebenso der Billigkeit, wie er der Verwaltungsvereinfachung, auf die bei der Durchführung des Lastenausgleichsgesetzes gesteigerter Wert gelegt werden muß, dient. Der vorliegende Entwurf vermeidet Doppelleistungen und trägt der Konzeption der Unterhaltshilfe Rechnung, wonach Unterhaltshilfeempfänger wirtschaftlich untereinander möglichst gleichgestellt werden sollen. Im Einzelfall allerdings können sich aus der verschiedenen Struktur der beiden Gesetze Unterschiede in der Höhe der Zulagen ergeben, die in Kauf genommen werden müssen. Während einerseits die Zulagen nach dem vorliegenden Entwurf auf die Mindestzulagen nach dem Sonderzulagengesetz beschränkt bleiben, schlägt der Lastenausgleichsausschuß gewissermaßen als Ausgleich dazu andererseits vor, entsprechend den Grundsätzen des Lastenausgleichsgesetzes zu diesen Mindestzulagen Familienzuschläge zu gewähren, die für den Ehegatten und für die Vollwaisen je 10 DM und für jedes Kind 5 DM betragen sollen. Die Zulage zur Pflegezulage beträgt 10 DM, bei Heimunterbringung 4 DM. Die Höhe dieser Zulagen entspricht demnach in etwa dem Verhältnis der Sätze der Unterhaltshilfe. Die jährlichen Aufwendungen, die durch das Unterhaltshilfezulagen- Besetz entstehen werden, können auf rund 24 Millionen DM geschätzt werden. Nach § 6 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes entfällt davon je die Hälfte auf den Ausgleichsfonds und auf die öffentlichen Haushalte, ohne daß das noch besonders bestimmt werden müßte. Der Vertreter der Fraktion des GB/BHE im Ausschuß hatte Bedenken, daß durch dieses Zulagengesetz erneut rund 12 Millionen auf den Fonds als neuerliche Ausgaben zukommen. Er hat sich aber schließlich der Ansicht, die von den Vertretern aller übrigen Fraktionen vorgetragen wurde, angeschlossen. Der Ausschuß hat den Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet und bittet das Hohe Haus um seine Zustimmung. Bonn, den 17. Januar 1956 Schütz Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 513 (Vgl. S. 6544 D, 6545 C) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Drucksachen 1983, zu 1983, 1705). Der Bundestag wolle beschließen: Nach § 2 wird folgender § 2 a eingefügt: § 2a Der Bund erstattet dem Ausgleichsfonds denjenigen Teil der Gesamtkosten der Zulagen, der dem Ausgleichsfonds nicht über § 6 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes von Bund und Ländern als Zuschuß zufließt. Bonn, den 19. Januar 1956 Dr. Mocker und Fraktion Anlage 5 Umdruck 512 (neu) (Vgl. S. 6548 A) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Dr. Mommer, Dr. Becker (Hersfeld), Engell und Genossen betreffend Maßnahmen zur Erleichterung der Rückgliederung des Saargebietes (Drucksache 1781) an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten (federführend), an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und für Berliner Fragen; 2. Antrag der Abgeordneten Metzger, Ritzel, Banse, Frau Beyer (Frankfurt), Reitz, Schmitt (Vockenhausen), Birkelbach und Genossen betreffend Errichtung einer Umgehungsstraße in Darmstadt (Drucksache 2020) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 17. Januar 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Anlage 4 Drucksache 2023 (Vgl. S. 6545 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Oktober 1952 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (Drucksache 1926). Berichterstatter: Abgeordneter Brück In der 121. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 16. Dezember 1955 wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Oktober 1952 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr — Drucksache 1926 — an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat in seiner 71. Sitzung am 11. Januar 1956 einstimmig beschlossen, der Drucksache 1926 ohne Änderung zuzustimmen. Die Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnverkehr gelten in Deutschland schon seit einigen Jahrzehnten. In ihrer ursprünglichen Fassung stammt die Konvention über den Eisenbahnfrachtverkehr aus dem Jahr 1890, diejenige über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr aus dem Jahr 1923. Diese Übereinkommen sind nach internationaler Vereinbarung jeweils 5 Jahre nach Inkrafttreten eines neuen Textes zu revidieren. Die letzte Revision war im Jahr 1943 fällig; sie hat sich wegen des Krieges bis zum 25. Oktober 1952 verzögert. An der Vorbereitung der Texte von 1952 hat für Deutschland nur die Bundesrepublik mitgewirkt; sie hat auf den Gang der Verhandlungen einen nicht unwesentlichen Einfluß gewonnen. An der abschließenden Regierungskonferenz war sie allerdings nicht beteiligt, da in dieser Konferenz erstmals Vertreter der Behörden von Pankow erschienen und, unterstützt von den 5 zur „Berner Union" gehörenden Ostblockstaaten, für sich in Anspruch nahmen, die sowjetisch besetzte Zone Deutschlands zu repräsentieren. In Abwesenheit der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland wurden die Delegierten Pankows nur als Beobachter zugelassen. Keiner der Teile Deutschlands hat daher die neuen Übereinkommen von 1952 unterzeichnet. Da alle Signatarstaaten auf die künftige Beteiligung Deutschlands Wert legten, beschloß eine außerordentliche Regierungskonferenz im April 1953, ein besonderes Verfahren einzuführen. Danach können die Teile Deutschlands die Rechte und Pflichten eines Mitglieds dadurch erwerben, daß sie die Übereinkommen zum Gegenstand ihrer innerstaatlichen Gesetzgebung machen. Der völkerrechtliche Nexus tritt mit der Bekanntgabe der innerstaatlichen Einführung an die Schweizer Bundesregierung ein (Verklammerungsklausel). Dieser Voraussetzung einer Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung. Die Bundesregierung beabsichtigt, nach Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Gesetz und sobald das Gesetz die Unterschrift des Herrn Bundespräsidenten trägt, die Regierung der Schweiz in einer Note zu unterrichten. Die Übereinkommen werden dann in der Bundesrepublik Deutschland wie im übrigen Europa am 1. März 1956 in Kraft treten können. Der materielle Inhalt der neuen Übereinkommen blieb in den Grundzügen unverändert. Die in großer Zahl beschlossenen geringfügigen Verbesserungen dienen vor allem dazu, Zweifelsfragen zu klären, die nach Inkrafttreten der Übereinkommen von 1933 in Literatur und Rechtsprechung hervorgetreten sind. Außerdem wurde angestrebt, in einigen Punkten den Erfordernissen eines verstärkten Kundendienstes der Eisenbahnen Rechnung zu tragen. Die weitere Teilnahme Deutschlands an den Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnverkehr ist nicht nur für die deutsche Wirtschaft, sondern auch für diejenige Europas von großer Bedeutung. Dies haben u. a. die Schweiz, die Nordischen Staaten und die Niederlande in offiziellen Erklärungen zum Ausdruck gebracht. Insbesondere hat die Regierung der Schweiz in einer Note, die der schweizerische Gesandte dem Auswärtigen Amt am 24. Dezember 1955 zustellte, nochmals die Bedeutung unterstrichen, welche die Staaten Europas der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Übereinkommen beimessen. Bonn, den 11. Januar 1956 Brück Berichterstatter
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    Rede von Dr. Konrad Adenauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Herr Gille hat offenbar einen Teil meiner Ausführungen — daran mag die Akustik schuld sein — nicht richtig verstanden. Ich will sie ihm deswegen wiederholen.

    (Lachen beim GB/BHE.)

    Ich möchte aber zuerst auf die Daten eingehen. Das Angebot der beiden Herren kam am 11. Juli. Die Parlamentsferien begannen am 18. Juli und dauerten bis 12. September. Ich konnte selbstverständlich während der Parlamentsferien in der Sache gar nichts tun, habe das auch damals nicht getan,

    (Widerspruch und Zurufe vom GB/BHE und von der SPD)

    weil eine solche Sache nur nach Rücksprache mit den Parlamentariern erledigt werden kann.

    (Erneuter Widerspruch und Zurufe vom GB/BHE und von der SPD. — Abg. Dr. Greve: Sie haben schon wichtigere Sachen ohne Parlamentarier erledigt, Herr Bundeskanzler!)

    — Wie man es Ihnen recht machen soll, weiß ich nicht.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Feller: Hoffentlich ist das ein Vorsatz zur Besserung, Herr Bundeskanzler!)

    Wenn ich während Ihrer Abwesenheit etwas tue, wird es heißen: er bekümmert sich nicht um uns; und wenn ich nun sage: Sie hatten Ferien, und ich mußte mit den Parlamentariern sprechen, dann sagen Sie: Warum denn? Es ist nicht nötig. — Was soll ich denn nun machen?

    (Heiterkeit und Beifall in der Mitte.)

    Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie mich doch in Ruhe — d. h. in Ruhe von Ihrer Seite — fortfahren. Die Parlamentsferien gingen am 12. September zu Ende. Am 7. Oktober bin ich, wie Sie wissen, schwer erkrankt, und dann ist die Sache liegengeblieben.
    Nun möchte ich aber doch — Herr Kollege Gille, ich habe eben wörtlich verlesen — Ihnen die Sätze vorlesen, die Sie besonders glauben beanstanden zu müssen. Ich habe erstens gesagt:


    (Bundeskanzler Dr. Adenauer)

    Koalitionsabreden zwischen den Fraktionen, die die Regierung tragen, schaffen keine verfassungsrechtlichen Verpflichtungen, sondern haben politische Bedeutung.
    Ich glaube, damit kann man einverstanden sein. Dann habe ich weiter gesagt:
    Eine Verpflichtung des Bundeskanzlers, eine bestimmte Persönlichkeit mit einem bestimmten Ministeramt zu beauftragen und sie auf Verlangen einer Koalitionsfraktion wieder abzuberufen, würde mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein.
    Auch dagegen werden Sie nichts sagen können.
    Dann hatten Sie, Herr Gille, meine Ausführungen noch in einem dritten Punkt bemängelt. Sie haben gesagt, es habe Ihre Fraktion unangenehm berührt, daß ich auf den Eid hingewiesen habe. Ich habe ausdrücklich gesagt — und zwar im Hinblick darauf, daß eine falsche Anschauung doch hier und da vertreten wird —: Die Bundesminister sind bei ihrer Tätigkeit im Kabinett nicht Beauftragte bestimmter Fraktionen. Sie leisten einen besonderen Eid und haben sodann ihre besonderen Verpflichtungen. Ich habe den Eid hier nur ganz allgemein angeführt, nicht im Hinblick auf Ihre Anfrage, sondern weil doch hier und da eine entgegengesetzte Meinung vertreten wird, nämlich daß ein Minister, der auf Vorschlag einer Fraktion vom Bundeskanzler dem Bundespräsidenten zur Ernennung vorgeschlagen wird, nach seiner Ernennung Beauftragter einer bestimmten Fraktion sei. Das haben Sie nicht gesagt, Herr Gille, aber diese Meinung ist in der Öffentlichkeit vertreten worden, und es lag mir wirklich daran, diese Stellung — die staatsrechtliche und verfassungsrechtliche Stellung — der Minister innerhalb des ganzen Gefüges einmal klarzulegen.
    Nun möchte ich zur Frage der Verbindungsminister etwas sagen. Meine Damen und Herren, diese Sonderminister sollten die Verbindung zwischen dem Kabinett und den einzelnen Fraktionen herstellen. Ich habe zu meinem großen Bedauern feststellen müssen, daß, sobald ein Mitglied einer Fraktion — das geht nicht auf Ihre Fraktion allein
    — Sonderminister geworden war, sein Einfluß und sein Ansehen in seiner Fraktion bedenklich sanken.

    (Große Heiterkeit bei allen Fraktionen. — Abg. Dr. Mocker: Deshalb „Sonder"minister!)

    Weshalb soll ich etwas, was offenbar ist, nicht ruhig gestehen?

    (Erneute Heiterkeit. — Abg. Wehner: Gestehen Sie ruhig weiter!)

    — Nur was offenbar ist, habe ich gesagt.
    Deswegen habe ich, noch ehe das Schreiben der beiden Herren eingegangen war, den Sonderministern besondere Aufgaben gestellt,

    (Zuruf links: Welche?)

    nicht nur Herrn Kraft, sondern auch Herrn Kollegen Dr. Schäfer und auch anderen Ministern.

    (Abg. Dr. Greve: Das Wasser fließt auch ohne diesen „Kraft"!)

    Meine Damen und Herren, Sie urteilen nicht richtig, wenn Sie glauben, daß die Aufgabe, die Herr Kraft bekommen hat, eine weniger wichtige und umfangreiche sei.

    (Sehr gut! in der Mitte. — Zurufe links.)

    Nach meiner Auffassung ist die Frage Wasser genau so wichtig wie die Frage Atom.

    (Beifall in der Mitte. — Zurufe vom GB/BHE: Einverstanden! — Abg. Wehner: Das war ein hartes Urteil über Herrn Strauß!)

    Meine Damen und Herren, jahrelang haben sich drei verschiedene Ministerien mit dieser Frage beschäftigt, und wir sind keinen Schritt weitergekommen.

    (Hört! Hört! beim GB/BHE und bei der SPD. — Zurufe links. — Glocke des Präsidenten.)

    — Sie rechtfertigen ja nur, was ich sage, meine Damen und Herren.

    (Lachen beim GB/BHE und bei der SPD. — Zuruf vom GB/BHE: Sie sprechen aber über die Regierung!)

    — Ach, von welcher Partei, ist j a gleichgültig. Wenn es von Ihrer Partei gewesen wäre, wäre es genau so passiert, weil jeder nur die Interessen seines Ressorts vertrat und nicht die Interessen der Gesamtheit an dem Faktor Wasser.

    (Hört! Hört! links. — Abg. Dr. Grewe: Das sind ja schöne Zustände in der Regierung!)

    — Ich hätte nie gedacht, daß das Wasser so belebend wirken würde, meine Damen und Herren.

    (Heiterkeit. — Zuruf vom GB/BHE: Aber wir lassen uns nicht benebeln, Herr Bundeskanzler!)

    Meine Damen und Herren, ich habe, und zwar, wie ich offen sage, unter Widerstreben der beteiligten Ressortminister, Herrn Kraft diese Aufgabe übertragen, und der erste, umfangreiche Gesetzentwurf ist ja nun beim Bundesrat eingegangen. Glauben Sie mir das eine, meine Damen und Herren: Es ist wirklich eine Frage, die schon jetzt denjenigen, die etwas davon wissen, schwerstes Kopfzerbrechen machen muß und die in zehn Jahren eine Lebensfrage für uns ist.

    (Beifall in der Mitte. — Zurufe von der SPD: Dann hat er ja eine Lebensstellung!)

    — Nein, meine Damen und Herren, das soll keine Lebensstellung sein, wirklich nicht! Wir haben ja im Jahre 1957 wieder Wahlen, und dann werden wir ja doch sehen, wer dann Wasserminister wird.

    (Heiterkeit.)

    Aber ich möchte Ihnen allen, meine Damen und Herren, sehr ernst sagen, daß Sie die verfassungsrechtlichen Fragen und die politischen Fragen genau auseinanderhalten müssen. Die verfassungsrechtlichen Fragen, die Rechte des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers, des Parlaments, stehen fest. Die Koalitionsfragen sind politische Fragen, die durch Verabredungen keine verfassungsrechtliche Bedeutung gewinnen können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Hoogen.

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    Rede von Matthias Hoogen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stimme durchaus dem Herrn Bundeskanzler zu,

    (Heiterkeit und Zurufe vom GB/BHE und von der SPD — Glocke des Präsidenten)



    (Hoogen)

    wenn er sagt — ich darf fortfahren —, daß die verfassungsrechtliche Frage feststeht. Aber da sie für Herrn Kollegen Dr. Gille nicht festzustehen scheint, bin ich zu meinem eigenen Bedauern gezwungen, etwas weiter auszuholen, als ich mir ursprünglich vorgenommen hatte.
    Dabei darf ich eines vorausschicken, Herr Kollege Gille und auch Herr Kollege Engell. Sie haben uns hier eine Vorlesung über das Kernstück der parlamentarischen Demokratie gehalten, wie Herr Engell sich ausdrückte. Ich habe nicht alles verstanden. Das war sehr bedauerlich, meine Damen und Herren. Am Lautsprecher kann es nicht gelegen haben; denn Herrn Gille habe ich sehr gut verstanden. Sie haben uns weiter eine Vorlesung darüber gehalten, was ein echt demokratischer Stil, ein parlamentarischer Stil sei. Meine Damen und Herren, ich hoffe, mit Ihnen davon auszugehen, daß die Grundregel unseres demokratischen Staatswesens das Grundgesetz ist — darüber besteht doch kein Zweifel — und nicht irgendeine sonstige Ordnung, die vielleicht in früheren Jahren, in den Jahren 1933/1934 in einem anderen deutschen Land gegolten haben mag, die ich nicht kenne.

    (Lebhafter Beifall in der Mitte. — Lebhafte Zurufe von der SPD und vom GB BHE. — Abg. Dr. Arndt: Das sagen Sie mal Herrn Globke, der hinter Ihnen sitzt!)

    Meine Damen und Herren, manche Bestimmungen des Grundgesetzes sind nicht so klar, wie es wünschenswert wäre. Sie geben oft Anlaß zu Auslegungsstreitigkeiten und -schwierigkeiten, die dann das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Aber keine Bestimmungen des Grundgesetzes sind so klar, so exakt und so eindeutig formuliert worden wie die Bestimmungen über die Konstruktion der Bundesregierung in diesem Regierungssystem. Da sind durchaus keine Zweifel möglich. Wer glaubt, sie seien möglich, hat meines Erachtens die Protokolle des Parlamentarischen Rates, seines Hauptausschusses, insbesondere aber des Ausschusses, der sich mit der Organisation der Bundesrepublik befaßte, nicht gelesen. Dieses Regierungssystem ist entscheidend charakterisiert durch den Art. 67 des Grundgesetzes, der die neue Rechtsfigur des konstruktiven Mißtrauensvotums eingeführt hat. Diese Vorschrift und die mit ihr zusammenhängenden Vorschriften des Art. 65, des hier in Rede stehenden Art. 64 und des Art. 68 geben ein ganz klares, konsequent durchkonstruiertes und Auslegungszweifel ausschließendes System. Es ist, gerade im Gegensatz zu den mancherorts unklar gefaßten Vorschriften des Grundgesetzes, festzuhalten, daß hier der Grundgesetzgeber seinen politischen Willen exakt und eindeutig erklärt hat und daß darüber hinaus die Beratungsmaterialien, die in einer großen Fülle vorliegen, eine deutliche Interpretation der einschlägigen Verfassungsbestimmungen und des gesetzgeberischen Willens gestatten.
    Zur verfassungsrechtlichen Seite — es ist durchaus nicht nur die verfassungsrechtliche Seite, aber Herr Kollege Gille hat gerade diese Frage, von der er selbst sagte, daß sie nicht erstrangig sei, sehr ausführlich behandelt, und ich glaube, daß diese seine Meinung hier nicht unwidersprochen bleiben kann — hat der Herr Bundeskanzler zutreffend ausgeführt, daß die beiden Herren Bundesminister grundsätzlich nicht verpflichtet gewesen seien, ihm ihre Ministerämter zur Verfügung zu stellen.

    (Zuruf von der SPD: Sehr geistreich!) Deshalb hat der Herr Bundeskanzler auch mit Recht hervorgehoben, daß dieses Zurverfügungstellen einem echten Gefühl für politische Imponderabilien entsprochen habe.


    (Zuruf vom GB/BHE: Ist es vielleicht verfassungswidrig?)

    Dieses Zurverfügungstellen ist aber verfassungsrechtlich keineswegs ein Entlassungsverlangen. Hier liegt in der Anfrage eine Vermengung der Begriffe vor, denn im Eingang der Großen Anfrage spricht man von dem Inhalt des Briefes vom 11. Juli 1955 als von einem Zurverfügungstellen, aber in den Fragen 1, 2 und 3 spricht man von Entlassungsgesuchen, die in Wirklichkeit nicht vorliegen. Ein Entlassungsgesuch, ein Rücktrittangebot liegt nämlich nicht vor. Infolgedessen brauche ich mich mit dieser Frage auch nicht in erster Linie zu befassen.

    (Abg. Schoettle: Herr Hoogen, sagen wir mal, das war doch ein Rücktrittsangebot mit Augenzwinkern, so daß der Partner gleich wußte, wie's gemeint war!)

    — Herr Schoettle, ich bin nicht dabeigewesen und weiß nicht, ob dabei mit den Augen gezwinkert worden ist.

    (Abg. Feller: Das Zwinkern hatte schon lange gedauert!)

    Meine Damen und Herren, in allen übrigen Fällen entscheidet der Bundeskanzler, d. h. in den Fällen, in denen, wie der Herr Bundeskanzler ausgeführt hat, nicht nach den Vorschriften des Ministergesetzes von 1953 ein Rücktrittsverlangen vorliegt, dem entsprochen werden muß, allein, in eigener Verantwortung und nach eigenem Ermessen, ob er dem Herrn Bundespräsidenten die Entlassung eines Bundesministers vorschlagen will oder nicht. Das folgt, wie wir unterdessen alle wissen, aus Art. 64 des Grundgesetzes. Diese Bestimmung gestattet aber nach der Entstehungsgeschichte nicht die Konsequenzen, die Sie, Herr Dr. Gille, aus ihr gezogen haben, nämlich daß der Bundeskanzler dann verpflichtet sei, die Entlassung eines Bundesministers vorzuschlagen wenn dessen parteipolitische Bindung und die Zugehörigkeit zu einer Fraktion des Parlaments aus irgendeinem Grunde gelöst wurde.
    Sie haben eben gesagt, Herr Dr. Gille, daran könne der Verfassungsgesetzgeber gar nicht gedacht haben. Ich darf Ihnen aus den Materialien eine Stelle vorlesen, aus der sich ergibt, daß er gerade an diesen Fall gedacht hat. Sehr aufschlußreich ist die Streichung von zwei Absätzen, die im Organisationsausschuß des Parlamentarischen Rates vorgenommen worden ist, ehe man zu dieser Formulierung kam, die mit voller Absicht gewählt worden ist. Der eine der beiden Absätze, die das wollten, was Sie heute wollen, die aber mit Absicht gestrichen worden sind, lautete:
    Die Bundesminister bedürfen zum Antritt
    ihres Amtes des Vertrauens des Bundestages.
    Der Fall liegt nicht vor; der Satz ist gestrichen worden. Ich sage das mit Absicht deshalb, weil ich in diesen Tagen Vorstellungen höre, daß man irgendwie einen Bundesminister in der Zukunft zum Antritt seines Amtes von einer Zustimmung des Parlaments abhängig machen möchte. Diese Vorschrift ist im Entwurf mit Absicht gestrichen worden, weil der Grundgesetzgeber das nicht


    (Hoogen)

    wollte. Es ist aber etwas Weiteres gestrichen worden, Herr Gille, nämlich der Absatz, der lautete:
    Auf Ersuchen des Bundestages kann der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten die Entlassung vorschlagen.
    Nicht einmal das wollte man; auch diese Vorschrift ist gestrichen worden.
    Als Begründung für diese Streichung wird in dem Protokoll des Organisationsausschusses des Parlamentarischen Rates über die Sitzung vom 16. Dezember 1948 folgendes ausgeführt:
    Dazu hat der Redaktionsausschuß vorgeschlagen, den Abs. 3 zu streichen.
    Das war der Absatz, den ich eben zuletzt vorgelesen habe.
    Gegen die Streichung des Abs. 3 hätte ich
    — ich sage gleich, wer das gesagt hat —
    nicht die geringsten Bedenken; denn es . steht ja vorher in Abs. 1:
    — das ist der heutige Art. 64 —
    Der Bundespräsident ernennt und entläßt die Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers.
    Das ist, wie ich schon sagte, unser heutiger Art. 64.
    Daher ist der Abs. 3, wie der Redaktionsausschuß meines Erachtens mit Recht ausführt, überflüssig. Daß das auch ohne den Antrag des betreffenden Ministers gegen seinen Willen erfolgen kann, ist darin einbegriffen. Der Streichung des Abs. 3 kann also ohne weiteres zugestimmt werden.
    Dann kommt der Vorschlag
    — heißt es im Protokoll weiter — auf Streichung des Abs. 2, der lautet:
    Die Bundesminister bedürfen zum Antritt
    ihres Amtes des Vertrauens des Bundestages.
    Das ist
    — fährt der Redner im Protokoll fort —
    die wichtige Frage des Vertrauens- und Mißtrauensvotums gegen einzelne Minister. Das Mißtrauensvotum gegen einzelne Minister hatten wir schon früher gestrichen.
    Im Fall des Minderheitskanzlers
    — heißt es weiter —
    kann jedoch dann eine heterogene Mehrheit tatsächlich die Bildung einer Regierung unmöglich machen, und sie kann ferner, wenn die ursprüngliche Koalition, die die Regierung trägt, auseinandergefallen ist und der vorherige Mehrheitskanzler in einen Minderheitskanzler verwandelt worden ist, bei Rücktritt, Tod oder sonstiger Auswechslung den Ersatz eines Ministers unmöglich machen.
    Das ist so ungefähr Ihr Fall, vielleicht noch etwas über Ihre Vorstellung hinausgehend.
    Ich halte
    — fährt der Redner fort — den Einwand für berechtigt
    - der vom Redaktionsausschuß damals gegen
    diese Absätze gemacht worden war —
    und möchte das Risiko laufen, diesen Abs. 2
    zu streichen. Es bleibt dabei nur ein Nachteil,
    daß nämlich ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen dem Minister und dem Bundestag auf diese Art und Weise weggestrichen und daß jeder Minister irgendwie zu einer Art
    — ich bitte, jetzt nicht zu erschrecken, wenn ich diese Stelle aus dem Protokoll vorlese —
    Untergebener des Bundeskanzler wird, an dessen Glück und Unglück er dann irgendwie gebunden ist.
    Er kann sich nicht auf ein selbständiges Vertrauensvotum
    — Vertrauensvotum des Parlaments! —
    mehr berufen oder seine Position darauf gründen. Trotzdem halte ich diesen Nachteil für geringer als die Folgen, . . . daß wir im Falle eines Minderheitskanzlers auf diese Art und Weise in die Krise kommen, die wir sonst so kunstvoll umschiffen wollen. Da uns in erster Linie daran liegt, eine demokratische, stabile und arbeitsfähige Regierung hinzustellen, halte ich die Einwendungen des Redaktionsausschusses für begründet.
    Meine Damen und Herren, der so im Parlamentarischen Rat sprach, war nicht etwa das Mitglied des Parlamentarischen Rats und sein Präsident Dr. Konrad Adenauer, sondern es war der damalige Justizminister, glaube ich, des Landes Schleswig-Holstein, Herr Dr. Katz, von dem Sie alle, wissen, daß er heute der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, des höchsten deutschen Gerichtes ist.
    Wir können uns in meiner Fraktion diesen seinen sehr zutreffenden Ausführungen nur anschließen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Aber, Herr Gille, man kann aus einer Verfassung nicht das herauslesen, was einem paßt,

    (Sehr richtig! beim GB/BHE)

    und das, was einem nicht paßt, beiseite lassen.

    (Beifall in der Mitte. — Zurufe.)

    Ein anderer Abgeordneter hat folgendes ausgeführt:
    Eine parlamentarische Verantwortlichkeit des einzelnen Ministers ist danach nicht vorstellbar.
    Herr Gille, der so im Parlamentarischen Rat redete und mit Recht so redete, war der von uns allen hochgeschätzte Herr Kollege Dr. Dehler.

    (Heiterkeit.)