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ID0212400600

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    2. Deutscher Bundestag — 124. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1956 6521 12 4. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1956. Begrüßung von Mitgliedern des englischen Unterhauses als Gäste des Deutschen Bundestags 6522 C Änderung der Tagesordnung 6522 D Mitteilung über die Annahme der Empfehlung 98 betr. bezahlten Urlaub seitens der 37. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (Drucksache 2024) . . . 6522 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 214 (Drucksachen 1932, 2030) . 6522 D Große Anfrage der Fraktion des GB/BHE u. Gen. betr. Verhalten des Bundeskanzlers gegenüber den Entlassungsgesuchen der Bundesminister Kraft und Professor Dr. Dr. Oberländer (Drucksache 1945) . 6522 D Engell (GB/BHE), Anfragender . . . 6523 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 6528 A, 6531 C, 6538 C Dr. Gille (GB/BHE) 6529 A Hoogen (CDU/CSU) 6532 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6536 B Dr. Arndt (SPD) 6539 A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1820) 6541 A Seidl (Dorfen) (CDU/CSU), Berichterstatter 6541 A Beschlußfassung 6541 B Wahl des Abgeordneten Struve zum stellvertretenden Mitglied des Bundestages im Vermittlungsausschuß 6541 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage des OEEC-Berichts an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik (Drucksache 1927) 6541 B Dr. Schöne (SPD), Antragsteller 6541 B, 6543 A Dr. Dahlgrün, Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit 6542 A Margulies (FDP) . . . ... . . . 6543 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 6543 C Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft (Drucksache 1848) 6543 C Zur Geschäftsordnung: Dr. Horlacher (CDU/CSU) 6543 C Fassbender (DP) 6544 A Absetzung von der Tagesordnung . . 6544 B Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) (Drucksache 1993) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Kühn (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Drucksache 2028 [neu]) 6544 C Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Haushaltsausschuß 6544 C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Drucksache 1705); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksachen 1983, zu 1983, Umdruck 513) 6544 D, 6549 B, 6550 A Schütz (CDU/CSU): als Berichterstatter 6545 B Schriftlicher Bericht 6549 B Dr. Klötzer (GB/BHE) 6544 D Abstimmungen 6545 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Oktober 1952 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (Drucksache 1926); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Druck sache 2023) 6545 D Brück (CDU/CSU) : als Berichterstatter 6545 D Schriftlicher Bericht 6550 C Beschlußfassung 6546 A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Kosten der Bonner Bundesbauten und Einstellung weiterer Baumaßnahmen (Drucksache 1897) . . . . 6546 A Ritzel (SPD), Antragsteller . . . . 6546 B Überweisung an den Haushaltsausschuß . 6547 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 512 [neu]) 6548 A, 6550 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 6548 A Beschlußfassung 6548 B Nächste Sitzung 6548 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6549 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (zu Drucksache 1983) 6549 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Umdruck 513) . 6550 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Oktober 1952 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (Drucksache 2023) 6550 B Anlage 5: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 512 [neu]) 6550 C Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf 31. 3. 1956 Böhm (Düsseldorf) 3. 3. 1956 Mensing 1. 3. 1956 Dr. Starke 28. 2. 1956 Lulay 15. 2. 1956 Peters 1. 2. 1956 Kiesinger 31. 1. 1956 Meitmann 31. 1. 1956 Kunze (Bethel) 30. 1. 1956 Dr. Lenz (Godesberg) 28. 1. 1956 Frau Kipp-Kaule 21. 1. 1956 Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 21. 1. 1956 Naegel 21. 1. 1956 Wiedeck 21. 1. 1956 Birkelbach 20. 1. 1956 Blachstein 20. 1. 1956 Dr. Blank (Oberhausen) 20. 1. 1956 Brandt (Berlin) 20. 1. 1956 Dr. Bürkel 20. 1. 1956 Geiger (München) 20. 1. 1956 Dr. Gleissner (München) 20. 1. 1956 Held 20. 1. 1956 Hansen (Köln) 20. 1. 1956 Illerhaus 20. 1. 1956 Kahn-Ackermann 20. 1. 1956 Lemmer 20. 1. 1956 Neumann 20. 1. 1956 Dr. Orth 20. 1. 1956 Dr. Pohle (Düsseldorf) 20. 1. 1956 Frau Rudoll 20. 1. 1956 Wagner (Ludwigshafen) 20. 1. 1956 Bauknecht 19. 1. 1956 Frau Brauksiepe 19. 1. 1956 Dewald 19. 1. 1956 Dr. Franz 19. 1. 1956 Dr. Furler 19. 1. 1956 Kinat 19. 1. 1956 Dr. Kreyssig 19. 1. 1956 Dr. Löhr 19. 1. 1956 Dr. Maier (Stuttgart) 19. 1. 1956 Maucher 19. 1. 1956 Merten 19. 1. 1956 Sabaß 19. 1. 1956 Schloß 19. 1. 1956 b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Graaff (Elze) 3. 3. 1956 Dr. Hammer 3. 3. 1956 Glüsing 25. 2. 1956 Mellies 25. 2. 1956 Schmidt (Hamburg) 25. 2. 1956 Srock 25. 2. 1956 Gleisner (Unna) 18. 2. 1956 Kriedemann 11. 2. 1956 Anlage 2 zu Drucksache 1983 (Vgl. S. 6544 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (20. Ausschuß) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Drucksachen 1705, 1983). Berichterstatter: Abgeordneter Schütz Das Hohe Haus hat in der 108. Sitzung am 26. Oktober 1955 den von der Fraktion der SPD eingereichten Antrag auf Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz an den zuständigen Ausschuß, nämlich den Lastenausgleichsausschuß, überwiesen. Der Ausschuß hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 1955 einstimmig beschlossen, den obengenannten Antrag in der Form zu verabschieden, wie er dem Hohen Hause heute zur Beschlußfassung vorliegt. Der Entwurf knüpft an das Gesetz über die Gewährung von Sonderzulagen in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Sonderzulagengesetz) vom 2. Dezember 1955 (BGBl. I S. 733) an. Durch das Sonderzulagengesetz sind Empfängern von Renten aus der Invaliden-, Angestellten- und Knappschaftsversicherung für Dezember 1955 und Januar 1956 Zulagen in der Höhe des jeweils Sechsfachen des Mehrbetrages nach dem Rentenmehrbetragsgesetz vom 23. November 1954 zugebilligt worden. Diese Sonderzulagen, deren Höhe mit mindestens 20 DM bemessen worden ist, kommen auch rund 360 000 Unterhaltshilfeempfängern, die zugleich Invaliden-, Angestellten- und Knappschaftsrenten beziehen, unmittelbar zugute. Nach § 1 Abs. 3 des Sonderzulagengesetzes in Verbindung mit § 11 Abs. 3 des Rentenmehrbetragsgesetzes bleiben die Sonderzulagen bei den Unterhaltshilfeempfängern anrechnungsfrei. Nach dem vorliegenden Entwurf sollen nunmehr zweimal Zulagen auch jenen etwa 450 000 Unterhaltshilfeempfängern gewährt werden, die durch das Sonderzulagengesetz nicht begünstigt wurden. Diese zweimal je 20 DM sollen im März und im Juli 1956 ausgezahlt werden. Der uneingeschränkte Grundsatz dieses Entwurfs, daß nur diejenigen nach dem Lastenausgleichsgesetz Unterhaltshilfeempfangsberechtigten, die selbst oder deren zuschlagsberechtigte Angehörigen nach dem Sonderzulagengesetz Zulagen nicht erhalten, berücksichtigt werden sollen, entspricht ebenso der Billigkeit, wie er der Verwaltungsvereinfachung, auf die bei der Durchführung des Lastenausgleichsgesetzes gesteigerter Wert gelegt werden muß, dient. Der vorliegende Entwurf vermeidet Doppelleistungen und trägt der Konzeption der Unterhaltshilfe Rechnung, wonach Unterhaltshilfeempfänger wirtschaftlich untereinander möglichst gleichgestellt werden sollen. Im Einzelfall allerdings können sich aus der verschiedenen Struktur der beiden Gesetze Unterschiede in der Höhe der Zulagen ergeben, die in Kauf genommen werden müssen. Während einerseits die Zulagen nach dem vorliegenden Entwurf auf die Mindestzulagen nach dem Sonderzulagengesetz beschränkt bleiben, schlägt der Lastenausgleichsausschuß gewissermaßen als Ausgleich dazu andererseits vor, entsprechend den Grundsätzen des Lastenausgleichsgesetzes zu diesen Mindestzulagen Familienzuschläge zu gewähren, die für den Ehegatten und für die Vollwaisen je 10 DM und für jedes Kind 5 DM betragen sollen. Die Zulage zur Pflegezulage beträgt 10 DM, bei Heimunterbringung 4 DM. Die Höhe dieser Zulagen entspricht demnach in etwa dem Verhältnis der Sätze der Unterhaltshilfe. Die jährlichen Aufwendungen, die durch das Unterhaltshilfezulagen- Besetz entstehen werden, können auf rund 24 Millionen DM geschätzt werden. Nach § 6 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes entfällt davon je die Hälfte auf den Ausgleichsfonds und auf die öffentlichen Haushalte, ohne daß das noch besonders bestimmt werden müßte. Der Vertreter der Fraktion des GB/BHE im Ausschuß hatte Bedenken, daß durch dieses Zulagengesetz erneut rund 12 Millionen auf den Fonds als neuerliche Ausgaben zukommen. Er hat sich aber schließlich der Ansicht, die von den Vertretern aller übrigen Fraktionen vorgetragen wurde, angeschlossen. Der Ausschuß hat den Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet und bittet das Hohe Haus um seine Zustimmung. Bonn, den 17. Januar 1956 Schütz Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 513 (Vgl. S. 6544 D, 6545 C) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Drucksachen 1983, zu 1983, 1705). Der Bundestag wolle beschließen: Nach § 2 wird folgender § 2 a eingefügt: § 2a Der Bund erstattet dem Ausgleichsfonds denjenigen Teil der Gesamtkosten der Zulagen, der dem Ausgleichsfonds nicht über § 6 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes von Bund und Ländern als Zuschuß zufließt. Bonn, den 19. Januar 1956 Dr. Mocker und Fraktion Anlage 5 Umdruck 512 (neu) (Vgl. S. 6548 A) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Dr. Mommer, Dr. Becker (Hersfeld), Engell und Genossen betreffend Maßnahmen zur Erleichterung der Rückgliederung des Saargebietes (Drucksache 1781) an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten (federführend), an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und für Berliner Fragen; 2. Antrag der Abgeordneten Metzger, Ritzel, Banse, Frau Beyer (Frankfurt), Reitz, Schmitt (Vockenhausen), Birkelbach und Genossen betreffend Errichtung einer Umgehungsstraße in Darmstadt (Drucksache 2020) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 17. Januar 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Anlage 4 Drucksache 2023 (Vgl. S. 6545 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Oktober 1952 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (Drucksache 1926). Berichterstatter: Abgeordneter Brück In der 121. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 16. Dezember 1955 wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Oktober 1952 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr — Drucksache 1926 — an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat in seiner 71. Sitzung am 11. Januar 1956 einstimmig beschlossen, der Drucksache 1926 ohne Änderung zuzustimmen. Die Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnverkehr gelten in Deutschland schon seit einigen Jahrzehnten. In ihrer ursprünglichen Fassung stammt die Konvention über den Eisenbahnfrachtverkehr aus dem Jahr 1890, diejenige über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr aus dem Jahr 1923. Diese Übereinkommen sind nach internationaler Vereinbarung jeweils 5 Jahre nach Inkrafttreten eines neuen Textes zu revidieren. Die letzte Revision war im Jahr 1943 fällig; sie hat sich wegen des Krieges bis zum 25. Oktober 1952 verzögert. An der Vorbereitung der Texte von 1952 hat für Deutschland nur die Bundesrepublik mitgewirkt; sie hat auf den Gang der Verhandlungen einen nicht unwesentlichen Einfluß gewonnen. An der abschließenden Regierungskonferenz war sie allerdings nicht beteiligt, da in dieser Konferenz erstmals Vertreter der Behörden von Pankow erschienen und, unterstützt von den 5 zur „Berner Union" gehörenden Ostblockstaaten, für sich in Anspruch nahmen, die sowjetisch besetzte Zone Deutschlands zu repräsentieren. In Abwesenheit der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland wurden die Delegierten Pankows nur als Beobachter zugelassen. Keiner der Teile Deutschlands hat daher die neuen Übereinkommen von 1952 unterzeichnet. Da alle Signatarstaaten auf die künftige Beteiligung Deutschlands Wert legten, beschloß eine außerordentliche Regierungskonferenz im April 1953, ein besonderes Verfahren einzuführen. Danach können die Teile Deutschlands die Rechte und Pflichten eines Mitglieds dadurch erwerben, daß sie die Übereinkommen zum Gegenstand ihrer innerstaatlichen Gesetzgebung machen. Der völkerrechtliche Nexus tritt mit der Bekanntgabe der innerstaatlichen Einführung an die Schweizer Bundesregierung ein (Verklammerungsklausel). Dieser Voraussetzung einer Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung. Die Bundesregierung beabsichtigt, nach Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Gesetz und sobald das Gesetz die Unterschrift des Herrn Bundespräsidenten trägt, die Regierung der Schweiz in einer Note zu unterrichten. Die Übereinkommen werden dann in der Bundesrepublik Deutschland wie im übrigen Europa am 1. März 1956 in Kraft treten können. Der materielle Inhalt der neuen Übereinkommen blieb in den Grundzügen unverändert. Die in großer Zahl beschlossenen geringfügigen Verbesserungen dienen vor allem dazu, Zweifelsfragen zu klären, die nach Inkrafttreten der Übereinkommen von 1933 in Literatur und Rechtsprechung hervorgetreten sind. Außerdem wurde angestrebt, in einigen Punkten den Erfordernissen eines verstärkten Kundendienstes der Eisenbahnen Rechnung zu tragen. Die weitere Teilnahme Deutschlands an den Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnverkehr ist nicht nur für die deutsche Wirtschaft, sondern auch für diejenige Europas von großer Bedeutung. Dies haben u. a. die Schweiz, die Nordischen Staaten und die Niederlande in offiziellen Erklärungen zum Ausdruck gebracht. Insbesondere hat die Regierung der Schweiz in einer Note, die der schweizerische Gesandte dem Auswärtigen Amt am 24. Dezember 1955 zustellte, nochmals die Bedeutung unterstrichen, welche die Staaten Europas der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Übereinkommen beimessen. Bonn, den 11. Januar 1956 Brück Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Konrad Adenauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Die Bundesminister Kraft und Oberländer haben mir am 11.7.1955 nach ihrem Ausscheiden aus der Fraktion des GB/ BHE ihren Rücktritt aus ihrem Ministeramt angeboten. Der Entschluß der beiden Herren ist freiwillig gefaßt worden. Nach dem Grundgesetz waren sie nicht verpflichtet, ihre Ämter zur Verfügung zu stellen.
    Es gibt im Grundgesetz keine Vorschrift, die besagt, daß die Mitgliedschaft in einer Partei oder die Zugehörigkeit zu einer Fraktion Voraussetzung für die Belassung eines Bundesministers in seinem Amte sei. In der Auswahl der Minister ist der Bundeskanzler nach dem Grundgesetz bei der Regierungsbildung und während der Legislaturperiode frei.

    (Zuruf von der SPD: Er hat aber nicht danach gehandelt!)

    Bei Differenzen zwischen einem Bundesminister und seiner Fraktion hat der Bundeskanzler in eigener Verantwortung gegenüber dem gesamten Bundestag über das Verbleiben dieses Ministers in der Bundesregierung zu entscheiden.
    Diese Grundsätze stehen nach dem Grundgesetz völlig klar fest. Koalitionsabreden zwischen den Fraktionen, die die Regierung tragen, schaffen keine verfassungsrechtlichen Verpflichtungen, sondern haben politische Bedeutung. Eine Verpflichtung des Bundeskanzlers, eine bestimmte Persönlichkeit mit einem bestimmten Ministeramt zu beauftragen und sie auf Verlangen einer Koalitionsfraktion wieder abzuberufen, würde mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein. Eine solche Auffassung ist übrigens bei den Koalitionsbesprechungen aus Anlaß der Regierungsbildung 1949 und 1953 von keiner Fraktion vertreten worden. Ich würde mich auch nicht darauf eingelassen haben.

    (Allgemeine Heiterkeit. — Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Mocker: Dann wären andere Voraussetzungen gegeben gewesen, Herr Bundeskanzler!)

    — Nein, meine verehrten Damen und Herren, Sie vergessen, daß der Bundeskanzler, ehe er zur Bildung seiner Regierung kommt, schon vom Bundestag gewählt ist.

    (Abg. Dr. Mocker: Nachdem die Koalitionsabsprachen getroffen worden waren!)

    — Nachdem Verabredungen gewesen sind! (Abg. Dr. Mocker: Nur der formelle Werdegang war so!)

    Im einzelnen möchte ich die mir gestellten Fragen wie folgt beantworten.
    Zu Frage 1. Ich habe mit dem Herrn Bundespräsidenten über die Gesuche der Herren Oberländer und Kraft gesprochen, und zwar im Sommer, nachdem sie eingegangen waren. Ich habe ihm die Entlassungen aber nicht vorgeschlagen, weil mir ihre weitere Mitarbeit im Kabinett trotz der Meinungsverschiedenheiten, die zu ihrem Ausscheiden aus der Fraktion des BHE geführt haben und die nicht in ihrer Tätigkeit begründet waren, wertvoll erscheint.

    (Lachen und Zurufe vom GB/BHE und von der SPD.)

    Zu Frage 2. Nach § 9 Abs. 2 des Bundesministergesetzes können zwar die Bundesminister jederzeit ihre Entlassung verlangen. Wenn ein Minister aus gesundheitlichen oder sonstigen persönlichen Gründen seine Entlassung nachsucht, so ist diesem Wunsch auch stattzugeben. Stellt jedoch -ein Minister dem Bundeskanzler durch ein Rücktrittsangebot sein Amt zur Verfügung, so besteht in diesem Falle für den Bundeskanzler keine Verpflichtung, dem Bundespräsidenten die Entlassung vorzuschlagen.
    Zu Frage 3. Die Bundesminister Kraft und Oberländer sind auch nach ihrem Rücktrittsangebot auf meinen Wunsch als Minister tätig geblieben. Die ordnungsmäßige Führung der Regierungsgeschäfte ist dadurch nicht beeinträchtigt worden.

    (Lachen beim GB/BHE und bei der SPD.)

    Zu Frage 4. Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit;

    (Zuruf von der SPD: Aber?)

    sie sind auch in der Verfassungswirklichkeit von wesentlicher Bedeutung. Der Bundeskanzler, der das Recht hat, dem Bundespräsidenten die Entlassung der Bundesminister vorzuschlagen, wird jedoch nach dem Grundgesetz nicht von Parteien, sondern von der Mehrheit des Bundestages getragen, dessen Mitglieder nicht Bevollmächtigte der Parteien, sondern eigenverantwortliche Vertreter des gesamten Volkes sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der DP. — Lachen beim GB/BHE und der SPD. — Abg. Schröter [Wilmersdorf]: Und wie kommt die Mehrheit zustande? — Weitere Zurufe.)

    Es ist mir vorgeworfen worden, ich hätte die Grundregeln der parlamentarischen Demokratie außer Kraft gesetzt. Ich möchte dazu sagen, meine Damen und Herren: ich habe die Grundregeln der parlamentarischen Demokratie weder jetzt noch früher einmal außer Kraft gesetzt,

    (Beifall bei der CDU/CSU und der DP)

    sondern ich habe die wichtigste parlamentarische Grundregel beachtet, die lautet: bei aller gebotenen Rücksichtnahme auf die Auffassung einer Minderheit ist in einer Demokratie nicht ihr Wille maßgebend, sondern das Vertrauen der Parlamentsmehrheit.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU und der DP.)

    Von einer Außerkraftsetzung der Grundregeln der parlamentarischen Demokratie durch mich kann keine Rede sein. Der Bundeskanzler ist dem Parlament verantwortlich. Das Parlament kann auf die im Art. 67 des Grundgesetzes vorgesehene Weise sein Recht gegenüber dem Bundeskanzler zum Vollzug bringen.
    Ich möchte im Interesse der Wahrung der Verfassung noch einige Bemerkungen hinzufügen. Die Bundesminister sind bei ihrer Tätigkeit im Kabinett nicht Beauftragte bestimmter Fraktionen.

    (Zuruf von der Mitte: Hört! Hört!)

    Sie leisten nach Art. 64 des Grundgesetzes einen besonderen Eid, der wie folgt lautet:
    Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle
    des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen
    mehren, Schaden von ihm wenden, das Grund-


    (Bundeskanzler Dr. Adenauer)

    gesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
    Danach haben sie eine eigene Verantwortung und eine eigene Verpflichtung, und ich bin überzeugt, meine Damen und Herren, daß die Mitglieder des Kabinetts diesem Eid entsprechend handeln.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der DP. — Zuruf links: Wenn sie dürfen!)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sie haben die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion des GB/BHE gehört. Ich frage, ob in die Beratung eingetreten werden soll.

(Zustimmung beim GB/BHE und bei der SPD.)

— Mehr als 30 Mitglieder des Hauses unterstützen die Beratung. Ich frage, wer das Wort wünscht. — Herr Dr. Gille hat das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alfred Gille


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mit der Wortmeldung zunächst noch etwas gezögert. Ich hatte die Hoffnung und glaubte auch, es sei vielleicht besser, daß das Anliegen meiner Fraktion zunächst einmal aus der Sicht einer anderen Partei behandelt würde.

    (Abg. Arndgen: Denkste!)

    — Na ja, es gibt außer der CDU noch einige andere Parteien. Ich möchte meinen, daß nicht alle so mit einer Handbewegung über dieses durchaus ernst zu nehmende Anliegen hinweggehen werden wie mein verehrter Herr Zwischenrufer hier auf der Prominentenbank.

    (Beifall beim GB/BHE und bei der SPD.)

    Herr Bundeskanzler, ich muß offen sagen, daß ich auch hinsichtlich Ihrer Ausführungen, soweit sie verfassungsrechtlichen Charakter trugen, nicht unsere Zustimmung aussprechen kann. Das Verfassungsgebäude, so wie es unser Grundgesetz vorsieht, hat nicht nur eine, sondern eine ganze Reihe von Säulen. Wenn man bei der Interpretation eines einzigen Artikels allein auf diesen Artikel abstellt, ohne sich die Mühe zu geben, dabei zu überlegen, inwieweit bei einer sehr ausweitenden Interpretation der in diesem Artikel gegebenen Rechte etwa andere tragende Pfeiler unseres Verfassungsgebäudes berührt werden, dann kann man nur zu unrichtigen Urteilen kommen.

    (Abg. Dr. Mocker: Sehr richtig!)

    Nicht nur im deutschen Verfassungsrecht, sondern vielleicht sogar über Deutschlands Grenzen hinaus ist die Aufgabe der politischen Parteien im praktischen Verfassungsleben immer außerordentlich stiefmütterlich behandelt worden. Kein Geringerer als Herr Professor Carlo Schmid hat darauf im Parlamentarischen Rat hingewiesen, wie ich mich beim Studium der Protokolle vergewissert habe. Wir haben in unserer Verfassung den Art. 21, der erstmals im deutschen Recht wenigstens den Begriff „politische Parteien" in das verfassungsrechtliche Grundgesetz hineingebracht hat. Der Artikel ist dürftig genug, aber ich glaube, auch bei dieser sehr zurückhaltenden Formulierung bleibt man doch wohl im Rahmen einer richtigen Beurteilung unseres Verfassungssystems, wenn man anerkennt, daß die politischen Parteien nicht nur als Träger der politischen Willensbildung draußen im Lande, sondern auch hier durch ihre Fraktionen eine ganz
    wesentliche Aufgabe zu erfüllen haben, die nicht einfach so als Nebenbestimmung im Grundgesetz betrachtet werden kann.
    Es geht letzten Endes um die Frage, wie das Verhältnis zwischen Regierung und Parlament gestaltet werden soll. Wir übersehen nicht, daß die neue Verfassung im Gegensatz zur Weimarer Verfassung eine stärkere Unabhängigkeit der Regierung vom Parlament bewußt gewollt hat, und dieser Gedanke ist insonderheit in Art. 65, in dem die Stellung, die Rechte und die Befugnisse des Bundeskanzlers niedergelegt sind, zum Ausdruck gekommen. Aber, verehrter Herr Bundeskanzler, die Interpretation, die Sie den Befugnissen des Bundeskanzlers nach diesem Artikel geben, scheint doch für diesen, ich möchte sagen, absonderlichen Fall, den der Bundesverfassungsgeber wahrscheinlich gar nicht sich überhaupt vorzustellen in der Lage war, nicht zuzutreffen.

    (Beifall beim GB/BHE und bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    Ich glaube, nicht zuviel zu sagen, wenn ich behaupte, daß es, als im Jahre 1948/49 der Parlamentarische Rat an die Arbeit ging, kaum vorstellbar gewesen ist, daß es möglich sein würde, daß zwei von einer Fraktion durch ihr Vertrauen dem Herrn Bundeskanzler zur Hineinnahme ins Kabinett vorgeschlagene Mitglieder in der Lage sein würden, aus der Fraktion und Partei auszutreten, und daß sie dennoch nicht selbst den Wunsch hätten, um der Sauberkeit unseres politischen Lebens willen nun den Herrn Bundeskanzler ernstlich zu bitten, sie von ihrer Verantwortung zu befreien.

    (Lebhafter Beifall beim GB/BHE und bei der SPD.)

    Hier ist doch ein Spiel getrieben worden, das über den Einzelfall hinaus wirklich ernste Beachtung in unserem politischen Leben verdient.
    Ich möchte, um jeder Legendenbildung vorzubeugen, folgendes noch einmal deutlich aussprechen. Als mein Freund Engell hier sprach, kamen unter Lächeln einige Zwischenrufe aus den Reihen der CDU; deshalb ganz klar folgende Feststellung. Im Gesamtdeutschen Block/BHE ist nach dem Schritt der beiden Minister Oberländer und Kraft nicht in einem Augenblick eine ernste Erwägung darüber angestellt worden, an Stelle der beiden Herren dem Herrn Bundeskanzler andere Persönlichkeiten vorzustellen.

    (Zustimmung beim GB/BHE.)

    Davon kann gar keine Rede sein. Wir sahen dieses Zerwürfnis für so stark an, daß wir glaubten, daß damit wahrscheinlich die Grundlagen einer Zusammenarbeit in der Regierungskoalition für uns nicht mehr vorhanden waren.

    (Abg. Dr. Krone: Aber erst nach einigen Monaten!)

    — Es sind keine Ressentiments! Ich möchte das vor der Öffentlichkeit gegenüber allen anderen Behauptungen feststellen. Deswegen glauben wir auch, daß wir nicht nur das Interesse einer kleinen Fraktion hier zum Ausdruck bringen, sondern daß es um mehr geht.
    Sie haben dann, sehr verehrter Herr Bundeskanzler, ein Wort ausgesprochen, bei dem man wieder einmal merkt, daß Verfassungsparagraphen und Verfassungswirklichkeit sehr schnell auseinanderzuklaffen pflegen. Sie haben bemerkt, ein


    (Dr. Gille)

    Bundeskanzler würde verfassungswidrig handeln, wenn er bei der Regierungsabsprache über Personalien spräche. Ja, verehrter Herr Bundeskanzler, ich habe nur den Vorzug gehabt, die Regierungsbildung des Jahres 1953 am Rande zu erleben. Aber ich kenne keine Regierungsbildung in unserem parlamentarischen Bereich, bei der es nicht selbstverständlich ist, daß bei der Absprache über das Regierungsprogramm auch über Persönlichkeiten gesprochen wird. So und nicht anders ist es auch hier gewesen. Selbstverständlich hat sicherlich keine der beteiligten Fraktionen etwa die Meinung gehabt, sie könne Ihnen, Herr Bundeskanzler, der Sie ja schon gewählt waren — allerdings zum Zeitpunkt der Absprachen oder Abreden noch nicht —, irgendeine Persönlichkeit aufzwingen. Davon ist selbstverständlich keine Rede. Aber daß es der Verfassungswirklichkeit entspricht und daß es praktisch eigentlich auch kaum anders möglich ist, als daß man bei dem Versuch, eine gemeinsame Regierungsgrundlage zu finden, auch über Personen redet, ist doch eine Selbstverständlichkeit.

    (Abg. Schröter [Wilmersdorf] : Darum sind es auch 24 Minister geworden!)

    Herr Bundeskanzler, ich habe es besonders als Mitglied der antragstellenden Fraktion als etwas peinlich empfunden, daß Sie glaubten, uns auf den Eid der Minister hinweisen und uns in feierlicher Form den Wortlaut in Erinnerung rufen zu müssen. Ich weiß nicht, wie ich darauf reagieren soll. Man könnte es ja so auslegen, Herr Bundeskanzler, als ob Sie meiner Fraktion irgendwie unterstellen wollten, wir wollten mit dem Anliegen, das wir heute vertreten, in die Eidespflicht und Eidesverantwortung eines Bundesministers irgendwie eingreifen. Davon kann selbstverständlich gar keine Rede sein.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Ja, sehr verehrter Herr Dr. Krone, Sie weisen ab. Ich wollte auch nur mit allem Respekt und in aller Ehrerbietung den Herrn Bundeskanzler darauf aufmerksam machen, daß dieser Teil seiner Antwort von uns als etwas unangenehm empfunden worden ist.
    Dann haben Sie, Herr Bundeskanzler, zum Ausdruck gebracht, daß die beiden Minister ihre Aufgaben ausgezeichnet erfüllt hätten und Sie aus diesem Grund keinen Anlaß gesehen hätten, aus der politischen Situation heraus eine andere Entscheidung zu treffen. Ich erlaube mir nur, darauf hinzuweisen, daß das hinsichtlich des Aufgabenbereichs des Herrn Ministers Kraft schon deshalb gar nicht zutreffen kann,

    (Zuruf links: Ist im Fluß! — Heiterkeit bei SPD)

    weil mit seinem Ausscheiden aus der Fraktion seine wesentliche Aufgabe in Fortfall gekommen ist, die wesentliche Aufgabe, die Sie selber in Ihrer Regierungserklärung für die Einrichtung der Sonderministerien hier vor dem Parlament und der deutschen Öffentlichkeit mit den Worten umrissen haben, es komme Ihnen darauf an, angesichts der Fülle von gesetzgeberischen Aufgaben und der Entscheidung schwerer politischer Fragen, die vor uns stünden, eine sehr enge und dauernde Verbindung zwischen Kabinett und Fraktion zu haben und zu diesem Zweck aus dem Steuersäckel jeder Fraktion eine besondere Person, genannt Sonderminister, zur Verfügung zu stellen. Daran kann man doch nicht vorübergehen!

    (Zurufe von der SPD.)

    Es ist doch eigentlich zumindest zu erwarten, daß nun — nicht uns, sondern dem Parlament, vielleicht auch als der steuerbewilligenden Instanz — die Frage beantwortet wird: was soll denn nun dieser unglückliche Sonderminister machen, nachdem ihm seine Hauptfunktion durch die veränderten Umstände nicht mehr möglich ist?

    (Lebhafte Zurufe von der SPD: Wasser! — Lachen links.)

    Es kann doch nicht im Ernst angenommen werden,

    (wiederholte Zurufe von der SPD)

    daß die Arbeit an der Koordinierung der wasserrechtlichen Gesetzgebung nicht ein gut ausgebildeter Oberregierungsrat mindestens mit der gleichen Akkuratesse machen kann.

    (Stürmischer Beifall beim GB/BHE, der SPD und vereinzelt rechts.)

    Dazu brauchen wir doch keinen politischen Auftrag. keine politische Persönlichkeit, sehr verehrter Herr Bundeskanzler. Das sind doch Fragen, auf die wir aus der ganzen Situation heraus eine Antwort glaubten erwarten zu können.
    Sicherlich, der Aufgabenbereich des Herrn Bundesministers Oberländer hat sich durch sein Ausscheiden aus meiner Fraktion und Partei in keiner Weise geändert. Aber man sollte nicht überhören, was mein Parteifreund Engell mit Recht hier kritisch andeutete: daß durch Ihr langes Verzögern der Entscheidung ein so wichtiges Ministerium, das für seine politische Arbeit auch draußen im Lande im besonderen — das liegt in der Art der Aufgabe — einer Vertrauensgrundlage und einer Autorität bedarf, sechs Monate in der Schwebe war. Das kann man doch nicht tun! Auch das ist eine Kritik. auf die wir eigentlich eine Antwort erwarten dürften.
    Ich möchte also meinen — um noch einmal auf das Verfassungsrechtliche zurückzukommen —. daß eine so weite Auslegung der Befugnisse des Herrn Bundeskanzlers nach Art. 64 des Grundgesetzes, wie er sie selbst sich zumißt, ein anderes tragendes Element unseres verfassungsrechtlichen Systems irgendwie beeinträchtigt, nämlich die Mitwirkung der politischen Parteien und ihrer Fraktionen nicht nur bis zum Zeitpunkt der Regierungsbildung, sondern auch als parlamentarische Mitspieler und Zusammenspieler

    (Abg. Wehner: Plattenspieler! — Heiterkeit links)

    gegenüber der Regierung. Es kann doch nicht im Ernst die Auffassung des Herrn Bundeskanzlers sein, daß die Mitwirkung der Fraktionen — denn so haben Sie es formuliert, Herr Bundeskanzler — in dem Augenblick verfassungsrechtlich beendet ist, in dem nach vorhergehenden Absprachen mit dem zu wählenden Bundeskanzler die erforderliche Mehrheit erreicht wurde. Dann — das ist die Konsequenz Ihrer verfassungsrechtlichen Grundauffassung — können die Fraktionen als Regierungsfraktionen, die ja die Regierung ins Leben gesetzt haben und schon deshalb die Verantwortung tragen. getrost die Hände in den Schoß legen und alles Weitere der Verantwortung des Herrn Bundeskanzlers überlassen.

    (Zurufe von der SPD.)

    Ich glaube. Herr Bundeskanzler, es ist auch verfassungsrechtlich nicht richtig.
    Aber es ist ja auch gar nicht in erster Linie eine verfassungsrechtliche Frage, sondern es ist eine


    (Dr. Gille)

    verfassungspolitische Frage, vielleicht eine politische Frage ganz allgemein, Man sollte sich doch ganz nüchtern und ohne jede Leidenschaft die Frage vorlegen: Cui bono? Zu wessen Nutzen wird dieses ganze Schauspiel eigentlich vollführt?

    (Beifall beim GB/BHE und bei der SPD.)

    Herr Bundeskanzler, ich habe mir vergeblich den Kopf darüber zerbrochen; ich bin nicht dahintergekommen. Wenn man nicht mit sehr üblen Unterstellungen arbeiten und diese als Motive für Ihre Einstellung in dieser Frage annehmen will, dann findet man eigentlich keinen sinnvollen Grund. Bezüglich des Sonderministers ist jede Funktionsfähigkeit auch dieses Kabinettsmitglieds für die gesamte übriggebliebene Fraktionsgemeinschaft doch völlig sinnlos geworden. Daß andere Kabinettsmitglieder, die einfach nur als besonders hervorragende politische Persönlichkeiten, als Ihre engeren Ratgeber im Kabinett sitzen sollen, diese Konstruktion kennen wir nicht. Jeder hat eine Aufgabe; die Sonderminister hatten diese, und bei Kraft ist sie weggefallen.

    (Zurufe.)

    — Ach, reden Sie doch nicht vom Wasserrecht!

    (Zuruf vom GB/BHE: Davon hat er keine Ahnung!)

    Wir wollen im Interesse dieser Aufgabe die Dinge nicht ins Lächerliche ziehen. Das ist doch keine politische Aufgabe. So eine Frage wird normalerweise — das kann der Herr Vorsitzende des Haushaltsausschusses aus der Fülle seiner Kenntnisse wahrscheinlich gleich nachweisen — mit der Einrichtung einer neuen Beamtenstelle erledigt, aber nie und nimmer mit der Erteilung eines politischen Auftrages.
    Aber wem nützt man damit? Herr Bundeskanzler, es kommt doch letzten Endes auch darauf an, daß der parlamentarische Stil, der Stil zwischen Regierung und Parlament, in den Auseinandersetzungen, die notwendig sind und die ja auch der Sinn des parlamentarischen Lebens sind, sauber und für jeden überzeugend bleibt. Es kann doch niemand annehmen, daß man über das, was sich durch den freiwilligen Entschluß der beiden Herren Oberländer und Kraft damals abgespielt hat, einfach als über ein Faktum, das im politischen Leben nun mal vorkommen kann, zur Tagesordnung übergeht und sagt, daraus brauche man keine Konsequenzen zu ziehen. Wir sind alle daran interessiert, einen parlamentarisch sauberen und für die Bevölkerung verständlichen und überzeugenden Stil beizubehalten und zum Ausdruck zu bringen.

    (Zuruf von der Mitte.)

    — Ja, ich meine, daß man hier auch die Worte „sauber" oder „unsauber" gebrauchen darf. Ich möchte meinen, Herr Bundeskanzler, daß die Entscheidung, die Sie nun einmal gefällt haben, für uns als Fraktion damit insoweit abgetan ist, als es sich um diese beiden Herren handelt. Sie sollte aber noch nicht abgetan sein für das gesamte Haus, soweit es sich um die Frage handelt: Ist Ihre rechtliche Auslegung des Art. 64 des Grundgesetzes an Hand dieses Vorfalls nicht zu weitgehend? Berühren Sie damit nicht die echte, für den Parlamentsbetrieb notwendige Partnerschaft zwischen Fraktionen und der Regierung, und ist es insbesondere politisch zu verantworten, in dieser Weise mit einer Fraktion umzuspringen und eine solche Entscheidung zu fällen, und das nach einem Zeitraum von sechs Monaten?
    Herr Bundeskanzler, ich möchte mir die Offenheit gestatten, Ihnen zu sagen: Meine Fraktion hat es außerordentlich bedauert, daß Sie es als Bundeskanzler für möglich gehalten haben, diese Frage sechs Monate in der Schwebe zu lassen. Ich bedaure dies schon um des Klimas willen und weil doch Gesprächsmöglichkeiten vorhanden bleiben müssen. So kann man doch nicht mit Fraktionen und Parteien umspringen, selbst wenn sie hier im Bundestag in einer kleinen Gruppe vertreten sind. So sollte man mit ihnen um des Stiles der gemeinsamen Arbeit willen nicht umspringen.
    Wir würden sehr herzlich bitten — die CDU hat offenbar keine Neigung dazu —, daß doch die anderen Parteien die Angelegenheit nicht dadurch bagatellisieren, daß sie es nicht für nötig halten, zu dem wirklichen Problem, um das es sich handelt, auch ihre Auffassung hier dem Parlament und damit der Öffentlichkeit mitzuteilen.

    (Beifall beim GB/BHE.)