Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich danke der Frau Berichterstatterin.
Wir treten in die zweite Beratung des Gesetzes ein. Ich rufe auf in der Einzelberatung die Art. 1, — 2, — 3 und 4 in der Ausschußfassung sowie Einleitung und Überschrift. — Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung und komme zur Abstimmung. Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich eröffne die
dritte Beratung
des Gesetzentwurfs und eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die allgemeine Aussprache.
Da Änderungsanträge zur dritten Beratung nicht vorliegen, komme ich zur Schlußabstimmung. Wer dem aufgerufenen Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, möge sich bitte vom Platz erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich rufe Punkt 5 auf:
Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes .
Es soll auf Einbringung und Debatte in der ersten Beratung verzichtet werden. — Ich unterstelle das Einverständnis des Hauses. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 1931 an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen — federführend — und zur Mitberatung an den Haushaltsausschuß zu überweisen. — Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 6 auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Eckhardt, Lenz , Dr. Löhr und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über
das Branntweinmonopol (Drucksache 1963)
Auch hier wird auf Begründung und Debatte in der ersten Beratung verzichtet. Ich schlage dem Hause vor: Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen — federführend — und an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung. — Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Punkt 7:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Verkauf des ehemals reichseigenen Gesandtenwohnhauses in Athen, Akademiestraße 17 (jetzt Franklin-Roosevelt-
Straße 23) .
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Vogel als Berichterstatter. — Ich sehe, der Berichterstatter ist nicht anwesend. Verzichtet das Haus auf mündliche Berichterstattung?
Das ist der Fall.
Dann komme ich zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 1923 zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
Punkt 8:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Ruf, Dr. Berg, Eickhoff und Genossen eingebrachten Entwurfs, eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes .
Auch hier wird auf Begründung und Debatte in der ersten Lesung verzichtet. Ich schlage dem Hause Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen vor. Erhebt sich Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen.
Punkt 9 der heutigen Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 1995).
Ich erteile das Wort dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Bock.
— Schriftlicher Bericht liegt vor*). Verzichtet das
Haus auf mündlichen Bericht? — Das ist der Fall.
Dann treten wir in die zweite Lesung des Gesetzentwurfs ein. Ich rufe auf die §§ 1, — 2, — 3, — 4, — 5, — 6, — 7, — 8, — 9, — 10, — 11 und 12 — alles in der Fassung gemäß den Beschlüssen des 30. Ausschusses —, — Einleitung und Überschrift. — Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall; dann schließe ich die Aussprache.
*) Siehe Anlage 2.
Wer den aufgerufenen Paragraphen, der Einleitung und der Überschrift des Gesetzes zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Damit ist die zweite Lesung beendet.
Wir treten in die
dritte Beratung
des Gesetzes ein. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall; dann schließe ich die allgemeine Aussprache.
Ich komme zur Schlußabstimmung, da Änderungsanträge nicht vorliegen. Wer dem Gesetz im
ganzen zuzustimmen wünscht, erhebe sich bitte
vom Platz. - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Es ist noch abzustimmen über Ziffer 2 des Ausschußantrags, die zu diesem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen durch die Beschlußfassung für erledigt zu erklären. Wer diesem weiteren Ausschußantrag zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. - Angenommen.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste, die 123. Sitzung des Deutschen Bundestags auf Freitag, den 13. Januar 1956, 9 Uhr, und schließe die heutige Sitzung.