Rede:
ID0212200400

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2122

  • date_rangeDatum: 12. Januar 1956

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      2. Deutscher Bundestag — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Januar 1956 6485 122. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Januar 1956. Begrüßung der Abgeordneten bei Beginn der Parlamentsarbeit 1956: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6486 B Glückwünsche zum 80. Geburtstag des Bundeskanzlers Dr. Adenauer: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6486 C Bundeskanzler Dr. Adenauer . . . 6488 C Überweisung der Übersicht über die über-und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im zweiten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1955 (Drucksache 2003) an den Haushaltsausschuß 6488 D Umbenennung des Ausschusses für Fragen der europäischen Sicherheit in Ausschuß für Verteidigung 6488 D Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . 6488 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 169, 202, 209, 210, 211, 212, 213, 215, 216, 217, 219, 220 (Drucksachen 1318, 2013; 1823, 1996; 1901, 1997; 1902, 1962; 1906, 1981; 1916, 1980; 1908, 1989; 1933, 2005; 1934, 2007; 1936, 2010; 1976, 2001; 1982, 2009) 6489 B Vorlage der Geschäftsberichte der Monopolverwaltung für Branntwein und der Bilanzen nebst Gewinn- und Verlustrechnungen der Verwertungsstelle für die Geschäftsjahre 1949 bis 1953/54 (Drucksache 1998) 6489 C Zurückziehung des Gesetzentwurfs der Fraktion des GB/BHE über Weihnachtsbeihilfen für Bedürftige (Drucksache 1747) 6489 C Ergänzung der Tagesordnung 6489 C Große Anfrage der Fraktion der FDP betr Außenhandel (Drucksache 1684) . . . 6489 D Margulies (FDP), Anfragender . . 6489 D, 6490 A, 6495 A Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 6491 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 6493 C Kalbitzer (SPD) 6494 C Dr. Serres (CDU/CSU) 6495 B Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Drucksache 1672); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 1939) 6495 D Margulies (FDP), Berichterstatter 6495 D Kalbitzer (SPD) . . 6496 D, 6498 D, 6499 B Dr. Serres (CDU/CSU) 6497 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6498 C Ablehnung 6499 D Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Zuckersteuergesetzes (Drucksache 578); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksachen 1947, zu 1947) 6500 A Zur Geschäftsordnung: Dr. Conring (CDU/CSU) 6500 A Frau Strobel (SPD) 6500 B Absetzung von der Tagesordnung . . 6501 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 1955) 6501 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6501 B Erste Beratung des von den Abg. Karpf u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuer gesetzes (Drucksache 1984) 6501 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Haushaltsausschuß 6501 C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zündwarensteuergesetzes (Drucksache 1699); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1948) 6501 C Frau Beyer (Frankfurt) (SPD), Berichterstatterin 6501 C Beschlußfassung 6502 A Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 1931) . . . . 6502 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Haushaltsausschuß 6502 B Erste Beratung des von den Abg. Dr. Eckhardt, Lenz (Brühl), Dr. Löhr u. Gen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Essigsäuresteuer) (Drucksache 1963) 6502 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Haushaltsausschuß 6502 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf des ehemals reichseigenen Gesandtenwohnhauses in Athen (Drucksachen 1923, 1792) 6502 C Beschlußfassung 6502 C Erste Beratung des von den Abg. Ruf, Dr. Berg, Eickhoff u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksache 1929) 6502 C Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen . 6502 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt (Drucksache 1553); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 1995) 6502 D Bock (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6503 D Beschlußfassung 6502 D Nächste Sitzung 6503 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6503 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über ,die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (Drucksache 1995) . . 6503 D Die Sitzung wird um 14 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
    2. folderAnlagen
      Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf 31. 3. 1956 Mensing 1. 3. 1956 Dr. Starke 28. 2. 1956 Kiesinger 31. 1. 1956 Dr. Hammer 23. 1. 1956 Merten 18. 1. 1956 Gemein 15. 1. 1956 Klingelhöfer 15. 1. 1956 Schlick 14. 1. 1956 Bender 13. 1. 1956 Brandt (Berlin) 13. 1. 1956 Geiger (München) 13. 1. 1956 Dr. Gille 13. 1. 1956 Dr. Gülich 13. 1. 1956 Heye 13. 1. 1956 Leibfried 13. 1. 1956 Dr. Lenz (Godesberg) 13. 1. 1956 Lenz (Brühl) 13. 1. 1956 Mauk 13. 1. 1956 Naegel 13. 1. 1956 Neumann 13. 1. 1956 Pelster 13. 1. 1956 Dr. Pohle (Düsseldorf) 13. 1. 1956 Raestrup 13. 1. 1956 Frau Rudoll 13. 1. 1956 Seiboth 13. 1. 1956 Dr. Schöne 13. 1. 1956 Wagner (Ludwigshafen) 13. 1. 1956 Frau Wolff (Berlin) 13. 1. 1956 Birkelbach 12. 1. 1956 Gefeller 12. 1. 1956 Grantze 12. 1. 1956 Dr. Greve 12. 1. 1956 Illerhaus 12. 1. 1956 Kühlthau 12. 1. 1956 Lahr 12. 1. 1956 Dr. Luchtenberg 12. 1. 1956 Menke 12. 1. 1956 Metzger 12. 1. 1956 Dr. Moerchel 12. 1. 1956 Frau Nadig 12. 1. 1955 Richter 12. 1. 1956 Dr. Schmid (Frankfurt) 12. 1. 1956 Seuffert 12. 1. 1956 Stümer 12. 1. 1956 Dr. Welskop 12. 1. 1956 Frau Dr. Welter (Aachen) 12. 1. 1956 b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Böhm (Düsseldorf) 3. 3. 1956 Lulay 15. 2. 1956 Peters 1. 2. 1956 Meitmann 31. 1. 1956 Kunze (Bethel) 30. 1. 1956 Gleisner (Unna) 21. 1. 1956 Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 21. 1. 1956 Wiedeck 21. 1. 1956 Anlage 2 Drucksache 1995 (Vgl. S. 6502 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) (D) über den Entwurf eines Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (Drucksache 1553). Berichterstatter: Abgeordneter Bock I. Allgemeines In der 98. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 14. Juli 1955 wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt - Drucksache 1553 - federführend an den Ausschuß für Verkehrswesen und mitberatend an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung vom 11. November 1955 abschließend beraten und wie folgt dazu Stellung genommen: „Zu §3 Abs. 4 Der Ausschuß ist in Übereinstimmung mit der Bundesregierung der Auffassung, daß dieser Absatz aus den vom Bundesrat genannten Gründen gestrichen werden sollte. Zu § 6 Abs. 2 Satz 2 Diese Vorschrift verfolgt den Zweck festzustellen, daß die Abgrenzung der Aufsichtsbefugnisse des Bundesministers für Verkehr und des Bundesministers für Arbeit im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen solle. Der Wortlaut dieser Bestimmung geht jedoch über diesen Zweck hinaus; sie kann so ausgelegt werden, als ob die beiden ge- (Bock) nannten Bundesminister im gegenseitigen Einverständnis befugt wären, ihre Aufsichtsrechte nach Belieben festzulegen und damit von den für das Aufsichtsrecht allgemein geltenden Grundsätzen im Sinn einer Ausweitung abzuweichen. Der Ausschuß hat daher gegen diese Formulierung Bedenken. Im übrigen werden gegen die Vorlage keine Bedenken geltend gemacht." Der Ausschuß für Verkehrswesen hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung vom 14. Dezember 1955 eingehend beraten und die aus der beigefügten Synopse ersichtlichen Änderungen beschlossen. II. Im einzelnen Der Gesetzentwurf dient der Ausführung des Art. 89 Abs. 2 Satz 2 GG, der es dem Bundesgesetzgeber überläßt zu bestimmen, welche staatlichen Aufgaben der Binnenschiffahrt und der Seeschifffahrt auf den Bund zu übertragen sind. Für die Seeschiffahrt ist ein dahingehendes Gesetz bereits am 22. November 1950 ergangen. Das entsprechende Gesetz für die Binnenschiffahrt ist erst in diesem Jahr eingebracht worden, weil zunächst der Wortlaut des Art. 89 Abs. 2 Satz 2 dahin ausgelegt worden war, daß sich die Bundeskompetenz für die Binnenschiffahrt aus Art. 89 unmittelbar ableite. § 1 Abs. 1 zählt die Verwaltungsaufgaben auf, die dem Bund nach diesem Gesetz obliegen. Diese Aufgaben werden — von den Ländern unangefochten — durch die Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes seit ihrer Errichtung auf Grund des Art. 87 GG bereits wahrgenommen. Dem Bund erwachsen somit auf Grund des Gesetzentwurfs keine neuen Aufgaben. Es handelt sich vielmehr um die rechtliche Klarstellung der Bundeskompetenz. Bei den in § 1 Abs. 1 genannten Bundesaufgaben handelt es sich einmal um die Förderung der Binnenflotte und des Binnenschiffsverkehrs im allgemeinen deutschen Interesse, ohne daß hiermit eine finanzielle Verpflichtung des Bundes begründet wird. Weiterhin wird dem Bund die Schiffahrtspolizei auf den Bundeswasserstraßen mit einer Einschränkung auf dem Gebiet der Exekutive übertragen. Schließlich wird die Schiffseichung auf den Bundeswasserstraßen zur Bundesaufgabe erklärt und klargestellt, daß auch die Ausstellung von Schifferpatenten und Schiffsattesten den Bundesbehörden obliegt. Über die Wahrnehmung der Aufgaben auf dem Gebiet der schiffahrtspolizeilichen Exekutive ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 eine besondere Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zu schließen. Auf diese Weise umgeht der Entwurf die verfassungsrechtliche Streitfrage, ob der Übergang der Verwaltungsaufgaben auch den polizeilichen Vollzug mit umfaßt. Die Vereinbarung ist inzwischen mit der Mehrzahl der Länder bereits abgeschlossen worden; bei den restlichen Ländern ist ihre Annahme vorbereitet. § 2 überträgt dem Bund die Festsetzung der Lade- und Löschzeiten sowie der Liegegelder auf Grund des Binnenschiffahrtsgesetzes in der Fassung vom 20. Mai 1898, soweit sie mit Beförderungsleistungen auf Bundeswasserstraßen zusammenhängen. Hier kann der Bund nur im Benehmen mit den Ländern tätig werden, deren wirtschaftliche Interessen am Binnenschiffsverkehr auf diese Weise berücksichtigt werden. § 2 bezieht sich nicht auf die Liegegelder im innerdeutschen Verkehr, die auf Grund des Binnenschiffsverkehrsgesetzes vom 1. Oktober 1953 in dem dort vorgesehenen Verfahren festgesetzt werden. Seine Bedeutung liegt somit in der Möglichkeit, die Liegegelder im grenzüberschreitenden Verkehr und die Lade- und Löschfristen einheitlich festzusetzen, soweit sie mit dem Verkehr auf Bundeswasserstraßen zusammenhängen. Mit dem Übergang der Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt auf den Bund stehen die im Entwurf enthaltenen Ermächtigungen in engem Zusammenhang. Die wichtigste Ermächtigung ist in § 3 enthalten; sie betrifft den Erlaß schiffahrtspolizeilicher Verordnungen, deren Inhalt, Zweck und Ausmaß durch die Vorschrift im einzelnen hinreichend begrenzt wird. Der Bundesrat hat Streichung des § 3 Abs. 4 der Regierungsvorlage empfohlen, welcher Eingriffe in die Grundrechte nach Art. 2 und 13 GG zuließ. Nachdem die Bundesregierung auf diese Vorschrift verzichtet hat, hat der Ausschuß für Verkehrswesen ebenfalls beschlossen, den Absatz zu streichen. § 4 begründet das Recht und die Pflicht der Behörden der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes zum Erlaß schiffahrtspolizeilicher Verfügungen, wogegen sie Verordnungen nur auf Grund besonderer Ermächtigung erlassen können. Die Tatsache, daß ein Teil der Bundeswasserstraße Elbe in den Hamburger Hafen einbezogen ist, erfordert die besondere Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Bund und dem Land Hamburg, wie sie § 5 vornimmt. § 6 sieht den Auftrag an die Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaft vor, die Binnenschiffe nicht nur wie bisher im Interesse der Mitglieder und Versicherten der Berufsgenossenschaft zu überwachen, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Schiffssicherheit. Die Tätigkeit der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes und der Wasserschutzpolizei der Länder soll hierdurch wirksam ergänzt werden. Die Aufsichtsbefugnisse des Bundesministers für Verkehr und des Bundesministers für Arbeit über die Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaft für den Fall der Auftragserteilung sind in § 6 Abs. 2 geregelt. Auf Anregung des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat der Ausschuß für Verkehrswesen Satz 2 dieser Vorschrift gegenüber der Regierungsvorlage wie folgt geändert: „Die Aufsichtsbefugnisse sind zwischen den Bundesministern für Verkehr und für Arbeit im gegenseitigen Einvernehmen abzugrenzen." Hiermit soll besser zum Ausdruck gebracht werden, daß es sich lediglich um die Abgrenzung der Aufsichtsbefugnisse zwischen den beiden Bundesministerien handelt. Da die Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaft bei der Überwachung der allgemeinen Schiffssicherheit im öffentlichen Interesse des Bundes tätig wird, war es angezeigt, ihr in Satz 3 einen Anspruch auf Erstattung der Selbstkosten dieser Überwachung gegen den Bund einzuräumen. § 7 sieht für schiffahrtspolizeiliche Zuwiderhandlungen auf dem Rhein abwärts von Basel die Anwendung des Strafrahmens des Art. 32 der Mannheimer Akte vor. Diese Vorschrift geht der allgemeinen Strafdrohung in § 366 Nr. 10 StGB vor. (Bock) 1 Für die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt hat sich der nach § 34 des Binnenschiffsverkehrsgesetzes gebildete Länderausschuß für Binnenschifffahrtsfragen so bewährt, daß seine Befugnisse durch § 8 auf die Durchführung des vorliegenden Gesetzes erstreckt werden. Hierdurch soll insbesondere erreicht werden, daß der Bundesminister für Verkehr Förderungsmaßnahmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 zuvor mit den Ländern abstimmt. In den §§ 9 und 10 des Entwurfs werden zahlreiche Gesetze und Verordnungen aufgehoben oder für die Bundeswasserstraßen außer Kraft gesetzt, da der vorliegende Entwurf diese Vorschriften entbehrlich macht. Er dient damit zugleich der Bereinigung des Binnenschiffahrtsrechts. § 11 enthält die übliche Berlinklausel. Auf Antrag des Landes Berlin (Schreiben des Senators für Bundesangelegenheiten vom 10. Dezember 1955) hat der Ausschuß für Verkehrswesen den zweiten Absatz wie folgt gefaßt: „Rechtsverordnungen auf Grund dieses Gesetzes gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." Bonn, den 14. Dezember 1955 Bock Berichterstatter
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      Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

      Einen Augenblick, Herr Abgeordneter. Meine Damen und Herren, ich muß dringend bitten, daß Sie dem Redner


      (Präsident D. Dr. Gerstenmaier)

      etwas mehr Aufmerksamkeit zuwenden. Die Geräusche, die hierherdringen, sind viel zu laut. — Fahren Sie bitte fort!
      Margulies (FDP), Anfragender: Der Konflikt, meine Damen und Herren, der an sich als bekannt vorausgesetzt werden darf, erreichte einen Höhepunkt, als der soeben ernannte Herr Außenminister zur allgemeinen Überraschung in einem Rundfunkinterview ein Primat der Außenpolitik über den Außenhandel forderte, zur allgemeinen Überraschung deshalb, weil ihm niemand ein besonderes Interesse an Außenhandelsfragen unterstellt hatte. Ich habe vor etwa dreiviertel Jahren noch geglaubt, ihn darauf aufmerksam machen zu müssen, daß in seinem Hause eine handelspolitische Abteilung existiert.
      Dann hat ein Sprecher des Außenministeriums in einer großen Rede vor der Karl-Schurz-Gesellschaft in Bremen, aber auch in Veröffentlichungen — z. B. in der Schrift „Deutschland im Wiederaufbau 1954" — Auffassungen vertreten, denen der Herr Minister nicht widersprochen hat, Auffassungen, die sich mit den unseren in Fragen des Außenhandels nicht decken und die auch in der Öffentlichkeit lebhaft kritisiert wurden; die Presse hat sich dieses Streites selbstverständlich liebevoll bemächtigt.
      Ich möchte nicht bestreiten, daß zwischen Außenpolitik und Außenhandel enge Verflechtungen bestehen. Aber sie sind doch keineswegs stärker als etwa die Beziehungen zwischen Binnenwirtschaft und Außenhandel oder zwischen unserer Agrarpolitik und dem Außenhandel. Es kann sich also eigentlich gar nicht darum handeln, daß ein einzelnes Ministerium die ganze Verantwortung für den Außenhandel für sich in Anspruch nimmt, sondern es geht darum, zu einer guten Zusammenarbeit und fruchtbaren Behandlung der Außenhandelsfragen zu kommen. Wir haben mit einer ganzen Reihe von Staaten, mit denen uns eine sehr alte, traditionelle, gute Freundschaft verbindet, sehr mäßige Handelsbeziehungen und häufig sehr große Schwierigkeiten, wenn es auf die Begleichung unserer Forderungen ankommt. Wir haben mit anderen Staaten, zu denen das Verhältnis kühl ist, sehr, sehr gute handelspolitische Beziehungen, ja, zum Teil sind es unsere besten Kunden.
      Die Öffentlichkeit ist auf diesen Konflikt aufmerksam geworden; sie befürchtet, es könnte versucht werden, mit handelspolitischen Pressionen oder aber mit überreichen Zugeständnissen eine politische Atmosphäre zu verbessern, obwohl sich in der Vergangenheit herausgestellt hat, daß das in der Regel gar nicht zu erreichen ist. Für den Außenhandel als solchen, für die Außenhandel treibende Wirtschaft würde aber eine solche Behandlung der Außenhandelsfragen zu sehr schwerwiegenden Rückschlägen führen, weil der Außenhandel alles andere, nur nicht abrupte Änderungen oder Umkehrungen der Situation verträgt.
      Es kann auch nicht Sache eines einzelnen Ministeriums sein, Grundsatzfragen zu entscheiden, etwa ob man mit fliegenden Fahnen in dieses Europa der Sechs hineingeht, ob man die Handelspolitik mehr auf das ganze Europa oder mehr auf den Welthandel abstellt. Das sind Fragen, in denen eine Zusammenarbeit erforderlich ist, eine Zusammenarbeit, die über die hinausgeht, die zur Zeit im Handelspolitischen Ausschuß festzustellen ist.

      (4 Ansatzpunkt für eine mögliche Verbesserung der Entscheidungsfähigkeit liegt: man könnte den Handelspolitischen Ausschuß zu einem Unterausschuß des Kabinettsausschusses für Wirtschaft machen, um die Außenhandelsfragen auf diese Weise an die entscheidenden Minister heranzubringen und den Weg erheblich zu verkürzen. Darüber meine Damen und Herren, möchte ich keinen Zweifel lassen, daß wir die gegenwärtige Organisation mit den genannten fünf Ministerien — Bundesministerium für Wirtschaft, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für wirtschaftliche Zusammenarbeit, für Finanzen unter Federführung des Auswärtigen Amtes — nicht für schlagkräftig ansehen. Wir befürchten, daß wir mit dieser Organisation, wenn einmal ernste Gefahren für unseren Außenhandel drohen, diesen Gefahren nicht würden begegnen können. Neuerdings ist an der Bearbeitung der Rechtsfragen auch noch das Justizministerium beteiligt. Wir wissen alle, daß die Mühlen der Justiz recht langwierig arbeiten. Wir hoffen nur, daß uns durch die zögerliche Behandlung der GATT-Vorlagen vom vorigen Sommer, die bis jetzt noch nicht einmal bis zur Kabinettsreife gediehen sind, nicht neuer Ärger mit unseren skandinavischen Kunden entsteht. Wir richten daher an die Bundesregierung die Frage, was sie zu tun gedenkt, um die verständnisvolle Zusammenarbeit aller an Außenhandelsfragen beteiligten Ministerien zu sichern. Die Bedeutung des Außenhandels kann nicht unterschätzt werden. Wir werden im abgelaufenen Jahre einen Außenhandelsumsatz von etwa 50 Milliarden erzielt und damit etwa ein Drittel des Sozialproduktes im Verkehr mit dem Ausland umgeschlagen haben. Es würde zu den rosaroten Selbsttäuschungen gehören, wollte man annehmen, das gehe automatisch so weiter, darum brauche man sich nicht zu kümmern, das sei alles in bester Ordnung. Wir werden die Konsequenzen daraus ziehen müssen, daß die wirtschaftliche Struktur der Bundesrepublik eine andere als die des früheren Deutschen Reiches ist, daß wir heute davon leben, unsere Arbeit an das Ausland zu verkaufen, daß unser Lebensstandard in der Bundesrepublik unmittelbar davon abhängt, in welchem Ausmaße es uns gelingt, die Erzeugnisse unseres Fleißes, unserer Geschicklichkeit und unseres Erfindungsgeistes an das Ausland zu verkaufen. Daraus erhellt klar auch die untrennbare Verflechtung der Außenhandelsfragen mit denen der Binnenwirtschaft. Es ist weiter zu berücksichtigen, daß wir gerade aus dieser Situation heraus zum Schaufenster des Westens geworden sind und daß wir die sozialen Leistungen, die mit zu den besten in der Welt gehören und auf die wir sehr stolz sind, eben nur aus dem Ertrag dieser Arbeit erbringen können, auch der Arbeit, die wir an das Ausland verkaufen. Die Beachtung, die Außenhandelsfragen in der Bundesrepublik geschenkt wird, entspricht jedoch dieser Bedeutung nicht. Wenn man in der Vergangenheit den Wiederaufbau der Industrie durch die Ermöglichung der Abschreibung, die Finanzierung des Wiederaufbaus über den Preis, den Wiederaufbau der Wohnungen über 7 c, den Wiederaufbau der Schiffahrt über 7 d gefördert hat, wenn man der Bundesbahn für ihren Wiederaufbau aus Bundesmitteln erhebliche Zuschüsse gewährt, dann müssen wir uns doch fragen: Was ist eigentlich getan worden, um dem Außenhandel, der für uns so sehr wichtig ist, eine entsprechende Förderung zuteil werden zu lassen? Bedenken Sie bitte das Handikap unserer Außenhandel treibenden Wirtschaft gegenüber den Wettbewerbern. Die deutschen Außenhandelsfirmen haben ihre Auslandsniederlassungen verloren, sie haben ihr Auslandsvermögen verloren. Sie mußten nach einer Zwischenzeit, in der Ausländer für uns den Außenhandel „bewerkstelligten", völlig neu anfangen. Sie haben ihr Eigenkapital in der Währungsreform eingebüßt. Sie haben draußen die Rechte aus Patenten und Gebrauchsmustern verloren und müssen sich heute manchmal sehr damit herumschlagen, daß Konkurrenzerzeugnisse unter ähnlich klingenden Namen in die alten Märkte eingedrungen sind. Unsere Wirtschaft hat den Lastenausgleich zu tragen, und sie muß, wie ich eben schon sagte, die 'Sozialleistungen erbringen, auf die wir alle stolz sind. Diese Dinge spielen bei dem scharfen Wettbewerb im Ausland — jeder einzelne Exportauftrag muß gegen scharfen Wettbewerb erkämpft werden — selbstverständlich eine Rolle. Dann ist auch auf die besonderen Risiken des Außenhandels z. B. durch Staatseingriffe hinzuweisen. Wir haben unserer Wirtschaft vor wenigen Wochen durch die konjunkturpolitische Zollsenkung, die für die Wirtschaft nicht ohne Schmerzen verlaufen ist, ein Beispiel geliefert. Solche Staatseingriffe aller Art, Beschlagnahmen, Änderungen der Gesetzgebung, Erhöhung von Zöllen und was da so alles möglich ist, die Schwierigkeiten der Rechtsverfolgung im Ausland, die Verkehrshemmnisse und schließlich auch die sehr viel höheren Werbungskosten stellen besondere Risiken des Außenhandels dar, die der Binnenkaufmann nicht zu tragen hat und für die die Bundesregierung in irgendeiner Form ein Äquivalent schaffen sollte, soweit dies angesichts der internationalen Verflechtungen auf dem Wege der Gesetzgebung heute möglich ist. Wir hätten also gerne von der Bundesregierung gehört, was sie zu tun gedenkt, um den Außenhandelsfragen die ihnen im Rahmen der Gesamtwirtschaft zukommende Beachtung zu sichern. Damit komme ich zur letzten Frage, die wir gestellt haben, der Frage nach der Zusammenarbeit zwischen den Wirtschaftsabteilungen der deutschen Auslandsvertretungen und den beteiligten Ministerien. Der größte Teil unserer deutschen diplomatischen Vertretungen hat ohnedies überwiegend Wirtschaftsfragen zu bearbeiten. In einer Vielzahl von Staaten stellt also die Behandlung der Wirtschaftsfragen die Tagesarbeit unserer diplomatischen Vertretungen dar; das, was ich jetzt zu sagen habe, reicht also etwas über die Wirtschaftsabteilungen der diplomatischen Vertretungen hinaus. Wir sollten uns einmal darüber klarwerden, welche Aufgaben wir den Wirtschaftsvertretungen zumuten. Ich habe bei mehreren Auslandsreisen feststellen müssen, daß die Wirtschaftsabteilungen als Auskunftsbüros benutzt werden, daß die fremden Firmen bei ihnen anfragen, wo man in Deutschland Kochtöpfe oder Sensen oder sonst etwas kaufen kann, und daß sich die Wirtschaftsabteilungen bemühen, den Anforderungen dieser Auskunftstätigkeit gerecht zu werden, daß sie aber damit für ihre eigentliche Arbeit blockiert sind. Ich glaube, wir tun uns allen einen Gefallen, wenn wir feststellen, daß eine solche Auskunftserteilung nicht zu den Aufgaben der Auslandsvertretungen gehört, sondern daß dafür die Wirtschaft Sorge zu tragen hat, daß eine solche wirtschaftswerbende Aufgabe von ihr selbst gelöst werden muß. Auf der anderen Seite: es gibt einen uralten Streit darüber, ob der Leiter einer Wirtschaftsabteilung ein All-round-Diplomat oder ein fachlich vorgebildeter Mann sein soll, der sich in Wirtschaftsfragen auskennt. Wir glauben nach allem, was sich ereignet hat, daß bei der Bedeutung, die der Außenhandel heute für die Bundesrepublik hat, den Fachleuten doch etwas mehr Raum zugestanden werden sollte. Deshalb würden wir es begrüßen, wenn man dem Herrn Bundeswirtschaftsminister ein Mitspracherecht bei der Besetzung der Wirtschaftsabteilungen der Auslandsvertretungen einräumte, wenn sich also die Herren Minister über die Besetzung wichtiger Positionen untereinander verständigten und wenn das nicht allein vom Auswärtigen Amt aus geschähe. In anderen exportinteressierten Staaten vollzieht sich das in der Form, daß dem Personalamt des auswärtigen Dienstes ein Beamter der entsprechenden wirtschaftlich interessierten Ministerien zugeordnet wird. Auf diese Weise wird die Zusammenarbeit auch in dieser Frage sichergestellt. Es stört uns etwas, daß die Wirtschaftsabteilungen der Auslandsvertretungen nicht unmittelbar mit den beteiligten und interessierten Ministerien verkehren dürfen; auch darüber ist hier im Hause schon gesprochen worden. Der Weg ist jetzt sehr umständlich. Die Berichte gehen in den Routinebericht des Chefs der Mission ein und werden an das Außenministerium gegeben. Dort wandern sie in die handelspolitische Abteilung. Wir dürfen unterstellen, daß die handelspolitische Abteilung kein Geheimnis daraus macht, sondern die anderen Ministerien darüber unterrichtet. Aber es steht zu befürchten, daß der Markt in der Zeit „verlaufen" ist, wie der Kaufmann sagt. Es wäre also nützlicher, wenn wenigstens Kopien der Berichte den beteiligten Stellen unmittelbar zugeleitet würden, die sich dann darüber abstimmen können, welche Konsequenzen sie aus den Berichten ziehen wollen. Natürlich müßte dann dem Herrn Bundeswirtschaftsminister ein Weisungsrecht gegenüber den Wirtschaftsabteilungen der Auslandsvertretungen eingeräumt werden, damit der unmittelbare Kontakt hergestellt wird. Deshalb fragen wir drittens die Bundesregierung, was sie zu tun gedenkt, um die Zusammenarbeit zwischen den Wirtschaftsabteilungen der deutschen Auslandsvertretungen und den Wirtschaftsbehörden zu verbessern. Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung der Großen Anfrage gehört. Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Bundesminister des Auswärtigen. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich mit dem Herrn Kollegen Erhard dahin verständigt, daß er die Beantwortung der Frage 2 übernimmt, während ich mir erlauben werde, die Fragen 1 und 3 zu beantworten. Die Bundesregierung beabsichtigt also, die Große Anfrage in der Weise zu beantworten, daß ich die Antwort zu den Fragen 1 und 3 selbst übernehme. Die in Punkt 1 aufgeworfene Frage der Sicherung einer „verständnisvollen Zusammenarbeit aller an Außenhandelsfragen beteiligten Ministerien" beschäftigt die Ressorts bekanntlich schon seit Jahrzehnten. Der Außenhandel berührt den Aufgabenkreis zahlreicher Ministerien, die mit Recht eine Beteiligung an der Handelspolitik beanspruchen. Soweit die von ihnen vertretenen und begreiflicherweise nicht immer übereinstimmenden Gesichtspunkte nicht miteinander in Einklang gebracht werden können, bedarf es wie auf zahlreichen anderen Gebieten einer Koordinierung, um zu einer einheitlichen handelspolitischen. Linie zu gelangen. Schon nach dem ersten Weltkrieg hat sich eine solche Koordinierung als notwendig erwiesen. Auch damals mußten die Handelsbeziehungen zum Ausland wiederaufgebaut und insbesondere die Beziehungen zu den alliierten Mächten nach Ablauf der Vorbehaltsepoche neu geregelt werden. Im Jahre 1925 beschloß das Reichskabinett, einen besonderen Ausschuß aus den Ministerien des Auswärtigen, der Finanzen, für Wirtschaft, für Ernährung und Landwirtschaft und einem Vertreter des Reichsbankdirektoriums zu bilden, dem es oblag, alle wichtigen handelspolitischen Fragen zwischen den Ressorts zu klären und einheitliche Richtlinien aufzustellen. Das war der sogenannte Handelspolitische Ausschuß. In Anlehnung an die Aufgabenstellung dieses Ausschusses wurde im Dezember 1948 auf Initiative des damaligen Oberdirektors der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein Ausschuß gebildet, der die damals bereits existierenden Verwaltungen für Wirtschaft, der Finanzen und für Ernährung umschloß und den gleichen Zweck verfolgte, wobei er vor allem in der Zeit, in der der Außenhandel noch auf Grund der JEIA-Richtlinien abgewickelt wurde, als einzige koordinierende handelspolitische Instanz wichtige Entscheidungen zu treffen hatte. Inzwischen sind die Aufgaben dieses Ausschusses zugleich mit der zunehmenden Verselbständigung unserer Gesamtpolitik und der weltwirtschaftlich orientierten Wirtschaftspolitik weiter gewachsen. Dem Ausschuß gehören jetzt neben dem Auswärtigen Amt die Bundesministerien für Wirtschaft, der Finanzen, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für wirtschaftliche Zusammenarbeit, für Verkehr und außerdem die Bank deutscher Länder an. Er arbeitet nach dem Verfahren, das für den früher bestehenden Handelspolitischen Ausschuß des Reichskabinetts Geltung hatte. Es hat sich herausgestellt, daß auf dieser Grundlage die große Mehrzahl aller handelspolitischen Entscheidungen im gegenseitigen Einvernehmen geregelt werden konnte. Durch den Handelspolitischen Ausschuß ist die Zusammenarbeit der beteiligten Ressorts in glücklicher Weise verwirklicht worden. Überlegungen über seinen weiteren Ausbau sind im Gange. Außerhalb des Handelspolitischen Ausschusses werden alle laufenden mit dem Außenhandel zusammenhängenden Fragen in Einzelressortbesprechungen zwischen den beteiligten Ministerien erörtert. Soweit Einfuhrfragen betroffen sind, ist der interministerielle Einfuhrausschuß zuständig. Von Ausnahmefällen abgesehen, haben sich größere Schwierigkeiten bei der Abstimmung der handelspolitischen Interessen in der laufenden Arbeit nicht ergeben. Grundsätzliche Fragen gelangen aus den Ressortberatungen in der Regel vor den Handelspolitischen Ausschuß. In Fragen von besonderer Bedeutung und insbesondere dann, wenn ein Ressort seine Zustimmung zu den geplanten Maßnahmen versagen zu müssen glaubt, wird eine Kabinettsentscheidung herbeigeführt. Das ist in den Jahren seit 1949 nur in sehr wenigen Fällen erforderlich geworden. Aus dem Gesagten ergibt sich, daß für die Zusammenarbeit der Ressorts in Fragen des Außenhandels seit Bestehen der Bundesrepublik jahrelange Erfahrungen vorliegen. Gestützt auf diese Erfahrungen und unter Berücksichtigung der gegenwärtigen außenpolitischen und wirtschaftspolitischen Zielsetzung wird die Bundesregierung die verständnisvolle Zusammenarbeit der Ministerien weiter fördern und vertiefen. Ein wichtiges Feld der Zusammenarbeit zwischen den Ressorts ist die Vorbereitung und Führung von Wirtschaftsverhandlungen, d. h. Verhandlungen über den Warenund Zahlungsverkehr mit dem Ausland. Auch hier hat es der Handelspolitische Ausschuß übernommen, die Ressortsinteressen sorgfältig aufeinander abzustimmen. Die Auswahl der jeweiligen Delegationsleiter für derartige Wirtschaftsverhandlungen ist keineswegs auf ein Ressort beschränkt. Je nach den sachlichen Schwerpunkten und unter Berücksichtigung der am besten geeigneten Persönlichkeiten sind Vertreter des Auswärtigen Amts ebenso wie der Bundesministerien für Wirtschaft, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für wirtschaftliche Zusammenarbeit bestimmt worden. Auf diese Weise konnte auch im personellen Bereich eine Koordinierung der Handelspolitik und eine Abstimmung der Ressortinteressen erzielt werden. Die Bundesregierung verkennt keineswegs die enge Verknüpfung der inneren Wirtschaft mit der Außenwirtschaft. Sie hat diesem Umstand bei der bisherigen Führung der Handelspolitik so weit wie nur möglich Rechnung zu tragen versucht. Erörterungen über die zweckmäßige Form einer Koordinierung sind in allen wichtigen Industrieländern seit vielen Jahren angestellt worden. Kein Rezept — das lassen die im Inund Ausland verfügbaren Unterlagen erkennen — verbürgt bei der Vielfalt der Probleme und Interessen die Lösung aller Schwierigkeiten. Jeder mit dem Außenhandel Vertraute weiß, daß es für den Gesamtkomplex mit seinem vielschichtigen Gefüge eine einfache Formel weder für die Organisation noch für die handelspolitische Betätigung gibt. Die in Deutschland gefundene Form der Abstimmung der Ressorts hat sich in der Vergangenheit bewährt. Es ist das Bestreben der Bundesregierung, die verständnisvolle Zusammenarbeit der Ministerien in Außenhandelsfragen auch weiterhin zu fördern. Lassen Sie mich zu Frage 3 übergehen, in der die Fragesteller die Zusammenarbeit zwischen den Wirtschaftsabteilungen der deutschen Auslandsvertretungen und den Wirtschaftsbehörden zu verbessern wünschen. Wie es dem Zusammenhang zwischen der inneren Wirtschaft und den handelspolitischen Interessen entspricht, wird einer engen Zusammenarbeit zwischen den Wirtschaftsabteilungen der Auslandsvertretungen und den hauptbeteiligten Behördenstellen im Inland größte Bedeutung beigemessen. Eine wesentliche Grundlage für die handelspolitischen Entschließungen ist die Berichterstattung der Wirtschaftsabteilungen — es sind zur Zeit 78 — und der Wirtschaftsreferenten, zur Zeit 36. Sie wurde in zunehmendem Maße den Bedürfnissen der deutschen Außenwirtschaft angepaßt. Außer der Einzelberichterstattung zu aktuellen wirtschaftlichen Fragen und den periodischen Berichten über die wirtschaftliche Entwicklung des Gastlandes sowie über die Grundlagen des Güterund Dienstleistungsaustausches werden in wachsender Zahl Spezialuntersuchungen über die Auslandsmärkte erstellt. Alle einschlägigen Berichte gehen den beteiligten Ressorts zu. Die Auswertung und Verteilung der für eine weitere Verbreitung geeigneten Berichte erfolgt über die Bundesstelle für Außenhandelsinformation, die mit ihren verschiedenen Veröffentlichungen, wie „Nachrichten für den Außenhandel", „Außenhandelsdienst", „Marktinformationsdienst" usw., die gesamte Außenwirtschaft über deren Spitzenverbände unterrichtet; sie wird vom Auswärtigen Amt unmittelbar mit Material versorgt. Die Zusammenarbeit auf diesem Gebiete ist in den letzten Jahren weiter ausgebaut worden. Die Berichtswünsche der vornehmlich am Außenhandel beteiligten Ressorts und Anfragen auf besonderen Gebieten der Außenwirtschaft werden vom Auswärtigen Amt regelmäßig aufgenommen und an die Auslandsvertretungen übermittelt. Auf diese Weise wird die Berichterstattung den Bedürfnissen der handelspolitischen Exekutive ständig angepaßt und eine fruchtbare Wechselwirkung erzielt. Durch eine kürzlich mit dem Bundesministerium für Wirtschaft getroffene Vereinbarung sind eine Abstimmung bei der Besetzung der Wirtschaftsabteilungen und eine gleichzeitige unmittelbare Berichtsübermittlung an das Bundesministerium für Wirtschaft vorgesehen worden, wie es Herr Kollege Margulies eben auch angeregt hat. Von dieser einvernehmlichen Regelung läßt sich eine Behebung gelegentlich noch aufgetretener Schwierigkeiten erhoffen. Auf dem Agrargebiet ist die Verbindung zu dem zuständigen Bundesressort seit etwa zwei Jahren durch die Entsendung von acht Landwirtschaftsreferenten in die wichtigsten Agrarräume intensiviert worden. Diesen Referenten obliegt die Bearbeitung aller agrarpolitischen und agrartechnischen Fragen in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die bisherigen Ergebnisse sind ermutigend. Die Weiterentwicklung dieses Zweiges des wirtschaftlichen Dienstes wird in engem Einvernehmen zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gefördert. Gegenwärtig werden technische Verbesserungen bei der Vervielfältigung und Verteilung der Berichte mit dem Ziele auch einer Beschleunigung der Verteilung erprobt. Auch in der personellen Besetzung der Wirtschaftsabteilungen und der Handelspolitischen Abteilung des Auswärtigen Amts kommt die Verbindung mit der Wirtschaft klar zum Ausdruck. Von 302 Angehörigen des gehobenen und höheren wirtschaftlichen Dienstes bei den Auslandsvertretungen kommen 252 aus den verschiedenen Bereichen der Wirtschaft einschließlich Banken und Versicherungen. 16 von 20 Referenten und Unterabteilungsleitern der Abteilung 4 waren in der Wirtschaftsverwaltung des Bundes und der Länder oder bei Verbänden tätig. Bei der Ausbildung der Wirtschaftsleiter und -sachbearbeiter ist das Bundesministerium für Wirtschaft maßgeblich beteiligt. Insgesamt verfolgt die Zusammenarbeit zwischen den Wirtschaftsabteilungen im Ausland und den Wirtschaftsbehörden im Inland das Ziel, sowohl der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, dem Ausland gegenüber eine einheitliche Handelspolitik zu führen, als auch den Anforderungen zu entsprechen, welche die beteiligten einzelnen Ressorts und die Wirtschaft stellen müssen. Die Bundesregierung läßt es nicht an Bemühungen fehlen, dieses Zusammenarbeiten ständig zu verbessern. Meine Damen und Herren, ich hoffe, daß es doch vielleicht in meiner Antwort, der die Stellungnahme meines Kollegen Erhard folgen wird, gelungen ist, einige von den düsteren Aspekten in der Begründung der Anfrage zu zerstreuen. Ich darf auch Herrn Kollegen Margulies versichern, daß mir die Existenz einer Handelspolitischen Abteilung im Auswärtigen Amt schon bekannt war, bevor er die Liebenswürdigkeit hatte, mich darauf aufmerksam zu machen. Ich darf schließlich vielleicht darauf verweisen, daß die gesamte außenhandelspolitische Entwicklung der letzten Jahre eine ganz ersprießliche Arbeit innerhalb der Bundesregierung bewiesen hat. Zur Beantwortung der Frage 2 hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft das Wort. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu der Frage, was die Bundesregierung zu tun gedenke, um den Außenhandelsfragen die ihnen im Rahmen der Gesamtwirtschaft zukommende Beachtung zu sichern, darf ich wie folgt Stellung nehmen. Ausgangspunkt jedes handelspolitischen Denkens ist die Gesamtlage der Volkswirtschaft der Bundesrepublik und ihre Verknüpfung mit der allgemeinen Entwicklung der Weltwirtschaft. Es ist das besondere Kennzeichen der Nachkriegsentwicklung, daß dem Außenhandel im Rahmen der Gesamtwirtschaft der Bundesrepublik eine weit größere Bedeutung zukommt, als dies im Vorkriegsdeutschland der Fall war. Daraus ergibt sich die Schlüsselposition des deutschen Außenhandels, und zwar sowohl im Rahmen der deutschen Volkswirtschaft, deren Außenhandel wertmäßig nahezu 30 °/o des Sozialprodukts ausmacht, wie auch im Rahmen der Weltwirtschaft, in der die Bundesrepublik wieder an dritter Stelle rangiert. Die binnenund außenwirtschaftliche Entwicklung und die sich daraus ergebenden Tatbestände bilden daher für die Bundesrepublik ein einheitliches Ganzes, d. h. daß alle einschlägigen Fragen nur in einem engen Zusammenhang gesehen werden können. Binnenund Außenwirtschaft stehen also nicht in einem reinen Abhängigkeitsverhältnis zueinander, sondern wirken wechselseitig in fruchtbarer Spannung aufeinander ein. Jede isolierte Betrachtung und Behandlung von Binnenund Außenwirtschaft würde auch im Widerspruch stehen zur Interdependenz aller ökonomischen Bedingungen, aus denen sich Beziehungen, Abhängigkeiten und Zuordnungen ergeben, die für die Gestaltung der Handelspolitik entscheidende Bedeutung haben. Die Handelspolitik ist daher immanenter Bestandteil eines einheitlichen Ordnungsdenkens. Es ist die Aufgabe der Außenhandelspolitik, dafür Sorge zu tragen, daß der Außenhandel, dem keine originäre wirtschaftliche Funktion zukommt, seine volksund weltwirtschaftliche Aufgabe in Auch die internationale wirtschaftliche Entwicklung hat den Charakter und damit auch die Aufgaben der Außenhandelspolitik grundlegend verändert. Sie ist gegenüber einer bilateralen und protektionistischen Vergangenheit gekennzeichnet durch das Streben nach einem freien Weltmarkt, nach Multilateralität und Nichtdiskriminierung, nach Überwindung autarker und nationalistischer Tendenzen und nach Beseitigung von Wettbewerbsverfälschungen jeder Art. Im Zuge dieser Entwicklung zeigt sich immer deutlicher, daß heute die Außenhandelspolitik viel stärker als früher mit der gesamten Wirtschaftspolitik verflochten ist. Alle bisherigen Erfolge und weiteren Ansätze einer multilateralen wirtschaftlichen Zusammenarbeit haben nur aus einer gemeinsamen wirtschaftlichen Zielsetzung heraus erreicht werden können. Die Konvertibilität schließlich als das Endziel aller dieser Bemühungen zwingt die innere und äußere Wirtschaftspolitik zur Parallelität und zur Einheit, d. h. zu einer Wirtschaftsund Handelspolitik aus einem Guß. Darüber hinaus machen es die weitgehenden Anstrengungen einer europäischen Integration mit dem Ziel des gemeinsamen Marktes deutlich, daß dieser schon in seinen Anfängen mit der engeren Verflechtung der Volkswirtschaften der Mitgliedsländer den Charakter eines Binnenmarktes annimmt, der sich nationalstaatlicher Einflußnahme automatisch immer mehr entzieht. Die aus der marktwirtschaftlichen Konzeption der Wirtschaftspolitik erwachsene freiheitliche Außenhandelspolitik hat in den vergangenen Jahren seit der Währungsreform ganz entscheidend zum Wiederaufbau und zur Festigung unserer außenwirtschaftlichen Position beigetragen. Sie ist gleichzeitig die Voraussetzung für eine umfassende Integrationspolitik und für die fortschreitende Wiederherstellung eines freizügigen weltwirtschaftlichen Systems gewesen. In dem gleichen Maße ist der Außenhandel zu einem starken Eckpfeiler der deutschen Wirtschaftspolitik geworden. Damit hat sich auch in der tatsächlichen Entwicklung immer stärker die notwendige Einheit der Wirtschaftsund Außenhandelspolitik bestätigt. Die Einheit der Wirtschaftsund Handelspolitik, die inzwischen auch in immer mehr Ländern zum verpflichtenden Prinzip erhoben worden ist, muß auch weiterhin die Grundlage für die Gestaltung der Außenhandelsbeziehungen der Bundesrepublik bleiben. Dem Bundesminister für Wirtschaft fällt die Aufgabe zu, aus der Gesamtschau der wirtschaftlichen Verflechtungen und der Vielfältigkeit der ökonomischen Zusammenhänge die außenwirtschaftlichen Fragen in die von ihm vertretene einheitliche gesamtwirtschaftliche Konzeption einzuordnen, während es dem Bundesminister des Auswärtigen zukommt, die außenwirtschaftliche Linie mit den politischen Erfordernissen abzustimmen. Daß darüber hinaus eine ständige Fühlungnahme aller am Außenhandel beteiligten Ressorts erfolgt, haben Sie bereits aus den Worten meines Kollegen von Brentano entnehmen können. Ich danke den beiden Herren Ministern für die Beantwortung der Großen Anfrage. Ich frage, ob in die Beratung eingetreten werden soll. Sie muß von 30 Abgeordneten verlangt werden. — Das ist der Fall; wir treten in die Beratung ein. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kalbitzer. Meine Damen und Herren! Die Ursache unserer heutigen Diskussion ist eine mißverständliche Äußerung des Herrn Bundesaußenministers zu Beginn seines Amtes, als er davon sprach, daß es ein Primat der Außenpolitik über den Außenhandel geben müsse. So jedenfalls sind seine Äußerungen verstanden worden, und wenn ich die bisherige Disskussion richtig verstanden habe, hat man von dieser überspitzten Äußerung wohl etwas abzurücken. Ich möchte nur in wenigen Worten die Meinung meiner Parteifreunde hierzu sagen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Federführung des Außenhandels beim Auswärtigen Amt liegen muß, einfach deshalb, weil das Auswärtige Amt das Instrumentarium der Beziehungen zur Außenwirtschaft hat und nicht das Bundeswirtschaftsministerium. Das ganze Problem liegt in allererster Linie in der Koordinierung des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem Auswärtigen Amt, aber — und das ist nicht zu verkennen — auch in der Koordinierung mit noch drei weiteren Ministerien, und das ist — darüber kann es keinen Zweifel geben — einfach technisch nicht ohne Schwierigkeiten zu machen. Was das wichtigste Problem anlangt, eben die Koordinierung des Auswärtigen Amts mit dem Bundeswirtschaftsministerium, möchten wir, wenn wir sagen, daß die Federführung beim Auswärtigen Amt liegen müsse, doch auch ganz deutlich darauf hinweisen, daß natürlich die wirtschaftspolitischen Maßnahmen für den Außenhandel die bedeutendsten sind und folglich das Bundeswirtschaftsministerium die Richtlinie der Wirtschaftspolitik zu bestimmen, also ein gewichtiges Wort mitzureden hat. Ihr Kopfnicken, Herr Außenminister, zeigt mir, daß Sie mit mir darin übereinstimmen. Wir können die Sache also noch kürzer machen. Ich möchte nur noch auf zwei Punkte, von denen ich gehört habe, daß sie kontrovers sind, kurz eingehen. Das eine ist der interministerielle Außenhandelsausschuß, bei dem es offenbar vielleicht nur bürokratische Reibereien gibt, aber doch Reibereien der Art, daß man lange Zeit — ich weiß nicht, wie es in den letzten Tagen gewesen ist — nicht recht wußte, wer eigentlich diesen interministeriellen Ausschuß leitet. Ich möchte, daß sich die Regierung zu diesem Punkte eindeutig bekennt und daß es nicht unnütze Rivalitäten innerhalb der Bürokratie gibt; denn das tut der Sache nicht gut. Zum Schluß möchte ich noch bemerken, daß, soviel man sehen kann — auf einer Auslandsreise bin ich darauf wiederholt gestoßen —, der Weg von dem wirtschaftspolitischen Sachbearbeiter in einer Auslandsvertretung, sei es Konsulat, sei es Botschaft, bis zum Wirtschaftsministerium ungewöhnlich lang ist. Ich möchte die Regierung darum bitten, Maßnahmen rein organisatorischer Art zu ergreifen, daß dieser Weg abgekürzt wird. Bisher — soweit ich informiert war, und so war es bis vor kurzem bestimmt — war es so, daß der betreffende Beamte der Botschaft, der die Wirtschaftsfragen zu bearbeiten hatte, seine Berichte seinem Vorgesetzten, dem Botschafter oder Generalkonsul, zu übergeben hatte, der darin mehr oder weniger sachverständig herumkorrigieren konnte. Es war mehr eine menschliche Frage, ob er es tat oder bleiben ließ. Dann ging es zum. Auswärtigen Amt, dort kam es bis zur Wirtschaftsabteilung, und dort — das war mein Eindruck — schien es außerordentlich zufällig zu sein, ob es auch den Sprung in die Handelspolitische Abteilung des Bundeswirtschaftsministeriums hinüber tat. Dieser Sprung muß also gesichert sein. Ich wäre dankbar, wenn die Regierung mir zusichern könnte, daß die bisherigen bürokratischen Schwierigkeiten in diesem Punkt überwunden werden. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Margulies. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir dürfen den Ministern der Bundesregierung dankbar sein, daß sie durch ihre heutigen Erklärungen ein ganz anderes Bild von der Sachlage gegeben haben, als sie sich bisher darstellte. Ich hoffe auch, daß mir der Herr Außenminister nicht nachtragen wird, daß ich ihn vor seiner Amtsübernahme falsch beurteilt habe. Damit bin ich ja nicht allein hier im Hause. Wir sind doch alle froh darüber, daß er sich so zum Außenminister entwickelt hat. Man muß die Reden von Mitte dieses Jahres kennen, die ganze Fülle der Halbwahrheiten und der unbewiesenen Behauptungen, die da in Reden und schriftlichen Darstellungen in die Welt gesetzt worden sind, gegen die dann Herr Professor Erhard in der „Frankfurter Allgemeinen" und auch in einer Rede, ich glaube, in Hamburg, zu Felde gezogen ist, um den ganzen Unterschied zu ermessen zwischen der damaligen Situation und der heutigen Auffassung und Darstellung. So hoffen wir, daß wir mit unserer Großen Anfrage beigetragen haben, daß der Konflikt beseitigt wurde und daß jetzt doch im wesentlichen Übereinstimmung darüber herrscht, daß Außenhandel vorwiegend nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben werden muß und daß dann auch die wirtschaftlich betonten Ministerien den entsprechenden Einfluß auf diese Dinge haben müssen. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Serres. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Ausführungen meiner Herren Vorredner und vor allen Dingen nach den Ausführungen der beteiligten Herren Minister kann ich mich namens meiner politischen Freunde recht kurz fassen. Wir begrüßen es, daß es zu einer Verständigung und Abstimmung unter den beteiligten Ressorts, insbesondere zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundeswirtschaftsministerium, gekommen ist. Das findet einen sinnfälligen Ausdruck schon darin, daß die beiden Herren Minister heute offensichtlich auch ihre Erklärungen miteinander abgestimmt haben. Ich persönlich war schon, als mir die Große Anfrage der FDP bekannt wurde, der Meinung, daß die Spannungen zwischen den beiden Häusern gar nicht so wesentlicher Natur waren; schließlich arbeiten wir inzwischen schon seit sechs Jahren mit beiden Ressorts in handelspolitischen Angelegenheiten zusammen, und ich habe eigentlich zu keiner Zeit den Eindruck gehabt; daß etwa ein latenter Kleinkrieg zwischen beiden Ressorts bestanden hätte. Es mag sein, daß die Koordinierung hin und wieder etwas zu wünschen übriggelassen hat. Das ist vor allen Dingen in der 1. Legislaturperiode der Fall gewesen, als die Außenhandelsabteilung des Auswärtigen Amts noch nicht bestand. Wir haben es daher wohl alle begrüßt, als das Bundeskabinett seinerzeit auf Grund seiner Organisationsgewalt beschloß, nach bewährtem Vorbild aus vergangenen Zeiten eine Außenhandelsabteilung einzurichten. Ich glaube, daß diese Abteilung in den vergangenen Jahren segensreich gewirkt hat. Wir alle können es schon daran feststellen, daß unser Außenhandel immerhin eine in jeder Hinsicht höchst erfreuliche Entwicklung genommen hat. Ich will damit jedoch nicht den Wert der Großen Anfrage unseres verehrten Herrn Kollegen Margulies verkleinern. Ich bin der Meinung, daß es nützlich war, hier zu einer klärenden Aussprache über die vielfach auch in Kreisen der Wirtschaft bestehende Auffassung zu kommen, daß erhebliche Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit zwischen den Ressorts bestünden. Insofern begrüße ich diese Debatte. Ich kann namens meiner politischen Freunde nur erklären, daß wir uns in völliger Übereinstimmung mit den Ausführungen der beiden Herren Minister befinden und in der Zukunft eine noch bessere Zusammenarbeit auf handelspolitischem Gebiet erwarten. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Große Anfrage erledigt. Ich rufe nun auf den Punkt 1 der gedruckt vor Ihnen liegenden Tagesordnung: Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen Wird das Wort zur mündlichen Berichterstattung gewünscht? — Das Wort hat als Berichterstatter der Abgeordnete Margulies. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Initiativgesetzentwurf der SPD auf Drucksache 1672, der da hin geht, den Herrn Bundeswirtschaftsminister zu ermächtigen, aus konjunkturpolitischen Gründen Zollsätze durch Rechtsverordnung zu ermäßigen oder aufzuheben und innerhalb von 14 Tagen die Zustimmung des Bundestages einzuholen, wurde am 20. Oktober vergangenen Jahres dem Ausschuß für Außenhandelsfragen — federführend — und den Ausschüssen für Wirtschaftspolitik und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Mitberatung überwiesen. In den Beratungen ist es ein wenig durcheinandergegangen. Aber ich hoffe den Knoten als Berichterstatter entwirren zu können. Im Wirtschaftsausschuß haben die Antragsteller den Entwurf insbesondere mit dem Argument begründet, Zollsenkungsverordnungen sollten allein von dem für die Konjunkturpolitik verantwortlichen Minister, also dem Herrn Bundeswirtschaftsminister, vertreten werden; das Verfahren innerhalb der Bundesregierung sei zu langwierig, um wirksamen Einfluß auf die Konjunktur ausüben zu können. Ein Antrag, anstatt des Herrn Bundeswirtschaftsministers die Bundesregierung zu ermächtigen, wurde im Wirtschaftsausschuß abgelehnt. Im Ernährungsausschuß schlug dagegen die Sprecherin der Antragsteller als Kompromiß vor, die Ermächtigung der Bundesregierung und nicht dem Herrn Bundeswirtschaftsminister zu erteilen. Im Außenhandelsausschuß setzte sich der Herr Bundeswirtschaftsminister warm für den Entwurf ein, bat aber selbst darum, nicht ihm, sondern der Bundesregierung die beantragte Ermächtigung zu geben. Dem stimmten die Antragsteller im Außenhandelsausschuß zu, so daß ich den Stand der Dinge richtig darzustellen hoffe, wenn ich sage, daß es sich jetzt entgegen dem Beschluß des Wirtschaftsausschusses darum handelte, ob die beantragte Ermächtigung der Bundesregierung erteilt werden sollte. Ergänzend darf ich hinzufügen, daß der Wirtschaftsausschuß beschlossen hatte, in den Entwurf im § 4a in der dritten Zeile hinter dem Wort „Rechtsverordnung" einzufügen „mit zeitlicher Begrenzung", um den konjunkturpolitischen Charakter der Maßnahme stärker zu betonen, und daß er die Frist zur Einholung der Zustimmung des Bundestages auf eine Woche verkürzen wollte. Außerdem sollte § 3 des Entwurfs die Fassung erhalten: Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Mit diesen Änderungen stimmte der Wirtschaftsausschuß dem Entwurf — ich betone nochmals: einer Ermächtigung des Bundeswirtschaftsministers — mit Mehrheit zu. Der Ernährungsausschuß lehnte hingegen die Ermächtigung nicht nur für den Herrn Bundeswirtschaftsminister, sondern auch für die Bundesregierung ab unter Hinweis auf den zur Beschleunigung des Verfahrens der Geschäftsordnung des Bundestages hinzugefügten § 96a und auf ein Gutachten des Rechtsausschusses des 1. Bundestages, nach welchem gegen die Einfügung eines derartigen Ermächtigungsparagraphen verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Im Außenhandelsausschuß wurden die verfassungsrechtlichen Bedenken durch einen Sprecher des Bundesjustizministeriums vorgetragen und die Rechtsgutachten — ein Mehrheitsund ein Minderheitsgutachten — des Rechtsausschusses des 1. Bundestages beigezogen. Wenn ich die Rechtsfragen richtig verstanden habe, kann das Parlament danach zwar die Bundesregierung ermächtigen, Rechtsverordnungen zu erlassen, aber nicht mehr bestimmen, was die Bundesregierung mit einer solchen Ermächtigung macht, also auch nicht der Bundesregierung vorschreiben, nach Erlaß einer solchen Rechtsverordnung die Zustimmung des Bundestages einzuholen oder aber die Rechtsverordnung durch einen Beschluß des Bundestages wieder aufzuheben. Der Herr Bundeswirtschaftsminister hielt diese Rechtsauffassung zwar nicht für zwingend, aber der Außenhandelsausschuß trug den verfassungsrechtlichen Bedenken doch Rechnung. In der Beratung im Außenhandelsausschuß über den Antrag, nunmehr die Bundesregierung zu ermächtigen usw., wurde vor allem geltend gemacht, die Praxis habe bewiesen, daß der § 96a der Geschäftsordnung des Bundestages eine sehr eilige Behandlung von Zollvorlagen ermögliche; die konjunkturpolitische Zollsenkung, die wir hier im Hause vor Weihnachten eilig verabschiedet haben, sei aber nicht gerade ein Musterbeispiel dafür, daß die Regierung von dieser Möglichkeit den angemessenen Gebrauch mache. Diese Zollsenkung, die ohne Anhörung der Betroffenen beschlossen wurde und eine Reihe von Waren umfaßte, für die vorwiegend das Weihnachtsgeschäft wichtig ist, platzte mitten in die Saison hinein und brachte für die beteiligten Wirtschaftskreise mehr durch den Zeitpunkt als durch den Inhalt erhebliche Verluste. Der Außenhandelsausschuß kam also zu der Meinung, daß die gegebenen Möglichkeiten durchaus ausreichen, um eine konjunkturpolitische Beeinflussung durch die Bundesregierung zu sichern, daß man andererseits die Kontrolle und die Mitbestimmung des Parlaments über die Zölle nicht aus der Hand geben solle, und bittet daher das Haus, den Gesetzentwurf abzulehnen.' Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Beratung in zweiter Lesung. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kalbitzer. Meine Damen und Herren! Es wäre für mich eine große Freude wenn wir diesen zweiten Tagesordnungspunkt mit etwa genau so viel Freundlichkeit abwickeln könnten wie den vorhergegangenen. Bei jenem handelte es sich ja, offen gesagt, nur um ein allgemeines freundliches Gespräch, mehr um einen Schmus. Hier aber gilt es, ernstlich etwas zu entscheiden, was der Bevölkerung zum Nutzen oder zum Nachteil gereicht. Ich bitte also, meiner Argumentation doch noch eine gewisse Aufmerksamkeit zu schenken, im Gegensatz zum Herrn Bundeswirtschaftsminister, der zwar bei der Beratung des ersten Tagesordnungspunktes, als es unverbindlich war, anwesend war, jetzt aber, wo es um seine Befugnisse, um seine Person also geht, vorzeitig das Feld geräumt hat. Nun zu dem Antrag selbst! Was beabsichtigen wir mit dem Antrag, dem Bundeswirtschaftsminister eine Vollmacht für Zollsenkungen zu geben? Wir beabsichtigen weder — das ist selbstverständlich —, uns dem Bundeswirtschaftsminister empfehlend in Erinnerung zu bringen, noch haben wir etwa die Absicht, ihn dadurch in Verlegenheit zu bringen, daß ihn möglicherweise seine eigene Par tei in der Abstimmung, die kommen wird, zu desavouieren beabsichtigt. Sie wissen, daß Herr Professor Erhard sich für den vorliegenden Antrag mit Nachdruck einsetzt und sich aus seinem Amt heraus, um seiner Aufgabe willen dafür einsetzen muß, und zwar einfach deswegen, weil er, wie er ja zum vorigen Punkt der Tagesordnung gesagt hat, für die Konjunkturpolitik verantwortlich ist. Wir sind in diesem Punkte durchaus optimistisch. Wir haben eine Situation der Hochkonjunktur. Wir glauben, sie kann erhalten werden und sie muß erhalten werden. Aber sie wird sich nicht von selber erhalten. Man muß dazu aktiv sein und muß zugunsten der Konjunktur auch etwas zu unternehmen bereit sein. Als wir vor fünf Jahren einer Regelung der Zollsenkung zustimmten, die bis heute noch in Kraft ist — daß nämlich die Verordnungen vom Parlament zu beschließen sind —, hatten wir die Erfahrungen noch vor uns, die wir inzwischen machen mußten. Diese Erfahrungen bestehen leider darin, daß das Parlament oder einzelne Gruppen im Parlament durchaus kleinlich und durchaus retardierend in der Tendenz sind, eine auch noch so berechtigte Zollsenkung vorzunehmen. Dies wird möglichst zu verhindern versucht, oder, wenn das nicht geht, wird versucht, die Zollsenkung so lange wie möglich aufzuhalten. Wir haben damals geglaubt, das Parlament würde in dieser Frage im Interesse der Gesamtbevölkerung, im Interesse der Konsumenten großzügiger und schneller handeln. Wir sind in diesem Punkte enttäuscht worden. Wir haben in der Tat feststellen müssen, daß das Parlament so von Interessentengruppen durchsetzt ist, daß die Aktivität in dieser Frage der Zollpolitik zeitweise absolut gelähmt war. Nur aus dieser negativen Erfahrung heraus sind wir bereit, die Vollmachten jetzt dem Bundeswirtschaftsminister in der Hoffnung zu übertragen, daß er die Interessen des Ganzen über die Einzelinteressen stellen wird. Um den Antrag, wie er Ihnen vorliegt — es ist die Drucksache 1672 —, in Übereinstimmung mit den Vorschlägen des Wirtschaftspolitischen Ausschusses zu bringen, erlaube ich mir, Ihnen einen Änderungsantrag vorzulegen und dem Herrn Präsidenten zu überreichen, wonach der § 4 a durch folgende Formulierung ersetzt wird: Der Bundesminister für Wirtschaft kann aus wirtschaftlichen Gründen Zollsätze durch Rechtsverordnung mit zeitlicher Begrenzung ermäßigen oder aufheben. Bundesrat und Bundestag sind binnen einer Woche in Kenntnis zu setzen. Auf Verlangen des Bundestages ist die Rechtsverordnung aufzuheben. In Art. 3 wird ergänzt: Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Diesem Antrag hat der Wirtschaftspolitische Ausschuß mit der immerhin beachtlichen Mehrheit von 16 gegen 3 Stimmen zugestimmt, darunter auch ein wesentlicher Teil der Regierungskoalition. Mit den Ergänzungen macht der Antrag völlig klar und schirmt so gegen Mißverständnisse ab, daß es sich hier um Zollsenkungen aus konjunkturpolitischen Gründen handelt, die aus diesem Grunde a priori zeitlich zu begrenzen sind, und daß das Parlament wirklich umgehend von solchen Verordnungen in Kenntnis gesetzt wird. Deshalb haben wir den ursprünglichen Vorschlag, dies innerhalb von 14 Tagen zu tun, geändert. Wir wünschen, daß dabei expreß gehandelt wird und die Mitteilung innerhalb einer Woche erfolgt. Um eben schnell zum Ziele zu kommen, beantragen wir auch, daß dieses Gesetz, nachdem es verabschiedet ist, sofort, also am Tage nach seiner Verkündung, in Kraft tritt. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, die Bedenken, wie sie im Agrarund wie sie im Außenhandelsausschuß vorgetragen worden sind und die ich als kleinliche Bedenken bezeichnen muß, zurückzustellen hinter der großen Idee der Konjunkturpolitik, wie sie der Wirtschaftspolitische Ausschuß mit überwältigender Mehrheit anerkannt hat, und unserem Antrag mit den erklärten Änderungen Ihre Zustimmung zu geben. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Serres. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens meiner politischen Freunde darf ich Sie bitten, dem Ausschußantrag zuzustimmen und damit den Änderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion abzulehnen. Ich darf zunächst zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Kalbitzer grundsätzlich bemerken, ich hatte in den vergangenen Jahren nicht den Eindruck, daß die Regierungskoalition die Absicht gehabt hat, Zollvorlagen der Regierung zur Ablehnung zu bringen. Ich darf Sie daran erinnern, Herr Kollege Kalbitzer, daß wir in Hunderten von Fällen Zollvorlagen der Regierung, d. h. Verordnungen nach § 4 des Zolltarifgesetzes verabschiedet haben, wobei wir Änderungsmöglichkeiten praktisch überhaupt nicht hatten. Sie wissen, nach dem Verfahren des § 4 des Zolltarifgesetzes kann eine Verordnung grundsätzlich nur als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden, so daß die Stellung der Regierung ohnehin verhältnismäßig sehr stark ist. Wenn wir Änderungswünsche vorgetragen haben, dann sind es Wünsche an die Regierung gewesen, und die Verordnung konnte nur dann in Kraft treten, wenn auch die Regierung sich diese Änderungswünsche des Parlaments zu eigen gemacht hat. Ich kann daher Ihrer Argumentation nicht folgen, es sei denn, daß Sie vielleicht sehr weitgehende Zollsenkungsvorschläge von Ihrer Fraktion aus gemacht haben, die wir abgelehnt haben. Aber darum geht die Diskussion ja nicht. Wir haben uns schon in den Jahren 1950 und 1951, d. h. während der ersten Legislaturperiode, mit dieser Frage befaßt, ob es zweckmäßig ist, zur vorübergehenden Senkung oder Aufhebung von Zollsätzen der Bundesregierung eine Ermächtigung zu geben. Herr Kollege Kalbitzer hat schon dahingehend Ausführungen gemacht, daß wir seinerzeit — in Übereinstimmung übrigens auch mit Ihrer Fraktion, Herr Kollege Kalbitzer — zu dem Ergebnis gekommen sind, diese Ermächtigung der Bundesregierung damals nicht zu geben. Wir haben deswegen nach vielem Mühen — das darf ich ausdrücklich bemerken — den § 4 des Zolltarifgesetzes eingebaut, womit wir eine verfassungsrechtliche Besonderheit geschaffen haben, indem wir die Verordnungen der Bundesregierung zur Senkung oder Aufhebung von Zollsätzen der Zustimmung des Parlaments unterworfen haben. Ich darf daran erinnern, daß diese Frage zunächst einmal verfassungsrechtliche Bedenken aufgeworfen hat, daß diese Bedenken aber schließlich zurückgestellt worden sind auf Grund eines Mehrheitsbeschlusses des Rechtsausschusses des 1. Bundestages, der dieses Verfahren des § 4 des Zolltarifgesetzes ausdrücklich für verfassungsrechtlich zulässig erklärt hat. Ich muß immerhin feststellen, daß wir mit diesem Instrument des § 4 nunmehr jahrelang Zollpolitik betrieben haben, und zwar, wie ich glaube, erfolgreich. Trotzdem will ich nicht verkennen, daß sich im Laufe der Zeit die Notwendigkeit ergeben hat, eine Beschleunigung des Verfahrens herbeizuführen, und zwar dann, wenn aus konjunkturpolitischen Gründen Zollsenkungen kurzfristig erforderlich erschienen. Zu diesem Zweck haben wir — im vergangenen Sommer ist es wohl gewesen — Überlegungen angestellt, wie man zu einer Beschleunigung in bestimmten, dringlichen Fällen beitragen könne. Damals haben, auch unter gelegentlicher Hinzuziehung von Sachverständigen dieses Hauses, Besprechungen zwischen den beteiligten Ressorts, insbesondere also zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium, dem Bundesfinanzministerium und dem Ernährungsministerium, stattgefunden, die zu dem Ergebnis geführt haben, daß wir einen § 96 a in die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eingeführt haben, wonach, wenn die Bundesregierung eine solche Zollvorlage nach § 4 des Zolltarifgesetzes als dringlich bezeichnet, diese Vorlage nicht im Parlament einzubringen ist, sondern durch den Herrn Präsidenten unmittelbar dem zuständigen Ausschuß zu überweisen ist. Der Ausschuß hat die Pflicht, binnen 14 Tagen diese Verordnung zu verabschieden; sie wird dann auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Bundestages gesetzt. Meine politischen Freunde sind der Meinung, daß damit den Wünschen nach Beschleunigung in weitgehendem Maße Rechnung getragen ist und daß es darüber hinaus einer Zollermächtigung an die Bundesregierung nicht bedarf. In diesem Zusammenhang darf ich noch erwähnen, daß sowohl vom Rechtsausschuß des 1. Deutschen Bundestages als auch neuerlich wieder vom Bundesjustizministerium Bedenken gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des in dem Antrag der sozialdemokratischen Fraktion vorgeschlagenen Verfahrens geäußert worden sind, und zwar insofern, als die Vorlage der sozialdemokratischen Fraktion nach der Drucksache 1672 vorsieht, daß Bundesrat und Bundestag binnen 14 Tagen von dem Erlaß der Verordnung auf Grund der Ermächtigung in Kenntnis zu setzen sind und daß auf Verlangen des Bundestages die Rechtsverordnung aufzuheben ist. Das Bundesjustizministerium vertritt in Übereinstimmung mit dem damaligen Gutachten des Rechtsausschusses den Standpunkt, daß hier verfassungsrechtliche Bedenken bestehen könnten. Ich darf auch hierauf in diesem Zusammenhang aufmerksam machen. Schließlich darf ich noch bemerken, daß nach meinen persönlichen Eindrücken das Bundeskabinett zumindest in seiner Mehrheit gar keinen Wert auf diese Zollermächtigungen legt. Ich wäre dankbar, wenn der Herr Bundesfinanzminister hierzu eine kurze Erklärung abgeben könnte. Ich habe den Eindruck, daß das Bundeskabinett mit dem neuen Verfahren, das wir in Übereinstimmung mit den beteiligten Ressorts gefunden haben, durchaus zufrieden ist. Man sollte zunächst einmal Erfahrungen mit diesem neuen Beschleunigungsverfahren sammeln. Ich glaube, daß dann zu aller Zufriedenheit gearbeitet werden könnte. Zusammenfassend darf ich namens meiner politischen Freunde nochmals erklären, daß wir uns dem Ausschußantrag, d. h. dem Antrag des federführenden Ausschusses, des Ausschusses für Außenhandelsfragen, anschließen und den von der Fraktion der SPD eingebrachten Gesetzentwurf Drucksache 1672 ablehnen. Ebenso lehne ich namens meiner politischen Freunde den Änderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion ab. Das Wort hat der Bundesminister der Finanzen. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf auf die an mich gerichtete Anfrage kurz Antwort geben. Es ist nicht richtig, daß das Kabinett als solches sich mit dieser Frage und mit dem Antrag Drucksache 1672 überhaupt beschäftigt hat. Das hatte zwei Gründe. Es hatte erstens den Grund, daß das Kabinett nicht den Eindruck erwecken wollte, als gebe es auf Grund dieses Antrages eine Zuständigkeitsfrage unter den Ministerien. Es hatte zweitens den Grund — das ist das Entscheidende, und ich kann das erklären, nachdem ich in den letzten Tagen und Stunden mit den beiden anderen beteiligten Ressorts, dem Ernährungsministerium und dem Wirtschaftsministerium, gesprochen habe —: Die sämtlichen drei beteiligten Ressorts, Bundesfinanzministerium, Bundeswirtschaftsministerium und Bundesernährungsministerium, möchten anerkennen, daß die Handhabung des neuen § 96a der Geschäftsordnung alle Bedürfnisse hinsichtlich einer raschen Erledigung von Zollsenkungsund Zolländerungswünschen bisher befriedigt hat und daß deswegen ein Anlaß zu einer Änderung des gesetzlichen Zustandes von heute nicht besteht. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kalbitzer. Meine Damen und Herren! Es ist zuzugeben, daß der eingeführte § 96a der Geschäftsordnung hinsichtlich der Zollsenkung bereits eine gewisse Beschleunigung gebracht hat. Wir anerkennen das. Wir sagen nur, es reicht nicht aus. Das sagen wir gemeinsam mit dem Herrn Bundeswirtschaftsminister. Ich habe jedenfalls im Ausschuß mit eigenen Ohren gehört, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister nach wie vor auf diesen Antrag den allergrößten Wert legt. Daß der Herr Bundesfinanzminister „Scheffler" sich auch diese Gelegenheit nicht entgehen lassen wird, möglichst hohe Zolleinnahmen zu haben, das steht außer Zweifel. Einen Augenblick, Herr Abgeordneter! — Ich nehme an, daß Sie sich versprochen haben. Der Herr Bundesfinanzminister heißt Schäffer, nicht Scheffler! (Heiterkeit. — Abg. Schoettle: Aber er tut's, Herr Präsident! — Erneute Heiterkeit.)


      (Margulies)


      (Beifall in der Mitte und rechts.)

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      Rede von Dr. Heinrich von Brentano


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


      (Bundesaußenminister Dr. von Brentano)


      (Bundesaußenminister Dr. von Brentano)


      (Beifall in der Mitte und rechts.)