Rede:
ID0211702200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Atzenroth.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag - 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1955 6239 117. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1955. Ergänzung der Tagesordnung 6239 D Gedenken der Opfer eines Hauseinsturzes in Frankfurt und des Deckeneinsturzes einer Fabrikhalle in Braunschweig: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6239 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Haushaltsgesetz 1956) (Drucksache 1900) 6240 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6240 A Weiterberatung vertagt 6255 D Unterbrechung der Sitzung . 6255 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Verfahren bei Rüstungsaufträgen (Drucksache 1862, Umdruck 497) 6255 D Schmidt (Hamburg) (SPD), Anfragender . . . ... . . 6256 A, 6261 D, 6269 C Blank, Bundesminister für Verteidigung . . 6261 B, C, D, 6267 D, 6268 A, 6269 D Mellies (SPD) 6261 C Naegel (CDU/CSU) . . . . 6264 B, 6272 A Dr. Atzenroth (FDP) . . . . 6266 A, 6268 B Vizepräsident Dr. Schmid (betr. Fragerecht) 6267 D, 6268 A Wieninger (CDU/CSU) 6268 C Oetzel (CDU/CSU) 6270 A Überweisung des Antrags Umdruck 497 an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik, für Sonderfragen des Mittelstandes, für Fragen der europäischen Sicherheit und an den Haushaltsausschuß 6272 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/ BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Altsparergesetzes (Drucksache 1905); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 1935) . . . 6272 B Kunze (Bethel) (CDU/CSU), Berichterstatter . 6272 B Beschlußfassung 6272 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Achtundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung) (Drucksachen 1920, 1868) 6272 C Dr. Serres (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6275 A Kalbitzer (SPD) 6272 D Margulies (FDP) 6273 D Beschlußfassung 6274 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schwefelsäure usw.) (Drucksachen 1930, 1869) 6274 A Dr. Löhr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6275 A Beschlußfassung 6274 C Nächste Sitzung 6274 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6274 B Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Achtundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung) (Drucksache 1920) 6275 A Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schwefelsäure usw.) (Drucksache 1930) . 6275 A Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf 31. März 1956 Mensing 1. März 1956 Dr. Starke 28. Februar 1956 Jahn (Frankfurt) 9. Januar 1956 Moll 1. Januar 1956 Peters 1. Januar 1956 Klingelhöfer 31. Dezember 1955 Neumann 21. Dezember 1955 Feldmann 17. Dezember 1955 Heiland 17. Dezember 1955 Hörauf 17. Dezember 1955 Dr. Dr. h. c. Prinz 17. Dezember 1955 zu Löwenstein Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 17. Dezember 1955 Welke 17. Dezember 1955 Dr. Luchtenberg 16. Dezember 1955 Dr. Reichstein 16. Dezember 1955 Dr. Graf (München) 15. Dezember 1955 Frau Rudoll 15. Dezember 1955 Schröter (Wilmersdorf) 15. Dezember 1955 Frau Albertz 10. Dezember 1955 Dr. Baade 10. Dezember 1955 Gedat 10. Dezember 1955 Eberhard 10. Dezember 1955 Kiesinger 10. Dezember 1955 Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Kriedemann 10. Dezember 1955 Kutschera 10. Dezember 1955 Onnen 10. Dezember 1955 Op den Orth 10. Dezember 1955 Frau Renger 10. Dezember 1955 Brandt (Berlin) 9. Dezember 1955 Gockeln 9. Dezember 1955 Dr. Horlacher 9. Dezember 1955 Keuning 9. Dezember 1955 Leibfried 9. Dezember 1955 Dr. Leverkuehn 9. Dezember 1955 Lücker 9. Dezember 1955 Dr. Menzel 9. Dezember 1955 Morgenthaler 9. Dezember 1955 Scharnberg 9. Dezember 1955 Dr.-Ing. E. h. Schuberth 9. Dezember 1955 Stahl 9. Dezember 1955 Frau Vietje 9. Dezember 1955 Wehking 9. Dezember 1955 Bauknecht 8. Dezember 1955 Dr. Jentzsch 8. Dezember 1955 Kahn-Ackermann 8. Dezember 1955 Dr. Orth 8. Dezember 1955 Frau Pitz 8. Dezember 1955 Pöhler 8. Dezember 1955 Schill (Freiburg) 8. Dezember 1955 Schmitt (Vockenhausen) 8. Dezember 1955 Schmücker 8. Dezember 1955 Dr. Welskop 8. Dezember 1955 Anlage 2 Drucksache 1930 (Vgl. S. 6274 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Siebenundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schwefelsäure usw.) (Drucksache 1869). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Löhr Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 7. Dezember 1955 mit dem Entwurf einer Siebenundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schwefelsäure usw.) beschäftigt und einstimmig beschlossen, dem Verordnungsentwurf laut Vorlage der Bundesregierung zuzustimmen. Bonn, den 7. Dezember 1955 Dr. Löhr Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 1920 (Vgl. S. 6272 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Achtundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung) (Drucksache 1868). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Serres Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 6. Dezember 1955 mit dem Entwurf einer Achtundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung) — Drucksache 1868 — in Gegenwart von Vertretern der beteiligten Ministerien befaßt. Es hat zunächst eine Grundsatzdebatte über die Zweckmäßigkeit von kunjunkturpolitischen Zollsenkungen stattgefunden, die erstmalig in der Weise zur Durchführung kommen sollen, daß auf bestimmten ausgewählten Gebieten — Ernährungsgüter, landwirtschaftliche Produktionsmittel, Bauwirtschaft — Zölle linear gesenkt werden. Die Vorlage sieht durchweg eine Halbierung der z. Z. geltenden Zollsätze vor. In der Aussprache hat sich der Ausschuß im Grundsatz zu der Zweckmäßigkeit einer solchen Zollsenkung bekannt. Er hat sich lediglich vorbehalten, zu prüfen, ob die Aufnahme bestimmter Positionen aus allgemeinwirtschaftlichen oder aus handelspolitischen Gründen zweckmäßig erscheint. Vor Eintritt in die Einzeldebatte ist noch die Frage des Inkrafttretens und des Endtermins der Verordnung erörtert worden. Es bestand Einmütigkeit darüber, daß eine Rückwirkung aus technischen Gründen nicht zweckmäßig sei. Aus diesem Grunde konnte der ursprünglich in der Vorlage vorgesehene Termin vom 1. Dezember d. J. nicht beibehalten werden. Der Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums äußerte den dringenden Wunsch, daß die Verordnung noch rechtzeitig vor Weihnachten in Kraft treten solle. Der Vertreter des Bundesfinanzministeriums gab zu bedenken, daß seinem Hause ausreichend Zeit für die Durchführung der gefaßten Beschlüsse gegeben werden müsse. Nach kurzer Aussprache beschloß der Ausschuß, den Zeitpunkt des Inkrafttretens —§ 1 der Verordnung — auf den 10. Dezember d. J. festzusetzen unter der ausdrücklichen Voraussetzung, daß die Verabschiedung im Plenum spätestens am Tage vorher erfolgen werde. Bezüglich des Endtermins der geplanten Zollmaßnahme entstand im Ausschuß eine Diskussion darüber, ob es zweckmäßig sei, zumindest für bestimmte Warengattungen, den Termin über den 30. Juni 1956 hinaus zu erstrecken. Hiergegen wurden regierungsseitig handelspolitische Bedenken mit Rücksicht auf die internationalen Zollgespräche zu Beginn des kommenden Jahres erhoben. Der Ausschuß beschloß daher, es insofern bei der Regierungsvorlage zu belassen. Die sehr eingehende Einzelberatung ergab, daß der Ausschuß nur in wenigen Punkten nicht in Übereinstimmung mit der Regierungsvorlage war. Es handelte sich dabei um die folgenden Positionen (lfd. Nummernfolge der Vorlage — Drucksache 1868 —): 1. lfd. Nr. 2 — Tarifnr. 02 02, Geflügel, nicht lebend, usw. — Hier wurden insbesondere Bedenken von landwirtschaftlicher Seite geäußert, die in einer weiteren Zollsenkung über den derzeitigen Vertragszollsatz hinaus eine Gefährdung der anlaufenden langfristigen Förderungsmaßnahmen zugunsten der deutschen Geflügelwirtschaft erblickte. Der Ausschuß hat mit Mehrheit beschlosen, diese Position aus der Regierungsvorlage zu streichen. 2. lfd. Nr. 13 — Tarifnr. 08 12 D — Pflaumen und Zwetschgen — Hierzu wurde aus der Mitte des Ausschusses beantragt, die Vorlage der Regierung zu streichen, da in einige Gebieten Deutschlands die Erträge der Pflaumen und Zwetschgen so erheblich seien, daß der Absatz gefährdet erscheine. Der Ausschuß hat mit Mehrheit beschlossen, antragsgemäß zu verfahren, d. h. die Position zu streichen. 3. Aus denselben Gründen wie zu 2. wurde die lfd. Nr. 18 — Tarifnr. aus 20 05 — gestrichen. 4. lfd. Nr. 27 — Tarifnr. 31 03 D - Superphosphate (einfache, doppelte und dreifache) — Zu dieser Position wurde aus der Mitte des Ausschusses der Befürchtung Ausdruck gegeben, daß die bisher vorhandene Preisstabilität durch Einfuhren aus dem Ausland in Frage gestellt werde, insbesondere könnten Einfuhren aus Holland die deutsche Erzeugung gefährden. Der Ausschuß hat sich nach längerer Beratung mit Mehrheit dieser Auffassung angeschlossen und diese Position in der Regierungsvorlage gestrichen. 5. lfd. Nr. 80 — Tarifnr. 73 27 (Rohrformstücke, usw.) B 1 — aus schmiedbarem Guß — Die Aussprache zu dieser Position ergab, daß nicht damit gerechnet werden könne, durch Einfuhren aus dem Ausland den Inlandspreis in günstiger Weise zu beeinflussen. Unter diesen Umständen war nicht anzunehmen, daß der gewünschte konjunkturpolitische Effekt zu erzielen sei. Der Ausschuß beschloß daher, diese Position zu streichen. Zu § 2 erfolgte eine längere Erörterung über die Konsequenzen, die entstehen, wenn die Verord- (Dr. Serres) nung am 30. Juni 1956 außer Kraft tritt. Die Regierung erläuterte hierzu, sie lege Wert darauf, daß sichergestellt werde, daß bei Auslaufen der vorliegenden Verordnung diejenigen Zollsätze wiederhergestellt würden, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung bestanden haben. Werde keine entsprechende Bestimmung in die Verordnung aufgenommen, so entstehe eine gewisse Unsicherheit über die eintretende Rechtslage. Um diese Ungewißheit auszuschalten, habe die Regierung § 2 in die Verordnung aufgenommen. Satz 2 des § 2 gewährleiste, daß Zollsenkungen, die auf Grund anderer Verordnungen in der Zeit zwischen dem 10. Dezember 1955 und dem 30. Juni 1956 auslaufen, von der vorliegenden Verordnung in ihrer Laufzeit nicht berührt werden. In der Schlußabstimmung billigte der Ausschuß für Außenhandelsfragen einstimmig die Verordnung in der von ihm geänderten Fassung. Bonn, den 6. Dezember 1955 Dr. Serres Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Naegel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die letzten Worte des Herrn Verteidigungsministers möchte ich von mir aus bekräftigen und unterstreichen. Gerade die gemeinsame Arbeit in Frankfurt und Bonn zeigt, daß er sich tatsächlich immer sehr stark und ohne Rücksicht auf seine Person für die Belange der sozialen Marktwirtschaft eingesetzt hat. Wenn wir andererseits auch noch daran denken, daß sein Staatssekretär, Herr Dr. Rust, ebenfalls aus dem Wirtschaftsressort kommt, dann sollte man ja eigentlich meinen, die Koordination der Aufgaben und der Funktionen zwischen Verteidigungsressort und Wirtschaftsressort seien derart harmonisch, daß wir vom Parlament aus es kaum notwendig haben sollten, zu diesem Problem zu sprechen und unsere Besorgnis zum Ausdruck zu bringen.
    Daß für die Durchführung des 6000er- Programms durch die verschiedenen Änderungen der Dispositionen und Planungen eine gewisse Zeitschwierigkeit entstanden ist, ist so eindeutig, daß wir darüber kaum zu sprechen brauchen. Es ist die Frage zu stellen, ob Herr Schmidt mit seiner Behauptung recht hat, gerade bei diesem ersten Programm wäre es höchstwahrscheinlich am leichtesten gewesen, durch öffentliche Ausschreibung den völlig freien Wettbewerb zum Zuge kommen zu lassen. Oder muß man nicht doch eher fragen, ob dieses Verfahren wirklich zu einer derartigen Verzögerung bei der Erfüllung der primitivsten Voraussetzungen für die Aufstellung der Freiwilligen geführt hätte, daß damit unser Beschluß hinsichtlich des Freiwilligengesetzes illusorisch geworden wäre? Ich glaube, wenn man die Dinge aus der Praxis des Wirtschaftslebens heraus und im Zusammenhang mit der heutigen Situation sieht, dann sollte man doch wohl ernsthaft prüfen, ob wir nun um des Buchstabens der Vereinbarungen willen — nicht des Gesetzes, denn es besteht noch kein Gesetz darüber — mit allem Nachdruck und unter Berufung auf Verletzung von staatsbürgerlichen Pflichten die öffentliche Ausschreibung allgemein fordern müßten. Auch von dem Vertreter der Opposition ist ja anerkannt worden: Das Volumen der Beschaffung ist für den gesamten Rüstungsbereich, geschweige denn gemessen am Volumen der gesamten Wirtschaft, nicht von einer so großen Bedeutung, daß man das Problem von dieser Seite her aufrollen sollte.
    Nun hat man verschiedentlich davon gesprochen, daß zwischen dem Wirtschaftsressort und dem Verteidigungsressort Ende des vorigen Jahres die Leitsätze vereinbart worden sind, die nach weiteren Beratungen im Kabinett die Grundlage der Zusammenarbeit sein sollen. Ich darf zunächst feststellen, daß diese Leitsätze leider noch keinen Niederschlag in der Gesetzgebung gefunden haben. Ich sage es in aller Offenheit, daß wir in wirtschaftspolitischen Gesprächen den Wunsch geäußert haben, diese Leitsätze einem noch zu schaffenden Sicherstellungsgesetz für die Erfüllung bestimmter Aufgaben als Teil 2 anzugliedern und so die legale Grundlage für die Anwendung der Leitsätze zu schaffen. Wir haben die Beratung dieses Gesetzes durch die Änderung der Verträge und angesichts der weiteren Entwicklung leider noch nicht abschließen können. Aber die Leitsätze haben doch ihre Wirkung gehabt, auch wenn sie noch keine gesetzliche Untermauerung gefunden haben. Eine dieser Wirkungen ist sicher die Einrichtung der Verbindungsstelle des Bundeswirtschaftsministeriums bei der Beschaffungsstelle des Bundesverteidigungsministeriums in Koblenz. Eine zweite Wirkung ist die Bildung des sogenannten Sechserausschusses, dieses gemeinsamen Arbeitsausschusses des Wirtschaftsministeriums und des Bundesverteidigungministeriums, dem ja auch die zur Debatte stehende erste Beschaffung zur Begutachtung vorgelegen hat. Diesem Sechserausschuß gehören an vom Bundeswirtschaftsministerium Herr Ministerialdirektor Dr. Michel, Herr Dr. Neef, Herr Weniger und vom Bundesverteidigungsministerium Herr Ministerialdirektor Dr. Holtz, Herr Dr. Bergemann und Herr Pollex. Auch diese Einrichtung ist also eine Wirkung der Leitsätze, mögen diese auch — das darf ich noch einmal betonen — offiziell


    (Naegel)

    noch nicht die Sanktionierung durch den Gesetzgeber gefunden haben.
    Eine dritte Wirkung ist noch festzustellen: die Verdingungsordnung für Leistungen vom 1. Juli 1955, in der bewußt auch der Grundsatz wiederholt wird, der im Mittelpunkt der Leitsätze steht, nämlich daß die öffentliche Ausschreibung, d. h. die Beschaffung im Wege des Wettbewerbs den Vorrang vor anderen Beschaffungsmethoden haben soll.
    Man kann also wohl sagen, daß die Leitsätze sich doch schon bewährt und ausgewirkt haben. Natürlich müßten wir bei ehrlicher Kritik sagen, es wäre auch uns wohler, wenn es — bei entsprechender Terminierung — möglich gewesen wäre, den ersten Schritt bei der Beschaffung für eine Wehrmacht in Gestalt der öffentlichen Ausschreibung zu tun. Daß das nicht geschehen ist, ist an sich nicht so gravierend, wohl aber eine Mahnung für uns alle, künftig sehr vorsichtig zu sein. Da stelle ich die Frage: Haben wir vom Parlament aus schon alles getan, was in dieser Richtung getan werden müßte? Ich komme bei der Beantwortung dieser Frage ehrlich zu einem Nein. Wir hätten da etwas mehr tun können, wir hätten auch etwas mehr tun müssen, um den Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung gesetzlich zu verankern und den beiden Ministerien Hilfestellung beim Aufbau und Ausbau der Organisation zu leisten. Ich glaube, diese Feststellung können wir ohne Scham treffen. Wir müssen uns nur darum bemühen, in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung etwas nachzuholen, was man vielleicht als ein kleines Versäumnis bezeichnen könnte.
    Aber machen wir uns bitte auch keine Illusionen, wenn wir das Wort „parlamentarische Kontrolle" gebrauchen. An dem kleinen Beispiel der Beschaffung der Uniformen, wie es der Herr Bundesverteidigungsminister eben geschildert hat, sehen wir nun ja auch gerade keine sehr segensreiche Wirkung hinsichtlich der Erfüllung des Petitums, das uns allen ja am Herzen liegt. Denn sicherlich wäre durch eine beschleunigte Behandlung der Sache auch hier eine andere Beschaffungsmöglichkeit gewesen.
    Wir sehen vom Wirtschaftspolitischen her und auch vom engeren wirtschaftlichen Denken her in der öffentlichen Ausschreibung die unzweifelhaft günstigste Einkaufsmöglichkeit. Denn es ist bekanntlich so, daß man bei der öffentlichen Ausschreibung noch immer zu einem Mittelpreis kommen kann, der der Qualität gerecht wird. Das braucht nicht immer der billigste Preis zu sein; man wird ja einen echten Qualitäts- und Preisvergleich anstellen müssen. Der Bundesrechnungshot fordert auch im Beschaffungswesen bei Bahn und Post mehr als bisher die öffentliche Ausschreibung Wir sollten überhaupt einmal daran denken, Vergleiche zwischen den Beschaffungen für diese Institutionen und für das Bundesverteidigungsministerium anzustellen.
    Aber lassen Sie mich auch hier ehrlich sagen: Eine Trennung der Gewalten, eine Teilung der Aufgaben zwischen Legislative und Exekutive scheint mir auch in diesem Fall dringend notwendig zu sein. Wir könne n auch hier nur fragen: Wo liegen Aufgaben und -wo liegen Grenzen für die wirtschaftspolitische Betrachtung dieser Dinge? Möge die Gesetzgebung, in diesen Fragen Klarheit schaffen! Dann werden wir auch da zu einer Entwicklung kommen, die den berechtigten Wünschen des ganzen Hauses entspricht und auch hier den Grundsätzen der Marktwirtschaft Geltung verschafft. Es ist natürlich gefährlich, Gesetze zu machen und ihre Durchführung durch neue Gesetze zu behindern. Es ist unmöglich, auf der einen Seite ein Gesetz zu beschließen, wonach in kürzester Frist einige tausend Freiwillige aufzustellen und auszu- rüsten sind, auf der andern Seite aber Gesetze für die Beschaffung der notwendigen Ausrüstungsgegenstände nach bestimmten zeitraubenden Methoden zu fordern mit der Folge, daß die Beschaffung nicht fristgemäß erfolgen kann. Es ist ebenso unnatürlich, Leitsätze zu vereinbaren und womöglich zum Gesetz zu erheben, sie aber nachher nicht in vollem Umfang einzuhalten. Darüber brauche ich, glaube ich, hier kein Wort weiter zu verlieren.
    Es scheint mir jedoch notwendig zu sein, kurz noch einige Fragen zu behandeln, die Herr Schmidt bei der Begründung der Großen Anfrage angeschnitten hat. Das Beispiel der Opel-Bilanz, Herr Schmidt, scheint mir hier nicht ganz hinzupassen. Denn Sie wissen sicherlich ganz genau, daß diese Entwicklung auf eine Nichtausschüttung von Dividenden in mehreren Jahren zurückzuführen ist. Die angesammelten Dividenden sind dann über die Ausschüttung in Kapital umgewandelt worden.
    Die Anregung, die Sie ausgesprochen haben, einen Rüstungsberater für die Bundesregierung zu empfehlen — einen Rüstungsberater in Parallele zu dem früheren Rohstoffberater —, ist natürlich wert, beachtet zu werden. Nur fürchte ich, daß damit gerade das von Ihnen so sehr geforderte und von uns anerkannte Prinzip der parlamentarischen Kontrolle nicht besonders unterstrichen wird.

    (Abg. Dr. Seffrin: Sehr richtig!)

    Es ist wohl reizvoll, entbehrt aber der letzten Konsequenz, wenn wir uns heute, bevor wir zur detaillierten Beratung der entsprechenden Gesetze kommen, in dieses Thema im einzelnen vertiefen.
    Zum Schluß lassen Sie mich doch noch einen Gedanken aussprechen, der uns im wirtschaftspolitischen Gespräch schon lange beschäftigt hat. Das ist die Frage Koblenz. Hier muß endlich einmal Klarheit geschaffen werden. Wir haben schon früher einmal von einer Reihe von Mitgliedern dieses Hauses den Antrag oder den Wunsch gehört, man möge viele Aufgaben, die jetzt in Koblenz erledigt werden, an die Bundesstelle für gewerbliche Wirtschaft nach Frankfurt geben. Über diese Frage hat sich ein Streit entwickelt, der dahin geführt hat, daß man dieser Anregung nicht gefolgt ist. Vielleicht sollte man diese Frage doch heute erneut stellen im Zusammenhang mit den Problemen, die uns jetzt hier beschäftigt haben.
    Ich bin davon überzeugt, daß es uns gelingen wird, in einer vernünftigen gesetzlichen Regelung die Grundlagen nicht nur dem Namen, nicht nur dem Rechte nach, sondern auch in der organisatorischen Ebene so zu gestalten, daß für die Zukunft die Möglichkeit gegeben ist, wettbewerbswirtschaftliche Grundsätze bei der Beschaffung für die gesamte Wehrmacht zur Anwendung zu bringen. Dazu ist es dann allerdings nötig, daß rechtzeitig eine Abstimmung der Termine erfolgt.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Atzenroth.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Wir haben die Große Anfrage der SPD begrüßt, weil uns in den Fragen unserer Aufrüstung ähnliche Sorgen bedrücken. Wir haben die Pariser Verträge bejaht. Wir treten ein für eine schnelle und gute Aufrüstung, und gerade deswegen haben wir Sorgen. Die Grundsätze, die der Herr Verteidigungsminister hier heute wiederholt hat, die in diesem Hause wiederholt besprochen worden sind, die schließlich auch, zum Teil wenigstens, in Leitsätzen, leider unverbindlichen Leitsätzen, niedergelegt sind, haben immer unsere Billigung gefunden. Aber, Herr Minister, darum handelt es sich nach meiner Ansicht bei der heutigen Aussprache nicht. Es handelt sich darum, ob und wie diese Grundsätze bei dem ersten, zugegebenermaßen kleinen Anfangsprogramm durchgeführt worden sind. Und da muß man, wenn man alle Unterlagen zusammenfaßt, die an uns herangetragen worden sind, mit einem sehr klaren Nein antworten. Bei dem ersten 6000er- Programm sind die Grundsätze nur in ganz beschränktem Umfang wirklich durchgeführt worden. Das ist der Grund der Aussprache, die hier heute stattfinden soll. Wir bedauern das, Herr Minister. Wir sind mit Ihnen gleicher Meinung. Sie haben nämlich erklärt, daß Sie persönlich als Vorkämpfer der Marktwirtschaft aufgetreten sind. Wir bescheinigen Ihnen das und sind auch der Meinung, daß Sie heute noch diese Auffassung haben. Aber entscheidend ist, wie die Auffassung bei Ihren Mitarbeitern, bei dem Gros Ihrer Mitarbeiter ist. Es hat sich gezeigt, daß dort eine ganze Reihe von verschiedenen Auffassungen bestehen. Wenn z. B. einer Ihrer Referenten erklärt: Dieses Gerät habe ich entwickelt, und das muß bestellt werden — unabhängig, das muß hinzugefügt werden, von Preis und sonstigen Umständen --, dann verrät dieser Referent sicherlich nicht
    eine Zustimmung zu Ihren marktwirtschaftlichen Gedanken.
    In dem hier vorliegenden Fall der Beschaffung für die 6000 Mann ist als Grund für die Abweichung von den Leitsätzen im wesentlichen der Zeitdruck angegeben worden. Das ist eine allgemeine Erklärung. Wenn man unter Zeitdruck steht, wird man nicht alle Vorhaben in der gleichen Gründlichkeit und in der gleichen Form ausführen können, wie wenn man diesem Zeitdruck nicht unterläge; aber wenn man die einzelnen Aufträge konkret betrachtet, kann von einem Zeitdruck nur in ganz beschränktem Maße gesprochen werden.
    Herr Minister, sind es marktwirtschaftliche Grundsätze — und ich wundere mich, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister seine Zustimmung dazu gegeben hat —, wenn man Aufträge auf die Beschaffung von Unterkunftsgerät ausgerechnet in der Zeit vor Weihnachten mit ganz kurzen Lieferfristen verteilt, einer Zeit, in der die große Masse der Wirtschaft, der Industrie überbeschäftigt ist? Es hätte doch sicherlich unserer politischen Gesamthaltung keinen Abbruch getan, wenn dieselben Aufträge in den Januar verlegt worden wären und wenn Andernach nicht am 2. Januar, sondern am 2. Februar stände! Das wäre ein marktwirtschaftlicher Gesichtspunkt gewesen, der zu befolgen gewesen wäre, der aber nicht befolgt worden ist.

    (Abg. Dr. Seffrin: Dann wären andere Angriffe gestartet worden!)

    -- Ich weiß nichts von Angriffen. Meine Ausführungen sind nicht Angriffe, meine Ausführungen
    sind Feststellungen zu der Erklärung des Herrn
    Ministers, der gesagt hat: Ich bin diesmal von den anerkannten Grundsätzen abgewichen, weil ich unter Zeitdruck gestanden habe. — Ich bestreite es, daß er hier in diesem Fall unter Zeitdruck gestanden hat. Das mag für einige Gegenstände der Fall sein; für die große Masse der zu beschaffenden Geräte bestand kein Zeitdruck. Dadurch sind natürlich die beschafften Gegenstände entweder in der Qualität schlechter oder teurer geworden.

    (Abg. Pelster: Das müssen wir nachher feststellen!)

    — Ja, das wollte ich gerade sagen. Ich empfehle dem Herrn Minister, festzustellen, wie die Beschaffung erfolgt ist, wo bestellt worden ist und wie das Wunder zustande gekommen ist, daß trotz der kurzen Lieferzeiten — die von den Beteiligten, von allen Fachleuten als viel zu kurz, als unmöglich betrachtet wurden — die Lieferungen rechtzeitig erfolgt sind. Ich empfehle dem Herrn Verteidigungsminister, die Untersuchung persönlich anzustellen.
    In diesem Falle wäre eine öffentliche Ausschreibung zumindest für die Geräte, deren Lieferung für den Mittelstand in Frage kommt — ich spreche alle die Kollegen an, die mit mir sich dafür einsetzen, daß bei solchen Aufträgen auch der Mittelstand stärker berücksichtigt wird —, durchaus möglich gewesen. Hier brauchte keine beschränkte Ausschreibung vorgenommen zu werden. Die öffentliche Ausschreibung hätte den Zeitdruck in keiner Weise verstärkt. Es wären natürlich mehr Angebote eingegangen und darunter wahrscheinlich auch billigere. Der Herr Verteidigungsminister sagt, bei den neuen Ausschreibungen, die herausgegangen seien, sei die Forderung nach öffentlicher Ausschreibung berücksichtigt. Das ist richtig. Aber auch hier, Herr Minister, sind wieder zu kurze Fristen vorgeschrieben worden. Je kürzer die Lieferfristen werden, desto geringer ist die Zahl der Bewerber und damit die Möglichkeit, zu einem wirklich guten Angebot zu kommen. Auch bei den neuen Ausschreibungen — Sie haben gesagt, daß Blätter von Ausschreibungen augenblicklich herausgingen — erleben wir, daß zwar nicht mit denselben kurzen Zeiten, aber doch mit Zeiten gearbeitet wird, die nicht angemessen sind, um zu einer wirklich echten Vergabe, zu einer bestmöglichen Beschaffung zu kommen, die wir doch alle gemeinsam erstreben. Wir haben das Gefühl, daß die bisherigen Regelungen nicht dazu ausreichen, das zu erreichen, was der Herr Minister hier selbst als erstrebenswert bezeichnet hat.
    Ich muß dann das Amt in Koblenz in Schutz nehmen. Es ist von den Herren Schmidt und Naegel angegriffen worden. Es hat doch nur nach Weisungen gehandelt. Die kurzen Lieferfristen sind doch nicht etwa von dem Amt in Koblenz angesetzt worden, sondern die sind von Bonn aus befohlen worden. Infolgedessen kann man dieses Amt dafür nicht verantwortlich machen.
    Die öffentliche Ausschreibung wird leider mitunter auch noch durch andere Dinge eingeschränkt, z. B. durch das beliebte System, das bei der Wehrmacht schon immer üblich war, daß man etwas mit dem Wort „geheim" bezeichnet. Es müßte eine unserer Hauptforderungen sein, daß die Befugnis, eine Sache als geheim zu bezeichnen, nicht der unteren Ebene, sondern nur einem qualifizierten und in einer höheren verantwortlichen Stellung stehenden Beamten zuerkannt wird. Sonst würde sich die in der Öffentlichkeit schon etwas berühmt


    (Dr. Atzenroth)

    gewordene Methode wiederholen, daß der Uniformknopf so lange als geheim bezeichnet wird, bis die Beschaffung einsetzt.
    Eine weitere Forderung, die wir erheben, ist, daß die öffentliche Ausschreibung nicht unter allen Umständen auf deutsche Firmen beschränkt wird. Das ist die gleiche Forderung, die auch Herr Minister Erhard vor längerer Zeit hier aufgestellt hat. Es darf nicht so kommen wie in einem mir bekanntgewordenen Fall, wo ein von der technischen Seite sehr befürwortetes Angebot mit der Begründung abgelehnt worden ist, es würden nur deutsche Firmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Dabei muß ich betonen, daß von der betreffenden Firma vorher die Versicherung abgegeben worden ist, daß die Ersatzteile für das Gerät von deutschen Firmen hergestellt werden können; es stand also kein Ersatzteilmonopol im Hintergrund. Wenn wir schon innerhalb der NATO unsere Rüstung beschaffen, dann müssen wir auch die Beschaffung auf einer breiten europäischen Ebene ermöglichen, damit wir zu einer günstigen und billigen Beschaffung kommen.
    Wir vermissen in den bisherigen Organisationen, die jetzt in dem Sechserausschuß, von dem hier gesprochen worden ist, ihre Zusammenfassung gefunden haben, die Möglichkeit zur aktiven Betätigung in Form eines Steuerungskopfes. Ein Sechserausschuß, der als ein Gemeinschaftsgremium tagt, wird in vielen Fällen nicht zu einer echten Entscheidung kommen. Deswegen würden wir doch eine Organisation befürworten, bei der tatsächlich ein Steuerungskopf vorhanden ist.
    Auch die Verbindungsstelle des Wirtschaftsministeriums zu dem Amt in Koblenz hat ihre Mängel. Sie ist mit einem Beamten besetzt, der im Range wesentlich niedriger steht als die meisten in derselben Materie tätigen Beamten des Verteidigungsministeriums. Auch hier kann das Schwergewicht des Wirtschaftsministeriums nur dann geschaffen werden, wenn wir entweder zu ganz anderen Organisationen kommen — ich werde noch darauf kommen — oder wenn wir mindestens diese Verbindungsstelle in ihrem Gewicht ganz beträchtlich verstärken.
    Herr Naegel hat erklärt, daß wir uns als Parlament fragen sollten, ob wir alles getan haben, was wir tun könnten, und er hat diese Frage etwas verneint. Ich möchte ihm darin beipflichten. Die Kontrolle über die Rüstungsbeschaffung, die jetzt vorhanden ist, ist die Kontrolle des Bundesrechnungshofes. Er kontrolliert nach allgemeinen Grundsätzen. Er hat gar nicht die Möglichkeit, zu kontrollieren, ob die wirtschaftspolitischen Richtlinien, die wir gemeinsam gegeben haben, eingehalten worden sind. Das ist weder seine Aufgabe, noch liegt es in seiner Möglichkeit. Wir sollten also tatsächlich untersuchen, ob wir auf der parlamentarischen Ebene nicht versäumt haben, noch irgend etwas zu tun. Wir sind der Meinung, daß diese ganze Frage von so großer Bedeutung ist, daß ihre Erörterung nicht mit der Behandlung der Großen Anfrage hier im Parlament heute beendet sein kann. Die anstehenden und von den verschiedensten Seiten angeschnittenen Fragen sollten in den zuständigen Ausschüssen, vor allem also im Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit und im Wirtschaftspolitischen Ausschuß, noch einmal besprochen werden. Im wesentlichen mit dem Ziel, daß in diesen Ausschüssen noch einmal eine Aussprache erfolgen kann, haben wir folgenden Antrag eingebracht:
    Antrag betreffend Verfahren bei Rüstungsaufträgen.
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, in dem vorzusehen ist, daß
    1. öffentliche Vergabestellen bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand, die Verteidigungsaufgaben dienen, den freien Wettbewerb durch öffentliche Ausschreibung sicherzustellen haben,
    2. Ausnahmen von dem Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung nur zuzulassen sind, wenn die Eigenart der benötigten Leistungen oder andere wichtige Umstände eine Abweichung zwingend erforderlich machen,
    3. die nach Ziffer 2 zulässigen Ausnahmen von dem Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung möglichst klar, notfalls durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, abgegrenzt und festgelegt werden und
    4. über die freihändige Vergabe oder die bebeschränkte Ausschreibung im Einzelfall nicht durch die öffentliche Vergabestelle allein entschieden wird, sondern das Bundesministerium für Wirtschaft zu beteiligen ist.
    Ich habe diesen Antrag dem Herrn Präsidenten überreicht und bitte Sie, ihn den beiden von mir genannten Ausschüssen zu überweisen.

    (Beifall bei der FDP.)