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ID0211612300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1955 6189 116. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1955. Erklärung des Abg. Dr. Mommer zu seinem Bericht in der 105. Sitzung als Berichterstatter des Wahl-Prüfungsausschusses zu der Immunitätsangelegenheit Dr. Wuermeling/Dr. Dehler (Anlage 2) . 6192 A Geschäftliche Mitteilungen 6233 A Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . 6192 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 203, 206 (Drucksachen 1834, 1918; 1854, 1914) 6192 B Fragestunde (Drucksache 1911): Wegfall der Verlesung der Fragen, Beschränkung in der Stellung von Zusatzfragen und im Umfang der Antworten: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 6192 B, 6202 A 1. betr. Haushaltsbuchführung und -rechnungslegung: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6192 C, D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 6192 D 2. betr. Anzeigepflicht bei Änderung der Fahrtrichtung auf Autobahnen: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6193 A, C Huth (CDU/CSU) 6193 C 3. betr. Interesse des Staats an der politischen Zugehörigkeit der Beamten: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6193 D, 6194 A Dr. Arndt (SPD) 6193 D, 6194 A 4. betr. Frage der Zulässigkeit der Verpflichtung zur Geheimhaltung des Inhalts einer Anklageschrift: Neumayer, Bundesminister der Justiz 6194 A, D Dr. Arndt (SPD) 6194 D 5. betr. Kraftverkehr im Zonenrandraum Herleshausen bzw. Obersuhl und Heringen (Werra) — Kalizeche Winters-hall —: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6195 A, D Dr. Arndt (SPD) 6195 B 6. betr. Gefährdung der Pressefreiheit durch Verurteilung von Schriftleitern wegen Zeugnisverweigerung: Neumayer, Bundesminister der Justiz 6195 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . 6196 A 7. betr. Mitarbeit von Kabinettsmitgliedern bei der sogenannten Abendländischen Akademie: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6196 A, B, C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 6196 B, C 8. betr. Kontrolle des Lkw-Verkehrs an Sonn- und Feiertagen: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6196 C, D Rademacher (FDP) 6196 D 9. betr. Gefährdungen durch Versuche mit atomaren Explosionen: Strauß, Bundesminister für Atomfragen . . . . 6197 A, C, D, 6198 A Kahn-Ackermann (SPD) . 6197 B, D, 6198 A 10. betr. Sprengkammern in der Arnsberger Klosterbrücke: Blank, Bundesminister für Verteidigung 6198 A, B Heide (SPD) 6198 B 11. Kindergeldzahlungen für die Arbeiter der Bundesdruckerei in Berlin: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6198 C, D Stingl (CDU/CSU) 6198 C 12. betr. Nachuntersuchungen von Kriegsbeschädigten des 1. Weltkrieges: Storch, Bundesminister für Arbeit 6198 E Stingl (CDU/CSU) 6198 I 13. betr. steuerliche Erleichterungen für alte Menschen bei Verlust von Ersparnissen infolge der Währungsreform: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6198 D, 6199 B Stingl (CDU/CSU) 6199 B 14. betr. Ausgabe von Streifbändern mit eingedruckten Marken zur Beförderung von Drucksachen: Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 6199 B, D Ritzel (SPD) 6199 D 15. betr. Entlastungsstraße vom Raum Bonn bis Speyer über den Hunsrück und die vordere Eifel: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6200 A, B Josten (CDU/CSU) 6200 B 16. betr. Verbleib der Bezirksverwaltungen der Berufsgenossenschaften in Berlin: Storch, Bundesminister für Arbeit 6200 B, C Dr. Schellenberg (SPD) 6200 B, C 17. betr. Frage der Zustimmung der Bundesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes: Storch, Bundesminister für Arbeit 6200 D, 6201 A Dr. Schellenberg (SPD) . . 6200 D, 6201 A 18. betr. Umwandlung von selbständigen Postämtern in Zweigpostämter: Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 6201 A, B Ritzel (SPD) 6201 A 19. betr. Gefahrenstelle im Zuge der Bundesstraße 4 nördlich Uelzen am Hoystorfer Berg: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6201 B Lotze (CDU/CSU) 6201 C 20. betr. Überfüllung der Züge im Berufsverkehr im Raum Schweinfurt: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6201 C 21. betr. Auswirkungen der Fünften Berufskrankheiten-Verordnung bzw. Vorbereitung einer Sechsten Verordnung: Storch, Bundesminister für Arbeit . 6201 D Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 6201 D 22. bis 43. wegen Fristablaufs der Fragestunde zurückgestellt 6202 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Verhalten des Bundeskanzlers im Falle Schmeißer (Drucksache 1733) 6202 A Kühn (Köln) (SPD), Anfragender 6202 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 6204 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 30. Juni 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gegenseitige Verteidigungshilfe (Drucksache 1855); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der europäischen Sicherheit (Drucksache 1919) 6209 A Berendsen (CDU/CSU), Berichterstatter 6209 A, B Beschlußfassung 6211 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Folgerungen aus den westlichen Luftmanövern „Operation Alert 1955" und „Carte blanche" (Drucksache 1603) . . . 6211 B Erler (SPD), Anfragender . . . . 6211 B Blank, Bundesminister für Verteidigung 6213 D Dr. Mende (FDP) 6216 C Blachstein (SPD) 6221 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6222 D Berendsen (CDU/CSU) 6223 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes nach Art. 29 Abs. 2 bis 6 des Grundgesetzes (Drucksache 1661); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Drucksache 1851, Umdrucke 495, 496) . . 6224 B Runge (SPD), Berichterstatter . . . 6224 B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) 6225 A, 6229 B, 6231 D Dr. Furler (CDU/CSU) . . . 6225 B, 6232 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) 6225 C, 6231 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6225 D, 6226 D Maucher (CDU/CSU) 6225 D Dr. Kihn (Würzburg) (CDU/CSU) 6226 A Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 6227 D, 6228 B Kahn (CDU/CSU) 6231 B, C Dr. Bucher (FDP) 6232 B Vizepräsident Dr. Schmid . 6232 D, 6233 A Abstimmungen . 6226 A, 6228 B, 6229 A, 6232 C, 6233 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (Drucksache 1598); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 1864) 6233 B Beschlußfassung 6233 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Europäische Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 und das Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen (Drucksache 1882) . . . 6233 C Überweisung an die Ausschüsse für Fragen der öffentlichen Fürsorge, für Fragen des Gesundheitswesens, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten . . 6233 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Altsparergesetzes (Drucksache 1905) 6233 C Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 6233 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Angleichung der Dienstbezüge von Vollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes an die Besoldung der Freiwilligen in den Streitkräften (Besoldungsangleichungsgesetz für den Bundesgrenzschutz) (Drucksache 1881) 6233 D Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht, an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung . . . 6233 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistiken der Steuern vom Einkommen (Drucksache 1639); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1904) 6233 D Beschlußfassung 6234 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (Drucksache 1369); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1850, zu 1850) 6234 A Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/ CSU) (Schriftlicher Bericht) . . 6236 D Beschlußfassung 6234 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine zeitweilige besondere Regelung der Prüfung der Jahresabschlüsse von Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs (Drucksache 1264); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verf assungsrecht (Drucksache 1863) 6234 C Dr. Czermak (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6237 C Beschlußfassung 6234 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Rentenbank und über weitere Maßnahmen zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (Drucksache 1870) . 6234 D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6234 D Zweite Beratung des von den Abg. Frau Dr. Probst u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Drucksache 809); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 1852) . . 6234 D Holla (CDU/CSU), Berichterstatter 6235 A Beschlußfassung 6235 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 494) . . . 6235 C, 6238 C Beschlußfassung 6235 C Nächste Sitzung 6235 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6235 B Anlage 2: Erklärung des Abg. Dr. Mommer zu der Immunitätsangelegenheit Dr. Wuermeling/Dr. Dehler 6236 A Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Dr Böhm (Frankfurt) u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes (Umdruck 495) . . . . 6236 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (zu Drucksache 1850) . . 6236 D Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes betr. zeitweilige besondere Rege- lung der Prüfung der Jahresabschlüsse von Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs (Drucksache 1863) 6237 C Anlage 6: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 494) 6238 C Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 6. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf 31. 3. 1956 Mensing 1. 3. 1956 Dr. Starke 28. 2. 1956 Jahn (Frankfurt) 9. 1. 1956 Moll 1. 1. 1956 Peters 1. 1. 1956 Neumann 21. 12. 1955 Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 17. 12. 1955 'Dr. Luchtenberg 16. 12. 1955 Dr. Reichstein 16. 12. 1955 Dr. Graf (München) 15. 12. 1955 Schröter (Wilmersdorf) 15. 12. 1955 Frau Rudoll 15. 12. 1955 Dr. Baade 10. 12. 1955 Eberhard 10. 12. 1955 Gedat 10. 12. 1955 Kiesinger 10. 12. 1955 Kriedemann 10. 12. 1955 Kutschera 10. 12. 1955 Onnen 10. 12. 1955 Op den Orth 10. 12. 1955 Frau Renger 10. 12. 1955 Leibfried 9. 12. 1955 Morgenthaler 9. 12. 1955 Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Stahl 9. 12. 1955 Frau Vietje 9. 12. 1955 Pöhler 8. 12. 1955 Frau Pitz 8. 12. 1955 Schill (Freiburg) 8. 12. 1955 Frau Ackermann 7. 12. 1955 Frau Albertz 7. 12. 1955 Fürst von Bismarck 7. 12. 1955 von Bodelschwingh 7. 12. 1955 Dr. Bucerius 7. 12. 1955 Dr. Elbrächter 7. 12. 1955 Etzenbach 7. 12. 1955 Frehsee 7. 12. 1955 Dr. Glasmeyer 7. 12. 1955 Häussler 7. 12. 1955 Dr. Hammer 7. 12. 1955 Könen (Düsseldorf) 7. 12. 1955 Knobloch 7. 12. 1955 Ladebeck 7. 12. 1955 Lulay 7. 12. 1955 Majonica 7. 12. 1955 Menke 7. 12. 1955 Rasner 7. 12. 1955 Scheppmann 7. 12. 1955 Dr. Schild (Düsseldorf) 7. 12. 1955 Schloß 7. 12. 1955 Schneider (Hamburg) 7. 12. 1955 Spies (Brücken) 7. 12. 1955 Dr. Stammberger 7. 12. 1955 Stauch 7. 12. 1955 Sträter 7. 12. 1955 b) Urlaubsanträge bis einschließlich Feldmann 17. 12. 1955 Heiland 17. 12. 1955 Hörauf 17. 12. 1955 Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 17. 12. 1955 Welke 17. 12. 1955 Klingelhöfer 31. 12. 1955 Anlage 2 (Vgl. S. 6192 A) Erklärung des Abgeordneten Dr. Mommer In der 105. Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. Oktober 1955 hatte ich als Berichterstatter des Wahlprüfungsausschusses zu dem Immunitätsfall Dr. Wuermeling/Dr. Dehler Bericht zu erstatten. Herr Bundesminister Dr. Wuermeling hat mich darauf aufmerksam gemacht, daß mir dabei in der Zitierung der Akten ein Fehler unterlaufen ist, dem politische Bedeutung zukommt. Nach dem wörtlichen Bericht der 105. Sitzung habe ich gesagt (Seite 5801): Nach einem Bericht der sozialdemokratischen Zeitung „Freiheit" soll Herr Wuermeling auf einer Kundgebung der Katholischen Jugend gesagt haben: „Wir als katholische Christen wissen, daß wir besser sind als unsere heidnische Umwelt." Herr Wuermeling bestreitet, daß er so etwas gesagt habe, und berichtigt unter Angabe zahlreicher Zeugen dahingehend, daß er nur gesagt habe: „Wir katholischen Christen tragen im Ringen der öffentlichen Meinung den Sieg davon, weil wir die bessere Sache vertreten." Herr Bundesminister Wuermeling hat nach seiner Darstellung in dem Brief an Herrn Dr. Dehler vom 19. Juni 1954 nicht von katholischen Christen, sondern von kirchlich-gläubigen Christen gesprochen. Es heißt in diesem Brief: Ich habe in Bingen den Anspruch der kirchlichgläubigen Christen auf Gleichberechtigung in der öffentlichen Meinung zum Ausdruck gebracht und dazu erklärt, daß wir im Ringen der öffentlichen Meinung den Sieg davon tragen würden, „weil wir die bessere Sache vertreten". Dr. Karl Mommer Anlage 3 Umdruck 495 (Vgl. S. 6224 B, 6225 B, 6226 A, 6228 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Böhm (Frankfurt), Dr. Dresbach, Dr. Willeke, Dr. Furler, Dr. Kihn (Würzburg) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes nach Art. 29 Absätze 2 bis 6 des Grundgesetzes (Drucksachen 1851, 1661). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: In den im Artikel 29 Abs. 2 des Grundgesetzes bezeichneten Gebietsteilen werden auf Antrag Volksbegehren durchgeführt. 2. § 20 Nr. 2 erhält folgende Fassung: 2. im Falle des Artikels 29 Abs. 4 Satz 2 des Grundgesetzes der abgelehnte Teil des Gesetzes. 3. Dem § 20 wird der folgende Abs. 2 angefügt: (2) Falls innerhalb der in Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes bezeichneten Frist ein Gesetz über die Neugliederung nicht zustande kommt oder falls ein zustandegekommenes Gesetz eine Bestimmung über die Landeszugehörigkeit eines Gebietsteils, in dem ein Volksbegehren zustandegekommen ist, nicht enthält, so ist in diesem Gebietsteil in jedem Falle ein Volksentscheid über den im Volksbegehren gestellten Antrag durchzuführen. Der bisherige Wortlaut des § 20 wird Abs. 1. Bonn, den 6. Dezember 1955 Dr. Böhm (Frankfurt) Dr. Dresbach Dr. Willeke Dr. Furler Dr. Kihn (Würzburg) Bauer (Wasserburg) Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Demmelmeier Funk Frau Geisendörfer Höcherl Höfler Dr. Horlacher Kramel Kroll Frau Dr. Kuchtner Frhr. Riederer von Paar Rümmele Dr.-Ing. E. h. Schuberth Schüttler Seidl (Dorfen) Spies (Emmenhausen) Graf von Spreti Unertl Wittmann Anlage 4 zu Drucksache 1850 (Vgl. S. 6234 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (Drucksache 1369). Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Bleyler (Freiburg). Der Ausschuß für Arbeit hat in zwei Sitzungen am 13. Juli und am 14. September 1955 den Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit - Drucksache 1369 - beraten. Dieses Übereinkommen Nr. 100 ist im Juni 1951 von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation beschlossen worden und indessen durch neun Länder - darunter Frankreich, Belgien und Österreich - ratifiziert worden, während andere große Industriestaaten - z. B. England, USA - ihm noch nicht beigetreten sind. Der Europarat hat im Sommer dieses Jahres ein- (Frau Dr. Bleyler [Freiburg]) stimmig beschlossen, den Regierungen seiner Mitgliedstaaten das Übereinkommen zur Ratifizierung zu empfehlen. Die Konvention Nr. 100 fordert von den Unterzeichnerstaaten, wie es im Art. 2 heißt, entsprechend dem in ihrem Land bestehenden Verfahren zur Lohnfestsetzung die Anwendung des Grundsatzes der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit für alle Arbeitnehmer zu för der n und, soweit es mit diesem Verfahren vereinbar ist, sicherzustellen. Das große Anliegen, das in diesem Abkommen Nr. 100 angesprochen wird, ist ja bekannt. Seit Jahren laufen die Bestrebungen, die Ungerechtigkeit der geringeren Bezahlung der Frauenarbeit zu beseitigen. Sie haben bisher nur zu Teilerfolgen geführt. Der Ausschuß war sich darin einig, daß der Grundsatz der Lohngleichheit Geltung haben müsse, da er ja dem Art. 3 des Grundgesetzes entspricht, wie die Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 15. Januar 1955 festgestellt hat. Aber die Schwierigkeiten in der Durchführung dieses Prinzips, die vor allem in der Feststellung der Gleichwertigkeit der Arbeit männlicher und weiblicher Arbeitskräfteliegen, zumal dort, wo die Arbeit andersartig ist, sowie in der internationalen Auswirkung wurden nicht verkannt. Unterschiede bestanden in der Auffassung darüber, ob die Ratifikation gleich erfolgen solle oder erst dann, wenn die nach Art. 2 des Abkommens verlangten Förderungsmaßnahmen durchgeführt seien. Da die Lohnfestsetzung in Deutschland nicht durch staatliche Einwirkung, sondern durch die Sozialpartner erfolgt, hat die Regierung die Sozialpartner zur Bildung einer Studien- und Untersuchungskommission aufgefordert. Diese Kommission soll in der Folgezeit die Aufgabe übernehmen, die Gleichwertigkeit der verschiedenen Tätigkeiten festzustellen und über die Möglichkeit der Anwendung des Grundsatzes zu beraten. Zunächst wollte der Ausschuß die ersten Beratungsergebnisse dieser Kommission abwarten und vertagte daher die weitere Beratung bis nach den Parlamentsferien. Doch hat die Kommission ihre Arbeit noch nicht aufgenommen, wenn auch die Tarifpartner sich indessen grundsätzlich zur Mitarbeit bereit erklärt haben. Bei der Schwierigkeit der Materie werden Gutachten und Erfahrungsberichte nicht so rasch möglich sein. Der Ausschuß war aber in seiner Mehrheit der Auffassung, daß schon mit der Bildung dieser Kommission die Förderungsmaßnahmen gemäß Art. 2 des Abkommens eingeleitet und damit die Voraussetzungen zur Ratifikation erfüllt seien. Der Antrag der Minderheit, die Beratung um sechs bis neun Monate zu vertagen, um die ersten Arbeitsergebnisse abzuwarten, wurde abgelehnt. Gegen zwei Stimmen beschloß der Ausschuß, den vorliegenden Entwurf — Drucksache 1369 — dem Bundestag zur Annahme zu empfehlen. Bonn, den 7. Dezember 1955 Frau Dr. Bleyler Berichterstatterin Anlage 5 Drucksache 1863 (Vgl. S. 6234 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (16. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über eine zeitweilige besondere Regelung der Prüfung der Jahresabschlüsse von Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs (Drucksache 1264). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Czermak Der Gesetzentwurf regelt die Pflichtprüfung der Jahresabschlüsse von Aktiengesellschaften, die Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs betreiben und nach § 5 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 522) der Eisenbahnaufsicht unterstehen. Es handelt sich also um Eisenbahnen, die nicht zum Netz der Bundesbahn gehören und von Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft betrieben werden. Diese Gesellschaften sind bei der Erneuerung des Aktienrechts durch das Aktiengesetz vom 30. Januar 1937 (RGBl. I S. 10) gemäß § 34 der 1. Durchführungsverordnung zum Aktiengesetz vom 29. September 1937 (RGBl. I S. 1026) von der Abschlußprüfung der Abschlüsse von Geschäftsjahren befreit worden, die vor dem 1. Januar 1939 begannen. Diese Befreiung wurde im Hinblick auf den Kriegsausbruch mehrfach verlängert. Zuletzt wurde durch das handelsrechtliche Bereinigungsgesetz vom 18. April 1950 (BGBl. S. 90) eine weitere Befreiung für Abschlüsse von Geschäftsjahren vorgesehen, die vor dem 1. Januar 1953 endigten. Die Abschlüsse der Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1952 endigten, unterliegen also nach der gegenwärtigen Rechtslage der aktienrechtlichen Pflichtprüfung nach den §§ 135 bis 141 des Aktiengesetzes. Der Gesetzentwurf sieht eine weitere Befreiung der Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs von der Pflichtprüfung der Abschlüsse für Geschäftsjahre vor, die nach dem 31. Dezember 1952 und vor dem 1. Januar 1956 endigen, mit der Maßgabe, daß diese nach ihrer Wahl sich entweder durch Abschlußprüfer im Sinne des Aktiengesetzes oder in sinngemäßer Anwendung der entsprechenden Vorschriften des Aktiengesetzes im Aufsichtswege prüfen lassen müssen. Damit bleibt die Grundsatzfrage, ob eine Pflichtprüfung bei diesen Eisenbahngesellschaften endgültig eingeführt werden soll oder ob diese dauernd davon befreit werden sollen, noch offen. Der Entwurf beschränkt sich daher darauf, für eine Übergangszeit die Wahlmöglichkeit zwischen einer Prüfung nach dem Aktiengesetz und der Prüfung im Aufsichtswege in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Aktiengesetzes zu eröffnen. Damit weicht er von der Regelung für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 1953 endigten, nach der eine völlige Freistellung von der aktienrechtlichen Pflichtprüfung bestand, sowie von der gegenwärtigen Rechtslage, wonach ausschließlich eine Pflichtprüfung nach dem Aktiengesetz gegeben ist, ab. Der Entwurf stellt sicher, daß auf jeden Fall eine Prüfung der Jahresabschlüsse der genannten Eisenbahnaktiengesellschaften nach aktienrechtlichen Grundsätzen erfolgt. Der mitbeteiligte Ausschuß für Verkehrswesen hat empfohlen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen, während der Ausschuß für Wirtschaftspolitik die Frage aufgeworfen hat, ob es (Dr. Czermak) aus grundsätzlichen Erwägungen ratsam sei, in Einzelfällen auf die im Aktienrecht vorgeschriebene Pflichtrevision zugunsten einer Prüfung durch die aufsichtführende Behörde zu verzichten. Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat dieses Bedenken und die damit verbundene Grundsatzfrage, ob man zu einer staatlichen Prüfung der Geschäftsgebarung von Aktiengesellschaften kommen dürfe, eingehend erörtert. Der Ausschuß hat sich auf den Standpunkt gestellt, es sei vertretbar, vorübergehend von dem Grundsatz der aktienrechtlichen Pflichtprüfung abzuweichen, da es sich bei diesen Aktiengesellschaften um öffentliche Unternehmungen handle, die nur formell als Aktiengesellschaften betrieben würden. Daher sei es erforderlich, eine Prüfung auf jeden Fall sicherzustellen. Der Ausschuß hat jedoch ausdrücklich festgestellt, dadurch werde kein Präjudiz dafür geschaffen, daß auch in Zukunft von dem Grundsatz der Prüfung nach dem Aktiengesetz abgewichen werden würde. Für Jahresabschlüsse, die nach dem 1. Januar 1956 endigen, wird daher an dem Grundsatz der aktienrechtlichen Pflichtprüfung festgehalten werden müssen. Der Entwurf führt die Bezeichnung „Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs" ein. Er weicht damit von dem bisher gebräuchlichen Begriff „Eisenbahnen des allgemeinen Verkehrs und Kleinbahnen" ab, ohne daß damit jedoch der Kreis der von dem Gesetz betroffenen Aktiengesellschaften geändert wird. Da die Vorschrift des § 135 Abs. 1 Satz 2 des Aktiengesetzes, wonach ein nicht geprüfter, aber trotzdem festgestellter Jahresabschluß nichtig ist, nicht unmittelbar auf die nach dem Entwurf zu prüfenden Jahresabschlüsse angewendet werden kann, weil in diesen Fällen statt der Abschlußprüfung auch eine Prüfung im Aufsichtswege zugelassen ist, bestimmt Absatz 2 in Anlehnung an § 135 Abs. 1 Satz 2 des Aktiengesetzes, daß ein Jahresabschluß, der weder durch einen Abschlußprüfer noch im Aufsichtswege geprüft worden ist, nicht festgestellt werden kann. Ein trotzdem festgestellter Jahresabschluß ist nichtig. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Entwurfs behandelt nur die Frage, durch wen die Prüfung eines Jahresabschlusses stattgefunden haben muß, um diesen gesellschaftsrechtlich wirksam werden zu lassen. Ein Eingriff in Aufsichtsbefugnisse ist damit nicht beabsichtigt. Daher stellt § 1 Abs. 1 Satz 2 klar, daß die Vorschriften über die Eisenbahnaufsicht unberührt bleiben. Bonn, den 7. November 1955 Dr. Czermak Berichterstatter Anlage 6 Umdruck 494 (Vgl. S. 6235 C) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: Antrag der Fraktion der DP betreffend Gleichstellung der Presse-Versicherung mit der Sozialversicherung (Drucksache 1893) an den Ausschuß für Geld und Kredit (federführend), an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films. Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Berendsen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! In der 114. Sitzung am 1. Dezember 1955 hat das Hohe Haus das Gesetz über die gegenseitige Verteidigungshilfe nach der ersten Lesung an die genannten Ausschüsse zur Beratung überwiesen. Diese Beratungen haben gestern stattgefunden. Der Berichterstatter hat dort etwa folgendes ausgeführt:
    Das zur Ratifizierung vorliegende Abkommen über die gegenseitige Verteidigungshilfe ist eine zwischen den USA und der Bundesrepublik erfolgte vertragliche Regelung der aus Art. 3 des Atlantikpaktes sich ergebenden Verpflichtungen. In diesem Artikel hat wie alle anderen NATO-Staaten die Bundesrepublik sich verpflichtet, fortlaufend und wirksam sich gegenseitige Hilfe zu gewähren, um ihre individuelle und kollektive Fähigkeit, einem bewaffneten Angriff zu widerstehen, aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Das vorliegende Abkommen enthält keine über die Pariser Verträge hinausgehenden Bindungen, sondern regelt vor
    allem den Rahmen, in dem sich die Hilfeleistung der USA bei der Aufstellung und Ausrüstung unserer Wehrmacht bewegen soll, ebenso wie eine etwaige Hilfe der Bundesrepublik an andere NATO-Länder. Es muß betont werden, daß jede militärische Hilfeleistung von der Annahme des vorliegenden Gesetzes abhängt. Die amerikanische Regierung ist infolge amerikanischer innergesetzlicher Bindungen andernfalls nicht in der Lage, uns bei der Aufstellung der Streitkräfte in irgendeiner Form zu helfen. Das amerikanische Gesetz über die gegenseitige Verteidigungshilfe vom 6. Oktober 1949, zuletzt geändert am 26. August 1954, nunmehr unter dem Namen „Gesetz über die gegenseitige Sicherheit" bekannt, kann also erst nach Ratifizierung des vorliegenden Abkommens auf die Bundesrepublik als Mitglied der NATO angewandt werden.
    Außenpolitisch ist das uns vorliegende Abkommen daher eine logische Folge, keinesfalls eine Ausweitung der mit den Pariser Verträgen eingegangenen Verpflichtungen. Es erleichtert uns, die finanziellen Lasten der Aufstellung und Ausrüstung unserer Truppen zu tragen. Es zeigt den Rahmen auf, in dem diese Hilfe erfolgen kann. Innenpolitisch bedeutet das Abkommen eine fühlbare Entlastung des Bundeshaushalts, da damit weitere Bindungen oder Eingriffe in unsere Souveränität verhindert werden. Wirtschaftliche, soziale und sonst denkbare innerdeutsche Belange werden ausreichend berücksichtigt. Irgendwelche in dieser Richtung sind also nicht gerechtfertigt und sind auch nicht laut geworden.

    (Vizepräsident Dr. Jaeger übernimmt den Vorsitz.)

    Es sei noch einmal betont, daß dieses Abkommen ein Rahmenabkommen ist. Alle daraus sich ergebenden Einzelmaßnahmen wie Umfang und Art der Hilfeleistungen und Zeitpunkt der Materiallieferung sind zweiseitigen Verhandlungen zwischen den Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik vorbehalten. Durch das bisher Gesagte dürfte klargeworden sein, daß erstens jede auf Grund des vorliegenden Abkommens zu schließende Vereinbarung sowohl der Zustimmung der Bundesregierung wie derjenigen der Vereinigten Staaten bedarf, zweitens somit alle Einzelmaßnahmen in Zukunft der politischen Kontrolle der Bundesregierung unterliegen und sich nicht automatisch ergeben, drittens kein Zwang zur Übernahme veralteten oder unbrauchbaren Materials besteht und schließlich viertens die Anpassung an die jeweilige militärische Lage — ich erinnere an das Atomzeitalter und an die waffentechnische Weiterentwicklung — gewährleistet erscheint. Bedenken, daß es sich bei diesem Abkommen um ein aus dem üblichen NATO-Rahmen herausfallendes Sonderabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik handelt, sind unbegründet. Das vorhin erwähnte amerikanische Gesetz über die gegenseitige Sicherheit bildet die Grundlage für alle derartigen Abkommen der Vereinigten Staaten mit den NATO-Ländern, also auch mit uns und sonstigen Verbündeten der USA. Wir nehmen somit gegenseitige Verpflichtungen auf uns, die in genau der gleichen Form unsere großen Nachbarn England und Frankreich übernommen haben.
    Bei der Beratung des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten wurde lediglich unter dem


    (Berendsen)

    Aspekt der Außenpolitik an einen Vertreter der Bundesregierung die präzise Frage gestellt, ob das vorliegende Abkommen irgendwelche zusätzlichen finanziellen oder materiellen Verpflichtungen oder Kontrollen oder Einengungen sonstiger Art für uns enthalte. Diese präzise Frage wurde von dem Vertreter der Regierung genau so präzise beantwortet, und zwar in verneinender Form. Danach wurde im Auswärtigen Ausschuß mit Mehrheit der Koalitionsparteien gegen die Stimmen der Opposition beschlossen, dem federführenden Ausschuß anzuraten, dem Hohen Hause die Annahme des Abkommens zu empfehlen.
    Im Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit wurden die elf Artikel des Abkommens in einer eingehenden Aussprache und Diskussion durchgesprochen. Ich darf hierüber im einzelnen kurz berichten.
    In Art. I wird das Prinzip der Gewährung von Hilfeleistungen von einem Staat an einen anderen als ein Sonderabkommen noch einmal festgelegt. Es wird ferner betont, daß Hilfeleistungen aus Fertigproduktion, aus Waffen und technischer Ausrüstung aller Art, aber auch aus Dienstleistungen wie Stellung von Lehrkräften usw., bestehen können. Hingegen wird unter diesem Begriff Hilfeleistung eine finanzielle Hilfe für militärische Zwecke nicht verstanden. Sollte der Bundesrepublik eine besondere finanzielle Hilfe gewährt werden, so kann dies nur auf Grund des Art. XI dieses Vertrags geschehen. Ebenso ist klar, daß die Bundesregierung nicht verpflichtet ist, Verteidigungshilfe anzunehmen, an deren Erhalt oder Verwendung ihr nicht gelegen ist. Nicht mehr benötigtes Material muß den Vereinigten Staaten zur anderweitigen Verwendung wieder angeboten werden.
    In Art. II wird festgelegt, daß die Gewährung gegenseitiger Hilfe im Einklang stehen muß mit den Satzungen der NATO. Ebenso wird festgestellt, daß auch die Bundesrepublik gegebenenfalls verpflichtet sein kann, Rohstoffe und Halbfabrikate an die Vereinigten Staaten zu liefern, wenn diese ein solches Ansinnen stellen. Hierbei soll allerdings auf den Bedarf der Bundesrepublik für ihre Innen- und Außenwirtschaft Rücksicht genommen werden.
    Der Art. III befaßt sich mit dem Austausch von Patenten und technischen Erfahrungen für Verteidigungszwecke.
    Art. IV setzt sich mit Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Geheimschutzes auseinander.
    Art. V bestimmt, daß die der Bundesrepublik gewährte Außenhilfe vor dem Zugriff Dritter geschützt wird.
    Art. VI stellt sicher, daß für den Verkehr von Waren aller Art von den Vereinigten Staaten in die Bundesrepublik und umgekehrt keine steuerlichen Belastungen für beide Partner entstehen.
    Art. VII ordnet an, daß die Bundesregierung der Regierung der Vereinigten Staaten alle mit der Durchführung der Außenhilfe verbundenen Kosten auf deutschem Boden abnimmt, ausgenommen die Gehälter für amerikanische Soldaten.
    Art. VIII regelt den Status der im Rahmen der Außenhilfe auf dem Gebiet der Bundesrepublik tätig werdenden amerikanischen Staatsbürger. Ein sehr kleiner Teil, bisher genau sechs Personen, soll diplomatischen Status erhalten. Es sind dies der
    Leiter der Mission sowie Vertreter von Heer, Marine und Luftwaffe. Ferner werden etwa 100 weitere Militärpersonen im Rahmen dieses Abkommens in Deutschland tätig werden. Art. VIII regelt ferner die Kontrollen und Überprüfung der Verwendung der Außenhilfe. Durch die Bestimmungen dieses Artikels soll sichergestellt werden, daß nicht einzelne Staaten zuviel amerikanische Außenhilfe erhalten, z. B. also Waffen anfordern, die sie wegen Personalmangels gar nicht einsetzen können. Diese Kontrollen werden in engster Verbindung mit deutschen Stellen durchgeführt. Irgendwelche Einzelreisen amerikanischer Kontrollfunktionäre zu deutschen Truppenverbänden sind nicht vorgesehen. Es ist geplant, verwaltungsmäßige Absprachen über die Zusammenarbeit dieser amerikanischen Stäbe mit deutschen Stellen auszuarbeiten. Der Ausschuß für Fragender europäischen Sicherheit bittet die Bundesregierung, derartige Abkommen dem Ausschuß zur Kenntnis vorzulegen.
    Art. IX legt fest, daß die Ratifizierung dieses Abkommens die Bundesrepublik verpflichtet, an der Aufrechterhaltung des Weltfriedens mitzuarbeiten und Ursachen internationaler Spannungen zu mildern. Ferner wird versprochen, militärische Verpflichtungen, die wir übernommen haben, auch zu erfüllen. Diese Verpflichtungen finden ihre Grenze in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Landes, d. h. alle Maßnahmen zur Entwicklung der Verteidigungsfähigkeit dürfen die ruhige wirtschaftliche und politische Weiterentwicklung der Bundesrepublik nicht stören.
    Art. X befaßt sich mit der Ausfuhr strategischer Güter. Im Sicherheitsausschuß wurde über diesen Artikel eingehend diskutiert und festgestellt, daß materiell gesehen eine zusätzliche Verpflichtung auf Innehaltung von Embargolisten gegenüber dem Ostblock nicht stattfindet. Wohl aber ist festzustellen, daß ein bisher zwischen zwei Regierungen abgeschlossenes Abkommen nunmehr völkerrechtlich verankert wird. Insofern bedeutet also die Ratifizierung des Art. X eine intensivere Bindung der Bundesrepublik in handelspolitischer Beziehung. Der Ausschuß legt Wert darauf, dies ausdrücklich festzustellen.
    Art. XI ist der Schlußartikel. Er enthält die übliche Bestimmung bezüglich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde und der Modalitäten bei Kündigung des Abkommens. Ebenso ist die übliche Klausel enthalten, daß bei Auftauchen von Schwierigkeiten durch beiderseitige Verhandlungen Änderungen des Abkommens möglich sind.
    Die in der amtlichen Begründung an zwei Stellen sich findenden Worte „im wesentlichen" und „sinngemäß" im Hinblick auf den Abschluß des vorliegenden Abkommens mit anderen Staaten wurden von der Regierung dahingehend interpretiert, daß diese Worte deshalb gewählt seien, weil durch die historische Entwicklung der Bundesrepublik vom Besatzungsregime zur Souveränität nicht in allen Fällen das vorliegende Abkommen wortgleich mit denjenigen anderer Nationen sei. Es wurde jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß in keinem Fall eine Diskriminierung der Bundesrepublik vorliege.
    Abschließend darf ich feststellen, daß nach eingehender Diskussion in beiden Ausschüssen die Koalitionsparteien im Gegensatz zur Opposition die Ansicht hatten, daß das vorliegende Abkommen als großer Rahmen, in dem sich die militäri-


    (Berendsen)

    sehe Hilfeleistung der USA uns gegenüber bewegen soll, ohne Abänderung durch das Hohe Haus ratifiziert werden sollte. Wenn die Bundesrepublik die in der WEU und NATO vertraglich festgelegte Aufstellung von Streitkräften zeitgerecht durchführen will, ist die Ratifizierung des vorliegenden Abkommens hierzu die unerläßliche Voraussetzung. Erst nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunde sind die Vereinigten Staaten auf Grund ihrer eigenen Gesetzgebung in der Lage, die in Deutschland bereitliegenden Waffen an die jetzt in der Aufstellung begriffenen deutschen Verbände auszugeben. Ebenso können Teilnehmer an Lehrgängen in Europa oder Übersee erst nach Ratifizierung eingeladen und unentgeltlich transportiert werden. Die für uns dringend notwendige Ausbildungshilfe durch amerikanisches Lehrpersonal ist vorher nicht möglich.
    In Abwägung all dieser soeben geschilderten Gründe darf ich im Namen der Koalitionsparteien das Hohe Haus auffordern, dem Ratifizierungsgesetz über das Abkommen vom 30. Juni 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gegenseitige Verteidigungshilfe zuzustimmen.
    Von der Opposition wurde bekanntgegeben, daß die Ablehnung der Sozialdemokratischen Partei sich nicht unmittelbar gegen das vorliegende Abkommen richte, sondern daraus resultiere, daß der Atlantikpakt als solcher seinerzeit nicht angenommen worden sei.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich darf den Herrn Berichterstatter jedoch darauf hinweisen, daß er die Aufforderung hier nicht im Namen der Koalitionsparteien, sondern nur im Namen des Ausschusses an das Hohe Haus richten kann, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Wir kommen zur zweiten Beratung. Ich rufe auf Art. 1, — 2, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wird das Wort zur allgemeinen Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Mit Mehrheit gegen die Stimmen der sozialdemokratischen Fraktion angenommen.
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Folgerungen aus den westlichen Luftmanövern „Operation Alert 1955" und „Carte blanche" (Drucksache 1603).
Das Wort zur Begründung der Großen Anfrage hat der Abgeordnete Erler.
Erler (SPD), Anfragender: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 13. Juli dieses Jahres brachte die sozialdemokratische Bundestagsfraktion eine Große Anfrage ein, in welcher der Bundesregierung zwei Fragen gestellt wurden:
1. Was weiß die Bundesregierung von den Lehren, welche die westlichen Regierungen aus den kürzlichen Luftmanövern in den Vereinigten Staaten („Operation Alert 1955") und in Westeuropa („Carte blanche") für die militärische und zivile Verteidigung gezogen haben?
2. Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesen Manövern für die Verteidigungsplanung der Bundesregierung, welche Aufgaben ergeben sich insbesondere zugunsten des Schutzes der Zivilbevölkerung im Falle eines Krieges?
Ich möchte Ihnen die damalige Situation kurz in Erinnerung zurückrufen. Die deutsche Öffentlichkeit war außerordentlich beunruhigt über die Nachrichten, daß während dieser Teilmanöver, an denen praktisch nur die Luftwaffen, und zwar im wesentlichen taktische Verbände, beteiligt gewesen waren, vom 20. bis 28. Juni dieses Jahres allein in diesem Abschnitt, um den es hier geht, in dem unser Land liegt, 335 Atombomben zum Abwurf gelangt waren. In der Bevölkerung wurde die bange Frage laut: Welchen Sinn hat eine Verteidigungsplanung, wenn ein derart massiver Einsatz von Atombomben das zu verteidigende Objekt und das zu verteidigende Volk möglicherweise vollkommen zerstört? Es hat um diese Frage eine erste vorläufige Debatte gegeben nicht in Beantwortung unserer Großen Anfrage — denn die steht erst heute auf der Tagesordnung —, sondern anläßlich einer allgemeinen wehrpolitischen Aussprache, die sich damals an die Beratung des Freiwilligengesetzes im Bundestag anknüpfte. Der Herr Verteidigungsminister hat in dieser Debatte am 16. Juli zum Schluß ausgeführt, daß es ihm, dem Verteidigungsminister, selbstverständlich eine Ehre sein werde, diesem Hohen Hause auch später über den weiteren Fortgang der militärfachlichen Untersuchungen zu berichten. Ich nehme an, daß dieser Zeitpunkt nunmehr gekommen ist und der Herr Verteidigungsminister dieses Wort heute einlösen wird, das er damals dem Bundestag gegeben hat.
Worauf kommt es im wesentlichen bei dieser Debatte hier zu dieser Stunde und in diesem Hause an? Ich glaube, daß wir wie auch die anderen Parlamente der westlichen Völker die Aufgabe haben, unserer Bevölkerung vor allem die Wahrheit zu vermitteln,

(Sehr gut! bei der SPD)

daß wir nichts beschönigen dürfen, daß wir keine Panik zu säen haben — das ist selbstverständlich —, daß wir aber auch unser Volk mit den harten Realitäten vertraut machen müssen, denen es gegenübersteht.
Zu diesen Realitäten gehört z. B. die Entscheidung des nordatlantischen Paktsystems, wonach die atomare Kriegführung praktisch die unwiderrufliche Grundlage der technischen Verteidigungsplanung ist. Wir müssen uns überlegen, was das bedeutet. Wir müssen uns überlegen, ob eine solche Entscheidung nicht die Gefahr in sich trägt, daß der Einsatz taktischer Atomwaffen gewissermaßen zwangsläufig dann von beiden Seiten her einmündet in den allgemeinen Vernichtungskrieg unter dem Einsatz aller modernen Massenvernichtungsmittel.
Damals, unter dem frischen Eindruck der Luftmanöver, schrieb die in der vorangegangenen De-


(Erler)

batte heute schon mehrfach erwähnte „Frankfurter Allgemeine Zeitung" folgende Sätze:
Die fürchterliche Wirkung einer Atomwaffe auf Flugplätzen fordert deren Bombardierung und damit dieses einfache Mattsetzen der feindlichen Maschinen geradezu heraus. Da, um beim deutschen Beispiel zu bleiben, mehr als 30 Flugplätze in der Pfalz von Einheiten der alliierten taktischen Luftwaffe belegt sind und auf etwa ebenso vielen Rollfeldern in der Sowjetzone rote Jäger stehen, bedeutet der Atomkrieg, den General Gruenther ankündigte, Kampf um die Vernichtung von rund 60 operativ wichtigen Zielen auf dem Boden des geteilten Deutschlands.
Das ist die Situation, der wir uns gegenübersehen,
falls ein Konflikt ausbricht. Das ist die Widerlegung jenes Satzes des Herrn Bundeskanzlers, daß
das deutsche Land nicht zum Schlachtfeld würde,
wenn wir erst einmal in den Atlantikpakt einträten. Wenn es je zu einem bewaffneten Konflikt in
Europa kommt, dann wird Deutschland Schlachtfeld, ob es dem Atlantikpakt angehört oder nicht.

(Sehr richtig! und Sehr wahr! bei der SPD.)

Die in Westeuropa gelegenen Flugbasen sind in ihrer gegenwärtigen Anlage ideale Angriffsziele erster Ordnung.
Der Herr Verteidigungsminister hat am 16. Juli in seiner Rede ausgeführt, daß sich als eine erste Lehre aus diesen Manövern die Aufgabe der beteiligten Luftwaffen ergebe, die alsbaldige Luftherrschaft zu erringen, die nötig ist zum Schutze des eigenen Gesamtpotentials und zur Ausschaltung des feindlichen Kriegspotentials, vor allem der Luftbasen und der Raketenabschußbasen des Gegners.
Meine Damen und Herren, diese Überlegung wird niemals nur von einer Seite angestellt. Diese Überlegung beruht absolut auf Gegenseitigkeit. Wenn die eine Seite davon ausgeht, daß bereits in den ersten Stunden eines Konflikts zunächst einmal die feindlichen Flugplätze zerstört werden müssen, dann können Sie sich darauf verlassen, daß die gleiche Überlegung auch im wesentlichen den militärischen Planungen und Aktionen der anderen Seite zugrunde liegt. Das bedeutet also, daß allein schon im Vorhandensein dieser Stützpunkte auf deutschem Boden eben ein Gefahrenmoment liegt, das wir nicht verkleinern wollen, das wir nüchtern in eine offene Darstellung unserer wirklichen Lage einbeziehen müssen.
Die Manöver sind, wie aus sachverständigen Kreisen laut wurde. angelegt gewesen in dem Gefühl der atomaren Überlegenheit des Westens. Ich glaube, daß wir uns die Frage vorlegen müssen, ob dieses Gefühl heute noch berechtigt ist. Angesichts der jüngsten Wasserstoffbombenexplosion in der Sowjetunion sind doch mindestens Zweifel daran erlaubt, ob die westliche atomare Überlegenheit so erdrückend ist, wie vielleicht die Manöverplaner damals angenommen haben.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Man muß sich doch wohl damit vertraut machen, daß für den Fall eines Konflikts nicht nur die eine Seite, sondern beide Seiten die Atombombe in ihren verschiedensten Varianten zum Einsatz bringen würden, und dazu hat sich ein sehr sachverständiger Mann geäußert. Er hat Konsequenzen gezogen, die wir nicht nachdrücklich genug unterstreichen können. Am 5. Dezember dieses Jahres, gewissermaßen als Auftakt zu einer Erörterung dieses Problems im Deutschen Bundestag, hat jener Sachverständige gesagt:
Wir sollten allen Menschen auf der Erde einen Begriff von den Wirkungen der modernen Waffen geben, vor allem derjenigen, mit denen wir zur Zeit ausgerüstet sind, damit die Sinnlosigkeit eines Krieges klar wird.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Ich will Ihnen sagen, wer diesen Satz in einem Interview mit einer amerikanischen Zeitschrift ausgesprochen hat. Es war ein Mann, der weiß, was er damit aussagt, nämlich der Oberkommandierende der strategischen Luftstreitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika.
Damit wird klar, daß wirkliche Sicherheit durch militärische Anstrengungen allein nicht zu gewinnen ist. Es ist möglich, daß auf einige Zeit die beiden Mächteblöcke nach wie vor ihre Zuflucht in "immer stärkerer Rüstung suchen. Auf Sicht wird die Menschheit vom Alpdruck der Selbstzerstörung durch die modernen Massenvernichtungsmittel nur befreit werden können, wenn die Politik aller Länder — und zwar der großen voran — auf ernsthafte Bemühungen zu einem umfassenden, international wirksam kontrollierten Abrüstungsabkommen umgestellt wird.
Meine Damen und Herren, was wird aus der Bevölkerung eines Landes, in dem auf kleinem Raum 335 Atombomben in kurzer Zeit zu Boden gehen? Gewiß, man hat bei den Manövern gesagt, jede dieser Bomben sei kleiner gewesen als die, die über Hiroshima explodiert ist. Das ist ein magerer Trost. Niemand hat es anläßlich dieser Manöver unternommen, die möglichen Konsequenzen für die Bevölkerung der beteiligten Gebiete einmal darzustellen. Und außerdem: Wer kleine Bomben werfen kann, der kann auch große werfen.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Und was geschieht, wenn es in einem solchen Gebiet eben nicht bei der schon fürchterlich genug anzusehenden Kleinausgabe der Atomwaffen bleibt, sondern wenn dann die moderneren, zerstörenderen Modelle zum Einsatz gelangen?
Das sollte uns klar machen, daß wir bei all den Planungen, die in diesem Hause zur Zeit erörtert werden, einer Aufgabe einen wesentlich größeren Vorrang geben müssen als bisher, und das ist der Schutz der Zivilbevölkerung. Da haben wir das Tauziehen um die Luftschutzmaßnahmen zu beklagen; da haben wir die Auseinandersetzungen um die Mittel zu beklagen, die wir erbeten hatten, die wir bei den Beratungen zu den Haushaltsplänen gefordert hatten, bei denen sich die Regierungsmehrheit unseren Wünschen auf diesem Gebiet immer wieder widersetzt hat. Sie haben dann einen völlig unzureichenden Betrag — das wissen Sie selbst — als erste Rate in den Bundeshaushaltsplan eingestellt und haben sich damit begnügt, ein Drei-Jahres-Programm zu entwickeln, bei dem im ersten Jahr infolge der unzureichenden Ausstattung, die Sie vorgesehen haben, auch nicht einmal der finanzielle Grundstein gelegt werden kann. Sie haben darüber hinaus diese Auseinandersetzung noch dadurch verschärft, daß immer wieder versucht wird, die Lasten auf diesem Gebiet vom Verteidigungshaushalt weg nunmehr auf die Länder und Gemeinden weiter zu verlagern.


(Erler)

Wenn wir nüchtern die Ergebnisse — wir werden darüber nachher Näheres vom Herrn Verteidigungsminister hören — dieser Manöver unter die Lupe nehmen, dann sollte uns weiter klar sein, daß die Schutzmaßnahmen für die Zivilbevölkerung zunächst einmal mit einer Einrichtung anfangen, die uns bisher praktisch überhaupt nicht zur Verfügung steht, nämlich mit dem Aufbau eines wirksamen, umfassenden und schnell funktionierenden Warndienstes.
Nachdem ich hier einiges zur Lage der Bevölkerung gesagt habe, ist es vielleicht nötig, den Herrn Verteidigungsminister auch daran zu erinnern, daß es gut wäre, die Erfahrungen und die Schlüsse dem Hause mitzuteilen, die sich für seine übrigen Planungen aus dem Ablauf dieser Luftmanöver ergeben haben. Was wäre eigentlich aus Erdtruppen geworden, auf die innerhalb von acht Tagen 335 Atombomben niedergehen? Glaubt man ernstlich, daß in einer solchen Situation irgendeine Truppe noch beweglich und von irgendeinem Kampfwert gewesen wäre?
Wir haben in der Sitzung des Bundestages vom 16. Juli einige Fragen gestellt. Diese Fragen sind damals nicht beantwortet worden. Ich nehme an, daß der Herr Verteidigungsminister Gelegenheit genommen hat, die damalige Debatte noch einmal nachzulesen, damit wir heute die Fragen beantwortet bekommen, die ihm damals mein Freund Blachstein vorlegte, nämlich welche Verluste etwa Truppen auf der Erde und welche Verluste die Bevölkerung erlitten hätte, wenn dieses durchgespielte Manöver ein schauerlicher Ernstfall gewesen wäre, und welche Wirkungen allein die Strahlung, die bei einem so massierten Einsatz von Atomwaffen auftritt, ausgelöst hätte. Ich weiß, in der damaligen Debatte ist gesagt worden, die Erfahrung liefere den Beweis für die Notwendigkeit der Erdtruppen; denn erst wenn es zwölf deutsche Divisionen gebe, sei eine Situation eingetreten, wo man auf den Einsatz von Atomwaffen verzichten könne. Gerade das Fehlen deutscher Verbände zwinge den Westen dazu, zur Überwindung der sonst vorhandenen russischen Überlegenheit zum Einsatz von Atomwaffen zu greifen. Herr Verteidigungsminister, ist die Lage nicht ganz nüchtern so, daß die westliche Verteidigungsplanung darauf beruht, in jedem Falle, ob mit oder ohne deutsche Divisionen, die Überlegenheit der sowjetischen Bodentruppen durch den Einsatz von Atomwaffen auszugleichen, und heißt es nicht umgekehrt, daß damit die andere Seite dazu gebracht wird, ein Gleiches zu tun, und wir uns dann in einem vollen Krieg mit allen modernen schrecklichen Waffen der Zerstörung befinden würden?
Im Lichte der Erfahrungen scheint uns jedenfalls manches an den früher bekanntgegebenen Planungen des Bundesverteidigungsministeriums veraltet zu sein. Sowohl der Herr Verteidigungsminister als auch der zweite Verteidigungsminister, Herr Minister Strauß, haben damals dem Hause versichert, daß die Planung der Streitkräfte selbstverständlich allen modernen Erkenntnissen und Erfahrungen in elastischer Weise angepaßt würde. Den Grundsatz lobe ich mir. Wir haben aber nie etwas über die konkrete Ausführung dieses Grundsatzes erfahren, sondern bisher gilt für dieses Haus immer noch das, was seinerzeit bekanntgegeben worden ist als Grundlage der Planung in Ausführung der Abreden des Vertrags über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft, Abreden also, die in ihren Grundzügen zurückgehen auf Verhandlungen der Jahre 1950 bis 1952. Inzwischen hat sich die Welt grausam verändert. Bei der Gliederung, bei der Ausrüstung und der Verwendung von Erdstreitkräften, wenn Sie sie schon aufstellen, können Sie nicht an überlieferten Vorstellungen hängenbleiben. Dann ist es auch Aufgabe der verantwortlichen Männer in der Bundesregierung, sich genauso, wie das in anderen Ländern der Fall ist, Gedanken über die völlig veränderte Rolle der einzelnen Waffengattungen und ihrer Stellung zueinander zu machen, sich zu überlegen, welche Rolle die Luftwaffe in der modernen Strategie spielt; wahrscheinlich spielt sie in der Gegenwart die überragende Rolle. Der Minister sprach davon, daß die von ihm vorgesehenen Erdtruppen zu einem Teil zum Schutze des Führungs- und Versorgungsapparates der modernen Luftstreitkräfte gebraucht würden. Praktisch hat sich damit das Verhältnis — früher sollte die Luftwaffe dem Schutz der Erdtruppen dienen — vollkommen umgekehrt, wie der Verteidigungsminister selbst ausgeführt hat.
Wir fürchten, daß das Verteidigungsministerium für die Beobachtung all dieser Fragen gar nicht ausreichend ausgestattet ist. Auch wenn die Bundesregierung darauf verzichtet hat, daß die Bundesrepublik Deutschland die schrecklichen Massenvernichtungswaffen herstellt und sich ihrer bedient, ist sie doch verpflichtet, sich mit den Problemen, die das Vorhandensein dieser Waffen in anderen Händen auch für unser Volk stellt, so sachverständig wie nur möglich auseinanderzusetzen.

(Beifall bei der SPD.)

Im Verteidigungsministerium muß also ein ständiger Beobachtungsapparat seinen Platz finden, aus dessen sachverständiger Arbeit sich die Schlüsse auch für die Tätigkeit aller anderen Ressorts dieses Ministeriums ergeben müssen. Es muß auch jener Gesprächspartner vorhanden sein, der die Bedeutung der Luftwaffe in den Verteidigungsplanungen aller großen Mächte wirklich sachkundig mit den Hauptbeteiligten erörtern kann, damit die Regierung und auch das Parlament die Grundlagen an Tatsachen zur Verfügung haben, die wir brauchen, wenn wir zu irgendeiner dieser Fragen, sei es beim Organisationsgesetz des Ministeriums, sei es beim Haushaltsplan, Entscheidungen zu treffen haben werden.
In diesem Gesamtzusammenhang bitte ich unsere Anfrage zu sehen. Sie ist diktiert von der Sorge darum, daß unser Volk in seiner gefährdeten Lage auf keinen Fall an den vorhandenen Gefahren einfach vorbeisehen kann, daß wir ihm die Wahrheit sagen müssen; und sie ist weiter von der Sorge darum diktiert, daß die Planungen des Verteidigungsministeriums möglicherweise nicht den Erkenntnissen entsprechen, die aus den Manövern der verbündeten Streitkräfte selbst zur Stunde gezogen werden müssen.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort zur Beantwortung der Großen Anfrage hat der Herr Bundesminister für Verteidigung.