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ID0211300200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1955 6089 113. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. November 1955. Nachruf für den Abgeordneten Dr. Tillmanns, Bundesminister für besondere Aufgaben 6089 C Nachruf für den Abgeordneten Dr. Lütkens 6089 D Eintritt der Abgeordneten Prennel und Frau Ganswindt 6090 B Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Schlick 6090 B Geschäftliche Mitteilungen 6094 C Beschlußfassung des Bundesrats über Gesetzesbeschlüsse des Bundestags 6090 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 197 und 199 (Drucksachen 1774, 1856; 1801, 1858) 6090 C Fortsetzung der dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Renten-MehrbetragsGesetzes (2. RMG) (Drucksachen 1687, 1746, 1780, 1805, 1842, 1849); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1859) 6090 C Stingl (CDU/CSU), Berichterstatter 6090 C Dr. Schellenberg (SPD) 6091 D Horn (CDU/CSU) 6092 B Dr. Berg (FDP) 6092 C Frau Finselberger (GB, BHE) . . . 6092 D Frau Kalinke (DP) 6093 A Storch, Bundesminister für Arbeit 6093 D Abstimmungen 6094 A Nächste Sitzung 6094 C Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6094 B Die Sitzung wird um 10 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke 28. 2. 1956 Jahn (Frankfurt) 9. 1. 1956 Eberhard 10. 12. 1955 Mensing 30. 11. Moll 30. 11. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 23. 11. Miessner 22. 11. Erler 20. 11. Heye 20. 11. Dr. Kliesing 20. 11. von Manteuffel (Neuß) 20. 11. Schmidt (Hamburg) 20. 11. Dr. Bartram 19. 11. Dr. Furler 19. 11. Morgenthaler 19. 11. Dr. Pferdmenges 19. 11. Raestrup 19. 11. Richter 19. 11. Bender 18. 11. Blöcker 18. 11. Bruse 18. 11. Dr. Bucher 18. 11. Haasler 18. 11. Heinrich 18. 11. Dr. Höck 18. 11. Hoogen 18. 11. Frau Dr. Jochmus 18. 11. Frau Dr. Kuchtner 18. 11. Lotze 18. 11. Frau Meyer-Laule 18. 11. Trittelvitz 18. 11. Wagner (Ludwigshafen) 18. 11. Dr. Will 18. 11. Dr. Baade 17. 11. Bausch 17. 11. Dr. Becker (Hersfeld) 17. 11. Berendsen 17. 11. Dr. Blank (Oberhausen) 17. 11. Dr. Böhm (Frankfurt) 17. 11. Brandt (Berlin) 17. 11. Dr. Bürkel 17. 11. Cillien 17. 11. Dr. Conring 17. 11. Eschmann 17. 11. Dr. Friedensburg 17. 11. Frau Geisendörfer 17. 11. Gibbert 17. 11. Hansen (Köln) 17. 11. Häusler 17. 11. Heiland 17. 11. Frau Heise 17. 11. Dr. Graf Henckel 17. 11. Dr. Keller 17. 11. Kiesinger 17. 11. Kirchhoff• 17. 11. Koenen (Lippstadt) 17. 11. Dr. Königswarter 17. 11. Dr. Krone 17. 11. Kunze 17. 11. Kutschera 17. 11. Leibfried 17. 11. Lemmer 17. 11. Leonhard 17. 11. Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Leverkuehn 17. 11. Maucher 17. 11. Frau Dr. Maxsein 17. 11. Mellies 17. 11. Dr. Menzel 17. 11. Dr. Moerchel 17. 11. Dr. Orth 17. 11. Rasch 17. 11. Dr. Reif 17. 11. Richarts 17. 11. Sabaß 17. 11. Frau Schroeder (Berlin) 17. 11. Frau Dr. Schwarzhaupt 17. 11. Seuffert 17. 11. Stingl 17. 11. Dr. Wahl 17. 11. Wehner 17. 11. Dr. Werber 17. 11. b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Neumann 30. 11.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Stingl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Freitag der vergangenen Woche hat das Hohe Haus auf Antrag der CDU/CSU nach Beendigung der Generaldebatte in der dritten Lesung des Entwurfs eines Zweiten Renten-Mehrbetrags-Gesetzes die Vertagung der Einzelberatung und die Rücküberweisung des Gesetzentwurfs an den Sozialpolitischen Ausschuß beschlossen. In der deshalb einberufenen Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses am 15. November legten die Koalitionsparteien Änderungsanträge zum Ergebnis der zweiten Beratung des Plenums vor.
    Ein Sprecher der Koalition, der die Änderungsanträge begründete, betonte, daß in den Anträgen das Bemühen gesehen werden möge, im Interesse der Rentner eine für alle Mitglieder des Hauses tragbare Kompromißlösung zu finden. Nach einigen klärenden Fragen an die Antragsteller wurde die Sitzung in gegenseitigem Einvernehmen unterbrochen, damit auch die anderen Fraktionen Gelegenheit hatten, die Anträge zu begutachten.
    Nach Wiedereröffnung erklärte ein Vertreter der sozialdemokratischen Fraktion wie auch die Vertreterin des GB/BHE, daß man den Anträgen grundsätzlich zuzustimmen bereit sei. Nach kurzer Debatte, deren Inhalt ich später bei der Erläuterung der Einzelvorschriften der Ausschußvorlage erwähnen werde, nahm der Ausschuß einstimmig die Anträge der Koalitionsparteien an. Sie liegen Ihnen nunmehr in der Drucksache 1859 für die Beratung in dritter Lesung vor.
    Die Einzelbestimmungen besagen:
    § 1 Abs. 1: Allen Empfängern von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, nämlich der IV, der AV und der knappschaftlichen Rentenversicherung, die Anspruch auf einen Rentenmehrbetrag nach dem vorjährigen Renten-MehrbetragsGesetz haben, wird zweimal — im Dezember 1955


    (Stingl)

    und im Juni 1956 — das Sechsfache dieses Rentenmehrbetrages als Sonderzulage ausgezahlt. In den Personenkreis sind nicht einbezogen die Rentner, die 1924 oder später geboren sind und deren Witwen sowie Rentner und deren Witwen — bis auf Ausnahmen —, die vor 1939 keine Beiträge in die gesetzlichen Rentenversicherungen geleistet haben.
    Der Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion, der diese Tatbestände in der Diskussion noch einmal erwähnte, betonte zugleich, daß nach der Systematik des Gesetzentwurfs in der jetzigen Form eine andere Lösung kaum zu finden sei.
    Abs. 2 des § 1 regelt die Gewährung einer Sonderzulage auch für die Empfänger von Waisenrenten. Sie sollen zweimal je 15 DM erhalten. Maßgebend ist die Rentenberechtigung in den Monaten Dezember 1955 und Juni 1956. Die Zulage an die Waisen ist pauschaliert, weil die Mehrarbeit für die Rentenversicherungsträger bei einer verfeinerten Zulage zu groß wäre. Der Gesamtaufwand für die Empfänger von Waisenrenten entspricht etwa dem, der für eine Erweiterung des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes auf die Waisen errechnet worden war. Der Vertreter des Bundesfinanzministers erklärte, daß vom Finanzminister trotz der vermehrten Lasten, die durch diese Einbeziehung der Waisen entstehen, keine Einwendungen erhoben werden.
    Abs. 3 des § 1 regelt durch die Bezugnahme auf § 7 des vorjährigen Renten-Mehrbetrags-Gesetzes die Aufbringung der Mittel. Eine längere Diskussion, in der die Frage erörtert wurde, ob die Rentenversicherungsträger die Lasten nur vorschußweise tragen sollten, ergab, daß die durch das Renten-Mehrbetrags-Gesetz geschaffene Regelung beibehalten werden solle; die endgültige Neuordnung der gesetzlichen Rentenversicherung könne trotzdem noch andere Lösungen bringen.
    In Abs. 3 wird weiter auf § 11 Abs. 3 des vorjährigen Renten-Mehrbetrags-Gesetzes verwiesen. Damit bleiben die Sonderzulagen für die Rentner, die Witwen und die Waisen unberücksichtigt bei Versorgungsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz, bei der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz, bei den Teuerungszulagen nach dem Teuerungszulagengesetz, beim Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge, bei der fürsorgerechtlichen Prüfung der Hilfsbedürftigkeit und bei der Arbeitslosenfürsorge. Gegen diese Bestimmungen erhoben sowohl der Vertreter des Bundesinnenministeriums wie insbesondere der Vertreter des Bundesfinanzministeriums Einwendungen. Die Ausschußmitglieder anerkannten die Berechtigung von Bedenken, sofern sie sich gegen die Nichtanrechnung von laufenden Erhöhungen der Renten richten. In solchen Fällen sollte man die Regelung in den jeweiligen Gesetzen finden. Für die vorliegende Sonderzulage jedoch könne man — wie im Vorjahr bei den Vorschüssen — die Anrechnung nicht verantworten. Es handle sich um einmalige Zahlungen, diese sollten den Empfängern zusätzlich voll zugute kommen. Das Gefüge der anderen Sozialleistungen sei durch diese jeweils einmaligen Zahlungen nicht gestört.
    § 2 bestimmt, daß bis zum 20. Dezember 1955 bzw. 20. Juni 1956 Vorschüsse auf die Sonderzulagen an Rentner und Witwen gezahlt werden. Diese Vorschüsse sollen in einem vereinfachten Verfahren aus dem Rentenzahlbetrag errechnet werden, wie es auch in der zweiten Beratung des
    Plenums vorgesehen war. Der Vorschuß soll mindestens jeweils 20 DM betragen. Die Bezugnahme auf § 11 Abs. 2 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes bedeutet, daß bei der endgültigen Berechnung der Sonderzulage zuviel gezahlte Beträge nicht zurückgefordert werden. Praktisch ist damit die Mindesthöhe der Sonderzulage auf jeweils 20 DM bzw. 20 vom Hundert der Steigerungsbeträge bis zu Rentenzahlbeträgen von 200 DM festgelegt.
    Für die Waisenrentensonderzulage sind die Termine 20. Dezember und 20. Juni nicht genannt, weil keine Vorschußzahlungen nötig sind. Es dürfte damit zu rechnen sein, daß die Sonderzulage für Waisen erst nach dem 20. Dezember gezahlt werden kann.
    An den Bestimmungen über die Erstreckung auf Berlin und über das Inkrafttreten hat der Ausschuß nichts geändert.
    Die vorgesehene Änderung der Vorschriften verlangt eine Änderung der Überschrift. Der Ausschuß schlägt Ihnen folgende vor: Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Sonderzulagengesetz — SZG —).
    Auf Anregung eines Sprechers der sozialdemokratischen Fraktion erklärten sich alle Ausschußmitglieder bereit, sich in ihren Fraktionen mit Nachdruck dafür einzusetzen, daß im Plenum keine neuen Änderungsanträge gestellt werden.
    Ich bin beauftragt, Sie darauf hinzuweisen, daß die jetzige Vorlage Elemente aller Anträge auf Rentenerhöhungen, nämlich der Drucksache 1687
    — das ist ein SPD-Antrag —, der Drucksache 1746
    — das ist der Antrag des GB/BHE —, der Drucksache 1780 — das ist der Antrag der CDU/CSU — und außerdem — entgegen der Vorlage in der zweiten Lesung Drucksache 1842, Mündlicher Bericht zur zweiten Beratung — auch der Drucksache 1805, Antrag des GB/BHE, enthält und daß damit nach einstimmiger Auffassung des Ausschusses alle diese Anträge erledigt sind, wenn das Plenum der jetzigen Vorlage zustimmt.
    Ich habe die Ehre, Sie im Auftrage des Ausschusses um diese Zustimmung zu bitten.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, Sie haben den Bericht des Ausschusses gehört. Ich eröffne nunmehr die allgemeine Beratung der dritten Lesung. Wird dazu das Wort gewünscht? — Der Herr Abgeordnete Professor Schellenberg hat das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der sozialdemokratischen Fraktion habe ich folgende Erklärung abzugeben:
    Die sozialdemokratische Fraktion ist tief befriedigt, daß dem Hause nunmehr ein einmütiger Beschluß des Sozialpolitischen Ausschusses vorliegt. Insbesondere freuen wir uns, daß es gelungen ist, wesentliche Verbesserungen des ersten Ausschußbeschlusses zu erreichen. Wir freuen uns, daß
    1. auch für 1,2 Millionen Waisen Sonderzulagen gewährt werden;
    2. die Sonderzulagen nicht auf sonstige Sozialleistungen angerechnet werden und dadurch 1,6 Millionen Rentner, bei denen nach dem frühe-


    (Dr. Schellenberg)

    ren Entwurf eine Anrechnung erfolgen sollte, nunmehr in den Genuß der vollen Sonderzulage kommen;
    3. alle Rentner, bei denen nach dem vorherigen Entwurf die Zulage unter 20 v. H. der Steigerungsbeträge liegen sollte, nunmehr 20 % des Steigerungsbetrages erhalten, wodurch über 1 Million Rentner, insbesondere der Rentenversicherung der Arbeiter, höhere Zulagen erhalten, und daß schließlich
    4. über 900 000 Rentner, deren Zulagen nur zwischen 1 und 3 Mark betragen hätten, jetzt zwei Halbjahreszulagen von mindestens 20 Mark erhalten.
    Die sozialdemokratische Fraktion begrüßt es, daß auf Grund des zweiten Ausschußberichtes nun von den 61/2 Millionen Rentnern, denen nach dem Gesetz Sonderzulagen gewährt werden, über die Hälfte bessere Leistungen erhalten, als ursprünglich vorgesehen war. Diese wesentlichen Verbesserungen ermöglichen es der sozialdemokratischen Fraktion, über gewisse Lücken und Mängel des Entwurfes hinwegzusehen.
    Der vorliegende Gesetzentwurf sichert den Rentnern eine weitere Kaufkraftanpassung alter Beiträge durch zwei Halbjahressonderzulagen im Dezember 1955 und Juni 1956. Das Gesetz greift also nicht einer endgültigen Regelung durch die Sozialreform vor. Dies verpflichtet aber die Regierung — und die sozialdemokratische Fraktion muß darauf bei der Schlußabstimmung Wert legen —, in der Zwischenzeit die in der Regierungserklärung gegebene Zusage einer umfassenden Sozialreform zu erfüllen. Die SPD wird dem vorliegenden Gesetzentwurf, der nach der zweiten Ausschußberatung nunmehr die Überschrift des SPD-Gesetzentwurfes: „Gesetz über die Gewährung von Sonderzulagen", trägt, ihre Zustimmung geben.
    Nach Auffassung der SPD sollten bei den weiteren sozialpolitischen Arbeiten die bei der Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfes gewonnenen Erfahrungen gebührend berücksichtigt werden. Dabei wird es ungeachtet unterschiedlicher Auffassungen nicht an dem guten Willen der Sozialdemokraten fehlen, im Interesse der hilfesuchenden Menschen durch eine sinnvolle Zusammenarbeit den bestmöglichen sozialpolitischen Erfolg zu erreichen.

    (Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.)