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ID0211300100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1955 6089 113. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. November 1955. Nachruf für den Abgeordneten Dr. Tillmanns, Bundesminister für besondere Aufgaben 6089 C Nachruf für den Abgeordneten Dr. Lütkens 6089 D Eintritt der Abgeordneten Prennel und Frau Ganswindt 6090 B Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Schlick 6090 B Geschäftliche Mitteilungen 6094 C Beschlußfassung des Bundesrats über Gesetzesbeschlüsse des Bundestags 6090 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 197 und 199 (Drucksachen 1774, 1856; 1801, 1858) 6090 C Fortsetzung der dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Renten-MehrbetragsGesetzes (2. RMG) (Drucksachen 1687, 1746, 1780, 1805, 1842, 1849); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1859) 6090 C Stingl (CDU/CSU), Berichterstatter 6090 C Dr. Schellenberg (SPD) 6091 D Horn (CDU/CSU) 6092 B Dr. Berg (FDP) 6092 C Frau Finselberger (GB, BHE) . . . 6092 D Frau Kalinke (DP) 6093 A Storch, Bundesminister für Arbeit 6093 D Abstimmungen 6094 A Nächste Sitzung 6094 C Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6094 B Die Sitzung wird um 10 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke 28. 2. 1956 Jahn (Frankfurt) 9. 1. 1956 Eberhard 10. 12. 1955 Mensing 30. 11. Moll 30. 11. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 23. 11. Miessner 22. 11. Erler 20. 11. Heye 20. 11. Dr. Kliesing 20. 11. von Manteuffel (Neuß) 20. 11. Schmidt (Hamburg) 20. 11. Dr. Bartram 19. 11. Dr. Furler 19. 11. Morgenthaler 19. 11. Dr. Pferdmenges 19. 11. Raestrup 19. 11. Richter 19. 11. Bender 18. 11. Blöcker 18. 11. Bruse 18. 11. Dr. Bucher 18. 11. Haasler 18. 11. Heinrich 18. 11. Dr. Höck 18. 11. Hoogen 18. 11. Frau Dr. Jochmus 18. 11. Frau Dr. Kuchtner 18. 11. Lotze 18. 11. Frau Meyer-Laule 18. 11. Trittelvitz 18. 11. Wagner (Ludwigshafen) 18. 11. Dr. Will 18. 11. Dr. Baade 17. 11. Bausch 17. 11. Dr. Becker (Hersfeld) 17. 11. Berendsen 17. 11. Dr. Blank (Oberhausen) 17. 11. Dr. Böhm (Frankfurt) 17. 11. Brandt (Berlin) 17. 11. Dr. Bürkel 17. 11. Cillien 17. 11. Dr. Conring 17. 11. Eschmann 17. 11. Dr. Friedensburg 17. 11. Frau Geisendörfer 17. 11. Gibbert 17. 11. Hansen (Köln) 17. 11. Häusler 17. 11. Heiland 17. 11. Frau Heise 17. 11. Dr. Graf Henckel 17. 11. Dr. Keller 17. 11. Kiesinger 17. 11. Kirchhoff• 17. 11. Koenen (Lippstadt) 17. 11. Dr. Königswarter 17. 11. Dr. Krone 17. 11. Kunze 17. 11. Kutschera 17. 11. Leibfried 17. 11. Lemmer 17. 11. Leonhard 17. 11. Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Leverkuehn 17. 11. Maucher 17. 11. Frau Dr. Maxsein 17. 11. Mellies 17. 11. Dr. Menzel 17. 11. Dr. Moerchel 17. 11. Dr. Orth 17. 11. Rasch 17. 11. Dr. Reif 17. 11. Richarts 17. 11. Sabaß 17. 11. Frau Schroeder (Berlin) 17. 11. Frau Dr. Schwarzhaupt 17. 11. Seuffert 17. 11. Stingl 17. 11. Dr. Wahl 17. 11. Wehner 17. 11. Dr. Werber 17. 11. b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Neumann 30. 11.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Meine Kolleginnen und Kollegen! Wir gedenken zweier teurer Toten,

    (die Abgeordneten erheben sich)

    der Mitglieder des Bundestages Dr. Robert Tillmanns und Dr. Gerhard Lütkens.
    Am 12. November 1955 starb in Berlin der Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion und Bundesminister für Sonderaufgaben Dr. Robert Tillmanns im Alter von 59 Jahren.
    Minister Dr. Robert Tillmanns wurde am 5. April 1896 in Wuppertal geboren. Nach dem Studium der Staatswissenschaften promovierte er 1921 zum Dr. rer. pol. in Tübingen und widmete sich in den anschließenden Jahren bis 1933 vor allem der Sorge um die Studenten als Geschäftsführer des Deutschen Studentenwerks und der Studienstiftung des Deutschen Volkes. 1930 wurde er Regierungsrat in der preußischen Unterrichtsverwaltung, aus der er 1933 aus politischen Gründen ausschied. Anschließend war er im mitteldeutschen Braunkohlenbergbau tätig.
    Nach dem Kriege arbeitete Dr. Tillmanns im Hilfswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland. Zusammen mit Jakob Kaiser und Ernst Lemmer gründete er im Sommer 1945 die CDU in Berlin und in der Sowjetzone. 1949 wurde Dr. Tillmanns zum stellvertretenden Vorsitzenden der CDU in Berlin und 1952 zu ihrem ersten Landesvorsitzenden gewählt. 1955 wurde Dr. Tillmanns zum zweiten Vorsitzenden der CDU Deutschlands berufen. Seit sechs Jahren gehörte er als Berliner Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion den beiden Deutschen Bundestagen an. 1953 wurde er zum Bundesminister für besondere Aufgaben ernannt.
    Mit Robert Tillmanns verliert der Deutsche Bundestag wiederum einen Mann, der an führender Stelle das Gesicht des neuen deutschen Rechtsstaates mitgeformt, seine Arbeit verantwortlich mitgetragen und seinen Willen zur Wiederherstellung des freien geeinten Vaterlandes unablässig gestärkt hat. In guten und in bösen Tagen hat Robert Tillmanns makellos dem Vaterlande gedient. Als junger Studentenführer ist er in den Jahren nach dem ersten Weltkrieg vielen ein Vorbild sozialer Redlichkeit und ein Bahnbrecher der Hilfe geworden. Die Diktatur Hitlers konnte Robert Tillmanns wohl sein Amt nehmen, aber sie konnte seinen Mut nicht brechen. Er war und er blieb derselbe entschlossene Kämpfer gegen die Diktatur in der sowjetisch besetzten Zone. Robert Tillmanns gehörte zu den ersten, die ihre ganze Kraft an den Neubau eines freiheitlichen Rechtsstaates im zusammengebrochenen Vaterland setzten. Dem Hilfswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland hat er in den Jahren der bittersten Not als einer meiner nächsten Mitarbeiter mit selbstloser Treue gedient. Mit seinem besonnenen Rat und seiner hingebenden Tat ist er vielen in der östlichen Hälfte Deutschlands zum Retter geworden.
    In der Nacht vom 16. zum 17. November starb in Bonn. der Abgeordnete der SPD-Fraktion Dr. Gerhard Lütkens im Alter von 62 Jahren.
    Dr. Gerhard Lütkens wurde am 5. Januar 1893 in Pinneberg geboren. Er studierte in Heidelberg


    (Präsident D. Dr. Gerstenmaier)

    und in München Rechts- und Staatswissenschaften. 1913 trat Gerhard Lütkens der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands bei. Er nahm teil als einer der ersten und führenden Köpfe an dem un-vergeßlichen Aufbruch der Freideutschen Jugend auf dem Hohen Meißner. Von 1914 bis 1918 nahm er am ersten Weltkrieg teil. 1920 trat er in den auswärtigen Dienst des Reiches ein und wirkte in den Vereinigten Staaten, in Riga, in Italien und auf dem Balkan. 1936 schied Gerhard Lütkens als Konsul in Galatz aus dem auswärtigen Dienst aus. 1937 mußte er Deutschland verlassen und nach England emigrieren, wo er zunächst als freier Schriftsteller und später als Dozent für internationale Politik an der Universität London arbeitete. Dr. Lütkens war Mitglied des 1. Deutschen Bundestages. Er arbeitete hauptsächlich im Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten und im Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung. Dr. Lütkens gehörte der Beratenden Versammlung des Europarates seit dem Beitritt der Bundesrepublik im Sommer 1950 an. Der Westeuropäischen Union gehörte Dr. Lütkens als Vizepräsident im Vorstand der Versammlung an. Als Mitglied des Politischen Ausschusses wirkte der Verstorbene führend in der Interparlamentarischen Union.
    An der Bahre von Robert Tillmanns und Gerhard Lütkens nimmt das deutsche Volk Abschied von zweien seiner getreuesten Söhne, die das Schicksal unseres Volkes und Vaterlandes in unserer Generation männlich getragen haben. Wir nehmen Abschied von zwei aufrechten Verfechtern des freiheitlichen Rechtsstaates. Das Parlament trauert um zwei furchtlose Kämpfer für die Freiheit und Einheit ganz Deutschlands.
    Robert Tillmanns und Gerhard Lütkens haben sich um das Vaterland verdient gemacht. —
    Sie haben sich zu Ehren der toten Kollegen erhoben. Ich danke Ihnen.
    Ich darf dem Hause bekanntgeben, daß als Nachfolger für den verstorbenen Abgeordneten Sassnick der Herr Abgeordnete Prennel in den Bundestag eingetreten ist. Als Nachfolger für den verstorbenen Abgeordneten Griem ist die Abgeordnete Frau Ganswindt in den Bundestag eingetreten. Ich begrüße die beiden neuen Mitglieder des Hauses und wünsche ihnen eine gute Mitarbeit.

    (Beifall.)

    Den Glückwunsch zum 60. Geburtstag am 15. November darf ich dem Herrn Abgeordneten Schlick aussprechen.

    (Beifall.)

    Die amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. November 1955 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht gestellt:
    Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen;
    Sechstes Gesetz zur Änderung des Zolltarifs (Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl);
    Gesetz über das Protokoll vom 1. Februar 1955 betreffend die Verlängerung der Geltungsdauer er Erklärung vom 24. Oktober 1953 über die Regelung der Handelsbeziehungen zwischen Vertragspartnern des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und Japan;
    Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Mal 1951 (Vorschriften Nr. 2 der Weltgesundheitsorganisation);
    Gesetz zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes.
    Der Herr Bundesminister für Gesamtdeutsche Fragen hat unter dem 12. November 1955 die Kleine Anfrage 197 der Fraktion der SPD betr. Verkehr zwischen der Bundesrepublik und den anderen deutschen Ländern — Drucksache 1774 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 1856 vervielfältigt.
    Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 11. November 1955 die Kleine Anfrage 199 der Abgeordneten Kühlthau, Caspers, Daum, Huth. Stiller und Gen. betr. rechtzeitige und vermehrte Bereitstellung von Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau — Drucksache 1801 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 1858 vervielfältigt.
    Nun, meine Damen und Herren, kommen wir zur Tagesordnung. Einziger Punkt:
    Dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Renten-Mehrbetrags-Gesetzes (2. RMG) (Drucksachen 1687, 1746, 1780, 1805, 1842, 1849);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (28. Ausschuß) (Drucksache 1859). (Erste Beratung: 106. und 107. Sitzung, zweite und dritte Beratung: 112. Sitzung.)
    Ich eröffne zunächst noch einmal die allgemeine Beratung dritter Lesung und frage, ob das Wort dazu gewünscht wird.

    (Abg. Stingl: Bericht des Ausschusses!)

    Das Wort zur Berichterstattung hat der Herr Abgeordnete Stingl.


Rede von Josef Stingl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Freitag der vergangenen Woche hat das Hohe Haus auf Antrag der CDU/CSU nach Beendigung der Generaldebatte in der dritten Lesung des Entwurfs eines Zweiten Renten-Mehrbetrags-Gesetzes die Vertagung der Einzelberatung und die Rücküberweisung des Gesetzentwurfs an den Sozialpolitischen Ausschuß beschlossen. In der deshalb einberufenen Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses am 15. November legten die Koalitionsparteien Änderungsanträge zum Ergebnis der zweiten Beratung des Plenums vor.
Ein Sprecher der Koalition, der die Änderungsanträge begründete, betonte, daß in den Anträgen das Bemühen gesehen werden möge, im Interesse der Rentner eine für alle Mitglieder des Hauses tragbare Kompromißlösung zu finden. Nach einigen klärenden Fragen an die Antragsteller wurde die Sitzung in gegenseitigem Einvernehmen unterbrochen, damit auch die anderen Fraktionen Gelegenheit hatten, die Anträge zu begutachten.
Nach Wiedereröffnung erklärte ein Vertreter der sozialdemokratischen Fraktion wie auch die Vertreterin des GB/BHE, daß man den Anträgen grundsätzlich zuzustimmen bereit sei. Nach kurzer Debatte, deren Inhalt ich später bei der Erläuterung der Einzelvorschriften der Ausschußvorlage erwähnen werde, nahm der Ausschuß einstimmig die Anträge der Koalitionsparteien an. Sie liegen Ihnen nunmehr in der Drucksache 1859 für die Beratung in dritter Lesung vor.
Die Einzelbestimmungen besagen:
§ 1 Abs. 1: Allen Empfängern von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, nämlich der IV, der AV und der knappschaftlichen Rentenversicherung, die Anspruch auf einen Rentenmehrbetrag nach dem vorjährigen Renten-MehrbetragsGesetz haben, wird zweimal — im Dezember 1955


(Stingl)

und im Juni 1956 — das Sechsfache dieses Rentenmehrbetrages als Sonderzulage ausgezahlt. In den Personenkreis sind nicht einbezogen die Rentner, die 1924 oder später geboren sind und deren Witwen sowie Rentner und deren Witwen — bis auf Ausnahmen —, die vor 1939 keine Beiträge in die gesetzlichen Rentenversicherungen geleistet haben.
Der Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion, der diese Tatbestände in der Diskussion noch einmal erwähnte, betonte zugleich, daß nach der Systematik des Gesetzentwurfs in der jetzigen Form eine andere Lösung kaum zu finden sei.
Abs. 2 des § 1 regelt die Gewährung einer Sonderzulage auch für die Empfänger von Waisenrenten. Sie sollen zweimal je 15 DM erhalten. Maßgebend ist die Rentenberechtigung in den Monaten Dezember 1955 und Juni 1956. Die Zulage an die Waisen ist pauschaliert, weil die Mehrarbeit für die Rentenversicherungsträger bei einer verfeinerten Zulage zu groß wäre. Der Gesamtaufwand für die Empfänger von Waisenrenten entspricht etwa dem, der für eine Erweiterung des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes auf die Waisen errechnet worden war. Der Vertreter des Bundesfinanzministers erklärte, daß vom Finanzminister trotz der vermehrten Lasten, die durch diese Einbeziehung der Waisen entstehen, keine Einwendungen erhoben werden.
Abs. 3 des § 1 regelt durch die Bezugnahme auf § 7 des vorjährigen Renten-Mehrbetrags-Gesetzes die Aufbringung der Mittel. Eine längere Diskussion, in der die Frage erörtert wurde, ob die Rentenversicherungsträger die Lasten nur vorschußweise tragen sollten, ergab, daß die durch das Renten-Mehrbetrags-Gesetz geschaffene Regelung beibehalten werden solle; die endgültige Neuordnung der gesetzlichen Rentenversicherung könne trotzdem noch andere Lösungen bringen.
In Abs. 3 wird weiter auf § 11 Abs. 3 des vorjährigen Renten-Mehrbetrags-Gesetzes verwiesen. Damit bleiben die Sonderzulagen für die Rentner, die Witwen und die Waisen unberücksichtigt bei Versorgungsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz, bei der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz, bei den Teuerungszulagen nach dem Teuerungszulagengesetz, beim Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge, bei der fürsorgerechtlichen Prüfung der Hilfsbedürftigkeit und bei der Arbeitslosenfürsorge. Gegen diese Bestimmungen erhoben sowohl der Vertreter des Bundesinnenministeriums wie insbesondere der Vertreter des Bundesfinanzministeriums Einwendungen. Die Ausschußmitglieder anerkannten die Berechtigung von Bedenken, sofern sie sich gegen die Nichtanrechnung von laufenden Erhöhungen der Renten richten. In solchen Fällen sollte man die Regelung in den jeweiligen Gesetzen finden. Für die vorliegende Sonderzulage jedoch könne man — wie im Vorjahr bei den Vorschüssen — die Anrechnung nicht verantworten. Es handle sich um einmalige Zahlungen, diese sollten den Empfängern zusätzlich voll zugute kommen. Das Gefüge der anderen Sozialleistungen sei durch diese jeweils einmaligen Zahlungen nicht gestört.
§ 2 bestimmt, daß bis zum 20. Dezember 1955 bzw. 20. Juni 1956 Vorschüsse auf die Sonderzulagen an Rentner und Witwen gezahlt werden. Diese Vorschüsse sollen in einem vereinfachten Verfahren aus dem Rentenzahlbetrag errechnet werden, wie es auch in der zweiten Beratung des
Plenums vorgesehen war. Der Vorschuß soll mindestens jeweils 20 DM betragen. Die Bezugnahme auf § 11 Abs. 2 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes bedeutet, daß bei der endgültigen Berechnung der Sonderzulage zuviel gezahlte Beträge nicht zurückgefordert werden. Praktisch ist damit die Mindesthöhe der Sonderzulage auf jeweils 20 DM bzw. 20 vom Hundert der Steigerungsbeträge bis zu Rentenzahlbeträgen von 200 DM festgelegt.
Für die Waisenrentensonderzulage sind die Termine 20. Dezember und 20. Juni nicht genannt, weil keine Vorschußzahlungen nötig sind. Es dürfte damit zu rechnen sein, daß die Sonderzulage für Waisen erst nach dem 20. Dezember gezahlt werden kann.
An den Bestimmungen über die Erstreckung auf Berlin und über das Inkrafttreten hat der Ausschuß nichts geändert.
Die vorgesehene Änderung der Vorschriften verlangt eine Änderung der Überschrift. Der Ausschuß schlägt Ihnen folgende vor: Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Sonderzulagengesetz — SZG —).
Auf Anregung eines Sprechers der sozialdemokratischen Fraktion erklärten sich alle Ausschußmitglieder bereit, sich in ihren Fraktionen mit Nachdruck dafür einzusetzen, daß im Plenum keine neuen Änderungsanträge gestellt werden.
Ich bin beauftragt, Sie darauf hinzuweisen, daß die jetzige Vorlage Elemente aller Anträge auf Rentenerhöhungen, nämlich der Drucksache 1687
— das ist ein SPD-Antrag —, der Drucksache 1746
— das ist der Antrag des GB/BHE —, der Drucksache 1780 — das ist der Antrag der CDU/CSU — und außerdem — entgegen der Vorlage in der zweiten Lesung Drucksache 1842, Mündlicher Bericht zur zweiten Beratung — auch der Drucksache 1805, Antrag des GB/BHE, enthält und daß damit nach einstimmiger Auffassung des Ausschusses alle diese Anträge erledigt sind, wenn das Plenum der jetzigen Vorlage zustimmt.
Ich habe die Ehre, Sie im Auftrage des Ausschusses um diese Zustimmung zu bitten.

(Beifall.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, Sie haben den Bericht des Ausschusses gehört. Ich eröffne nunmehr die allgemeine Beratung der dritten Lesung. Wird dazu das Wort gewünscht? — Der Herr Abgeordnete Professor Schellenberg hat das Wort.